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Document 52002DC0596

Bericht der Kommission - Jahresbericht über das strukturpolitische instrument zur vorbereitung auf den beitritt (ISPA) 2001

/* KOM/2002/0596 endg. */

52002DC0596

Bericht der Kommission - Jahresbericht über das strukturpolitische instrument zur vorbereitung auf den beitritt (ISPA) 2001 /* KOM/2002/0596 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION - JAHRESBERICHT ÜBER DAS STRUKTURPOLITISCHE INSTRUMENT ZUR VORBEREITUNG AUF DEN BEITRITT (ISPA) 2001

INHALT

Vorwort

Einleitung -- Zentrale Aussagen für 2001

ISPA-Haushalt im Jahr 2001

Mittelbindungen im Jahr 2001

1. Von den Beitrittsländern vorgeschlagene Projekte

1.1. ISPA-Mittel für die Umwelt

1.2. Mittel für die Verbesserung transeuropäischer Verkehrsverbindungen

1.3. Technische Hilfe -- Projektvorbereitung

1.4. Technische Hilfe -- EDIS

1.5. Durchführung und Zahlungen

2. Technische Hilfe auf Veranlassung der Gemeinschaft

2.1. Aktivitäten im Jahr 2001

2.1.1. Aktionsprogramm 2001

2.1.2. Bereits im Jahr 2000 angelaufene und noch nicht abgeschlossene Aktivitäten

Spezifische Maßnahmen im Jahr 2001

3. Finanzverwaltung und -kontrolle

4. Verbesserung des Verständnisses der Richtlinien über Umweltverträglichkeitsprüfungen

5. Öffentliches Auftragswesen

6. Änderungen des Rechtsrahmens

7. Vorbereitung auf das "EDIS" (erweitertes dezentrales Durchführungssystem)

8. Projektbegleitung

9. Die Entwicklung der Kofinanzierung

10. Koordinierung zwischen den Heranführungsinstrumenten

11. Kommunikationsprogramm

Allgemeiner Überblick über die finanzielle Unterstützung

Überblick über die finanzielle Unterstützung nach Ländern

12. Bulgarien

13. Tschechische Republik

14. Estland

15. Ungarn

16. Lettland

17. Litauen

18. Polen

19. Rumänien

20. Slowakei

21. Slowenien

Abkürzungen

Nützliche Informationsquellen

Vorwort

Der vorliegende Jahresbericht über die Tätigkeiten des ISPA-Fonds bezieht sich auf das Kalenderjahr 2001 und enthält Informationen über das zweite Jahr des Bestehens dieses Heranführungsinstruments, das im Rahmen der Agenda 2000 errichtet wurde.

Das Format des Berichts entspricht den Vorschriften der ISPA-Verordnung. Die Aufmachung wurde etwas geändert, um die Bemerkungen des Europäischen Parlaments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen zu berücksichtigen.

Einleitung -- Zentrale Aussagen für 2001

Dies ist der zweite Jahresbericht der Kommission über das Strukturpolitische Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA).

Der erste Jahresbericht -- KOM(2001) 616 endg. -- enthielt einen Überblick über die strategischen Prioritäten, die die begünstigten Länder vor der Entscheidung der Kommission über Finanzierungsvorschläge festlegen mussten. Der vorliegende Jahresbericht konzentriert sich auf die Maßnahmen (Projekte), die 2001 angenommen wurden, auf die Fortschritte bei der Durchführung sowie auf die Bemühungen zur Vorbereitung der Beitrittsländer auf die gänzlich dezentralisierte Verwaltung des ISPA und die Verbesserung der Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle.

Zentrale Aussagen für 2001

* Im Jahr 2001 wurden von der Kommission 94 neue Projekte beschlossen. Die Gemeinschaftsmittel für diese neuen Projekte belaufen sich auf über 1,1 Mrd. EUR, wobei die Gesamtkosten, die von den begünstigten Ländern [1] und internationalen Finanzinstituten zu kofinanzieren sind, 2,3 Mrd. EUR betragen.

[1] Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn.

* Zusammen mit den bereits im Jahr 2000 beschlossenen Projekten nahm die Kommission insgesamt 169 ISPA-Projekte im Wert von 6,6 Mrd. EUR an, wovon die EU 3,9 Mrd. EUR finanzieren wird (64,4 %).

* Mit den 2000 und 2001 gefassten Beschlüssen hat die Kommission über 40 % der Mittel, die während der gesamten Laufzeit des ISPA für Umweltprojekte vorgesehen sind, und über 60 % der für den Verkehrssektor reservierten Mittel bereits zugewiesen.

* Die 2001 gebundenen Mittel verteilen sich recht gleichmäßig auf die Bereiche Umwelt und Verkehr: 52 % des Haushalts 2001 wurden Umweltprojekten und 48 % dem Verkehrssektor zugewiesen. Mit diesen Mittelbindungen korrigierte die Kommission das leichte Ungleichgewicht zwischen den beiden Sektoren, das bei der Finanzierung im Jahr 2000 bestand.

* Mit den 2000 und 2001 gefassten Beschlüssen wurden insgesamt 59,9 Mio. EUR für 30 Maßnahmen der technischen Hilfe mobilisiert, um den Projektkorb für 2002 und die Folgejahre auszubauen, wobei dies auch künftige Kohäsionsfondsvorhaben umfasst.

* Mit der Unterzeichnung der ersten Bauaufträge war 2001 das erste Jahr, in dem echte Fortschritte vor Ort erzielt wurden.

* Das ISPA wird derzeit über das Dezentrale Durchführungssystem (DIS) abgewickelt. In diesem System werden Beschaffungsdokumente von der Kommission im Voraus geprüft (Ex-ante-Genehmigung). Die Kommission stellte 2001 Mittel im Rahmen der technischen Hilfe zur Verfügung, um die Beitrittsländer bei der Durchführung von Maßnahmen zu unterstützen, die zur Analyse und Verbesserung der Kapazitäten der nationalen Durchführungsstellen (IA) in Hinblick auf die völlig dezentrale Verwaltung der Gemeinschaftshilfe erforderlich sind.

* Im Herbst 2001 führte die Kommission Systemprüfungen durch, um zu beurteilen, in welchem Ausmaß die Beitrittsländer Verwaltungs- und Kontrollsysteme eingerichtet haben, die den Erfordernissen der ISPA-Verordnung [2] entsprechen.

[2] Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 in der geltenden Fassung.

ISPA-Haushalt im Jahr 2001

Der Haushalt für das Instrument ISPA stammt aus zwei Haushaltslinien, nämlich B7-020 und B7-020A. Die erstgenannte Linie umfasst die Mittel, die für die Kofinanzierung von Projekten (Maßnahmen) [3] auf den Gebieten Umwelt und Verkehr in den Beitrittsländern und für technische Hilfe (TH) zur Ermittlung der besten Projekte oder zur Vorbereitung von Projekten vorgesehen sind. Vorhaben der technischen Hilfe, die den Beitrittsländern auf dem Weg zur dezentralen Verwaltung helfen, können mit Mitteln aus dieser Linie unterstützt werden. Im Rahmen der Linie B7-020A können Projekte auf Veranlassung der Kommission finanziert werden.

[3] Die Begriffe ,Maßnahmen" und ,Projekte" beziehen sich beide auf die Einheit der Beihilfen für die begünstigten Länder und sind in diesem Dokument austauschbar.

Tabelle 1

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Im Jahr 2001 wurden für das ISPA 1,080 Mrd. EUR aus dem Haushalt der Kommission gebunden. Auf die Haushaltslinie B7-020 entfielen ursprünglich 1 060 560 000 EUR. Dieser Betrag wurde dann um 41 243 301 EUR, dem Übertrag aus dem Haushalt 2000, und um 7 392 169 EUR, einer Übertragung aus der Haushaltslinie B7-020A, angehoben. Somit standen 1,109 Mrd. EUR für Projekte zur Verfügung, die auf Initiativen der begünstigten Länder beruhen.

Aus dem ursprünglichen Haushalt der Linie B7-020A (19,44 Mio. EUR) wurden 11 989 526 EUR für Projekte auf Veranlassung der Kommission gebunden. Wie bereits erwähnt, wurden 7,3 Mio. EUR auf die andere Haushaltslinie übertragen. Ferner wurden 58 305 EUR aus administrativen Gründen auf die Linie B7-020A für das Jahr 2002 übertragen.

Mittelbindungen im Jahr 2001

1. VON DEN BEITRITTSLÄNDERN VORGESCHLAGENE PROJEKTE

Überblick

Nach der befürwortenden Stellungnahme des ISPA-Verwaltungsausschusses [4] nahm die Europäische Kommission in den Jahren 2000 und 2001 insgesamt 169 von den Beitrittsländern vorgeschlagene Projekte an (Haushaltslinie B7-020), deren zuschussfähige Kosten insgesamt 6,113 Mrd. EUR ausmachen, wovon die EU 3,938 Mrd. EUR oder 64,3 % tragen wird. Die Finanzierungsobergrenze des ISPA für Projekte liegt normalerweise bei 75 % und kann in Ausnahmefällen auf 85 % angehoben werden. Bei Vorhaben der technischen Hilfe (d. h. Vorbereitung auf die dezentralisierte Verwaltung) beträgt der normale Höchstsatz 100 %.

[4] Der ISPA-Verwaltungsausschuss, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, nimmt vor der Beschlussfassung der Kommission zu den ISPA-Maßnahmen Stellung.

Von diesen Maßnahmen fallen 100 in den Umweltbereich, 64 in den Verkehrssektor und 5 betreffen technische Hilfe im Bereich des erweiterten dezentralen Durchführungssystems (EDIS). Auf der Grundlage der in den ersten beiden Jahren des ISPA getroffenen Finanzierungsentscheidungen konnte die Kommission in dieser Phase mehr als die Hälfte der Mittel zuweisen, die für den Zeitraum 2000-2006 vorgesehen sind.

Im Jahr 2001 wurden die Verpflichtungsermächtigungen aus der Haushaltslinie B7-020 vor allem für die 94 neuen ISPA-Maßnahmen und die zweiten Tranchen [5] der im Jahr 2000 angenommenen Projekte verwendet (1,109 Mrd. EUR). Davon wurden 2,7 Mio. EUR für technische Hilfe im Bereich EDIS und 26,1 Mio. EUR für die Projektvorbereitung gebunden. Die Kommission nahm insgesamt 94 neue Projekte mit Gesamtkosten von 2,3 Mrd. EUR an, für die die Gemeinschaftsfinanzierung über 1,1 Mrd. EUR liegt. Der Rest muss von den begünstigten Ländern (nationale Quellen auf staatlicher, regionaler und lokaler Ebene) sowie von internationalen Finanzinstituten (IFI) kofinanziert werden. Der Satz der Gemeinschaftsbeteiligung belief sich 2001 im Durchschnitt auf 64 % der Projektkosten.

[5] Die Mittel für die ISPA-Maßnahmen werden in jährlichen Tranchen gebunden, d. h. die Mittelbindungen erstrecken sich zumindest auf zwei Jahre. Folglich umfassen die Mittelbindungen für das Haushaltsjahr 2001 auch die zweiten Tranchen für einige Projekte, die bereits im Jahr 2000 beschlossen worden sind.

Die im Rahmen der Haushaltslinie B7-020 gebundenen Beträge teilten sich relativ gleichmäßig auf die Bereiche Umwelt und Verkehr auf: 52 % wurden Umweltprojekten zugewiesen, während Verkehrsprojekte 48 % erhielten. Mit diesen Mittelbindungen korrigierte die Kommission das leichte Ungleichgewicht zwischen den beiden Sektoren, das bei der Finanzierung im Jahr 2000 entstanden war.

1.1. ISPA-Mittel für die Umwelt

Dieses Jahr gingen 51,92 % des ISPA-Haushalts an Umweltprojekte. Über die Hälfte der ISPA-Finanzierungen im Umweltbereich war 2001 für Abwasserbehandlungsprojekte bestimmt. In erster Linie konzentrierten sich die Projekte auf die Erweiterung, den Austausch oder die Instandsetzung bestehender Kanalisationssysteme in den begünstigten Ländern. Rund 26 % der Mittel wurde Trinkwasserprojekten -- meist in Verbindung mit Abwasserbehandlungsprojekten -- zugewiesen. Ungefähr 15 % der Finanzierung in diesem Bereich entfiel auf die Bewirtschaftung von festen Abfällen, in erster Linie auf Deponieprojekte. Wie im Jahr 2000 wurden für die Bekämpfung der Luftverschmutzung 2001 keine Mittel bereitgestellt.

Die Kommission nahm 2001 die erste ,Projektgruppe" an, die es der Kommission erlaubt, kleinere Projekte mit einer kohärenten Strategie zu finanzieren, zum Beispiel Investitionen in ein und demselben Wassereinzugsgebiet. Dieses Konzept wurde von den Umweltministern der Beitrittsländer auf dem informellen Treffen der Minister mit Kommissarin Wallström im November 2001 gebilligt.

Tabelle 2: ISPA-Haushalt 2001 - Bereich Umwelt, aufgeschlüsselt nach Teilbereichen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

1.2. Mittel für die Verbesserung transeuropäischer Verkehrsverbindungen

Ziel des ISPA im Verkehrssektor ist es, zum Aufbau des künftigen transeuropäischen Verkehrsnetzes beizutragen. Im Rahmen des Instruments werden Verkehrsinfrastrukturprojekte, die eine nachhaltige Mobilität fördern, auf der Grundlage der Kriterien finanziert, die in der Entscheidung 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 [6] festgelegt sind. Die Maßnahmen sollten es den begünstigten Ländern erlauben, die Ziele der Beitrittspartnerschaften zu erreichen, und müssen die Verknüpfung und Interoperabilität innerhalb der nationalen Verkehrsnetze sowie zwischen diesen Netzen und denjenigen der EU gewährleisten.

[6] Gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes.

Bei der Erstellung von Projekten sind die zehn multimodalen gesamteuropäischen Verkehrskorridore zu berücksichtigen, die auf der dritten gesamteuropäischen Verkehrskonferenz vom Juni 1997 in Helsinki befürwortet wurden. Die vom ISPA vorrangig zu finanzierenden Projekte müssen zum grundlegenden Verkehrsnetz gehören, wie es in der Bewertung des Verkehrsinfrastrukturbedarfs (TINA -- Transport Infrastructure Needs Assessment) festgelegt wurde, können sich aber auch auf Projekte im Rest des TINA-Netzes beziehen.

Gemeinsam mit den Beitrittsländern wurden technische Anpassungen an der Entscheidung Nr. 1692/96/EG (Leitlinien für den Aufbau des TEVN) vorgenommen. Die Grundlage dafür bildete das ,TINA"-Netz. Bei Beitritt eines Kandidatenlandes wird dieses Netz in den Anhang 1 der TEVN-Leitlinien aufgenommen.

Tabelle 3: ISPA-Haushalt 2001 - Bereich Verkehr, aufgeschlüsselt nach Teilbereichen

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Die ISPA-Finanzierungen im Verkehrsbereich konzentrierten sich auf den Ausbau und die Verbesserung des TINA-Netzes, um die Verbindungen zwischen der Europäischen Union und den Beitrittsländern zu erleichtern. Über die Hälfte des ISPA-Haushalts für den Bereich Verkehr ging im Jahr 2001 an Straßenbauprojekte, einschließlich Neubau- und Verbesserungsmaßnahmen zur Erfüllung der Kapazitäts- und Sicherheitsstandards der EU. Rund 40 % der Finanzierung waren für Eisenbahnprojekte bestimmt, die sich in erster Linie mit der Sanierung und Modernisierung der bestehenden Infrastruktur auf EU-Niveau befassten.

1.3. Technische Hilfe -- Projektvorbereitung

Die Vorbereitung der Projekte wurde in den Jahren 1999 und 2000 vor allem über das PHARE-Programm sowie über bilaterale Hilfe der Mitgliedstaaten finanziert. Einige Projekte, die 2001 zur Finanzierung vorgeschlagen wurden, wurden zwar noch auf diese Weise vorbereitet, aber bestimmte Beitrittsstaaten begannen im Jahr 2000 ISPA-Mittel für technische Hilfe für diesen Zweck zu nutzen.

Bis Ende 2001 wurden -- zusätzlich zur technischen Hilfe für EDIS -- 30 Maß nahmen der technischen Hilfe zur Projektvorbereitung mit zuschussfähigen Kosten von insgesamt 59,9 Mio. EUR angenommen (2001 beschloss die Kommission 18 Maßnahmen der technischen Hilfe mit zuschussfähigen Kosten von insgesamt 47,9 Mio. EUR). Diese Mittel werden für die Vorbereitung von Investitionsprojekten verwendet, die der Kommission zur Finanzierung im Rahmen des ISPA vorgelegt werden sollen. Die technische Hilfe hat sich als wirkungsvoller Mechanismus zur Unterstützung der durch ISPA finanzierten Projektinvestitionen erwiesen, der zur Gewährleistung einer hohen Qualität der Projekte insbesondere in Bezug auf die Vorbereitung, Verwaltung und Wirkung beiträgt.

Die Ausarbeitung einer soliden und hochwertigen Projektreihe ist wesentlich, um sicherzustellen, dass eine ausreichende Anzahl geeigneter Projekte ab 2002 bei der Kommission eingereicht wird. Dies gilt allerdings nicht nur für das ISPA sondern im Falle derjenigen begünstigten Länder, die der EU in der ersten Welle beitreten werden, auch für den Kohäsionsfonds. Die Hilfe der Gemeinschaft für Infrastrukturprojekte, die den durch das ISPA finanzierten Vorhaben ähnlich sind, wird im Rahmen des Kohäsionsfonds bedeutend höher sein. Einige Beitrittsländer verwenden für technische Hilfe vorgesehene ISPA-Mittel bereits für vorbereitende Studien zu Projekten, die beim Kohäsionsfonds eingereicht werden sollen.

1.4. Technische Hilfe -- EDIS

Ziel der Kommission ist es, dass die Beitrittsländer, die der EU voraussichtlich 2004 beitreten, während des Jahres 2003 vorwiegend mit dem erweiterten dezentralen Durchführungssystem (EDIS) arbeiten. Die betreffenden Staaten befinden sich derzeit in der ersten Phase der Umsetzung des EDIS, nämlich der ,Beurteilung der Lücken" (gemäß dem Wegeweiser zum EDIS für ISPA und PHARE), die den Beitrittsländern 2001 vorgeschlagen wurde.

Die Kommission stellte für die Vorbereitung auf das EDIS Mittel für technische Hilfe bereit. Den nationalen Behörden in Estland, der Tschechischen Republik, Polen, Lettland und Litauen wurden solche Mittel gewährt. Im Falle Bulgariens sind derzeit PHARE-Mittel für den Aufbau des EDIS vorgesehen. Ungarn, Rumänien, die Slowakei und Slowenien haben vor kurzem derartige Mittel für technische Hilfe beantragt und werden 2002 in ihren Genuss kommen. Diese Unterstützung wird auch zur Stärkung der Durchführungsstrukturen für den Kohäsionsfonds beitragen.

1.5. Durchführung und Zahlungen

Die aus dem ISPA finanzierten Maßnahmen sind groß angelegte Infrastrukturprojekte, die über mehrere Jahre durchgeführt werden. Sie erfordern eine gewisse Vorbereitungszeit, um eine effiziente und ordnungsgemäße Durchführung zu gewährleisten. Wie bei allen größeren Investitionen in die Infrastruktur sind sehr detaillierte Vorarbeiten, einschließlich Ausschreibungsunterlagen und -verfahren (mit genauer Einhaltung der Vergabebestimmungen der Gemeinschaft), nötig, um Fortschritte bei der tatsächlichen Durchführung vor Ort zu erzielen. Zur Erstellung hochwertiger Ausschreibungsunterlagen benötigt man Fachkenntnisse auf hohem Niveau, die in den Beitrittsstaaten aufgebaut werden müssen. Der Ausschreibungsprozess für große Infrastrukturaufträge dauert im günstigsten Fall von der Veröffentlichung der Ausschreibungsbekanntmachung bis zur Vertragsunterzeichnung neun Monate.

Außerdem ist zu bedenken, dass aus rechtlicher Sicht die ISPA-Mittel erst im Januar 2000 verfügbar wurden. Aus administrativen Gründen konnte die Kommission die ersten ISPA-Maßnahmen erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2000 formell beschließen. Mit der Unterzeichnung einer Finanzierungsvereinbarung durch die Kommission (für gewöhnlich am selben Tag wie die Entscheidung) kommen die Ausgaben für eine ISPA-Maßnahme für die Finanzierung durch das ISPA in Frage. Anders als bei den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds muss die Finanzierungsvereinbarung für eine bestimmte Maßnahme von den nationalen Behörden gegengezeichnet werden, die wiederum ihre jeweiligen verfassungsmäßigen Verfahren einhalten müssen, zu denen in manchen Fällen eine Ratifizierung durch das Parlament gehört. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass dieser Prozess mehrere Monate dauern kann, worauf die Kommission überhaupt keinen Einfluss hat. Erst nach Gegenzeichnung der Finanzierungsvereinbarungen können Zahlungen getätigt werden. Die Kommission hat die Beitrittsstaaten mehrmals angehalten, diesen Prozess zu beschleunigen, und hofft, dass die Frist zwischen der Entscheidung und dem Antrag auf die erste Vorschusszahlung für die 2002 beschlossenen Projekte erheblich verkürzt wird.

Somit ist es nicht verwunderlich, dass erst 2001 die ersten bedeutenden Zahlungen erfolgten, die in diesem Jahr insgesamt 200 Mio. EUR erreichten, zumal die ersten ISPA-Projekte bloß knapp vor Ende 2000 beschlossen wurden. Diese Zahlungen entsprechen 21 % der im Jahr 2000 gebundenen Beträge.

Die 2001 getätigten Zahlungen von ISPA-Mitteln betrafen vor allem Vorschusszahlungen, die sich folgendermaßen aufteilen:

* Der erste Teil -- für gewöhnlich 10 % der ISPA-Hilfe -- wird nach Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung auf Antrag des Nationalen Fonds in den Beitrittsländern an diesen ausgezahlt.

* Der zweite Teil -- in der Regel weitere 10 % -- wird bei Erfüllung bestimmter strenger Bedingungen im Durchführungszyklus freigegeben, z. B. bei Vergabe des ersten wesentlichen Auftrags im Rahmen des Projekts, bei dem es sich in der Regel um einen Bauauftrag handelt. Diese Bedingungen hängen oft mit Umweltmaßnahmen (wie dem Abschluss einer öffentlichen Anhörung), der Klärung technischer Fragen und insbesondere der Einrichtung von Strukturen für die ordnungsgemäße Durchführung und Überwachung des Projekts zusammen. Die Zahlung der zweiten Tranche des Vorschusses bedeutet, dass echte Fortschritte bei der Durchführung vor Ort gemacht werden.

Weitere Zwischenzahlungen erfolgen in Einklang mit den Fortschritten bei der Durchführung (an die Auftragnehmer). Da sich die Durchführung noch in einer frühen Phase befindet, hat die Kommission nur eine sehr geringe Anzahl von Aufforderungen zur Leistung von Zwischenzahlungen erhalten.

Tabelle 4: Zahlungen im Rahmen der Projekte

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Tabelle 5

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Derzeit erfordern die Verfahren für die Verwaltung der mit ISPA-Mitteln finanzierten Maßnahmen eine Ex-ante-Kontrolle, d. h. die Entscheidungen über Ausschreibungen und die Vergabe von Aufträgen werden von der Vergabebehörde Einrichtung getroffen und der Delegation der Europäischen Kommission im begünstigten Land zur Begutachtung vorgelegt.

Die GD Regionalpolitik sorgte zu Fragen im Ausschreibungsbereich für eine punktuelle, strategische und Ad-hoc-Beratung der Kollegen in den Delegationen (die nach der Dezentralisierungspolitik der Kommission für die Entscheidungen über die Projektdurchführung zuständig sind).

2. TECHNISCHE HILFE AUF VERANLASSUNG DER GEMEINSCHAFT

Überblick

Im Rahmen der Haushaltslinie B7-020A standen für 2001 Mittel in Höhe von 19,44 Mio. EUR zur Verfügung. Von diesen Mitteln hat die Kommission einen Betrag von 12 Mio. EUR für Aktivitäten gebunden, die in einem Zeitraum von drei Jahren durchgeführt werden sollen, wobei Zahlungen bis Ende 2004 vorgesehen sind (Aktionsprogramm 2001). Außerdem wurde ein Vertrag über die Änderung des Prozesses der Einreichung von Umweltprojekten unterzeichnet.

Wie schon im Jahr 2000 wurden die Mittel, die nicht für Maßnahmen der technischen Hilfe gebunden wurden, auf die Haushaltslinie B7-020 übertragen und für Investitionsmaßnahmen in den begünstigten Ländern zur Verfügung gestellt (7 392 169 EUR).

Zu den im Aktionsprogramm angesprochenen Prioritäten gehören:

(i) Qualitätssteigerung bei der Auswahl, Vorbereitung und Beurteilung der Projekte;

(ii) Erleichterung der Projektdurchführung;

(iii) Start und Unterstützung des Dezentralisierungsprozesses;

(iv) umfassende Einführung in Finanzierungstechniken;

(v) Ausbau von Information und Kommunikation.

Aufgrund der großen Spannbreite dieser Schwerpunkte kann nicht erwartet werden, dass die Ziele in einem Jahr vollständig erreicht werden. Deshalb schlägt die Kommission vor, das Aktionsprogramm für einen Zeitraum von drei Jahren zu planen (2001-2003).

2.1. Aktivitäten im Jahr 2001

2.1.1. Aktionsprogramm 2001

Gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 des Rates zur Koordinierung der Hilfe im Rahmen der Heranführungsstrategie können Ausgaben für die Überwachung aus dem Gemeinschaftshaushalt unterstützt werden. Folglich hat die Kommission mit den nationalen Behörden in den Beitrittsländern Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen, die eine finanzielle Unterstützung bestimmter organisatorischer Aufwendungen von Begleitausschüssen vorsehen. Zu den zuschussfähigen Ausgaben gehören Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen, die Miete von Räumlichkeiten, erforderliche elektronische Ausrüstung, Reisekosten von Teilnehmern, die nicht am Sitzungsort ansässig sind, Unterstützung für die Ausarbeitung von Überwachungsleitlinien und andere Aufwendungen, die zur Gewährleistung der reibungslosen Arbeit der Begleitausschüsse nötig sind.

Für diese Aktivität vorgesehener Gesamtbetrag: 1 000 000 EUR.

Ergänzende Unterstützung der Delegationen der Europäischen Kommission

Im Rahmen der Maßnahmen der technischen Hilfe zur Stärkung der Delegationen aus dem Jahr 2000 wurden Ressourcen für die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter und die Deckung damit zusammenhängender Verwaltungskosten zur Verfügung gestellt. Diese Ressourcen erstrecken sich auf einen Zeitraum von drei Jahren. Die Maßnahmen wurden 2001 fortgesetzt (siehe unten).

Im Rahmen der Mittel für technische Hilfe für 2001 wurden zusätzliche Ressourcen für kleinere Maßnahmen der technischen Hilfe und die kurzfristige fachmännische Beratung bereitgestellt, die von den Leitern der Delegationen verwaltet werden. Mit dieser technischen Hilfe soll die Kommission (externe) Unterstützung bei einem breiten Spektrum von Aufgaben erhalten, wie zum Beispiel bei der Prüfung von Ausschreibungsunterlagen, der Überwachung der Ausschreibungs- und Bewertungs verfahren, der Vertragserstellung, der Beaufsichtigung und Kontrolle der Durch führung, bei punktuellen und kleineren Schulungsmaßnahmen für die durchführenden Behörden in den begünstigten Staaten und bei landesspezifischen Informationen/Mitteilungen über Aspekte in Verbindung mit dem ISPA.

Für diese Aktivität vorgesehener Gesamtbetrag: 3 500 000 EUR.

Rahmenvertrag für öffentlich-private Partnerschaften

Aufgrund der Besonderheiten und der Komplexität von Vorhaben für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) benötigt die Kommission Zugang zu spezialisierten Beratungsunternehmen. Daher wurden im Jahr 2001 mehrere Rahmenverträge mit geeigneten, angesehenen internationalen Beratungsunternehmen unterzeichnet, die über Erfahrungen bei der Unterstützung von Staaten und Einrichtungen in den Bereichen Privatisierung und Konzessionen verfügen. Ähnlich wie die im Jahr 2000 abgeschlossenen technischen Rahmenverträge ermöglicht es dieser Vertrag im Einzelfall, entsprechende Humanressourcen für die Beteiligung an der Ermittlung, Bewertung und Begleitung von PPP-Projekten zu mobilisieren.

Durch diese Maßnahmen kann sich die Kommission auch bei der Erarbeitung von Leitlinien für die Behandlung der komplexen Fragen, die bei PPP-Vorhaben auftreten, auf externe Hilfe stützen. Dazu gehören zum Beispiel:

* die Auswahl der zweckmäßigsten Form der PPP (BOT -- Build, Operate, Transfer, Betreibermodell, Privatisierung usw.);

* Auswahl des Konzessionsnehmer und privaten Partners unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, des gleichberechtigten Zugangs und des Wettbewerbs;

* Überprüfung von Konzessionsverträgen und diesbezügliche Beratung;

* Überwachung der Durchführung von PPP-Vorhaben, um sicherzustellen, dass das öffentliche Interesse gewahrt und die Ziele der PPP-Vorhaben erreicht werden.

Auftragssumme insgesamt: 3 100 000 EUR.

Seminare und Fortbildungsveranstaltungen

Um die Beitrittsländer mit den verschiedenen Konzepten öffentlich-privater Partnerschaften und der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden beim Management und der Finanzierung öffentlicher Versorgungsunternehmen besser vertraut zu machen, veranstalteten das österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und die Kommission (GD Regionalpolitik und GD Umwelt) gemeinsam am 17. und 18. September 2001 ein Seminar in Wien, an dem Vertreter aus vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und aus den Beitrittsländern teilnahmen. Diese Konferenz war ein gutes Beispiel für den Erfahrungsaustausch zwischen Ländern und die Vermittlung neuer, nützlicher Erkenntnisse an die Beitrittsstaaten auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen.

Experten und Fachleute aus verschiedenen Mitgliedstaaten stellten eine Reihe von Kooperationsmodellen aus ihrer Heimat vor. Wie die beschriebenen Modelle zeigten, variiert das Verhältnis zwischen der Rolle des Staats und des privaten Sektors erheblich. Die Teilnehmer zeigten starkes Interesse an den Stärken und Schwächen der verschiedenen Organisationsformen und erörterten eingehend die Gründe für diese Vielfalt bei der Organisation und Verwaltung grundlegender Umweltschutzdienste in Europa.

Eine der wichtigen Lehren, die aus diesem Seminar gezogen wurde, ist, dass es kein universell anwendbares Kooperationsmodell gibt, und es wurde somit keines der bewährten Verfahren als der geeignetste Ansatz für das Finden von Partnern aus dem Privatsektor empfohlen. Die Verantwortlichen für das Umweltmanagement in den Beitrittsländern verfügen über eine Reihe von Optionen für die Steigerung der Investitionen und der Effizienz, aber alle Lösungen müssen an die Bedürfnisse und Gegebenheiten in den einzelnen Ländern angepasst werden.

Gesamtwert der Zuschussvereinbarung: 77 740 EUR.

Anhebung der Qualität von Anträgen für Umweltprojekte

Aufträge für spezialisierte Dienstleistungen wurden vergeben, um das Verständnis und die Qualität von Anträgen im Bereich Wasser -- auf den der größte Anteil der Hilfe im Umweltbereich entfällt -- zu verbessern. Der Schwerpunkt der Arbeiten lag auf Umweltfragen in Verbindung mit der Gestaltung von Wasserwirtschaftsprojekten.

Auftragssumme insgesamt: 47 831 EUR.

Einige Aktivitäten des Aktionsprogramms, die ab 2002 zu organisieren sind

Anfang 2002 hielt die GD Regionalpolitik weitere Informationsveranstaltungen ab, die im Rahmen des Aktionsprogramms finanziert wurden. Im Januar 2002 lud die GD Regionalpolitik die in den ISPA-Prozess eingebundenen nationalen Behörden zu einem Treffen der ISPA-Partner ein, um Bilanz aus den in den ersten zwei Jahren des ISPA gesammelten Erfahrungen zu ziehen und die Prioritäten für die nächste Zeit in den Bereichen Programmplanung und Durchführung, insbesondere in Bezug auf Fragen der Finanzverwaltung und -kontrolle, festzulegen.

Die GD Regionalpolitik und die GD Umwelt veranstalteten im Frühling 2002 zwei Seminare (in Riga und Prag), um die nationalen Sachverständigen, die in den ISPA-Prozess eingebunden sind, mit den Beamten aus dem Bereich Wasserwirtschaft, die für die Umsetzung der relevanten Kriterien des gemeinschaftlichen Besitzstands zuständig sind, zusammenzuführen. Der Schwerpunkt lag auf der Erörterung von Möglichkeiten zur Nutzung der ISPA-Mittel (und des Kohäsionsfonds ab dem Beitritt) für Vorarbeiten, die nach der neuen Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sind. Folglich konzentrierten sich die Workshops über die Wasserrahmenrichtlinie auf die Verknüpfung des Prozesses zur Planung der integrierten Bewirtschaftung der Einzugsgebiete im Einklang mit der neuen Wasserrahmenrichtlinie und des Prozesses zur Bereitstellung von ISPA-Mitteln für die Verbesserung der Wasserqualität in den Beitrittsländern.

Anfang 2002 unterzeichnete die GD Regionalpolitik Rahmenverträge für Informationsaktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des Kohäsionsfonds und der Strukturfonds sowie des ISPA. Der Beitrag des ISPA wurde aus dem Aktionsprogramm bereitgestellt.

2.1.2. Bereits im Jahr 2000 angelaufene und noch nicht abgeschlossene Aktivitäten

* Örtliche technische Hilfe (Dekonzentration): Im Jahr 2000 wurden 7 Mio. EUR für die Verstärkung der Delegationen der Europäischen Kommission durch qualifiziertes Fachpersonal verwendet. Die gebundenen Mittel sind für die Bezüge der zusätzlich rekrutierten örtlichen Bediensteten für eine Dauer von drei Jahren bestimmt. Im Jahr 2001 wurden ungefähr 40 spezialisierte technische Mitarbeiter eingestellt, um die Kapazitäten der Delegationen in den Bereichen Beschaffungs wesen und Überwachung auszubauen.

* Rahmenverträge für spezifische technische Aufgaben:

- Im Jahr 2000 wurden zwei Rahmenverträge unterzeichnet, für die Mittel aus dem Haushalt 2000 gebunden wurden. Insgesamt wurden 2001 Mittel in Höhe von 112 410 EUR ausgezahlt.

- Rahmenvertrag mit der Europäischen Investitionsbank (EIB): Mit der EIB wurde im Jahr 2000 ein Vertrag geschlossen, über den sechs Jahre lang auf das Expertenwissen des Fachpersonals der Bank zurückgegriffen werden kann. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Kohäsionsfonds haben mit der Bank ähnliche Vereinbarungen getroffen. Für den Vertrag wurden Haushaltsmittel in Höhe von 210 000 EUR gebunden.

* Seminare zur Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Im Jahr 2001 wurden Seminare veranstaltet, um den nationalen Behörden ein besseres Verständnis der Anforderungen der UVP-Richtlinie zu vermitteln (siehe Abschnitt 3). Für diese Aktivitäten wurden 2001 Mittel in Höhe von 33 434 EUR aufgewendet.

Tabelle 6: Mittelzuweisungen und Zahlungen für technische Hilfe -- 2001

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Tabelle 7: Mittelzuweisungen für technische Hilfe -- 2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Spezielle Maßnahmen im Jahr 2001

3. FINANZVERWALTUNG UND -KONTROLLE

Die Beitrittsländer und die Kommission sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass die Gemeinschaftshilfe, die im Rahmen des ISPA zur Verfügung gestellt wird -- 7,280 Mrd. EUR im Zeitraum 2000-2006 oder 1,040 Mrd. EUR jährlich (zu Preisen des Jahres 1999) -- ordnungsgemäß verwaltet und gut angelegt wird.

In der Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 ist festgelegt [7], dass die Beitrittsländer vor dem 1. Januar 2002 angemessene Verwaltungs- und Kontrollsysteme einführen, die Folgendes gewährleisten können:

[7] Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 vom 21. Juni 1999.

- ordnungsgemäße Verwendung der ISPA-Unterstützung,

- Trennung der Funktionen von Verwaltung und Kontrolle und

- korrekte Ausgabenerklärungen, die auf Buchführungssystemen beruhen, die sich auf überprüfbare Belege stützen.

Ferner sieht die Verordnung vor, dass die Beitrittsländer nachprüfen, ob die Maßnahmen ordnungsgemäß ausgeführt worden sind, Unregelmäßigkeiten vorbeugen und sie ahnden sowie infolge von Unregelmäßigkeiten oder Fahrlässigkeit verloren gegangene Beträge zurückfordern.

Verordnungen der EG gelten in den Beitrittsländern nicht unmittelbar, so dass diese Anforderungen in den Anhang III aller Finanzierungsvereinbarungen aufgenommen und ergänzt werden.

Zwischen Oktober 2001 und Januar 2002 führte die Kommission in allen zehn aus dem ISPA geförderten Beitrittsländern Systemprüfungen durch, um festzustellen, inwieweit sie Verwaltungs- und Kontrollsysteme eingerichtet haben, die die Anforderungen von Anhang III der Finanzierungsvereinbarungen erfüllen, um die Angemessenheit dieser Systeme zu beurteilen und um Empfehlungen auszusprechen.

Die Ergebnisse der Prüfungen zeigen, dass die Beitrittsländer erhebliche Bemühungen zum Aufbau von Verwaltungs- und Kontrollsystemen unternommen haben und dass im Allgemeinen gute Fortschritte auf dem Weg zur Einhaltung der Bestimmungen von Anhang III der Finanzierungsvereinbarungen gemacht wurden. Allerdings sind in einigen zentralen Bereichen noch weitere wesentliche Schritte zu setzen, um die folgenden generellen Schwachstellen zu beheben:

* Die interne Revision funktioniert in der Praxis noch nicht gut, was häufig auf ungenügende personelle Ressourcen und mangelnde Erfahrungen zurückzuführen ist.

* Es ist (in einigen Ländern) unklar, wie und von wem Ausgaben kontrolliert werden, die von der Europäischen Kommission durch Zwischenzahlungen erstattet werden sollen.

* Es fehlt eine saubere Trennung zwischen den Funktionen Rechnungswesen, Zahlungen und Prüfungen.

* Die einzelnen Stellen, die an der Durchführung einer Maßnahme mitarbeiten, verwenden unterschiedliche Buchführungs- und Berichterstattungssysteme.

* An den Verwaltungs- und Kontrollsystemen wurden viele Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. In einigen Fällen besteht eindeutig die Notwendigkeit, dass der nationale Anweisungsbefugte (NAO) ein komplettes Paket der Umsetzungsunterlagen mit einer vollständigen, aktualisierten Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems in den Beitrittsländern herausgibt.

* Es fehlt eine enge Zusammenarbeit und Koordinierung unter den verschiedenen ISPA-Stellen.

* In jeder ISPA-Stelle wird ein detailliertes Verfahrenshandbuch benötigt, in dem die Schritte für die Erfüllung der verschiedenen Aufgaben praktisch beschrieben werden.

* Es mangelt an Verfahren, die eine angemessene Behandlung von Unregelmäßigkeiten gewährleisten können (Prävention / Aufdeckung / Wiedereinziehung / Meldung).

* Zwischen dem nationalen und dem sektoralen Anweisungsbefugten sowie zwischen dem sektoralen Anweisungsbefugten und den Durchführungsstellen, in denen die Übertragung von Aufgaben und die Berichterstattung festgelegt werden, müssen Vereinbarungen geschlossen werden.

* Es ist notwendig, ein System von Vor-Ort-Kontrollen auszuarbeiten, um die Angemessenheit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu überprüfen und die Ausgaben im Rahmen der Projekte -- anhand von Stichproben -- zu untersuchen.

Die Beitrittsländer befassen sich mit den in den Prüfberichten enthaltenen Bemerkungen und Empfehlungen. Im Jahr 2002 werden die Auditstellen der Kommission diese Maßnahmen weiter prüfen. Die Themen, die in der ersten Runde von Kontrollbesuchen nicht abgedeckt wurden (z. B. Ausschreibungen und Auftragsvergabe), sowie die Überwachung der Endbegünstigten werden ebenfalls Gegenstand der nächsten Serie von Kontrollbesuchen sein. Schließlich werden während des Jahres 2002 Rechnungsprüfungen anlaufen, um eine hinlängliche Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben in den begünstigten Ländern zu erhalten.

4. VERBESSERUNG DES VERSTÄNDNISSES DER RICHTLINIEN ÜBER UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNGEN

Die Projekte müssen mit den wichtigsten Prinzipien der gemeinschaftlichen Umweltpolitik in Einklang stehen, insbesondere mit dem Grundsatz der Vorbeugung und der Bekämpfung von Umweltbeeinträchtigungen an ihrem Ursprung sowie dem Verursacherprinzip. Ferner besteht ein Schwerpunkt darin, dass der Bau einzelner Infrastrukturen in einen umfassenderen Bewirtschaftungsplan eingebunden werden muss.

Ein zentrales Element des Umweltrechts, das bei Verkehrs- und Umweltprojekten einzuhalten ist, ist die Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die durch die Richtlinie 97/11/EG geändert wurde. Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Beurteilung der potenziellen Auswirkungen großer Infrastrukturprojekte auf die Umwelt und wird als Bezugspunkt bei der Prüfung der Einhaltung der Rechtsvorschriften durch die vorgeschlagenen Projekte in dieser Hinsicht herangezogen.

Zu beachten ist, dass der Bau von Verkehrs- und Umweltschutzinfrastruktur, die für die Finanzierung durch das ISPA in Frage kommt, im Allgemeinen entweder unter Anhang I (obligatorische UVP) oder Anhang II dieser Richtlinie (Entscheidung über die Notwendigkeit einer vollen UVP durch nationale Behörden anhand von vorgegebenen Kriterien) fällt. Ein wesentliches Erfordernis der europäischen UVP-Richtlinie ist die Konsultation der betroffenen Bevölkerung und der relevanten Umweltbehörden. Da in den meisten begünstigten Ländern eine konkrete Rechtsgrundlage fehlt, die den Erfordernissen des Besitzstandes der EU entspricht, hat die Kommission von Anfang an auf einigen Mindeststandards bestanden, die während der verschiedenen Phasen der Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit einzuhalten sind. So werden die meisten Länder 2001 die Übernahme der UVP-Richtlinien (85/337/EWG und 97/11/EG) abgeschlossen haben, aber es sind noch laufende Kontrollen sowie eine konkrete Beratung und Unterstützung durch die Kommission notwendig, um eine ordnungsgemäße Anwendung der Regelungen zu gewährleisten. Nicht nur wegen der technischen Aspekte der Umweltverträglichkeitsprüfungen sondern auch aufgrund der erforderlichen Koordinierung und Einbindung vieler verschiedener Akteure sind die UVP-Verfahren komplex und können bis zu ihrem Abschluss lang dauern. Deshalb sind eine vernünftige Zeitplanung und ein frühzeitiges Anlaufen der Verfahren im Rahmen der ISPA-Anträge von wesentlicher Bedeutung. In dieser Hinsicht müssen die Länder Verbesserungen erzielen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt in Verbindung mit dieser Analyse der potenziellen Auswirkungen von ISPA-Projekten auf die Umwelt ist die Beurteilung der möglichen Folgen für ökologisch empfindliche Gebiete aus der Sicht des Naturschutzes. Zur Vermeidung einer irreversiblen Schädigung von Gebieten, die Teil des künftigen ,Natura-2000-"Netzes in den begünstigten Ländern werden könnten (nach der Umsetzung der Richtlinien 79/409/EWG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten und 92/43/EG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume), ist für jedes Projekt eine entsprechende Analyse erforderlich. Um dies zu erleichtern, hat die Kommission 2001 eine neue Fassung von Anhang I des ISPA-Antragsformulars erstellt. Dieser enthält nun einen spezifischeren Fragebogen für die potenziellen Auswirkungen auf künftige Natura-2000-Gebiete, der mit der derzeitigen Praxis im Rahmen der Projekte der Kohäsions- und Strukturfonds in den Mitgliedstaaten in Einklang steht.

Um den nationalen Behörden ein besseres Verständnis der Erfordernisse der UVP-Richtlinie zu vermitteln und somit die Qualität der Finanzierungsanträge zu steigern, hat die Kommission 2001 zehn thematische Seminare finanziert. Ziel war es, auf der Grundlage der im ersten Jahr des ISPA gemachten Erfahrungen die Art und Weise, wie die Behörden in den begünstigten Ländern UVP-Untersuchungen durchführen, zu verbessern. Danach würden die ausgesprochenen Empfehlungen in der Phase der Ausschreibung und Auftragsvergabe genutzt. Die zehn Seminare wurden von Vertretern aus Ministerien der Beitrittsländer, Mitarbeitern der für die Durchführung der Projekte verantwortliche Stellen, die den Projektzyklus von den Machbarkeitsstudien bis zur Ausschreibung und Auftragsvergabe verwalten, sowie Bediensteten der Kommission besucht. Ferner wirkten lokale Akteure an der Organisation mit und nahmen an einigen der Aktivitäten teil. Ein internationaler Berater präsentierte allgemeine Informationen über die europäische Richtlinie und das UVP-Verfahren und stellte bestimmte Erfahrungen vor, die eine umfassende Bestandsaufnahme ermöglichten. Insbesondere wurden die Erfahrungen im Bereich des Kohäsionsfonds anhand von Fallbeispielen veranschaulicht. Nach Möglichkeit nahmen Vertreter der EIB, der EBWE und der Weltbank an den Seminaren teil. Diese IFI haben starkes Interesse daran gezeigt, an der Entwicklung des ISPA-Projektkorbs in allen zehn Beitrittsländern mitzuwirken.

5. ÖFFENTLICHES AUFTRAGSWESEN

Die von der Kommission mit den ISPA-Mitteln finanzierten Maßnahmen müssen mit den Gemeinschaftspolitiken, insbesondere mit den Wettbewerbsregeln und den Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen, im Einklang stehen. Es handelt sich dabei vor allem um die Einhaltung der Grundsätze im Bereich der Bestimmungen für Ausschreibungen. In diesem Zusammenhang sind die Grundsätze gemäß den Bestimmungen von Titel IX der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften anzuwenden. Außerdem enthält jede Finanzierungsvereinbarung, die mit einem begünstigten Land für ein bestimmtes Projekt geschlossen wurde, in den Anhängen spezifische Verweise auf ausführliche Bestimmungen für die Ausschreibungs- und Auftragsvergabeverfahren.

Seit Anfang 2001 sind die Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen, die die begünstigten Länder bei Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträgen einhalten müssen, im Leitfaden für die Vergabeverfahren im Rahmen von PHARE, ISPA und SAPARD ausführlich dargestellt. Allerdings ist es in diesem Leitfaden die Anwendung der Vertragsbedingungen der FIDIC (Internationale Vereinigung beratender Ingenieure) für Bauaufträge vorgesehen. Der Abschluss einiger Verfahren nach dem bisherigen DIS-System wurde ausschließlich für Anfang 2001 genehmigt.

Festzuhalten ist, dass die Verwendung der FIDIC-Vertragsbedingungen die Differenzierung von Projekten erlaubt, bei denen die Planung und die Verantwortung am besten beim Auftragnehmer liegt, der somit bestimmte Leistungskriterien erfüllen muss (Vertragsbedingungen für Planung und Bau). Diese Bedingungen eignen sich besonders gut für bestimmte Arten von Bauaufträgen insbesondere im Umweltbereich.

Beinahe alle Bauaufträge sind mit einem Dienstleistungsauftrag über die unabhängige Aufsicht verbunden -- durch einen ,Ingenieur" nach dem Sprachgebrauch der FIDIC, der für eine entsprechende unabhängige professionelle Kontrolle sorgt, um die reibungslose und kontrollierte Ausführung der Arbeiten zu gewährleisten.

6. ÄNDERUNGEN DES RECHTSRAHMENS

Im Jahr 2001 kam es zu zwei Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für das ISPA. Im Wesentlichen betrafen sie die Bedingungen für die Beteiligung an Ausschreibungen für ISPA-Aufträge.

Verordnung (EG) Nr. 2500/2001 des Rates [Verordnung über die finanzielle Heranführungshilfe für die Türkei und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3906/89, (EG) Nr. 1267/1999, (EG) Nr. 1268/1999 und (EG) Nr. 555/2000]

Mit der Verordnung (EG) Nr. 2500/2001 des Rates vom 17. Dezember 2001 über die finanzielle Heranführungshilfe für die Türkei wurde die Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 dahingehend geändert, dass nun auch Zypern, Malta und die Türkei an Ausschreibungen des ISPA teilnehmen können.

Durch Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2500/2001 wird in die Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 (ISPA-Verordnung) ein neuer Absatz in Artikel 7 eingefügt, nach dem sich natürliche und juristische Personen aus den genannten Ländern zu den gleichen Bedingungen an Ausschreibungen und Aufträgen beteiligen können, wie sie für die natürlichen und juristischen Personen der Mitgliedstaaten und der begünstigten Länder gelten. Diese Verordnung, die am 30. Dezember 2001 in Kraft getreten ist, enthält auch Änderungen an den beiden anderen Verordnungen über Heranführungsmaßnahmen im Rahmen von PHARE und SAPARD.

Über eine entsprechende Änderung der in den Jahren 2000 und 2001 abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarungen muss diese Änderung der ISPA-Verordnung auf Maßnahmen angewandt werden, die bereits zur Finanzierung durch das ISPA angenommen worden sind. Diese Änderung der Finanzierungsvereinbarungen wird im ersten Halbjahr 2002 erfolgen.

Verordnung (EG) Nr. 2382/2001 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 über ein strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt

Nach dem ersten Jahr der Durchführung des ISPA wurde eine technische Änderung der Ratsverordnung über die Errichtung dieses Instruments notwendig.

Bei der Verwaltung des ISPA bemüht sich die Kommission -- gemäß dem in der ISPA-Verordnung festgelegten Grundsatz -- um eine Kofinanzierung durch internationale Finanzinstitute. Durch diese Kofinanzierung wird die Qualität der Projektvorbereitung spürbar verbessert (Bewertung durch IFI), die Hebelwirkung der Gemeinschaftsdarlehen verstärkt und die wirkungsvolle Durchführung besser gewährleistet.

Die meisten dieser Banken (insbesondere die EBWE, die Weltbank, die Nordic Investment Bank usw.) sind jedoch verpflichtet, offene Ausschreibungsverfahren für Angehörige von Drittstaaten durchzuführen, die mit den Bestimmungen der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften unvereinbar sind. Daher besteht ein erhebliches Risiko, dass diese Kofinanzierung nicht als Ergänzung (oder zulässiges Gegenstück) der Unterstützung durch das ISPA in Erwägung gezogen werden könnte.

In Anbetracht ihrer knappen Haushaltsmittel wenden sich die Beitrittsländer in bedeutendem Ausmaß an internationale Banken, um die notwendige Ergänzung der ISPA-Mittel aufzutreiben. Die Unzulässigkeit einer Kofinanzierung durch internationale Banken für im Rahmen des ISPA zuschussfähige Kosten gefährdet daher die Finanzierung und somit die Durchführung eines großen Anteils der Projekte, die für das ISPA vorgeschlagen werden.

Dieses Problem wurde gelöst, indem eine Bestimmung in die ISPA-Verordnung eingefügt wurde, die es gemäß Artikel 114 Absatz 2 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften erlaubt, dass sich Angehörige von Drittstaaten in Ausnahmefällen an Ausschreibungen für Projekte beteiligen, die Außenhilfe aus dem Gemeinschaftshaushalt erhalten.

Durch diese Änderung dürfte es auch möglich sein, die Finanzierung des nationalen Beitrags durch internationale Finanzinstitute im Rahmen des ISPA als zulässige Ausgaben zu betrachten, sofern sie für die Kofinanzierung des ISPA-Projekts unabdingbar ist, und selbst wenn sie auf einem öffentlichen Ausschreibungs verfahren beruht, an dem sich Drittstaaten beteiligen konnten (gemäß den Regeln, die von diesen Finanzinstituten eingehalten werden müssen). Die Kommission prüft die betreffenden Maßnahmen im Einzelfall und wendet gegebenenfalls die Ausnahme an, die in Artikel 6a Absatz 2 der geänderten Fassung der ISPA-Verordnung vorgesehen ist.

Als das Parlament den Vorschlag der Kommission für die Änderung der ISPA-Verordnung in Bezug auf die Regeln für die Zuschussfähigkeit bei einer Kofinanzierung durch internationale Finanzinstitute prüfte, gab es eine positive Stellungnahme ab, schlug aber einige Abänderungen in den Bereichen Finanzkontrolle und Behandlung von Unregelmäßigkeiten vor. Die Kommission griff die vom Parlament geäußerten Anliegen, die sie zur Gänze teilt, auf und gab bei der Annahme der Änderung durch den Rat eine Erklärung ab, in der sie bestätigte, dass sie die Bedingungen zur Bekämpfung von Betrug und Unregelmäßigkeiten, die bereits in den Finanzierungsvereinbarungen vorgesehen sind, verschärfen werde. Entsprechend überarbeitet die Kommission im Jahr 2002 den relevanten Anhang der Finanzierungsvereinbarung, um ihn eng auf die Bestimmungen des Entwurfs für eine Verordnung der Kommission [8] mit Durchführungsbestimmungen in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme bei Kohäsionsfondsinterventionen und das Verfahren für die Vornahme von Finanzkorrekturen abzustimmen. Mit diesen Änderungen, die 2002 eingeführt werden sollen, wird die Kommission die Bestimmungen für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie die Meldung von Unregelmäßigkeiten verschärfen, aber auch die Unterschiede zwischen dem ISPA und dem Kohäsionsfonds verringern. Durch die Reduzierung der Unterschiede zwischen diesen beiden Finanzierungsinstrumenten erzielt die Kommission einen zusätzlichen Nutzen, da dies den Übergang vom ISPA zum Kohäsionsfonds beim Beitritt erleichtert.

[8] ENTWURF FÜR EINE VERORDNUNG DER KOMMISSION MIT DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN ZUR VERORDNUNG (EG) NR. 1164/94 DES RATES IN BEZUG AUF DIE VERWALTUNGS- UND KONTROLLSYSTEME BEI KOHÄSIONSFONDSINTERVENTIONEN UND DAS VERFAHREN FÜR DIE VORNAHME VON FINANZKORREKTUREN.

7. VORBEREITUNG AUF DAS ,EDIS" (ERWEITERTES DEZENTRALES DURCHFÜHRUNGSSYSTEM)

In Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 wird die Kommission ermächtigt, Durchführungsstellen in den Beitrittsländern mit der dezentralen Verwaltung der Hilfe zu beauftragen und auf das Erfordernis der vorherigen Genehmigung von Ausschreibungs- und Auftragsvergabeverfahren zu verzichten. Dies wird als ,erweitertes dezentrales Durchführungssystem" (EDIS) bezeichnet. Vor Ausübung dieser Befugnis muss sich die Kommission jedoch davon überzeugen, dass spezifische Bedingungen und Kriterien von der (den) betreffenden Durchführungsstelle(n) erfüllt werden. Zu diesen Voraussetzungen gehören insbesondere effektive interne Kontrollen, ein unabhängiges Prüfsystem, ein funktionierendes Abrechnungs- und Finanzberichtssystem, angemessene Personalausstattung und die Einhaltung des Grundsatzes der Aufteilung der Zuständigkeiten. Ferner muss die Kommission bestätigen, dass die nationalen Beschaffungsregeln den Erfordernissen des Titels IX der Haushaltsordnung genügen.

Im Dezember 2000 hat die Kommission den Beitrittsländern ein Papier übermittelt, in dem sie sich mit der Vorbereitung auf die weitgehende Dezentralisierung der PHARE- and ISPA-Programme befasst. Die Leitlinien und Checklisten dieses Papiers sollen bei der Vorbereitung auf die Erfüllung der Bedingungen für das EDIS helfen. Während des Jahres 2001 erstellte die Kommission als weiteres Dokument einen Wegweiser zum EDIS für ISPA und PHARE mit einer ausführlicheren Erläuterung der einzelnen Phasen des Verfahrens auf dem Weg zum EDIS. Dieser Wegweiser wurde mit den Beitrittsländern erörtert und in seiner endgültigen Fassung im Oktober 2001 formell ausgesandt. Darin werden die folgenden vier Phasen dargelegt: Beurteilung der Lücken / Lückenschluss / Beurteilung des Umsetzungsgrades / Vorbereitung für die Entscheidung der Kommission.

Für die ersten drei Phasen in Bezug auf das ISPA ist technische Hilfe verfügbar. Bis Ende 2001 wurde technische Hilfe in fünf Fällen beschlossen (Estland, Tschechische Republik, Polen, Lettland und Litauen), und weitere vier Entscheidungen waren in Vorbereitung.

Zwar werden die Beitrittsländer nachdrücklich zum Umstieg auf das EDIS angehalten und hierbei unterstützt, doch darf nicht vergessen werden, dass sie aufgrund von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 auf jeden Fall für die Einrichtung angemessener Verwaltungs- und Finanzkontrollsysteme verantwortlich sind (siehe Abschnitt 6).

8. PROJEKTBEGLEITUNG

Für alle ISPA-Projekte gelten in Bezug auf die Begleitung und Bewertung die Bestimmungen der ISPA-Verordnung und der Finanzierungsvereinbarung für jede ISPA-Maßnahme. Die Fortschritte bei der Durchführung werden von Dienststellen der Kommission, insbesondere durch die Begleitausschüsse, systematisch und regelmäßig geprüft. Die Sitzungen dieser Ausschüsse werden zwei Mal jährlich von den nationalen Behörden organisiert.

Statistische Daten zur Überwachung der materiellen und finanziellen Fortschritte dienen als sachdienliche Indikatoren zur Beurteilung der Wirksamkeit der Durchführung und erlauben außerdem eine Bewertung der allgemeineren wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des ISPA.

Der nationale ISPA-Koordinator (NIC) ist für die Organisation der Begleitausschusssitzungen zuständig.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Ausschüsse zählen:

* die Begleitung der gesamten Durchführung der ISPA-Projekte im Land;

* die Begleitung der Durchführung jedes ISPA-Projekts im begünstigten Land anhand finanzieller und materieller Indikatoren;

* die Prüfung von Fortschrittsberichten und Genehmigung der jährlichen Fortschrittsberichte;

* Vorschläge (zur Vorlage an die Kommission) für etwaige Änderungen in Bezug auf Beträge und Bedingungen, die aufgrund der Ergebnisse der Überwachung notwendig sein können;

* die Beschlussfassung über zusätzliche Aufgaben des Ausschusses mit Zustimmung der Kommission.

Die ersten beiden Sitzungen der Begleitausschüsse wurden 2001 in allen Beitrittsländern abgehalten. Zusammenfassende Berichte über diese Sitzungen werden an den ISPA-Verwaltungsausschuss übermittelt.

9. DIE ENTWICKLUNG DER KOFINANZIERUNG

In der ISPA-Verordnung ist für die ISPA-Beteiligung ein Höchstsatz festgesetzt, wonach die Gemeinschaftsunterstützung bis zu 75 % der öffentlichen Ausgaben erreichen kann. In Ausnahmefällen kann der Fördersatz auf 85 % angehoben werden oder bei von der Kommission veranlassten Vorhaben der technischen Hilfe sogar 100 % betragen. Der Satz der Unterstützung muss verringert werden, wenn Kofinanzierungsmittel verfügbar sind (und die Investition zu Einnahmen führen kann).

Kofinanzierungsmittel stammen im Wesentlichen aus dem Staatshaushalt oder aus kommunalen Quellen (für gewöhnlich bei Umweltschutzprojekten). Die EIB und andere internationale Finanzinstitute, insbesondere die EBWE, sind weiterhin bedeutende Partner für die Bereitstellung von Kofinanzierungsmitteln. Ein zusätzlicher Vorteil der Kofinanzierung durch diese internationalen Darlehensgeber besteht sicherlich in ihren Fachkenntnissen im Bereich der Projektdurchführung. Die Kommission hat sich mit diesen beiden Finanzinstituten sowohl auf Landesebene als auch auf horizontaler Ebene regelmäßig getroffen, um politische Aspekte im Zusammenhang mit Programmplanung und Durchführung zu erörtern und zu koordinieren. Nach Möglichkeit werden für die Bereiche und Projekte, für die eine Kofinanzierung angestrebt wird, gemeinsame Besuche zur Definition und Beurteilung von Projekten organisiert. Mehrere derartige Besuche fanden 2001 statt.

Im Jahr 2001 lag der durchschnittliche Beteiligungssatz für alle Projekte zusammen bei 64 % (fast identisch mit dem Wert für 2000), womit bereits in den ersten operationellen Jahren des ISPA eine erhebliche Hebelwirkung erzielt wurde.

Der tatsächliche Kofinanzierungsanteil reicht bei Investitionsprojekten im Bereich des Verkehrs von 44 % -- für ein Eisenbahnprojekt in Litauen -- bis 75 %. Bei den Umweltprojekten liegen die Beteiligungssätze zwischen 47 % -- bei einem Trink- und Abwasserprojekt in Litauen -- und 75 %. Wie im Jahr 2000 wurde der Beteiligungssatz von 85 % bei keinem Projekt angewandt (allerdings kam dieser höhere Satz bei einigen Vorhaben der technischen Hilfe zum Tragen).

Europäische Investitionsbank (EIB)

Die beiden ersten Jahre der Zusammenarbeit zwischen dem ISPA und der EIB haben zu sehr positiven Ergebnissen geführt. Diese Zusammenarbeit erfolgte auf zwei verschiedenen Ebenen. Zunächst fanden in den beiden ersten Durchführungsjahren des ISPA mehrere Koordinierungssitzungen statt, um den operationellen Rahmen zu schaffen und das Kooperationsabkommen (im Jahr 2000 unterzeichnet) in die Praxis umzusetzen. Mit diesem Abkommen sollte die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der EIB geschaffen werden, um zu ermitteln, wie die Zuschüsse aus dem ISPA und die Darlehen der EIB am besten miteinander kombiniert werden können. Hauptziel war es, die Hebelwirkung der Gemeinschaftszuschüsse zu maximieren und die Ressourcen aus dem EU-Haushalt besonders gezielt für diejenigen Projekte einzusetzen, die höhere Zuschüsse erfordern.

Zum Zweiten wurden auf Ebene der Projekte in einem sehr frühen Stadium der Projektfestlegung Informationen ausgetauscht, um Vorschläge zu ermitteln, die für eine Kofinanzierung in Frage kamen. Die Zusammenarbeit mit der EIB hat dazu geführt, dass im Jahr 2001 mehrere Projekte gemeinsam kofinanziert wurden (siehe Tabelle 8).

In solchen Fällen werden die von den Beitrittsländern eingereichten Vorschläge von beiden Institutionen beurteilt, die sich die Ergebnisse während des Beurteilungsprozesses gegenseitig mitteilen. In diesem Zusammenhang sind einige Anlaufschwierigkeiten auf dem Weg zu dieser effizienten Zusammenarbeit zwischen den ISPA- und den EIB-Dienststellen zu nennen. Dazu gehören unter anderem die Komplexität der Verfahren sowohl des ISPA als auch der EIB, Schwierigkeiten bezüglich des Zeitplans, wenn die Beschlussfassungsverfahren beider Institutionen nicht parallel laufen, und die Notwendigkeit einer frühzeitigen Zusammenarbeit des betreffenden begünstigten Landes mit beiden Einrichtungen, um die Ressourcen der Kommission und der EIB für seine Projekte optimal zu nutzen.

Bei ISPA-Projekten, die von der EIB nicht kofinanziert werden, kann die Kommission die EIB gemäß dem Abkommen konsultieren oder auffordern, sich an der Beurteilung der Projekte zu beteiligen. Dadurch kann die Kommission von einer technischen Unterstützung durch die EIB profitieren. In den Jahren 2000 und 2001 wurde die EIB zu 19 Projekten um eine ,erste Reaktion" gebeten (siehe Tabelle 9).

Tabelle 8: Von der EIB kofinanzierte ISPA-Projekte aus dem Jahr 2001

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Tabelle 9: Liste der ,ersten Reaktionen" der EIB gemäß Rahmenvertrag Zeitraum 2000-2001

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Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)

Die enge Zusammenarbeit mit der EBWE, die bei Anlaufen des ISPA aufgebaut wurde, hat sich im Jahr 2001 fortgesetzt. Es wurden regelmäßig Informationen ausgetauscht und Koordinierungssitzungen abgehalten, die Konzepte für die Beurteilung von Projekten wurden weiter harmonisiert, und auch Fragen der Methodik wurden eingehend erörtert. Der Kommission war seit dem Jahr 2000 klar, dass die ISPA-Verordnung angepasst werden müsse, damit von der EBWE finanzierte Ausgaben als entsprechende zuschussfähige Ausgaben betrachtet werden können. Diese Änderung wurde im Dezember 2001 abgeschlossen, wodurch nun gewährleistet ist, dass das ISPA mit Darlehen der EBWE zur Finanzierung von Projekten kombiniert werden kann (siehe Abschnitt 7).

Das spezialisierte Fachwissen der EBWE im Bereich der kombinierten Zuschuss-/Darlehensfinanzierungen, einschließlich des Arrangements öffentlich-privater Partnerschaften, erwies sich weiterhin als nützlich bei der Vorbereitung von Projekten, die durch das ISPA unterstützt werden. Die EBWE kann direkt, ohne dass eine staatliche Bürgschaft erforderlich ist, Darlehen an Kommunen und Versorgungsbetriebe vergeben, wodurch die Zusammenarbeit mit dem ISPA weiter an Flexibilität gewinnt.

Die Zahl von Projekten, die aus dem ISPA und von der EBWE kofinanziert werden sollen, ist je nach Bereich und Land sehr unterschiedlich. Im Jahr 2001 haben das ISPA und die EBWE bei folgenden Projekten zusammengearbeitet:

Tabelle 10: Von der EBWE kofinanzierte ISPA-Projekte aus dem Jahr 2001

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Weitere Finanzinstitute

Der Informationsaustausch auf Projektebene mit nordischen Banken und anderen Institutionen wurde 2001 fortgesetzt. Die Zusammenarbeit mit der Nordic Investment Bank (NIB) und der Nordic Environment Finance Corporation (NEFCO) führte zur gemeinsamen Kofinanzierung von drei Maßnahmen in Lettland. Ihre Gesamtausgaben betragen 94,94 Mio. EUR, an denen sich die NIB mit 3,411 Mio. EUR und die NEFCO mit 3,116 Mio. beteiligen. Die Swedish International Development Co-operation Agency (SIDA) finanziert eine ähnliche Patenschaftsvereinbarung mit dem für die Entsorgung fester Abfälle zuständigen Unternehmen in der lettischen Region Liepaja. Ferner wurde die Vorbereitung von Projekten in Litauen unterstützt: Kläranlage von Kaunas (SIDA), Abfallwirtschaft in Klaipeda (finnisches Umweltministerium) und Abfallwirtschaft in Vilnius (Dänisches Amt für Umweltschutz (DEPA)).

Tabelle 11: Von der NIB und der NEFCO kofinanzierte ISPA-Projekte

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Außerdem besteht für eine Maßnahme in Lettland eine parallele Kofinanzierung durch die Weltbank (2,378 Mio. EUR für die Entsorgung fester Abfälle in Liepaja).

Öffentlich-private Partnerschaften

Eine Möglichkeit zur Mobilisierung zusätzlicher Mittel besteht in der Beteiligung des Privatsektors an der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen. Dies ist einer der Gründe, weshalb einige Länder nun beginnen, Modelle für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) zu nutzen. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Einbeziehung des Privatsektors in den ISPA-Prozess sind die Erfahrungen, die angesehene internationale Betreiber und Versorgungsbetriebe einbringen können. Daher dürften PPP-Vorhaben im Allgemeinen für eine höhere Effizienz des Betriebs und des Managements sorgen.

Dieser Trend hat sich beschleunigt, da nun auch mittlere und kleinere Städte und Gemeinden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über eine höhere Trinkwasserqualität, eine weitergehende Abwasserbehandlung und eine bessere Abfallwirtschaft einhalten müssen. Aber auch im Verkehrssektor wird die Einbeziehung privater Partner in den Betrieb, das Management und die Investitionen zu einem wichtigen Faktor.

Folglich gewinnen solche PPP auch im Rahmen der ISPA-Aktivitäten immer mehr an Bedeutung. Allerdings stellt sich in speziellen Fällen die Frage, wie weit ISPA-Zuschüsse bei Privatisierungen gehen können, bei denen die Situation durch bestehende Konzessionen kompliziert wird, die bereits ohne die erforderlichen Garantien in Bezug auf Transparenz und Fairness vergeben wurden. Ein weiterer Punkt ist, dass das ISPA private Partner nicht ersetzen und somit wirklich ,zusätzliche" Mittel bieten sollte.

In den Beitrittsländern besteht sicherlich Bedarf an einer Beratung von Gemeinden und anderen öffentlichen Stellen, die eine Partnerschaft mit dem Privatsektor anstreben.

Anerkanntermaßen gibt es Fälle, in denen das Risiko besteht, dass der Nutzen aus dem ISPA-Zuschuss dem Privatunternehmen und nicht der Öffentlichkeit zufällt, z. B. wenn die nationale Behörde Anlagen privatisiert hat, damit der private Anleger die Investitionen tätigt, die zur Einhaltung der Umweltvorschriften oder zur Modernisierung nötig sind. Es besteht die Gefahr, dass diese Investitionen bereits beim Verkaufspreis berücksichtigt wurden. Somit würde die Gewährung eines ISPA-Zuschusses bedeuten, dass man praktisch doppelt zahlt.

Die Grundsätze der EU für das öffentliche Auftragswesen müssen im Bereich der PPP für Projekte, die mit ISPA-Mitteln kofinanziert werden, von allen Durchführungsstellen in den begünstigten Ländern eingehalten werden.

Die extreme Schwäche der Regulierungsbefugnisse in den begünstigten Ländern wurde als Risikofaktor angeführt, der gegen das Konzept einer vollständigen Deregulierung der Märkte spricht: während der Ausführung eines Konzessionsvertrags könnte es dazu kommen, dass die Befugnisse letztlich zugunsten des Konzessionärs äußerst unausgewogen verteilt sind. Eine solche Situation könnte in Bezug auf die Handhabung der Vertragsparameter wie Tarife sehr gefährlich sein, wenn die Regulierungsbehörde nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse und Kapazitäten für die Bewältigung von Komplexität und Veränderungen verfügt.

Um diese Mängel zu beheben, hat die Kommission nach einer offenen internationalen Ausschreibung einen Rahmenvertrag in Höhe von 3,1 Mio. EUR über die Analyse, Beratung und Unterstützung der Kommission und der öffentlichen Behörden bei der Behandlung der für ISPA-Projekte relevanten Aspekte von PPP abgeschlossen (siehe Tabelle 6).

10. KOORDINIERUNG ZWISCHEN DEN HERANFÜHRUNGSINSTRUMENTEN

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 des Rates über die Koordinierung der Heranführungshilfe gewährleistet die Kommission eine enge Koordinierung zwischen den drei Heranführungsinstrumenten PHARE, SAPARD und ISPA. Gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung spielt der PHARE-Verwaltungsausschuss bei der allgemeinen Koordinierung der drei Heranführungsinstrumente eine besondere Rolle.

Koordinierung mit dem Gemeinsamen Monitoringausschuss (von PHARE)

Der Gemeinsame Monitoringausschuss ist dafür zuständig, die Begleitung aller Heranführungsinstrumente (PHARE, SAPARD und ISPA) zu koordinieren und den gesamten Fortschritt der von der EU finanzierten Unterstützung in den begünstigten Ländern zu beurteilen.

Er wird die Sitzungsberichte des ISPA-Begleitausschusses erhalten und kann ihm oder der Kommission gegebenenfalls Empfehlungen erteilen.

Nach Möglichkeit werden die Sitzungen des ISPA-Begleitausschusses zur selben Zeit abgehalten wie die des Gemeinsamen Monitoringausschusses.

Koordinierung innerhalb der Kommission

Innerhalb der Kommission wurde ein interdirektionaler Koordinierungsausschuss eingerichtet, in dem alle relevanten Dienststellen der Kommission (Erweiterung, Landwirtschaft, Regionalpolitik, Haushalt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Juristischer Dienst) vertreten sind und der seit März 2000 regelmäßig zusammengetreten ist. Auf der Tagesordnung der Sitzungen im Jahr 2001 und Anfang 2002 standen Themen wie Finanzkontrolle und -verwaltung Fragen des Auftragswesens, eine Bestandsaufnahme der Fortschritte auf dem Weg zum erweiterten dezentralen Durchführungssystem (EDIS) sowie Aspekte im Zusammenhang mit dem Übergang zu den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds.

Koordinierung mit den Delegationen der Europäischen Kommission

Die Dienststellen der Kommission (Erweiterung, Außenbeziehungen und Regionalpolitik) organisierten regelmäßige Besprechungen mit den Experten, die in den Delegationen für die Durchführung von PHARE und ISPA zuständig sind, um Fragen der Programmplanung und Durchführung insbesondere im Zusammenhang mit Ausschreibungen und Auftragsvergabe zu erörtern. Derzeit -- vor der Einführung des EDIS -- sind die Delegationen für die Ex-ante-Genehmigung/Begutachtung von Ausschreibungsunterlagen, für Bewertungsausschüsse und Verträge zuständig.

11. KOMMUNIKATIONSPROGRAMM

Für den Zeitraum 2001-2006 wurde ein Kommunikationsprogramm erstellt, das einen Überblick über die Informationen gibt, die die verschiedenen Zielgruppen des ISPA erhalten sollen. Darin wurde darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, im ersten Jahr die Verfahren zu erläutern und ab 2002 Ergebnisse aufzuzeigen. Seine Umsetzung erfolgt über die Rahmenverträge, die die Kommission (GD Regionalpolitik) Anfang 2002 unterzeichnet hat, sowie über noch abzuschließende Verträge für die Durchführung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen in Bezug auf die verschiedenen Fonds im Bereich des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Kohäsionsfonds und ISPA).

Dialog mit Nichtregierungsorganisationen (NRO)

Die Dienststellen der Kommission beteiligten sich weiterhin an dem Mitte 1999 angelaufenen Projekt für den Dialog mit NRO. Es handelt sich um eine Reihe von Treffen zwischen Kommissionsbeamten aus verschiedenen Generaldirektionen (überwiegend jedoch aus der Generaldirektion Umwelt) und Vertretern von im Umweltbereich tätigen NRO aus den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern. Ziel des Dialogs ist es, die NRO über den Erweiterungsprozess zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, der Kommission ihren Standpunkt zu diesem Prozess vorzulegen. Die Treffen im Rahmen dieses Dialogs werden vom Regionalen Umweltzentrum für Mittel- und Osteuropa (REC) organisiert und unterstützt, das von der Gemeinschaft teilfinanziert wird.

Die Kommission ermutigte auch die nationalen Behörden dazu, den Austausch von Informationen mit NRO zu verbessern, zum Beispiel durch informelle Treffen mit NRO zur Erörterung der Prioritäten für Investitionen und durch Ausarbeitung einer Informations- und Kommunikationsstrategie, in der die NRO eine Rolle spielen. Ferner können die nationalen Behörden die NRO als Beobachter zu Sitzungen der ISPA-Begleitausschüsse einladen.

Website

Die Website wurde regelmäßig aktualisiert, indem Datenblätter über die von der Kommission unterzeichneten Projekte, neue Fassungen einiger Anhänge der Finanzierungsvereinbarung, das überarbeitete ISPA-Handbuch (mit einer Erklärung der Verfahren und praktischen Vorgehensweise für die Programmplanung und Durchführung des ISPA) und neue Broschüren über die Fortschritte des ISPA (siehe unten) aufgenommen wurden. Dadurch ist die Website ein wichtiges Hilfsmittel für die Verbreitung von Informationen über das Heranführungsinstrument.

Gegen Ende 2001 wurden die Besucher der Website aus den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern auch in ihrer eigenen Sprache begrüßt.

Seminare

Kohäsionsforum

Auf dem von der Kommission veranstalteten Zweiten Kohäsionsforum (Mai 2001) stellten die Dienststellen der Kommission ein breites Spektrum von Aspekten im Zusammenhang mit der Programmplanung und Durchführung des ISPA sowie die bisher gemachten Fortschritte vor.

Seminare über das Auftragswesen

Im Winter 2001 startete die GD Regionalpolitik eine Reihe von Seminaren in allen Beitrittsländern, deren Schwerpunkt vor allem auf Fragen des Auftragswesens lag. Die Erfordernisse und Verfahren des Praktischen Leitfadens für die Vergabeverfahren im Rahmen von PHARE, ISPA und SAPARD sowie der FIDIC -- aber auch die allgemeinen Grundsätze des öffentlichen Auftragswesens -- wurden erläutert. Ferner wurde Beratung zu entscheidenden Aspekten der Ausschreibungen und der Auftragsvergabe wie Auswahl-/Zuschlagskriterien und Bewertung geboten. Die Seminare wandten sich an nationale Behörden, insbesondere an die Durchführungsstellen, und an die Delegationen der Europäischen Kommission. Diese Schulungsmaßnahmen, die 2002 fortgesetzt wird, ist ein wesentliches Element der Bemühungen der Kommission zur Verringerung des Risikos bei der Durchführung des ISPA.

Seminare zur Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Im Jahr 2001 wurden Seminare veranstaltet, um den nationalen Behörden ein besseres Verständnis der Anforderungen der UVP-Richtlinie zu vermitteln (siehe Abschnitt 3).

Seminar über Kooperationsmodelle für Umweltinfrastrukturprojekte

Die Kommission hat gemeinsam mit der österreichischen Regierung im September 2001 ein Seminar, das aus Mitteln der technischen Hilfe finanziert wurde, abgehalten, um die nationalen Behörden in den Beitrittsländern mit den verschiedenen PPP-Konzepten vertraut zu machen (siehe Abschnitt 2.1.4). Ein Bericht wurde erstellt und auf der Website zugänglich gemacht.

Publikationen

Im Februar 2001 wurde eine Broschüre veröffentlicht, die die wichtigsten Angaben zu den angenommenen Projekten und den ISPA-Aktivitäten im Jahr 2000 enthält. Diese Broschüre diente als Ergänzung zum Jahresbericht 2000.

Das Verzeichnis der Adressen der Delegationen der Europäischen Kommission in den begünstigten Ländern und der nationalen ISPA-Koordinatoren wurde regelmäßig aktualisiert.

Spezifische Broschüren über den Stand der Arbeiten in den einzelnen begünstigten Ländern wurden während des ganzen Jahres erstellt.

Allgemeiner Überblick über die finanzielle Unterstützung

In diesem Kapitel wird die finanzielle Unterstützung und ihre Verteilung auf die einzelnen Bereiche und Teilbereiche beschrieben. Die statistischen Angaben in den Tabellen beziehen sich auf die Gesamtkosten der Projekte, ihre gesamten zuschussfähigen Kosten, die Gesamtsumme der von der Kommission beschlossenen Beiträge aus dem ISPA, die Mittelbindungen der Kommission für 2000 und 2001, die Mittelbindung insgesamt und die 2001 getätigten Zahlungen. Diese Daten werden für alle zehn begünstigten Länder angeführt.

Folgende Teilbereiche werden für Umwelt und Verkehr angeführt:

* Umwelt:

- Trinkwasser

- Trink- und Abwasser

- Trink- und Abwasser sowie feste Abfälle

- Abwasserbehandlung

- Bewirtschaftung von festen Abfällen (Deponien, Müllverbrennungsanlagen)

* Verkehr:

- Straßen

- Eisenbahn

- Eisenbahn und Straße

- Flughäfen

* Technische Hilfe:

- Projektvorbereitung:

Mit diesem Paket soll die Erarbeitung von Projekten für die Bereiche Umwelt und Verkehr erleichtert werden. Der Schwerpunkt liegt auf fünf Schlüsselbereichen:

- Qualitätssteigerung bei der Auswahl von Projekten

- Erleichterung der Projektdurchführung

- Einleitung und Unterstützung des Dezentralisierungsprozesses

- umfassende Einführung in Finanzierungstechniken

- Ausbau von Information und Kommunikation

- EDIS:

Im Rahmen der technischen Hilfe werden Mittel bereitgestellt, um Vorkehrungen für die Einführung dieses zentralen Elements der Verwaltung von Mitteln der Gemeinschaft beim Beitritt zu treffen (siehe Abschnitt 5).

Tabelle 12: ISPA-Mittel 2001 -- Mittelbindungen nach Ländern und Bereichen

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Die Tabelle enthält Angaben zu den Mittelbindungen für die 94 Projekte, die im Jahr 2001 angenommen wurden, und zu den zweiten Tranchen für die im Jahr 2000 angenommenen Projekte.

Überblick über die finanzielle Unterstützung nach Ländern

Tabelle 13: Gesamte ISPA-Beteiligung an neuen, 2001 angenommenen Projekten nach Ländern und Bereichen

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Für alle 2001 angenommenen Projekte enthält Tabelle 13 die Gesamtsumme der ISPA-Beiträge, die für diese Projekte vorgesehen sind, einschließlich der Tranchen, die erst in den folgenden Jahren gebunden werden (mehrjährige Mittelbindung).

Tabelle 14: ISPA-Mittel für in den Jahren 2000 und 2001 angenommene Projekte nach Bereichen

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In der Tabelle werden die gesamten ISPA-Mittel, die in den Jahren 2000 und 2001 gebunden wurden (169 Projekte), sowie die Gesamtkosten dieser Projekte angegeben.

12. BULGARIEN

Im Jahr 2001 erhielt Bulgarien aus dem ISPA Mittelzuweisungen in Höhe von insgesamt 106,8 Mio. EUR. Davon entfielen auf den Verkehrssektor 61,9 Mio. EUR und auf den Bereich Umwelt 44,9 Mio. EUR. Für Maßnahmen der technischen Hilfe waren 4 Mio. EUR dieser Mittelzuweisungen im Jahr 2001 vorgesehen. Die Mittelzuweisung für Bulgarien entspricht 9,63 % der gesamten ISPA-Mittel für 2001.

Programmplanung

Der Rahmen der ISPA-Programmplanung wird von den Umwelt- und Verkehrsstrategien bestimmt, die von den bulgarischen Behörden im Einvernehmen mit der Kommission erstellt wurden. Diese Strategien enthalten vorläufige Listen von vorrangigen Projekten und können einer Überprüfung unterzogen werden.

* Bei der Verkehrsinfrastruktur liegt der Schwerpunkt auf der Fertigstellung oder Verbesserung der wichtigsten transeuropäischen Netze und der Herstellung grenzüberschreitender Verbindungsstrecken (5 der 10 vorrangigen TINA-Korridore durchqueren Bulgarien). Das Land ist stark daran interessiert, Nutzen aus seiner strategischen Lage zwischen Griechenland, der Türkei und Mitteleuropa zu ziehen.

Im Bereich Umwelt konzentrieren sich die bulgarische Regierung und das ISPA auf die folgenden Prioritäten:

* Wasserqualität - das nationale Programm für vorrangige kommunale Kläranlagen wird mit Hilfe des ISPA umgesetzt. Ferner ist die Verbesserung von Kanalisationsnetzen und Wasserversorgungssystemen geplant. Weitere Schlüsselbereiche sind die Verbesserung der Trinkwasserqualität, Verringerung der Wasserverluste im Versorgungsnetz sowie die Erneuerung und Verbesserung des Kanalisationsnetzes.

* Kommunaler Abfall -- Mülltrennung, Recycling und Bau neuer Deponien gemäß den Standards der EU sind wesentliche Erfordernisse. Im nationalen Abfallwirtschaftsprogramm sind strategische Leitlinien für diesen Bereich festgelegt. Betont wird die Notwendigkeit, die Menge an kommunalem Abfall zu verringern, das Aufkommen an industriellem Abfall zu stabilisieren, biologisch abbaubare Bestandteile zu nutzen, Einrichtungen zur sicheren Behandlung und Entsorgung von Abfall zu schaffen, den Anteil verwerteter Abfälle anzuheben und den Einsatz wieder verwendbarer Verpackungen zu fördern.

* Luftverschmutzung -- obwohl die Emissionen aufgrund des Niedergangs der Schwerindustrie gesunken sind, gibt es noch immer ernste Probleme in 14 ausgewiesenen regionalen ,Verschmutzungsherden". Stromerzeugung und Heizung auf der Grundlage von minderwertiger Kohle sind eine bedeutende Quelle von SO2- und NOx-Emissionen.

Durchführung

Die Funktion des nationalen ISPA-Koordinators wird vom Minister für Regionalentwicklung und öffentliche Aufträge und vom stellvertretenden Ministerpräsidenten wahrgenommen.

Die derzeit für das ISPA benannten Durchführungsstellen sind das Verkehrsministerium, das Umweltministerium, die Straßenbaubehörde und eine gemeinsame Abteilung des Ministeriums für Regionalentwicklung und des Umweltministeriums. Für größere Projekte (Flughafen Sofia, Sanierung der Eisenbahnstrecke Plowdiw-Swilengrad und die Donaubrücke) wurden mit technischer Hilfe eigene Projektmanagement- und Durchführungsstellen eingerichtet.

Insgesamt wurden in den Jahren 2000 und 2001 5 Investitionsprojekte im Umweltbereich und 3 Investitionsprojekte sowie eine Maßnahme der technischen Hilfe im Verkehrssektor zur Finanzierung durch das ISPA angenommen. Im Jahr 2001 wurden 5 neue Projekte genehmigt -- 3 Umwelt- und 2 Verkehrsprojekte, von denen eines zum Bereich technische Hilfe gehörte.

Die folgenden Projekte wurden für eine Finanzierung durch das ISPA vorgeschlagen, aber noch nicht genehmigt, da man eine weitere Beurteilung abwartet:

* Autobahn Ljulin -- ein 19 km langer Abschnitt des Korridors IV vom Umgehungsring Sofia zum Knoten Daskalovo;

* Kraftwerk Maritsa 2 -- neue Rauchgasentschwefelungseinheiten;

* Zentrum für die Behandlung gefährlicher Abfälle -- neue Anlage für die Behandlung und Entsorgung gefährlicher Abfälle.

Die Vorbereitung der Ausschreibungen und der Auftragsvergabe ging bei allen Projekten während des Jahres 2001 voran.

Während die gesamten verfügbaren Mittelzuweisungen des ISPA in den Jahren 2000 und 2001 gebunden wurden, betrugen die Zahlungen, die bis zum Jahresende getätigt wurden, 15,8 Mio. EUR, was den ersten Vorschusszahlungen für die im Jahr 2000 genehmigten Projekte entspricht.

Begleitung und Bewertung

Die Arbeit des Begleitausschusses wird durch regelmäßige Sitzungen im Büro der Delegation der Europäischen Kommission in Sofia, durch Begleitberichte der Durchführungsstellen und Besuche von Mitarbeitern der Kommission ergänzt werden.

Der Begleitausschuss ist im Juni und November 2001 zusammengetreten. Auf den Sitzungen wurde auf die langsamen Fortschritte bei der Durchführung der ISPA-Projekte und die beschränkten Kapazitäten einiger Durchführungsstellen hingewiesen. Ferner wurde die Störung der Arbeit des ISPA-Koordinierungsreferats und der Durchführungsstellen im Ministerium für Regionalentwicklung nach dem Regierungswechsel im Juni 2001 angesprochen. Die bulgarischen Behörden bestätigten diese Mängel und verpflichteten sich, die betreffenden Strukturen zu stärken und der Kommission über die getroffenen Maßnahmen zu berichten.

Auf ähnliche Punkte wurde in der Überprüfung der Durchführungsstellen aufmerksam gemacht, die im Rahmen des ,Patenschaftsprojekts" BG/98/SPP/02, Teilprojekt 3 ,Überprüfung der Kapazitäten der Durchführungsstellen", erfolgte.

Kofinanzierung mit internationalen Finanzinstituten

Die Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstituten war ein wesentlicher Aspekt im Falle Bulgariens, wo es insbesondere mit der EIB enge Kontakte gab. Für vier der 2000 und 2001 genehmigten ISPA-Projekte stellt die EIB Mittel bereit, wobei die gemeinsame Kofinanzierung in zwei Fällen bedeutend ist (Neugestaltung des Flughafens Sofia sowie Elektrifizierung und Modernisierung der Eisenbahnstrecke Plowdiw-Swilengrad). Insgesamt entfallen rund 240 Mio. EUR der ISPA-Hilfe (beinahe 70 % der genehmigten Gesamtsumme) auf kofinanzierte Projekte. Angesichts der Konzentration des Fonds auf große Infrastrukturprojekte, bei denen Darlehen und Zuschüsse häufig kombiniert werden, ist die Maximierung der Hebelwirkung für die beschränkten Ressourcen des ISPA ein entscheidendes Ziel. Die für 2002 in Vorbereitung befindlichen Projekte umfassen ebenfalls eine mögliche Kofinanzierung durch die EIB und die EBWE.

EDIS

Die Berater von SIGMA wurden beauftragt, die bulgarischen Behörden bei der Überprüfung der Folgen des erweiterten dezentralen Durchführungssystems (EDIS) der PHARE- und ISPA-Programme für die bulgarische Verwaltung im Einklang mit dem allgemeinen Plan zu unterstützen. Dabei werden die Kapazitäten des Nationalen Fonds, die Durchführungsstellen, die öffentliche Finanzkontrolle und das öffentliche Auftragswesen geprüft und die Strategie der bulgarischen Behörden für den Übergang zu den Strukturfonds berücksichtigt. Ferner wird 2002 technische Hilfe aus dem ISPA zur Verfügung gestellt werden, um eine vollständige Prüfung der Organisation und der Kapazitäten der ISPA-Durchführungsstellen vorzunehmen. Dies ist die erste Phase oder ,die Beurteilung der Lücken" des EDIS-Plans.

Finanzverwaltung und -kontrolle

Das für das Audit des ISPA zuständige Referat der Generaldirektion Regionalpolitik hat im Dezember 2001 die Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle der ISPA-Durchführungsstellen geprüft. Anfang 2002 wird den bulgarischen Behörden ein Bericht über die wesentlichen Feststellungen mit Empfehlungen für Verbesserungen übermittelt werden. Die bulgarischen Behörden werden drei Monate Zeit haben, um auf diese Feststellungen zu reagieren. Eine Follow-up-Prüfung wird 2002 durchgeführt werden.

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* Gruppe von 6 Projekten

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Tabelle 3: Maßnahmen der technischen Hilfe 2000-2001

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13. TSCHECHISCHE REPUBLIK

Im Jahr 2001 wurden der Tschechischen Republik 66,9 Mio. EUR zugewiesen, das sind 6,03 % der ISPA-Mittel für dieses Jahr. Davon entfielen 26,1 Mio. EUR auf Umweltprojekte und 40,3 Mio. EUR auf Verkehrsprojekte. Technische Hilfe wurde zur Unterstützung des Verkehrsministeriums bei der Vorbereitung von Projekten gewährt. Die Mittelbindung dafür betrug 2001 160 000 EUR. Außerdem wurden 544 722 EUR zur Förderung der Einführung des EDIS für das ISPA in der Tschechischen Republik gebunden.

Programmplanung

Aus strategischer Sicht wurde 2001 dem Straßenverkehr Priorität gegeben, wodurch der Schwerpunkt für den Schienenverkehr im Jahr 2000 ergänzt wird. Im Umweltbereich betrafen die angenommenen Projekte wie schon im Jahr 2000 beinahe ausschließlich den Abwassersektor, wobei auch einige mit der Infrastruktur für die Trinkwasserversorgung verbundene Arbeiten finanziert werden.

Die Mittelbindungen im Verkehrssektor spiegelten zwar die Prioritäten der ISPA-Verkehrsstrategie wider, womit die Kommission zufrieden ist, aber im Umweltbereich mangelte es 2001 neuerlich an Anträgen für andere Bereiche als die Wasserwirtschaft.

Die Kommission forderte die Tschechische Republik 2001 auf, das Strategiepapier für den Bereich Umwelt so zu überarbeiten, dass sowohl die Ergebnisse der Beitrittsverhandlungen zum Umweltkapitel als auch die Schlussfolgerungen von PHARE-Projekten zur Unterstützung der Entwicklung von Investitionsstrategien für die Bereiche feste Abfälle und Luftverschmutzung berücksichtigt werden.

Durchführung

Der Stellvertretende Minister für Fremdenverkehr und europäische Integration fungiert als nationaler ISPA-Koordinator.

Die Durchführungsstelle für die Umweltprojekte des Jahres 2000 -- das Zentrum für Regionalentwicklung -- wurde für alle ISPA-Projekte ab 2001 durch den Staatlichen Umweltfonds ersetzt. Angesichts der mangelnden Erfahrung dieser Stelle mit großen Infrastrukturprojekten wird ihr die Kommission, insbesondere über die Delegation in Prag, gegebenenfalls mit Rat zur Seite stehen.

In Bezug auf die Durchführung beschränkten sich die Arbeiten an den im Jahr 2000 angenommenen Projekten auf die Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen und im Verkehrssektor auf die Veröffentlichung von Ausschreibungen für die Bauaufträge. Während im Verkehrsbereich mit der Vergabe der Aufträge im ersten Halbjahr 2002 gerechnet wird, ist es bei den Umweltprojekten zu einer erheblichen Verzögerung gekommen. Demnach wurden 2001 nur Dienstleistungsaufträge für die Vorbereitung von Projekten vergeben, für die im Jahr 2000 eine Unterstützung durch das ISPA gewährt wurde.

In den Jahren 2000 und 2001 wurden insgesamt 6 Investitionsprojekte und eine Maßnahme der technischen Hilfe im Bereich Umwelt sowie 6 Investitionsprojekte und eine Maßnahme der technischen Hilfe im Bereich Verkehr angenommen. Im Jahr 2001 wurden 7 neue Projekte beschlossen. Dazu gehörten 3 Umweltprojekte, 2 Verkehrsprojekte, 1 Maßnahme der technischen Hilfe im Verkehrssektor und 1 horizontale Maßnahme der technischen Hilfe zur Vorbereitung auf das EDIS.

Die Zahlungen beschränkten sich 2001 auf die ersten Vorschüsse, da die Ausschreibungsverfahren in diesem Zeitraum nicht abgeschlossen wurden. Insgesamt wurden 2001 10,1 Mio. EUR ausgezahlt.

Begleitung und Bewertung

Die Arbeit des Begleitausschusses wird durch regelmäßige Sitzungen im Büro der Delegation der Europäischen Kommission in Prag, durch Begleitberichte der Durchführungsstellen und Besuche von Mitarbeitern der Kommission ergänzt werden. Die beiden ersten Sitzungen des Begleitausschusses fanden 2001 statt.

Kofinanzierung mit internationalen Finanzinstituten

Während des Jahres 2001 intensivierte sich die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der EIB in Bezug auf die Kofinanzierung von zwei Großprojekten im Verkehrssektor. Für eines dieser Projekte, nämlich die Fertigstellung der Autobahn Prag-Dresden, gingen Anträge ein, aber die Annahme des Projekts wurde aus Umweltschutzgründen und wegen der notwendigen Überarbeitung der Kosten-Nutzen-Analyse verschoben. Bisher bestehen keine konkreten Pläne für eine Kofinanzierung mit der EBWE in der Tschechischen Republik, aber dieser Punkt wird regelmäßig überprüft.

EDIS

Da die Finanzierungsvereinbarung für das EDIS erst Ende 2001 unterzeichnet wurde, wird der Großteil der Durchführung dieser wichtigen Maßnahme voraussichtlich 2002 erfolgen. Einige Fortschritte wurden erzielt. Eine Kerngruppe wurde unter der Schirmherrschaft des NIC eingesetzt, und die tschechischen Behörden haben die erste Phase des ISPA-Plans mit einer Selbstbeurteilung in Angriff genommen.

Finanzverwaltung und -kontrolle

Die Auditstellen der Generaldirektion Regionalpolitik haben im November 2001 in der Tschechischen Republik einen Prüfbesuch durchgeführt. Ziel des Besuchs war es zu beurteilen, inwieweit die Tschechische Republik ein Verwaltungs- und Kontrollsystem eingerichtet hat, das den Bestimmungen der ISPA-Verordnung entspricht, und welche Fortschritte bei der Umsetzung des EDIS für das ISPA gemacht wurden. Die wichtigsten Schlussfolgerungen dieser Prüfung brachten zum Ausdruck, dass weitere Fortschritte bei der Fertigstellung des Rechtsrahmens für die Struktur zur Durchführung des ISPA, eine Verbesserung der Kapazitäten im Bereich der internen Revision, die Festlegung von Verfahren für die Behandlung von Unregelmäßigkeiten sowie die Fertigstellung schriftlicher Verfahren notwendig sind.

Tabelle 1: Angenommene Projekte und Mittelbindungen 2000-2001

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Tabelle 2: Im Jahr 2001 angenommene Projekte

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Tabelle 3: Maßnahmen der technischen Hilfe 2000-2001

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14. ESTLAND

Im Jahr 2001 erhielt Estland aus dem ISPA Mittelzuweisungen in Höhe von insgesamt 29,9 Mio. EUR. Davon entfielen auf den Verkehrssektor 12,2 Mio. EUR und auf den Bereich Umwelt 17,3 Mio. EUR. Für Maßnahmen der technischen Hilfe in beiden Bereichen wurden 996 000 EUR vorgesehen. Eine weitere Maßnahme der technischen Hilfe betraf die Vorbereitung auf das EDIS, wofür 348 608 EUR im Jahr 2001 gebunden wurden. Die Mittelzuweisung für Estland entspricht 2,70 % der gesamten ISPA-Mittel für 2001.

Programmplanung

Der Rahmen der ISPA-Programmplanung wird von den Umwelt- und Verkehrsstrategien bestimmt, die von den estnischen Behörden im Einvernehmen mit der Kommission erstellt wurden. Diese Strategien enthalten vorläufige Listen von vorrangigen Projekten und wurden Ende 2001 einer Überprüfung unterzogen.

Bei der Verkehrsinfrastruktur liegt der Schwerpunkt auf der Verbesserung der wichtigsten transeuropäischen Netze, d. h. auf dem Korridor I und den Verbindungen zwischen Korridor I und Korridor IX. Zu den Prioritäten für den Straßenverkehr zählt die Verbesserung der Via Baltica und der Straße Tallinn-Narva. Der Schwerpunkt für den Schienenverkehr liegt auf der Modernisierung von Eisenbahnstrecken in den oben angeführten Korridoren und auf dem Bau einer Grenzübergangsstelle nach Russland. Die Kommission bemüht sich, nachhaltige Verkehrsstrukturen durch entsprechende Unterstützung aus dem ISPA für Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur zu fördern. Aufgrund der Privatisierung der wichtigsten Eisenbahnverbindungen und der Besonderheiten des Privatisierungsrechts hat die Kommission abgesehen von einer Maßnahme der technischen Hilfe noch keine Gelegenheit für die Unterstützung von Eisenbahnprojekten in Estland gefunden.

Im Bereich Umwelt betreffen die wichtigsten Prioritäten die unzureichenden Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungssysteme. Bedeutende negative Umweltauswirkungen hängen mit den unzureichenden Systemen in der Wasser- und Abfallwirtschaft zusammen. Die Hauptquellen von gefährlichen Abfällen sind die Ölschieferindustrie und die Elektrizitätserzeugung im Nordosten des Landes. Die überarbeitete ISPA-Strategie stellt einen wichtigen Versuch der estnischen Behörden dar, die vorherige Fassung zu verbessern.

Durchführung

Im Jahr 2001 fungierte der Finanzminister als nationaler ISPA-Koordinator.

Die derzeit für das ISPA benannten Durchführungsstellen sind die Nationale Straßenverwaltung Estlands, die estnische Eisenbahnverwaltung und das Umweltinvestitionszentrum.

Insgesamt wurden 2001 4 Investitionsprojekte und eine Maßnahme der technischen Hilfe im Bereich Umwelt, ein Investitionsprojekt und eine Maßnahme der technischen Hilfe im Bereich Verkehr sowie ein horizontales Projekt für das EDIS (TH) angenommen. Während des Zeitraums 2000-2001 wurden zusammen 9 Umweltprojekte (einschließlich 2 Maßnahmen der technischen Hilfe), 4 Verkehrsprojekte (einschließlich 2 Maßnahmen der technischen Hilfe) und technische Hilfe für das EDIS beschlossen.

Die folgenden Projekte wurden 2001 für eine Finanzierung durch das ISPA vorgeschlagen, in Erwartung einer weitere Beurteilung aber noch nicht genehmigt:

* Wasserwirtschaft in Pärnu;

* Wasserwirtschaft in Narva.

Die Vorbereitung der Ausschreibungen und der Auftragsvergabe machte bei allen Projekten während des Jahres 2001 Fortschritte. Zwei Bauaufträge und ein Dienstleistungsvertrag wurden unterzeichnet (im Wert von 16,96 Mio. EUR). Ferner liefen während des Jahres zwei Ausschreibungen für Dienstleistungsverträge an.

Die Zahlungen, die bis zum Jahresende getätigt wurden, betrugen 7,9 Mio. EUR, was den ersten Vorschusszahlungen für die im Jahr 2000 und Anfang 2001 genehmigten Projekte entspricht.

Begleitung und Bewertung

Die Arbeit des Begleitausschusses wird durch regelmäßige Sitzungen im Büro der Delegation der Europäischen Kommission in Tallinn, durch Begleitberichte der Durchführungsstellen und Besuche von Mitarbeitern der Kommission ergänzt werden. Der Begleitausschuss ist im Mai und Oktober 2001 zusammengetreten.

Kofinanzierung mit internationalen Finanzinstituten

Von den sechs im Jahr 2000 genehmigten ISPA-Projekten erhält ein Verkehrsprojekt (Via Baltica) auch Finanzmittel von der EIB. Von den acht im Jahr 2001 angenommenen ISPA-Projekten werden zwei Umweltprojekte (Deponie in Pärnu und Abwassersystem in Tartu) sowie ein Straßenprojekt von der EIB kofinanziert. Insgesamt entfallen rund 51 Mio. EUR der ISPA-Hilfe (62 % der in den Jahren 2000 und 2001 genehmigten Gesamtsumme) auf kofinanzierte Projekte. Die nordischen Banken (NIB, NEFCO) und Umweltschutzagenturen beteiligen sich nicht nur aktiv an Projekten, in die ISPA-Mittel investiert werden, sondern spielen auch eine sachdienliche Rolle bei der Bereitstellung von Fachwissen zur Erstellung von Anträgen hoher Qualität für das ISPA. Ein konkretes Beispiel dafür ist die Kofinanzierung, die die NEFCO für die Verbesserung der Erneuerung der Wasserversorgungs- und Kanalisationsnetze in Narva bereitstellen wird, die beide aus dem ISPA finanziert werden.

EDIS

In Estland ist der EDIS-Prozess gut vorangekommen. Technische Hilfe aus dem ISPA wurde 2001 zur Unterstützung der ersten drei Phasen des EDIS-Plans gewährt. Die Ausschreibung für die ersten drei Phasen wurde 2001 abgeschlossen und der Vertrag im Januar 2002 unterzeichnet. Phase I wurde im April 2002 beendet. Phase II, der ,Lückenschluss", läuft im April oder Mai 2002 an. Es ist geplant, dass Estland alle Bedingungen des EDIS für das ISPA vor Ende 2002 erfüllt.

Finanzverwaltung und -kontrolle

Das für das Audit des ISPA zuständige Referat der Generaldirektion Regionalpolitik hat im Oktober 2001 die Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle der ISPA-Durchführungsstellen geprüft. Laut der allgemeinen Schlussfolgerung hat Estland umfassende Organisationsstrukturen und Verfahren für die Durchführung von ISPA-Projekten aufgebaut, obwohl einige Aufgaben noch zu klären und zu verbessern sind.

Anfang 2002 wurde den estnischen Behörden ein Bericht über die wesentlichen Feststellungen mit Empfehlungen für die Verbesserungen übermittelt, die notwendig sind, um die Erfordernisse von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates zu erfüllen.

Tabelle 1: Angenommene Projekte und Mittelbindungen 2000-2001

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Tabelle 2: Im Jahr 2001 angenommene Projekte

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Tabelle 3: Maßnahmen der technischen Hilfe 2000-2001

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15. UNGARN

Im Jahr 2001 erhielt Ungarn aus dem ISPA Mittelzuweisungen in Höhe von insgesamt 90,8 Mio. EUR. Davon entfielen 48,2 Mio. EUR auf Verkehrsprojekte und 42,6 Mio. EUR auf Umweltprojekte. Für Maßnahmen der technischen Hilfe in beiden Bereichen wurden 2,4 Mio. EUR gebunden. Die gesamte Mittelzuweisung für Ungarn entspricht 8,18 % der gesamten ISPA-Mittel für das Jahr.

Programmplanung

Der Rahmen der ISPA-Programmplanung wird von den Umwelt- und Verkehrsstrategien bestimmt, die von den ungarischen Behörden im Einvernehmen mit der Kommission erstellt wurden. Diese Strategien enthalten vorläufige Listen von vorrangigen Projekten und können einer Überprüfung unterzogen werden.

Die wichtigsten Ziele für die Verkehrsinfrastruktur sind:

* Förderung der Integration in die EU;

* verbesserte Zusammenarbeit mit den Nachbarländern;

* Beitrag zu einer ausgewogenen Regionalentwicklung; Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt;

* wirkungsvolle, marktorientierte Verkehrsregelungen.

Im Bereich Umwelt sind die wichtigsten Prioritäten in der ersten Phase der ISPA-Finanzierung (2000-2001) der Schutz des Wassers und die Behandlung von kommunalen Abfällen. Darüber hinaus zählen zu den Schwerpunkten des Programmzeitraums 2000-2006 die Integration von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in die ISPA-Umweltprojekte. Strategisches Ziel der ungarischen Behörde ist es, durch Einbeziehung von Umweltbelangen in alle anderen Politikbereiche eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen.

Durchführung

Die derzeit für das ISPA benannten Durchführungsstellen sind das Ministerium für Verkehr und Wasserwirtschaft und das Umweltministerium.

Im Jahr 2001 wurden im Bereich Umwelt 9 Projekte, einschließlich 3 Maßnahmen der technischen Hilfe, und im Bereich Verkehr 2 Projekte, einschließlich 1 Maßnahme der technischen Hilfe, zur Finanzierung angenommen. Im Zeitraum 2000-2001 wurden insgesamt 15 Umweltprojekte, einschließlich 4 Maßnahmen der technischen Hilfe, und 8 Verkehrsprojekte, einschließlich 4 Maßnahmen der technischen Hilfe, genehmigt.

Die Vorbereitung der Ausschreibungen und der Auftragsvergabe ging bei allen Projekten während des Jahres 2001 voran. Im Verkehrssektor wurden ein Bauauftrag und drei Dienstleistungsverträge unterzeichnet und vier Ausschreibungen für weitere Bauaufträge gestartet. Im Bereich Umwelt wurde ein Auftrag für ein TH-Projekt vergeben.

Während die gesamten verfügbaren Mittelzuweisungen des ISPA in den Jahren 2000 und 2001 gebunden wurden, betrugen die Zahlungen, die bis zum Jahresende getätigt wurden, nur 27,2 Mio. EUR, was den ersten Vorschusszahlungen für die im Jahr 2000 genehmigten Projekte entspricht.

Begleitung und Bewertung

Die Arbeit des Begleitausschusses wird durch monatliche Sitzungen im Büro der Delegation der Europäischen Kommission in Budapest, durch Begleitberichte der Durchführungsstellen und Besuche von Mitarbeitern der Kommission ergänzt. Der Begleitausschuss ist im April und Oktober 2001 zusammengetreten.

Kofinanzierung mit internationalen Finanzinstituten

Die Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstituten war ein wesentlicher Aspekt in Ungarn, wo es insbesondere mit der EIB enge Kontakte gab. Auf Antrag der ungarischen Regierung gewährte die EIB im Dezember 2000 zwei Rahmendarlehen -- eines pro Bereich -- für die im Jahr 2000 angenommenen Projekte, um die Kofinanzierung durch das ISPA zu ergänzen. Die betreffenden Darlehensunterlagen wurden im September bzw. im Dezember 2001 unterzeichnet. Ferner werden sechs Umweltprojekte und ein Verkehrsprojekt, die 2001 beschlossen wurden, grundsätzlich mit der EIB kofinanziert. Für alle im Jahr 2000 angenommenen ISPA-Projekte werden von der EIB Finanzmittel bereitgestellt. Insgesamt entfallen rund 524 Mio. EUR der ISPA-Hilfe im Jahr 2000 auf kofinanzierte Projekte. Für die 2001 angenommenen Projekte hat die EIB ihre Bewertung noch nicht abgeschlossen.

EDIS

Die erste Phase, d. h. die ,Beurteilung der Lücken", in der es um die Organisation und die Kapazitäten der ISPA-Durchführungsstellen geht, wurde von der ungarischen Regierungskontrollbehörde durchgeführt. Ihre Ergebnisse wurden der Kommission im März 2002 übermittelt. Die zweite Phase, der ,Lückenschluss", wird bis Ende 2002 abgeschlossen, so dass die ungarischen Behörden Anfang 2003 Phase III, die ,Beurteilung des Umsetzungsgrades", in Angriff nehmen werden.

Finanzverwaltung und -kontrolle

Das für das Audit des ISPA zuständige Referat der Generaldirektion Regionalpolitik hat im Oktober 2001 die Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle der ISPA-Durchführungsstellen geprüft. Anfang 2002 wurde den ungarischen Behörden ein Bericht über die wesentlichen Feststellungen mit Empfehlungen für die Verbesserungen übermittelt, die notwendig sind, um die Erfordernisse von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates zu erfüllen.

Tabelle 1: Angenommene Projekte und Mittelbindungen 2000-2001

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Tabelle 2: Im Jahr 2001 angenommene Projekte

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Tabelle 3: Maßnahmen der technischen Hilfe 2000-2001

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16. LETTLAND

Im Jahr 2001 erhielt Lettland aus dem ISPA Mittelzuweisungen in Höhe von insgesamt 48,1 Mio. EUR. Davon entfielen 21,7 Mio. EUR auf Verkehrsprojekte und 25,8 Mio. EUR auf Umweltprojekte. Für Maßnahmen der technischen Hilfe waren 3,3 Mio. EUR in beiden Sektoren vorgesehen. Eine Maßnahme der technischen Hilfe mit einem Beitrag aus dem ISPA von insgesamt 700 000 EUR betraf die Vorbereitung auf das EDIS. Im Jahr 2001 wurden 560 000 EUR gebunden. Die gesamte Mittelzuweisung für Lettland entspricht 4,33 % der gesamten ISPA-Mittel für das Jahr.

Programmplanung

Der Rahmen der ISPA-Programmplanung wird von den Umwelt- und Verkehrsstrategien bestimmt, die von den lettischen Behörden im Einvernehmen mit der Kommission erstellt wurden. Die folgenden strategischen Ziele werden im Bereich Verkehr verfolgt:

* Der Ausbau des TINA-Netzes (Straßenkorridor I) ist der wichtigste Schwerpunkt für umfangreiche Investitionen.

* Die bestehende Eisenbahninfrastruktur ist für die derzeitigen Verkehrsströme und für eine Steigerung des Volumens ausreichend. Die Sanierung und Verbesserung der vorhandenen Eisenbahnstruktur auf Ost-West-Verbindungen sowie die Steigerung der Sicherheit haben mittelfristig Priorität.

In Bezug auf die Umweltstrategie steht Lettland vor Problemen in den Bereichen Wasser und Abfallbehandlung, die große Investitionen erfordern:

* Die bedeutendsten Umweltanliegen betreffen das niedrige Niveau der Abwasserbehandlung und der geringe Anteil, der an das Kanalisationsnetz angeschlossenen Haushalte. Die Wasserversorgungssysteme müssen verbessert werden, um einen größeren Anteil der Bevölkerung zu erfassen. Ferner ist es notwendig, die Trinkwasserqualität zu steigern und undichte Stellen im Leitungssystem zu beseitigen.

* Die zweite Ursache von Umweltschäden und von entsprechenden Gesundheitsrisiken ist die Entsorgung vor allem des kommunalen Abfalls. Die 558 bekannten Deponien in Lettland entsprechen derzeit nicht den europäischen Standards, der Abfall wird nicht getrennt gesammelt, und es gibt kein organisiertes Recycling-System.

Durchführung

Der Sonderminister für Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen fungiert als nationaler ISPA-Koordinator.

Die derzeit für das ISPA benannten Durchführungsstellen sind das Verkehrs- und das Umweltministerium. Für alle Maßnahmen wurden, häufig unterstützt durch technische Hilfe, eigene Projektverwaltungs- und Durchführungsstellen eingerichtet.

Die Durchführung der ISPA-Maßnahmen begann 2001 mit der Unterzeichnung von 5 Verträgen im Bereich Verkehr für die Bauarbeiten des Projekts ,Via Baltica: Gauja-Lilaste", dem Abschluss des damit zusammenhängenden Aufsichtsvertrags und technischer Hilfe im Eisenbahnsektor (3 Verträge). Zwei Ausschreibungen für je eine Verkehrs- und Umweltmaßnahmen wurden 2001 veröffentlicht.

Insgesamt wurden 2001 5 neue Umweltprojekte angenommen, wovon eines technische Hilfe in den Bereichen Wasser und Abfall betraf. Im Verkehrssektor wurden 3 Projekte genehmigt. Eine Maßnahme der technischen Hilfe galt schließlich der Vorbereitung auf das EDIS. Zusammen wurden im Zeitraum 2000-2001 17 Projekte angenommen: jeweils 8 im Umwelt- bzw. Verkehrsbereich sowie eines in Bezug auf das EDIS.

Während die gesamten verfügbaren Mittelzuweisungen des ISPA in den Jahren 2000 und 2001 gebunden wurden, betrugen die Zahlungen, die bis zum Jahresende getätigt wurden, 9,1 Mio. EUR, was den ersten Vorschusszahlungen für die im Jahr 2000 genehmigten Projekte, den zweiten Vorschusszahlungen für zwei Projekte und einer Zwischenzahlung entspricht.

Begleitung und Bewertung

Die beiden ersten Sitzungen des ISPA-Begleitausschusses fanden im Mai und Oktober 2001 statt. Auf den Sitzungen wurde auf die langsamen Fortschritte bei der Durchführung der ISPA-Projekte (insbesondere in den Ausschreibungs- und Auftragsvergabephasen) und die beschränkten Kapazitäten der Durchführungsstellen hingewiesen. Als Gesamtergebnis zeigte sich eine Verbesserung der Durchführungsstellen, und es wurden die erforderlichen Schritte zur Festigung der Strukturen gesetzt.

Kofinanzierung mit internationalen Finanzinstituten

Alle Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Umwelt, für die ISPA-Mittel genehmigt wurden, werden gemeinsam mit internationalen Finanzinstituten finanziert. Dazu gehören vier Maßnahmen mit der EIB (Wasser in Riga und Ventspils, feste Abfälle in Ventspils und Wassereinzugsgebiete im Osten Lettlands), vier Maßnahmen mit der NIB (Wasser in Jelgava, feste Abfälle in Liepaja und Ziemelvidzeme sowie Wassereinzugsgebiete im Osten Lettlands), drei Maßnahmen mit der NEFCO (Wasser in Jelgava und Ventspils sowie Wassereinzugsgebiete im Osten Lettlands), eine Maßnahme mit der EBWE (Wasser in Riga) und eine Maßnahme mit der Weltbank (feste Abfälle in Liepaja). Im Verkehrssektor finanzieren die EIB, die EBWE und die Weltbank parallele Projekte. Insgesamt beliefen sich die gemeinsam kofinanzierten Maßnahmen auf rund 88,7 Mio. EUR an ISPA-Hilfe (ausschließlich im Bereich Umwelt).

EDIS

Ende 2001 wurde technische Hilfe für das EDIS angenommen. Die Ausschreibung für die erste Phase (die ,Beurteilung der Lücken" nach dem EDIS-Plan) lief Anfang 2002 an und sollte im Mai 2002 beginnen. Dabei sollen die Kapazitäten des Nationalen Fonds, die Durchführungsstellen, die öffentliche Finanzkontrolle und das öffentliche Auftragswesen untersucht werden. Das EDIS muss bis Mitte 2003 für das ISPA verwirklicht sein.

Finanzverwaltung und -kontrolle

Das für das Audit des ISPA zuständige Referat der Generaldirektion Regionalpolitik hat im Dezember 2001 die Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle der ISPA-Durchführungsstellen geprüft. Im April 2002 wurde den lettischen Behörden ein Bericht über die wesentlichen Feststellungen mit Empfehlungen für die Verbesserungen übermittelt, die notwendig sind, um die Erfordernisse von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates zu erfüllen. Eine Follow-up-Prüfung wird durchgeführt werden.

Tabelle 1: Angenommene Projekte und Mittelbindungen 2000-2001

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Tabelle 2: Im Jahr 2001 angenommene Projekte

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Tabelle 3: Maßnahmen der technischen Hilfe 2000-2001

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17. LITAUEN

Im Jahr 2001 erhielt Litauen aus dem ISPA Mittelzuweisungen in Höhe von insgesamt 50,5 Mio. EUR. Davon entfielen auf den Verkehrssektor 14,5 Mio. EUR und auf den Bereich Umwelt 35,7 Mio. EUR. Für Maßnahmen der technischen Hilfe in beiden Bereichen wurden 6,3 Mio. EUR vorgesehen. Ferner wurde technische Hilfe für die Vorbereitung auf das EDIS genehmigt, wofür 305 136 EUR im Jahr 2001 gebunden wurden. Die Mittelzuweisung für Litauen entspricht 4,55 % der gesamten ISPA-Mittel für 2001.

Programmplanung

Die Strategie für den Verkehrssektor, die der Kommission im Dezember 1999 vorgelegt wurde, entspricht den Leitlinien der EU. Die Kommission und die litauischen Behörden haben die folgenden wichtigsten Prioritäten für die Finanzierung im Rahmen des ISPA festgelegt:

* Die europäischen Korridore, die Litauen durchqueren (I, IA, IXB, IXD) sollen fertig gestellt und verbessert werden.

* Eisenbahnprojekte sind von besonderer Bedeutung, wobei geplant ist, die Ost-West-Korridore IXB und IXD völlig zu erneuern.

* Eine Verbindung mit europäischer Spurweite soll von der polnischen Grenze zu einem Logistik- und Umschlagzentrum in Kaunas hergestellt werden: mit Polen wurde eine Rahmenvereinbarung über eine Strategie zur Verbesserung der Strecke erzielt.

Im Bereich Umwelt wurde der Kommission im September 2000 die Strategie vorgelegt, in der ein Überblick über die Projektreihe für die ersten drei Jahre des Programms enthalten ist. Projekte sind in folgenden Gebieten vorgesehen:

* Wasser,

* Abwasser,

* feste Abfälle.

Eine Strategie für die Luftqualität wird derzeit ausgearbeitet, und mit den ersten Projekten wird 2003-2004 gerechnet.

Für die Verbesserung der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung wurde ein Konzept auf der Grundlage von Einzugs-/Abflussgebieten angenommen. Die ersten Projekte sollen 2002 anlaufen.

Durchführung

Im Juni 2001 wurde die Funktion des nationalen ISPA-Koordinators vom Außenministerium an das Finanzministerium übertragen.

Die derzeit für das ISPA benannten Durchführungsstellen sind die Direktion für Verkehrsinvestitionen im Verkehrsministerium und die ISPA-Durchführungsstelle im Umweltministerium. Allerdings ist die CFCU auch für die Durchführung von Umweltprojekten im Rahmen des ISPA verantwortlich, bis die vom Umweltministerium eingerichtete Durchführungsstelle vollständig die Arbeit aufgenommen hat.

Die Vorbereitung der Ausschreibungen und der Auftragsvergabe ging, wie hier beschrieben, gut voran.

Nur bei einem Projekt wurden im Jahr 2001 bedeutende materielle Fortschritte erzielt: für die erste Phase des Projekts 2000/LT/16/P/PT/001 über die Verbesserung des Verkehrskorridors IXB (Phase 1) wurde die Ausschreibung, die Auftragsvergabe und ein Großteil der Durchführung in den Sommermonaten erledigt. Ausschreibungen wurden für 2000/LT/16/P/PT/002 über den Ausbau der Via Baltica im Zeitraum 2000-2003 (gesamteuropäischer Korridor I), 2000/LT/16/P/PT/003 über den Ausbau des gesamteuropäischen Korridors IA in den Jahren 2001-2004 und 2000/LT/16/P/PT/004 über die Modernisierung der Telekommunikation, Stromversorgung und des Signalsystems auf dem auf der Konferenz von Kreta festgelegten Korridor Nr. IX B veröffentlicht, aber es war nicht möglich, im Lauf des Jahres Verträge für diese Projekte zu unterzeichnen. Im Bereich Umwelt wurden Ausschreibungen für 2000/LT/16/P/PE/001 über die Sanierung und Erweiterung der Wasserversorgung und der Kanalisation in Vilnius (Phase I und II) und 2001/LT/16/P/PA/002 (Unterstützung der Projektvorbereitung für Umweltmaßnahmen des ISPA) veröffentlicht.

Insgesamt wurden in den Jahren 2000 und 2001 9 Umweltprojekte, 6 Verkehrsprojekte und eine Maßnahme der technischen Hilfe für das EDIS zur Finanzierung durch das ISPA angenommen. Im Jahr 2001 wurden 11 neue Projekte beschlossen. Dazu gehörten 6 Investitionsprojekte und eine Maßnahme der technischen Hilfe im Bereich Umwelt sowie 2 Investitionsprojekte und eine Maßnahme der technischen Hilfe im Bereich Verkehr sowie eine Maßnahme der technischen Hilfe für das EDIS.

Die ISPA-Beiträge für Projekte in den Jahren 2000 und 2001 wurden weitgehend gebunden, und die Zahlungen, die bis zum Jahresende getätigt wurden, betrugen 12,39 Mio. EUR, was den ersten Vorschusszahlungen für die im Jahr 2000 genehmigten Projekte sowie insbesondere der zweiten Vorschusszahlung und der ersten Zwischenzahlung für das Projekt 2000/LT/16/P/PT/001 entspricht.

Begleitung und Bewertung

Der ISPA-Koordinator überprüft die technischen und finanziellen Fortschritte der Projekte. Die Arbeit des Begleitausschusses wird durch regelmäßige Sitzungen im Büro der Delegation der Europäischen Kommission in Litauen, durch Begleitberichte der Durchführungsstellen und Besuche von Mitarbeitern der Kommission ergänzt werden.

Der ISPA-Koordinator ist dafür verantwortlich, die Erstellung der Berichte über die Durchführung aller Projekte zu gewährleisten, die dem Gemeinsamen Monitoringausschuss und schließlich der Kommission in Entwurf vorzulegen sind. Die beiden ersten Sitzungen fanden im Mai und Oktober 2001 statt.

Kofinanzierung mit internationalen Finanzinstituten

Alle im Jahr 2000 angenommenen Projekte werden mit der EIB -- für gewöhnlich über Zuweisungen aus Globaldarlehen -- kofinanziert.

Im Jahr 2001 kofinanzierte auch die EBWE ein Projekt im Umweltbereich, während die EIB weiterhin aktiv war. Für 2002 wird dieselbe Situation erwartet. Die Nordic Investment Bank und andere nordische Finanzinstitute wirken derzeit an der Projektvorbereitung mit -- insbesondere beteiligen sie sich an einer Rahmenfazilität für Investitionen im kommunalen Bereich.

EDIS

In Reaktion auf den EDIS-Plan der Kommission legte Litauen 2001 Vorschläge vor. Die Unterstützung für sie wurde in Form von technischer Hilfe genehmigt, die zum Jahresende für die Durchführung von Phase I zugewiesen wurde. Man hofft, dass das EDIS für das ISPA bis Ende 2002 eingerichtet wird.

Finanzverwaltung und -kontrolle

Das für das Audit des ISPA zuständige Referat der Generaldirektion Regionalpolitik hat im Dezember 2001 die Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle der ISPA-Durchführungsstellen geprüft. Anfang 2002 wurde den litauischen Behörden ein Bericht über die wesentlichen Feststellungen mit Empfehlungen für die Verbesserungen übermittelt, die notwendig sind, um die Erfordernisse von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates zu erfüllen. Eine Follow-up-Prüfung wird im Jahr 2002 durchgeführt werden.

Tabelle 1: Angenommene Projekte und Mittelbindungen 2000-2001

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Tabelle 2: Im Jahr 2001 angenommene Projekte

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Tabelle 3: Maßnahmen der technischen Hilfe 2000-2001

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18. POLEN

Im Jahr 2001 erhielt Polen aus dem ISPA Mittelzuweisungen in Höhe von insgesamt 406,6 Mio. EUR. Davon entfielen 228,0 Mio. EUR auf Umweltprojekte und 177,6 Mio. EUR auf Verkehrsprojekte. Für Maßnahmen der technischen Hilfe in beiden Bereichen wurden 5,5 Mio. EUR vorgesehen. Eine Maßnahme der technischen Hilfe betraf die Vorbereitung auf das EDIS. Der 2001 gebundene Gesamtbetrag belief sich auf 984 000 EUR. Die gesamte Mittelzuweisung für Polen entspricht 36,65 % der gesamten ISPA-Mittel für das Jahr.

Programmplanung

Die polnische Regierung hat nationale Strategiepapiere für die Prioritäten in den Bereichen Verkehr und Umwelt erstellt, die die Grundlage für die Auswahl mehrjähriger Großprojekte bilden. Seit dem Anlaufen des ISPA im Jahr 2000 wurde die Umweltstrategie überarbeitet, um neue Informationen und jüngste Entwicklungen zu berücksichtigen.

Im Verkehrssektor folgte die Zuweisung der Mittel im Jahr 2001 demselben Muster wie im Jahr 2000. Der Schwerpunkt lag weiterhin auf Großprojekten an den Hauptstrecken, wobei man sich besonders bemühte, ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Straßen- und Eisenbahnprojekten zu erzielen. So lag das Verhältnis der Projektfinanzierung bei 54 % für die Straße und 46 % für die Eisenbahn.

Im Umweltbereich wurden 2001 -- erneut in Einklang mit der Umweltstrategie -- durch das ISPA weiterhin bedeutende Projekte in drei der vier Bereiche finanziert, die für eine Unterstützung in Frage kommen. Dabei handelt es sich um die Bereiche Abwasser (mit der höchsten Anzahl von Projekten und der größten Hilfezuweisung), Trinkwasserversorgung und Behandlung fester Abfälle. Wie im Jahr 2000 war die Hilfe auf die größten Bevölkerungszentren ausgerichtet. Zu den angenommenen Projekten zählten kombinierte Trink- und Abwasserprojekte in Posen, Breslau und Suwalki sowie Bialystok, wobei das Projekt in Posen auf der Grundlage einer öffentlich-privaten Partnerschaft durchgeführt werden soll, ferner Abwasserprojekte in Kattowitz, Gleiwitz, Warschau, Gdingen, Rybnik, Allenstein und Przemysl und schließlich zwei Projekte im Bereich der festen Abfälle in Lodz.

Durchführung

Der Staatssekretär im Büro des Ausschusses für Europäische Integration fungiert als nationaler ISPA-Koordinator.

Der Nationale Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft ist die Durchführungsstelle im Umweltbereich, in dem im Allgemeinen Gemeinden die Endbegünstigten sind.

Bei einigen Projekten sind die Durchführungsstellen und die Endbegünstigten identisch. Dies trifft im Verkehrssektor zu, wo die Generaldirektion für öffentliche Straßen bei Straßenprojekten und die polnische Eisenbahngesellschaft (PKP) bei Eisenbahnprojekten gleichzeitig Durchführungsstelle und Endbegünstigte sind.

Insgesamt wurden in den Jahren 2000 und 2001 21 Umweltprojekte, 13 Verkehrsprojekte und eine Maßnahme der technischen Hilfe für das EDIS zur Finanzierung durch das ISPA angenommen. Dies umfasst 2 Maßnahmen der technischen Hilfe im Verkehrssektor und eine Maßnahme der technischen Hilfe für Umweltprojekte. Im Jahr 2001 wurden 19 neue Projekte beschlossen. Dabei handelte es sich um 13 Umweltprojekte, 5 Verkehrsprojekte und eine Maßnahme der technischen Hilfe zur Vorbereitung von Verkehrsprojekten.

Während die Vorbereitung und Genehmigung von Projekten recht zügig voranschritt -- insbesondere bei Umweltprojekten --, war die Durchführung in beiden Bereichen langsam. Bauarbeiten wurden noch nicht in Angriff genommen. Die ersten Verträge über die Beaufsichtigung von Verkehrsprojekten wurden Ende Dezember 2001 angenommen (im Umweltbereich erfolgte dies im Januar 2002). Die ersten Verträge über Bauarbeiten werden voraussichtlich für beide Bereiche im ersten Halbjahr 2002 unterzeichnet. Der Hauptgrund für das langsame Voranschreiten der Durchführung war die mangelnde Erfahrung der für die Auftragsvergabe zuständigen polnischen Behörden mit Ausschreibungs- und Vergabeverfahren. An diesem Problem wird jedoch gearbeitet, und es dürfte im Lauf der Zeit durch Maßnahmen der technischen Hilfe behoben werden.

Die Lage bei den Zahlungen spiegelt die langsame Durchführung wider. Bisher wurden nur 46 Mio. EUR ausgezahlt (26 Mio. EUR für den Verkehr und 20 Mio. EUR für die Umwelt). Eine weitere Verzögerung entsteht dadurch, dass der Antrag auf die erste Vorschusszahlung erst nach Unterzeichnung einer internen Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Finanzministerium und dem zuständigen Ministerium (entweder dem Umweltministerium oder dem Infrastrukturministerium) für jedes einzelne Projekt gestellt wird.

Begleitung und Bewertung

Die gesamte Begleitung und Bewertung wird durch regelmäßige Sitzungen im Büro der Delegation der Europäischen Kommission, durch Begleitberichte der Durchführungsstellen und Besuche von Mitarbeitern der Kommission unterstützt. An den Sitzungen nehmen unter anderem der nationale ISPA-Koordinator (UKIE -- Büro des Ausschusses für Europäische Integration), die sektoralen Koordinatoren, das Infrastruktur- und das Umweltministerium, der Nationale Fonds für Umweltschutz und die Endbegünstigten teil. Die internationalen Finanzinstitute, die an vielen ISPA-Projekten finanziell beteiligt sind, sind auf diesen Sitzungen ebenfalls vertreten.

Der Ausschuss trat 2001 zuerst im April und dann im Oktober zusammen. Für eine Eisenbahnmaßnahme wurde beschlossen, einen Ad-hoc-Begleitausschuss einzurichten, um die verschiedenen, unter diese Maßnahme fallenden Projekte zu berücksichtigen.

Kofinanzierung mit internationalen Finanzinstituten

Es bestehen enge Arbeitsbeziehungen zwischen dem ISPA und internationalen Finanzinstituten -- insbesondere der EBWE, die eine Darlehensfinanzierung für eines der elf im Vorjahr genehmigten ISPA-Projekte (Abwasser in Rybnik) bereitstellt. Ferner strukturierte und koordinierte die EBWE den Rahmen für eine öffentlich-private Partnerschaft, die als Grundlage für die Durchführung des Wasserprojekts in Posen bilden soll.

Die EIB wird ein Globaldarlehen für drei im Vorjahr genehmigte Umweltprojekte in Kattowitz und Lodz sowie ein Abwasserprojekt in Warschau bereitstellen.

Im Verkehrssektor spielt die EIB durch die gemeinsame Kofinanzierung von Straßen- und Eisenbahnprojekten eine aktive Rolle. Im Jahr 2001 wurden ein Eisenbahnprojekt und zwei Straßenprojekte genehmigt.

EDIS

Zur Unterstützung der polnischen Behörden bei der Vorbereitung auf das EDIS wurde technische Hilfe vereinbart. Anfang Dezember 2001 wurde die Finanzierungsvereinbarung von der Kommission unterzeichnet, die die ersten drei Phasen des EDIS abdeckt: die ,Beurteilung der Lücken", die Erstellung des EDIS und die Beurteilung des Umsetzungsgrades; ferner enthält es vorläufige Leistungsbeschreibungen für die Phasen I und III.

Das EDIS kann bis Ende 2002 abgeschlossen werden. Dies wäre zeitgerecht für die Anwendung des Systems vor der Erweiterung. Allerdings hängt dies weitgehend davon ab, ob die polnischen Behörden rechtzeitig Verträge über die erforderliche externe Unterstützung abschließen können.

Finanzverwaltung und -kontrolle

Das für das Audit des ISPA zuständige Referat der Generaldirektion Regionalpolitik überprüfte Ende Oktober 2001 die Eignung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für das ISPA in Polen. Anfang 2002 wurde den polnischen Behörden ein Bericht über die Feststellungen mit Empfehlungen für die Verbesserungen übermittelt, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates erforderlich sind. Eine Follow-up-Prüfung wird im Jahr 2002 durchgeführt werden.

Tabelle 1: Angenommene Projekte und Mittelbindungen 2000-2001

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Tabelle 3: Maßnahmen der technischen Hilfe 2000-2001

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19. RUMÄNIEN

Im Jahr 2001 erhielt Rumänien aus dem ISPA eine Zuweisung in Höhe von insgesamt 245,6 Mio. EUR. Davon entfielen 2001 122,8 Mio. EUR auf Verkehrsprojekte und 122,8 Mio. EUR auf Umweltprojekte. Für Maßnahmen der technischen Hilfe waren 2,5 Mio. EUR im Jahr 2001 vorgesehen. Die Mittelzuweisung für Rumänien entspricht 22,14 % der gesamten ISPA-Mittel für 2001.

Programmplanung

Der Rahmen der ISPA-Programmplanung wird von den Verkehrs- und Umweltstrategien bestimmt, die von den rumänischen Behörden im Einvernehmen mit der Kommission erstellt wurden. Dieser Erfolg bei der Programmplanung stützte sich auf die gute, zeitgerechte Vorbereitung der Projekte, wobei der Großteil der technischen Hilfe dafür im Rahmen des PHARE-Programms bereitgestellt wurde.

Die strategischen Ziele im Verkehrssektor beruhen auf den gravierenden Schwächen des Straßen- und Eisenbahnnetzes. Gleichzeitig sind eine Verbesserung zur Erreichung europäischer Standards und eine Steigerung der Verkehrskapazitäten um städtische Gebiete notwendig. Ferner sollte die Nutzung von Wasserwegen in Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung ausgebaut werden.

Als eine Priorität für die Finanzierung im Rahmen des ISPA hat die rumänische Regierung die Modernisierung der stark befahrenen Abschnitte der drei transeuropäischen Korridore, die das Land durchqueren, festgelegt, wobei ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Straße, Eisenbahn und Wasserwegen gewahrt werden soll.

* Korridor IV: von Ungarn nach Konstanza (östliche Verbindung) und von Ungarn nach Bulgarien (südliche Verbindung), um den Großteil dieses Eisenbahn- / Straßenkorridors auf EU-Niveau anzuheben.

* Korridor VII: Donau von der jugoslawischen Grenze bis zum Delta (ukrainische Grenze), wo die Schiffbarkeit verbessert, Flusshäfen modernisiert und intermodale Knoten aufgebaut werden müssen.

* Korridor IX: von der ukrainischen und moldawischen zur bulgarischen Grenze, wobei ein Schwerpunkt auf dem Straßen- und Eisenbahnzugang zur neuen Donaubrücke in Calafat-Vidin liegt.

Im Bereich Umwelt steht Rumänien vor akuten Problemen aufgrund der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, die große Investitionen sowie die Beteiligung sowohl des öffentlichen als auch des privaten Sektors erfordern.

Die bedeutendsten Umweltauswirkungen hängen mit der schlechten Wasserqualität zusammen, die auf die Ableitung ungeklärter oder nur teilweise geklärter Abwässer zurückzuführen ist. Die zweite Ursache von Umweltschäden und entsprechenden Gefahren für die Gesundheit ist die unkontrollierte Entsorgung vor allem des kommunalen Abfalls. Die Kommission befürwortet bei Wasser- und Abfallwirtschaftsprojekten ein integriertes Konzept für Wassereinzugsgebiete.

Durchführung

Der Minister für europäische Integration fungiert als nationaler ISPA-Koordinator.

Da beim derzeitigen Stand die meisten Endbegünstigten im Umweltbereich (Versorgungsbetriebe und Kommunen) noch nicht über die Kapazitäten für die erfolgreiche Durchführung großer Verträge haben, ist die CFCU auch die vertragschließende Behörde für die meisten Verträge über ISPA-Umweltprojekte. Eine Reihe von Aufgaben im Zusammenhang mit der fachlichen Überwachung werden über Durchführungsvereinbarungen von der CFCU an die Endbegünstigten übertragen.

Die Kommission wird diesen Stellen im Jahr 2002 eine entsprechende technische Hilfe bieten, um ein wirkungsvolles Projektmanagement und eine effiziente Durchführung im Einklang mit den Anforderungen der EU an Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Begleitung und Finanzkontrolle zu gewährleisten.

Das Ministerium für öffentliche Arbeiten, Verkehr und Wohnen sowie das Ministerium für Wasser und Umweltschutz sind die zuständigen Ministerien und fungieren als Durchführungsstellen.

Was die Durchführung anbelangt, wurden 2001 insgesamt 19 Dienstleistungsaufträge für Gestaltung, Aufsicht und technische Hilfe ausgeschrieben (9 im Verkehrssektor und 10 im Umweltbereich), von denen neun innerhalb des Jahres unterzeichnet wurden (7 im Verkehrssektor und 2 im Umweltsektor). Fünf Ausschreibungen über Bauarbeiten -- eine im Verkehrssektor und 4 im Umweltbereich -- wurden 2001 gestartet.

Im Jahr 2001 wurden 14 neue Projekte angenommen. Dazu zählten 9 Umwelt- und 5 Verkehrsprojekte. Während des ganzen Zeitraums 2000-2001 wurden 22 Projekte angenommen, von denen 14 in den Umweltbereich und 8 in den Verkehrssektor fielen. Darunter befanden sich 3 Maßnahmen der technischen Hilfe zur Vorbereitung von Projekten, zwei im Verkehrssektor und eine im Umweltbereich.

Während die gesamten verfügbaren Mittelzuweisungen des ISPA zur Gänze in den Jahren 2000 und 2001 gebunden wurden, betrugen die Zahlungen, die bis zum Jahresende getätigt wurden, 65,6 Mio. EUR, was den ersten Vorschusszahlungen für alle im Jahr 2000 genehmigten Projekte und einige Anfang 2002 angenommene Projekte entspricht.

Begleitung und Bewertung

Die beiden ersten Sitzungen des ISPA-Begleitausschusses fanden im Juni und Oktober 2001 statt.

Auf den Sitzungen wurde auf die langsamen Fortschritte bei der Durchführung der ISPA-Maßnahmen (insbesondere in den Ausschreibungs- und Auftragsvergabephasen) und bei der Erfüllung der Bedingungen nach Artikel 8 der Finanzierungsvereinbarungen im Umweltbereich, die Notwendigkeit der Verbesserung der Qualität der Begleitberichte, die für die Begleitausschüsse erstellt werden, und das Erfordernis einer Stärkung der Verwaltungskapazitäten der Durchführungsstellen hingewiesen.

Kofinanzierung mit internationalen Finanzinstituten

Insgesamt werden alle außer zwei Umweltmaßnahmen des ISPA von internationalen Finanzinstituten kofinanziert. Dazu gehörten fünf Maßnahmen mit der EIB (zwei im Jahr 2000, d. h. Craiova und Braila, sowie drei im Jahr 2001, d. h. Cluj, Focsani und Pascani) und sechs Maßnahmen mit der EBWE (zwei im Jahr 2000, d. h. Konstanza und Iasi, sowie vier im Jahr 2001, d. h. Arad, Oradea, Temesvar und Neumarkt (Targu Mures)). Eine im Jahr 2000 angenommene Maßnahme (Piatra Neamt) wird vom Dänischen Amt für Umweltschutz kofinanziert. Im Verkehrssektor finanzieren die EIB und die EBWE parallele Projekte. Insgesamt entfallen rund 352,9 Mio. EUR der ISPA-Hilfe auf gemeinsam kofinanzierte Projekte (im Umweltbereich).

Es wird erwartet, dass diese Zusammenarbeit während des gesamten Programmierungszeitraums des ISPA fortgesetzt wird, zumal der Investitionsbedarf die Mittelzuweisung des ISPA weit übersteigt.

EDIS

Die ersten Schritte zum Abschluss von Phase I des EDIS-Plans wurden 2001 gesetzt, und der Abschlussbericht über die ,Beurteilung der Lücken" wurde im Januar 2002 erstellt. Die ,Beurteilung der Lücken" wurde allerdings von der Delegation der Europäischen Kommission in Rumänien und nicht -- wie im EDIS-Plan vorgesehen -- von den rumänischen Behörden in Auftrag gegeben. Es liegt also de facto eine Beurteilung der Lücken vor, aber die rumänischen Behörden müssen nun bestätigen, dass der Nationale Anweisungsbefugte den Bericht über die von der Delegation veranlasste Beurteilung der Lücken als Ergebnis von Phase I des EDIS-Plans akzeptieren kann. Danach sollten die nächsten Phasen des Plans eingeleitet werden, um insbesondere einen Zeitplan für die Einführung des EDIS festzulegen. Im Rahmen des ISPA wird im Jahr 2002 technische Hilfe für die erste Phase des ,Lückenschlusses" genehmigt werden.

Finanzverwaltung und -kontrolle

Das für das Audit des ISPA zuständige Referat der Generaldirektion Regionalpolitik hat erst Anfang Januar 2002 die Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle der ISPA-Durchführungsstellen geprüft. Im Mai 2002 wurde den rumänischen Behörden ein Bericht über die wesentlichen Feststellungen mit Empfehlungen für die Verbesserungen übermittelt, die notwendig sind, um die Erfordernisse von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates zu erfüllen. Ende 2002 wird eine Follow-up-Prüfung durchgeführt werden, um eine eingehendere Beurteilung der Verfahren des öffentlichen Auftragswesens und der Endbegünstigten im Umweltbereich vorzunehmen.

Tabelle 1: Angenommene Projekte und Mittelbindungen 2000-2001

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Tabelle 2: Im Jahr 2001 angenommene Projekte

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Tabelle 3: Maßnahmen der technischen Hilfe 2000-2001

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20. SLOWAKEI

Im Jahr 2001 erhielt die Slowakei aus dem ISPA Mittelzuweisungen in Höhe von insgesamt 48,1 Mio. EUR. Davon entfielen auf den Verkehrssektor 24,7 Mio. EUR und auf den Bereich Umwelt 23,4 Mio. EUR. Für technische Hilfe wurden 763 056 EUR vorgesehen. Die Mittelzuweisung für die Slowakei entspricht 4,33 % der gesamten ISPA-Mittel für 2001.

Programmplanung

Der Rahmen für die Programmplanung im Verkehrssektor folgte 2001 der Strategie, die von den slowakischen Behörden und der Kommission ausgearbeitet wurde. Im Dezember 2001 aktualisierte die slowakische Regierung ihre nationale ISPA-Strategie für diesen Bereich, wobei aber die allgemeinen Grundsätze für die Festlegung der Prioritäten nicht verändert wurden. Die Prioritäten konzentrierten sich auf die folgenden Ziele:

* Aufbau und Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur in den multimodalen Korridoren gemäß den europäischen Standards;

* Ausbau internationaler Straßen und deren Anbindung an das europäische Straßennetz;

* Integration von Personenverkehrssystemen;

* Förderung des kombinierten Straßen-/Schienenverkehrs;

* Gewährleistung der Umweltverträglichkeit der Verkehrsinfrastruktur.

Im Bereich Umwelt verfolgt die slowakische Regierung das strategische Ziel, die derzeitige Umweltqualität zu erhalten und den Zustand von Gebieten mit Umweltschäden und Altlasten wiederherzustellen. Eine Reform der Rechtsvorschriften, Umstrukturierung von Institutionen und Investitionsprogramme für die Umwelt sind erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen. Die Prioritäten erfassen eine Reihe von Bereichen:

* Die Verbesserung der Wasserqualität ist angesichts der weit verbreiteten Ableitung von ungeklärten oder teilweise geklärten Abwässern aus den wichtigsten Bevölkerungszentren vorrangig. Dies erfordert zunächst den Neu- und Umbau von Kanalisationsnetzen und Kläranlagen sowie weitere Maßnahmen, die sich auf ausgewählte Industriezweige konzentrieren.

* In der Abfallwirtschaft liegt der Schwerpunkt der Maßnahmen auf dem Aufbau eines Netzes regionaler Deponien und Verbrennungsanlagen zur Entsorgung von gefährlichen und ungefährlichen Abfällen, der Intensivierung der Abfalltrennung und der verstärkten Verwertung einzelner Fraktionen des kommunalen Abfalls.

* In Bezug auf die Luftverschmutzung bestehen trotz des Sinkens der Emissionen aufgrund des Rückgangs der Schwerindustrie und einer geringeren Nutzung der Braunkohle noch ernste Probleme in ungefähr 20 ausgewiesenen regionalen Verschmutzungsquellen.

Die Europäische Kommission hat bei der slowakischen Regierung eine Diversifizierung der Projektreihe angeregt, da sich alle bisher ausgearbeiteten Projekte in Wirklichkeit auf die Wasserwirtschaft konzentrierten.

Die Programmplanung im Bereich Umwelt wird derzeit durch unzureichende Ressourcen im Umweltministerium und die mangelnde Transparenz der laufenden Reform der Wasserwirtschaft erschwert. Der Abschluss dieser Reform -- in der die Einrichtung von regionalen Wasserwerken im Eigentum der Gemeinden vorgesehen ist -- würde zweifellos ein bedeutendes Hindernis für eine systematische, auf den Bedarf und die Effizienz ausgerichtete Programmplanung beseitigen.

Durchführung

Der stellvertretende Ministerpräsident fungiert als nationaler ISPA-Koordinator.

Die folgenden drei ISPA-Durchführungsstellen wurden für die Bereiche Umwelt und Verkehr eingerichtet:

* die Durchführungsstelle für Umweltprojekte,

* die Durchführungsstelle für Straßenprojekte,

* die Durchführungsstelle für Eisenbahnprojekte.

Alle drei Durchführungsstellen sind nun operativ.

Im Umweltbereich wurden in den Jahren 2000 und 2001 insgesamt 6 Investitionsprojekte und eine Maßnahme der technischen Hilfe zur Finanzierung durch das ISPA angenommen. Für den Verkehrssektor wurden im selben Zeitraum 3 Investitionsprojekte genehmigt. Im Jahr 2001 alleine wurden 3 Umweltprojekte und ein Verkehrsprojekt gebilligt. Dazu zählten eine Maßnahme der technischen Hilfe und 3 Investitionsprojekte im Bereich Umwelt und 2 Investitionsprojekte im Verkehrssektor. Ein Projektantrag in Bezug auf die Abwasserbehandlung in der Stadt Topolany wurde nicht angenommen, da er nicht der ISPA-Strategie entsprach.

Die Vorbereitung der Ausschreibungen und der Auftragsvergabe wurde während des ganzen Jahres fortgesetzt. Eine Ausschreibung für Bauarbeiten wurde von der Durchführungsstelle für Eisenbahnprojekte gestartet (Haushalt: 51 Mio. EUR). Die Ausarbeitung von Ausschreibungen im Umweltbereich kam nur langsam voran. Abgesehen von wenigen Ausschreibungen für technische Hilfe liefen in diesem Sektor keine Ausschreibungen an.

Die Maßnahme der technischen Hilfe zur Vorbereitung von Projekten (Gesamtkosten: 1,3 Mio. EUR) wurde zum Teil umgesetzt und führte bisher zur Fertigstellung von drei Vorschlägen für Projekte, von denen zwei der Kommission vorgelegt und einer angenommen wurde. Weitere Projektanträge werden derzeit ausgearbeitet und sollen der Kommission 2002 übermittelt werden.

Die Zahlungen, die bis zum Jahresende getätigt wurden, betrugen 4 Mio. EUR und betrafen die ersten Vorschüsse für im Jahr 2000 genehmigte Projekte.

Begleitung und Bewertung

Im Jahr 2001 trat der ISPA-Begleitausschuss zwei Mal, im Juni und November, zusammen. Die Qualität der Begleitunterlagen variierte von einem Projekt zum anderen erheblich. Die Diskussionen des Ausschusses waren allerdings fruchtbar und zeigten gute Aussichten für die Durchführung aller Projekte.

Kofinanzierung mit internationalen Finanzinstituten

Die enge Zusammenarbeit mit der EIB wurde im Umweltbereich fortgesetzt. Über ein Globaldarlehen, das über eine slowakische Bank mit Staatsgarantie bereitgestellt werden soll, wurde verhandelt, aber es wurde noch keine Vereinbarung geschlossen.

Mit der EIB wurde Einigung über die Kofinanzierung des Verkehrsprojekts erzielt. Während das ISPA 27 Mio. EUR bereitstellt, stimmte die EIB einer Finanzierung in Höhe von 40 Mio. EUR und die slowakische Regierung einem Beitrag von 19 Mio. EUR zu. Ende 2001 hatte die slowakische Regierung noch keine endgültige Entscheidung getroffen, ob sie dieses Darlehen wirklich verwenden soll oder nicht.

Weitere Darlehensfazilitäten der EIB stehen grundsätzlich für die Kofinanzierung der Eisenbahnprojekte ,Bratislava-Senkvice" und ,Senkvice-Cífer" zur Verfügung (über ein Globaldarlehen). Die slowakische Regierung hat allerdings noch nicht entschieden, ob solche Darlehen benötigt werden.

EDIS

Gegen Ende 2001 verhandelte die slowakische Regierung mit der Europäischen Kommission über ein Projekt der technischen Hilfe, um die Vorbereitung der erweiterten Dezentralisierung der ISPA-Verwaltung zu beschleunigen.

Eine erhebliche Stärkung der Kapazitäten wird insbesondere im Umweltbereich erforderlich sein. Maßnahmen für interne Kontrolle und Audit wurden in der slowakischen Zentralverwaltung gesetzt. Einige der Strukturen, die für diese Zwecke eingerichtet wurden, müssen jedoch zur Umstellung auf das EDIS noch voll und ganz die Arbeit aufnehmen.

Finanzverwaltung und -kontrolle

Das für das Audit des ISPA zuständige Referat der Generaldirektion Regionalpolitik hat für Januar 2002 eine Prüfung der Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle der ISPA-Durchführungsstellen angesetzt. Den slowakischen Behörden wird ein Bericht über die wesentlichen Feststellungen mit Empfehlungen für die Verbesserungen übermittelt werden, die notwendig sind, um die Erfordernisse von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates zu erfüllen. Eine Follow-up-Prüfung wird zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2002 durchgeführt werden.

Tabelle 1: Angenommene Projekte und Mittelbindungen 2000-2001

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Tabelle 2: Im Jahr 2001 angenommene Projekte

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Tabelle 3: Maßnahmen der technischen Hilfe 2000-2001

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21. SLOWENIEN

Im Jahr 2001 erhielt Slowenien aus dem ISPA Mittelzuweisungen in Höhe von insgesamt 16,0 Mio. EUR. Davon entfielen auf den Verkehrssektor 6,7 Mio. EUR und auf den Bereich Umwelt 9,3 Mio. EUR. Die Mittelzuweisung für Slowenien entspricht 1,44 % der gesamten ISPA-Mittel für 2001.

Programmplanung

Der Rahmen der ISPA-Programmplanung wird von den Umwelt- und Verkehrsstrategien bestimmt, die von den slowenischen Behörden im Einvernehmen mit der Kommission erstellt wurden. Diese Strategien enthalten vorläufige Listen von vorrangigen Projekten und werden von Zeit zu Zeit einer Überprüfung unterzogen.

Bei der Verkehrsinfrastruktur liegt der Schwerpunkt auf der Fertigstellung oder Verbesserung der wichtigsten transeuropäischen Netze und der Herstellung grenzüberschreitender Verbindungsstrecken (2 der 10 vorrangigen TINA-Korridore durchqueren Slowenien). Das Land ist stark daran interessiert, Nutzen aus seiner strategischen Lage zwischen Italien, Österreich, Kroatien und Ungarn zu ziehen. Der Schwerpunkt der Verkehrsstrategie der slowenischen Regierung liegt ausschließlich auf den Eisenbahnen, die angesichts ihres schlechten Zustands Erneuerungsarbeiten in großem Umfang erfordern.

Im Bereich Umwelt steht Slowenien vor allem im Bereich der Wasser- und der Abfallwirtschaft vor akuten Problemen, die große Investitionen sowie die Beteiligung sowohl des öffentlichen als auch des privaten Sektors erfordern. Die wichtigsten Umweltanliegen hängen mit der schlechten Wasserqualität zusammen. Außerdem gibt es keine Kläranlagen mit Drittbehandlung, was in vielen Seen und Speicherbecken zu einer Eutrophierung geführt hat.

Die Prioritäten konzentrieren sich auf die Notwendigkeit, Maßnahmen bei der Entsorgung vor allem des kommunalen Abfalls zu setzen. Die Deponien entsprechen noch nicht den EU-Standards, die Abfallverbrennungsanlagen sind derzeit unzureichend, die Abfälle werden nicht getrennt gesammelt, und es gibt kein organisiertes Recyclingsystem.

Durchführung

Der Minister für europäische Angelegenheiten (Behörde für europäische Angelegenheiten) fungiert als nationaler ISPA-Koordinator.

Die derzeit für das ISPA benannte Durchführungsstelle ist die Zentrale Finanzierungs- und Vertragsvergabestelle (CFCU). Die CFCU kann einige ihrer Aufgaben im Bereich des Auftragswesens und andere Angelegenheiten an den Endbegünstigten und/oder die für die Durchführung zuständige Stelle (Verkehrsministerium und Ministerium für Umwelt und Raumordnung) übertragen.

Im Jahr 2001 gaben die Mitglieder des Verwaltungsausschusses eine befürwortende Stellungnahme zu fünf neuen Projekten ab (4 im Bereich Umwelt und eines im Bereich Verkehr). Die Kommission hat vier davon angenommen, und eines (in Bezug auf den Fluss Paka) sollte 2002 unterzeichnet werden. Insgesamt wurden im Zeitraum 200-2001 9 Projekte angenommen: 5 Investitionsprojekte und eine Maßnahme der technischen Hilfe im Umweltbereich sowie 2 Investitionsprojekte und eine Maßnahme der technischen Hilfe in Verkehrssektor.

Die Vorbereitung der Ausschreibungen und der Auftragsvergabe ging bei allen Projekten während des Jahres 2001 voran. Zwei Bauaufträge (im Wert von 9,78 Mio. EUR) wurden in diesem Jahr unterzeichnet.

Während die gesamten verfügbaren ISPA-Mittel in den Jahren 2000 und 2001 gebunden wurden, betrugen die Zahlungen, die bis zum Jahresende getätigt wurden, 2,45 Mio. EUR, was den ersten Vorschusszahlung für die im Jahr 2000 genehmigten Projekte entspricht.

Begleitung und Bewertung

Die Arbeit des Begleitausschusses wird durch regelmäßige Besprechungen mit den Mitarbeitern der Delegation der Europäischen Kommission in Ljubljana, durch Begleitberichte der Durchführungsstellen und einige Besuche von Mitarbeitern der Kommission ergänzt.

Einer der Hauptpunkte, auf die in den Berichten über Slowenien hingewiesen wurde, bezog sich auf Verzögerungen bei Ausschreibungen. Diese wurden vor allem durch die Änderung des Ausschreibungsverfahrens aufgrund der Umstellung vom DIS (Dezentralen Durchführungssystem) auf den Leitfaden für die Vergabeverfahren im Rahmen von PHARE, ISPA und SAPARD verursacht. Die Ausschreibungs unterlagen, die im Einklang mit den Regeln des DIS erstellt wurden, wurden überarbeitet, um die neuen Regeln des Leitfadens einzuhalten. Dieses Problem wurde gegen Ende 2001 gelöst.

Kofinanzierung mit internationalen Finanzinstituten

Slowenien beabsichtigt, im Jahr 2002 eine Vereinbarung mit der EIB über zwei Rahmendarlehen fertig zu stellen. Dadurch werden weitere 35 Mio. EUR für Umweltprojekte und 30 Mio. EUR für Verkehrsprojekte zur Verfügung stehen. Berücksichtigt man die dadurch entstehende engere Zusammenarbeit zwischen der EIB und den Dienststellen der Kommission bei der Bewertung von Projektanträgen, so werden diese Darlehen einen erheblichen Beitrag zur Hebelwirkung der ISPA-Mittel leisten.

EDIS

Die Mechanismen für das EDIS werden derzeit in Slowenien geklärt, aber schon jetzt steht fest, dass die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Zentralen Finanzierungs- und Auftragsvergabestelle (CFCU) von den fachlich zuständigen Ministerien übernommen werden. Diese Umstellung soll vor dem Beitritt wirksam werden, um für eine Probezeit vor der Anwendung des Kohäsionsfonds zu sorgen.

Eine ähnliche Reorganisation wird die Aufgaben des Nationalen ISPA-Koordinators betreffen, für die eine Verlagerung von der Behörde für europäische Angelegenheiten zur Nationalen Agentur für Wiederaufbau und Entwicklung im Wirtschaftsministerium vorgesehen ist.

Ende 2001 war keine Phase des EDIS-Plans abgeschlossen. Die slowenischen Behörden werden mit ihren eigenen Ressourcen die ,Beurteilung der Lücken" (Phase I) durchführen. Für den ,Lückenschluss" und die ,Beurteilung des Umsetzungsgrades" -- die Phasen II und III des EDIS-Plans -- haben die slowenischen Behörden 2002 einen Vorschlag für technische Hilfe im Rahmen des ISPA vorgelegt.

Finanzverwaltung und -kontrolle

Die für das Audit des ISPA zuständige Dienststelle der Kommission hat im November 2001 die Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle der ISPA-Durchführungsstellen geprüft. Anfang 2002 wurde den slowenischen Behörden ein Bericht über die wesentlichen Feststellungen mit Empfehlungen für die Verbesserungen übermittelt, die notwendig sind, um die Erfordernisse von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates zu erfüllen. Eine Follow-up-Prüfung wird 2002 durchgeführt werden.

Tabelle 1: Angenommene Projekte und Mittelbindungen 2000-2001

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Tabelle 2: Im Jahr 2001 angenommene Projekte

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Tabelle 3: Maßnahmen der technischen Hilfe 2000-2001

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Abkürzungen

BOT // Build Operate Transfer

CFCU // Zentrale Finanzierungs- und Auftragsvergabestelle

DIS // Dezentrales Durchführungssystem

EBWE // Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

EDIS // Erweitertes dezentrales Durchführungssystem

EFRE // Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

EIB // Europäische Investitionsbank

FIDIC // Internationale Vereinigung beratender Ingenieure

IA // Durchführungsstelle

IFI // Internationales Finanzinstitut

ISPA // Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt

NAO // Nationaler Anweisungsbefugter

NEFCO // Nordic Environment Finance Corporation

NF // Nationaler Fonds

NIB // Nordic Investment Bank

NIC // Nationaler ISPA-Koordinator

NPAA // Nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands

PHARE // Hilfsprogramm der Gemeinschaft für die Wirtschaftsreform der Länder Mittel- und Osteuropas

PPP // Öffentlich-private Partnerschaft

SAO // Sektoraler Anweisungsbefugter

SAPARD // Sonderaktion zur Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

TEVN // Transeuropäisches Verkehrsnetz

TINA // Bewertung des Verkehrsinfrastrukturbedarfs

UVP // Umweltverträglichkeitsprüfung

Nützliche Informationsquellen

ISPA online:

http://www.europa.eu.int/comm/regional_policy/funds/ispa/ispa_en.htm

GD Regionalpolitik online:

http://www.europa.eu.int/comm/regional_policy/index_de.htm

Dokumentationszentrum // Europäische Kommission GD Regionalpolitik B-1049 Brüssel Tel.: + 32 2 2960634 Fax: + 32 2 2966003 E-Mail: regio-info@cec.eu.int

Website der Europäischen Union: // www.europa.eu.int

Website der GD Erweiterung: // http://europa.eu.int/comm/enlargement/index.htm

Website der EBWE: // www.ebrd.com

Website der EIB: // www.eib.org

Projects signed - per country per (sub)sector

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