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Document 52003DC0655

Bericht der Kommission - Jahresbericht über das Strukturpolitische instrument zur vorbereitung auf den beitritt (ISPA) 2002

/* KOM/2003/0655 endg. */

52003DC0655

Bericht der Kommission - Jahresbericht über das Strukturpolitische instrument zur vorbereitung auf den beitritt (ISPA) 2002 /* KOM/2003/0655 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION - JAHRESBERICHT ÜBER DAS STRUKTURPOLITISCHE INSTRUMENT ZUR VORBEREITUNG AUF DEN BEITRITT (ISPA) 2002

INHALTSVERZEICHNIS

BERICHT DER KOMMISSION JAHRESBERICHT ÜBER DAS STRUKTURPOLITISCHE INSTRUMENT ZUR VORBEREITUNG AUF DEN BEITRITT (ISPA) 2002

Vorwort

Zusammenfassung

ISPA-Haushalt im Jahr 2002

Projektfinanzierung

1. Neue ISPA-projekte

2. Mittelbindungen für die Umwelt

3. Mittelbindungen für den Verkehr

4. Im Zeitraum 2000-2002 Finanzierte Projekte

5. Zahlungen

Technische Hilfe

6. Arten und Bereitstellung von technischer Hilfe

7. Projektbezogene technische Hilfe

8. Technische Hilfe auf Veranlassung der Kommission

Verwaltung und Durchführung

9. Projektbegleitung

10. Finanzverwaltung und -kontrolle

11. Bericht des Rechnungshofs zum ISPA

12. Kofinanzierungspartner - EIB und EBWE

Beitrag zu den Gemeinschaftspolitiken

13. Umweltpolitische Aspekte

14. Verkehrspolitik: von TINA zu TEVN

15. Öffentliches Auftragswesen

Koordinierung der Heranführungsinstrumente

Kommunikationsmaßnahmen

Länderprofile

16. Bulgarien

17. Tschechische Republik

18. Estland

19. Ungarn

20. Lettland

21. Litauen

22. Polen

23. Rumänien

24. Slowakei

25. Slowenien

Abkürzungen

Nützliche Informationsquellen

Anhang I: Ländertabellen

Anhang II: Projektliste

Vorwort

Der vorliegende Jahresbericht über die Umsetzung des Strukturpolitischen Instruments zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA) bezieht sich auf das Jahr 2002. Er wurde gemäß Artikel 12 der ISPA-Verordnung [1] erstellt.

[1] Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates vom 21. Juni 1999

Die Aufmachung wurde etwas geändert, um den Bemerkungen des Europäischen Parlaments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen zu den bisherigen Jahresberichten Rechnung zu tragen.

Die Ziele des ISPA

Durch Förderung der Infrastruktur in den vorrangigen Gemeinschaftsbereichen Verkehr und Umwelt trägt ISPA auf zweierlei Weise zur Vorbereitung der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer [2] auf den Beitritt bei:

[2] Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn.

(i) Schnellere Verbesserung der Infrastruktur in beiden Bereichen auf EU-Niveau, und damit die Unterstützung der Empfängerländer mit einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft übereinzustimmen und sie umzusetzen, und

(ii) Vertrautmachen mit den Anforderungen der EU Prozeduren für eine effiziente und transparente Verwaltung der Kohäsions- und Strukturfonds nach Beitritt.

Durch ISPA leistet die Gemeinschaft finanzielle Unterstützung in den Umweltaspekten mit dem höchsten Investitionsbedarf, d. h. in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserbehandlung und Abfallwirtschaft. Darüber hinaus hilft ISPA den Beitrittsländern bei der Stärkung ihrer Kapazitäten zur Einhaltung wichtiger Umweltgesetze.

In Bezug auf Verkehr, unterstützt ISPA -mit Blick auf die Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung- den Aufbau und die Rehabilitation der Verkehrsinfrastruktur und ihre Integration in die EU Verkehrsnetze.

Neben diesen vorrangigen Zielen, für die Mittel in Höhe von jährlich 1 040 Mio. EUR (zu Preisen von 1999) zugewiesen werden, hat die Bereitstellung hochwertiger Versorgungsleistungen mit Hilfe von ISPA zur Verbesserung des Lebensstandards sowie der sozialen und gesundheitlichen Bedingungen von grossen Teilen der Bevölkerung in den Beitrittsländern beigetragen.

Um Überlappungen mit den anderen beiden Heranführungsinstrumente PHARE und SAPARD zu vermeiden, konzentriert sich ISPA auf Vorhaben mit einem hohen Investitionsbedarf. Dies schließt jedoch nicht aus, dass aus ISPA auch Gruppen kleinerer Projekte finanziert werden, wenn diese den gleichen funktionalen, geografischen oder wirtschaftlichen Zielen dienen.

Zusammenfassung

Der vorliegende Bericht stützt sich auf Artikel 12 der ISPA Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 und bezieht sich auf das Jahr 2002.

Nur wenige Monate vor dem Beitritt ist die Rolle von ISPA bei der Vorbereitung der neuen Mitgliedstaaten auf die europäische Kohäsionspolitik so bedeutungsvoll und wichtig wie nie zuvor insbesondere, weil ISPA den betretenden Ländern bei einem glatten Übergang zu den Kohäsionsfonds Unterstützung bietet und die Verwaltungen und Endempfänger mit den Prozeduren der Kommission für Strukturmassnahmen vertraut macht. Aus diesem Grund versucht der Bericht eine erste Bilanz aus drei Anwendungsjahren von ISPA zu ziehen und konzentriert sich hierzu unter anderem auf Maßnahmen der technischen Hilfe, Ausschreibungs- und Auftragsvergabeverfahren sowie durchgeführte Rechnungsprüfungen.

Zentrale Aussagen für 2002

Unterstützung der von ISPA begünstigten Länder zur Modernisierung der Umweltinfrastruktur und -politik und zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen in Europa

Durch ISPA stellt die Kommission finanzielle Hilfe für Umweltprojekte zur Verfügung, insbesondere für große Infrastrukturinvestitionen in den Bereichen Wasser- und Abwasserversorgung sowie Abfallbewirtschaftung. Überdies konnte sich ISPA als ein erfolgreiches Instrument zur Stärkung des Verständnisses und der administrativen Kapazitäten in den Beitrittsländern für die Umsetzung zentraler Elemente des Umweltrechts bestätigen.

Im Verkehrsbereich trägt ISPA bei zur Entwicklung eines zukünftigen europäischen Verkehrsnetzes und zur Unterstützung der Verknüpfung und Interoperabilität innerhalb der nationalen Verkehrsnetze sowie zwischen diesen Netzen und denjenigen der EU. Wie bereits in den Vorjahren konzentrierten die ISPA-Finanzierungen im diesem Bereich in 2002 sich auf den Ausbau und die Verbesserung des TINA-Netzes (Bewertung des Verkehrsinfrastrukturbedarfs).

Seit 2000 wurden insgesamt 74,3 Mio. EUR für 49 Maßnahmen der technischen Hilfe aus dem ISPA-Fonds bereitgestellt, um die Vorbereitung von Projekten und Anträgen zu unterstützen und die Verwaltungskapazitäten der Durchführungsstellen unter anderem im Hinblick auf eine dezentrale Durchführung zu verbessern. Darin enthalten sind 14 neue, im Jahr 2002 angenommene Maßnahmen zur Vorbereitung von neuen Projekten im Jahr 2003 und darüber hinaus, d. h. zur Finanzierung aus dem Kohäsionsfonds.

Im Jahr 2002 wurden von der Kommission 80 neue Projekte beschlossen. Die ISPA-Mittel für diese Projekte belaufen sich auf 1,55 Mrd. EUR, d. h. auf 64,9 % der insgesamt zuschussfähigen Investitionskosten in Höhe von 2,4 Mrd. EUR. Mit den im Zeitraum 2000-2002 gefassten Beschlüssen nahm die Kommission insgesamt 249 ISPA-Maßnahmen im Wert von 8,8 Mrd. EUR zuschussfähigen Kosten an, wovon die EU 5,65 Mrd. EUR (64,5 %) finanzieren wird. Insgesamt, hat die Kommission hiermit bereits 75 % der im Gesamtzeitraum 2000-2006 vorgesehenen Mittel für vorrangige Projekte im Umwelt- und Verkehrssektor zugewiesen.

Die Mittelbindungen im Jahr 2002 verteilen sich gleichmäßig auf die Bereiche Umwelt und Verkehr, womit die im Zeitraum 2000-2002 insgesamt gebundenen Mittel auf 3,2 Mrd. EUR stiegen. Seit 2000 wurden 49 % der gebundenen Mittel Umweltprojekten und 51 % Projekten im Verkehrssektor zugewiesen.

Mehr als die Hälfte der Mittelbindungen für den Verkehrssektor wurden dem Bereich der Eisenbahninfrastruktur zugewiesen, was die Zielsetzung der Kommission widerspiegelt, umweltfreundlichem Verkehr Vorrang zu geben.

Im Jahr 2002 wurden mehrere Bau- und zahlreiche Dienstleistungsaufträge unterzeichnet und dadurch im Vergleich zum Vorjahr echte Fortschritte vor Ort erzielt, insbesondere auch als ein Resultat der verbesserten Kapazitäten in den Beitrittsländern mit Vergabe und Vertragsschliessung umzugehen.

ISPA Zahlungen betrugen im Jahr 2002 insgesamt EUR 388,5 Millionen, was das Doppelte der in 2001 geleisteten Zahlungen ist. Dies' zeigt, dass beachtlicher Fortschritt in der Umsetzung von ISPA Massnahmen erreicht wurde im Vergleich zum Vorjahr, was durch die Erhöhung der Anzahl zweiter Vorschuss- und Zwischenzahlungen widerspiegelt wird.

Verbesserung der administrativen und institutionellen Kapazitäten für das Projektmanagement und die Politikdurchführung

Wie bereits in den Vorjahren leistete die Kommission technische Hilfe aus ISPA zur Verbesserung der Kapazitäten der nationalen Stellen in Bezug auf die Durchführung der Umweltpolitik und auf das öffentliche Auftragswesen, da Beitrittsländer nach wie vor Schwierigkeiten haben, die erforderten Standards umzusetzen.

Zwei multilaterale Seminare zur Wasserrahmenrichtlinie wurden von der Kommission veranstaltet, um die Beitrittsländer bei der Ausarbeitung einer neuen Politik für die Wasserwirtschaft und bei der Vorbereitung künftiger ISPA- und Kohäsionsfondsprojekte gemäß den Anforderungen dieser Richtlinie, insbesondere im Hinblick auf die integrierte Bewirtschaftung von Wassereinzugsgebieten, zu unterstützen.

Ausserdem wurde eine Reihe von Seminaren veranstaltet, in denen Mitarbeiter der begünstigten Länder mit der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, der Bewertung von Ausschreibungen und der Vertragsüberwachung vertraut gemacht wurden.

Die Kommission förderte ein besseres Verständnis der Chancen und Risiken öffentlich-privater Partnerschaften für Versorgungsleistungen und der Möglichkeiten zur Ausgestaltung solcher Partnerschaften bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Zuschüssen. Vor diesem Hintergrund wurden ein breit angelegtes multilaterales Forum und mehrere Schulungsseminare organisiert, sowie im März 2003 die einschlägige Richtlinien veröffentlicht.

Entwicklung angemessener Systeme zur Finanzverwaltung und -kontrolle

Im Zuge der Umstellung von einer Ex-ante-Kontrolle der Ausschreibungs- und Auftragsvergabeverfahren durch die Kommission auf eine dezentrale Verwaltung des Auftragswesens durch die begünstigten Länder (EDIS) haben im Jahr 2002 alle Länder -mit einer Ausnahme- die erste Stufe, d. h. die Defizitbeurteilung des Systems, abgeschlossen. Ein Land hat bereits die Aufhebung der Ex-ante-Kontrollen beantragt und damit bestätigt, dass die Mindestkriterien und -bedingungen für EDIS erfüllt sind.

Die im Jahr 2002 von der Kommission erneut durchgeführten Prüfungen zur Bewertung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Beitrittsländern weisen darauf hin, dass wesentliche Fortschritte in Richtung auf die Erfüllung der diesbezüglichen Anforderungen der ISPA-Verordnung erzielt wurden.

ISPA-Haushalt im Jahr 2002

Der Haushalt für das Instrument ISPA stammt aus zwei Haushaltslinien, nämlich B7-020 und B7-020A. Die erstgenannte Linie umfasst die Mittel, die für die Kofinanzierung von Projekten (Maßnahmen) auf den Gebieten Umwelt und Verkehr in den Beitrittsländern und für technische Hilfe (TH) zur Ermittlung und Vorbereitung der besten Projekte vorgesehen sind. Maßnahmen, die den Beitrittsländern auf dem Weg zu einer gänzlich dezentralen Verwaltung helfen (EDIS), werden ebenfalls mit Mitteln aus dieser Linie unterstützt. Die Linie B7-020A sieht auch die Finanzierung von Maßnahmen auf Veranlassung der Kommission vor.

Im Jahr 2002 wurden für das ISPA 1 109 Mio. EUR aus dem Haushalt der Kommission bereitgestellt. Auf die Haushaltslinie B7-020 (Projekte) entfielen ursprünglich 1 089,2 Mio. EUR . Dieser Betrag wurde dann um 18,25 Mio. EUR, dem Übertrag aus der Linie B7-020A, angehoben. Somit standen 1 107 Mio. EUR für Projekte zur Verfügung, die auf Initiativen der begünstigten Länder beruhen. Aus dem ursprünglichen Haushalt der Linie B7-020A (19,8 Mio. EUR) wurden 1,55 Mio. EUR für Maßnahmen auf Veranlassung der Kommission gebunden.

Tabelle 1: ISPA-Haushalt im Jahr 2002 (EUR)

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Projektfinanzierung

1. Neue ISPA-projekte

Im Jahr 2002 nahm die Kommission 80 neue ISPA-Maßnahmen an; davon entfielen 23 auf Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, 51 auf die Umweltinfrastruktur und 1 auf ein kombiniertes Umwelt-/Verkehrsprojekt. Im Rahmen dieser Projekte genehmigte die Kommission 9 neue Maßnahmen der technischen Hilfe zur Projektvorbereitung, davon dienten 6 zur Vorbereitung von Verkehrsprojekten und 3 zur Vorbereitung von Umweltprojekten, während sich 5 weitere neue Maßnahmen auf die dezentrale Durchführung bezogen [3]. Die Gesamtsumme der Beiträge aus dem ISPA für die im Jahr 2002 finanzierten Projekte belief sich auf 1,55 Mrd. EUR. Dies entspricht einem durchschnittlichen Beteiligungssatz von 64,9 % der insgesamt zuschussfähigen Projektkosten in Höhe von 2,39 Mrd. EUR, wobei der Rest von den Beitrittsländern aus nationalen Quellen auf staatlicher, regionaler und/oder lokaler Ebene sowie von internationalen Finanzinstituten (IFI) finanziert wird.

[3] De technische Hilfe für die dezentrale Durchführung (EDIS) wird im Abschnitt ,Technische Hilfe" ausführlicher behandelt.

Tabelle 2: Im Jahr 2002 beschlossene neue ISPA-Projekte

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Hinweis: Die Beträge für die beschlossenen Projekte geben den Gesamtbeitrag aus dem ISPA für die Projekte an, während die Mittelbindungen die Summe der jährlichen Zuweisungen aus dem Haushalt angeben (in diesem Fall 2002).

Die gebundenen Mittel beliefen sich im Jahr 2002 auf insgesamt 1 107 Mio. EUR und wurden für die in diesem Jahr beschlossenen neuen Projekte (724 Mio. EUR) sowie für die laufenden Projekte aus den Vorjahren bereitgestellt.

2. Mittelbindungen für die Umwelt

Etwa 43 % der gebundenen Haushaltsmittel im Umweltbereich entfielen im Jahr 2002 auf kombinierte Trinkwasser- und Abwasserprojekte, ein weiteres Drittel der Projekte entfiel auf Kanalisationssysteme und Kläranlagen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der Erneuerung, Instandsetzung oder Erweiterung von Kanalisationsnetzen und dem Bau neuer bzw. der Sanierung/Modernisierung vorhandener Abwasseraufbereitungsanlagen lag. Rund 4 % der Finanzmittel wurde Trinkwasserprojekten zugewiesen (Versorgung und/oder Aufbereitung), und etwa 18,4 % der Finanzmittel entfielen auf Projekte zur Bewirtschaftung von festen Abfällen. In erster Linie konzentrierten sich diese Projekte auf die Schließung alter und die Errichtung neuer Deponien, häufig in Verbindung mit der Einführung von Abfalltrennung sowie Aufbereitungs- und Recyclingsystemen.

Tabelle 3: Mittelbindungen im Jahr 2002 - Bereich Umwelt, aufgeschlüsselt nach Teilbereichen [4]

[4] Darin enthalten sind Mittelbindungen für Projekte, die im Jahr 2002 beschlossen wurden, sowie gebundene Tranchen für Projekte, die in den Vorjahren angenommen wurden.

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Projekt zur Hochwasserhilfe (kombiniertes Projekt für die Bereiche Umwelt/Verkehr)

Im August 2002 wurde der westliche Teil der Tschechischen Republik von der schwersten Flutkatastrophe der Neuzeit heimgesucht. Besonders verheerend waren die Schäden in den Regionen Böhmen und Prag. Die rasche Instandsetzung der vom Hochwasser zerstörten Verkehrs- und Umweltinfrastruktur wurde als notwendig angesehen, um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Flutschäden zu begrenzen und die Durchführung von Reparaturen in anderen Sektoren zu erleichtern. Aus diesem Grund vereinbarten die tschechische Regierung und die Kommission, 24 Mio. EUR der für die Tschechische Republik vorgesehenen Mittel aus dem ISPA-Haushalt 2002 umzuwidmen und zur Finanzierung von Instandsetzungs- und Wiederaufbaumaßnahmen in diesen Sektoren zu verwenden.

Im Eisenbahnverkehr wurde der Betrieb nach dem Hochwasser auf 23 Strecken eingestellt. Zur Wiederaufnahme des Betriebs auf diesen Strecken sind überwiegend Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Im Straßenverkehr reicht das Ausmaß der Schäden von der Zerstörung oder Beschädigung von Brücken, Erdrutschen, Unterspülung von Straßenrändern, Rissen im Straßenpflaster bis hin zur Verschlammung von Entwässerungstunneln.

Im Umweltbereich waren insbesondere Kläranlagen und Kanalisationssysteme in den Wassereinzugsgebieten der Vltava und Labe (Nebenflüsse der Elbe) von der Flutkatastrophe betroffen. Die meisten elektrischen Anlagen und elektrischen/mechanischen Ausrüstungen der 29 Werke mussten repariert werden. Darüber hinaus traten Umweltschäden an Bauwerken in Ufernähe wie Dämmen oder Uferbefestigungen auf.

Im Lichte der außergewöhnlichen Umstände gelten für diese Maßnahme die folgenden Sonderbestimmungen :

* Der Beteiligungssatz für die ISPA-Hilfe wird auf 85 % angehoben,

* Beschaffungsaufträge können ggf. auf dem Verhandlungsweg gemäß den Bestimmungen des PRAG (Praktischer Leitfaden für die Vergabeverfahren im Rahmen von PHARE, ISPA und SAPARD) erteilt werden.

* Bei Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung erfolgt eine einmalige Vorauszahlung in Höhe von 40 % des Höchstsatzes der ISPA-Hilfe.

* Die Ermittlung, Beurteilung und Überwachung der Projekte erfolgt durch Mitarbeiter der Begünstigten und wird durch technische Hilfe auf Veranlassung der Kommission ergänzt.

3. Mittelbindungen für den Verkehr

Wie bereits in den Vorjahren konzentrierten sich die ISPA-Finanzierungen im Verkehrsbereich auf den Ausbau und die Verbesserung des TINA-Netzes, um die Verbindungen zwischen der Europäischen Union und den Beitrittsländern im Rahmen des künftigen transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEVN) zu erleichtern. Rund 54 % der gebundenen Haushaltsmittel in diesem Bereich waren im Jahr 2002 für Eisenbahnprojekte bestimmt, die sich in erster Linie mit der Sanierung und Modernisierung der bestehenden Infrastruktur auf EU-Niveau befassten. Rund 46 % der Finanzmittel gingen an Straßenbauprojekte, einschließlich Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen zur Erfüllung der Kapazitäts- und Sicherheitsstandards der EU.

Tabelle 4: Mittelbindungen im Jahr 2002 - Bereich Verkehr, aufgeschlüsselt nach Teilbereichen [5]

[5] Darin enthalten sind Mittelbindungen für Projekte, die im Jahr 2002 beschlossen wurden, sowie gebundene Tranchen für Projekte, die in den Vorjahren angenommen wurden.

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4. Im Zeitraum 2000-2002 Finanzierte Projekte

Im Zeitraum von 2000 bis 2002 nahm die Europäische Kommission insgesamt 249 Projekte auf der Grundlage der von den Beitrittsländern eingereichten Vorschläge an. 151 Projekte fallen in den Umweltbereich (einschließlich eines Projekts zur Soforthilfe für die Opfer der Flutkatastrophe), 87 in den Verkehrssektor, und 10 Projekte sind Maßnahmen der technischen Hilfe zur Verwirklichung des dezentralen Durchführungssystems. Diese Maßnahmen entsprechen zuschussfähigen Investitionskosten in Höhe von insgesamt 8,76 Mrd. EUR, wovon die EU 5,65 Mrd. EUR oder 64,5 % über ihre Haushaltslinie B7-020 tragen wird. Folglich hat die Kommission in den ersten drei Jahren der ISPA-Hilfe über 75 % der ISPA-Mittel zugewiesen, die für den Zeitraum 2000 bis 2006 vorgesehen sind.

Tabelle 5: Im Zeitraum 2000-2002 beschlossene Projekte

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Erstes abgeschlossenes Verkehrsprojekt (Litauen)

Im Jahr 2002 wurde das erste ISPA-Verkehrsprojekt abgeschlossen. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde die erste von drei Phasen eines Straßenbauprojekts fertig gestellt, das bis zum Jahr 2006 laufen soll und den Ausbau des durch Litauen verlaufenden Abschnitts des gesamteuropäischen Verkehrskorridors IXB von Helsinki nach Kreta zwischen Vilnius (Wilna) und Klaipeda zum Gegenstand hat. Die Bauarbeiten der Phasen 2 und 3 sind für den Zeitraum 2003-2004 bzw. 2005-2006 geplant und werden voraussichtlich ebenfalls mit Gemeinschaftsmitteln finanziert. Im litauischen Korridor, der im nationalen Verkehrsentwicklungsprogramm zweithöchste Priorität hat, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

* Verbesserung der Tragfähigkeit des Fahrbahnbelags auf EU-Niveau, insbesondere Auslegung für Achslasten von 11,5 Tonnen,

* Verstärkung und Verbreiterung der bestehenden Autobahn auf einer Strecke von 87 km,

* Verstärkung des Fahrbahnbelags der zweispurigen Straße auf ihrer gesamten Länge von ca. 300 km, und

* Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit (Absperrungen und Beleuchtungseinrichtungen).

Der in der kommunistischen Ära gebaute litauische Straßenabschnitt zur Erleichterung der Zufahrt zum damaligen Militärhafen Klaipeda wies für die damalige Zeit und die damaligen Umstände eine relativ gute Qualität auf. Diese Straßenqualität ist für die heutigen Anforderungen jedoch nicht ausreichend und hat zur Folge, dass die Fahrzeuge durch den schlechten Straßenbelag beschädigt werden und häufig Reparaturarbeiten erforderlich sind. Da der Straßenabschnitt zwischen Vilnius (Wilna) und Kaunas (95 km) zudem relativ enge Fahrspuren und keine bzw. keine durchgängigen Standspuren aufweist, wurden auch diese Ausbauarbeiten berücksichtigt. Da diese Straße ohnehin die einzig annehmbare Verbindung zwischen den drei großen Städten Vilnius, Kaunas und Klaipeda ist, wird das Verkehrsaufkommen nach diesen Ausbauarbeiten vermutlich nicht weiter steigen. Es wird jedoch erwartet, dass der Verschleiß der Fahrzeuge sowie die Instandhaltungskosten erheblich sinken werden und die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit im Abschnitt Vilnius-Kaunas etwas zunehmen wird.

Für die jetzt abgeschlossene erste Ausbauphase dieses Abschnitts, d. h. Fahrbahnverbreiterung und -verstärkung auf einer Strecke von 37,2 km und Verstärkung von 135 km, wurden im Jahr 2000 ISPA-Mittel in Höhe von 19,56 Mio. EUR gewährt (75 % der zuschussfähigen Investitions kosten), während der Rest über die litauische Straßensteuer finanziert wurde. Die erforderlichen Arbeiten wurden von Anfang 1999 bis Mitte 2000 geplant und projektiert, und die Bauarbeiten begannen im Frühjahr 2001 und wurden Ende 2002 abgeschlossen.

5. Zahlungen

Die Zahlungen für jedes ISPA-Projekt bestehen aus zwei Vorschusszahlungen in Höhe von je 10 % der ISPA-Beteiligung -die ersten 10 % werden nach Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung und weitere 10 % nach Unterzeichnung des ersten Werkvertrags ausgezahlt- sowie Zwischenzahlungen bis zu 80 % (90 % in Sonderfällen) der Beteiligung, wobei der Restbetrag nach Genehmigung des Projektabschlussberichts freigegeben wird. Folglich setzten sich die Zahlungen im Jahr 2002 folgendermaßen zusammen:

- erste Vorschusszahlungen für Projekte, die in den Jahren 2002 und 2001 angenommen wurden,

- zweite Vorschusszahlungen für Projekte, die in den Jahren 2001 und 2000 angenommen wurden, und

- Zwischenerstattung der Aufwendungen für Projekte, die in den Jahren 2001 und 2000 angenommen wurden.

Die ersten Vorschusszahlungen werden zumeist erst in dem Jahr getätigt, das auf das Jahr der Bewilligung von ISPA-Hilfe folgt, zumal die meisten ISPA-Maßnahmen im Herbst jedes Jahres beschlossen werden und die zeitliche Verzögerung bei der Gegenzeichnung dieser Beschlüsse durch die Behörden der begünstigten Länder berücksichtigt werden muss. Dies wird auch dadurch belegt, dass die Zahlungen für die im Jahr 2002 beschlossenen Projekte lediglich einen Anteil von 8 % an den gebundenen Mitteln erreichten, während auf die im Jahr 2000 beschlossenen Projekte ein Anteil von mehr als 30 % der gebundenen Mittel entfiel.

Im Gegensatz dazu beliefen sich die ISPA-Zahlungen (einschließlich für die Dezentralisierung) im Jahr 2002 auf insgesamt 388,5 Mio. EUR und haben sich damit im Vergleich zu den im Jahr 2001 getätigten Zahlungen (197 Mio. EUR) verdoppelt. Dies ist ein Beweis dafür, dass im Jahr 2002 wesentliche Fortschritte bei der Durchführung von ISPA-Maßnahmen erzielt wurden, was auch durch die deutlich höhere Zahl zweiter Vorschusszahlungen und der steigenden Zahl von Zwischenzahlungen belegt wird.

Tabelle 6: Zahlungen im Jahr 2002 (EUR)

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Tabelle 7: Zahlungen im Rahmen der Projekte (2000-2002)

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Was sind die Gründe für die zeitlichen Verzögerungen im Auftragswesen?

Wie bei jedem Infrastrukturprojekt spielt die Qualität der Projektvorbereitung eine entscheidende Rolle für die Vorlaufzeit, die für die Ausschreibung der Bauarbeiten sowie auch für die eigentlichen Bauarbeiten erforderlich ist. Je besser das Projekt in allen Einzelheiten vorbereitet ist - dazu gehören unter anderem das technische Konzept, Durchführbarkeitsstudien und Konzeption, Erhebungen und Impaktstudien, Unterrichtung der Öffentlichkeit und Konsultation der zuständigen Behörden, Genehmigungen und Lizenzen, Finanzierungsmodell, Erstellung der Ausschreibungsunterlagen usw. - desto schneller und einfacher können die Aufträge vergeben werden. Die dafür erforderlichen Fachkenntnisse können jedoch nicht über Nacht erworben und müssen erst Schritt für Schritt aufgebaut werden. Daher sind manche ISPA-Entscheidungen - insbesondere bei den ersten ISPA-Projekten und groß angelegten Umweltprojekten - an gewissen Bedingungen wie z. B. weitere Erhebungen und Untersuchungen geknüpft.

Zudem sind die Anforderungen der Kommission zu berücksichtigen, die den Ausschreibungs- und Auftragsvergabeprozess sowie die zugehörigen Unterlagen für Dienstleistungen und Bauarbeiten begutachten muss. Dies erfordert zusätzliche Zeit für Konsultationen mit den Delegationen der Europäischen Kommission. Weiterhin wird insbesondere bei umfangreichen Bauarbeiten häufig von Ausschreibungen nach den leistungsbezogenen Vertragsbedingungen der FIDIC [6] für Planung und Bau Gebrauch gemacht, bei denen die Ausschreibungsteilnehmer mehr Zeit für die Vorbereitung des detaillierten Entwurfs benötigen.

[6] Internationale Vereinigung beratender Ingenieure. Die für internationale Verträge zumeist üblichen Vertragsbedingungen der FIDIC werden auch häufig für ISPA-Werkverträge zugrunde gelegt.

Somit ist es nicht verwunderlich, dass vom Tag der Entscheidung an bis zu 15 Monate (bis zu 6 Monate für Dienstleistungen sowie bis zu 9 Monate für Bauarbeiten) für die Ausschreibung und Vergabe von Werkverträgen verstreichen können, wobei hierin weder die erforderliche Zeit für die Erstellung oder Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen, noch die zeitliche Verzögerung -wie gering sie auch immer sein mag- zwischen der ISPA-Entscheidung und der Gegenzeichnung durch das Beitrittsland noch die Zeit berücksichtigt ist, die durch Stornierung des Beschaffungsverfahrens oder eines seiner Bestandteile verloren geht.

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Technische Hilfe

6. Arten und Bereitstellung von technischer Hilfe

Der Rückgriff auf Maßnahmen der technischen Hilfe im Rahmen von ISPA ist weiterhin ein wesentlicher Bestandteil zur Gewährleistung einer erfolgreichen Programmplanung und Durchführung. Die technische Hilfe im Rahmen von ISPA konzentriert sich zwar gewöhnlich auf die Projektvorbereitung, Projektdurchführung und die begleitende Stärkung der Institutionen, doch vor kurzem entstand auch die Notwendigkeit, Probleme im Zusammenhang mit der Umstrukturierung bestimmter Versorgungsunternehmen in Angriff zu nehmen und dadurch die Nachhaltigkeit bei der Projektdurchführung zu verbessern.

Es kann zwischen zwei Arten von Maßnahmen der technischen Hilfe unterschieden werden: (1) Maßnahmen, die in direktem Zusammenhang mit der Projektfinanzierung stehen, d. h. Projektermittlung/Projektvorbereitung und Dezentralisierung, und die aus der Haushaltslinie B 7-020 finanziert werden, und (2) Maßnahmen, die auf Veranlassung der Kommission durchgeführt werden - überwiegend auf dem Wege von Rahmenverträgen - und die aus der Haushaltslinie B 7-020A finanziert werden. Bei den Maßnahmen des ersten Titels werden für die ISPA-Beteiligung gewöhnlich die gleichen Höchstsätze wie bei der Projektfinanzierung zugrunde gelegt, während die Kosten für Maßnahmen des zweiten Titels vollständig aus dem ISPA finanziert werden. (Hinweis: Diese Aktivitäten schließen nicht die Komponenten der technischen Hilfe und Überwachung von Bauarbeiten ein, die Teil jeder ISPA-Einzelmaßnahme sind und zur Stärkung der Durchführungskapazitäten und operationellen Kapazitäten des Endbegünstigten beitragen). Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über diese verschiedenen Bereitstellungsmechanismen.

Darüber hinaus profitieren die durchgeführten ISPA-Maßnahmen direkt und indirekt von technischer Hilfe und anderen Formen der Unterstützung, die im Rahmen weiterer Gemeinschaftsinstrumente und -politiken geleistet wird - insbesondere PHARE (Titel 'Aufbau der Institutionen und Reform der öffentlichen Verwaltung' und 'Übergang zu den Strukturfonds').

Tabelle 10: Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten

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7. Projektbezogene technische Hilfe

Projektvorbereitung

Im Jahr 2002 beschloss die Kommission zehn Maßnahmen der technischen Hilfe zur Projektvorbereitung mit zuschussfähigen Kosten in Höhe von insgesamt 35,1 Mio. EUR. Eine Reihe dieser Maßnahmen war auf die Umstrukturierung der lokalen Versorgungsunternehmen (Endbegünstigte) und die Modernisierung der Betriebsführung und Bewirtschaftung ausgerichtet, was eine der Voraussetzungen für die mögliche Gewährung von ISPA-Mitteln ist. Seit 2000 wurden insgesamt 39 Maßnahmen der technischen Hilfe zur Projektvorbereitung mit zuschussfähigen Kosten von insgesamt 74,3 Mio. EUR genehmigt, an denen das ISPA zu 66 % beteiligt ist.

Die Maßnahmen der technischen Hilfe zur Projektvorbereitung sollen sicherstellen, dass der Kommission Projekte von hoher Qualität -insbesondere in Bezug auf die Vorbereitung, Verwaltung und Durchführung- zur Finanzierung im Rahmen des ISPA vorgelegt werden. Überdies sollen diese Maßnahmen die Entwicklung einer Projektreihe von hoher Qualität erleichtern, die eine Gewähr dafür bietet, dass eine ausreichende Anzahl geeigneter Projekte rechtzeitig bei der Kommission eingereicht und ermittelt wird. Die Ausarbeitung einer soliden Projektreihe ist nicht nur für das ISPA wesentlich, sondern im Falle derjenigen begünstigten ISPA-Länder, die der EU im Jahr 2004 beitreten werden, auch für den Kohäsionsfonds wichtig. Einige Beitrittsländer verwenden für technische Hilfe vorgesehene ISPA-Mittel bereits für vorbereitende Studien zu Projekten, die künftig beim Kohäsionsfonds zur Finanzierung eingereicht werden sollen.

Dezentralisierung

Die Bedeutung von EDIS (erweitertes dezentrales Durchführungssystem)

Die Einführung zufriedenstellender Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle für ISPA ist ein wesentlicher Schritt zur Vorbereitung der künftigen Verwaltung der Kohäsions- und Strukturfonds. Hinzu kommt eine weitere Dimension durch das für die Beitrittsländer geplante Verfahren zur Einführung eines ,erweiterten dezentralen Durchführungssystems" (EDIS) für das ISPA, bei dem die Kommission auf die derzeit erforderliche vorherige Genehmigung der Ausschreibungen und Vergabeverfahren für Projekte verzichten kann, die bisher durch die Delegationen der Europäischen Kommission in den begünstigten Ländern erfolgt. Die Einführung des EDIS unterliegt einem Benchmarking, bei dem sich die Kommission davon überzeugen muss, dass bestimmte Bedingungen und Kriterien erfüllt werden, die sich in erster Linie auf eine solide Finanzverwaltung und -kontrolle beziehen, die folgendes einschließt: wirksame interne Kontrollen, ein unabhängiges Prüfsystem, ein funktionierendes Abrechnungs- und Finanzberichtssystem, angemessene Personalausstattung und die Einhaltung des Grundsatzes der Aufteilung der Zuständigkeiten.

Das im Jahr 2001 erstellte Dokument ,Roadmap to EDIS for ISPA and PHARE" (EDIS-Fahrplan für ISPA und PHARE) enthält ausführliche Erläuterungen zu den vier Stufen des Verfahrens auf dem Weg zum EDIS: Defizitbeurteilung / Defizitbehebung / Beurteilung der Einhaltung der Bedingungen und Zulassung. Zur Einführung des EDIS im Rahmen von ISPA ist technische Hilfe für die ersten drei Stufen des Fahrplans verfügbar.

Die Beitrittsländer werden zwar nachdrücklich zum Umstieg auf das EDIS angehalten und hierbei von der Kommission unterstützt, doch darf nicht vergessen werden, dass sie aufgrund von Artikel 9 Absatz 1 der ISPA-Verordnung auf jeden Fall für die Einrichtung angemessener Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle verantwortlich sind.

Die Kommission hat die Fortschritte bei den verschiedenen Stufen des EDIS-Fahrplans auch im Jahr 2002 unterstützt. In den übrigen 5 Beitrittsländern leistete sie technische Hilfe, um ihnen für die Stufen ,Defizitbeurteilung", ,Defizitbehebung" und ,Beurteilung der Einhaltung der Bedingungen" die Hinzuziehung von externen Sachverständigen zu ermöglichen, die Feedback und Ratschläge zu den Ergebnissen jeder Stufe geben. Ferner vermittelte sie Orientierung für den Bericht über die Beurteilung der Einhaltung der Bedingungen, um eine hohe Qualität der Prüftätigkeit und die Vorlage der Prüfergebnisse in einem einheitlichen Format zu gewährleisten, das der Kommission die Arbeiten der Stufe 4 erleichtern wird. Die Kommission schlug auch vor, dass - sobald eine Durchführungsstelle und zugehörige Stellen für die Verwaltung des ISPA dazu bereit sind - ein separater Antrag für das EDIS gestellt werden sollte. Zur beschleunigten Überprüfung im Rahmen der Stufe 4 wurde auch ein Teilantrag für den Nationalen Fonds vor der Einreichung eines vollständigen EDIS-Antrags für eine Durchführungsstelle als Möglichkeit vorgeschlagen.

Bis Ende 2002 wurden für alle Beitrittsländer Entscheidungen über die Gewährung von technischer Hilfe in Höhe von insgesamt rund 8 Mio. EUR getroffen. Alle Länder (bis auf eines) legten der Kommission den Bericht über die erste Stufe (Defizitbeurteilung) vor. Ein Land (Estland) reichte den Bericht über die dritte Stufe (Beurteilung der Einhaltung der Bedingungen) im Dezember 2002 zusammen mit einem formalen EDIS-Antrag ein, in dem es bestätigte, dass die Mindestkriterien und -bedingungen für das EDIS erfüllt sind.

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8. Technische Hilfe auf Veranlassung der Kommission

Im Jahr 2002 stand für diesen Titel technische Hilfe in Höhe von 19,8 Mio. EUR zur Verfügung. Von diesen Mitteln hat die Kommission einen Betrag von 1,55 Mio. EUR für noch im selben Jahr einzuleitende Aktivitäten gebunden (insbesondere zur Verstärkung der Delegationen, siehe unten). Wie bereits in den Vorjahren wurden die Mittel (18,25 Mio. EUR), die nicht für Maßnahmen der technischen Hilfe gebunden wurden, von Haushaltslinie B7-020A auf Haushaltslinie B7-020 übertragen und für die Finanzierung von Projekten zur Verfügung gestellt.

Die meisten im Jahr 2002 von der Kommission veranlassten Aktivitäten wurden im Rahmen des Aktionsprogramms 2001 zur technischen Hilfe durchgeführt, das Aktivitäten umfasst, die in einem Zeitraum von drei Jahren durchzuführen sind und Zahlungen bis Ende 2004 vorsehen. Da eine Mittelbindung von 12 Mio. EUR für dieses Aktionsprogramm bereits vorab im Haushalt 2001 verbucht wurde, wird über einzelne rechtliche Mittelbindungen im Dreijahreszeitraum entschieden, der 2003 endet. Zu den im Aktionsprogramm angesprochenen Prioritäten gehören:

- Qualitätssteigerung bei der Auswahl, Vorbereitung und Beurteilung der Projekte,

- Erleichterung der Projektdurchführung,

- Start und Unterstützung des Dezentralisierungsprozesses,

- umfassende Einführung in Finanzierungstechniken, und

- Ausbau von Information und Kommunikation.

Im Jahr 2002 wurden im Rahmen des Aktionsprogramms folgende Aktivitäten durchgeführt:

Unterstützung für Begleitausschüsse

Gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung des Rates [7] zur Koordinierung der Hilfe im Rahmen der Heranführungsstrategie können Ausgaben für die Begleitung mit Mitteln aus dem Gemeinschaftshaushalt unterstützt werden. Folglich hat die Kommission mit den nationalen Behörden in den vom ISPA begünstigten Ländern Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen, die eine finanzielle Unterstützung bestimmter organisatorischer Aufwendungen von Begleitausschüssen vorsehen. Zu den zuschussfähigen Ausgaben gehören Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen, die Miete von Räumlichkeiten, erforderliche elektronische Ausrüstung, Reisekosten von Teilnehmern, die nicht am Sitzungsort ansässig sind, Unterstützung für die Ausarbeitung von Überwachungsleitlinien und andere Aufwendungen, die zur Gewährleistung der reibungslosen Arbeit der ISPA-Begleitausschüsse nötig sind.

[7] Verordnung Nr. 1266/99 (EG) des Rates vom 21. Juni 1999 zur Koordinierung der Hilfe für die beitrittswilligen Länder im Rahmen der Heranführungsstrategie

Ergänzende Unterstützung der Delegationen der Europäischen Kommission

Im Rahmen des Aktionsprogramms zur technischen Hilfe wurden Ressourcen für kleinere Maßnahmen der technischen Hilfe und die zeitlich befristete fachmännische Beratung bereitgestellt, die von den Leitern der Delegationen verwaltet werden. Mit dieser technischen Hilfe sollen die Kommissionsdienststellen (externe) Unterstützung bei einem breiten Spektrum von Aufgaben erhalten, wie zum Beispiel bei der Überprüfung von Ausschreibungsunterlagen, der Überwachung von Ausschreibungs- und Bewertungsverfahren, der Vertragserstellung, der Überwachung und Kontrolle der Durchführung, bei punktuellen und kleineren Schulungsmaßnahmen für die durchführenden Behörden in den begünstigten Ländern und bei landesspezifischen Informationen/Mitteilungen über Aspekte in Verbindung mit dem ISPA.

Rahmenvertrag für öffentlich-private Partnerschaften

Im Jahr 2001 wurde ein Beratungsvertrag über eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) abgeschlossen, der es im Einzelfall ermöglicht, entsprechende personelle Ressourcen und fachmännische Beratung für die Beteiligung an der Ermittlung, Bewertung, Durchführung und Überwachung von ÖPP-Projekten zu mobilisieren.

Im Rahmen dieses Vertrags wurden verschiedene Aktivitäten durchgeführt, darunter auch mehrere Kontrollbesuche in den begünstigten Ländern zur Beurteilung der bzw. Beratung über ÖPP-Strukturen. Darüber hinaus wurde das Beratungsunternehmen mit der Ausarbeitung von Grundsätzen für erfolgreiche öffentlich-private Partnerschaften beauftragt (,Guidelines for successful public-private Partnerships"). Diese Grundsätze sind ein praktisches Hilfsmittel für Akteure im öffentlichen Sektor, Finanzinstitute und für den Privatsektor bei der Strukturierung von ÖPP-Vorhaben unter Einbeziehung der Zuschüsse. Bei diesen Grundsätzen geht es nicht darum, eine vollständige Methodik bereitzustellen oder die gegenwärtige oder zukünftige Politik zu definieren, sondern sie dienen als Orientierungshilfe bei der Ermittlung und Erschließung wichtiger Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung erfolgreicher ÖPP-Modelle.

Um diese Grundsätze in einem breiteren Forum zu diskutieren, veranstaltete die Generaldirektion Regionalpolitik im Juli 2002 einen Workshop mit Mitgliedstaaten, Beitrittsländern, der EIB, EBWE und anderen davon betroffenen Dienststellen der Kommission. Inzwischen wurden die Grundsätze veröffentlicht (im März 2003) und entsprechende Verbreitungsseminare in Prag (für die Tschechische Republik und die Slowakei), Warschau (für das Baltikum und Polen), Budapest (für Ungarn und Slowenien) und Sofia (für Bulgarien und Rumänien) veranstaltet.

Öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP)

In den letzten Jahren hat die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor bei der Entwicklung und beim Betrieb der Infrastruktur in vielen Bereichen der Wirtschaft deutlich zugenommen. Die ÖPP-Übereinkommen verdanken ihre Existenz weitgehend der beschränkten Verfügbarkeit öffentlicher Mittel für notwendige Investitionsvorhaben, dienen vielfach aber auch dem Zweck, die Qualität und Effizienz öffentlicher Dienstleistungen zu verbessern und die Infrastrukturentwicklung zu beschleunigen. Vor diesem Hintergrund kommen dem privaten Sektor in ÖPP-Modellen hauptsächlich vier Funktionen zu: Bereitstellung von zusätzlichem Kapital, alternative Verwaltungs- und Durchführungskompetenzen, Mehrwert für den Verbraucher und die Öffentlichkeit insgesamt sowie bessere Ermittlung von Erfordernissen und optimaler Einsatz von Ressourcen.

Die Vorteile von ÖPP-Übereinkommen bei der Entwicklung der Infrastruktur scheinen für die Beitrittsländer angesichts des erheblichen Bedarfs an Finanzmitteln und effizienten öffentlichen Dienstleistungen, der Stabilisierung der Märkte und der Tendenz zur Privatisierung, die ein günstiges Umfeld für Privatinvestitionen schaffen, besonders attraktiv zu sein. Aus diesen Gründen dürften die beitretenden Länder bei ihren Anstrengungen zur Reform und Modernisierung der Infrastruktur und Dienstleistungen von diesen ÖPP-Übereinkommen profitieren.

Neben ihren möglichen Vorteilen für den Privatsektor sind ÖPP im Hinblick auf ihre Konzipierung, Umsetzung und Verwaltung jedoch ziemlich kompliziert. Aus diesem Grund sind sie keineswegs die einzige oder bevorzugte Option und sollten nur in Betracht gezogen werden, wenn sie im Vergleich zu anderen Modellen nachweislich einen Mehrwert bieten, effektive Durchführungsstrukturen vorhanden sind und die Ziele aller Beteiligten im Rahmen dieser Partnerschaft verwirklicht werden. Aus diesem Grund gibt es viele Arten von ÖPP-Übereinkommen, die ein sich immer noch entwickelndes Konzept darstellen, das den individuellen Erfordernissen und Merkmalen jedes Projekts und der Projektpartner angepasst werden muss. Zudem setzen erfolgreiche ÖPP-Modelle die Existenz eines wirksamen Rechts- und Kontrollrahmens voraus, dessen Nichtvorhandensein das Risiko birgt, dass die ausgehandelten ÖPP-Übereinkommen entweder nicht transparent und fair sind, einen Partner aus der Privatwirtschaft begünstigen oder Anlass zu Konflikten zwischen den Partnern geben, die nicht angemessen geschlichtet werden können.

Im Rahmen von ISPA hat die Kommission ihre Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, zur Entwicklung und Durchführung von ÖPP-Projekten beizutragen und mit ISPA-Zuschüssen die Hebelwirkung solcher Übereinkommen zu verstärken. Sie hat jedoch auch ein besonderes Interesse an ÖPP, da diese den Projekten gewisse Randbedingungen auferlegen, zumal die Kommission ihren vorrangigen Auftrag darin sieht, das öffentliche Interesse zu schützen und die Zuschüsse einzubringen und zugleich die Rechtsvorschriften der EU und ggf. der Beitrittsländer einzuhalten. Daraus folgt, dass die Kommission bei der Bewertung eines ISPA-Projekts mit einer ÖPP-Struktur ihr Hauptaugenmerk ebenso wie ein Projektentwickler auf folgende Aspekte richten wird:

- Gewährleistung eines offenen Marktzugangs und fairen Wettbewerbs,

- Schutz des öffentlichen Interesses und Maximierung des Mehrwerts,

- Festlegung der optimalen Zuschussquote, um einerseits ein funktionierendes und nachhaltiges Projekt zu verwirklichen, andererseits aber jede Möglichkeit für Zufallsgewinne aus Zuschüssen zu vermeiden, und

- Beurteilung des effektivsten Art von ÖPP für ein bestimmtes Projekt.

Seminare und Fortbildungsveranstaltungen

Treffen der ISPA-Partner

Im Januar 2002 lud die Generaldirektion Regionalpolitik die für den ISPA-Prozess verantwortlichen nationalen Behörden der begünstigten Länder zu einem ,Treffen der ISPA-Partner" ein, um Bilanz aus den Erfahrungen der ersten zwei Jahre des ISPA zu ziehen und die Prioritäten für die nächste Zeit in den Bereichen Programmplanung und -durchführung, insbesondere in Bezug auf Fragen der Finanzverwaltung und -kontrolle, festzulegen.

Seminare zur Wasserrahmenrichtlinie

Die Generaldirektion Regionalpolitik und die Generaldirektion Umwelt veranstalteten zwei multilaterale Seminare, eines für die in den ISPA-Prozess eingebundenen begünstigten nördlichen Länder in Riga im April 2002 und eines für die südlichen Länder in Prag im Mai 2002. Ziel der Seminare war es, die nationalen ISPA-Sachverständigen mit den Beamten aus dem Bereich Wasserwirtschaft zusammenzuführen, die für die Umsetzung der relevanten Bereiche des gemeinschaftlichen Besitzstands zuständig sind, um die Möglichkeiten zur Nutzung der ISPA-Mittel (und Mittel aus dem Kohäsionsfonds ab dem Beitritt) für Vorarbeiten zu verwenden, die nach der neuen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erforderlich sind. Folglich konzentrierten sich die Seminare auf die Verfahren und Mittel zur Verknüpfung des laut der Richtlinie erforderlichen Ansatzes zur integrierten Bewirtschaftung von Wassereinzugsgebieten mit der Zuweisung von ISPA-Mitteln für die Verbesserung der Wasserqualität in den Beitrittsländern.

FIDIC-Seminare

Im Jahr 2002 wurde eine Beratungsfirma mit der Durchführung spezieller zweitägiger FIDIC-Seminare beauftragt. Der Zweck dieser Seminare bestand unter anderem darin, anhand der FIDIC-Vertragsbedingungen für Planung und Bau und des Regelwerks der Kommission für das Auftragswesen PRAG [8] Hilfe bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen sowie bei der Ausschreibungsbewertung und Vertragsüberwachung zu leisten. Die Seminare fanden in Warschau (für das Baltikum und Polen), Bukarest (für Rumänien und Bulgarien) und Budapest (für die übrigen begünstigten Länder) statt. Die Seminare, die von den Mitarbeitern der GD Regionalpolitik begleitet wurden, dienten als Ergänzung für die Fortbildungsmaßnahmen, die die Generaldirektion Regionalpolitik zuvor mit ihren eigenen Mitarbeitern in den Beitrittsländern durchgeführt hatte.

[8] Leitfaden für die Vergabeverfahren im Rahmen von PHARE, ISPA und SAPARD. Der Leitfaden orientiert sich an denselben vier Grundsätzen, auf denen die entsprechenden Beschaffungsrichtlinien der EU aufbauen: Transparenz, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit. Der Leitfaden wurde vor kurzem überarbeitet und der neuen Haushaltsordnung angepasst. Die überarbeitete Fassung ist mit Wirkung zum 1. Juni 2003 gültig.

Information und Kommunikation

Die von der Generaldirektion Regionalpolitik für Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Kohäsionspolitik der EU beauftragten Sachverständigen wurden teilweise vom ISPA aus dem TH-Fonds für Maßnahmen in Verbindung mit dem ISPA finanziert. Zu den finanziellen Maßnahmen gehörte die Erstellung von Druckschriften, Projektübersichten und Themenpapieren sowie die laufende Aktualisierung der Websites.

IT-Verträge

Ähnlich wie die Kommunikationsmaßnahmen wurde aus dem ISPA-Fonds für technische Hilfe ein Teil der Aufwendungen der GD Regionalpolitik für die Entwicklung und Pflege ihrer computergestützten Informationstools für die Finanzverwaltung und -kontrolle finanziert.

Zusätzlich zu den oben genannten Aktivitäten im Rahmen des Aktionsprogramms zur technischen Hilfe für 2001 wurden im Jahr 2002 die folgenden Aktivitäten fortgesetzt, die bereits im Jahr 2000 angelaufen sind:

Lokale technische Hilfe (d. h. Maßnahmen zur Dekonzentration zugunsten der Delegationen der Europäischen Kommission)

Im Rahmen der im Jahr 2000 angelaufenen Maßnahmen zur Verstärkung der Delegationen der Europäischen Kommission wurden Mittel zur Einstellung zusätzlicher technischer Mitarbeiter und zur Deckung der Verwaltungskosten (7 Mio. EUR) bereitgestellt. Diese Mittel waren ursprünglich für eine Dauer von drei Jahren bestimmt. Aufgrund einer Änderung der Vorschriften für die Verwaltung der Mittelzuweisungslinien im Jahr 2002, die die Kommission zur Entscheidung über die rechtliche Mittelbindung im laufenden Haushaltsjahr verpflichten, konnten die Haushaltsmittel in Höhe von 7 Mio. EUR im Rahmen des Haushalts 2000 nicht mehr zur Unterzeichnung neuer Verträge mit lokalen Bediensteten für technische Hilfe (,ALATs") und für zugehörige Gemeinkosten im Jahr 2002 verwendet werden. Aus diesem Grund musste eine neue Mittelbindung in Höhe von 1,55 Mio. EUR im Haushalt 2002 verbucht werden, während die nicht verbrauchten Beträge der Mittelbindungen für 2000 und 2002 im Jahr 2003 aufgehoben werden.

Die Maßnahmen zur Dekonzentration dauern in den 8 begünstigten ISPA-Ländern, die der EU im Jahr 2004 beitreten werden, noch bis April 2004 und werden in Bulgarien und Rumänien über diesen Termin hinaus fortgesetzt. Bisher wurden über 40 spezialisierte technische Mitarbeiter eingestellt, um die Kapazitäten der Delegationen in den Bereichen Durchführung, Auftragswesen und Überwachung auszubauen.

Rahmenverträge für spezifische technische Aufgaben

Im Jahr 2000 wurden zwei Rahmenverträge mit internationalen Beratungsfirmen unterzeichnet, für die Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt 2000 gebunden wurden. Außerdem wurde ein Vertrag mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) geschlossen, über den sechs Jahre lang auf das Expertenwissen des Fachpersonals der Bank zurückgegriffen werden kann. Diese Rahmenverträge sind bereits angelaufen.

Tabelle 12 : Mittelzuweisungen und Zahlungen für das Aktionsprogramm 2001 zur technischen Hilfe

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Tabelle 13: Mittelzuweisungen und Zahlungen für TH außerhalb des TH-Aktionsprogramms 2001

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(*) Diese Maßnahmen wurden in den Vorjahren durchgeführt, doch die Zahlungen (Erstattungen) erfolgten auch noch im Jahr 2002.

Verwaltung und Durchführung

9. Projektbegleitung

Die gesamte Begleitung und Bewertung des Fortschritts und der Wirksamkeit der Durchführung wird durch regelmäßige Sitzungen in den Büros der Delegationen der Europäischen Kommission, durch Begleitberichte der Durchführungsstellen, Besuche von Mitarbeitern der Kommission und formale Begleitung durch die halbjährlichen Sitzungen des ISPA-Begleitausschusses in jedem begünstigten Land unterstützt.

Das wichtigste Ergebnis der Ausschusssitzungen im Jahr 2002 ist, dass im Durchschnitt eine klare Verbesserung stattgefunden hat, was den Übergang von der Projektgenehmigungsphase zur tatsächlichen Durchführung angeht. Dies zeigt, dass die verschiedenen Maßnahmen der Kommission zur Unterstützung der Programmplanungs- und Durchführungsbehörden in den begünstigten Ländern zunehmend Früchte tragen.

Es wurde jedoch auch auf verschiedene Schwachstellen aufmerksam gemacht. Dazu gehörten unter anderem folgende Punkte:

- Einige Beitrittsländer müssen weiterhin zusätzliche finanzielle Mittel und Humanressourcen für die Planung, Vorbereitung und Verwaltung von ISPA-Maßnahmen insbesondere im Umweltbereich bereitstellen,

- die Qualifikation der Mitarbeiter steht insbesondere im Hinblick auf die Ausschreibungs- und Auftragsvergabeverfahren nicht immer in einem angemessenen Verhältnis zu den Fähigkeiten, die für die Verwaltung groß angelegter Infrastrukturprojekte notwendig sind,

- bei den Ausschreibungs- und Auftragsvergabeverfahren ist die unzureichende Qualität der Ausschreibungsunterlagen häufig ein Hauptgrund für die Verzögerung des Beschaffungsprozesses, insbesondere bei Werkverträgen,

- in einigen Fällen mussten die Aufträge neu vergeben werden.

Innerhalb des Aufgabenbereichs und der Zuständigkeiten der Kommission spielen die Mitarbeiter der Delegationen der Kommission in den Beitrittsländern eine wichtige Rolle bei der Überwachung der täglichen Verwaltung, Durchführung und Begleitung der ISPA-Maßnahmen. Neben der Ausübung der Befugnisse der Kommission bei der Begutachtung von Ausschreibungen und Vergabeverfahren verfügen sie über die besten Voraussetzungen, um den Fortschritt vor Ort zu gewährleisten und mit den nationalen Behörden und Endbegünstigten bei eventuell auftretenden Problemen Rücksprache zu halten.

Verbesserung der institutionellen Kapazitäten

Seit der Einführung des ISPA haben sich die von der Kommission veranlassten Maßnahmen der technischen Hilfe hauptsächlich auf die Verbesserung der Kapazitäten der Beitrittsländer für die Vorbereitung, Beurteilung und Durchführung von ISPA-Projekten entsprechend dem hohen Niveau konzentriert, das für die Verwaltung von Gemeinschaftsmitteln erforderlich ist. Die im Jahr 2002 gewonnenen Erfahrungen deuten darauf hin, dass diese Maßnahmen fortgesetzt werden müssen und sich auf den Ausbau der institutionellen Kapazitäten in verschiedenen vorrangigen Bereichen konzentrieren müssen. Infolgedessen werden im Jahr 2003 neue Maßnahmen der technischen Hilfe auf Veranlassung der Kommission im Rahmen des Aktionsprogramms 2001 durchgeführt. Einer dieser vorrangigen Bereiche betrifft die Stärkung der Systeme und Verfahren im öffentlichen Auftragswesen, wofür 1,75 Mio. EUR zugewiesen werden. Im Rahmen dieser Aktivität sind Fortbildungsmaßnahmen zu speziellen Beschaffungsfragen sowie die Vorbereitung praktischer Hilfsmittel (Leitfäden) zur Durchführung von Ausschreibungen und Vergabeverfahren im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht vorgesehen, das den Standards der Europäischen Kommission angepasst wurde (z. B. Standardklauseln für Verträge, einheitliche Vorlagen, Begleitdokumente für nationale Durchführungsstellen, die den besonderen Bedingungen in jedem Land angepasst sind). Dies dürfte zu einer höheren Qualität der erstellten Ausschreibungsunterlagen, konsistenteren Verträgen sowie zu einer professionelleren Verwaltung und Überwachung der Arbeiten in der Durchführungsphase führen. Aufgrund der unterschiedlichen landesspezifischen Gegebenheiten umfasst diese Aktivität individuelle Maßnahmen für jedes Land.

10. Finanzverwaltung und -kontrolle

Im Rahmen des ISPA gelten für die Finanzverwaltung und -kontrolle sowie für die Behandlung von Unregelmäßigkeiten im Wesentlichen die gleichen Bedingungen und Anforderungen wie für den Kohäsionsfonds und die Strukturfonds. Die wichtigsten Elemente beziehen sich auf interne Finanzkontrollen, welche die Genauigkeit der erklärten Ausgaben gewährleisten, angemessene Kapazitäten im Bereich der internen Revision, ein ausreichendes Prüfprotokoll und die angemessene Behandlung von Unregelmäßigkeiten.

Im Jahr 2002 schloss die Kommission die im Vorjahr angelaufenen Prüfungen ab, indem sie eine zweite Runde von Systemprüfungen in den ISPA-Ländern durchführte, um die Angemessenheit der eingerichteten Systeme zur Verwaltung der ISPA-Mittel und deren Übereinstimmung mit den Gemeinschaftsanforderungen gemäß den Bestimmungen der ISPA-Verordnung sowie Anhang III der nach dem System der Ex-ante-Kontrolle der Kommission gültigen Finanzierungs vereinbarungen zu bewerten. Durch Follow-up-Prüfungen und Bewertung aller noch nicht bewerteten Durchführungsstellen und -systeme wurde zum einen sichergestellt, dass die Beitrittsländer vollständig mit den Anforderungen an die Verwaltung von Gemeinschaftsmitteln vertraut sind, und zum anderen überprüft, ob die wesentlichen Elemente der Verwaltungs- und Kontrollsysteme vorhanden sind. Es wurden Empfehlungen zur Behebung der noch ausstehenden Mängel innerhalb einer bestimmten Frist nach Aufdeckung dieser Mängel übermittelt, während die Prüfungen zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der in den begünstigten Ländern getätigten Ausgaben im Jahr 2003 in Verbindung mit einer weiteren Follow-up-Prüfung früherer Maßnahmen anlaufen werden. In Zusammenarbeit mit OLAF [9] wurden Leitlinien für die Behandlung von Unregelmäßigkeiten herausgegeben, um eine klare Vorstellung von den einzuleitenden Verfahren zu vermitteln. Da die Kommission ebenso wie das Parlament an der Verschärfung der bereits in Anhang III.4 der Finanzierungsvereinbarung vorgesehenen Bedingungen zur Bekämpfung von Betrugsdelikten und Unregelmäßigkeiten interessiert ist, hat sie diesen Anhang im Jahr 2002 überarbeitet und stärker an den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1386/2002 der Kommission vom 29. Juli 2002 mit Durchführungsvorschriften in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme bei Kohäsionsfondsinterventionen und das Verfahren für die Vornahme von Finanzkorrekturen ausgerichtet. Nach Anhörung des ISPA-Verwaltungsausschusses forderte die Kommission die begünstigten Länder zur Annahme der überarbeiteten Fassung der Finanzierungsvereinbarungen auf. Mit diesen im Jahr 2003 effektiv eingeführten Änderungen wird die Kommission den Übergang vom ISPA zu den Kohäsions- und Strukturfonds ab dem Beitritt erneut erleichtern.

[9] Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung

Weiterhin schloss die Kommission im Jahr 2002 die Seminarreihe (die auch einen Workshop zu Fragen der Finanzkontrolle umfasste) ab, die in den Beitrittsländern veranstaltet wurde, um ihnen bei den Vorbereitungen zur Einführung der Systeme und Verfahren für die künftige Finanzverwaltung und -kontrolle der Kohäsions- und Strukturfonds behilflich zu sein. Weitere Ratschläge und Informationen wurden auf formaler und informaler Basis bei den zuständigen Behörden in den Beitrittsländern erteilt, z. B. Einrichtung eines Managementinformationssystems anhand eines Datenbankbeispiels.

11. Bericht des Rechnungshofs zum ISPA

Anfang 2002 führte der Rechnungshof eine Bewertung der Wirksamkeit von PHARE- und ISPA-Beihilfen im Umweltbereich in den Beitrittsländern durch. Im Folgenden sind die wichtigsten Ergebnisse der zweiten Prüfung des ISPA durch den Rechnungshof zusammengefasst:

Positive Bemerkungen

- die Anstrengungen, die unternommen werden, um nicht bei allen Zuschüssen den Höchstsatz von 75 % zu beanspruchen und alternative Finanzierungsquellen zu erschließen,

- folglich die Verwirklichung einer effektiven Zusammenarbeit mit großen Kreditinstituten, die Verfügbarkeit von ISPA-Mitteln, die Banken und internationalen Finanzinstituten die Finanzierung von Vorhaben ermöglicht, die andernfalls nicht in Angriff genommen würden,

- der zunehmende Fokus auf den Aufbau der Institutionen, wodurch gewährleistet wird, dass Umweltprojekte effektiver und effizienter umgesetzt werden,

- die enormen Anstrengungen, die geleistet werden, um Erträge für Projekte zu erwirtschaften,

- die Anerkennung des Potenzials öffentlich-privater Partnerschaften mit der Möglichkeit, weitere Finanzmittel aus dem Privatsektor zu erhalten, um den ISPA-Fördersatz zu verringern und die Projektbasis zu verbreitern.

Verbesserungsbedürftige Aspekte (der Standpunkt der Kommission ist in Klammern gesetzt):

- die meisten Beitrittsländer konnten keine voll funktionstüchtigen Strukturen zur Verwaltung des ISPA vorweisen, was sich in der mangelhaften Qualität einiger nationaler ISPA-Strategien widerspiegelte (seit 2000 wurden von der Kommission verschiedene Initiativen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten sowohl für die Projektvorbereitung als auch für die Entwicklung solider Finanzierungsstrategien eingeleitet),

- bei der Auftragsvergabe für ISPA-Maßnahmen gab es im Vergleich zu den in den Finanzierungsvereinbarungen festgelegten Zeitplänen erhebliche Verzögerungen (die Erstellung hochwertiger Ausschreibungsunterlagen erfordert Fachkenntnisse auf hohem Niveau, die in den begünstigten Ländern erst Schritt für Schritt aufgebaut werden müssen).

- Aufgrund der institutionellen Schwächen sind die Beitrittsländer mit Problemen beim Projektzyklus-Management und bei der Vorbereitung von Projekten konfrontiert, die einen adäquaten Standard aufweisen. (Seit der Einführung des ISPA wurden verschiedene Initiativen - z. B. Rahmenverträge zur Projektbewertung mit der EIB und spezialisierten Beratungsfirmen sowie Bereitstellung von technischer Hilfe zur Projektvorbereitung - zur Behebung dieser Mängel eingeleitet, wobei die beschleunigten Zahlungen zeigen, dass diese Anstrengungen Früchte tragen.)

12. Kofinanzierungspartner - EIB und EBWE

Wie in den Vorjahren waren die EIB und die EBWE im Jahr 2002 weiterhin die bevorzugten Partner für die Bereitstellung von Fremdfinanzierungsmitteln für ISPA-Projekte. Aufgrund ihrer Fachkenntnisse im Bereich der Vorbereitung und Durchführung von Projekten hat sich die Kommission mit diesen Kreditinstituten sowohl auf Landesebene als auch auf horizontaler Ebene regelmäßig getroffen, um politische und methodische Aspekte im Zusammenhang mit der Programmplanung und Durchführung zu koordinieren. Das spezialisierte Fachwissen der EBWE im Bereich der kombinierten Zuschuss-/Darlehensfinanzierungen einschließlich ÖPP-Übereinkommen erwies sich weiterhin als nützlich bei der Vorbereitung von Projekten, die durch das ISPA unterstützt werden. Nach Möglichkeit wurden für die Projekte, für die eine Fremdfinanzierung angestrebt wird, gemeinsame Besuche zur Ermittlung und Bewertung von Projekten organisiert. Vertreter der Banken nahmen an den Sitzungen des ISPA-Verwaltungsausschusses und ggf. der ISPA-Begleitausschüsse teil. Die ÖPP-Grundsätze der Kommission wurden ebenfalls in Zusammenarbeit mit diesen Kofinanzierungspartnern erstellt.

Innerhalb des mit der EIB geschlossenen Rahmenvertrags lieferte die Bank auch spezifischen technischen Input bei der Beurteilung verschiedener ISPA-Projekte. Der erhebliche Kofinanzierungsanteil der EIB in den meisten Beitrittsländern in den Breichen Umwelt und Verkehr ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

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Die EBWE kann direkt, d. h. ohne dass eine staatliche Bürgschaft erforderlich ist, Darlehen an Kommunen und Versorgungsbetriebe vergeben, wodurch die Zusammenarbeit mit dem ISPA weiter an Flexibilität gewinnt. Die Zahl der mit der EBWE gemeinsam finanzierten Projekte ist jedoch je nach Bereich, Land und Jahr unterschiedlich, und im Jahr 2002 war die Zahl der gemeinsam finanzierten Projekte erheblich geringer als in den Vorjahren.

Tabelle 15: Von der EBWE im Jahr 2002 kofinanzierte Projekte

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Beitrag zu den Gemeinschaftspolitiken

13. Umweltpolitische Aspekte

Im Zusammenhang mit der Heranführungshilfe sollten alle neuen Investitionen im Einklang mit den EU-Umweltvorschriften stehen. Dies schließt die Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften in zwei für das ISPA besonders wichtigen Bereichen ein: dem Bereich Naturschutz (Natura 2000 [10]), für den die Richtlinien über Habitate [11] und Vogelarten [12] maßgeblich sind, und dem Bereich Qualitätsmanagement für Oberflächengewässer, der von der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser [13] geregelt wird. Die Beitrittsländer erstellen zurzeit eigene Listen der Standorte und Gebiete, die nach diesen Richtlinien von gemeinschaftlicher Bedeutung sind. Diese Listen sind der Kommission am Beitrittsdatum vorzulegen. Bis dahin gilt die nachfolgend beschriebene Zwischenlösung für die beiden Bereiche, sofern keine Standorte oder Gebiete offiziell vorgeschlagen oder ausgewiesen wurden.

[10] Gemeinschaftliche Naturschutzpolitik

[11] Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebende Tiere und Pflanzen

[12] Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten

[13] Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser

Naturschutz

Solange noch keine nationalen Verzeichnisse vorliegen, wird die Einhaltung der Richtlinien über Habitate und Vogelarten auf der Grundlage dessen kontrolliert, was als ,ökologisch empfindliches Gebiet" anzusehen ist. Wichtige Vogelschutzgebiete sind neben den in internationalen Übereinkommen als wichtig ausgewiesenen Gebieten (Ramsar, Bern) und nationalen Schutzgebieten eindeutig Standorte, die sichere Kandidaten für das künftige ,Natura-2000-Netz" sind. Diese Interpretation soll verhindern, dass wichtige Naturschutzgebiete, die Teil des künftigen ,Natura-2000"-Netzes werden könnten, durch Entwicklungsprojekte in Mitleidenschaft gezogen werden, die keine Rücksicht auf die Bestimmungen der anzuwendenden Richtlinien nehmen. Diese Interpretation wird von der Kommission auch bei der Bewertung von (Verkehrs)Projekten zugrunde gelegt, die aus dem ISPA kofinanziert werden. Die Standorte werden hauptsächlich von den nationalen Behörden kontrolliert, die für den Naturschutz zuständig sind. Sie tragen die Empfindlichkeit des Gebietes und die möglichen Auswirkungen von Projekten auf die Umwelt in den ISPA-Antrag ein und werden von den Dienststellen der Kommission kontrolliert. Darüber hinaus kann die Kommission auch auf bereits vorhandene und wissenschaftlich belegte Informationen zurückgreifen. Bezüglich der Einhaltung der Richtlinie über Vogelarten gilt das von BirdLife International erstellte Inventar der wichtigen Vogelschutzgebiete (IBA - Important Bird Areas) als maßgebliches Dokument für die Überprüfung und Kontrolle dieser Gebiete.

Qualitätsmanagement von Oberflächengewässern

Die vom ISPA begünstigten Länder setzen zurzeit die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser um und weisen zugleich ihre ökologisch empfindlichen Gebiete aus. Einige Länder haben bereits ihr gesamtes Staatsgebiet vorsorglich als ökologisch empfindlich im Sinne der Richtlinie ausgewiesen (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei und die Tschechische Republik), während andere Länder (Ungarn und Slowenien) bereits eigene Inventare der ökologisch empfindlichen Gebiete erstellt haben. Da die ökologisch empfindlichen Gebiete jedoch noch nicht offiziell ausgewiesen sind, wendet die Kommission eine einzelfallbezogene Methode an, die einerseits die vorhandenen wissenschaftlichen Daten über das Eutrophierungsrisiko des Seewassers im Mündungsbereich der Flussgebiete berücksichtigt (die auch im Rahmen der von diesen Ländern unterzeichneten internationalen Übereinkommen anerkannt ist: Helcom für die Ostsee, Ospar für die Nordsee, Barcelona für das Mittelmeer, Donauschutz- und Schwarzmeerübereinkommen für das Schwarze Meer) und andererseits den Standort und die Eigenschaften der ISPA-Projekte in Anrechnung bringt. In der Praxis bedeutet dies folgendes:

- Bei Projekten, die in einem Wassereinzugsgebiet der Ostsee angesiedelt sind, ist eine Drittbehandlung (für Stickstoff und Phosphor) in allen Bevölkerungszentren mit insgesamt mehr als 10 000 Einwohnern erforderlich. Falls aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen die Drittbehandlungsanlagen erst in einer späteren Phase gebaut werden, muss die aus dem ISPA mitfinanzierte Infrastruktur so errichtet werden, dass übermäßige Zusatzkosten bei der Erweiterung vermieden werden, indem bereits entsprechende Vorkehrungen für Grund und Boden, Hydraulikanschlüsse für die künftige Erweiterung der Anlage usw. getroffen werden. Gleiches gilt für Projekte in der Nähe von Wassereinzugsgebieten der Adria in einem kleinen Teil von Slowenien;

- Bei Projekten in der Nähe von Wassereinzugsgebieten des Schwarzen Meeres sind grundsätzlich mindestens Anlagen für eine Zweitbehandlung erforderlich, die ohne übermäßig hohe Zusatzkosten in einer späteren Phase auf eine Drittbehandlung erweiterbar sind (wie oben beschrieben).

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Die Wasserrahmenrichtlinie [14] der EU legt klare Umweltziele fest, die erhebliche Langzeitauswirkungen auf alle Gewässer haben werden. Die Richtlinie legt erstmals ökologische Kriterien für die Wasserqualität fest, macht die Entwicklung von Wasserpreispolitiken zur Auflage, die sicherstellen, dass Verschmutzungen nach dem Verursacherprinzip bezahlt werden, und eine integrierte Bewirtschaftung auf der Basis von Wassereinzugsgebieten - natürlichen geografischen und hydrologischen Einheiten - statt nach administrativen oder politischen Grenzen erfolgt. Für jedes Wassereinzugsgebiet - das mitunter bis über die Landesgrenzen hinaus reicht - muss ein Bewirtschaftungsplan erstellt und alle sechs Jahre aktualisiert werden, der den Hintergrund für verschiedene Koordinierungsvorschriften bildet, unter anderem auch für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. An der Umsetzung der Richtlinie sind alle Interessengruppen zu beteiligen, einschließlich Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Kommunen, die Partnerschaften zur Gewährleistung einer wirksamen und kohärenten Umsetzung bilden müssen. Dieser Prozess wird durch eine gemeinsame Durchführungsstrategie gefördert, die den Interessengruppen bei der schrittweisen Verwirklichung des ehrgeizigen Ziels der Wasserrahmenrichtlinie helfen soll, bis zum Jahr 2015 eine gute Wasserqualität zu erreichen. Die Beitrittsländer sind in diesen Prozess eingebunden, und insbesondere die Beitrittsländer müssen ihre nationalen und regionalen Wassergesetze an die Richtlinie mit dem Beitritt angepasst haben. Aus diesem Grund fördert das ISPA bereits jetzt den Ansatz zur Bewirtschaftung von Wassereinzugsgebieten, z. B. durch die Gruppierung von Projekten.

[14] Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

Überarbeitung der ISPA-Antragsformulare

Die ISPA-Antragsformulare wurden insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung der Schwierigkeiten überarbeitet, die in den Beitrittsländern bei der Einhaltung der Bestimmungen der UVP-Richtlinie [15] auftraten.

[15] Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten.

Die neuen Antragsformulare enthalten jetzt weitere Einzelheiten zur Art der benötigten Informationen für Projekte, für die eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Laufende Kontrollen werden zwar weiterhin nötig sein, doch diese neuen Formulare dürften den beitrittswilligen Ländern dabei helfen, die spezifischen Anforderungen des UVP-Verfahrens zu erfüllen, vor allem im Hinblick auf die Informationen, die in der allgemeinen Zusammenfassung enthalten sein müssen, sowie die Konsultationen mit den zuständigen Umweltbehörden und der Öffentlichkeit.

Die neue Fassung der Antragsformulare wurde ebenfalls in Bezug auf den Naturschutz und Natura 2000 zur Begründung der Aussagen aktualisiert, die von den Umweltbehörden gemacht werden müssen.

14. Verkehrspolitik: von TINA zu TEVN

Der Ausbau der gemäß TINA (Bewertung des Verkehrsinfrastrukturbedarfs) vereinbarten Verkehrsnetze in den ost- und mitteleuropäischen Beitrittsländern orientiert sich an den gesamteuropäischen Korridoren. Diese beginnen oder enden mit einer Ausnahme (Korridor VI) im Hoheitsgebiet der 15 EU-Staaten und enthalten Verzweigungen, die quer durch das Staatsgebiet aller Beitrittsländer mit Ausnahme von Zypern und Malta verlaufen, bei denen aufgrund ihrer Insellage der Fokus auf Seewegen, Seehäfen und Flughäfen liegt. Diese Netze werden bereits als Planungsgrundlage für die nationalen Verkehrsstrategien im Rahmen von ISPA -und künftig auch für die Zwecke des Kohäsionsfonds- verwendet und erfüllen dadurch die gleiche Kernfunktion in den Nationalen Entwicklungsplänen der Beitrittsländer, die das Programmplanungswerkzeug für die Verwendung der Mittel aus den Strukturfonds ab 2004 sind.

Im Jahr 2002 fanden weitere bilaterale Treffen zwischen den Kommissions dienststellen und den Beitrittsländern statt, um die Ausrichtung der künftigen transeuropäischen Verkehrsnetze (TEVN) unter Berücksichtigung der im Weißbuch der Kommission zur Europäischen Verkehrspolitik dargelegten Grundsätze von Oktober 2001 [16] abzuschließen. Die Beitrittsländer legten dem Rat die entsprechenden Karten vor, die im November 2002 vom Rat angenommen wurden und Bestandteil der im April 2003 unterzeichneten Beitrittsverträge sind, in denen die TEVN-Leitlinien [17] im Hinblick auf die Erweiterung des TEVN-Netzes auf die Beitrittsländer abgeändert wurden. Folglich sind die neuen Mitgliedstaaten nach ihrem Beitritt im Mai 2004 nicht vom Fortschritt der Gesamtüberarbeitung der TEVN-Leitlinien abhängig, sondern können sofort Gemeinschaftsmittel insbesondere aus den TEVN-Fonds und dem Kohäsionsfonds beantragen.

[16] KOM(2001)0370 ,Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft"

[17] Entscheidung 1692/96/EG

Vom ISPA zum Kohäsionsfonds

Da sich die Einrichtung des ISPA eng am Kohäsionsfonds orientierte, weisen diese Instrumente viele gemeinsame Merkmale auf, z. B. projektbasierter Ansatz, hohe Fördersätze, Schwerpunkt auf Verkehr und Umwelt, gesamtes Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, Richtbeträge pro Land und ähnliche Projektanträge, Bewertungs- und Begleitverfahren. Somit dürfte aus verfahrensbezogener Sicht der Übergang von einem Instrument zum anderen relativ problemlos sein.

Für die vom ISPA begünstigten Beitrittsländer endet das ISPA im Jahr 2003, das ab 2004 vom Kohäsionsfonds abgelöst wird. Das bedeutet im Regelfall, dass die derzeit laufenden ISPA-Projekte nach den Vorschriften des Kohäsionsfonds abgeschlossen werden und als Kohäsionsfondsprojekte betrachtet werden. Somit werden die gebundenen ISPA-Mittel, die sich im Zeitraum 2004-2006 auf vor 2004 beschlossene Projekte verteilen, zu Mittelbindungen des Kohäsionsfonds.

Im Rahmen des Kohäsionsfonds werden die jährlichen Mittelzuweisungen [18] im Zeitraum 2004-2006 auf 2,8 Mrd. EUR (oder 38 EUR pro Kopf) und pro Jahr steigen - verglichen mit 1,04 Mrd. EUR (oder 11 EUR pro Kopf) aus dem ISPA wie bisher. Zwar entfällt ein erheblicher Anteil des aufgestockten Haushalts auf Mittelbindungen für bekannte Projekte (d. h. beschlossene ISPA-Projekte und im Jahr 2003 noch anzunehmende Projekte im Rahmen von ISPA), doch sind zusätzliche Anstrengungen in den vom ISPA begünstigten Beitrittsländern zur Ermittlung und Vorbereitung neuer Investitionen erforderlich, um eine Projektreihe auszuarbeiten, die einen wirkungsvollen Einsatz der Haushaltsmittel aus dem Kohäsionsfonds ermöglicht. Ähnliche Anstrengungen sind in Bulgarien und Rumänien erforderlich, die der EU im Jahr 2004 zwar noch nicht beitreten, jedoch ebenfalls in den Genuss weiterer ISPA-Mittel gemäß den Beschlüssen des Europäischen Rates von Kopenhagen im Dezember 2002 kommen werden.

[18] zu Preisen von 1999

15. Öffentliches Auftragswesen

Die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an ein solides, faires und transparentes öffentliches Auftragswesen, wie es im Leitfaden für die Vergabeverfahren im Rahmen von PHARE, ISPA und SAPARD (PRAG) beschrieben ist, erwies sich bislang als eines der schwierigsten Probleme bei der Durchführung der Heranführungshilfe. Die Sicherstellung der Einhaltung der Beschaffungsgrundsätze der Europäischen Kommission führt in vielen Fällen zu Verzögerungen bei der Durchführung von ISPA-Projekten, da die Kommissionsdienststellen -insbesondere die Delegationen der Europäischen Kommission- häufig eingreifen müssen, nicht nur um sich von der korrekten Anwendung der Verfahren zu überzeugen, sondern auch um Fehler zu korrigieren, Kontakt mit unzufriedenen Ausschreibungs teilnehmern aufzunehmen und den Durchführungsstellen die korrekte Anwendung der Verfahren zu erklären. Die Qualität der Ausschreibungsunterlagen muss regelmäßig verbessert, die Bewertung der Angebote wiederholt und gelegentlich sogar die gesamte Ausschreibung storniert und erneut gestartet werden.

Zurzeit wird das ISPA über die Ex-ante-Genehmigung der Ausschreibungen und Auftragsvergabe von Projekten durchgeführt: lokale Empfänger und Endbegünstigte fungieren als Vergabebehörde, die für die Projektdurchführung verantwortlich ist, während die Kommission jeden Schritt während der Vergabeverfahren begutachten muss. Daraus folgt, dass die Kommission zwar kein Partner bei der Auftragsvergabe ist, jedoch immerhin eine Mitverantwortung für die Korrektheit der Vergabeverfahren trägt (ohne Genehmigung der Kommission sind die zwischen den Begünstigten und Vertragspartnern geschlossenen Verträge nicht gültig). Diese Aufgabe wird den Delegationen der Europäischen Kommission in den begünstigten Ländern übertragen.

Verbesserung der Verwaltungskapazitäten für das Auftragswesen

Die korrekte und ausgewogene Anwendung der Vorschriften und Verfahren für das Auftragswesen erfordert gut geschulte und erfahrene Mitarbeiter sowohl in den Vergabebehörden als auch in den Delegationen, die die Unterlagen begutachten. Seit 2001 haben die Delegationen ihre diesbezüglichen Kapazitäten gestärkt und spezialisierte Mitarbeiter eingestellt, die aus dem ISPA-Haushalt bezahlt werden, während in den nationalen Behörden allmählich Expertenwissen durch aus dem ISPA finanzierte Fortbildungsmaßnahmen aufgebaut wurde, an denen gewöhnlich auch die für das Auftragswesen zuständigen Mitarbeiter der Delegationen teilnahmen. Infolgedessen konnte die Qualität der Ausschreibungsunterlagen verbessert und die Zeitdauer für die Begutachtung verkürzt werden.

Nachfolgend werden die verschiedenen Initiativen vorgestellt, die entweder von der GD Regionalpolitik oder von ihr beauftragten Sachverständigen seit der Einführung des ISPA unternommen wurden, um die Kapazitäten der Beitrittsländer im Auftragswesen weiter auszubauen:

Eintägige Seminare zu wichtigen Aspekten der PRAG-Vorschriften für das Auftragswesen in allen Beitrittsländern. Diese Fortbildung wurde von Sachverständigen der GD Regionalpolitik durchgeführt und wandte sich an die lokalen Durchführungsstellen und Endbegünstigten.

Seminare und Fortbildungen auf Veranlassung der Delegationen der Europäischen Kommission sowie durch die GD Regionalpolitik, die aus dem ISPA-Haushalt für technische Hilfe bezahlt wurden. Diese Seminare richteten sich an verschiedene Durchführungsstellen und Endbegünstigte und konzentrierten sich auf spezifische und dringende Erfordernisse, z. B. Aspekte im Zusammenhang mit der Bewertung von Ausschreibungsunterlagen.

Regelmäßige Sitzungen zu Beschaffungsfragen in Brüssel, veranstaltet von der GD Regionalpolitik mit den Mitarbeitern der Delegationen, die für die Durchführung des ISPA zuständig sind.

Eine Reihe spezieller FIDIC-Seminare (jeweils zweitägig), die von einer Beratungsfirma im Jahr 2002 durchgeführt wurden. Zu den Hauptthemen gehörte die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen anhand der FIDIC-Vertragsbedingungen für Planungs- und Bauaufträge und der PRAG-Vorschriften für das Auftragswesen sowie die Bewertung von Ausschreibungsunterlagen und Überwachung von Verträgen.

ISPA-Mittel für technische Hilfe für die Delegationen zur Einstellung von Sachverständigen (Ingenieure, Beschaffungsexperten): Derzeit sind über 40 solcher Sachverständigen bei den Delegationen beschäftigt. Zudem wurden weitere Mittel der technischen Hilfe für die Delegationen bereitgestellt, um kurzfristig Experten zur Unterstützung bei den Bewertungsverfahren (d. h. unabhängige Beobachter bei der Bewertung) oder zur Veranstaltung spezieller Fortbildungsseminare hinzuzuziehen.

Koordinierung der Heranführungsinstrumente

Gemäß der Verordnung über die Koordinierung der Heranführungshilfe [19] gewährleistet die Kommission eine enge Koordinierung zwischen den drei Heranführungsinstrumenten PHARE, SAPARD und ISPA. Gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung spielt der PHARE-Verwaltungsausschuss bei der allgemeinen Koordinierung dieser drei Heranführungsinstrumente eine besondere Rolle.

[19] Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 zur Koordinierung der Hilfe für die beitrittswilligen Länder im Rahmen der Heranführungsstrategie

Koordinierung mit dem Gemeinsamen Monitoringausschuss (von PHARE)

Der Gemeinsame Monitoringausschuss ist dafür zuständig, die Begleitung aller Heranführungsinstrumente zu koordinieren und den Gesamtfortschritt der von der EU finanzierten Unterstützung in den begünstigten Ländern zu beurteilen. Der Ausschuss kann dem ISPA-Ausschuss und der Kommission gegebenenfalls Empfehlungen erteilen.

Koordinierung innerhalb der Kommission

Innerhalb der Kommission wurde ein interdirektionaler Koordinierungsausschuss eingerichtet, in dem alle relevanten Dienststellen der Kommission (Erweiterung, Landwirtschaft, Regionalpolitik, Haushalt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Juristischer Dienst) vertreten sind und der im Jahr 2002 regelmäßig zusammengetreten ist. Auf der Tagesordnung der Sitzungen im Jahr 2002 und Anfang 2003 standen Themen wie Finanzkontrolle und -verwaltung, eine Bestandsaufnahme der Fortschritte auf dem Weg zum erweiterten dezentralen Durchführungssystem (EDIS), Aspekte im Zusammenhang mit dem Übergang zu den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds, Fragen des Auftragswesens, die Auswirkungen der im Januar 2003 [20] in Kraft getretenen neuen Haushaltsordnung und Zuweisungen der Heranführungsfonds für Bulgarien und Rumänien nach 2003.

[20] Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften

Koordinierung mit den Delegationen der Europäischen Kommission

Die Dienststellen der Kommission (Erweiterung, Außenbeziehungen und Regionalpolitik) organisierten regelmäßige Besprechungen mit den Experten, die in den Delegationen für die Durchführung von PHARE und ISPA zuständig sind, um Fragen der Programmplanung und Durchführung insbesondere im Zusammenhang mit Ausschreibungen und Auftragsvergabe zu erörtern.

Kommunikationsmaßnahmen

Die Dienststellen der Kommission beteiligten sich weiterhin an dem Mitte 1999 angelaufenen Projekt für den Dialog mit NRO [21]. Hierbei handelt es sich um eine Reihe von Treffen zwischen Kommissionsbeamten (überwiegend aus der Generaldirektion Umwelt) und Vertretern von im Umweltbereich tätigen NRO aus den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern. Ziel des Dialogs ist es, die NRO über den Erweiterungsprozess zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, der Kommission ihren Standpunkt zu diesem Prozess vorzulegen. Die Treffen im Rahmen dieses Dialogs werden vom Regionalen Umweltzentrum für Mittel- und Osteuropa (REC) organisiert und unterstützt, das von der Gemeinschaft teilfinanziert wird. Den Schwerpunkt der im Jahr 2002 organisierten Treffen bildete die Durchführung des ISPA mit besonderer Berücksichtigung des Übergangs zum Kohäsionsfonds und der Phase nach dem Beitritt.

[21] Nichtregierungsorganisationen

Die Website wurde laufend aktualisiert, indem Datenblätter über die von der Kommission unterzeichneten Projekte, neue Fassungen der Anhänge der Finanzierungsvereinbarung, neue Broschüren über die Fortschritte des ISPA und Dokumente über das Treffen der ISPA-Partner aufgenommen wurden.

Anfang 2002 wurde eine Broschüre veröffentlicht, die die wichtigsten Angaben zu den ISPA-Projekten und Ereignissen im Jahr 2001 enthält. Diese Broschüre dient als Ergänzung zum ISPA-Jahresbericht 2001.

Außerdem wurden spezielle Broschüren über den Stand der ISPA-Arbeiten in den einzelnen begünstigten Ländern erstellt.

Im Februar 2002 wurde eine große Pressekonferenz veranstaltet, auf der Journalisten über die Fortschritte informiert wurden, die in den ersten beiden Jahren der ISPA-Programmplanung und -Durchführung erzielt wurden. Die Konferenz wurde von Europe by Satellite (EbS), dem Fernseh- und Nachrichtendienst der EU, übertragen.

Das ISPA zeigte auch auf dem European Business Summit (EBS) am Informationsstand der GD Erweiterung Präsenz. Zu diesem Zweck wurde eine Broschüre ,ISPA and Business opportunities" veröffentlicht, um die Geschäftswelt über mit ISPA-Mitteln finanzierte Projekte und entsprechende Vertragsangebote zu informieren. Diese Broschüre wurde auch in den verschiedenen europäischen Info-Points der Mitgliedstaaten ausgelegt.

Länderprofile

Dieser Abschnitt enthält nützliche Informationen über die einzelnen Länder.

16. Bulgarien

Im Jahr 2002 erhielt Bulgarien Mittelzuweisungen aus dem ISPA in Höhe von insgesamt 103,9 Mio. EUR. Davon entfielen auf den Verkehrssektor 52 Mio. EUR und auf den Umweltbereich 51,9 Mio. EUR. Für Maßnahmen der technischen Hilfe (Vorbereitung auf das EDIS) waren 0,7 Mio. EUR dieser Mittelzuweisungen vorgesehen. Die Mittelzuweisung für Bulgarien entspricht 9,44 % der gesamten ISPA-Mittel für 2002.

Programmplanung

Im Jahr 2002 hat der Finanzminister die Funktion des nationalen ISPA-Koordinators vom Minister für Regionalentwicklung und öffentliche Aufträge übernommen. Das Finanzministerium verwaltet jetzt alle drei Heranführungsinstrumente über ein neu geschaffenes Direktorat. In diesem Direktorat wurde eine ISPA-Koordinierungs einheit eingerichtet.

Im Jahr 2002 wurden insgesamt 6 Investitionsprojekte im Umweltbereich und ein Investitionsprojekt im Verkehrssektor zur Finanzierung durch das ISPA angenommen. Darüber hinaus wurde eine Maßnahme der technischen Hilfe zur Finanzierung der ersten Stufen für das erweiterte dezentrale Durchführungssystem (EDIS) genehmigt.

Folgende Infrastrukturprojekte wurden genehmigt:

- Autobahn Ljulin: Neubau eines 19 km langen Abschnitts im Hauptkorridor südlich von Sofia in Richtung Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien.

- Bau neuer Kläranlagen und damit verbundene Investitionen in die Kanalisationssysteme in Sevlievo, Montana, Popovo, Targoviste, Lovech und Bourgas.

Bis Ende 2002 wurden für Projekte in Bulgarien ISPA-Zuschüsse in Höhe von insgesamt 34,9 Mio. EUR ausgezahlt, die die ersten Tranchen der Vorschusszahlungen für genehmigte Projekte darstellen. Im Jahr 2002 beliefen sich die Zahlungen auf 19,2 Mio. EUR.

Durchführung

Bei den Vorarbeiten für den Beginn der Ausschreibungen und Auftragsvergabe für ISPA-Projekte wurden im Jahr 2002 weiterhin Fortschritte erzielt. Im Verkehrssektor wurden die Ausschreibungen für die Neugestaltung des Flughafens Sofia (Werkvertrag im Dezember unterzeichnet) und die Maßnahme der technischen Hilfe zur Einstellung von Entwicklungsberatern für das Projekt Donaubrücke (Vertrag im November 2002 unterzeichnet) erfolgreich abgeschlossen. Darüber hinaus wurden mehrere kleinere Aufträge zur technischen Hilfe vergeben, um die Vergabebehörden beim Ausschreibungsverfahren sowie bei der allgemeinen Projektvorbereitung zu unterstützen. Im Umweltbereich wurde im Jahr 2002 mit den Ausschreibungen für zwei größere Bauprojekte begonnen.

Begleitung und Bewertung

Der ISPA-Begleitausschuss ist in Sofia im April und November 2002 zusammengetreten. Auf den Sitzungen wurde auf die langsamen Fortschritte bei der Durchführung der ISPA-Projekte und die beschränkten Kapazitäten einiger Durchführungsstellen hingewiesen. Die Kommission unterstrich die Notwendigkeit einer sorgfältigen Follow-up-Prüfung im Hinblick auf den Umsetzungsgrad der Empfehlungen für die im Laufe des Jahres durchgeführten Prüfungen.

EDIS

Mit der Annahme eines ,Konzeptpapiers" im Jahr 2002, das die Grundzüge der Strategie und den Zeitplan beschreibt, wurden weitere Fortschritte auf dem Wege zum EDIS erzielt. Dieses Konzeptpapier wurde vom Finanzministerium mit der Unterstützung der Berater von SIGMA [22] erstellt. Der im Konzeptpapier vorgestellte Plan sieht die Einführung des EDIS für PHARE und ISPA bis Ende 2004 vor. Darüber hinaus haben die bulgarischen Behörden eine hochrangige Arbeitsgruppe mit Vertretern der wichtigsten und mit dem ISPA befassten Ministerien zur Überprüfung der Fortschritte und zur Gewährleistung der interministeriellen Koordinierung gebildet.

[22] Kurzbezeichnung für ,Support for Improvement in Government and Management in Central and Eastern European countries", eine gemeinsame Initiative der OECD und EU.

Im Jahr 2002 wurde technische Hilfe aus dem ISPA zur Finanzierung der ersten drei Stufen des EDIS (Defizitbeurteilung, Defizitbehebung und Beurteilung der Einhaltung der Bedingungen) in Höhe von insgesamt 892 000 EUR gewährt.

Finanzverwaltung und -kontrolle

Nach Prüfung der Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle der ISPA-Durchführungsstellen gegen Ende 2001 durch die Generaldirektion Regionalpolitik wurde den bulgarischen Behörden Anfang 2002 ein Bericht über die wesentlichen Feststellungen mit Empfehlungen zu Verbesserungen übermittelt, die notwendig sind, um die Erfordernisse von Artikel 9 der ISPA-Verordnung zu erfüllen. Im Oktober 2002 wurde eine Follow-up-Prüfung durchgeführt.

17. Tschechische Republik

Im Jahr 2002 wurden der Tschechischen Republik 80,5 Mio. EUR zugewiesen, das sind 7,26 % der ISPA-Mittel für dieses Jahr. Davon entfielen rund 31 Mio. EUR auf Umweltprojekte, 25 Mio. EUR auf Verkehrsprojekte und 24 Mio. EUR auf Hochwasserhilfe (siehe unten). Außerdem wurden weitere 136 000 EUR zur Förderung der Einführung des EDIS für das ISPA gebunden.

Programmplanung

Der Hauptschwerpunkt bei der regulären Programmplanung im Jahr 2002 war die Korrektur des leichten Ungleichgewichts zwischen dem Verkehrs- und Umweltsektor. Dies hatte zur Folge, dass drei der vier im Laufe des Jahres angenommenen neuen Projekte Umweltprojekte waren.

Bei den Umweltprojekten, die sich wie bereits in den Vorjahren auf den Abwassersektor konzentrierten, zeichnete sich eine zunehmende Tendenz zur Gruppierung von Projekten ab. Da sich der Bedarf auf diesem Gebiet hauptsächlich auf kleinere und mittlere Ballungsgebiete in der Tschechischen Republik konzentriert, befürwortet die Kommission Anträge, die für mehrere Ballungsgebiete im selben Wassereinzugsgebiet gelten und daher zur Reduzierung des Verschmutzungsgrads in diesen Wassereinzugsgebieten insgesamt beitragen können. Zwei im Jahr 2002 angenommene Projektgruppen konzentrieren sich auf die Wassereinzugsgebiete Dyje und Becva.

Ein großes Eisenbahnprojekt, das Teil des TINA-Netzes ist, wurde im Jahr 2002 angenommen.

Erhebliche Auswirkungen auf die Programmplanung hatte das schwere Hochwasser, von dem die Tschechische Republik und ihre Nachbarländer im August 2002 betroffen waren. Nach Gesprächen mit hochrangigen tschechischen Behördenvertretern wurden von der Kommission 24 Mio. EUR Soforthilfe aus dem ISPA-Haushalt 2002 (zuzüglich 6 Mio. EUR aus dem Haushalt 2003) für Wiederaufbaumaßnahmen im Verkehrs- und Umweltbereich bereitgestellt.

Durchführung

Im Bereich Ausschreibungen und Auftragsvergabe wurden im Jahr 2002 insgesamt 4 Dienstleistungsaufträge für Planung, Überwachung und technische Hilfe im Verkehrssektor sowie 5 Werkverträge (3 im Verkehrssektor und 2 im Umweltsektor) unterzeichnet. Allgemein ist die Kommission besorgt über die Zeitdauer zwischen der Projektgenehmigung und dem Beginn der Bauarbeiten.

Die aus dem ISPA-Haushalt 2000 bereitgestellte technische Hilfe zur Vorbereitung neuer Anträge wurde von der Tschechischen Republik im Jahr 2002 nicht beansprucht. Die Frist für diese Maßnahme lief im Dezember 2002 (d. d. dem Endedatum dieser Maßnahme) ab.

Die Durchführung der ISPA-Hochwasserhilfe gehörte zu den Erfolgsgeschichten des Jahres 2002. Für diese Maßnahme wurden die Ausschreibungsverfahren für Notfallsituationen gemäß den Vorschriften der Kommission zugrunde gelegt, und bis Jahresende wurden bereits zahlreiche Teilprojekte, insbesondere im Verkehrssektor, abgeschlossen.

Begleitung und Bewertung

Im Jahr 2002 fanden zwei Sitzungen des Begleitausschusses statt (in Ostrava und in Prag). Die Kommission konzentrierte sich während dieser Sitzungen insbesondere auf den Fortschritt bei den Ausschreibungen und Vergabeverfahren, um Fälle zu ermitteln, in denen Projekte nicht innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Annahme angelaufen sind, und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen.

Kofinanzierung mit internationalen Finanzinstituten

Für das angenommene Eisenbahnprojekt hat die EIB ebenfalls ein Darlehen gewährt. Im Jahr 2003 wurde die Zusammenarbeit mit der Bank insbesondere im Hinblick auf die Kofinanzierung neuer Projekte und die Vorbereitung der Struktur- und Kohäsionsfonds für die Zeit nach der Erweiterung verstärkt. Zur EBWE wurden ebenfalls regelmäßige Kontakte im Hinblick auf eine mögliche Kofinanzierung künftiger ISPA-Projekte gepflegt.

EDIS

Stufe I des EDIS-Fahrplans (Defizitbeurteilung) wurde im Jahr 2002 abgeschlossen, doch beim Beginn der Stufen II und III traten Verzögerungen auf, mit der Folge, dass das ursprüngliche Ziel, das EDIS bis Ende 2002 einzuführen, nicht mehr zu erreichen war. Die Kommission wird die Durchführung ihrer technischen Hilfe auf diesem Gebiet im Laufe des Jahres 2003 streng überwachen, um zu gewährleisten, dass die Tschechische Republik in der Lage ist, nach der Erweiterung die EU-Mittel aus den Struktur- und Kohäsionsfonds im Rahmen eines gänzlich dezentralisierten Systems effektiv zu verwalten.

Finanzverwaltung und -kontrolle

Die GD Regionalpolitik hat im November 2002 die Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle auf ihre Angemessenheit überprüft und Empfehlungen ausgesprochen. Die Prüfung ergab, dass die vorhandenen Systeme der Nationalen Fonds und Durchführungsstellen keine wesentlichen Mängel in Bezug auf die Einhaltung wichtiger anzuwendender Bestimmungen aufweisen, sofern die Maßnahmen der internen Revision durchgeführt und die Aufteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Umweltbereich abgeschlossen werden.

18. Estland

Im Jahr 2002 erhielt Estland aus dem ISPA Mittelzuweisungen in Höhe von insgesamt 30,4 Mio. EUR. Davon entfielen 9,7 Mio. EUR auf den Verkehrssektor und 14,3 Mio. EUR auf den Umweltbereich. Für Maßnahmen der technischen Hilfe im Verkehrssektor wurden 6,3 Mio. EUR vorgesehen. Eine weitere Maßnahme der technischen Hilfe betraf die Vorbereitung auf das EDIS, für die 87 000 EUR gebunden wurden. Die Mittelzuweisung für Estland entspricht 2,74 % der gesamten ISPA-Mittel für 2002.

Programmplanung

Im Umweltbereich wurden vier Investitionsprojekte angenommen, während auf den Verkehrssektor ein Investitionsprojekt und zwei Maßnahmen der technischen Hilfe entfielen. Im Zeitraum 2000-2002 wurden insgesamt 13 Umweltprojekte (einschließlich zwei Maßnahmen der technischen Hilfe), 7 Verkehrsprojekte (einschließlich vier Maßnahmen der technischen Hilfe) und eine Maßnahme der technischen Hilfe für das EDIS genehmigt.

Durchführung

Im Bereich Ausschreibungen und Auftragsvergabe wurden im Jahr 2002 insgesamt vier Dienstleistungsaufträge für Planung, Überwachung und technische Hilfe (1 im Verkehrssektor, 1 im Umweltbereich und 2 für EDIS) sowie zwei Werkverträge (beide im Umweltbereich) unterzeichnet.

Begleitung und Bewertung

Der Begleitausschuss ist im April und Oktober 2002 zusammengetreten.

Kofinanzierung mit internationalen Finanzinstituten

Von den im Jahr 2002 genehmigten Maßnahmen erhalten ein Verkehrsprojekt, eine Maßnahme der technischen Hilfe im Verkehrssektor und ein Projekt im Umweltbereich auch Finanzmittel von der EIB. Seit Beginn des ISPA ergänzten Fremdfinanzierungsmittel von internationalen Finanzinstituten rund 74 Mio. EUR der ISPA-Hilfe, was 61 % der Summe der gewährten ISPA-Zuschüsse entspricht. Die EIB, die nordischen Banken (NIB, NEFCO) und nordischen Umweltschutzagenturen verstärken nicht nur die Hebelwirkung der ISPA-Zuschüsse, sondern spielen auch eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Fachwissen zur Erstellung von Anträgen hoher Qualität für das ISPA.

EDIS

In Estland ist der EDIS-Prozess gut vorangekommen. Im Jahr 2002 wurden die Ausschreibungen für die Stufen I bis III im EDIS-Fahrplan abgeschlossen, die Verträge unterzeichnet und durchgeführt. Im Dezember 2002 hat der Nationale Anweisungsbefugte einen Antrag zur erweiterten Dezentralisierung gemäß Artikel 12 der ISPA-Verordnung eingereicht.

Finanzverwaltung und -kontrolle

Anfang 2002 wurde den estnischen Behörden ein Bericht über die wesentlichen Feststellungen der im Jahr 2001 durchgeführten Prüfung mit Empfehlungen für die Verbesserungen übermittelt, die notwendig sind, um die Erfordernisse von Artikel 9 der ISPA-Verordnung zu erfüllen. Im Juli 2002 wurde eine Follow-up-Prüfung durchgeführt, um die bislang noch nicht bewerteten Stellen zu bewerten und die Ausgaben für die bereits angelaufenen Projekte zu prüfen. Die wesentlichen Feststellungen und Empfehlungen wurden ebenfalls den estnischen Behörden übermittelt.

19. Ungarn

Im Jahr 2002 erhielt Ungarn Mittelzuweisungen in Höhe von insgesamt 94,1 Mio. EUR. Davon entfielen 44,6 Mio. EUR auf Verkehrsprojekte und 49,1 Mio. EUR auf Umweltprojekte. Für Maßnahmen der technischen Hilfe in beiden Bereichen wurden 432 000 EUR gebunden. Die gesamte Mittelzuweisung für Ungarn entspricht 8,50 % der gesamten ISPA-Mittel für das Jahr.

Programmplanung und Durchführung

Im Jahr 2002 wurden 4 Umweltprojekte und 3 Verkehrsprojekte einschließlich einer Maßnahme der technischen Hilfe angenommen. Im Zeitraum 2000-2002 wurden insgesamt 19 Umweltprojekte, einschließlich 4 Maßnahmen der technischen Hilfe, und 10 Verkehrsprojekte, einschließlich 4 Maßnahmen der technischen Hilfe, genehmigt.

Im Bereich Ausschreibungen und Auftragsvergabe wurden im Jahr 2002 insgesamt 13 Dienstleistungsaufträge für Planung, Überwachung und technische Hilfe (1 im Verkehrssektor und 12 im Umweltbereich, insbesondere für die Vorbereitung von Projekten und Ausschreibungen) sowie 3 Werkverträge im Verkehrssektor unterzeichnet.

Ende 2002 beliefen sich die Zahlungen auf 48,5 Mio. EUR.

Begleitung und Bewertung

Der Begleitausschuss ist im April und Oktober 2002 zusammengetreten.

Kofinanzierung mit internationalen Finanzinstituten

Alle Projekte werden von der Europäischen Investitionsbank (EIB) kofinanziert.

EDIS

Die erste Stufe (Defizitbeurteilung) wurde von der ungarischen Regierungskontrollbehörde durchgeführt, und die Ergebnisse wurden der Kommission im März 2002 übermittelt.

Die zweite Stufe (Defizitbehebung) wurde Mitte März 2003 abgeschlossen. Die Übermittlung der Ergebnisse von Stufe III (Beurteilung der Einhaltung der Bedingungen) an die Kommission ist im Juli 2003 geplant.

Finanzverwaltung und -kontrolle

Nach Prüfung der Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle der ISPA-Durchführungsstellen durch die Generaldirektion Regionalpolitik wurde den ungarischen Behörden Anfang 2002 ein Bericht über die wesentlichen Feststellungen mit Empfehlungen zur Erfüllung der Erfordernisse von Artikel 9 der ISPA-Verordnung übermittelt.

20. Lettland

Im Jahr 2002 erhielt Lettland aus dem ISPA Mittelzuweisungen in Höhe von insgesamt 46,5 Mio. EUR. Davon entfielen 31,2 Mio. EUR auf Verkehrsprojekte und 15,3 Mio. EUR auf Umweltprojekte. Die gesamte Mittelzuweisung für Lettland entspricht 4,20 % der gesamten ISPA-Mittel für das Jahr.

Programmplanung

Im Jahr 2002 wurden 2 Umweltprojekte, 2 Verkehrsprojekte und eine Maßnahme der technischen Hilfe zur Vorbereitung auf das EDIS angenommen. Im Zeitraum 2000-2002 wurden insgesamt 21 Projekte angenommen: jeweils 10 im Umwelt- bzw. Verkehrsbereich sowie eines in Bezug auf das EDIS.

Das Projekt ,Via Baltica: Gauja-Lilaste" und ein Projekt der technischen Hilfe im Eisenbahnsektor wurden im Jahr 2002 abgeschlossen. Im selben Jahr wurden mehrere Ausschreibungen für Verkehrs- und Umweltmaßnahmen veröffentlicht.

Während im Jahr 2002 die gesamten verfügbaren Mittelzuweisungen aus dem ISPA gebunden wurden, betrugen die bis zum Jahresende 2002 getätigten Zahlungen 28 Mio. EUR, was den ersten und zweiten Vorschusszahlungen sowie den Zwischenzahlungen und einer Abschlusszahlung entspricht.

Durchführung

Im Bereich Ausschreibungen und Auftragsvergabe wurden im Jahr 2002 insgesamt 4 Dienstleistungsaufträge für Planung, Überwachung und technische Hilfe unterzeichnet (jeweils zwei im Verkehrs- und Umweltbereich).

Begleitung und Bewertung

Im Jahr 2002 fanden zwei Sitzungen des ISPA-Begleitausschusses statt, eine im April und eine im Oktober. Auf den Sitzungen wurde auf die langsamen Fortschritte bei der Durchführung der Projekte, insbesondere während der Ausschreibungs- und Auftragsvergabephase, sowie auf die beschränkten Verwaltungskapazitäten der Durchführungsstellen hingewiesen. Infolgedessen wurden die erforderlichen Schritte zur Stärkung der Strukturen in den Durchführungsstellen eingeleitet.

Kofinanzierung mit internationalen Finanzinstituten

Bisher werden alle genehmigten Infrastrukturmaßnahmen im Umweltbereich gemeinsam mit internationalen Finanzinstituten finanziert: fünf Maßnahmen mit der EIB, vier Maßnahmen mit der NIB, fünf Maßnahmen mit der NEFCO, eine Maßnahme mit der EBWE und eine Maßnahme mit der Weltbank. Im Verkehrssektor stellen die EIB, die EBWE und die Weltbank Mittel für eine parallele Kofinanzierung von ISPA-Projekten bereit.

EDIS

Die erste Stufe (Defizitbeurteilung) gemäß dem EDIS-Fahrplan wurde Ende 2002 abgeschlossen. Die zweite Stufe (Defizitbehebung) ist im April 2003 angelaufen. Das EDIS muss bis Ende 2003 für das ISPA verwirklicht sein.

Finanzverwaltung und -kontrolle

Im April 2002 wurden den lettischen Behörden ein Bericht über die wesentlichen Feststellungen der Prüfung der Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle mit Empfehlungen zu Verbesserungen übermittelt, die notwendig sind, um die Kriterien in Artikel 9 der ISPA-Verordnung zu erfüllen.

21. Litauen

Im Jahr 2002 erhielt Litauen aus dem ISPA Mittelzuweisungen in Höhe von insgesamt 61,1 Mio. EUR. Davon entfielen 28,5 Mio. EUR auf den Verkehrssektor und 32,6 Mio. EUR auf den Umweltbereich. Die Mittelzuweisung für Litauen entspricht 5,52 % der gesamten ISPA-Mittel für das Jahr 2002.

Programmplanung

Im Umweltbereich wurde zur Verbesserung der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung ein Konzept auf der Grundlage von Einzugs-/Abflussgebieten angenommen, und die ersten Projektanträge für dieses Vorhaben gingen im Jahr 2002 ein.

Im Jahr 2002 wurden insgesamt 11 Projekte angenommen. Darüber hinaus wurden Änderungen für zwei Umweltprojekte angenommen und die Frist für eine Maßnahme der technischen Hilfe im Verkehrssektor verlängert. Infolgedessen wurden im Zeitraum 2000-2002 insgesamt 15 Umweltprojekte, 9 Verkehrsprojekte und eine Maßnahme der technischen Hilfe für EDIS zur Finanzierung durch das ISPA angenommen.

Die ISPA-Beiträge für Projekte im Jahr 2002 wurden vollständig gebunden, und die bis zum Jahresende getätigten Zahlungen betrugen 53,23 Mio. EUR, was den ersten Vorschusszahlungen für die in den Jahren 2000 und 2001 genehmigten Projekte sowie zweiten Vorschusszahlungen und Zwischenzahlungen für die meisten Verkehrsprojekte und für ein Umweltprojekt (Sanierung und Erweiterung der Wasserversorgungs- und Kanalisationsnetze in Vilnius (Wilna) - Phasen I und II) entspricht. Litauen gehört zu den Beitrittsländern mit dem höchsten Verhältnis von Zahlungen zu Mittelbindungen.

Durchführung

Im Bereich Ausschreibungen und Auftragsvergabe wurden im Jahr 2002 insgesamt 16 Dienstleistungsaufträge für Planung, Überwachung und technische Hilfe (3 im Verkehrssektor und 13 im Umweltbereich) sowie 6 Werkverträge (4 im Verkehrssektor und 2 im Umweltbereich) unterzeichnet.

Begleitung und Bewertung

Die Sitzungen des ISPA-Begleitausschusses fanden im April und Oktober 2002 statt.

Kofinanzierung mit internationalen Finanzinstituten

Das Eisenbahngroßprojekt für den Korridor IXB Eisenbahn - Strukturen und Sektor 5 - wird mit der EBWE gemeinsam finanziert. Bei anderen Projekten strebt Litauen eine Eigenfinanzierung oder Darlehen am Finanzmarkt an, da die von internationalen Finanzinstituten häufig geforderte staatliche Bürgschaft als unvereinbar mit der Politik zur Gesamtverschuldung des Landes angesehen wird.

EDIS

Bei der Vorbereitung auf das EDIS wurden weiterhin gute Fortschritte verzeichnet, und es wird erwartet, dass Litauen als zweites Land die Stufe 3 (Beurteilung der Einhaltung der Bedingungen) im EDIS-Fahrplan einleiten wird.

Finanzverwaltung und -kontrolle

Nach Prüfung der Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle der ISPA-Durchführungsstellen wurde den litauischen Behörden Anfang 2002 ein Bericht über die wesentlichen Feststellungen mit Empfehlungen für die Verbesserungen übermittelt, die notwendig sind, um die Erfordernisse von Artikel 9 der ISPA-Verordnung zu erfüllen. Eine Follow-up-Prüfung wird im Jahr 2003 durchgeführt.

22. Polen

Im Jahr 2002 erhielt Polen aus dem ISPA Mittelzuweisungen in Höhe von insgesamt 362,8 Mio. EUR. Davon entfielen 177,5 Mio. EUR auf Umweltprojekte und 177,7 Mio. EUR auf Verkehrsprojekte. Für Maßnahmen der technischen Hilfe wurden 10,8 Mio. EUR vorgesehen. Außerdem wurde im Jahr 2002 ein EDIS-Projekt finanziert, dem 0,3 Mio. EUR zugewiesen wurde. Die gesamte Mittelzuweisung für Polen entspricht 32,8 % der gesamten ISPA-Mittel für das Jahr.

Programmplanung

Insgesamt wurden im Jahr 2002 13 Umweltprojekte und 7 Verkehrsprojekte sowie vier Maßnahme der technischen Hilfe für Verkehrsprojekte zur Finanzierung durch das ISPA angenommen.

Im Verkehrssektor lag der Schwerpunkt weiterhin auf Großprojekten entlang der Hauptverkehrswege, wobei besondere Anstrengungen unternommen wurden, um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Straßen- und Eisenbahnprojekten zu erzielen. Drei Straßenbauprojekte wurden angenommen: die Modernisierung der Nationalstraße Nr. 50 im Abschnitt Grójec - Minsk Mazowieckie und zwei Maßnahmen der technischen Hilfe, eine für die Autobahn A4 (Krzyzowa-Zgorzelec) und eine für die Autobahn A2 (Strykow-Konotopa). Vier Eisenbahnprojekte wurden genehmigt: zwei Maßnahmen der technischen Hilfe für die Eisenbahnlinie E75 ,Rail Baltica" Warschau-Trakiszki und für die übrigen Bauarbeiten im Eisenbahnkorridor II, die Eisenbahnlinie Siedlce-Terespol, und die Eisenbahnlinie E30 (Weglinec-Zgorzelec/Dolna). Mit der Genehmigung dieser Projekte entfällt auf Eisenbahnprojekte jetzt ein Anteil von 49 % der gesamten Mittelzuweisungen für den Verkehrssektor.

Im Umweltsektor entfielen im Jahr 2002 auf die Bereiche Trinkwasser und Abwasserbehandlung die höchste Anzahl von Projekten, die auch die größte Hilfezuweisung erhielten. Wie in den Vorjahren war die Hilfe weiterhin auf die größten Bevölkerungszentren ausgerichtet, doch es zeichnet sich eine Tendenz zur Einbeziehung kleinerer Bevölkerungszentren ab. Zu den angenommenen Projekten zählten kombinierte Trink- und Abwasserprojekte in Stettin (nach umfangreichen Änderungen in einer ersten Phase), Opole, Jelenia Gora und Czestochowa, ein Trinkwasserversorgungsprojekt in Elblag, ferner Abwasserprojekte in Brzeg, Boleslawiec, Ruda Slaska, Lublin, Wloclawek und Mielec und schließlich zwei Projekte im Bereich der festen Abfälle in Kalisz und Radom.

Durchführung

Während die Vorbereitung und Genehmigung von Projekten -- insbesondere bei Umweltprojekten -- recht zügig voranschritt, verlief die Durchführung in beiden Bereichen eher schleppend. Die steigende Zahl von genehmigten Werkverträgen spricht jedoch dafür, dass die Durchführung in der zweiten Jahreshälfte zügiger vonstatten gehen wird. Der Hauptgrund für die langsamen Fortschritte bei der Durchführung war die mangelnde Erfahrung der für die Auftragsvergabe zuständigen polnischen Behörden mit Ausschreibungs- und Vergabeverfahren. An diesem Problem wurde jedoch mit Maßnahmen der technischen Hilfe gearbeitet, und die ersten Erfolge zeigten sich bereits im Jahr 2002.

Begleitung und Bewertung

Der ISPA-Begleitausschuss trat im April und Oktober 2002 zusammen.

Kofinanzierung mit internationalen Finanzinstituten

Die aktive Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstituten im Umweltbereich wurde im Jahr 2002 fortgesetzt. Der Kommission fiel auf, dass die Begünstigten mit den internationalen Finanzinstituten Verhandlungen aufnehmen, Darlehensverträge jedoch erst nach Genehmigung der Zuschüsse aus dem ISPA abschließen.

EDIS

Bei der Vorbereitung auf das EDIS wurden gute Fortschritte erzielt, und es wird erwartet, dass Polen die Stufe 3 (Beurteilung der Einhaltung der Bedingungen) im EDIS-Fahrplan im Laufe des Jahres 2003 erreichen wird.

Finanzverwaltung und -kontrolle

Nach Prüfung der Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle der ISPA-Durchführungsstellen durch die GD Regionalpolitik im Jahr 2001 wurde den polnischen Behörden Anfang 2002 ein Bericht über die wesentlichen Feststellungen mit Empfehlungen für Verbesserungen übermittelt, die notwendig sind, um die Erfordernisse von Artikel 9 der ISPA-Verordnung zu erfüllen. Eine Follow-up-Prüfung wurde im Oktober 2002 durchgeführt.

23. Rumänien

Im Jahr 2002 erhielt Rumänien aus dem ISPA Zuweisungen in Höhe von insgesamt 256,6 Mio. EUR. Davon entfielen 2002 124,4 Mio. EUR auf Verkehrsprojekte und 132,1 Mio. EUR auf Umweltprojekte. Für Maßnahmen der technischen Hilfe waren in beiden Bereichen 3,7 Mio. EUR vorgesehen. Außerdem wurden weitere 0,484 Mio. EUR für eine Maßnahme zur Stärkung der Kapazitäten der ISPA-Durchführungsstellen zugewiesen. Die Mittelzuweisung für Rumänien entspricht 23,17 % der gesamten ISPA-Mittel für 2002.

Programmplanung

Insgesamt wurden 8 neue Projekte für beide Bereiche im Jahr 2002 angenommen.

Im Umweltbereich wurden 7 Projekte angenommen, einschließlich einer Maßnahme der technischen Hilfe. Fünf Projekte betreffen kombinierte Investitionen in Trink- und Abwasserprojekte in den Städten Brasov, Satu Mare, Buzau, Sibiu und Piatra Neamt, während sich ein Projekt auf die Bewirtschaftung des Entsorgungssystems für feste Abfälle in der Stadt Ramnicu Valcea bezieht. Mit der Maßnahme der technischen Hilfe wird die Vorbereitung von ISPA-Anträgen in den Städten Baia Mare, Botosani, Drobeta, Galati, Deva und Hunedoara unterstützt.

Im Umweltbereich war der Anteil der technischen Hilfe für die Überwachung von Bauarbeiten und das Projektmanagement für die im Jahr 2002 angenommenen Projekte generell höher als bei den zuvor angenommenen Projekten, da im Gegensatz zu den bisher genehmigten Projekten keine Investitionen mit internationaler Unterstützung bei den Wasser- und Abwasserprojekten in den ausgewählten Städte verzeichnet wurden.

Im Verkehrssektor wurde eine Maßnahme der technischen Hilfe zur Vorbereitung eines Projekts angenommen, das die Schiffbarkeit der Donau verbessern soll.

Weiterhin wurde im Rahmen des EDIS eine Maßnahme der technischen Hilfe zur Stärkung der Durchführungskapazitäten des Finanzministeriums genehmigt.

Durchführung

Im Jahr 2002 leistete die Kommission entsprechende technische Hilfe beim Ministerium für öffentliche Arbeiten, Verkehr und Wohnungswesen sowie beim Ministerium für Wasser und Umweltschutz, die die zuständigen Ministerien sind und als Durchführungsstellen fungieren, um ein wirkungsvolles Projektmanagement und eine effiziente Durchführung im Einklang mit den Anforderungen der EU an Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Begleitung und Finanzkontrolle zu gewährleisten.

Im Bereich Ausschreibungen und Auftragsvergabe wurden im Jahr 2002 insgesamt 9 Dienstleistungsaufträge für Planung, Überwachung und technische Hilfe (1 im Verkehrssektor und 8 im Umweltbereich) sowie 8 Werkverträge (4 im Verkehrssektor und 4 im Umweltbereich) unterzeichnet.

Während die gesamten verfügbaren Mittelzuweisungen aus dem ISPA im Zeitraum 2000-2002 vollständig gebunden wurden, betrugen die bis zum Ende des Jahres 2002 getätigten Zahlungen 117,4 Mio. EUR; davon wurden 51,8 Mio. EUR im Jahr 2002 ausgezahlt. Im Jahr 2002 wurden die zweiten Vorschusszahlungen lediglich für zwei Investitionsmaßnahmen geleistet, worin sich der langsame Fortschritt bei den Ausschreibungen für Werkverträge und die Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Bedingungen nach Artikel 8 der Finanzierungsvereinbarungen widerspiegeln.

Begleitung und Bewertung

Die beiden Sitzungen des ISPA-Begleitausschusses fanden im Jahr 2002 im April und im Oktober statt.

Kofinanzierung mit internationalen Finanzinstituten

Die Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstituten ist in Rumänien insbesondere im Umweltbereich sehr wichtig, wo die meisten ISPA-Maßnahmen mit internationalen Finanzinstituten kofinanziert werden. Dazu gehören 8 Maßnahmen mit der EIB (2 im Jahr 2000, d. h. Craiova und Braila, 3 im Jahr 2001, d. h. Cluj, Focsani und Pascani, und 3 im Jahr 2002, d. h. in Satu Mare, Buzau und Piatra Neamt). Weitere 8 Maßnahmen werden mit der EBWE gemeinsam finanziert (2 im Jahr 2000, d. h. Constanta und Iasi, 4 im Jahr 2001, d. h. Arad, Oradea, Timisoara und Targu Mures, und 2 im Jahr 2002, d. h. Brasov und Sibiu).

Im Verkehrssektor finanzieren die EIB und die EBWE parallele Projekte. Insgesamt entfallen rund 494 Mio. EUR der ISPA-Hilfe auf gemeinsam finanzierte Projekte im Umweltbereich.

Es wird erwartet, dass diese Zusammenarbeit während des gesamten Programmierungszeitraums des ISPA fortgesetzt wird, zumal der Investitionsbedarf die Mittelzuweisung aus dem ISPA weit übersteigt.

EDIS

Im November 2002 bestätigte der Nationale Anweisungsbefugte, dass die rumänischen Behörden den von der Delegation der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen und im Januar 2002 abgeschlossenen Bericht als Bericht über die Defizitbeurteilung, d. h. als Ergebnis von Stufe I des EDIS-Fahrplans, akzeptieren.

Die Kommission genehmigte im Jahr 2002 eine Maßnahme der technischen Hilfe zur Stärkung der Kapazitäten der Durchführungsstellen zur Verwirklichung von ISPA-Maßnahmen im Rahmen von Stufe II (Defizitbehebung) des EDIS-Fahrplans. Diese Maßnahme konzentriert sich auf die dringendsten Erfordernisse, die durch die Bereitstellung von kurzfristiger technischer Hilfe erfüllt werden sollen, indem die Ausschreibungen und Auftragsvergabeverfahren für genehmigte ISPA-Maßnahmen durch Verbesserung der Qualität der Ausschreibungsunterlagen beschleunigt, ein Verfahrenshandbuch erstellt und die Mitarbeiter geschult werden.

Finanzverwaltung und -kontrolle

Die Generaldirektion Regionalpolitik hat erst Anfang Januar 2002 die Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle der ISPA-Durchführungsstellen geprüft. Im Mai 2002 wurde den rumänischen Behörden ein Bericht über die wesentlichen Feststellungen mit Empfehlungen für die Verbesserungen übermittelt, die notwendig sind, um die Erfordernisse von Artikel 9 der ISPA-Verordnung zu erfüllen. Im Jahr 2003 wird eine Follow-up-Prüfung durchgeführt, um eine eingehendere Beurteilung der Verfahren im öffentlichen Auftragswesen und der Endbegünstigten im Umweltbereich vorzunehmen.

24. Slowakei

Im Jahr 2002 erhielt die Slowakei aus dem ISPA Mittelzuweisungen in Höhe von insgesamt 54,1 Mio. EUR. Davon entfielen 28,7 Mio. EUR auf den Verkehrssektor und 23,9 Mio. EUR auf den Umweltbereich. Für technische Hilfe wurden 1,5 Mio. EUR vorgesehen. Die Mittelzuweisung für die Slowakei entspricht 4,89 % der gesamten ISPA-Mittel für 2002.

Programmplanung

Bei der Programmplanung von Maßnahmen wurden stetige Fortschritte erzielt, wodurch die Erstellung einer adäquaten Projektreihe ermöglicht wurde.

Im Verkehrssektor wurde im Jahr 2002 ein Projekt angenommen: die Modernisierung der Gleise von Trnava nach Piest'any (Gesamtkosten: 97,4 Mio. EUR, ISPA-Zuschuss: 46,7 Mio. EUR). Mit der Annahme dieses vierten Verkehrsprojekts wurde die ISPA-Programmplanung abgeschlossen, da alle für den Verkehrssektor in der Slowakei verfügbaren Mittel für den Zeitraum 2000-2006 zugewiesen wurden. Daher wird über ein Großprojekt, der Autobahnabschnitt Mengusovce - Jánovce, der im Jahr 2002 zur Finanzierung vorgestellt wurde, im Rahmen des Kohäsionsfonds entschieden. Außerdem wurde Ende 2002 eine Finanzierungsvereinbarung vorbereitet, in der 2,2 Mio. EUR an technischer Hilfe für die Vorbereitung von rund 10 Verkehrsprojekten vorgesehen sind, die im Rahmen des Kohäsionsfonds ab 2004 zu finanzieren sind.

Es wurden fünf Umweltprojekte im Gesamtwert von 94 Mio. EUR angenommen, wobei 57,2 Mio. EUR auf Beiträge aus dem ISPA entfallen und Mittel in Höhe von insgesamt 28,5 Mio. EUR im Jahr 2002 gebunden wurden:

- Abwasserbehandlung in Zilina (Gesamtkosten: 19,6 Mio. EUR, ISPA-Zuschuss: 9,8 Mio. EUR)

- Kanalisation in Liptovsky Mikulas (Gesamtkosten: 10,5 Mio. EUR, ISPA-Zuschuss 5,2 Mio. EUR)

- Kanalisation und Trinkwasser im Südosten von Zemplin (Gesamtkosten: 23,6 Mio. EUR, ISPA-Zuschuss: 16,5 Mio. EUR)

- Abwasserbehandlung in Povazska Bystrica (Gesamtkosten: 12,3 Mio. EUR, ISPA-Zuschuss: 6,1 Mio. EUR)

- Trinkwasser in Velky Krtis (Gesamtkosten: 28 Mio. EUR, ISPA-Zuschuss: 19,6 Mio. EUR).

Durch die Annahme dieser Projekte konnten im Umweltbereich mehr als die vorgesehenen mittelfristigen Mittel zugewiesen und die Lücke geschlossen werden, die aufgrund der mangelhaften Programmplanung in diesem Bereich im ersten Jahr des ISPA bestanden hat.

Ein wichtiger Durchbruch wurde bei der Programmplanung im Umweltbereich erzielt. Nach mehrmonatigen Verhandlungen wurde im August 2002 eine Absichtserklärung über die Anpassung der ISPA-Programmplanung im Umweltbereich an die Reform der slowakischen Wasserwirtschaft zwischen dem nationalen ISPA-Koordinator und den Dienststellen der Kommission unterzeichnet. Gemäß dieser Strategie werden die neuen, im Eigentum der Kommunen befindlichen Wasserwerke (d. h. die Nachfolger der vormals staatseigenen Wasserwerke) die Endbegünstigten der meisten laufenden und aller künftigen ISPA-Projekte sein. Der Transformationsprozess wird durch zwei Maßnahmen der technischen Hilfe gefördert: eine Maßnahme konzentriert sich auf die Modernisierung der Technik, Finanzen, Leitungs- und Verwaltungsstrukturen der regionalen Wasserwerke, und eine weitere auf die Unterstützung dieser Betriebe bei der Ausarbeitung geeigneter Projekte, die mit Mitteln aus dem Kohäsionsfonds finanziert werden können.

Durchführung

Die drei für Eisenbahn-, Straßen- und Umweltprojekte zuständigen Durchführungsstellen erzielten einige Fortschritte bei der Durchführung von ISPA-Maßnahmen. In den Durchführungsstrukturen mangelte es immer noch an Mitarbeitern mit einschlägigen Kenntnissen.

Die Durchführung von Ausschreibungen und Auftragsvergabeverfahren verläuft weiterhin insofern uneinheitlich, als die Verkehrsprojekte mehr oder weniger nach Plan durchgeführt werden, während die Durchführung von Umweltprojekten zu langsam vonstatten geht.

Im Verkehrssektor wurden die Arbeiten zur Modernisierung der Gleise zwischen Raa und penkvice fortgesetzt. Für den Werkvertrag im Rahmen des zweiten Eisenbahnprojekts penkvice - Cífer lief eine Ausschreibung an. Diese war jedoch nicht erfolgreich, und die Ausschreibung wird demnächst wiederholt. Die Ausschreibung für das Autobahnprojekt in Bratislava (Pressburg) (D 61) wurde veröffentlicht und führte Anfang 2003 schließlich zur Unterzeichnung des Werkvertrags.

Im Umweltbereich hinkte die Vorbereitung von Ausschreibungen bislang dem Zeitplan hinterher, doch vor kurzem wurden einige Fortschritte erzielt: Für das erste Projekt, die Abwasserbehandlung in Trencin, lag der Vertrag zur Unterzeichnung bereit. Bei der Vorbereitung der Ausschreibungen für Werkverträge im Rahmen der Projekte Banska Bystrica und Komarno wurden zwar gute Fortschritte erzielt, doch die Ausschreibungen wurden bislang noch nicht veröffentlicht. Das Projekt der technischen Hilfe zur Projektvorbereitung (Gesamtkosten: 1,45 Mio. EUR) wurde fast vollständig abgeschlossen, und die Ergebnisse sind im Hinblick auf die Zahl der vorbereiteten Projekte zufriedenstellend.

Die bis Ende 2002 getätigten Zahlungen beliefen sich auf 17,2 Mio. EUR und betrafen die Voraus- und Zwischenzahlungen für Projekte und Maßnahmen der technischen Hilfe, die im Zeitraum 2000-2002 angenommen wurden. Im Bereich Ausschreibungen und Auftragsvergabe wurde 1 Werkvertrag unterzeichnet (nur im Verkehrssektor).

Begleitung und Bewertung

Im Jahr 2002 trat der ISPA-Begleitausschuss zweimal, am 18. April und 21. November 2002, zusammen. Die Sitzungen waren gut organisiert, und die Qualität der Begleitunterlagen hat sich zunehmend verbessert. Bei den Plänen für die Projektausgaben gab es jedoch noch einen erheblichen Verbesserungsbedarf.

Kofinanzierung mit der EIB und mit internationalen Finanzinstituten

Im Umweltbereich wurde die Zusammenarbeit mit der EIB fortgesetzt. Das Globaldarlehen wurde zwar über eine slowakische Bank mit Staatsgarantie bereitgestellt, doch im Jahr 2002 wurden keine Darlehensverträge unterzeichnet.

Im Verkehrssektor wurde mit der EIB der endgültige Vertrag über die Kofinanzierung des Verkehrsprojekts in Bratislava (Pressburg) unterzeichnet, wobei das EIB-Darlehen 40 Mio. EUR beträgt. Obwohl EIB-Darlehen grundsätzlich auch für Eisenbahnprojekte zur Verfügung stehen, hat sich die slowakische Regierung noch nicht für eine Nutzung dieser Darlehensfazilität entschieden.

EDIS

In der slowakischen Zentralverwaltung wurden Maßnahmen für interne Kontrollen und Prüfungen getroffen. Im Sommer 2002 leitete der Nationale Fonds die Vorbereitung auf die Zulassung für das EDIS in der gesamten Verwaltung ein, die an der Durchführung des ISPA beteiligt ist. Zu diesem Zweck wurde eine Maßnahme der technischen Hilfe im Rahmen von ISPA eingeleitet (1,3 Mio. EUR Zuschuss). Die Vorbereitung auf die Zulassung für das EDIS wird durch ungenügende personelle Ressourcen und mangelnde Erfahrungen in den Nationalen Fonds und den Durchführungsstellen erschwert, und es ist mit erheblichen Verzögerungen zu rechnen.

25. Slowenien

Im Jahr 2002 erhielt Slowenien aus dem ISPA Mittelzuweisungen in Höhe von insgesamt 16,6 Mio. EUR. Davon entfielen 0,6 Mio. EUR (3,3 %) auf technische Hilfe für das EDIS, 8,1 Mio. EUR (48,4 %) auf den Verkehrssektor und 8,0 Mio. EUR (48,3 %) auf den Umweltbereich. Die Mittelzuweisung für Slowenien entspricht 1,5 % der gesamten ISPA-Mittel für 2002.

Programmplanung

Die Umweltstrategie wurde Ende 2002 mit dem Ziel überarbeitet, die Liste der Projekte zu erweitern, die für das ISPA bzw. für den Kohäsionsfonds künftig vorgeschlagen werden. Anfang 2003 wurde die Strategie für den Verkehrssektor mit einer ähnlichen Zielsetzung überarbeitet.

In den Jahren 2000 und 2001 wurden insgesamt 10 Projekte angenommen. Im Jahr 2002 wurden ein Verkehrsprojekt, ein Umweltprojekt und eine Maßnahme der technischen Hilfe für das EDIS genehmigt, wodurch die Gesamtzahl der seit 2002 genehmigten Projekte auf insgesamt 13 gestiegen ist.

Die Vorbereitung der Ausschreibungen und der Auftragsvergabe war mit sechs unterzeichneten Werkverträgen seit 2000 insgesamt zufriedenstellend.

Während die gesamten verfügbaren ISPA-Mittel in den Jahren 2000 und 2002 gebunden wurden, beliefen sich die bis Ende 2002 getätigten Zahlungen auf 13,3 Mio. EUR, was einem Anteil von 25,4 % an den in diesem Zeitraum gebundenen Mitteln von 52,3 Mio. EUR entspricht.

Durchführung

Im Bereich Ausschreibungen und Auftragsvergabe wurden im Jahr 2002 insgesamt 3 Dienstleistungsaufträge für Planung, Überwachung und technische Hilfe (2 im Verkehrssektor und 1 im Umweltbereich) sowie 3 Werkverträge im Umweltbereich unterzeichnet.

Begleitung und Bewertung

Der ISPA-Begleitausschusses traf im April und November 2002 zusammen. Die Sitzungen fielen zeitlich mit den Sitzungen der Monitoringausschüsse für den Umwelt- und Verkehrssektor im Rahmen von PHARE zusammen.

Kofinanzierung mit internationalen Finanzinstituten

Slowenien setzte seine Gespräche mit der EIB über zwei Rahmendarlehen für laufende und künftige ISPA-Projekte fort. Nach der Unterzeichnung der entsprechenden Darlehensverträge im Jahr 2003 werden Darlehen in Höhe von 35 bzw. 30 Mio. EUR für Umwelt- bzw. Verkehrsprojekte zur Verfügung gestellt. Diese Darlehen werden einen Beitrag zur Hebelwirkung der ISPA-Mittel leisten und eine engere Zusammenarbeit zwischen der Bank und den Kommissionsdienststellen bei der Bewertung von Projektvorschlägen ermöglichen.

EDIS

Ende 2002 haben die slowenischen Behörden die erste Stufe (Defizitbeurteilung) des EDIS-Fahrplans mit ihren eigenen Ressourcen durchgeführt. Eine Maßnahme der technischen Hilfe zur Unterstützung der Behörden bei ihren Vorbereitungen auf die erweiterte Dezentralisierung im Rahmen der Stufe II (Defizitbehebung) und Stufe III (Beurteilung der Einhaltung der Bedingungen) wurde im Oktober 2002 beschlossen. Die Verwirklichung des EDIS wird im Laufe des Jahres 2003 erwartet.

Finanzverwaltung und -kontrolle

Die Generaldirektion Regionalpolitik hat im November 2002 eine zweite Prüfung zur Bewertung der Angemessenheit der Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle und zur Unterbreitung von Empfehlungen für Verbesserungen durchgeführt.

Abkürzungen

EBWE // Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

EK // Europäische Kommission

EDIS // Erweitertes dezentrales Durchführungssystem

UVP // Umweltverträglichkeitsprüfung

EIB // Europäische Investitionsbank

EU // Europäische Union

EFRE // Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

FIDIC // Internationale Vereinigung beratender Ingenieure

IA // Durchführungsstelle

IFI // Internationales Finanzinstitut

ISPA // Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt

NEFCO // Nordic Environment Finance Cooperation

NIB // Nordic Investment Bank

NRO // Nichtregierungsorganisation

OECD // Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

OLAF // Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung

ÖPP // Öffentlich-private Partnerschaft

PHARE // Hilfsprogramm der Gemeinschaft für die Wirtschaftsreform der Länder Mittel- und Osteuropas

SAPARD // Sonderaktion zur Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

TEVN // Transeuropäisches Verkehrsnetz

TINA // Bewertung des Verkehrsinfrastrukturbedarfs

Nützliche Informationsquellen

ISPA online:

http://www.europa.eu.int/comm/ regional_policy/funds/ispa/ispa_en.htm

GD Regionalpolitik online:

http://www.europa.eu.int/comm/ regional_policy/index_de.htm

Dokumentationszentrum: // Europäische Kommission GD Regionalpolitik B-1049 Bruxelles/Brüssel Tel: + 32.2.2960634 Fax: + 32.2.2966003 E-Mail: regio-info@cec.eu.int

Website der Europäischen Union: // www.europa.eu.int

Website der GD Erweiterung: // http://europa.eu.int/comm/enlargement/ index.htm

Website der EBWE: // www.EBWE.com

Website der EIB: // www.eib.org

Anhang I: Ländertabellen

Projects Decided 2002 Bulgaria - EUR

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Projects Decided 2000-2002 Bulgaria - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Technical Assistance Measures 2000-2002 Bulgaria - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Projects Decided 2002 Czech Republic - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Projects Decided 2000-2002 Czech Republic - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Technical Assistance Measures 2000-2002 Czech Republic - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Projects Decided 2002 Estonia - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Projects Decided 2000-2002 Estonia - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Technical Assistance Measures 2000-2002 Estonia - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Projects Decided 2002 Hungary - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Projects Decided 2000-2002 Hungary - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Technical Assistance Measures 2000-2002 Hungary - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Projects Decided 2002 Latvia - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Projects Decided 2000-2002 Latvia - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Technical Assistance Measures 2000-2002 Latvia - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Projects Decided 2002 Lithuania - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Projects Decided 2000-2002 Lithuania - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Technical Assistance Measures 2000-2002 Lithuania - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Projects Decided 2002 Poland - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Projects Decided 2000-2002 Poland - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Technical Assistance Measures 2000-2002 Poland - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Projects Decided 2002 Romania - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Projects Decided 2000-2002 Romania - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Technical Assistance Measures 2000-2002 Romania - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Projects Decided 2002 Slovakia - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Projects Decided 2000-2002 Slovakia - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Technical Assistance Measures 2000-2002 Slovakia - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Projects Decided 2002 Slovenia - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Projects Decided 2000-2002 Slovenia - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Technical Assistance Measures 2000-2002 Slovenia - EUR

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anhang II: Projektliste

Project list

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