EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52002DC0591

Bericht der Kommission - 13. Jahresbericht der Strukturfonds (2001)

/* KOM/2002/0591 endg. */

52002DC0591

Bericht der Kommission - 13. Jahresbericht der Strukturfonds (2001) /* KOM/2002/0591 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION - 13. Jahresbericht der Strukturfonds (2001)

INHALTSVERZEICHNIS

Anhang 1: Finanzielle Abwicklung nach Zielen

Anhang 2: Finanzielle Abwicklung der Gemeinschaftsinitiativen

Anhang 3: Finanzielle Abwicklung der technischen Hilfe

Anhang 4: Finanzielle Abwicklung

ALLGEMEINE ZUSAMMENFASSUNG

Der vorliegende Bericht stützt sich auf Artikel 45 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds. In diesem Bericht soll ein Überblick über die Strukturfondstätigkeiten sowie über die Koordinierung zwischen den Interventionen der Strukturfonds und denen der anderen Finanzinstrumente im Jahr 2001 gegeben werden.

Der Bericht ist nach drei großen Themen untergliedert:

- die herausragenden Merkmale der Tätigkeiten der einzelnen Fonds und anderen Finanzinstrumente;

- die Koordinierung mit den anderen Finanzinstrumenten und die Vereinbarkeit mit den anderen Gemeinschaftspolitiken;

- die Bewertung der Durchführung und bisherigen finanziellen Abwicklung.

Höhepunkte des Jahres 2001

Im Mittelpunkt des Jahres 2001 stand der Abschluss der Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die Ziel-1-Programme, für die 70% der Strukturfondsmittel im Zeitraum 2000-2006 bereitgestellt werden. Die Kommission hat am 5. Juli 2001 eine Mitteilung angenommen, in der sie eine Bilanz der Verhandlungen über die Ziel-1-Programme zieht. Diese Bilanz ist weitgehend positiv, auch wenn eine Reihe von Problemen auftrat. So wurde der ursprünglich für die endgültige Fertigstellung der Programmplanungsdokumente vorgesehene Zeitraum von fünf Monaten überschritten, was auf das Bemühen um eine qualitätsorientierte Programmplanung zurückzuführen ist. Es hat sich gezeigt, dass fünf Monate angesichts eines so komplexen Verfahrens nicht ausreichen, da im Hinblick auf eine wirksame Programmplanung unbedingt viele Partner beteiligt werden sollten, den Erfordernissen sowohl der nationalen als auch der Gemeinschaftspolitiken Rechnung zu tragen ist und angemessene Verwaltungs- und Kontrollsysteme geschaffen werden müssen.

Was die Durchführung betrifft, so konnten nach Genehmigung aller einheitlichen Programmplanungsdokumente und operationellen Programme sowohl für Ziel 1 als auch für Ziel 2 sämtliche vorgesehenen Mittel gebunden und 70% der Zahlungen abgewickelt werden. Bei Ziel 3 kam es dagegen zu Verzögerungen.

Auch bei den Gemeinschaftsinitiativen verlief die Durchführung zügig:

INTERREG III: 54 der insgesamt 70 Programme wurden genehmigt.

URBAN II: Die 70 Programme wurden genehmigt; die entsprechenden Mittel wurden gebunden und die Vorschusszahlungen getätigt.

EQUAL: Gleich nach der Genehmigung ihrer PGI haben die Mitgliedstaaten Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen lanciert. Um die Suche nach transnationalen Partnern zu erleichtern, hat die Kommission eine gemeinsame Datenbank eingerichtet, die über den Server Europa zugänglich ist.

LEADER+: 56 von 73 Programmen wurden genehmigt.

Insgesamt belief sich die Ausführungsrate für die Gemeinschaftsinitiativen auf 89% (Mittelbindungen und Zahlungen).

Im Bereich der innovativen Maßnahmen hat der EFRE 81 der 103 vorgeschlagenen Projekte genehmigt und der ESF hat 37 der 148 vorgeschlagenen Projekte zum Thema "Anpassung an die neue Wirtschaft" (durchschnittliche Kofinanzierungsrate: 72%) ausgewählt. Für das zweite Thema - "Lokale Beschäftigungsstrategien" - wurde am 31. Oktober 2001 ein Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen lanciert.

Was den Abschluss der Programme aus der Zeit vor 1994 betrifft, so konnten die Restbeträge im Laufe des Jahres 2001 im Wesentlichen abgewickelt werden. So ist der Betrag der noch abzuwickelnden Mittelbindungen für Ziel 1 von 581 auf 315 Mio. EUR, für Ziel 2 von 144 auf 88 Mio. EUR und für die Gemeinschaftsinitiativen von 146 auf 62 Mio. EUR zurückgegangen. Die meisten der noch offenen Beträge betreffen entweder Dossiers, bei denen wegen des schwerwiegenden Verdachts auf Unregelmäßigkeiten verstärkte Kontrollen durchgeführt werden, oder laufende Rechtsverfahren.

Koordinierung mit den anderen Finanzinstrumenten und Vereinbarkeit mit den anderen Gemeinschaftspolitiken

Der Kohäsionsfonds finanziert Verkehrsinfrastruktur- und Umweltvorhaben. Durch die Aufstellung von strategischen Rahmenplänen ist eine bessere Kohärenz mit den Strukturfondsinterventionen gewährleistet.

Ebenso wurde nach dem zwischen der EIB und der Kommission geschlossenen Kooperationsabkommen für den Zeitraum 2000-2006 eine Regelung für die Kontakte zwischen den geografischen Referaten der beiden Einrichtungen eingeführt, um die Koordinierung ihrer Interventionen untereinander zu verbessern. Darüber hinaus hat sich die EIB an der Bewertung von acht Großprojekten beteiligt, die für eine Finanzierung im Rahmen der Strukturfonds vorgeschlagen wurden.

Was die Berücksichtigung anderer Gemeinschaftspolitiken betrifft, so wurden die Strukturfondsinterventionen wie bisher sorgfältig überprüft, um ihre Vereinbarkeit mit den gemeinschaftlichen Wettbewerbsvorschriften, insbesondere im Zusammenhang mit staatlichen Beihilfen, zu gewährleisten.

Die Vereinbarkeit der Strukturfondsinterventionen mit der Beschäftigungspolitik wurde ebenfalls besonders geprüft. Hierzu ist jedoch festzustellen, dass die Auswirkungen der ESF-Interventionen zuweilen schwer zu bewerten sind, da es kein einheitliches Muster für die Vorlage der nationalen Aktionspläne für die Beschäftigung gibt.

Ferner wurde eine Ex-ante-Bewertung der Strukturfondsinterventionen vorgenommen, um ihre Vereinbarkeit mit den Umweltschutzbestimmungen zu gewährleisten. Da es jedoch bei den meisten Programmen an harmonisierten Daten und Indikatoren mangelte, erwies sich diese Bewertung als schwierig. Bei den Verhandlungen über die Strukturfondsprogramme hat die Kommission ganz besonders auf die Umsetzung der NATURA-2000-Richtlinie geachtet.

Bewertung der Programmdurchführung und Kontrolle der finanziellen Abwicklung

2001 hat der EFRE 27 Kontrollbesuche zur Überprüfung der Verwaltungssysteme der Mitgliedstaaten durchgeführt. Diese präventiv vorgenommenen Kontrollen haben gezeigt, dass sich die Mitgliedstaaten um die Qualität ihrer Systeme bemüht haben, indem sie vor allem interne Auditstellen eingerichtet haben. Zu bedauern ist jedoch, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten noch immer viel zu häufig Zahlungen vornehmen, ohne wirklich zu überprüfen, ob die Ausgaben tatsächlich getätigt wurden. Bei den Kontrollen wurde auch die mangelnde Autorität über zwischengeschaltete Stellen und Durchführungsstellen festgestellt, die im Übrigen präzisere und einheitliche Verfahrensvorschriften benötigen.

Der ESF hat 41 Audits/Kontrollen vorgenommen, beim FIAF waren es insgesamt 12.

Bei den 18 vom EAGFL durchgeführten Kontrollen wurde im Wesentlichen festgestellt, dass die Verordnung (EG) Nr. 2064/97 unzureichend angewendet wird, in einigen Fällen nicht zuschussfähige Ausgaben finanziert wurden und es noch viel zu häufig Probleme beim Abgleich der an die Kommission übermittelten Ausgabenerklärungen mit den entsprechenden Transaktionen gibt.

KAPITEL 1: Höhepunkte des Jahres 2001

1.1 Der zweite Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und das Kohäsionsforum

Der zweite Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt mit dem Titel "Einheit Europas, Solidarität der Völker, Vielfalt der Regionen" wurde von der Kommission im Januar 2001 verabschiedet. Der Bericht zieht Bilanz aus der 1989 in die Wege geleiteten Kohäsionspolitik und schafft eine erste Grundlage für die Debatte über die Zukunft dieser Politik vor dem Hintergrund einer erweiterten Union. Der für Regionalpolitik zuständige EU-Kommissar Michel Barnier hat diesen Bericht am 31. Januar 2001 dem Europäischen Parlament vorgelegt.

Dem Bericht zufolge wurden beim nationalen und regionalen Zusammenhalt seit dem Ende der 80er Jahre beträchtliche Fortschritte erzielt. Zwischen den Mitgliedstaaten wurden die Disparitäten um ein Drittel, zwischen den Regionen um knapp ein Fünftel verringert. Zwischen 1988 und 1999 ist in den drei am wenigsten wohlhabenden Mitgliedstaaten (Griechenland, Spanien, Portugal) das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen von 68% auf 79% des Unionsdurchschnitts gestiegen. Gleichzeitig hat sich Irland dem Gemeinschaftsdurchschnitt angenähert und konnte so aus der Gruppe der sogenannten "Kohäsionsländer" ausscheiden. Außerdem haben die weniger wohlhabenden Länder ihre Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur ausgebaut.

Jedoch ist innerhalb der meisten Mitgliedstaaten keine Verringerung des Entwicklungsgefälles zu beobachten. Im Gegenteil: in einigen Fällen verstärken sich die Ungleichheiten sogar noch, auch wenn sich in den Kohäsionsländern trotz der Zunahme der Disparitäten zwischen den Regionen eine Annäherung des Pro-Kopf-BIP sämtlicher Regionen an den Gemeinschaftsdurchschnitt feststellen lässt. Andere Indikatoren zeigen, dass nach wie vor Unterschiede zwischen den Regionen bestehen. So weisen (in Spanien, Italien oder den französischen überseeischen Gebieten) einige Regionen weiterhin Gebiete mit einer besonders hohen Arbeitslosenquote auf, und die regionalen Disparitäten in den Bereichen Forschung, Innovation oder Schul- und Berufsbildung bleiben unverändert oder nehmen sogar noch zu.

Der Bericht hat die Bewerberländer in seine Analyse miteinbezogen. Die Situation lässt sich durch eine einfache Rechnung verdeutlichen: während Fläche und Bevölkerung um ein Drittel zunehmen, dürfte das BIP der neuen Union um lediglich 5% steigen.

Der Bericht sieht voraus, dass sich in der erweiterten Union drei Hauptgruppen herausbilden werden, denen jeweils die Mitgliedstaaten mit vergleichbarem Entwicklungsstand angehören. Die erste Gruppe würden die zwölf wohlhabendsten Mitgliedstaaten bilden (deren BIP dem Gemeinschaftsdurchschnitt entspricht oder diesen übertrifft); die zweite Gruppe bestuende aus den drei sogenannten Kohäsionsländern (Griechenland, Spanien, Portugal) und einigen Bewerberländern (Malta, Slowenien, Tschechische Republik, Zypern), in denen das BIP bei etwa 80% des EU-Durchschnitts läge. Die dritte Gruppe schließlich würde die übrigen Bewerberländer, also acht Staaten umfassen, deren Einwohner (16% der Bevölkerung der erweiterten Union) ein Einkommen von etwa 40% des Gemeinschaftsdurchschnitts erzielen würden.

Angesichts der Herausforderungen, die mit der Erweiterung verbunden sind, müssen neue Lösungs- und Aktionsansätze gesucht werden. Eine entscheidende Frage lautet, an welchem Hauptkriterium sich die Regionalpolitik orientieren soll. Bliebe das Kriterium des Pro-Kopf-BIP erhalten, so würde dies zu einem Rückgang des durchschnittlichen BIP der Union führen. Die Regionen, die heute im Rahmen von Ziel 1 gefördert werden, würden automatisch aus der Gemeinschaftsförderung herausfallen.

Das zweite Kohäsionsforum, das am 21. und 22. Mai 2001 in Brüssel stattfand, bot den 1800 Teilnehmern Gelegenheit, sich aktiv an der Diskussion über die Zukunft der Regionalpolitik zu beteiligen. Die teilnehmenden Minister aus den Mitgliedstaaten und den Bewerberländern, europäischen Abgeordneten und Vertreter der regionalen Behörden in der Union konnten so ihre Standpunkte und Erwartungen, aber auch Befürchtungen hinsichtlich der Regionalförderung in der erweiterten Union darlegen.

Auch wenn es bei diesem Forum nicht so sehr um die Finanzierung, sondern eher um den Inhalt der künftigen europäischen Regionalpolitik ging, kam die Frage der finanziellen Mittel häufig zur Sprache. Mehrere Redner forderten eine Anhebung der beiden Obergrenzen für die Regionalbeihilfen:

- Haushaltsplan der Union: Gegenwert von 0,45 % des BIP insgesamt;

- übertragene Finanzmittel: 4 % des nationalen BIP für jedes begünstigte Land.

Die in dem zweiten Kohäsionsbericht behandelten Raumordnungsfragen wie Städteplanung und Diversifizierung des ländlichen Raums, Gebiete mit natürlichen und geografischen Nachteilen oder Umstellungsprobleme wurden mehrfach zur Sprache gebracht, so dass Kommissar Barnier vorschlug, diese Fragen in den kommenden zwei Jahren eingehender zu erörtern.

1.2. Einleitung der innovativen Maßnahmen

Die Kommission hat im Januar 2001 neue Leitlinien für die innovativen Maßnahmen des EFRE im Zeitraum 2000-2006 verabschiedet. Im Rahmen der neuen Regelung können die Förderregionen EFRE-Mittel in Höhe von bis zu 3 Mio. EUR für ein Regionalprogramm mit innovativen Maßnahmen beantragen, das sich auf eine regionale Strategie zur Innovationsförderung stützt, den spezifischen Kontext der jeweiligen Region berücksichtigt und eine Reihe von Maßnahmen und Pilotprojekten umfasst, die im Rahmen der zuständigen regionalen Partnerschaft auszuwählen sind.

Das Ziel besteht darin, die Qualität der Interventionen im Rahmen der Hauptprogramme für die Ziele 1 und 2 zu verbessern und den Inhalt anderer regionaler Entwicklungsprogramme positiv zu beeinflussen. Neben den Regionalprogrammen kann eine begrenzte Zahl von Sonderprogrammen für den Aufbau von Netzen genehmigt werden, an denen mindestens fünf Regionen aus fünf Mitgliedstaaten beteiligt sind.

Für die innovativen Maßnahmen werden im Zeitraum 2000-2006 ungefähr 400 Mio. EUR zur Verfügung stehen (0,4% des jährlichen Haushalts des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung).

1.3. Mitteilung zum Stand der Verhandlungen über die Ziel-1-Programme

Am 5. Juli 2001 hat die Kommission eine Mitteilung [1] angenommen, die die wichtigsten Aspekte der Gemeinschaftsinterventionen behandelt, die zugunsten der Ziel-1-Förderregionen im neuen Programmplanungszeitraum (2000-2006) geplant sind; im Mittelpunkt stehen dabei die Ergebnisse der Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und der zusätzliche Nutzen des Beitrags der Gemeinschaft. Nach eineinhalbjährigen Verhandlungen war es an der Zeit, Bilanz zu ziehen, auch wenn dies in den Grundverordnungen nicht vorgesehen ist.

[1] KOM(2001) 378 endg. vom 5. Juli 2001 und SEC(2001) 1140/2 vom 18. Juli 2001

Für den Zeitraum 2000-2006 hat der Europäische Rat bei seinem Treffen in Berlin beschlossen, für die Strukturfonds Mittel in Höhe von 195 Mrd. EUR bereitzustellen; davon entfallen knapp 70% oder 127,5 Mrd. EUR auf die regionalen Entwicklungsprogramme für Ziel 1. Diese Mittel dürften bis 2006 in den betreffenden Mitgliedstaaten zu einer deutlichen Erhöhung des realen BIP führen (6% in Griechenland und Portugal, 2,4% in Spanien und 4% in den neuen Bundesländern). Darüber hinaus werden von den neuen Programmen wichtige Impulse für die Investitionstätigkeit bis zum Jahre 2006 erwartet (+20% in Griechenland, +14% in Portugal, +6% in den neuen Bundesländern).

Obwohl die Bilanz der Verhandlungen mit den nationalen und regionalen Behörden nach wie vor als weitgehend positiv anzusehen ist, hat die Kommission in ihrer Mitteilung auf vereinzelt aufgetretene Schwierigkeiten hingewiesen:

- Der für die Aushandlung der Programmplanungsdokumente vorgesehene Zeitraum von fünf Monaten hat sich als zu kurz erwiesen (durchschnittlicher Zeitraum für die Annahme: zwischen acht Monaten und einem Jahr), da die Kommission eingehende Gespräche mit den Mitgliedstaaten geführt hat, um die Qualität der Programmplanung zu verbessern. Es muss zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen der Dauer der Verhandlungen und der Qualität der Programmplanung gefunden werden. Dies gilt insbesondere für die Einsetzung ausreichender Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die Einbeziehung der Bewertung im Vorfeld der Programmplanung, die breitere Konsultation der Öffentlichkeit im Rahmen der Partnerschaft und die Überprüfung der Einhaltung der Gemeinschaftspolitiken namentlich beim Umweltschutz und beim Wettbewerb. Die Kommission wird darauf achten, dass die Mitgliedstaaten ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nachkommen.

- Die Ergänzung zur Programmplanung wurde zuweilen als eine eigenständige Planungsphase aufgefasst, obwohl sie eigentlich dazu dient, den Inhalt der Programmschwerpunkte durch eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen und die Quantifizierung der Ziele und der entsprechenden Indikatoren, auch im Hinblick auf die leistungsgebundene Reserve, eingehend darzulegen. Dies führte in einigen Fällen unter Umständen zu Verwaltungsproblemen, weil die für die Ausarbeitung der Ergänzung zur Programmplanung zuständigen Behörden nicht mit den Stellen identisch waren, die mit der Aushandlung der Pläne und Programme befasst waren.

- In mehreren Mitgliedstaaten wurden die neuen Verwaltungs-, Kontroll- und Begleitsysteme zwar in ihren Grundzügen bestimmt, die Modalitäten zur Verwirklichung dieser Systeme und zur Sicherstellung, dass sie einwandfrei funktionieren, stehen jedoch noch aus.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, in diesen wichtigen Bereichen, die nach Maßgabe der neuen Durchführungsverordnungen für eine effizientere Verwendung der Strukturfondsmittel sorgen sollen, ihre Anstrengungen zu verstärken und vor allem die rechnergestützten Abrechnungssysteme auszubauen (auch um Verzögerungen bei den Zwischenzahlungen zu vermeiden). Die Kommission beabsichtigt, eine vergleichende Analyse der Finanz- und Kontrollsysteme vorzunehmen, die dazu beitragen soll, die besten Verfahren zu identifizieren und neue Lösungsansätze für Schwierigkeiten auf diesem Gebiet zu fördern.

- Trotz der Fortschritte, die hinsichtlich der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Aufstellung der Pläne und Programme erzielt wurden, ist nicht immer klar, wie der Grundsatz der Partnerschaft im Verlauf der Durchführung der Interventionen umgesetzt wird.

Die Kommission wird sich um ein reibungsloses Funktionieren der Partnerschaft bemühen. Sie sollte so breit wie möglich angelegt sein und sich vorausschauender und verantwortungsvoller mit der konkreten Verwaltung der Interventionen befassen.

Diese weniger positiven Aspekte stellen nicht in Frage, dass die in den Strukturfondsverordnungen beschlossenen Entwicklungen richtig sind. Das leistungsorientierte Verwaltungsmodell, das einen der Pfeiler dieser Reform darstellt, erweist sich als anspruchsvoll und schwer umsetzbar. Dennoch hat es bereits dazu beigetragen, die Transparenz und die Qualität der Programmplanung für den Zeitraum 2000-2006 zu verbessern. Die Halbzeitbewertung dieser Programme wird zeigen, inwieweit dies Einfluss auf ihre Umsetzung hatte. Die Kommission wird daraus die entsprechenden Lehren ziehen, wie sich Vereinfachung, Qualität, Wirksamkeit und Transparenz miteinander in Einklang bringen lassen.

Die Mitteilung wurde auf der informellen Tagung der Minister für Regionalpolitik erörtert, die am 13. Juli 2001 in Namur stattfand. Die Erörterungen befassten sich mit den Ergebnissen, die bisher bei der Ausarbeitung der Förderprogramme im Rahmen von Ziel 1 erzielt worden sind. Die Teilnehmer stellten heraus, dass dank zunehmend systematischer Bewertung, verstärkter Partnerschaft und besserer Berücksichtigung der Gemeinschaftsprioritäten (z.B. Informationsgesellschaft und Umweltschutz) bedeutende Fortschritte im Hinblick auf den strategischen Gehalt der Regionalprogramme zu verzeichnen sind. Die Vertreter einiger Mitgliedstaaten haben allerdings ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, dass die Vorschriften für die Finanzverwaltung und -kontrolle der Kommission das Bestreben einer stärkeren Vereinfachung im Zuge der Dezentralisierung vereiteln könnten. Im Hinblick darauf beschloss Kommissar Barnier, um, unter Einbezug der Mitgliedsstaaten, nach Möglichkeiten zu suchen, um die Anwendung des Strukturfonds zu vereinfachen und gleichzeitig die grundliegenden Regeln einer beständigen und wirksamen Verwaltung zu beachten. Die im Rahmen der Verhandlungen über die Ziel-1-Programme gesammelten Erfahrungen werden besonders nützlich für die Ausarbeitung der Programmplanungsdokumente der Beitrittsländer in der Mitte des Förderzeitraums 2000-2006 sein.

Der dritte Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, den die Kommission normalerweise Ende 2003 vorlegen wird, bietet die Gelegenheit, sich einen Überblick über die rechtlichen Verbesserungen zu verschaffen, die für das Funktionieren der Strukturfonds im Programmplanungszeitraum nach 2006 erforderlich sind.

KAPITEL 2: DURCHFÜHRUNG DER PROGRAMME

2.1. Allgemeiner Überblick

2.1.1. Verabschiedung neuer Programme

Die für Ziel 1 im Jahr 2000 noch nicht genehmigten EPPD und OP wurden 2001 verabschiedet. Es handelt sich insgesamt um 55 Interventionen, die vor allem Griechenland (25 OP) und Spanien (17 OP) betreffen. Für die anderen im Rahmen von Ziel 1 unterstützten Mitgliedstaaten mussten nur noch einige wenige Interventionen genehmigt werden.

Für Ziel 2 wurden 2001 ebenfalls alle vorgesehenen Interventionen verabschiedet. Es handelt sich um insgesamt 86 EPPD. Es sei daran erinnert, dass im Jahr 2000 lediglich die EPPD für Dänemark, Finnland und Schweden genehmigt werden konnten. Die meisten Programme der übrigen Mitgliedstaaten standen aber Ende 2000 zur Genehmigung bereit, was eine Übertragung der betreffenden Mittel rechtfertigte. Einige Programme für Italien, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und - teilweise - für Deutschland standen Ende 2000 noch nicht zur Genehmigung bereit und mussten im Anschluss an die Entscheidung über die Wiedereinsetzung der Ende 2000 in Abgang gestellten Mittel angepasst werden.

Für Ziel 3 wurden im Laufe des Jahres lediglich vier spanische OP genehmigt, deren Verabschiedung noch ausstand.

Für das FIAF außerhalb der Ziel-1-Regionen hat die Kommission für zehn der elf Programme der nicht unter Ziel 1 fallenden Regionen die Mittel der zweiten Tranche in Höhe von 159,4 Mio. EUR gebunden. Die erste Tranche in Höhe von 14 Mio. EUR für das italienische Programm wurde ebenfalls gebunden, und zwar aus Mitteln, die aus dem Jahr 2000 übertragen worden waren. Die Schlussfolgerung zum Programm für die Niederlande lag zum Ende des Haushaltsjahres praktisch fertig vor, konnte aber nicht mehr bis zum 31. Dezember 2001 durch eine Kommissionsentscheidung umgesetzt werden, weshalb die Kommission eine Übertragung der betreffenden Mittel beschloss. Die Mittel wurden bis zum 31. März 2002 gebunden.

Auf Ebene der Gemeinschaftsinitiativen wurden im Laufe des Jahres sämtliche im Jahr 2000 noch nicht genehmigten Programme verabschiedet.

Es handelt sich insbesondere um 53 INTERREG III-Programme (Ausrichtungen A und B), die 2001 genehmigt wurden.

Außerdem wurden 2001 alle 70 Stadterneuerungsprogramme (Gemeinschafts initiative URBAN II) verabschiedet.

Im Rahmen von LEADER+ wurden 2001 56 nationale und regionale Programme genehmigt.

Im September 2000 legten die Mitgliedstaaten ihre Programmvorschläge im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL für eine Gemeinschaftsbeteiligung von insgesamt 3,026 Mrd. EUR vor. Nach Abschluss der Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten genehmigte die Kommission zwischen dem 8. März und dem 22. Mai 2001 insgesamt 17 EQUAL-Programme, d.h. ein Programm je Mitgliedstaat mit Ausnahme von Belgien und dem Vereinigten Königreich, die jeweils zwei Programme haben [2].

[2] Je ein Programm für den französisch-/deutschsprachigen bzw. den niederländischsprachigen Teil; je ein Programm für Großbritannien bzw. Nordirland

Im Laufe des Jahres 2001 wurden im Rahmen der verschiedenen Ziele und Gemeinschaftsinitiativen insgesamt [341] Interventionen genehmigt.

Die Programmplanung für den Zeitraum 2000-2006, die Ende 2001 nahezu abgeschlossen war (bis auf die Programme im Rahmen von INTERREG III C), wird somit durch [452] Interventionen (EPPD und OP) umgesetzt. Im Vergleich dazu umfasste die Programmplanung für den vorangegangenen Zeitraum 1994-1999 mehr als 1130 Interventionen.

2.1.2. Durchführung der Ziele 1, 2 und 3

Ziel 1

Die Verpflichtungsermächtigungen für Ziel 1 wurden durch aus dem Jahr 2000 übertragene Mittel in Höhe von 5,375 Mrd. EUR aufgestockt, wodurch sich die verfügbaren Mittel um 25,8% erhöhten. Diese Mittelübertragung wurde vorgenommen, um im Jahr 2001 für gewisse Programme, die Ende 2000 genehmigt wurden bzw. zur Genehmigung bereit waren, die Jahrestranchen 2000 zu binden.

Die Zahlungsermächtigungen für Ziel 1 wurden durch aus dem Jahr 2000 übertragene Mittel in Höhe 1,02 Mrd. EUR aufgestockt. Allerdings wurde im Rahmen des von der Haushaltsbehörde genehmigten jährlichen globalen Übertragungsverfahrens ein Gesamtbetrag von 209,7 Mio. EUR übertragen, davon 160 Mio. EUR auf andere Kapitel der Strukturfonds und der Rest, also 49,7 Mio. EUR, auf andere Haushaltskapitel. Diese Übertragungen machen 1,1% der Zahlungsermächtigungen für Ziel 1 aus.

Die verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen wurden im Laufe des Jahres zu 100% ausgeführt, die Zahlungsermächtigungen zu 70%. Der nicht ausgeführte Restbetrag der Zahlungsermächtigungen wurde entsprechend der in der Haushaltsordnung aufgestellten allgemeinen Regel in Abgang gestellt.

Was den Abschluss der Programme aus den vorangegangenen Planungsperioden und die noch abzuwickelnden Verpflichtungen ("restant à liquider" - RAL) anbelangt, so wurden bei Ziel 1 im Jahr 2001 bedeutende Fortschritte erzielt.

Entwicklung der RAL aus der Zeit vor 1994 bei den Ziel-1-Programmen:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Gemäß Artikel 52 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 wurden die RAL für die Programme, die die Kommission vor dem 1. Januar 1994 genehmigt hatte und für die bis zum 31. März 2001 kein abschließender Zahlungsantrag eingereicht worden war, zum 30. September 2001 automatisch freigegeben.

Die Tatsache, dass bei den von diesen Bestimmungen betroffenen Programmen auch jetzt noch RAL vorliegen, erklärt sich dadurch, dass die nach diesen Bestimmungen erforderlichen abschließenden Zahlungsanträge für die betreffenden Programme zwar eingereicht wurden, die RAL jedoch

- aufgrund von anhängigen Gerichtsverfahren,

- bis zur Überprüfung mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten,

- oder aus beiden Gründen zusammen

noch nicht entgültig abgewickelt werden konnten.

Ziel 2

Nach der Genehmigung der meisten Ziel-2-Programme im Jahr 2001 wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2,652 Mrd. EUR vom Jahr 2000 auf das Jahr 2001 übertragen, was eine Aufstockung der Mittel um 73,4% bedeutet. Trotz dieses Anstiegs der verfügbaren Mittel wurden die Verpflichtungsermächtigungen einschließlich der Übertragungen im Jahr 2001 vollständig ausgeführt.

Bei den Zahlungsermächtigungen beliefen sich die Mittelübertragungen aus dem Jahr 2000 auf 150 Mio. EUR. Die Zahlungsermächtigungen wurden 2001 zu 70% ausgeführt. Der nicht ausgeführte Restbetrag der Zahlungsermächtigungen wurde entsprechend der in der Haushaltsordnung aufgestellten allgemeinen Regel in Abgang gestellt. Aufgrund der ihr vorliegenden Angaben gelangte die Kommission zu der Auffassung, dass die eingesetzten Zahlungsermächtigungen für die vorausgeschätzte Ausführungsrate ausreichend sein dürften.

Was den Abschluss der Programme aus den vorangegangenen Planungsperioden und die noch abzuwickelnden Verpflichtungen (RAL) anbelangt, so wurden im Jahr 2001 ebenso wie bei Ziel 1 bedeutende Fortschritte erzielt.

Entwicklung der RAL aus der Zeit vor 1994 bei den Ziel-2-Programmen:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Gemäß Artikel 52 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 wurden die RAL für die Programme, die die Kommission vor dem 1. Januar 1994 genehmigt hatte und für die bis zum 31. März 2001 kein abschließender Zahlungsantrag eingereicht worden war, zum 30. September 2001 automatisch freigegeben.

Die Tatsache, dass bei den von diesen Bestimmungen betroffenen Programmen auch jetzt noch RAL vorliegen, erklärt sich dadurch, dass die nach diesen Bestimmungen erforderlichen abschließenden Zahlungsanträge für die betreffenden Programme zwar eingereicht wurden, die RAL jedoch

- aufgrund von anhängigen Gerichtsverfahren,

- bis zur Überprüfung mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten,

- oder aus beiden Gründen zusammen

noch nicht entgültig abgewickelt werden konnten.

Ziel 3

Ende 2001 beliefen sich die im Rahmen von Ziel 3 getätigten Zahlungen erst auf insgesamt 2,8 Mrd. EUR oder 40% der für die beiden Jahre 2000 und 2001 insgesamt gebundenen Mittel. Der Grund hierfür ist zum Teil darin zu suchen, dass zahlreiche Programme im Jahr 2000 erst spät angelaufen waren, ein Rückstand, der 2001 in vielen Mitgliedstaaten allmählich wieder aufgeholt wurde. Der relative Stand der Zahlungen lag in Österreich, Deutschland, Frankreich und Spanien über dem Durchschnitt. Bezogen auf die gesamte Planungsperiode 2000-2006 beliefen sich die bis Ende 2001 insgesamt getätigten Zahlungen auf 11%. Aus dieser Zahl wird ersichtlich, dass nur in einigen Mitgliedstaaten im Anschluss an die Vorauszahlung in Höhe von 7% weitere Zahlungsanträge eingereicht wurden.

Diese Verzögerungen ließen in einigen Mitgliedstaaten Befürchtungen aufkommen, es könnte zu Mittelfreigaben oder Rückzahlungen kommen, doch sind diese Befürchtungen, wie die jährlichen Überprüfungssitzungen vom Herbst 2001 zeigten, wieder zurückgegangen. Eine weitere hiermit verbundene Sorge galt den Auswirkungen, die der wirtschaftliche Abschwung im Jahr 2001 auf die Programmdurchführung haben könnte. Einige Verwaltungsbehörden sprachen auf den Herbstsitzungen die Möglichkeit einer präventiven Überprüfung der Programme an, wobei vor allem Probleme bei der Durchführung bestimmter Mobilisierungs- oder Präventionsmaßnahmen in einem ungünstigen sozioökonomischen Umfeld geltend gemacht wurden.

2.1.3. Durchführung der Gemeinschaftsinitiativen

Nach der am 28. April 2000 [3] erfolgten Annahme der Leitlinien für INTERREG III für den Zeitraum 2000-2006 (4,875 Mrd. EUR zu Preisen von 1999) wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung der endgültigen Mitteilung im Amtsblatt [4] detaillierte Programmvorschläge einzureichen.

[3] ABl. C 143/6 vom 23. Mai 2000

[4] ABl. C 143/6 vom 23. Mai 2000

Obwohl ein großer Teil der Programme (vor allem grenzübergreifende Programme) bereits im Jahr 2000 vorgelegt wurde, gingen der Kommission noch Vorschläge für 12 grenzübergreifende Programme (Ausrichtung A), neun transnationale Programme (Ausrichtung B), die vier interregionalen Programme (Ausrichtung C) sowie ein Netzwerkprogramm gemäß Randnummer 53 der Leitlinien (ESPON - Europäisches Beobachtungsnetzwerk für Raumordnung) zu.

Die Kommissionsdienststellen prüften diese und die bereits im Jahr 2000 eingereichten Programme und verhandelten mit den zuständigen nationalen und regionalen Behörden, um zu einer möglichst zügigen Genehmigung der einzelnen Programme zu gelangen.

Im Laufe des Jahres 2001 wurden von den Kommissionsdienststellen 44 grenzübergreifende Programme (von insgesamt 53), acht transnationale Programme (von insgesamt 13) und zwei interregionale Programme (von insgesamt vier) genehmigt.

Infolgedessen wurde 2001 mit der konkreten Durchführung eines großen Teils der INTERREG III-Programme begonnen. Darüber hinaus nahm die Kommission, wie in der allgemeinen Strukturfondsverordnung vorgesehen, an mehreren Begleitausschusssitzungen teil sowie an Sitzungen der Lenkungsausschüsse, soweit diese, wie in den Leitlinien für INTERREG III vorgesehen, bereits existierten.

Die Gemeinschaftsinitiative URBAN II dient der wirtschaftlichen und sozialen Wiederbelebung der krisenbetroffenen Städte und Stadtrandgebiete zur Förderung einer dauerhaften Städteentwicklung. Im Rahmen von URBAN II, das den Zeitraum 2001-2006 abdeckt, werden 70 mit Problemen konfrontierte Städte und Stadtviertel unterstützt, die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen wurden. Die Beteiligung des EFRE beläuft sich auf insgesamt 743,6 Mio. EUR [5], zu denen Mittel in gleicher Höhe aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor hinzukommen. Finanziert werden Maßnahmen wie die Renovierung von Gebäuden und die Sanierung öffentlicher Anlagen, Beschäftigungsinitiativen, die Verbesserung des allgemeinen und beruflichen Bildungssystems zugunsten der am stärksten benachteiligten Gruppen, die Entwicklung umweltfreundlicher öffentlicher Verkehrsmittel, die Einführung effizienterer Managementsysteme, der Einsatz erneuerbarer Energien und die Erschließung des durch die Informations- und Kommunikationstechnologien gebotenen Potenzials. Darüber hinaus wird 2002 ein Programm zum Austausch von Informationen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Wiederbelebung von städtischen Gebieten eingeleitet.

[5] Zu laufenden Preisen

Obwohl sehr viele der 70 Programme erst im ersten Halbjahr 2001 eingereicht wurden, hat die Kommission im zweiten Halbjahr 2001 alle Programme geprüft, ausgehandelt, genehmigt und die entsprechenden Mittel gebunden. Außerdem wurde auch die Vorauszahlung geleistet.

Im Rahmen einer breit angelegten Partnerschaft aller betroffenen (nationalen, regionalen und lokalen) Akteure wurde mit der konkreten Durchführung der Aktionen begonnen.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die Mitgliedstaaten begannen mit der Durchführung der Initiative EQUAL, indem insbesondere Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht wurden und die eingereichten EQUAL-Projekte anhand der in den Programmen festgelegten Leitlinien ausgewählt wurden. Alle Beteiligten waren um die Einhaltung eines gemeinsamen Zeitplans bemüht, um die transnationale Zusammenarbeit, eines des Grundprinzipien der Initiative, zu erleichtern.

Nach der Auswahl von knapp 1 500 EQUAL-Entwicklungspartnerschaften (EP) in den einzelnen Ländern begannen diese am 15. November 2001 mit der Durchführung von Aktion 1. Zwei Mitgliedstaaten (Deutschland und Griechenland) waren allerdings mit der Auswahl ihrer EP im Verzug und konnten diese erst im Januar 2002 abschließen. Detaillierte Angaben zu den einzelnen EQUAL-EP sind in der gemeinsamen EQUAL-Datenbank zu finden, die von der Kommission entwickelt wurde und seit dem 15. November 2001 von den Mitgliedstaaten regelmäßig aktualisiert wird. Diese Datenbank ist nicht nur ein Hilfsinstrument für die EP, die auf der Suche nach transnationalen Partnern sind, sondern auch eine Hauptinformationsquelle für die Gesamtdauer des Programms. Sie kann über die EQUAL-Website auf dem Server EUROPA abgerufen werden.

Im Zuge der Aktion 1 stellten die EP ihr nationales Arbeitsprogramm fertig und begründeten eine transnationale Zusammenarbeit mit mindestens einer EP aus einem anderen Mitgliedstaat. Neben der EQUAL-Datenbank wurden auf europäischer Ebene weitere Hilfsmittel entwickelt wie z.B. der "EQUAL Guide on Transnationality" oder die Informatikanwendung "ETCIM", welche die Eingabe der endgültigen Fassung der Vereinbarungen über transnationale Zusammenarbeit zwischen den EP aus verschiedenen Ländern ermöglicht.

Aktion 2 lief am 15. Mai 2002 an und stellt den eigentlichen Beginn der Tätigkeit der 1 500 EQUAL-Entwicklungspartnerschaften in der Europäischen Union dar.

Zwei Beitrittsländer (Tschechische Republik und Ungarn) haben sich der EQUAL-Initiative angeschlossen und ihre EQUAL-EP ausgewählt, die sich wie ihre Pendants in den Mitgliedstaaten am Programm beteiligen.

Im Rahmen der Initiative LEADER+ wurden 2001 insgesamt 56 Programme genehmigt, davon elf auf nationaler und 45 auf regionaler Ebene. Die Genehmigung der verbleibenden 17 Programme wird im ersten Quartal 2002 erfolgen. Die Gemeinschaftsbeteiligung für Leader+ im Zeitraum 2000-2006 beläuft sich auf insgesamt 2 020 Mio. EUR und wird aus dem EAGFL-Ausrichtung finanziert.

Das Jahr 2001 wurde im Wesentlichen auf die Auswahl der lokalen Aktionsgruppen anhand der in den Programmen festgelegten Leitlinien verwendet, so dass Ende 2001 noch nicht mit der eigentlichen Durchführung von Leader+ begonnen worden war.

Haushaltsvollzug bei den Gemeinschaftsinitiativen

Von der Kommission wurden keine Übertragungen von Verpflichtungs ermächtigungen vorgenommen. Bis Ende 2000 waren die Entscheidungsverfahren für die Genehmigung der Programme nicht genügend vorangeschritten, um einen solchen Schritt zu rechtfertigen.

Was die Zahlungsermächtigungen anbelangt, so wurden angesichts der festgestellten Verzögerung bei der Genehmigung der Programme keine Übertragungen vorgenommen, auch wenn dies bedeutete, dass im Falle einer rechtzeitigen Genehmigung aller Programme die Mittel zur Tätigung der ersten Vorauszahlung knapp geworden wären. Letztlich wurden im Rahmen des von der Haushaltsbehörde genehmigten jährlichen globalen Übertragungsverfahrens Ziel-1-Mittel im Gesamtbetrag von 160 Mio. EUR auf dieses Kapitel übertragen. Andererseits wurden aufgrund der Tatsache, dass einige Vorschläge für INTERREG-Programme Mängel aufwiesen, die deren Genehmigung bis Ende 2001 unmöglich machten, Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 75,75 Mio. EUR (davon 2,4 Mio. EUR an URBAN-Mitteln) für andere Kapitel der Strukturfonds zur Verfügung gestellt. Schließlich schlug die Kommission der Haushaltsbehörde eine Übertragung dieser Mittel vor, um die verfügbaren Mittel für die Genehmigung von Programmen für innovative Maßnahmen des EFRE aufzustocken, da diese Mittel nicht ausreichten, um alle bei der Prüfung der Vorschläge ausgewählten Programme genehmigen zu können.

Die Verpflichtungsermächtigungen wie auch die Zahlungsermächtigungen wurden zu 89% ausgeführt.

Der Ende des Haushaltsjahrs noch zu bindende Restbetrag in Höhe von 161,8 Mio. EUR wurde übertragen, um die Genehmigung bestimmter Programme, die Ende des Jahres kurz bevorstand, abzuschließen. Der nicht ausgeführte Restbetrag der Zahlungsermächtigungen wurde hingegen entsprechend der in Artikel 7 Absatz 2 der Haushaltsordnung aufgestellten allgemeinen Regel in Abgang gestellt.

Was den Abschluss der früheren Interventionen und die noch abzuwickelnden Verpflichtungen (RAL) anbelangt, so wurden im Jahr 2001 bedeutende Fortschritte erzielt.

Entwicklung der RAL aus der Zeit vor 1994 bei den Gemeinschaftsinitiativen:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.1.4. Innovative Maßnahmen und technische Hilfe

Im Rahmen des EFRE reichten im Jahr 2001 insgesamt 103 Regionen ein regionales Programm ein. Alle Anträge wurden von der Generaldirektion Regionalpolitik und den anderen zuständigen Generaldirektionen anhand der in den Leitlinien festgelegten Auswahlkriterien geprüft. Angesichts des begrenzten Umfangs der verfügbaren Haushaltsmittel konnte die Kommission nur die wirklich besten Anträge für eine Kofinanzierung auswählen und musste mehrere Anträge ablehnen, obwohl auch deren Qualität relativ gut war. In diesen Fällen wurde den Regionen mitgeteilt, weshalb ihr Antrag nicht hoch genug bewertet worden war, und sie wurden aufgefordert, im folgenden Jahr einen verbesserten Antrag einzureichen.

Von den 103 eingegangenen Anträgen konnte für 81 eine EFRE-Kofinanzierung aus den verfügbaren Haushaltsmitteln bewilligt werden. Die EFRE-Beteiligung für die genehmigten Programme beträgt insgesamt rund 206 Mio. EUR; die vorgesehenen Gesamtmittel belaufen sich auf etwa 393 Mio. EUR.

Für den ESF nahm die Kommission am 12. Januar 2001 eine "Mitteilung über die Durchführung von innovativen Maßnahmen nach Artikel 6 der Verordnung des Europäischen Sozialfonds im Programmplanungszeitraum 2000-2006" an [6]. In der Mitteilung wird dargestellt, wie die Kommission die von Artikel 6 der ESF-Verordnung gebotenen Möglichkeiten nutzen will, um neue Ansätze zu fördern und Beispiele vorbildlicher Praktiken aufzuzeigen, die für die Hauptinterventionen des ESF von Nutzen sein könnten. Angesichts der Erfahrungen des vorangegangenen Programmplanungszeitraums erschien es angezeigt, die innovativen Maßnahmen auf eine beschränkte Anzahl thematischer Bereiche auszurichten. Für die Jahre 2001 und 2002 wurden in der Mitteilung für Artikel 6 folgende vorrangige Themen festgelegt:

[6] KOM (2000) 894 endg.

- Anpassung an die neue Wirtschaft im Rahmen des sozialen Dialogs;

- Lokale Beschäftigungsstrategien und Innovation.

Anpassung an die neue Wirtschaft im Rahmen des sozialen Dialogs

Am 27. Februar 2001 wurde im Amtsblatt eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für dieses vorrangige Thema veröffentlicht [7]. Einreichungsfrist war der 18. Mai 2001.

[7] ABl. C 62/5 vom 27.2.2001

Insgesamt wurden Haushaltsmittel in Höhe von 30 Mio. EUR. bereitgestellt. Die beantragte Gemeinschaftsbeteiligung musste sich zwischen mindestens 300 000 EUR und höchstens 3 Mio. EUR bewegen. Die Antragsteller mussten sich zu mindestens 5% an den Gesamtkosten des Projekts beteiligen; Sachleistungen waren auf maximal 10% der Gesamtkosten begrenzt.

Mit den Projekten konnte zwischen dem 1. September und dem 1. Dezember 2001 begonnen werden. Die Laufzeit beträgt maximal 24 Monate, und die Projekte müssen bis zum 30. November 2003 abgeschlossen sein.

Entsprechend der Mitteilung der Kommission konnten sich die Vorschläge auf eines oder mehrere von fünf Themen im Rahmen der übergreifenden Vorgabe "Anpassung an die neue Wirtschaft im Rahmen des sozialen Dialogs" beziehen:

- Antizipation des Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft;

- Einsatz der Instrumente der Informationsgesellschaft im Rahmen des sozialen Dialogs;

- neue Ansätze in Zusammenhang mit der sozialen Verantwortung der Unternehmen;

- Modernisierung der Arbeitsorganisation;

- Förderung des lebenslangen Lernens.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stand einer Vielzahl von Bewerbern offen. Grundsätzlich konnte es sich je nach dem behandelten thematischen Schwerpunkt bei den Bewerbern um Organisationen der Sozialpartner, private Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie um Einrichtungen für allgemeine und berufliche Bildung handeln, die in der Europäischen Union ansässig sind. Um jedoch die Kohärenz mit dem übergreifenden Thema zu gewährleisten, wurde bei der Bewertung denjenigen Projekten Priorität eingeräumt, die auf einem partnerschaftlichen Ansatz mit Organisationen der Sozialpartner beruhten.

Von den insgesamt 148 fristgerecht eingereichten Vorschlägen wurden 35 für eine ESF-Kofinanzierung ausgewählt. Die ESF-Beteiligung für die einzelnen Projekte beläuft sich im Schnitt auf 785 135 EUR, was 72% der durchschnittlichen Gesamtkosten der Projekte entspricht.

Lokale Beschäftigungsstrategien und Innovation

Am 31. Oktober 2001 wurde im Amtsblatt eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das vorrangige Thema "Lokale Beschäftigungsstrategien und Innovation" veröffentlicht [8]. Für die Eineichung der Anträge gelten zwei Fristen (22. Februar 2002 und 31. Januar 2003). Die Festsetzung zweier Fristen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zeigt, welche Bedeutung die Kommission diesem Thema beimisst, und stellt sicher, dass die Förderung von Projekten zur Entwicklung und Umsetzung lokaler Beschäftigungsstrategien auch im Jahr 2003 fortgesetzt wird.

[8] Amtsblatt C 306 vom 31.10.2001

Ziel dieser Aufforderung ist die Unterstützung von innovativen Maßnahmen zur Förderung lokaler Beschäftigungsstrategien, mit denen die Umsetzung der europäischen Beschäftigungsstrategie auf lokaler Ebene vorangetrieben werden kann. Die Vorschläge müssen darauf ausgerichtet sein, die Prioritäten des nationalen Aktionsplans (NAP) in einem bestimmten Gebiet in Form von lokalen Beschäftigungsstrategien umzusetzen. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt daher auf die Kofinanzierung von innovativen Projekten ab, die (unter anderem) die folgenden Tätigkeiten umfassen können:

- Analyse der gegenwärtigen Beschäftigungssituation auf lokaler Ebene;

- Entwicklung von Partnerschaften auf lokaler Ebene unter Einbeziehung von betroffenen Akteuren aus verschiedenen Bereichen;

- zweckdienliche Studien und Forschungsarbeiten zur Vorbereitung der lokalen Beschäftigungsstrategien;

- Entwicklung und Umsetzung der lokalen Beschäftigungsstrategien;

- Begleitung, Benchmarking und Bewertung;

- Informationsaustausch, Verbreitung und Vernetzung.

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind grundsätzlich die zuständigen Behörden und Gebietsverwaltungen, die in Gebieten der Ebene NUTS 2 oder NUTS 3 tätig sind.

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden für das Jahr 2002 maximal 40 Mio. EUR und für das Jahr 2003 ebenfalls maximal 40 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Die Kommission wird die Aktionen in Höhe von bis zu 75% der zuschussfähigen Gesamtkosten kofinanzieren, wobei der Beitrag zwischen mindestens 300 000 EUR und höchstens 3 Mio. EUR für einen Zweijahreszeitraum liegt. Die Antragsteller müssen sich finanziell zu 25% an den Gesamtkosten des Projekts beteiligen.

Die Vereinbarungen über die Gewährung einer Finanzhilfe für die im Rahmen der ersten Antragsrunde genehmigten Anträge sollen im Oktober 2002 unterzeichnet werden. Die Projekte werden zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2002 anlaufen. Ihre Laufzeit beträgt maximal 24 Monate, und die Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen sein.

Im Rahmen des FIAF wurde das Programm für technische Hilfe im Jahr 2001 wie vorgesehen ausgeführt. Insgesamt wurden Mittel in Höhe von 1,127 Mio. EUR gebunden. Bei den innovativen Maßnahmen konnten 2001 hingegen für keine einzige Maßnahme Mittel gebunden werden, und das Arbeitsprogramm wurde auf das Jahr 2002 übertragen.

2.2. Die Durchführung der Programme in den Mitgliedstaaten

2.2.1. BELGIEN

Zeitraum 1994-1999

Die noch vorläufige Bilanz für das Ziel-1-EPPD Hennegau ergibt eine Mittelbindungsrate von über 98%. Die wichtigsten Interventionen der vier Strukturfonds umfassten Maßnahmen mit Direktbeihilfen an die Unternehmen (Beihilfen für Investitionen und für die Forschung), indirekte Wirtschaftsfördermaßnahmen (Erschließung von Industriegebieten) sowie die Erschließung der Humanressourcen. Die Entwicklung und Ausstattung von Forschungszentren und Spitzentechnologiezentren wurden erfolgreich fortgesetzt. Ein positives Bild ist bei der Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze zu verzeichnen. So kann den vorliegenden Bewertungen zufolge realistischerweise mit 12 000 Arbeitsplätzen gerechnet werden.

Es wurden Maßnahmen zur Modernisierung des Unterrichts durchgeführt, verbunden mit einer Ausbildung des Lehrpersonals in den neuen Technologien. Der IKT-Bereich nahm nicht nur bei jüngeren Menschen eine wichtige Position ein, sondern war auch für Stellensuchende und ältere Beschäftigte in KMU von großer Bedeutung. Diese Maßnahme hat zum Entstehen neuer Einrichtungen wie z.B. des CEMI (Centre d'excellence en maintenance industrielle), des Zentrums für fortgeschrittene Technologien und des CEQUAL geführt. Außerdem wurden fünf leistungsstarke Kompetenzzentren gegründet, die dem Hennegau zu einer gut ausgebildeten Erwerbsbevölkerung verhelfen sollen.

Die Maßnahmen im Rahmen des Ziel-2-EPPD für das Gebiet Meuse-Vesdre (Maas-Weser) laufen weiter. Die Infrastrukturprojekte (Anlage von Zugangswegen, Infrastrukturen für die Ansiedlung von Unternehmen, FuE-Infrastrukturen, Fremdenverkehrsprojekte, Sanierung von Brachen) sind größtenteils abgeschlossen. Im Rahmen des EPPD Aubange stehen der Bau des Zentrums für Telematikdienste sowie die Projekte zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung vor dem Abschluss.

In Flandern wurden sämtliche verfügbaren Mittel gebunden. Die Durchführung der beiden Ziel-2-Programme (Limburg und Turnhout) verläuft nach Plan. In beiden Gebieten steht die Förderung des Dienstleistungssektors und insbesondere von Dienstleistungen, die zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für Frauen führen sollen, im Mittelpunkt der Programme.

Die integrierten ESF/EFRE-Aktionen zum Ausbau der Forschungszentren haben in den Ziel-2- und Ziel-5b-Gebieten zu zufriedenstellenden Ergebnissen geführt, und im Bereich der Humanressourcen waren die Maßnahmen für besondere Schulungen von Arbeitnehmern und Stellensuchenden sowie die Schulungsmaßnahmen im Bereich der neuen Technologien ein wirklicher Erfolg. Die Maßnahmen zur Entwicklung der Sozialwirtschaft dürften zu befriedigenden Resultaten führen, die allerdings deutlich hinter den ursprünglichen Zielvorgaben zurückbleiben werden.

Die Mittel für die fünf belgischen Ziel-3-Programme wurden vollständig aufgebraucht, insbesondere für Maßnahmen zugunsten von Langzeitarbeitslosen, ehemaligen Strafgefangenen, Zuwanderern, Behinderten und Personen mit niedriger Schulbildung oder geringer Qualifikation. Zudem wurde die Schaffung von Eingliederungssystemen unterstützt. Die Fortbildungszentren ("Carrefours Formation") sind mittlerweile wichtige Informations- und Beratungsinstrumente, die für die Transparenz des Angebots sorgen und den betroffenen Personen und den Akteuren vor Ort Informationen vermitteln.

Im Rahmen von Ziel 4 wurden erhebliche Anstrengungen zur Fortbildung der Arbeitnehmer unternommen. In Zusammenarbeit mit den Branchenfonds wurden Berater damit beauftragt, in den Unternehmen Werbemaßnahmen für eine angemessene Fortbildung durchzuführen. Die im Rahmen von Ziel 4 geschaffene wallonische Beobachtungsstelle für Beschäftigung sowie die Beobachtungsstelle für Brüssel führten Studien in den im Wandel/in Umstellung begriffenen Sektoren und in den neuen Sektoren durch. Die Maßnahmen für KMU waren in jedem Fall ein Erfolg wie z.B. das Projekt PLATO, das ein Fortbildungsprogramm für KMU-Leiter und -Beschäftigte mit Patenschaften von Führungskräften großer Unternehmen und mit dem Austausch von Erfahrungen und Know-how zwischen den Unternehmen kombiniert. Trotz aller Erfolge ist indessen bereits abzusehen, dass die für die fünf Programme im Rahmen dieses Ziels bereitgestellten Mittel zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung am 30. Juni 2002 nicht vollständig aufgebraucht sein werden.

Im Rahmen des Strukturprogramms für die Fischerei (Ziel 5a - Fischerei) wurden die FIAF-Mittel in Höhe von 25,4 Mio. EUR fast vollständig gebunden. Ersten Angaben zufolge war das Programm bis Ende 2001 praktisch vollständig durchgeführt.

Zeitraum 2000-2006

Die Ergänzung zur Programmplanung für das Ziel-1-EPPD Hennegau wurde vom Begleitausschuss genehmigt, nachdem er sie abgeändert hatte, um ein operationelles und transparentes Dokument zu erhalten, das den Bemerkungen der Kommission zu der ihr Ende 2000 vorgelegten Fassung Rechnung trägt.

Ein Jahr nach der Genehmigung des EPPD gibt es mehr als 150 genehmigte Projekte mit einer Strukturfondsbeteiligung von insgesamt über 410 Mio. EUR, das sind mehr als zwei Drittel der im Rahmen dieses Programms verfügbaren Mittel. Die wichtigsten Maßnahmen, für die Projektmittel gebunden wurden, betreffen Investitionsbeihilfen für Industrie- und Dienstleistungsunternehmen und das Finanz-Engineering, die Förderung von Spitzentechnologiezentren (Forschungszentren) sowie die Erschließung des touristischen/kulturellen Potenzials. Das Niveau der Ausgaben liegt mit 30 Mio. EUR oder 5% der verfügbaren Mittel noch recht niedrig.

Für die Region Wallonien wurden zwei Ziel-2-Programme genehmigt: eines für das Gebiet Meuse-Vesdre (Maas-Weser) mit EFRE- und ESF-Mitteln in Höhe von 158,3 Mio. EUR und eines für das ländliche Gebiet Dinant-Philippeville mit EFRE- und ESF-Mitteln in Höhe von 58,4 Mio. EUR.

Hauptziel des Ziel-2-Plans 2000-2006 für das Gebiet Meuse-Vesdre ist es, den wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand im Fördergebiet mehren, indem dessen Metropolfunktionen gestärkt werden. Das Ziel-2-EPPD umfasst fünf Schwerpunkte sowie technische Hilfe. Schwerpunkt 1: Diversifizierung der Wirtschaft; Schwerpunkt 2: Entwicklung zur wissensbasierten Gesellschaft; Schwerpunkt 3: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und des Know-how; Schwerpunkt 4: Konsolidierung der internationalen Position; Schwerpunkt 5: Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung.

Allgemeines Ziel des Ziel-2-Plans für Dinant-Philippeville ist es, die endogene Entwicklung des Gebiets zu stimulieren und zu begleiten. Der Plan umfasst drei Schwerpunkte sowie technische Hilfe. Schwerpunkt 1: Anreize und Hilfen für die endogene Entwicklung der erwerbsorientierten Wirtschaft; Schwerpunkt 2: Strukturierung des ländlichen Raums; Schwerpunkt 3 : Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und des Know-how.

2001 wurden die Verhandlungen mit den flämischen Regionalbehörden abgeschlossen, um die vier Programme, die diese für Ziel 2 bzw. für eine Übergangsunterstützung im Rahmen von Ziel 2 und Ziel 5b eingereicht hatten, genehmigen zu können.

Die vier EPPD wurden von der Kommission im Mai und Juni 2001 genehmigt. Die vier Ergänzungen zur Programmplanung wurden im September und November akzeptiert. Die Begleitausschüsse traten zu Sitzungen zusammen, so dass die Programme gleich nach Abschluss der Verhandlungen mit der Kommission anlaufen konnten.

Flandern verfügt in der laufenden Planungsperiode über Gemeinschaftsmittel in Höhe von insgesamt 186,4 Mio. EUR, von denen 148,2 Mio. EUR für die eigentlichen Ziel-2-Gebiete und 38,2 Mio. EUR für die übergangsweise unterstützten Gebiete bestimmt sind.

Die Strukturmaßnahmen betreffen Umstellungsgebiete, insbesondere das ehemalige flämische Bergbaugebiet und die belgische Küste, sowie städtische Problemgebiete (Antwerpen, Gent) und ländliche Gebiete. Es wurden vier Programme vorgeschlagen (eines für jede Provinz mit Ausnahme von Flämisch-Brabant), deren Prüfung im Februar/März 2001 abgeschlossen wurde. Die endgültigen Entscheidungen ergingen im Mai/Juni 2001.

Es fällt auf, dass sich jedes dieser vier "Provinzprogramme" auf die eine oder andere Weise in zwei deutlich voneinander unterschiedene Unterprogramme gliedert.

Limburg: Die Fördermittel der Europäischen Union für dieses Programm belaufen sich auf 92,7 Mio. EUR (82,1 Mio. EUR aus dem EFRE und 10,6 Mio. EUR aus dem ESF). Die öffentliche Hand Flanderns investiert weitere 119 Mio. EUR und die Privatwirtschaft 28,7 Mio. EUR, woraus sich Gesamtausgaben in Höhe von 240,4 Mio. EUR ergeben. Das Programm umfasst folgende Schwerpunkte: Maßnahmen zur Förderung privater Investitionen sowie der Beschäftigung, Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, integrierte ländliche Entwicklung im Haspengau.

Kustgebied-Westhoek (Westflandern): Für dieses Programm werden von der Europäischen Union Mittel in Höhe von 33 Mio. EUR bereitgestellt (30,5 Mio. EUR aus dem EFRE und 2,5 Mio. EUR aus dem ESF). Es betrifft zum einen den Küstenstreifen, der infolge der Krise im Fischereisektor mit besonderen Problemen konfrontiert ist und aus diesem Grund unter Ziel 2 der Strukturfonds fällt, und zum anderen das Westhoek, ein vormaliges Ziel-5b-Gebiet, das nun eine Übergangsunterstützung erhält. Ergänzt werden die europäischen Gelder durch Investitionen der öffentlichen Hand Flanderns (70,6 Mio. EUR) und des Privatsektors (13,7 Mio. EUR), so dass sich für das Programm ein Finanzvolumen von insgesamt 117,4 Mio. EUR ergibt. Das Programm umfasst folgende Schwerpunkte: Entwicklung des Fremdenverkehrs, Verbesserung der örtlichen Wirtschaftsstruktur, sektorübergreifende Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und Steigerung der Qualität des Gebiets als Ort zum Leben und Arbeiten, Ausbildung und Arbeitsmarkt.

Ostflandern: Die finanzielle Beteiligung der europäischen Union (ausschließlich aus dem EFRE) an diesem Programm beläuft sich auf 13,6 Mio. EUR. Zu den europäischen Geldern treten Investitionen der öffentlichen Hand Flanderns (32 Mio. EUR) und des Privatsektors (13,5 Mio. EUR), woraus sich für das Programm Gesamtausgaben von 59,1 Mio. EUR ergeben. Das Programm umfasst folgende Schwerpunkte: Stimulierung wirtschaftlicher Initiativen sowie der Beschäftigung, Verbesserung der Lebensqualität in städtischen und ländlichen Zentren, Förderung der Entwicklung des Landtourismus.

Provinz Antwerpen: Die Europäische Union stellt für dieses Programm Fördermittel in Höhe von 47 Mio. EUR bereit (41,6 Mio. EUR aus dem EFRE und 5,5 Mio. EUR aus dem ESF). Zu diesen Geldern treten Investitionen der öffentlichen Hand Flanderns (81,5 Mio. EUR) und des Privatsektors (7,3 Mio. EUR), so dass sich für das Programm ein Finanzvolumen von insgesamt 135,8 Mio. EUR ergibt. Das Programm gliedert sich in zwei geografische Schwerpunkte: Kempenland (Einrichtung und Sanierung von Gewerbegebieten, Förderung der Zusammenarbeit zwischen den KMU vor Ort, Förderung der Informationstechnologie und Innovation z.B. durch den Transfer von Know-how und Vernetzung, Bereitstellung von Forschungs- und Berufsbildungs infrastruktur sowie Förderung eines besser integrierten Fremdenverkehrsangebots) und Nordost-Antwerpen (Förderung der Berufsbildung und Verbesserung der Qualifikationen der ortsansässigen Bevölkerung, Umgestaltung und Verschönerung der öffentlichen Flächen der Stadt, besseres lokales Dienstleistungsangebot und Förderung der Clusterbildung in lokal wichtigen Sektoren wie der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung oder Mode und Design).

Im Rahmen von Ziel 3 hat die Kommission für Belgien fünf Programme zur Förderung der Berufsbildung und der Beschäftigung für insgesamt 765 Mio. EUR sowie ein Phasing-out-Programm für den Hennegau mit einem ESF-Anteil in Höhe von 192 Mio. EUR genehmigt. Diese sechs Programme tragen zur Umsetzung der europäischen Beschäftigungsstrategie in Belgien bei.

EPPD des belgischen Bundesministeriums für Arbeit und Beschäftigung: 69,1 Mio. EUR. Die Hälfte der Mittel sind für Maßnahmen zur Wiedereingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt bestimmt. Weitere Maßnahmen dienen der Konsolidierung der Beschäftigung sowie der Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt.

EPPD Flandern: 376,2 Mio. EUR. Der flämische Arbeitsmarkt ist durch einen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, eine niedrige Erwerbsquote bei älteren Menschen sowie durch eine hohe Arbeitslosenquote bei Jugendlichen, Frauen und Zuwanderern gekennzeichnet. Dies sind auch die Schwerpunkte des EPPD.

EPPD Wallonien/Brüssel (ohne Hennegau): 285,5 Mio. EUR. Im Mittelpunkt steht weiterhin die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Zahlreiche Männer und Frauen sind zudem von sozialer und beruflicher Ausgrenzung betroffen. Im Mittelpunkt dieses EPPD standen Präventivmaßnahmen.

EPPD Brüssel-Hauptstadt: 23,7 Mio. EUR. Die Region ist das wichtigste Arbeitsmarktgebiet des Landes, verzeichnet aber zugleich auch die höchste Arbeitslosenquote von ganz Belgien (16,5%). Es wurden Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung der Stellensuchenden verabschiedet.

EPPD der deutschsprachigen Gemeinschaft: 10,7 Mio. EUR. Diese Mittel werden dazu eingesetzt, die Langzeitarbeitslosigkeit zu verringern, die Eingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, die allgemeine und die berufliche Bildung zu fördern, die Anpassungsfähigkeit und den Unternehmergeist zu stärken und die Gleichstellung von Männern und Frauen voranzutreiben.

EPPD Hennegau: 191,9 Mio. EUR aus dem ESF. Diese Mittel werden überwiegend im Rahmen zweier Schwerpunkte eingesetzt: Präventivmaßnahmen am Arbeitsmarkt sowie Verbesserung der beruflichen Wiedereingliederung und der sozialen Eingliederung.

Die Interventionen des ESF in Belgien kommen nun alle insgesamt zufriedenstellend und den gesetzten Zielen entsprechend voran. 2001 wurden über 90% der programmierten ESF-Mittel gebunden. Eine der zahlreichen Aktionen betraf die Schaffung einer Vermittlungsstelle für die Tausenden von ehemaligen SABENA-Mitarbeitern, die durch den Konkurs ihren Arbeitsplatz verloren haben.

Das FIAF außerhalb der Ziel-1-Regionen: Für das genehmigte Programm stehen 35,3 Mio. EUR zur Verfügung, die für den Bereich Fischverarbeitung sowie für die Erneuerung und Modernisierung der Fangflotte bestimmt sind. Hinzu kommt im Rahmen des EPPD Hennegau eine Maßnahme zugunsten der Aquakultur.

2.2.2. DÄNEMARK

Ziel 2

Programmplanungszeitraum 1994-1999

Einige Programme aus der vorangegangenen Planungsperiode wurden 2001 abgeschlossen. Die Schlussberichte und der Finanzabschluss stehen noch aus.

Es handelt sich um die Ziel-2-Programme für Lolland und Nordjylland für den Zeitraum 1997-1999. Diese Programme waren mit Gemeinschaftsmitteln in Höhe von insgesamt 68,2 Mio. EUR ausgestattet.

Die allgemeinen Ziele des Programms für Nordjylland (54,4 Mio. EUR) bestanden darin, die Voraussetzungen für ein stärkeres Wachstum der Unternehmen in der Region zu verbessern und somit die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen. Die zur Verwirklichung dieses Ziels verfolgte Strategie lautete "Globalisierung", d.h. Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch Innovation, Förderung der Umstellungsfähigkeit, Verbesserung der Fachkenntnisse sowie durch Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Bereichen Bildung und Infrastrukturen.

Die globalen Ziele des Programms für Lolland (13,8 Mio. EUR) bestanden darin, das Entwicklungspotenzial der Region auszubauen, die Basis für die Unternehmensentwicklung zu erweitern, kurz- und langfristig mehr Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten und das Gesamteinkommen in der Region zu steigern.

Beide Programme kamen im Zeitraum 1997-1999 gut voran, sowohl was die finanzielle Abwicklung betrifft als auch in Bezug auf die materielle Durchführung. So wurden beispielsweise bei der Schaffung von Arbeitsplätzen die Zielvorgaben des Programms übertroffen. Diese Programme wurden auch in hohem Maße in Anspruch genommen, so dass bis Ende 1999 alle verfügbaren Mittel gebunden waren.

Programmplanungszeitraum 2000-2006

Am 9. November 2000 entschied die Kommission endgültig über das dänische Ziel-2-Programm für den Zeitraum 2000-2006. Das Programm ist mit insgesamt 617 Mio. EUR ausgestattet. 189 Mio. EUR davon sind EU-Mittel, 206 Mio. EUR werden von der öffentlichen Hand Dänemarks aufgebracht, und 222 Mio. EUR stammen aus der Privatwirtschaft. 27 Mio. EUR sind für die übergangsweise unterstützten Gebiete bestimmt.

Das Programm soll in den Gebieten Dänemarks, die mit Strukturproblemen konfrontiert sind, die Voraussetzungen für ein selbsttragendes Wachstum schaffen. Es kombiniert Maßnahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF), auf die 71% bzw. 29% der Gemeinschaftsmittel entfallen.

Die Ergänzung zur Programmplanung, in der die Einzelheiten der Strategie festgelegt sind, wurde im Herbst 2001 fertiggestellt. Sie umfasst einen übergreifenden Teil, der allgemeine Aspekte abdeckt, sowie fünf Abschnitte, die jeweils eine der fünf geografischen Teilregionen betreffen: Bornholm (Ziel 2), Lolland, Falster und Møn (Ziel 2), Teile der Grafschaften Viborg, Århus, Ringkøbing und Sønderjylland (Ziel 2 und Übergangsunterstützung), Sydfyn sowie Inseln, die keiner der oben genannten Regionen zugehören (Ziel 2).

Das EPPD enthält die allgemeine Strategie für das gesamte Ziel-2-Gebiet, während die Abschnitte für die Teilregionen auf die spezifischen Gegebenheiten in diesen Teilregionen eingehen.

Jeder dieser Abschnitte kann als ein Teilprogramm angesehen werden, das eine Analyse der spezifischen Bedürfnisse, Möglichkeiten usw. enthält und darstellt, wie die im EPPD umrissenen Interventionen in der jeweiligen Teilregion auszurichten sind. Hintergrund dieses Modells ist vor allem die geringe Größe Dänemarks, dessen (zumeist kohärente) Fördergebiete in verschiedenen Teilen des Landes liegen und jeweils spezifische sozioökonomische Merkmale aufweisen.

2001 fanden zwei Sitzungen des Programmbegleitausschusses statt. In der ersten Sitzung vom 6. März 2001 wurden vor allem die Funktionsweise der Partnerschaft und des Begleitausschusses sowie die administrativen und funktionalen Modalitäten der Programmdurchführung festgelegt. In der zweiten Sitzung vom 2. Oktober 2001 ging es in der Hauptsache um die Genehmigung der Ergänzung zur Programmplanung sowie um die Frage, wie der Rückstand bei der Verwendung der Mittelzuweisungen für die Jahre 2000 und 2001 aufzuholen sei. Außerdem wurden die Möglichkeiten zur Einbeziehung von Tätigkeiten in der Filmindustrie erörtert, und es wurde beschlossen, die Kommission zu konsultieren. Bislang hat es noch keine konkreten Vorschläge gegeben.

Die jährliche Sitzung zwischen der Verwaltungsbehörde und der Kommission fand am 22. Oktober 2001 statt. Insgesamt wurde festgestellt, dass die finanzielle Abwicklung und die materielle Durchführung des Programms - sowohl für den EFRE als auch für den ESF - sehr gut vorankamen.

Ende 2001 waren nahezu alle für die beiden ersten Jahre zugewiesenen EFRE-Mittel für genehmigte Projekte gebunden, so dass das Programm nach einem recht schleppenden Start praktisch wieder im Zeitplan liegt. Indessen machten die Zahlungen für die Projekte erst etwa 1/3 der Mittelzuweisung für das erste Jahr aus, so dass 2002 noch 2/3 auszuzahlen sein werden (nach Möglichkeit zusammen mit einem erheblichen Teil der für 2001 zugewiesenen Mittel), damit durch die "n+2"-Regel keine Gelder verloren gehen. Allerdings scheint es bei dem Programm in dieser Hinsicht keine ernsthaften Probleme zu geben.

Ziel 3

Am 24. Oktober genehmigte die Kommission ein mit 379 Mio. EUR ausgestattetes Siebenjahresprogramm, mit dem in Dänemark die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Beschäftigung gefördert werden sollen. Das Programm umfasst fünf Schwerpunkte, die den Zielen des dänischen nationalen Aktionsplans für Beschäftigung von 1999 entsprechen: Verstärkung der aktiven arbeitsmarkt politischen Maßnahmen, um der Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen und die Strukturen des Arbeitsmarktes zu verbessern; Förderung des gleichberechtigten Zugangs zum Arbeitsmarkt; Förderung von Qualifikationen und beruflicher Bildung; Förderung des Unternehmergeists und der Innovationsfreudigkeit.

Weitere 3% der Mittel (12 Mio. EUR) sind für technische Hilfe für die Verwaltung und Durchführung des Programms sowie für die Bewertung seiner Ergebnisse bestimmt.

Die beim Ministerium für Arbeit angesiedelte Nationale Arbeitsmarktbehörde ist für die laufende Koordinierung, Verwaltung und Begleitung des Programms zuständig. Den regionalen Sozialfondsausschüsse der Grafschaften obliegt die Verwaltung der dezentralisierten Fonds, auf die etwa 75% der gesamten Mittel entfallen. Am 16. Januar 2001 fand die konstituierende Sitzung des Begleitausschusses statt. Die erste jährliche Sitzung mit der Verwaltungsbehörde wurde am 26. November 2001 abgehalten.

Das dänische Programm wurde von der Verwaltungsbehörde weithin bekannt gemacht, so dass sehr viele Projektanträge eingingen. Insgesamt wurden mehr als fünf Mal so viel Mittel beantragt, als zur Verfügung standen. Die Mittel für die Jahre 2000 und 2001 wurden gebunden. Ende 2001 beliefen sich die Zahlungen (einschließlich der Vorauszahlung) auf 7,12% der insgesamt verfügbaren Mittel.

Fischereiprogramm außerhalb der Ziel-1-Regionen

Das Strukturprogramm für 2000-2006 wurde von der Kommission am 8. August 2000 verabschiedet. Aus dem FIAF stehen 205 Mio. EUR zur Verfügung; insgesamt sind Investitionen in Höhe von 1 000 Mio. EUR vorgesehen. Im Mittelpunkt stehen die Verarbeitung, die Ausrüstung der Häfen sowie die Fangflotte, die modernisiert werden muss, um die Arbeitsbedingungen und die Selektivität der Fanggeräte zu verbessern. Nach der ersten Sitzung des Begleitausschusses am 27. Oktober 2000 und der abschließenden Genehmigung von Beihilferegelungen durch die Kommission Anfang Januar 2001 begann die Durchführung des Programms den Erwartungen entsprechend. Allerdings wurden einige der Förderregelungen von den dänischen Behörden erst spät im Jahr 2001 erlassen, so dass erst danach mit ihrer Durchführung begonnen werden konnte (z.B. die Modernisierung der Flotte und die Stilllegung von Fischereifahrzeugen).

2.2.3. DEUTSCHLAND

Zeitraum 1994-1999

Ende 1999 waren 99,95% der Mittel für alle Programme zusammen sowie 99,91% der Mittel für die Gemeinschaftsinitiativen gebunden. Die Zahlungen an die Begünstigten konnten allgemein bis zum 31. Dezember 2001 erfolgen. Für ein Ziel-3-Programm (Baden-Württemberg) war die Schlusszahlung bereits erfolgt. Die Durchführung der übrigen 138 Programme dieses Zeitraums ging weiter, wobei alle Mittel bis Ende 2001 aufgebraucht werden mussten. Bei sechs Gemeinschaftsinitiativen bzw. Ziel-2-Programmen erachtete die GD Regionalpolitik die eingegangenen Anträge auf Verlängerung als begründet, da ein Irrtum der Kommission vorlag oder eine Naturkatastrophe eingetreten war. In den meisten anderen Fällen konnten mit den Verwaltungsbehörden alternative Lösungen gefunden werden.

Bei einer Gemeinschaftsinitiative wurde 2001 mit dem Abschlussverfahren begonnen (KONVER II in Hamburg).

Für alle Programme zusammen einschließlich der Gemeinschaftsinitiativen wurden von der Kommission im Jahr 2001 Mittel in Höhe von 347 Mio. EUR ausgezahlt. Bei einem Ziel-2-Programm wurden die Zahlungen in Erwartung einer Zusage der Region zur Verschärfung der Kontrollen ausgesetzt.

Zeitraum 2000-2006

Ziel 1: Das GFK für Deutschland wurde im Juni 2000 verabschiedet. Es wird über neun operationelle Programme umgesetzt (sechs je Bundesland sowie drei horizontale Programme unter der Verantwortung der Bundesbehörden). Für die regionalen Programme und das horizontale Programm "Fischerei" ergingen die Kommissionsentscheidungen bis Ende 2000. Die beiden noch ausstehenden operationellen Programme ("Verkehr" und das bundesweite ESF-Programm) zur Umsetzung des GFK (insgesamt 20,7 Mrd. EUR an Gemeinschaftsmitteln, davon 748 Mio. EUR für die übergangsweise unterstützten Gebiete in Berlin) wurden von der Kommission im Februar 2001 genehmigt. Für alle Fonds und Programme wurden Mittelbindungen vorgenommen. Die Ergänzungen zur Programmplanung für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen wurden nach den erforderlichen Überprüfungen von der Kommission als mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 konform erachtet. In den Ergänzungen zur Programmplanung für Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mussten jedoch vor allem bei den Kapiteln über die Entwicklung der Humanressourcen noch erhebliche Änderungen vorgenommen werden, um sie mit den entsprechenden Kapiteln des zugrunde liegenden operationellen Programms in Einklang zu bringen.

Die neun operationellen Programme des GFK sollen die Schaffung von 370 000 permanenten Vollzeitarbeitsplätzen sowie von befristeten Arbeitsplätzen für 265 000 Vollzeitäquivalent ermöglichen. Die aus dem ESF finanzierten Qualifizierungs maßnahmen und Beschäftigungsbeihilfen werden rund 1,35 Mio. Personen zugute kommen.

Die Finanztabellen (nationale Kofinanzierungsmittel) für das deutsche GFK wurden auf Antrag der deutschen Behörden geändert, wobei die Ziele und der Geltungsbereich der Maßnahmen unverändert blieben. Für das Programm in Sachsen wurde ein Änderungsantrag vorgelegt.

Die Begleitausschüsse aller operationellen Programme traten während des Jahres bis zu sechsmal zusammen. Der GFK-Begleitausschuss hielt zwei Sitzungen ab. Die Einbeziehung der Wirtschafts- und Sozialpartner wurde verstärkt; diese werden den Treffen auf GFK-Ebene künftig beiwohnen. An den Begleitausschüssen für die operationellen Programme waren die Wirtschafts- und Sozialpartnern von Anfang an formell beteiligt. Bei einigen Programmen sind die Wirtschafts- und Sozialpartner stimmberechtigt. Die Kommission hat verschiedene Schritte unternommen, um die Einbeziehung der regionalen Behörden in die EBS (europäische Beschäftigungsstrategie) und den NAP-Prozess (nationaler Aktionsplan) zu verstärken und um zu erreichen, dass der Schwerpunkt "Entwicklung der Humanressourcen" der regionalen Programme stärker zum NAP-Prozess in Deutschland beiträgt. Außerdem erfolgte ein erster Meinungsaustausch über das Job-Aktiv-Gesetz (Revision des deutschen Arbeitsmarktpolitikgesetzes) und dessen Auswirkungen auf die operationellen Programme. Die Erörterungen werden 2002 fortgesetzt.

Ende des Jahres wurde im Rahmen des horizontalen Programms "Verkehr" ein Großprojekt eingereicht.

Die Verkehrsprojekte sind häufig auf die transeuropäischen Netze (TEN) ausgerichtet, wobei die Finanzierungen vor allem die Verbindungen zu den Beitrittsländern betreffen.

Die Ergänzungen zur Programmplanung lassen erkennen, dass die meisten Regionalprogramme Maßnahmen des Finanz-Engineering umfassen, wobei die Mittel für diese Maßnahmen viermal höher sind als im vorangegangenen Zeitraum.

Die Systeme zur Finanzkontrolle wurden von der Kommission in einem frühen Stadium überprüft. Über die Revision der seit 1997 geltenden Vereinbarung zwischen Deutschland und der Kommission über die Finanzkontrolle wird derzeit diskutiert.

Der Kommission forderte die Kommunikationsaktionspläne für die einzelnen Programme an, die ihr daraufhin übermittelt wurden. Information und Kommunikation werden bei der Verwaltung der Programme einen wichtigen Platz einnehmen. So wurde bei einigen Programmen damit begonnen, ein "Projekt des Monats" zu bestimmen, auf das besonders aufmerksam gemacht wird.

Die Ziel-1-Programme erhielten insgesamt als Vorauszahlungen bzw. Zwischenzahlungen EFRE-Mittel in Höhe von 981 Mio. EUR und ESF-Mittel in Höhe von 1 003 Mio. EUR.

Im Bereich Landwirtschaft sind sämtliche im Jahr 2000 verabschiedeten EAGFL-Maßnahmen mittlerweile angelaufen. Die Ausgaben des EAGFL im Rahmen der Ziele 1 und 2 belaufen sich für den gesamten Zeitraum auf 188,7 Mio. EUR.

Das Programm für die Fischerei in den Ziel-1-Regionen sieht FIAF-Mittel in Höhe von 105,2 Mio. EUR vor und betrifft vor allem die Verarbeitung sowie Investitionen in den Fischereihäfen. Die Durchführung des Programms begann im zweiten Halbjahr 2000 und kam 2001 planmäßig voran.

Ziel 2: Bis zum Jahr 2006 stehen Deutschland 3 096 Mio. EUR für Ziel 2 sowie 530 Mio. EUR für die übergangsweise unterstützten Gebiete zur Verfügung.

Deutschland hat elf Ziel-2-Programme vorgelegt. Es handelt sich um Multifonds-Programme mit kombinierten EFRE/ESF-Finanzierungen, ausgenommen die Programme für Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und Hessen, die nur EFRE-Mittel vorsehen. 2002 genehmigte die Kommission elf Programme; bei sechs Programmen wurde die Ergänzung zur Programmplanung als mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 konform erachtet (Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland).

Bei den Verhandlungen wurde besonders auf Komplementarität zwischen den Ziel-2-Programmen und anderen EU-Programmen geachtet. So wurde bei dem Ziel-2-Programm für Baden-Württemberg eine enge Kooperation mit dem Ziel-3-Programm und dem URBAN-Programm für Mannheim-Ludwigshafen erreicht. Die Maßnahmen aller drei Programme sind miteinander verknüpft, womit Doppelaufwand vermieden wird. Von Nordrhein-Westfalen wurden zwei Großprojekte eingereicht.

Die Kommission leistete für die Ziel-2-Programme des Zeitraums 2000-2006 Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt 229 Mio. EUR. Für alle Programme bis auf diejenigen von Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg gingen die fälligen Jahresberichte ein.

Ziel 3: Nach der Genehmigung des Ziel-3-EPPD am 10. Oktober 2000 wurde der Entwurf der Ergänzung zur Programmplanung vom Begleitausschuss am 30. Januar 2001 grundsätzlich gebilligt. Die endgültige Fassung wurde der Kommission am 18. April übermittelt und von dieser am 23. Mai akzeptiert.

In der Sitzung des Begleitausschusses vom 4.-5. Juli 2001 wurde der Beitrag des EPPD zu den nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung und soziale Eingliederung beleuchtet, und es wurden die wichtigsten Ergebnisse der Durchführung im Jahr 2000 vorgelegt. Im Jahr 2000 wurden 61,5% der für das Jahr insgesamt vorgesehenen Mittel ausgegeben (37,1% der ESF-Mittel). Die im Jahr 2000 getätigten Mittelbindungen beliefen sich auf 87% der für dieses Jahr vorgesehenen ESF-Mittel. Generell und für alle Politikbereiche des ESF zusammengenommen, entsprachen die Ergebnisse den Vorausschätzungen, wenn man den späten Zeitpunkt der Entscheidung über das EPPD berücksichtigt. Rund 170 000 Personen (42% davon Frauen) nahmen an einer Maßnahme teil, das sind 96% der vorgesehenen Gesamtzahl. Zwei Drittel dieser Personen nahmen an Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit teil. Die Aktionen im Rahmen der einzelnen Politikbereiche und Maßnahmen waren in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich rasch angelaufen und unterschieden sich auch von ihrem Umfang her, was - von finanziellen Engpässen abgesehen - vor allem darauf zurückgeführt wurde, dass die Aktionen des Politikbereichs 4 (Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist) intensivere Vorbereitungen erforderten als andere Maßnahmen wie z.B. diejenigen des Politikbereichs 1 (aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik).

Bis Ende 2001 wurden für das Ziel-3-Programm insgesamt 830 Mio. EUR ausgezahlt (332 Mio. EUR als Vorauszahlungen und 498 Mio. EUR als Erstattungen), was 17,5% der gesamten EPPD-Mittel entspricht.

Das Programm für die Fischerei außerhalb der Ziel-1-Regionen wurde von der Kommission am 28. September 2000 verabschiedet. Es sieht für den gesamten Zeitraum FIAF-Mittel in Höhe von 111,1 Mio. EUR vor betrifft vor allem die Fischverarbeitung und -vermarktung sowie die Erneuerung und Modernisierung der Fangflotte. 2001 wurde mit der Durchführung begonnen.

2.2.4. GRIECHENLAND

Zeitraum 2000-2006

Nachdem im November 2000 das GFK genehmigt worden war, folgte die Genehmigung fast aller operationellen Programme zwischen Februar und April 2001. Ausnahmen bildeten lediglich das im Juli genehmigte OP "Umwelt" und das Programm für technische Hilfe, das Griechenland im Oktober 2001 einreichte und das im Dezember 2001 von der Kommission angenommen wurde. Ebenfalls im Dezember 2001 bewilligte die Kommission zusätzliche Mittel in Höhe von 165 Mio. EUR für das OP "Umwelt".

Die 26 OP des laufenden Zeitraums sind in je 13 regionale bzw. nationale OP unterteilt. Der ESF trägt den Großteil der Kosten für die drei nationalen Programme "Beschäftigungsförderung und Berufsbildung", "Schul- und Berufserstausbildung" und "Gesundheit und Vorbeugung", die im März und April 2001 genehmigt wurden. Insgesamt stellt die Gemeinschaft für diese Programme einen Betrag von 21 320,6 Mio. EUR (davon 4 241 Mio. EUR aus dem ESF) bereit, das sind 19,8 % der insgesamt für den Zeitraum 2000-2006 verfügbaren Strukturfondsmittel.

Diese drei Programme im Bereich der Humanressourcen zielen darauf ab, die öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienste so zu modernisieren, dass ein personen bezogener Ansatz verfolgt und die Leitlinien für eine europäische Beschäftigungs politik beachtet werden. Angestrebt wird außerdem, Erstausbildung und Fortbildung zu verknüpfen, das lebensbegleitende Lernen stärker zu fördern, das Bildungswesen weiter zu modernisieren, das Gesundheitswesen dahingehend zu reformieren, dass die verfügbaren Mittel besser bewirtschaftet und hochwertige Dienste angeboten werden, und schließlich die soziale Ausgrenzung zu bekämpfen. Das OP "Informationsgesellschaft" soll den horizontalen Rahmen für die einschlägigen Maßnahmen bilden und gleichzeitig einen integrierten Ansatz fördern, bei dem die Belange der Humanressourcen bei jeder geplanten Maßnahme berücksichtigt werden. Die Maßnahmen werden grundsätzlich dezentral durchgeführt, wobei die Empfehlung gilt, systematisch alle Beteiligten zuvor anzuhören. Alle 13 regionalen OP umfassen Maßnahmen zur Förderung von lokalen Entwicklungs- und Beschäftigungsinitiativen. Besonders geachtet wurde darauf, dass die Chancengleichheit sowohl bei den Maßnahmen im Rahmen des GFK als auch bei Einzelmaßnahmen Berücksichtigung fand.

Im Rahmen der Schwerpunkte "Landwirtschaft" und "Entwicklung des ländlichen Raums" stellt der EAGFL, Abteilung Ausrichtung, Finanzmittel in Höhe von insgesamt 2 260,3 Mio. EUR für den gesamten Zeitraum 2000-2006 zur Verfügung.

Das operationelle Programm "Entwicklung des ländlichen Raums" wird ausschließlich aus der Abteilung Ausrichtung des EAGFL kofinanziert (1 233,4 Mio. EUR).

Zusammen mit den übrigen Fonds beteiligt sich der EAGFL-Ausrichtung an der Verwirklichung des Schwerpunkts "Regionalentwicklung" (1 026,9 Mio. EUR).

Die wichtigsten Maßnahmen zielen darauf ab,

- durch integrierte Maßnahmen in den Betrieben, Finanzhilfen für die Verarbeitung, Standardisierung und Vermarktung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse und Maßnahmen im Bereich der Agrarprodukte die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu steigern;

- eine nachhaltige, integrierte Entwicklung des ländlichen Raums zu gewährleisten und durch die Schaffung einer günstigeren Altersstruktur der ländlichen Bevölkerung das soziale Gleichgewicht wieder herzustellen, die Förderung der Information und Sensibilisierung der ländlichen Bevölkerung zu verbessern und integrierte Pläne zur Entwicklung des ländlichen Raums aufzustellen;

- durch die Erschließung und den Schutz der natürlichen Ressourcen und der Umwelt eine Verschlechterung der Umweltbedingungen zur verhindern und den sozialen Zusammenhalt der ländlichen Bevölkerung zu gewährleisten.

Im Jahr 2001 belaufen sich die Mittelbindungen der Abteilung Ausrichtung des EAGFL auf 341,2 Mio. EUR und die Zahlungen auf 261,1 Mio. EUR.

Das Programm für den Fischereisektor (FIAF-Beteiligung: 211,1 Mio. EUR) wurde am 28. März 2001 genehmigt. Für dieses Programm gelten ähnliche Leitlinien wie für das vorige Programm (38 % für Maßnahmen im Bereich der Fangflotte, 17 % für Aquakultur und 18 % für Verarbeitung und Vermarktung), der Akzent wird jedoch vermehrt auf die Steigerung der Qualität der Aquakulturerzeugnisse, die Verbes serung der Arbeitsbedingungen und den Kampf gegen die Umweltverschmutzung gelegt. Die Tranche für das Jahr 2000 wurde auf spätere Jahre umgeschichtet.

Nachdem das GFK und die meisten operationellen Programme genehmigt waren, trat der GFK-Begleitausschuss erstmals am 23. und 24. April zusammen. In den Monaten, die auf diese Sitzung folgten, kamen sämtliche Begleitausschüsse, die für die bereits genehmigten operationellen Programme eingesetzt wurden, vor der Sommerpause zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Bei diesen Sitzungen wurden die Ergänzungen zur Programmplanung und die jährlichen Durchführungsberichte für das Jahr 2000 angenommen, bevor sie der Kommission unterbreitet wurden.

Der Kommission lagen sämtliche Jahresberichte für 2000 vor dem Stichtag (30. Juni 2001) vor. Da die Genehmigung der griechischen OP generell im Rückstand war, sind die Jahresberichte 2000 zu allen OP im Wesentlichen förmlich und beschreibend. Sie betreffen überwiegend die Vorarbeiten der Programmplanung, die Verwaltungs- und Durchführungsmodalitäten, kaum jedoch die finanzielle Abwicklung.

Die ersten jährlichen Treffen zu den Programmen des GFK 2000-2006 fanden am 23. und 24. November 2001 statt. Erörtert wurde dabei hauptsächlich das GFK im Allgemeinen: Hauptdiskussionsthemen waren die Durchführung der horizontalen Schwerpunkte, die Funktionsweise der Verwaltungsbehörden, das Begleit- und Kontrollsystem und die Überwachung der im Rahmen des GFK gebundenen Mittel.

Am 6. und 7. Dezember 2001 organisierte die Kommission eine Veranstaltung, die auf rege Beteiligung und breite Anerkennung stieß. Dabei handelte es sich um zwei Workshops, die an die für das GFK und sämtliche OP zuständigen Verwaltungs behörden, aber auch die zwischengeschalteten Stellen, Endbegünstigten und Sozialpartner gerichtet waren und sich mit den Durchführungsmechanismen für lokale und regionale Entwicklungsprojekte (einschließlich lokaler Beschäftigungs initiativen, Innovation und Informationsgesellschaft in den Regionen, integrierte Maßnahmen für Ballungs- und für Berggebiete) sowie mit Informations- und Publizitätsmaßnahmen in der Durchführungsphase des GFK befassten.

Hinsichtlich der Finanzierung eines Projekts zur Erstellung eines Grundstückskatasters in Griechenland im Rahmen des GFK 1994-1999 leitete die Kommission schließlich eine Untersuchung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 2082/93 ein. Angesichts der Untersuchungsergebnisse beschloss die Kommission im Dezember 2001 eine in zwei Tranchen rückzahlbare Finanzkorrektur in Höhe von 57,9 Mio. EUR.

Für das Jahr 2001 wurden insgesamt für sämtliche OP Mittel in Höhe von 623,3 Mio. EUR gebunden, für die eine Vorauszahlung in Höhe von 7 % getätigt wurde.

2.2.5. SPANIEN

Ziel 1

Zeitraum 1994-1999

Die Mittel für die Programme des Zeitraums 1994-1999 wurden vollständig gebunden, bei den Zahlungen stehen lediglich die bei Programmabschluss zu zahlenden Restbeträge aus. Für drei OP - das aus dem EAGFL, Abteilung Ausrichtung, kofinanzierte OP für Kastilien-La Mancha, das OP für Estremadura und dasjenige für Asturien (beide mit EFRE-Kofinanzierung) - wurde eine Verlängerung des Schlusstermins für die Zahlungen beantragt. Die Kommission hat diesem Antrag lediglich für die beiden erstgenannten OP stattgegeben.

Zeitraum 2000-2006

Im Jahr 2001 hat die Kommission zusätzlich zu den fünf OP, die bereits im Jahr 2000 genehmigt worden waren, 18 weitere OP angenommen, so dass nun alle 23 Programme des spanischen GFK für 2000-2006 bewilligt sind. Bei zwölf dieser Programme handelt es sich um integrierte Regionalprogramme für jeweils eine Ziel-1-Region, während die übrigen Programme multiregional ausgerichtet sind. Auf die Programme für die Ziel-1-Regionen entfallen rund 66 % der für das GFK vorgesehenen Gemeinschaftsmittel. Der Ratsbeschluss vom 28. Juni 2001, der Raum schafft für höhere Kofinanzierungsraten auf verschiedenen Gebieten, fällt zugunsten der Kanarischen Inseln sowie auch den anderen, abgelegenen Regionen der Union aus, die in Artikel 299 des Vertrages definiert sind.

Neben dem deutlichen Rückgang der Zahl der einzelnen Programme gegenüber der Vorperiode (23 gemessen an 73) ist vor allem anzumerken, dass in den Regionalprogrammen folgende Verbesserungen erzielt wurden:

- Integration der einzelnen Fonds und anschließend deren echte Koordinierung vor Ort. Die Verwaltungsbehörde ist verpflichtet, den Begleitausschuss regelmäßig über die einschlägigen Koordinierungsmaßnahmen zu unterrichten.

- Engere Integration der horizontalen Schwerpunkte in den Bereichen Umwelt schutz und Gleichstellung von Frauen und Männern. Gewährleistet wird dies durch die Mitwirkung von Vertretern des nationalen Netzes der Umwelt behörden und der für Chancengleichheit zuständigen Organe im Begleitausschuss.

- Verstärkung des Partnerschaftsprinzips durch aktive Mitwirkung von Vertretern der Wirtschafts- und Sozialpartner in den Begleitausschüssen aller Programme, mit der bemerkenswerten Ausnahme der Autonomen Regionen Kastilien-León und Valencia sowie der Stadt Melilla, die einer weniger engen Partnerschaft den Vorzug gaben.

- Schließlich verstärkte, ausgewogenere Zusammenarbeit zwischen den zentralen und den regionalen Behörden auf Basis des Konzepts der Mitverantwortung, das bei der Ernennung der Verwaltungsbehörde entscheidend war.

Abgesehen von dem Programm "Informationsgesellschaft", das später als die anderen Programmen nachgereicht und im Dezember 2001 von der Kommission genehmigt wurde, fanden die ersten Sitzungen der Begleitausschüsse, bei denen die Ergänzungen zur Programmplanung angenommen wurde, im ersten Halbjahr 2001 statt. Die Verwaltungsbehörde hat der Kommission die Ergänzungen zur Programm planung zur Information übermittelt, und diese hat geprüft, ob sie mit den geltenden Rechtsvorschriften im Einklang stehen.

Sowohl die für das GFK, als auch die für die 23 operationellen Programme zuständigen Begleitausschüsse haben im Oktober 2001 die "technischen Bewertungsgruppen" eingesetzt, die bereits in den Programmplanungsdokumenten vorgesehen waren, um ein echtes Hilfsinstrument für die Beschlussfassung zu schaffen und die erforderlichen Strukturen für die Zwischenbewertung einzurichten. Die Bewertungsgruppen sind im Wesentlichen für die Halbzeitbewertung zuständig, die sie später unter optimalen Bedingungen der Transparenz und Unabhängigkeit und innerhalb der rechtlich vorgeschriebenen Fristen auf den neuesten Stand bringen sollen. Außerdem dienen die technischen Bewertungsgruppen, deren Mitglieder unmittelbare Bewertungsverantwortung tragen, als gemeinsame Plattform für den Austausch von Gedanken und Erfahrungen im Bewertungsbereich.

Die jährlichen Treffen zwischen der Kommission und den Verwaltungsbehörden fanden im Januar 2002 statt. Tagesordnungspunkte waren die Ergänzungen zur Programmplanung, die jährlichen Durchführungsberichte für das Jahr 2000 und sonstige verfügbare Informationen. Diese Treffen boten der Kommission und der spanischen Verwaltung die Gelegenheit für einen fruchtbaren Austausch über die Betonung der strategischen Aspekte der Programmplanung, die Qualität der Abwicklung der Interventionen und die Analyse der ersten vorliegenden Resultate, mit dem Ziel, die materielle und finanzielle Abwicklung, die Verwaltung, die Begleitung und die Kontrolle der kofinanzierten Maßnahmen zu verbessern.

Im Agrarsektor sind die Maßnahmen des EAGFL-Ausrichtung in den einzelnen Regionen recht unterschiedlich vorangekommen. So ist je nach Region folgender Durchführungsstand zu verzeichnen: 100 % beim horizontalen OP "Strukturver besserung", 57,4 % bei den OP Kantabrien und Kastilien-León, 28,7 % beim OP Galicien, 22,9 % beim OP Andalusien, 9 % beim OP Estremadura, 9,3 % beim OP Murcia, 4,8 % beim OP Valencia, 0,1 % beim OP Kanarische Inseln und 0 % jeweils bei den OP Asturien, Kastilien-La Mancha und technische Hilfe.

Im Fischereisektor sind Investitionen in Höhe von insgesamt 3 122 Mio. EUR geplant, wovon 1 504 Mio. EUR vom FIAF getragen werden. Investiert werden soll vorwiegend in die Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen sowie die Umstrukturierung und Erneuerung der Fangflotte.

Ziel 2

Zeitraum 1994-1996

Sämtliche OP wurden abgeschlossen. Die EFRE-Mittel wurden bei allen sieben Programmen vollständig ausgeschöpft.

Zeitraum 1997-1999

Im Berichtsjahr wurden die beiden letzten Entscheidungen über eine Neuprogrammierung (OP Katalonien und OP Madrid) unterzeichnet.

Außerdem erfolgten im Jahr 2001 mehrere Zahlungen zugunsten dieser OP. Am Jahresende mussten lediglich die Restbeträge geprüft werden; im Falle des EFRE erreicht der durchschnittliche Stand der Zahlungen im Rahmen des GFK 87 % der einschlägigen Gesamtmittelausstattung dieses Fonds.

Zeitraum 2000-2006

Am 29. Dezember 2000 hat die Kommission sechs EPPD grundsätzlich genehmigt. Die grundsätzliche Genehmigung des EPPD für Madrid erfolgte am 17. Januar 2001. Unterzeichnet wurden die entsprechenden Entscheidungen am 15. Februar im Falle der EPPD für Aragonien, die Balearen, Katalonien und Navarra bzw. am 7. März im Falle von Madrid, La Rioja und dem Baskenland.

Die Durchführungsgebiete aller sieben EPPD schließen neben Gebieten, die unter die Übergangsregelung fallen, auch solche ein, für die das nicht gilt. Für die nicht unter die Übergangsregelung fallenden Gebiete werden - ohne die leistungsgebundene Reserve - Gemeinschaftsmittel in Höhe von 2 649 Mio. EUR zu laufenden Preisen bereitgestellt. Die leistungsgebundene Reserve beträgt 115 Mio. EUR für den Zeitraum 2004-2006. Die genannte Mittelausstattung entspricht 12,9 % der EU-Mittel, die insgesamt für die nicht unter die Übergangsregelung fallenden Ziel-2-Gebiete aufgebracht werden.

Der vorgenannte Betrag wird proportional zum Anteil der in dem jeweiligen Fördergebiet lebenden Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung Spaniens auf die sieben EPPD verteilt.

Für die Übergangsgebiete sind Gemeinschaftsmittel in Höhe von 99 Mio. EUR zu laufenden Preisen vorgesehen. Die leistungsgebundene Reserve in Höhe von 4 Mio. EUR für den Zeitraum 2004-2005 ist in diesem Betrag nicht enthalten. Die Mittel für die Übergangsunterstützung stellen 3,6 % der insgesamt für alle Übergangsgebiete verfügbaren EU-Mittel dar.

Neben dem Schwerpunkt "Technische Hilfe" umfassen die sieben EPPD die folgenden fünf Interventionsschwerpunkte:

1. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigungszahlen sowie Entwicklung des Produktionssektors.

2. Umwelt, natürliche Umgebung und Wasserressourcen.

3. Wissensgesellschaft (Innovation, FuE, Informationsgesellschaft).

4. Ausbau von Verkehrs- und Energienetzen.

5. Lokale und städtische Entwicklung.

6. Technische Hilfe.

Die regionalen und lokalen Verwaltungsstellen sind an praktisch allen Schwer punkten mit einem Beitrag von 65 % bis 75 % der Mittelausstattung beteiligt, die der EFRE für das betreffende EPPD bereitstellt. Die zentrale Verwaltung trägt nur zu drei Schwerpunkten bei: Schwerpunkt 3 (Ausbau der Infrastruktur und Unterstützung von Projekten im Bereich Wissenschaft-Technologie-Innovation) sowie - in geringem Umfang - Schwerpunkt 1 (Förderung der Internationalisierung von Unternehmen) und Schwerpunkt 6 (technische Hilfe).

Der ESF steuert bei sechs operationellen Programmen lediglich 5 % (fünf EPPD) bzw. 7 % (EPPD Madrid) der Gesamtmittel für die unter die Übergangsregelung fallenden Gebiete bei. Die entsprechenden Maßnahmen fallen in den Zuständigkeits bereich der Zentralverwaltung und konzentrieren sich auf den Schwerpunkt 3. Beim EPPD Katalonien allerdings liegt dieser Anteil bei über 21 %. Die betreffenden Maßnahmen fallen unter die Schwerpunkte 1, 3 und 5 und werden mit Unterstützung der zentralen, regionalen und lokalen Verwaltungsstellen durchgeführt.

Nachdem das Jahr 2000 von den Vorarbeiten und der Erstellung der EPPD gekennzeichnet war, wurden im Jahr 2001 erstmals die übrigen für die Begleitung der Maßnahmen erforderlichen Komponenten verwirklicht (Ergänzungen zur Programmplanung, Begleitausschüsse, Jahresberichte, jährliche Treffen).

Die ersten Sitzungen der Begleitausschüsse fanden zwischen dem 27. April und dem 5. Juli in der jeweiligen Region mit der Beteiligung der zuständigen nationalen Behörden, der Verwaltungsstellen der Kommission und der erweiterten Partnerschaft (Wirtschafts- und Sozialpartner, Gebietskörperschaften, für Umweltschutz und Verbesserung der Umweltbedingungen bzw. für Chancengleichheit zuständige Vertreter der Regionen) statt. Bei diesen Sitzungen wurden die Geschäftsordnungen der Ausschüsse genehmigt und die Ergänzungen zur Programmplanung überprüft.

Die Ergänzungen zur Programmplanung wurden zwischen dem 6. August und dem 25. Oktober förmlich der Kommission vorgelegt, die anschließend geprüft hat, ob die Rechtsvorschriften eingehalten wurden.

Im Oktober haben die Begleitausschüsse die Durchführungsberichte für das Jahr 2000 geprüft und angenommen, woraufhin die Verwaltungsbehörde sie der Kommission Mitte November übermittelt hat. Die Kommission beurteilte diese Berichte als zufrieden stellend.

Auf der Grundlage der Jahresberichte und anderer mit dem EPPD zusammenhängender Unterlagen fanden am 19. und 20. Dezember die ersten jähr lichen Treffen zu diesen Maßnahmen statt, die zuerst eine Plenarsitzung (die sich mit gemeinsamen Aspekten der sieben EPPD befasste) und anschließend sieben spezielle Sitzungen einschlossen.

Die Verwaltungsbehörde und die Kommission haben zusammen mit den betreffenden regionalen Verwaltungen die wichtigsten Ergebnisse des ersten Durchführungsjahres untersucht. Diese Untersuchung mündete in mehrere Schluss folgerungen, wie sich die Abwicklung, die Begleitung und die Kontrolle der Maßnahmen verbessern ließe. Die Schlussfolgerungen wurden der Verwaltungs behörde zu Beginn des Jahres 2002 übermittelt.

Das nationale Koordinierungsorgan, eine speziell von der Verwaltungsbehörde geschaffene Instanz zur Koordinierung bestimmter Aspekte der EPPD in den Bereichen Information, Begleitung und Bewertung, trat erstmals am 20. Dezember in Madrid zusammen. Es befasste sich mit den ersten Vorarbeiten für die Zwischen bewertung und erteilte finanzielle Auskünfte zu den EPPD und anderen Strukturfondsmaßnahmen in den Ziel-2-Gebieten.

Ziel 3

Das GFK für Ziel 3 wird über zwölf operationelle Programme (sieben regionale und fünf multiregionale/thematische Programme) durchgeführt. Nachdem Ende 2000 die Verhandlungen abgeschlossen wurden, wurden im Januar 2001 vier multiregionale OP angenommen. Insgesamt stellt die Gemeinschaft für diese Programme Mittel in Höhe von 1 338 Mio. EUR zur Verfügung, das sind 60,2 % der gesamten ESF-Mittel für Ziel 3 im Zeitraum 2000-2006.

Diese Programme verfolgen die Ziele Ausbau und Verbesserung der Berufsbildungssysteme, Eingliederung oder Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt, wobei vorrangig ein vorbeugendes Konzept verfolgt wird, das im Wege von Eingliederungsmaßnahmen und der Unterstützung lokaler Beschäftigungsinitiativen verwirklicht werden soll, Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt, Bekämpfung der Diskriminierung von benachteiligten Gesellschafts gruppen und deren Integration in den Arbeitsmarkt, Förderung des Unternehmer geistes und lebensbegleitendes Lernen von Beschäftigten.

Im Januar und Februar 2001 traten die für die regionalen OP zuständigen Begleitausschüsse zusammen. Für die vier multiregionalen Programme wurde ein gemeinsamer Begleitausschuss eingesetzt, der am 4. Mai 2001 zusammentrat. Bei diesen ersten Ausschusssitzungen wurden die Ergänzungen zur Programmplanung angenommen.

Da die spanischen OP für den Zeitraum 2000-2006 erst Ende 2000 und Anfang 2001 genehmigt worden waren, wurden der Kommission die jährlichen Durchführungs berichte für das Jahr 2000 mit einiger Verspätung erst nach dem 30. Juni vorgelegt. Die Begleitausschüsse nahmen die Jahresberichte 2000 erst im Laufe des zweiten Halbjahrs 2001 an und übermittelten sie dann der Kommission. Die Jahresberichte für die OP "Unternehmerische Initiative" und "Fortbildung" (Ziele 1 und 3) wurden vom jeweiligen Begleitausschuss erst Ende 2001 genehmigt und im Januar 2002 eingereicht.

Die ersten jährlichen Treffen zu den OP des Planungszeitraums 2000-2006 fanden am Ende des Berichtsjahres statt. Am 17. und 18. Dezember 2001 wurde das jährliche Treffen der OP für Ziel 3 (mit Ausnahme der OP "Beschäftigung" und "Unternehmerische Initiative", für die das Treffen erst am 7. Februar 2002 stattfand) und der im Rahmen von Ziel 1 aufgestellten OP "Berufsbildungssysteme" und "Kampf gegen Diskriminierung" veranstaltet. Haupttagesordnungspunkte waren die Durchführung der horizontalen Schwerpunkte, die Einbeziehung der europäischen Beschäftigungsstrategie in die OP, die Überarbeitung und Verbe sserung der Auswahlkriterien, die Einsetzung der technischen Bewertungsgruppen der OP und allgemein die inhaltliche Verbesserung der Jahresberichte.

Von Januar bis Mai 2001 wurde ein Gesamtbetrag von 318 065 EUR für Ziel 3 gebunden. Im Rahmen der OP für die Ziele 1 und 3 gingen im Oktober und November 2001 18 Anträge auf eine Zwischenzahlung ein. Für acht Anträge wurden die entsprechenden Mittel vor Jahresende gezahlt (118 509 527 EUR, das sind 9 % der Zahlungsvorausschätzungen, die der Mitgliedstaat der Kommission im April 2001 übermittelt hatte).

Das FIAF außerhalb der Ziel-1-Regionen

Insgesamt sind Investitionen in Höhe von 824,5 Mio. EUR geplant, wovon 207,5 Mio. EUR vom FIAF getragen werden. Im Laufe des Jahres 2001 wurden die Gesamtmittel für das EPPD "Fischerei" zu 17 % gebunden und zu 7,8 % ausgezahlt. Die Investitionen betreffen die selben Schwerpunkte wie im Rahmen von Ziel 1.

2.2.6. FRANKREICH

Ziel 1

Ziel 1 umfasst ausser den zwei, sich in der Endphase befindenden Regionen, Korsika und Nord Pas de Calais (Französisches Hainaut), auch die vier Gebiete in Übersee (,DOM").Hinsichtlich dieser vier Gebiete sowie den anderen abgelegenen Regionen der Union, wie in Artikel 299 des Vertrags festgelegt ist, schafft der Ratsbeschluss vom 28. Juni 2001 Raum für höhere Kofinanzierungsraten für Investitionen für Infrastruktur, KMUs, zur Verbesserung der Bauernhöfe und bei der Verarbeitung und dem Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Diese Vorlagen berücksichtigen automatisch die erschwerten Bedingungen, die den abgelegenen Regionen eigen sind.

Der Gesamtbetrag aus dem ERDF für die sechs französischen Ziel 1 Regionen beträgt 2.215 Million Euro für den Zeitraum 2002-2006, wovon 1.908 Millionen Euro (86 %) für die Regionen in Übersee vorgesehen sind. Im Jahr 2001 hat der ERDF an diese Regionen die Summe 68.481 Millionen Euro bezahlt. Dieser Betrag umfasst auch den Vorschuss für Martinique, Guyana und Nord-Pas-de-Calais, der sich auf 64.466 Millionen Euro beläuft, sowie die zwischenzeitliche Auszahlung von 4.015 Millionen Euro für die Ile de Réunion.

Im Jahr 2001 wurde der Kommission keine Anfrage zur Änderung von SPDs für Regionen in Übersee vorgelegt, wie allerdings im Ratsbeschluss vom 28. Juni 2001 festgelegt wurde.

Was den ESF anbelangt, so lief im Jahr 2001 die Durchführung der Ziel-1-Programme an. Ende 2001 waren ESF-Mittel in Höhe von 124,36 Mio. EUR (einschließlich des rechtlich vorgesehenen Vorschusses) ausgezahlt, das sind 13 % der Gesamtmittel für die Planungsperiode. Die Schwerpunkte lauten: Weiterbildung der Arbeitnehmer, Kampf gegen die Ausgrenzung (einschließlich Alphabetisierungsmaßnahmen), praktische Ausbildung und Qualifizierungs maßnahmen für Jugendliche (einschließlich praktische Ausbildung im Rahmen des freiwilligen Militärdienstes - "Service Militaire Adapté") sowie die Förderung der beruflichen Mobilität von Arbeitslosen und Jugendlichen. Besonderer Nachdruck wurde auf die NIKT und die Chancengleichheit von Frauen und Männern gelegt.

Für die Entwicklung des ländlichen Sektors in den vier überseeischen Departements sowie in Korsika und im französischen Hennegau stellt die Abteilung Ausrichtung des EAGFL Gesamtmittel in Höhe von 680 Mio. EUR bereit. Im Verlaufe des Berichtsjahrs wurden die Ergänzungen zur Programmplanung erstellt und genehmigt. Lediglich für Martinique steht die offizielle Genehmigung der Ergänzung zur Programmplanung noch aus. Anträge auf Zwischenzahlungen wurden von folgenden fünf Regionen gestellt: Guadeloupe (zwei Anträge), Reunion, Korsika, französischer Hennegau im Jahr 2001 sowie Martinique im Februar 2002, wobei im Berichtsjahr jedoch lediglich Guadeloupe und Reunion die Zwischenzahlungen erhielten.

Nachdem der Rat am 28. Juni 2001 Ausnahmen von den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zugestanden hatte (Beihilfeintensität bei landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, Förderfähigkeit von Staatsforsten), mussten die Ergänzungen zur Programmplanung der vier überseeischen Departements und die EPPD geändert werden. Die Änderung der EPPD erfolgt voraussichtlich im ersten Halbjahr 2002.

Im Fischereisektor gelten für die überseeischen Departements sowie für Korsika Sondermaßnahmen, auf die insgesamt 40,7 Mio. EUR der FIAF-Finanzierung entfallen. Die Schwerpunkte liegen in erster Linie auf der Sicherung von Arbeitsplätzen, der Verbesserung der Hafenanlagen und der Entwicklung der Aquakultur.

Ziele 1 und 2

Zeitraum 1994-1999

Im Jahr 2001 gingen bei der Kommission 33 Anträge auf Verlängerung der Zahlungsfrist ein, die ursprünglich auf den 31. Dezember 2001 festgesetzt worden war. In den meisten Fällen (20) hat die Kommission eine zusätzliche Frist von einigen Monaten (höchstens neun) zugestanden, da die Anträge mit Fällen höherer Gewalt oder vergleichbaren Ursachen begründet wurden. Sechs Anträge hingegen wurden abgelehnt. Die restlichen Anträge wurden am 31. Dezember 2001 noch überprüft.

Zeitraum 2000-2006

Im März hat die Kommission förmlich sämtliche Entscheidungen über die 21 regionalen EPPD im Rahmen von Ziel 2 des Zeitraums 2000-2006 sowie die beiden Entscheidungen über das nationale Informatikprogramm (PNI - Programme National d'Informatisation) für die unter die Ziele 1 und 2 fallenden Gebiete im gleichen Zeitraum angenommen.

Außerdem hat die Kommission den Vorschlag der französischen Behörden in Bezug auf das nationale Programm für technische Hilfe in den Ziel-1- und Ziel-2-Gebieten gebilligt.

Die Kommission hat zudem die Mittel für die Jahrestranchen 2000 und 2001 für diese Programme gebunden und die vorgesehene Strukturfondshilfe in Höhe von 7 % des gesamten Finanzvolumens jedes Programms ausgezahlt.

Alle 26 Ergänzungen zur Programmplanung der regionalen EPPD und des PNI sind bei der Kommission eingegangen. Davon wurden 18 als konform mit Artikel 18 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 eingestuft. Die übrigen Ergänzungen zur Programmplanung werden derzeit noch geprüft.

Darüber hinaus wurden der Kommission im Berichtsjahr 25 Jahresberichte (2000) zu diesen 27 Programmen vorgelegt. 21 der Berichte waren zufrieden stellend und entsprachen Artikel 37 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999. Die übrigen Berichte werden derzeit noch von den Kommissionsdienststellen überprüft.

Um die ordnungsgemäße Anwicklung der Programme der neuen Generation zu gewährleisten, haben die Kommissionsdienststellen in enger Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Behörden Frankreichs für die Ziel-1-Regionen (auf Guadeloupe und Korsika) und für die Ziel-2-Gebiete (in der Region Rhône-Alpes) drei Seminare veranstaltet, die der Betreuung und dem Erfahrungsaustausch dienten.

Die Themen der Seminare lauteten: Einrichtung der Bewertungs- und Begleitsysteme und leistungsgebundene Reserve, Anwendung des einheitlichen EDV-Systems für die Verwaltung der EPPD, Verwaltungs- und Kontrollsysteme, Verfahren für die Anwendung von Finanzkorrekturen, Inhalt der Jahresberichte, Beschlussfassungs verfahren für Großprojekte, Anwendung von Globalzuschüssen, Durchführung der raumbezogenen Abschnitte der EPPD, Aufstellung und Anwendung von Kommunikationsplänen.

Ziel 2

Nachdem die letzten Programme genehmigt waren und die Kommission angesichts der Überschwemmungen vom Herbst der von Frankreich vorgeschlagenen Mittelaufstockung für die EPPD "Bretagne" und "Picardie" zugestimmt hatte, wurden die Mittel, die im Zeitraum 2000-2006 für Frankreich zur Verfügung gestellt wurden, vollständig zugewiesen.

Im Laufe des Jahres wurden sämtliche Programmbegleitausschüsse eingesetzt.

Außerdem hat die Kommission im Berichtsjahr einer EFRE-Beteiligung an der Finanzierung von zwei Großprojekten im Sinne von Artikel 26 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 zugestimmt.

Für das erste Großprojekt (PORT 2000 - LE HAVRE), das im EPPD der Region Haute Normandie vorgesehen war, wurde eine EFRE-Beteiligung von 38 099 846 EUR festgelegt, das sind 25 % der zuschussfähigen Gesamtkosten in Höhe von 152 399 384 EUR. Die Verwirklichung dieses Projekts wird sich äußerst positiv auf die gesamte Region und vor allem die Beschäftigung auswirken (Schaffung von 3500 direkten Arbeitsplätzen).

Das zweite Großprojekt betrifft die Nationalstraße 106: das EPPD "Languedoc-Roussillon" sieht vor, die bestehende Straße von Alès nach Nîmes (Departement Gard) auf dem Streckenabschnitt Boucarain-La Calmette (10,7 km) auf zwei Fahrspuren je Richtung auszubauen. Die Straße ist die wichtigste Verbindungsstrecke zum Industriegebiet von Alès und ermöglicht eine effiziente Verknüpfung mit den Autobahnen A54 und A9 und dem Flughafen von Nîmes. Von den insgesamt zuschussfähigen Kosten in Höhe von 64,29 Mio. EUR werden 16,07 Mio. EUR (25 %) vom EFRE getragen.

Im Bereich der Humanressourcen wurde im Berichtsjahr im Rahmen von fünf Programmen eine erste Ausgabenerklärung an den ESF gerichtet, so dass dieser Ausgaben in Höhe von 4,45 Mio. EUR erstatten konnte.

Ziel 3

Der ESF stellt im Rahmen von Ziel 3 Kofinanzierungsmittel in Höhe von 4 713 Mio. EUR zur Verfügung. Das Programm ist in sechs Schwerpunkte gegliedert, auf die jeweils folgender Anteil an den Gesamtmitteln entfällt: Aktive Arbeitsmarktpolitik (20,5%); Chancengleichheit und soziale Integration (26%); Bildung und lebensbegleitendes Lernen (23%); Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer, Unternehmergeist, Forschung, Innovation und Technologie (22,5%); Verbesserung der Beteiligung von Frauen am Berufsleben (4%); Querschnittsmaßnahmen (4%).

Ende 2001 waren ESF-Mittel in Höhe von 585 Mio. EUR ausgezahlt (einschließlich des vorgeschriebenen Vorschusses), das sind 12 % der Gesamtmittel für die Förder periode. Da das EPPD im Rahmen von Ziel 3 den Akzent auf vorbeugende Maßnahme legt, entfällt der höchste Mittelanteil auf die Schwerpunkte 1 und 3. Dies gilt vor allem für die Maßnahmen im Rahmen des Schwerpunkts 1, die Arbeit suchenden einen Neuanfang ermöglichen sollen, um sie vor Langzeitarbeitslosigkeit zu bewahren. Hervorzuheben ist das starke Engagement der öffentlichen Arbeits vermittlungsstellen, die den Arbeitsuchenden in den ersten Monaten der Erwerbs losigkeit einen auf sie persönlich zugeschnittenen Dienst anbieten. Dies umfasst die Beratung, die Betreuung während einer Ausbildung und bis zur Wieder beschäftigung. Im Juni 2001 hat der Begleitausschuss beschlossen, eine solche personenbezogene Behandlung allen Arbeitslosen zukommen zu lassen und das Dienstleistungsangebot für sämtliche Arbeitslose zu verbessern. Die Maßnahmen des Schwerpunkts 3 haben sich auf die Programme der betrieblichen Ausbildung konzentriert, die von den Regionalräten getragen werden, sowie auf Nachhilfeunterricht für Schüler, die von Schulversagen bedroht sind.

Zusätzlich zu den Sitzungen des nationalen Begleitausschusses traten auch die regionalen Lenkungsausschüsse in allen Regionen zusammen, um die dezentrale Verwaltung des betreffenden EPPD stärker mitzutragen.

Das FIAF außerhalb der Ziel-1-Regionen

Das EPPD für die nicht unter Ziel 1 fallenden Regionen in Frankreich wird im Zeitraum 2000-2006 mit 233,7 Mio. EUR aus dem FIAF kofinanziert (wobei ein erster Vorschuss in Höhe von 16,4 Mio. EUR bereits gezahlt wurde). Als strategische Schwerpunkte wurden die langfristige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen, die Modernisierung der Unternehmen, damit diese ihre Wertschöpfung erhöhen können, und die Verbesserung der sozioökonomischen Rahmenbedingungen in den vom Fischereisektor abhängigen Gebieten festgelegt. Am 31. Dezember 2001 waren - insbesondere für Maßnahmen zugunsten der Fangflotten - Mittel in Höhe von 18 Mio. EUR gebunden.

Im Zeitraum 1994-1999 hatte sich die FIAF-Beteiligung auf 197 Mio. EUR belaufen. Ende 2000 waren 87 % der Programmmittel gebunden. Die unvollständige Inan spruchnahme der Mittel ist darauf zurückzuführen, dass das Programm erst spät anlief, neue Verfahren angepasst werden mussten und dem Programm anfänglich keine hinreichende Priorität eingeräumt worden war. Am 31. Oktober 2001 waren 67 % der Fördermittel ausgezahlt, wobei der höchste Mittelanteil auf die Erneuerung und Modernisierung der Fangflotte entfiel.

2.2.7. IRLAND

Zeitraum 1994-1999

Für die meisten operationellen Programme und Gemeinschaftsinitiativen des Zeitraums 1994-1999 mussten die Zahlungen bis zum 31. Dezember 2001 abgeschlossen werden. Auf Antrag der irischen Behörden verlängerte die Kommission für einige Programme die Fristen für die Zahlungen und die Vorlage der Schlussberichte um einen kurzen Zeitraum.

Zeitraum 2000-2006

Bei sechs im Jahr 2000 genehmigten irischen Ziel-1-Programmen wurde 2001 mit der Durchführung begonnen. Die Programme betreffen die wirtschaftliche und soziale Infrastruktur, die Beschäftigung und die Entwicklung der Humanressourcen, den produktiven Sektor, technische Hilfe, die Region "Border, Midland and Western" sowie die Region "Southern and Eastern". Für die sechs Programme wurden Gemeinschaftsmittel in Höhe von 3 066 Mio. EUR bereitgestellt, von denen bis Ende 2001 insgesamt 1 205 Mio. EUR gebunden und 449 Mio. EUR ausgezahlt wurden.

Im März 2001 genehmigte die Kommission das Programm PEACE II für den Zeitraum 2000-2004, das Nordirland und die Grenzregion (Ebene NUTS III) von Irland betrifft. Im Rahmen des Programms stehen für die Grenzregion Gemeinschaftsmittel in Höhe von 106 Mio. EUR zur Verfügung.

Die Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur und produktiver Sektor kommen, was Straßen, öffentlichen Verkehr und Umweltinfrastruktur anbelangt, generell planmäßig voran. Verzögerungen gab es bei der Entwicklung des Fremdenverkehrs, den erneuerbaren Energien und den Breitbandkapazitäten (e-Handel). Im Bereich Forschung und Entwicklung hat der starke Abschwung im Hochtechnologiesektor dazu geführt, dass für die im OP "Produktiver Sektor" vorgesehenen Arten von Projekten wesentlich weniger privatwirtschaftliche Kofinanzierungsmittel zur Verfügung stehen. Die Kommission hat daher auf Vorschlag der irischen Behörden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2001 und 2002 in Höhe von 51 Mio. EUR vom OP "Produktiver Sektor" auf den Schwerpunkt "Öffentlicher Verkehr" des OP "Wirtschaftliche und soziale Infrastruktur" übertragen.

Was die Entwicklung der Humanressourcen anbelangt, so hat der wirtschaftliche Abschwung auch Irland getroffen und zu Entlassungen und Schließungen von Elektronikunternehmen geführt. Außerdem hatte Irland unter den Folgen der Maul- und Klauenseuche zu leiden, die insbesondere die Landwirtschaft und den Fremdenverkehr beeinträchtigte. Die Arbeitsmarkteffekte sind ein niedrigeres Beschäftigungswachstum und in einigen Sektoren sogar ein Rückgang, mehr Entlassungen, weniger Einstellungen, abnehmender Arbeitskräftemangel und weniger Qualifikationsdefizite, höhere Arbeitslosigkeit, größere Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Arbeitsplatz (besonders bei den schwerer vermittelbaren Gruppen) und ein Rückgang bei der Nettozuwanderung.

Trotz dieser veränderten Rahmenbedingungen kam das OP "Humanressourcen" zufriedenstellend voran. Gute Fortschritte wurden bei den Schwerpunkten "Beschäftigungsfähigkeit" und "Anpassungsfähigkeit" erzielt, während bei den Schwerpunkten "Unternehmergeist" und "Gleichstellung" Probleme festgestellt wurden. Die Probleme im Bereich der innerbetrieblichen Maßnahmen wurden in der Sitzung des Koordinierungsausschusses für Beschäftigung und die Entwicklung der Humanressourcen vom 13. November 2001 mit den maßgeblich Betroffenen diskutiert, und durch eine einstweilige Mittelübertragung konnte das Problem bis zu einer dauerhaften Lösung entschärft werden. Im Rahmen des Pfeilers "Gleichstellung" genehmigte der Begleitausschuss eine Mittelübertragung vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft auf das Ministerium für Justiz, Gleichberechtigung und Rechtsreform.

Als bedeutende strategische Änderungen sind innovative Entwicklungen im Rahmen der Maßnahme "Nationaler Beschäftigungsdienst" zu nennen, wo die Programme "Callnet" und "Jobconnect" ausgeweitet wurden und der "Callnet"-Dienst vom FAS (Nationales Amt für Weiterbildung und Beschäftigung) durch die Aufnahme von freien Stellen in Nordirland ergänzt wurde. Die Maßnahme "Lehre und Praktika" wurde weiter ausgedehnt, und dank einer neu eingeführten Praktikumsausbildung in der Kinderbetreuung dürfte sich die Beteiligung von Frauen am Programm "Praktikumsausbildung" erhöhen. Eine bedeutende innovative Initiative im Rahmen der Maßnahme "Alphabetisierung von Erwachsenen" war die äußerst erfolgreiche Radio- und Fernsehserie "Read Write Now", die seit September 2001 mit einer neuen Fernsehserie fortgesetzt wird.

Nachdem die irischen Behörden die Ergänzung zur Programmplanung und den Kommunikationsaktionsplan vorgelegt hatten, wurde von der Kommission eine erste Zwischenzahlung in Höhe von etwa 76 Mio. EUR geleistet.

Die Verwaltungsbehörde legte den ersten Jahresbericht über die Durchführung im Jahr 2000 vor, der von den Kommissionsdienststellen angenommen wurde. Im Dezember 2001 fand die erste jährliche Sitzung zur Überprüfung der Durchführung im Jahr 2000 statt.

Die durchgängige Einbeziehung der Chancengleichheit ("Gender mainstreaming") hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte gemacht und ist mittlerweile für alle Maßnahmen und Programme im Rahmen des irischen Nationalen Entwicklungsplans (NDP) für den Zeitraum 2000-2006 verbindlich vorgeschrieben. Neben der Einbeziehung der Gleichstellung von Frauen und Männern in fast alle (bis auf sechs) Maßnahmen des NDP wurden eine Reihe weiterer Schritte unternommen, um die Chancengleichheit bei den Ausgaben im Rahmen des NDP stärker in den Vordergrund zu stellen.

Ein praktisches Beispiel für das "Gender Mainstreaming" war die Entwicklung von Schulungen für politische Entscheidungsträger und Durchführungsstellen, in denen die Anforderungen erläutert werden und die Praxis des Mainstreaming in Bereichen wie Fremdenverkehr, Verkehr und lokale Entwicklung erkundet wird.

Im Bereich Landwirtschaft gehen die Zahlungen für forstwirtschaftliche Maßnahmen voran, während es bei anderen Maßnahmen zugunsten der ländlichen Entwicklung und der Landwirtschaft aufgrund der Maul- und Klauenseuche Verzögerungen gab.

Die Jahresberichte für 2000 wurden vorgelegt. Die Durchführung der Maßnahmen zugunsten der ländlichen Entwicklung im Rahmen der operationellen Programme wurde durch Restriktionen infolge der Maul- und Klauenseuche sowie durch Anfang 2001 erfolgte Personalumsetzungen behindert. Alle kofinanzierten Maßnahmen sind nun wirklich angelaufen, und die irischen Behörden haben für die Maßnahme "Gebietsbezogene Entwicklung" lokale Aktionsgruppen ausgewählt.

Im Fischereisektor stehen für die drei Programme FIAF-Mittel von insgesamt 67,6 Mio. EUR zur Verfügung (42 Mio. EUR für das Programm "Produktiver Sektor", 16 Mio. EUR für die Region "Border, Midland and Western" und 9,6 Mio. EUR für die Region "Southern and Eastern").

2.2.8. ITALIEN

Zeitraum 1994-1999 und vorangegangene Zeiträume

Anfang 2001 stand der Abschluss von 51 Interventionsformen aus der Zeit vor 1989 sowie aus dem Zeitraum 1989-1993 noch aus. 31 davon wurden im Laufe des Jahres effektiv abgeschlossen; bei den übrigen ist dies für das Jahr 2002 vorgesehen.

Was die finanzielle Abwicklung für den Programmplanungszeitraum 1994-1999 anbelangt, so beläuft sich nach den Angaben aus dem Begleitsystem der italienischen Regierung der Prozentsatz der bis zum 30.9.2001 vor Ort getätigten Zahlungen bei Ziel 1 auf 87,7%, bei Ziel 2 (Zeitraum 1997-1999) auf 76%, bei Ziel 5b auf 77,6% und bei den Gemeinschaftsinitiativen auf 54,1%.

Durch das Erdbeben von 1997 wurden große Teile der Regionen Umbrien und Marken in Mitleidenschaft gezogen, und bei der Durchführung der Programmplanung für Ziel 5b entstanden ernsthafte Probleme. Auf Antrag der italienischen Behörden erließ die Kommission zwei Entscheidungen (am 5.9.2001 für Umbrien und am 9.10.2001 für die Marken), mit denen die Frist für die Zahlungen an die Endbegünstigten bis zum 30.9.2002 verlängert wurde, um den Wiederaufbau in den ländlichen Gebieten nicht zu unterbrechen. Für das Ziel-5b-EPPD und das Ziel-5a-OP der Region Piemont wurde die Zahlungsfrist ebenfalls bis zum 30.9.2002 verlängert, nachdem es aufgrund der im Oktober 2000 in der Region aufgetretenen Überschwemmungen zu Verzögerungen gekommen war.

Zeitraum 2000-2006

Ziel 1

Mit der Verabschiedung der beiden letzten operationellen Programme (technische Hilfe und Verkehr) im März bzw. September 2001 wurde die Genehmigung der 14 Ziel-1-Programme für Italien abgeschlossen. Gegenüber dem Zeitraum 1994-1999 ist die Genehmigung wesentlich zügiger verlaufen.

Die zweite Sitzung der Begleitausschüsse für das GFK und die genehmigten Programme fand generell im ersten Halbjahr 2001 statt; die dritte Sitzung erfolgte in den meisten Fällen im Dezember.

Die Begleitausschüsse genehmigten die überarbeiteten Fassungen der Ergänzungen zur Programmplanung, nachdem die Kommission zu den im Jahr 2000 genehmigten ersten Fassungen verschiedene Bemerkungen vorgebracht hatte, die vor allem die Kohärenz zwischen den Ergänzungen zur Programmplanung und den entsprechenden Programmen, die Angabe der Kriterien für die Projektauswahl sowie Unstimmigkeiten auf finanzieller Ebene betrafen.

In einigen Fällen genehmigten die Begleitausschüsse eine dritte Fassung der Ergänzung zur Programmplanung. Für die Programme "Verkehr" sowie "Technische Hilfe und systembezogene Maßnahmen" liegt diese hingegen noch nicht einmal in einer ersten Fassung vor.

Die ersten jährlichen Sitzungen fanden am 5. und 8. November 2001 statt und gaben der Kommission Gelegenheit, mit den Verwaltungsbehörden einige kritische Punkte der Durchführung ausführlich zu erörtern. Dabei ging es insbesondere um die Anpassung der administrativen und operativen Strukturen bei den Verwaltungsbehörden und Zahlstellen, um die Aufstellung von regionalen Strategien in Bereichen wie Verkehr, Informationsgesellschaft, Forschung und Entwicklung sowie Umwelt innerhalb der im GFK vorgesehenen Fristen sowie um die Verstärkung der Begleit- und Kontrollsysteme.

Das nationale Begleitsystem ist, was die finanzielle Ebene anbelangt, voll operationell. Die Errichtung des Systems für die materielle Begleitung wurde zum Jahresende abgeschlossen. Seine Funktionsweise wird in den ersten Monaten des Jahres 2002 überprüft.

Die Festlegung und Quantifizierung der Ergebnis- und Wirkungsindikatoren in den Ergänzungen zur Programmplanung, auf die die Kommission großes Gewicht legte, ist abgeschlossen.

Was die Zwischenbewertung anbelangt, so wurden bis zum Jahresende für alle Programme bis auf drei die Bewertungssachverständigen ausgewählt, was gegenüber dem Zeitraum 1994-1999 einen erheblichen Fortschritt bedeutet.

Bei den Durchführungsmodalitäten für die Kontrolle gibt es noch erhebliche Lücken.

Die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 verlangten Angaben zur Organisation der Verwaltungsbehörden und Zahlstellen wurden generell erst nach der in dieser Verordnung festgesetzten Dreimonatsfrist übermittelt.

Bei der Errichtung der Kontrollsysteme der "zweiten Ebene" (und generell bei den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 438/2001) gibt es einen erheblichen Rückstand, der schnellstmöglich aufgeholt werden muss.

Bis zum 31.12.2001 waren die Gesamtmittel des GFK zu 29% gebunden und zu 7% ausgezahlt. 2001 wurden der Kommission drei Ausgabenerklärungen für den EFRE übermittelt.

Die Interventionen des ESF in den italienischen Ziel-1-Regionen zielten 2001 darauf ab, die in die operationellen Programme übernommenen Grundsätze der Beschäftigungsstrategie allesamt praktisch anzuwenden.

Diese Anstrengungen waren besonders signifikant in denjenigen Regionen, in denen die an Italien gerichteten Empfehlungen des Rates zur Beschäftigungspolitik eine klare Änderung in der bisherigen Art und Weise des Einsatzes der Gemeinschaftsmittel bedeuteten. In dieser Phase galt das Augenmerk vorrangig den Arbeitslosen, ohne dass der präventive Ansatz dabei aus dem Auge verloren wurde. Besondere Aufmerksamkeit wurde auch der Verbesserung des Berufsbildungssystems und der innerbetrieblichen Fortbildung gewidmet.

Des Weiteren sei auf die Unterstützung der Reform der öffentlichen Beschäftigungsdienste hingewiesen, wo die Ziel-1-Regionen trotz aller Anstrengungen im Rückstand sind, insbesondere was die Investitionen in Humanressourcen und strukturelle Ressourcen anbelangt. Hier schneiden die Ziel-1-Regionen im Vergleich zu den übrigen italienischen Regionen schlecht ab, was offenbar auf den Ausgangskontext zurückzuführen ist.

Unter den innovativen Initiativen seien die interregionalen Projekte und vor allem die Projekte zur Süd-Nord-Mobilität genannt, mit denen die Beschäftigung von Arbeitnehmern verbessert werden soll.

Was die Schaffung eines Systems für die Anerkennung von Berufsbildungszentren anbelangt, so sind alle Regionen dabei, ihre Systeme mit einer Reihe von Gesetzgebungsinitiativen zu ergänzen. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Schaffung dieses Systems Hand in Hand mit der Modernisierung des Systems für den Zugang zu den ESF-Mitteln geht, da die Regionen verpflichtet sind, die Projekte im Bereich Berufsbildung über offene Ausschreibungen auszuwählen.

Bei der Durchführung der Strategie zur Förderung der Chancengleichheit und zur Überführung von Schwarzarbeit in reguläre Beschäftigung ist ein gewisser Rückstand zu verzeichnen. Es gibt Probleme, dieser Strategie konkrete Gestalt zu verleihen, obwohl bei den Verhandlungen für alle Programme die Einbeziehung dieser Aspekte vereinbart worden war.

Im Bereich Landwirtschaft genehmigte die Kommission am 18.12.2001 eine Änderung des OP für Kalabrien. Die Änderung betrifft die Anpassung mehrerer Maßnahmen, darunter derjenigen mit Unternehmensbeihilfen, wobei es sich insbesondere um Beihilfen für kleine Unternehmen und Unternehmen mit Strukturproblemen handelt.

Für die sieben Ziel-1-Regionen wurde die erste Vorauszahlung in Höhe von 7% oder insgesamt 208,8 Mio. EUR geleistet. Die von den italienischen Behörden übermittelten Jahresberichte für 2000 enthalten sehr wenige Ausgaben für die aus dem EAGFL-Ausrichtung kofinanzierten Maßnahmen.

Im Fischereisektor stehen für das OP "Fischerei" FIAF-Mittel in Höhe von 122 Mio. EUR zur Verfügung, die für Maßnahmen zugunsten der Fangflotte bestimmt sind. Strategische Schwerpunkte sind die Anpassung des Fischereiaufwands an die vorhandenen Bestände, die Erneuerung und Modernisierung der Flotte sowie technische Hilfe. Weitere Fischereimaßnahmen zugunsten der Ziel-1-Regionen sind Bestandteil von gesonderten Programmen für die betreffenden sechs Regionen (Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sardinien und Sizilien), für die FIAF-Mittel in Höhe von 164 Mio. EUR vorgesehen sind.

Ziel 2

Die 14 Programme für Nord- und Mittelitalien, deren Vorlage sich durch das langwierige Genehmigungsverfahren für das Verzeichnis der Ziel-2-Gebiete verzögert hatte, wurden von den italienischen Behörden Ende November 2000 eingereicht. Nach Abschluss der Ende Februar 2001 begonnenen partnerschaftlichen Verhandlungen wurde im Juni und Juli desselben Jahres grundsätzlich über die Programme entschieden, die dann im September und November 2001 von der Kommission als EPPD mit Beteiligung eines einzigen Fonds (EFRE) endgültig genehmigt wurden. Für die Ziel-2-Gebiete stehen im Zeitraum 2000-2006 Kofinanzierungsmittel aus dem EFRE in Höhe von etwa 2,6 Mrd. EUR zur Verfügung, von denen rund 0,4 Mrd. EUR für die übergangsweise unterstützten Gebiete bestimmt sind. Die indikativen Gesamtkosten aller EPPD zusammen belaufen sich auf etwa 10 Mrd. EUR.

In den ersten Begleitausschusssitzungen, die bereits im November und Dezember 2001 stattfanden, wurden die Ergänzungen zur Programmplanung genehmigt.

Ziel 3

Die Interventionen des ESF zielten darauf ab, die in die operationellen Programme übernommenen Grundsätze der Beschäftigungsstrategie praktisch anzuwenden. Die Durchführung der beschäftigungspolitischen Maßnahmen, die den Regionen obliegt, ermöglichte es, die europäische Strategie auf lokaler Ebene umzusetzen.

Die 15 Programme, die derzeit die Ziel-3-Gebiete abdecken, wurden 2001 voll operationell. Was die finanzielle Abwicklung anbelangt, so wurden 18,73% der insgesamt programmierten Mittel und 66,07% der Mittel für die Tranchen 2000-2001 gebunden.

Die zentralen Themen der Strategie - soziale Ausgrenzung und Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit - wurden von den meisten Verwaltungsbehörden in hohem Maße berücksichtigt.

Beim "präventativen Ansatz" zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, für den im GFK erhebliche Mittel vorgesehen sind, wurde ein befriedigendes Mittelbindungsniveau erreicht. Dasselbe gilt für den "kurativen Ansatz", der ein strategisches Element bei der Durchführung der Regionalprogramme ist.

Bei der Reorganisation der Beschäftigungsdienste ist dagegen insgesamt ein gewisser Rückstand festzustellen, der u.a. auf administrative und bürokratische Erschwernisse bei der Durchführung zurückgehen dürfte.

Die Maßnahmen im Hochschulbereich haben bessere Ergebnisse geliefert als die übrigen Maßnahmen im Rahmen desselben Schwerpunkts, insbesondere im Vergleich zu denjenigen, die auf die Verbesserung des Berufsbildungssystems und des Unterrichtswesens sowie auf die Verhinderung von Schulabbrüchen abzielen. Die Schwierigkeiten in diesem Bereich sind teilweise auf den derzeitigen Reformprozess in Italien zurückzuführen sowie auf die neue Kompetenzverteilung zwischen Staat und Regionen, die Gegenstand einer Verfassungsreform ist.

Was schließlich die innerbetriebliche Fortbildung, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, anbelangt, so sind die Ergebnisse akzeptabel, wobei bis zu einem gewissen Grad die Tätigkeiten im Rahmen von Ziel 4 der vorherigen Programmplanung fortgesetzt wurden. Bei der Förderung der Fortbildung in den Bereichen wissenschaftliche Forschung und technologische Entwicklung sowie bei der Förderung des Unternehmergeistes sind dagegen Probleme aufgetreten, die Anlass zur Sorge geben und sich wahrscheinlich daraus erklären, dass diese Maßnahmen in der Programmplanung des ESF neu sind sich die Vorbereitung der durchzuführenden Aktionen schwierig gestaltet.

Insgesamt wurde zu dem zweifachen Ziel des GFK - Erhöhung der Beschäftigungsintensität des Wirtschaftswachstums und verstärkte Eingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt - ein Beitrag geleistet, der einen wichtigen Impuls für die Hebung des Beschäftigungsniveaus geben dürfte.

Das FIAF außerhalb der Ziel-1-Regionen

Das EPPD ist mit FIAF-Mitteln in Höhe von 99,6 Mio. EUR ausgestattet, von denen 46 Mio. EUR für Maßnahmen zugunsten der Flotte bestimmt sind. Es wurde eine erste Vorauszahlung in Höhe von 7 Mio. EUR geleistet.

2.2.9. LUXEMBURG

Zeitraum 1994-1999

Ziele 2 und 5 b: Die Maßnahmen zur Förderung des Wachstums und der endogenen Entwicklung durch die Entwicklung der Humanressourcen sind auf reges Interesse gestoßen. Nach der vorläufigen Fassung des Schlussberichts wurden die verfügbaren Mittel fast vollständig in Anspruch genommen. Die Schlussabrechnung und die Ausgabenerklärung dürften fristgerecht vorliegen.

Ziele 3 und 4: Sämtliche Projekte des Programmplanungszeitraums sind inzwischen abgeschlossen, und die ESF-Fördermittel in Höhe von 23 Mio. EUR wurden nach der vorläufigen Bilanz vollständig aufgebraucht. Die Schlussabrechnung und die Ausgabenerklärung dürften fristgerecht vorliegen.

Zeitraum 2000-2006

Ziel 2

Am 25. Februar 2000 hat die Kommission das Verzeichnis der drei Fördergebiete festgelegt. Das EPPD für die Maßnahmen in den drei ausgewählten Gebieten sowie in dem übergangsweise unterstützten Gebiet wurde von der Kommission am 27. Dezember 2001 genehmigt. Es handelt sich um ein Monofonds-Programm (EFRE).

Ziel 3

Im Einklang mit dem nationalen Aktionsplan für Beschäftigung konzentriert sich das genehmigte Programm auf Ausbildungsmaßnahmen, die Modernisierung der Arbeitsverwaltungen und die Unterstützung der Qualifizierung von Arbeitskräften. Die Europäische Union stellt für dieses Programm 39 Mio. EUR bereit. Obwohl der Beschäftigungszuwachs über dem EU-15-Durchschnitt liegt, machen dem Luxemburger Arbeitsmarkt weiterhin Probleme zu schaffen. Dazu gehören niedrige Beschäftigungsquoten bei älteren Arbeitnehmern und die Tatsache, dass viele Menschen im Erwerbsalter vorzeitig aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden und von Erwerbsunfähigkeits- oder Vorruhestandsleistungen leben.

Das luxemburgische Programm umfasst vier große Schwerpunkte: 1) Prävention von Arbeitslosigkeit und Verringerung der Zahl von Personen, die von "passiven" Regelungen wie Vorruhestand und Erwerbsunfähigkeitsleistungen abhängig sind; 2) Förderung der sozialen Eingliederung, darunter Fortbildungsmaßnahmen (wenn möglich im Informatikbereich) sowie Hilfen für die Eingliederung in die Sozialwirtschaft und den offenen Arbeitsmarkt; 3) Förderung des Unterrichtswesens und des lebenslangen Lernens sowie des Unternehmergeistes; 4) Verbesserung der Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt.

Beim ersten jährlichen Treffen im Dezember 2001 haben die luxemburgischen Behörden darauf hingewiesen, dass nach einer relativ schwierigen Anlaufzeit inzwischen bereits 80% der Mittel für den Zeitraum 2000/2003 nach den ersten öffentlichen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen gebunden sind. Nach der vorläufigen Bilanz entsprechen die Ausgaben aus der Tranche von 2000 nur 25% der verfügbaren ESF-Mittel. Eine automatische Freigabe der Mittel nach Ablauf des Zeitraums n+2 kann daher für die Tranche von 2000 nicht ausgeschlossen werden, wobei die Partner jedoch allgemein beschlossen haben, sämtliche Maßnahmen durchzuführen. Mitauslösend für diese Entscheidung ist die Tatsache, dass die Arbeitslosigkeit in Luxemburg im zweiten Halbjahr 2001 wieder leicht angestiegen ist.

2.2.10. NIEDERLANDE

Zeitraum 1994-1999

Ziel 1

Bis Ende des Jahres 2000 waren insgesamt 75% der Programmmittel ausgezahlt, was gegenüber dem Vorjahr einen erheblichen Anstieg bedeutet. Bei der endgültigen Bilanz wird es sich jedoch höchstwahrscheinlich zeigen, dass die für das Programm verfügbaren EU-Mittel nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Die Gesamtauswirkungen des Programms sind allerdings wohl positiv. Das Pro-Kopf-BIP in der Provinz erreicht nun die angestrebten 85% des EU-Durchschnitts. Private Investitionen und Beschäftigung nehmen stetig zu und liegen über dem niederländische Durchschnitt. Hinsichtlich der Zahl der Unternehmensgründungen und der Fläche der Industrieansiedlungen auf der grünen Wiese wurden die Zielvorgaben weit übertroffen. Dagegen hinkt die Entwicklung des Fremdenverkehrssektors hinter den Zielen hinterher.

Ziel 2

Im Planungszeitraum 1994-1999 wurden in den Niederlanden fünf Ziel-2-Programme durchgeführt: Süd-Limburg (Zuid-Limburg), Südost-Brabant (Zuidoost-Brabant), Arnheim-Nimwegen (Arnhem-Nijmegen), Twente und Groningen-Drenthe. Für das Ziel-2-Programm Arnheim-Nimwegen wurde eine Verlängerung der Zahlungsfrist beantragt. Für alle anderen Programme sind die Schlussberichte und die Anträge auf Auszahlung des Restbetrags bis Juni 2002 vorzulegen. Was die Ausführung der Ausgaben und die materielle Programmabwicklung betrifft, so liegen die gemeldeten Ergebnisse weit über denen des Vorjahres, jedoch noch deutlich unter dem ursprünglich geplanten Durchführungsgrad.

Ziel 3

Die aufgedeckten Unregelmäßigkeiten bei mehreren ESF-Projekten werfen weiterhin Probleme auf. Auf Verlangen der Kommission haben die niederländischen Behörden eine Auswahl von Projekten des Zeitraums 1994-1996 überprüft. Diese Jahre waren zuvor nicht überprüft worden. Auf der Grundlage dieser Untersuchung hat die Kommission beschlossen, den Anteil der Unregelmäßigkeiten auf 31,3% festzusetzen und bei der Entscheidung nach Artikel 24 diesen Wert zugrunde zu legen und somit einen beträchtlichen Geldbetrag zurückzufordern. Für den Zeitraum 1997-1999 haben die Niederlande bisher keine Anträge auf Restzahlung eingereicht. Die niederländischen Behörden werden voraussichtlich bei der Kommission die in der Verordnung vorgesehene Fristverlängerung beantragen, um die Programme des Zeitraums 1994-1999 spätestens bis Ende März 2003 zum Abschluss zu bringen.

Zeitraum 2000-2006

Ziel 1

Das Übergangsprogramm für Flevoland (2000-2006) wurde im Juli 2000 genehmigt. Der Programmstart verlief etwas langsam, da u.a. eine grundlegende Überprüfung der lokalen Regelungen für staatliche Beihilfen vorgenommen wurde. Im Laufe des Jahres wurde die Ergänzung zur Programmplanung genehmigt und der erste Jahresbericht vorgelegt. Viel Zeit wurde für die Entwicklung und Umsetzung der Kommunikations- und Informationsstrategie verwendet, die anderen Ziel-1-Regionen als Beispiel für bewährte Praxis gedient hat.

Zwei Treffen der Begleitausschüsse fanden im Mai und November statt, um den Durchführungsstand des Programms zu erörtern. Auf dem letzten Treffen wurden u.a. die notwendigen Regelungen für lokale Risikokapitalfonds beschlossen, die im Rahmen des Programms eine wichtige Rolle spielen dürften.

Im Rahmen des EPPD ist ein Betrag von 6,0 Mio. EUR für FIAF-Maßnahmen bestimmt. Bis Ende 2001 wurden die Mittel jedoch nur geringfügig in Anspruch genommen. Die geplanten Investitionen betreffen in erster Linie die Anpassung des Fischereiaufwands und die Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen.

Ziel 2

Das erste der vier einheitlichen Programmplanungsdokumente für die Ziel-2-Fördergebiete "Noord", "Steden", "Zuid" und "Oost" wurde von der Kommission im Juli 2001, das zweite im März 2001 und die beiden anderen im August 2001 genehmigt. Das Programm "Noord" (nördliche Niederlande) umfasst Fördergebiete in den Provinzen Friesland, Groningen und Drenthe. "Steden" fasst städtische Problemgebiete in neun Groß- und Mittelstädten in einem Programmplanungsdokument zusammen. "Zuid" (Südniederlande) betrifft die Provinzen Brabant und Limburg sowie einen kleinen Teil von Seeland, während "Oost" (Ostniederlande) die Provinzen Gelderland und Overijsel sowie einen kleinen Teil der Provinz Utrecht umfasst. Für die letzten beiden EPPD, die weitgehend ländliche Gebiete betreffen, hatten sich die Verhandlungen in die Länge gezogen, da eine deutliche Unterscheidung zwischen den im Rahmen dieser Programme kofinanzierten Maßnahmen und denen im Rahmen des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum getroffen werden musste. Alle niederländischen Ziel-2-Programme werden ausschließlich aus dem EFRE kofinanziert.

2001 wurden für alle Programme die ersten Jahresberichte eingereicht. Entsprechend der für diese erste Berichtsreihe zulässigen Flexibilität und unter Berücksichtigung des in den meisten Fällen verspäteten Programmstarts waren die Informationen über das Durchführungsjahr 2000 eher allgemein gehalten. Zahlenangaben über die finanzielle und materielle Abwicklung gab es nur wenige. Zum Ende des Jahres waren die vier Ergänzungen zur Programmplanung von den Begleitausschüssen angenommen worden. Große Anstrengungen wurden auf die Umsetzung der organisatorischen Programmmodalitäten, insbesondere die Programm-Managementsysteme, verwendet.

Im Januar 2002 fand das erste Jahrestreffen der Kommission und der niederländischen Behörden zur Überprüfung der Programmdurchführung im Laufe des Jahres 2001 statt. Im Ergebnis ist der Durchführungsstand im Großen und Ganzen zufriedenstellend, allerdings gibt es zwischen den Programmen einige Unterschiede. Sehr gute Fortschritte sind vor allem beim größten Programm (Noord) zu verzeichnen, für das im Rahmen eines nationalen Sonderprogramms für diese Region ebenfalls beachtliche Mittel bereitgestellt werden.

Ziel 3

Das neue Programm ist erst im Juli 2001 nach der Veröffentlichung der neuen nationalen Vorschriften für ESF-Zuschüsse im Staatsanzeiger angelaufen. Bisher war die Inanspruchnahme der Mittel sehr enttäuschend. Da für viele Probleme im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die beim früheren Programm aufgedeckt worden waren, noch keine Lösung gefunden werden konnte, zögerten die Projektträger, Anträge für Projekte im Rahmen des neuen Programms einzureichen. Um eine bessere Inanspruchnahme der Mittel zu erreichen, erhielten alle 536 Gemeinden Zugang zum Ziel-3-Programm. Bisher sind 63 Anträge für einen Betrag von 150 Mio. EUR eingegangen. 2001 wurden nur 8 rückwirkende Entscheidungen für das Jahr 2000 getroffen.

Das FIAF außerhalb der Ziel-1-Regionen

Am 29. Dezember 2000 wurde der Kommission das Strukturfondsprogramm für den Fischereisektor in den nicht unter Ziel 1 fallenden Regionen vorgelegt, das einen FIAF-Zuschuss in Höhe von 32,1 Mio. EUR vorsieht. Das Programm wurde erst am 17. Januar 2002 genehmigt.

2.2.11. ÖSTERREICH

Zeitraum 1995-1999

Ziel 1

Das Jahr 2001 war für das einzige österreichische Ziel-1-Programm (Burgenland) des Programmplanungszeitraums 1995-1999 ein operationelles Jahr, in dem die in den Vorjahren genehmigten Projekte überwacht und - angesichts der Tatsache, dass der Zeitraum für die Zahlungen am 31. Dezember endet - abgeschlossen wurden.

Die vollständig gebundene Gesamtmittelausstattung aus den Strukturfonds war Ende 2001 zu 93 % ausgezahlt worden.

Nach einem Besuch zur Kontrolle der Abwicklung des ESF im Burgenland beschloss die Kommission, die Zahlungen auszusetzen und ein umfassendes Audit durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit durchführen zu lassen.

Ziel 2

Auch für die vier österreichischen Programme für die Ziel-2-Gebiete in Oberösterreich, Niederösterreich, der Steiermark und Vorarlberg war das Jahr 2001 das letzte Durchführungsjahr, weshalb lediglich Zahlungen getätigt und die in den Vorjahren genehmigten Projekte begleitet und abgeschlossen wurden.

Bei den größeren Ziel-2-Programmen wie dem Programm für die Steiermark und dem für Niederösterreich wurden die Zielwerte der Indikatoren eindeutig erreicht und in den meisten Fällen sogar übertroffen. So wurde im Rahmen von Ziel 2 in der Steiermark das angestrebte Ziel, 1000 neue Arbeitsplätze zu schaffen, mit insgesamt 3200 Arbeitsplätzen, als mehr als dem Dreifachen, verwirklicht.

Die vollständig gebundene Gesamtmittelausstattung aus den Strukturfonds für alle vier Ziel-2-Programme war Ende 2001 zu 83 % ausgezahlt.

Für das Ziel-3-Programm fungierte der Arbeitsmarktservice als Endbegünstigter, während das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Koordinierung übernahm. Bei Behinderte betreffenden Fragen wurde neben dem Arbeitsmarktservice auch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen beteiligt. 88 % der Mittel wurden vom Arbeitsmarktservice in Anspruch genommen, während 11 % vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ausgeschöpft wurden. Es gelang, mit dem Programm die Zielgruppen plangemäß zu erreichen. Rund 50 % der geförderten Personen waren Frauen.

Die widersprüchlichen Zielsetzungen im Rahmen von Ziel 4 bewirkten, dass zumeist Sache der Unternehmen war zu entscheiden, wer von ihren Beschäftigten an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen durfte (Anpassung der Arbeitskräfte an den industriellen Wandel und an sich verändernde Produktionssysteme). Ausschlaggebend waren somit die Interessen des jeweiligen Unternehmens.

Problemgruppen, wie beispielsweise von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, wurden in geringerem Umfang erreicht. Als positive Wirkung ist hervorzuheben, dass zusätzliche Fördermittel in beträchtlichem Umfang in Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten von KMU flossen. Negativ ist hingegen, dass ein unverhältnismäßig hoher Anteil der Fördermittel Großunternehmen zugute kam.

Zeitraum 2000-2006

Ziel 1

Im Berichtsjahr wurde das Ziel-1-EPPD für das Burgenland bereits zweimal geändert. Die einschlägigen Entscheidungen fielen im Mai und im Dezember 2001 und betrafen im Wesentlichen Änderungen der Finanztabellen und der Tabellen der staatlichen Beihilfen. Mit den finanziellen Änderungen wurde wegen der angespannten Haushaltslage der nationale Beitrag zu dem aus dem ESF geförderten Programmteil gesenkt. Außerdem musste der etwas zu hohe Strukturfondsbeitrag für technische Hilfe korrigiert werden. In die Liste der Regelungen für staatliche Beihilfen wurden sämtliche für die Programmdurchführung erforderlichen, aktuellen Beihilferegelungen aufgenommen.

Der Begleitausschuss hat bei seiner zweiten Sitzung im Juni 2001 die Ergänzung zur Programmplanung genehmigt. Dieses Hauptinstrument für die Abwicklung des EPPD wurde am 20. Juli 2001 von der Kommission als mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 vereinbar beurteilt.

Der erste Jahresbericht (zum Jahr 2000) des neuen Programmplanungszeitraums wurde im Juli der Kommission vorgelegt, die ihn im August annahm. Den übermittelten Finanzdaten zufolge ist das Programm besonders in den Bereichen Humanressourcen, Infrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Fremdenverkehrsmarketing zügig angelaufen.

Das für dieses Programm eingesetzte Begleitsystem lässt erwarten, dass positive oder negative Entwicklungen frühzeitig erkannt werden, so dass die Programmmanager unmittelbar reagieren können. Nicht nur alle genehmigten und empfohlenen Projekte sind in dem System erfasst, sondern auch sämtliche in Bearbeitung befindlichen Projektvorschläge.

Das EPPD sieht einen Betrag von 41,3 Mio. EUR für Maßnahmen zugunsten der Landwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raums vor, die aus dem EAGFL kofinanziert werden. Bis Ende 2001 war eine erste Zahlung in Höhe von 2,8 Mio. EUR getätigt worden, für die die Kommission eine Erstattung in Höhe von 1,8 Mio. EUR gezahlt hat.

Für FIAF-Maßnahmen ist im EPPD ein Betrag in Höhe von 0,8 Mio. EUR hauptsächlich für den Bereich Aquakultur vorgesehen. Die ersten Maßnahmen sind im Berichtsjahr angelaufen.

Ziel 2

Die einheitlichen Programmplanungsdokumente für die Ziel-2-Gebiete der Bundesländer Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Tirol wurden von der Kommission im März 2001 genehmigt. Im Juli 2001 folgte das Ziel-2-Programm für die Stadt Wien. Für die ersten sieben Programme sind die Ausgaben ab 1. Januar 2000 zuschussfähig, für Wien hingegen aufgrund der späteren Einreichung des Programms bei der Kommission erst ab 4. Juli 2000.

Die Begleitausschüsse (ausgenommen der für Wien zuständige) traten im Mai 2001 in St. Pölten und in Salzburg zusammen und genehmigten bei diesen Sitzungen die Ergänzungen zur Programmplanung für alle sieben Programme. Der für das Ziel-2-Programm für Wien zuständige Begleitausschusses hielt seine Sitzung im September 2001 ab. Die Kommission genehmigte die Ergänzungen zur Programmplanung im Laufe des Monats Juli 2001, lediglich die Wien betreffende Ergänzung zur Programmplanung wurde erst im Dezember angenommen.

Die ersten Jahresberichte für alle genannten Programme (außer Wien) gingen im Juli 2001 bei der Kommission ein und wurden von dieser im August genehmigt. Der erste Jahresbericht für das Ziel-2-Programm Wien ist erst am 30. Juni 2002 fällig, da die Zuschussfähigkeit der im Rahmen dieses EPPD getätigten Ausgaben erst nach dem 1. Januar 2000 begonnen hat.

Das für die ersten Jahresberichte eine gewisse Flexibilität gilt, waren die Auskünfte zum Jahr 2000 recht allgemein und umfassten hauptsächlich eine Beschreibung des Programmplanungsprozesses sowie der Art und Weise, in der die Abwicklung der Programme organisiert werden soll.

Die finanzielle Abwicklung ist nur für einige wenige Maßnahmen angelaufen, doch sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Programmen bereits beträchtlich. Laut den ersten Jahresberichten zum Ziel-2-Programm für Tirol wurden nur für 2 von 20 Maßnahmen zuschussfähige Ausgaben gemeldet, während die Berichte für Kärnten bzw. Niederösterreich Finanzangaben zu 5 von 11 bzw. 12 von 22 Maßnahmen enthielten (namentlich in den Sektoren FuE, Entwicklung des ländlichen Raums und "weiche" Maßnahmen).

An drei Programmen ist auch der ESF beteiligt (Kärnten, Steiermark und Wien). Ausgaben hat bisher lediglich Kärnten gemeldet.

Die ersten Anträge auf Zwischenzahlungen für sieben Ziel-2-Programme sind im Herbst 2001 eingegangen, und die entsprechenden Zahlungen erfolgten zum Jahreswechsel.

Am 22. November 2001 fand das erste jährliche Treffen mit den für die österreichischen Ziel-1- und Ziel-2-Programme zuständigen Verwaltungsbehörden statt. Zuerst befassten sich die Sitzungsteilnehmer mit der künftigen EU-Regionalpolitik für Grenzgebiete nach der Erweiterung. Der zweite Teil der Sitzung galt Verwaltungsthemen. Dabei haben die für die Ziel-1- und Ziel-2-Programme zuständigen Verwaltungsbehörden alle notwendigen Fragen zu den Themen Jahresberichte, Programmverwaltung/erste Erfahrungen, Datenaustausch und Prüfberichte mit den zuständigen Stellen auf nationaler Ebene erörtert.

Ziel 3

Das Ziel-3-Programm wurde von der Kommission am 8. August 2000 genehmigt. Beim jährlichen Treffen zwischen der Europäischen Kommission und den österreichischen Verwaltungsbehörden in Wien am 21. November 2001 konnte der neueste Stand der Programmdurchführung betrachtet werden.

Von den vier Endbegünstigten (Arbeitsmarktservice, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen) kann der Arbeitsmarktservice den höchsten Anteil der ESF-Mittel beziehen (rund 60 %). Etwa 17 % der bereitgestellten ESF-Mittel sind jeweils für das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen (zugunsten Behinderter) und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (lebensbegleitendes Lernen) vorgesehen.

Die Bundesländer beteiligen sich an den territorialen Beschäftigungspakten und erhalten mit 2-3 % einen recht bescheidenen Anteil. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit trifft vorwiegend Maßnahmen im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Was die Mittelausschöpfung anbelangt, so wurde erwartet, dass der Arbeitsmarkt service die Mittel 2001 vollständig ausschöpft. Das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen sollte bis zu 60 % der 2001 verfügbaren Mittel in Anspruch nehmen, weil dieses Ministerium mit EQUAL und der sogenannten "Behindertenmilliarde" auch Sonderprogramme verwaltet. Das für Schulen, Erwachsenenbildung und Hochschulen zuständige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat bisher erst einen kleineren Anteil der Mittel ausgeschöpft, da für Schulen Jahrespläne aufgestellt werden und Projekte meist an das Schuljahr gekoppelt sind.

Bereits früher war eine Reihe von Koordinationsstellen eingerichtet worden, die mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Verbindung stehen. Sie befassen sich mit den territorialen Beschäftigungspakte, der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Öffentlichkeitsarbeit und umfassen eine Bewertungsstelle, die die ESF-Maßnahmen einer ständigen Bewertung unterzieht (laufende Bewertung), und ein EQUAL-Büro. Die Stellen wurden nach einer EU-weiten Ausschreibung privatrechtlich eingerichtet. Die geplante laufende Bewertung unterscheidet sich von der in der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 vorgesehenen Bewertung. Sie soll ein unmittelbares Feedback über die Programmumsetzung liefern.

Das FIAF außerhalb der Ziel-1-Regionen

Die Kommission hat das Strukturprogramm "Fischerei" für Österreich am 30. Oktober 2000 genehmigt. Es sieht im neuen Programmplanungszeitraum eine FIAF-Förderung in Höhe von 4,2 Mio. EUR vor. Nachdem die Kommission das Programm angenommen hatte, billigte sie ebenfalls die vom Mitgliedstaat vorgelegte staatliche Beihilfe. Die Programmabwicklung in den Jahren 2000 und 2001 verlief plangemäß.

2.2.12. PORTUGAL

Programmplanungszeiträume vor 2000

Im Berichtsjahr wurde neben einer vor 1989 angelaufenen Maßnahme eine Intervention aus dem Zeitraum 1989-1993 abgeschlossen. Alle anderen noch offenen Maßnahmen müssen im Laufe des Jahres 2002 abgeschlossen werden.

Was den Haushaltsvollzug im Zeitraum 1994-1999 anbelangt, so wurden die für den gesamten Zeitraum zur Verfügung gestellten Mittel zu 99 % in Anspruch genommen.

Der FIAF-Beitrag für den Zeitraum 1994-1999 wurde von ursprünglich 182 Mio. EUR auf 164 Mio. EUR gesenkt. Auf die Jahrestranche 1999 entfallen 44 % des gesamten FIAF-Beitrags.

Zeitraum 2000-2006

Im Jahr 2001 hat sich die Tätigkeit hauptsächlich auf die Ausarbeitung der Programme und den Aufbau der Verwaltungs-, Begleit- und Kontrollstrukturen konzentriert. Für Madeira und die Azoren sowie für die anderen abgelegenen Regionen der Union, wie sie in Artikel 299 des Vertrags festgelegt sind, schafft der Ratsbeschluss vom 28. Juni 2001 Raum für höhere Kofinanzierungsraten auf verschiedenen Gebieten.

Im Jahr 2000 waren 18 OP gebilligt worden. Das Programm für technische Hilfe, das am 20. März 2001 angenommen wurde, sieht eine Gemeinschaftsbeteiligung von 81,31 Mio. EUR vor (EFRE: 36,4 Mio. EUR, ESF: 44,9 Mio. EUR). Zweck des Programms ist es, Hilfestellung bei der Durchführung des GFK und der Mittelverwaltung zu geben. Außerdem umfasst es Maßnahmen zur Steigerung der fachlichen und pädagogischen Qualität der Berufsbildung und zur Unterstützung von thematischen Arbeitsgruppen, um in den als prioritär eingestuften Bereichen bessere Ergebnisse zu erzielen.

Die Begleitausschüsse zu jedem OP sind im Berichtsjahr zweimal zusammengetreten. Bei den Sitzungen im ersten Halbjahr wurden die endgültigen Fassungen der Ergänzungen zur Programmplanung angenommen, deren Erstfassung während der Begleitausschusssitzungen des zweiten Halbjahrs 2000 vorgelegt worden war.

In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kommissionsdienststellen haben die Verwaltungsbehörden vor allem folgende Aspekte der Ergänzungen zur Programmplanung verbessert: Kriterien für die Projektauswahl bei bestimmten Maßnahmen, Aufstellung einer Reihe von Ergebnisindikatoren und Zuweisung der leistungsbezogenen Reserve, Kohärenz zwischen den Ergänzungen zur Programmplanung und den entsprechenden Programmen.

Einer der im Laufe des Jahres 2001 ausgearbeiteten Punkte betraf den Aufbau eines Systems zur Information über die aus den Strukturfonds kofinanzierten Projekte. Mit Hilfe dieser Datenbank lässt sich nicht nur die finanzielle Abwicklung der Interventionen überwachen, sondern es können auch der Stand der materiellen Durchführung der Projekte und die Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen abgerufen werden. Dieses System ist seit 2002 voll funktionsfähig. Es ist ein wesentliches Instrument für die Gesamtkoordinierung des GFK und wird eines der wichtigsten Hilfsmittel für die Halbzeitbewertung und die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve Anfang des Jahres 2004 sein.

Die ersten jährlichen Treffen mit den Verwaltungsbehörden fanden im Oktober 2001 statt. Sie boten der Kommission die Möglichkeit, auf Basis der Durchführungs berichte zum Jahr 2000 und der nach den Sitzungen der Begleitausschüsse vorliegenden Angaben die wesentlichen Aspekte der Durchführung mit den Verwal tungsbehörden zu erörtern (Verwendung von Kriterien für die Projektauswahl, die mit den auf Maßnahmenebene festgelegten Schwerpunkten im Einklang stehen, Verstärkung der Begleit- und Kontrollsysteme, Maßnahmen, die die Einhaltung der verabschiedeten Finanzpläne gewährleisten, Überwachung der Beihilferegelungen).

Für die Zwischenbewertung wurden für jedes Programm technische Bewertungs gruppen eingesetzt. Diese Gruppen, in denen die Kommission vertreten ist, konnten im Zuge ihrer Arbeiten den detaillierten Zeitplan für die Halbzeit-Bewertung aufstellen. Um alle für die Bewertung des GFK erforderlichen Angaben verfügbar zu machen und einen kohärenten Ansatz zu gewährleisten, haben diese Gruppen ein ganzes Bündel von Elementen herausgearbeitet, die allen Bewertungen gemeinsam sind.

Um zu gewährleisten, dass die Öffentlichkeit besser über die Strukturfonds maßnahmen zugunsten Portugals informiert wird, hat die Kommission zusammen mit den portugiesischen Behörden im November 2001 ein Seminar veranstaltet, um die Projektmanager und die für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der GFK und der OP Verantwortlichen mit der Verordnung (EG) Nr. 1159/2000 vertraut zu machen und ihnen bewährte Verfahren im Bereich der Information und Publizität aus anderen Mitgliedstaaten zu präsentieren.

Der Aufbau der Kontrollsysteme weist einen Rückstand auf, den die portugiesischen Behörden baldmöglichst aufholen müssen. Bei der praktischen Durchführung der Kontrolle sind Mängel namentlich in Bezug auf das Personal und auf dessen Ausbil dung zutage getreten. Hier muss im ersten Halbjahr 2002 für Abhilfe gesorgt werden.

Was die finanzielle Abwicklung anbelangt, so sind bei den meisten OP beträchtliche Fortschritte zu verzeichnen. Im Laufe des Jahres 2001 sind bei der Kommission 61 den EFRE betreffende Ausgabenerklärungen eingegangen. Für alle Programme (ausgenommen das Programm für technische Hilfe) wurden Zahlungsanträge gestellt.

Insgesamt wurden im Berichtsjahr aus dem EFRE Zwischenzahlungen in Höhe von 988 Mio. EUR getätigt.

Die Verwaltungsbehörden der OP haben beschlossen, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 im Rahmen der Programme Großvorhaben zu finanzieren. Im Berichtsjahr gingen bei der Kommission sieben entsprechende Anträge ein, die diese genehmigt hat. Dabei geht es um Erdgasspeicher (2 Projekte) und Verkehrsinfra struktur (5 Projekte).

Im Bereich der Humanressourcen boten die jährlichen Treffen zu den Programmen "Beschäftigung" und "Bildung" die Gelegenheit zu prüfen, welchen Beitrag der ESF zur europäischen Beschäftigungsstrategie und zur sozialen Eingliederung leistet.

Die nationalen Behörden haben zusammen mit der Kommission ein Papier aufgesetzt, das Hinweise speziell zur Bewertung der Maßnahmen enthält, die der ESF in den einzelnen Programmen kofinanziert.

Im Agrarsektor gingen die Jahresberichte zu allen acht aus dem EAGFL-Ausrichtung finanzierten Programmen ein. Sie wurden durchweg als zufrieden stellend betrachtet. Was die Durchführung der OP "Landwirtschaft" und "Entwicklung des ländlichen Raums" anbelangt, so wurden drei Zahlungen getätigt, davon eine in Höhe von 76,8 Mio. EUR (Vorauszahlung von 7 %) im Jahr 2000 und zwei weitere in Höhe von zusammen 47 Mio. EUR im Jahr 2001. Dies entspricht insgesamt 11,3 % der für dieses Programm bereitgestellten Mittel des EAGFL-Ausrichtung.

Im Fischereisektor steuert das FIAF 163 Mio. EUR zum operationellen Programm "Fischerei" bei, wovon eine erste Vorauszahlung in Höhe von 11,4 Mio. EUR bereits geleistet wurde. 64 Mio. EUR sind für Maßnahmen zugunsten der Fischereiflotte und 56 Mio. EUR für den Schutz und die Entwicklung der Fischereiressourcen, Hafenanlagen sowie Verarbeitung und Vermarktung bestimmt.

Neben diesem fischereispezifischen Programm schließen die folgenden sechs regionalen Programme ebenfalls Maßnahmen zugunsten des Fischereisektors ein (Gesamtbetrag: 54,5 Mio. EUR): Azoren, Madeira, Alentejo, Algarve, Centro, Norte. Im Mittelpunkt stehen hier die Entwicklung der Aquakultur und die Verbesserung der Qualität von Fischereierzeugnissen.

2.2.13. FINNLAND

Zeitraum 1995-1999

2001 war das letzte Durchführungsjahr für die letzten Projekte aus den Regionalentwicklungsprogrammen des Zeitraums 1995-1999. Die Zahlungen für die Projekte mussten bis zum 31. Dezember 2001 getätigt werden.

Die Jahresberichte 2000 für die Ziel-6- und die Ziel-2-Programme (1997-1999) wurden von den Begleitausschüssen genehmigt und gingen der Kommission im Oktober 2001 zu. Den Berichten zufolge war bis Ende 2000 ein hoher Prozentsatz der Gemeinschaftsmittel für Projekte ausgezahlt worden. In besonderem Maße gilt dies für Ziel 6 (knapp 90%).

2001 wurden von der Kommission Ausschreibungen für die Ex-post-Bewertungen der Ziel-2- und Ziel-6-Programme durchgeführt. Mit den Ex-post-Bewertungen für Ziel 2 wurde Ende 2001 begonnen; die Bewertung für Ziel 6 wird voraussichtlich Anfang 2002 anlaufen.

Zeitraum 2000-2006

Ziele 1 und 2

Es gibt zwei Ziel-1-Programme für das finnische Festland (Ost- und Nordfinnland), zwei Ziel-2-Programme für das finnische Festland (Süd- und Westfinnland) sowie ein Ziel-2-Programm für die schwedischsprachigen Åland-Inseln.

Die ersten Begleitausschusssitzungen des Jahres 2001 für die Festlandsprogramme fanden im Mai und Juni statt. Einer der Hauptpunkte auf der Tagesordnung war die Genehmigung der ersten jährlichen Durchführungsberichte für den Zeitraum 2000-2006, d.h. der Jahresberichte für 2000. Die Kommission präsentierte den zweiten Kohäsionsbericht, der in den Sitzungen erörtert wurde. Der Begleitausschuss für das Ziel-2-Programm für die Åland-Inseln trat erstmals im Februar 2001 zusammen, um die Durchführung des Programms einzuleiten, was auch die Fertigstellung der Ergänzung zur Programmplanung einschloss.

Die zweiten Begleitausschusssitzungen für die Festlandsprogramme wurden im Dezember abgehalten. In den Sitzungen der Ziel-1-Ausschüsse wurden die ersten notwendig gewordenen Programmänderungen erörtert. Die Ausschüsse genehmigten die Leistungsbeschreibung und die Ausschreibung für die Halbzeitbewertung, die von der nationalen Lenkungsgruppe für Bewertung ausgearbeitet worden waren. Diese Gruppe aus Vertretern der Regionen, der Ministerien und der Kommission war von den Begleitausschüssen eingesetzt worden, um die Halbzeitbewertung der Ziel-1- und Ziel-2-Programme vorzubereiten. Die Gruppe trat 2001 dreimal zusammen.

Die meisten Begleitausschusssitzungen schlossen Projektbesuche oder -präsentationen ein; außerdem wurden mehrere Pressekonferenzen organisiert. Im Zusammenhang mit den Sitzungen der Ziel-1-Begleitausschüsse im Juni wurde in Joensuu in Ostfinnland ein internationales Seminar veranstaltet, das dem Austausch von Erfahrungen diente und der künftigen Kohäsionspolitik gewidmet war. Zu diesem Seminar kamen rund 100 Teilnehmer aus anderen europäischen Ziel-1-Regionen sowie aus den Kandidatenländern zusammen. Anlässlich der Sitzungen der Ziel-2-Begleitausschüsse im Dezember in Helsinki fand ein Tagesseminar über städtische Fragen statt.

Die endgültigen Fassungen der Ergänzungen zur Programmplanung gingen der Kommission im Juni zu, womit die Planungsphase abgeschlossen war. Nach Berichtigung einiger technischer Fehler bestätigte die Kommission, dass die Dokumente den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 entsprachen.

Ende Juni 2001 erhielt die Kommission die Jahresberichte für die Ziel-1- und Ziel-2-Programme. Die Kommission prüfte die Dokumente und erachtete sie angesichts der besonderen Umstände im ersten Durchführungsjahr als zufriedenstellend. Den Berichten zufolge war die Durchführung der Ziel-1- und Ziel-2-Programme im Jahr 2000 voll angelaufen. Wie die Begleitdaten für 2001 erkennen ließen, gab es in den Ziel-1- und Ziel-2-Gebieten wie auch in den im Rahmen von Ziel 2 übergangsweise unterstützten Gebieten gute Fortschritte, sowohl was die Verpflichtungen anbelangt (Entscheidungen über Projekte), als auch in Bezug auf die Zahlungen für die Projekte.

Die erste jährliche Sitzung zwischen der Kommission und der Verwaltungsbehörde für die Ziel-1- und Ziel-2-Festlandsprogramme fand am 23. November 2001 in Brüssel statt. Behandelt wurden die wichtigsten Etappen der Programmplanung, die Jahresberichte für 2000, die Hauptereignisse und -ergebnisse des Jahres 2000 und deren Follow-up, die Begleitung, Veränderungen im operativen Umfeld und in der sozioökonomischen Lage und deren mögliche Auswirkungen auf die Durchführung sowie Entwicklungen im Zusammenhang mit der künftigen Kohäsionspolitik. Unter anderem wurde vereinbart, die jährliche Berichterstattung auszubauen und thematische und politische Erörterungen in den Begleitausschüssen zu fördern. Außerdem wurde festgehalten, dass der GD Regionalpolitik im Anschluss an den zweiten Kohäsionsbericht von 2001 zwei Positionspapiere der finnischen Regionen und des Verbandes der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zugegangen waren.

Die jährliche Sitzung mit der Verwaltungsbehörde für das Ziel-2-Programm der Åland-Inseln fand am 27. November 2001 statt. Da die Durchführung erst Anfang Frühjahr 2001 begonnen hatte, konzentrierten sich die Erörterungen bei dieser ersten Überprüfung auf die Startphase der Durchführung.

Die ersten Zwischenzahlungsanträge der Verwaltungsbehörden gingen bei der Kommission Ende September 2001 für die Ziel-1-Festlandsprogramme, Ende Oktober 2001 für die Ziel-2-Festlandsprogramme und Ende November für das Ziel-2-Programm der Åland-Inseln ein, alle innerhalb der in der Verordnung vorgesehenen Frist von 18 Monaten. Im Dezember 2001 wurden die ersten Zwischenzahlungen des EFRE für die Ziel-1-Programme getätigt.

Im Bereich der Humanressourcen fand die erste jährliche Sitzung zwischen der Kommission und der Verwaltungsbehörde am 23. November in Brüssel statt. Es handelte sich um eine gemeinsame Sitzung für die Ziele 1 und 2, in der die Verbindungen zwischen dem ESF und der europäischen Beschäftigungsstrategie sowie die Komplementarität zwischen den ESF-Maßnahmen im Rahmen der Ziele 2 und 3 erörtert wurden.

Im Agrarsektor wurden für Ostfinnland insgesamt 1 390 und für Nordfinnland 971 Projekte genehmigt. Den schnellsten Start hatte die Maßnahme "Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben" zu verzeichnen. Außerdem hat Finnland in die Ziel-1-EPPD teilweise einen Ansatz in der Art von LEADER einbezogen.

Im Fischereisektor stehen für Nordfinnland FIAF-Mittel in Höhe von 2,65 Mio. EUR zur Verfügung (es wurde eine erste Vorauszahlung von 0,19 Mio. EUR geleistet), die größtenteils für die Verarbeitung, die Fischereihäfen und die Aquakultur bestimmt sind. Für die andere Ziel-1-Region (Ostfinnland) werden FIAF-Mittel in Höhe von 4,2 Mio. EUR gewährt (es wurde eine erste Vorauszahlung von 0,3 Mio. EUR geleistet). Diese Mittel werden vor allem für die Verarbeitung und die Fischereihäfen verwendet.

Ziel 3

Die ESF-Mittel für das Ziel-3-EPPD (ohne die Åland-Inseln) belaufen sich auf insgesamt 416 Mio. EUR. Entsprechend dem Bezugsrahmen für die ESF-Politik umfasst das EPPD vier Schwerpunkte: 1. Nutzung der Nachfrage nach Arbeitskräften und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit (29% der ESF-Mittel); 2. Förderung von Gleichbehandlung und Chancengleichheit im Arbeitsleben (19%); 3. Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung, Förderung der beruflichen Mobilität und stärkere Integration von allgemeiner Bildung und Arbeitsleben (19%); 4. Entwicklung des Humankapitals zur Unterstützung der unternehmerischen Fähigkeiten und zur Förderung der Qualität des Arbeitslebens sowie Nutzung von Forschungsergebnissen und Technologie (29%). Außerdem gibt es einen Schwerpunkt "Technische Hilfe" (4%).

Die Hauptprobleme auf dem Arbeitsmarkt, die mit dem Ziel-3-Programm in Angriff genommen werden sollen, sind die hohe Arbeitslosenquote, die Gefahr, dass bestimmte Gruppen (z.B. Langzeitarbeitslose, arbeitslose Jugendliche, ältere Menschen und Behinderte) vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden, sowie die zunehmenden Engpässe auf dem Arbeitsmarkt.

Die erste jährliche Überprüfung fand im Oktober in Helsinki statt. Dabei wurden folgende Themen behandelt: Übereinstimmung mit der vorgeschlagenen Strategie, Verbindung zum ESF, Umsetzung der horizontalen Maßnahmen, finanzielle Fragen, Verwaltungs- und Finanzkontrollsysteme, Begleitung, Bewertung und Übereinstimmung mit den Gemeinschaftspolitiken. Es wurde vereinbart, dass die Verwaltungsbehörde die erforderlichen Schritte unternehmen wird, um die Durchführung des Programms zu verbessern.

Das gesonderte Ziel-3-Programm für die autonomen Åland-Inseln, das mit ESF-Mitteln in Höhe von 2,6 Mio. EUR ausgestattet ist, hatte zum 31.12.2001 folgenden Durchführungsstand erreicht: ESF-Mittelbindungen von 20%, Zahlungen von 8%, 28 Projekte und 750 Projektteilnehmer. Die jährliche Überprüfung erfolgte in Form eines Briefwechsels über die Durchführung der Interventionen.

Das FIAF außerhalb der Ziel-1-Regionen

Für den Zeitraum 2000-2006 stehen FIAF-Mittel in Höhe von 32 Mio. EUR zur Verfügung (es wurde eine erste Vorauszahlung von 2,25 Mio. EUR geleistet). 55% der Mittel sind für den Schutz und die Entwicklung der Fischereiressourcen, die Aquakultur, die Ausrüstung der Fischereihäfen, die Verarbeitung und Vermarktung sowie für die Binnenfischerei bestimmt. 11% gehen an die Åland-Inseln, für die es einen gesonderten Plan gibt.

2.2.14. SCHWEDEN

Zeitraum 1995-1999

Die Jahresberichte für das Jahr 2000 gingen bei der Kommission zwischen Juli und Oktober 2001 ein. Dem Jahresbericht über das Ziel-6-Programm zufolge waren bis Ende 2000 78% der EU-Mittel für Projekte ausgezahlt worden. Bei den fünf Ziel-2-Programmen lag dieser Anteil zwischen 68% und 83%. Die bisherigen Ergebnisse lassen erkennen, dass die Programme, was die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Gründung von neuen Unternehmen anbelangt, die Zielvorgaben übertreffen werden.

2001 führte die Kommission Ausschreibungen für die Ex-post-Bewertungen der Ziel-2-Programme und das Ziel-6-Programm durch. Die Bewertungsarbeiten für Ziel 6 dürften Anfang 2002 beginnen. Darüber hinaus haben die schwedischen Behörden beschlossen, für Ziel 2 und Ziel 6 ergänzende Ex-post-Bewertungen auf nationaler Ebene durchzuführen. 2001 wurden einige Vorarbeiten durchgeführt, und die Auftragsverfahren dürften im ersten Halbjahr 2002 abgeschlossen werden.

Zeitraum 2000-2006

Ziele 1 und 2

In Schweden gibt es zwei Ziel-1-Programme (Norra Norrland und Södra Skogslänsregionen) sowie vier Ziel-2-Programme (Norra, Södra, Västra und Öarna).

2001 fanden für jedes Programm je zwei Begleitausschusssitzungen statt. Die ersten Sitzungen der Ziel-1-Begleitausschüsse erfolgten im März; beide Sitzungen schlossen Projektbesuche ein. Die zweite Sitzungsrunde fand im Oktober statt. Die Begleitausschüsse für Ziel 2 traten das erste Mal im April und das zweite Mal im September/Oktober zusammen. Die meisten Sitzungen schlossen Projektbesuche ein oder konzentrierten sich - zusätzlich zur obligatorischen Berichterstattung über die endgültige Festlegung der Programmdurchführung - auf die Ergänzungen zur Programmplanung bzw. (bei der zweiten Sitzung) auf die Ex-post- und die Halbzeitbewertungen. Im Umfeld derjenigen Sitzungen, die auch Projektbesuche umfassten, wurden Pressekonferenzen veranstaltet.

Im Laufe des Jahres wurde eine Arbeitsgruppe für die Ziel-1-Programme und eine weitere für die Ziel-2-Programme eingesetzt, deren Mitglieder von den jeweiligen Begleitausschüssen benannt wurden. Die Kommission hat in jedem Ausschuss einen Vertreter. Hauptaufgabe dieser Arbeitsgruppen wird es sein, die Ex-post- und die Halbzeitbewertungen zu verfolgen. Die Bewertungs-Arbeitsgruppen traten Ende 2001 zusammen, um die Ausrichtung der Halbzeitbewertungen festzulegen. Dieses Papier wird Anfang 2002 sämtlichen Begleitausschüssen zur Genehmigung vorgelegt werden. Darüber hinaus hat jedes Programm eine eigene Arbeitsgruppe, die sich mit spezifischen Themen, die von den einzelnen Ausschüssen festgelegt wurden, befassen wird.

Die ersten Jahresberichte für das Jahr 2000 wurden von den Begleitausschüssen genehmigt und der Kommission dann Ende Juni übermittelt. Die Kommission prüfte die Berichte vor dem Hintergrund der allgemeinen Strukturfondsverordnung und erachtete sie angesichts der besonderen Umstände im ersten Durchführungsjahr als zufriedenstellend.

Die Jahresberichte 2000 für Ziel 1 betrafen einen Durchführungszeitraum von nur einigen Monaten. Die Verwaltungsbehörden mussten zu Beginn eine große Zahl von Anträgen bearbeiten, da viele Bewerber auf die Eröffnung des Beantragungs verfahrens gewartet hatten. Die ersten Projektentscheidungen ergingen dann im Herbst 2000. Aufgrund dieser Umstände wurden in diesem Jahr noch keine Zahlungen getätigt.

Da die Genehmigung der Ziel-2-Programme erst am 15. bzw. 20. Dezember 2000 erfolgt war, wurde mit der eigentlichen Programmdurchführung erst im Jahr 2001 begonnen.

Die Programmplanungsphase wurde im September/Oktober 2001 abgeschlossen, als die Kommission bestätigte, dass die Ergänzungen zur Ziel-1- und Ziel-2-Programmplanung den Verordnungsbestimmungen entsprachen. Die Erstversionen, die der Kommission zugegangen waren, enthielten nicht alle erforderlichen Angaben, so dass ein großer Teil des Jahres 2001 für die Ausarbeitung der endgültigen, vollständigen Ergänzungen zur Programmplanung (insbesondere in Bezug auf die Finanzierungspläne und die Indikatoren) verwendet wurde.

Die ersten Anträge auf Zwischenzahlungen für die Ziel-1-Programme wurden im Oktober 2001 und somit innerhalb der in der Verordnung vorgeschriebenen Frist von 18 Monaten eingereicht.

Die erste jährliche Sitzung zwischen der Kommission und den Verwaltungsbehörden für Ziel 1 und Ziel 2 wurde am 3. Dezember 2001 in Brüssel abgehalten. Der erste Teil der Sitzung betraf alle Programme zusammen. Am Nachmittag fanden dann gesonderte Sitzungen für Ziel 1 und Ziel 2 statt. Die wesentlichen Punkte auf der Tagesordnung betrafen die Verwaltungs- und Zahlungsverfahren, die Kontrollen, die Datensysteme und die Datenübermittlung (sowie die Jahresberichte für 2000, eine qualitative Bewertung der Durchführung und der bisherigen Ergebnisse, die Partnerschaften, die Beteiligung des Privatsektors, die Zahlungsanträge u.a.). In der Sitzung wurden keine spezifischen Probleme bei der Programmdurchführung angesprochen, abgesehen von der Tatsache, dass bei einigen Programmen die 5%-Kontrollen noch nicht angelaufen waren. Die Kommission unterstrich daher die Notwendigkeit, mit diesen Kontrollen baldmöglichst zu beginnen, um Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 Genüge zu tun.

Im Juni 2001 fand in Lycksele (Nordschweden) unter der schwedischen Präsidentschaft in Zusammenarbeit mit der Kommission eine Konferenz zum Thema "Der regionale Bevölkerungsrückgang als Herausforderung für die Strukturpolitiken" statt. Diese Konferenz, auf der Erfahrungen ausgetauscht und bewährte Verfahren verbreitet wurden, wird den Hintergrund bilden, vor dem die politischen Entscheidungsträger über effiziente Maßnahmen und über die Implikationen für die Strukturpolitiken nach 2006 auf nationaler Ebene und EU-Ebene beraten werden.

Im Agrarsektor wurde die Inanspruchnahme der aus dem EAGFL finanzierten Maßnahmen im Jahr 2001 als zufriedenstellend angesehen. Allgemein kamen die Maßnahmen "Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben" und "Förderung der Niederlassung von Junglandwirten" gut voran, während für die Förderregelungen zugunsten der Verarbeitung und Vermarktung nur relativ wenig Anträge eingingen.

Im Fischereisektor wurden zwei Programme verabschiedet. Das Programm für Norra Norrland verfügt über FIAF-Mittel in Höhe von 5,8 Mio. EUR und sieht Investitionen im Fischereisektor von insgesamt 13 Mio. EUR vor. Die Strategie zur Entwicklung des Fischereisektors umfasst eine breite Palette von FIAF-Maßnahmen, wobei allerdings rund 50% der FIAF-Mittel auf Investitionen in der Aquakultur, auf die Verarbeitung sowie auf den Schutz und die Entwicklung der Fischereiressourcen entfallen dürften. Für Södra Skogslänsregionen stehen FIAF-Mittel von Höhe von 5,7 Mio. EUR zur Verfügung, die Investitionen von insgesamt 13 Mio. EUR mobilisieren dürften. Gemäß der Strategie, die für die Fischerei ausgearbeitet wurde, sollen drei Viertel der gesamten FIAF-Mittel für die Entwicklung der Aquakultur sowie für die Verarbeitungsindustrie verwendet werden. Die Durchführungsrate der Programme war bislang niedriger als erwartet, doch hat sich vorläufigen Angaben von Ende 2001 zufolge das Tempo inzwischen beschleunigt.

Ziel 3

Das einheitliche Programmplanungsdokument (EPPD) für Ziel 3 ist das Ergebnis siebenmonatiger Verhandlungen zwischen den schwedischen Behörden und der Kommission und wurde von dieser am 27. September 2000 genehmigt. Schweden (ohne die unter Ziel 1 fallenden Regionen) hat Anspruch auf ESF-Mittel in Höhe von 747 Mio. EUR für ein Gesamtbudget von 2 780 Mio. EUR (davon nationale öffentliche und private Kofinanzierungsmittel in Höhe von 729 Mio. EUR bzw. 1 303 Mio. EUR). Die fünf Hauptschwerpunkte lauten: "Weiterqualifizierung von Arbeitskräften", "Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und des Unternehmergeistes", "Integration, Vielseitigkeit und Chancengleichheit", "Lokale Entwicklung" und "Technische Hilfe".

Das Programm kam 2001 planmäßig voran, und bis Ende 2001 wurde der späte Start von 2000 wieder wettgemacht. Die im Finanzierungsplan ausgewiesenen Mittel wurden zu 98% gebunden und zu 48% ausgezahlt. Insgesamt nahmen an den Maßnahmen 423 000 Personen teil, wobei der Anteil der Frauen etwas über dem der Männer lag. Im ersten vollen Durchführungsjahr wurden die Zielvorgaben bei den Maßnahmen zur Weiterqualifizierung und zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit um Einiges übertroffen, während es besonders bei der Maßnahme "Arbeitsplatzrotation" Anlaufschwierigkeiten gab.

Die erste jährliche Sitzung fand am 7. November 2001 statt. Als Ergebnis dieser Sitzung richtete die Kommission ihr Augenmerk auf die schleppende Finanzberichterstattung der Projekte und betonte, es müssten Mittel und Wege gefunden werden, um diese zu beschleunigen. Die Maßnahme "Arbeitsplatzrotation" muss angesichts ihrer Anlaufschwierigkeiten gründlich überprüft werden, bevor weitere Maßnahmen getroffen werden. Da das Programm eine Gesamtheit bildet, ist sorgfältig auf ein gleichmäßiges Voranschreiten zu achten. Die Mitwirkung der Sozialpartner sollte durch Weiterentwicklung der Arbeitsmethoden sichergestellt werden. Ende des Jahres wurde mit der Auswahl des Bewertungssachverständigen die Halbzeitbewertung eingeleitet.

Das FIAF außerhalb der Ziel-1-Regionen

Das schwedische Strukturprogramm für den Zeitraum 2000-2006 war von der Kommission am 15. Dezember 2000 genehmigt worden. Das Programm, für das FIAF-Mittel in Höhe von 62 Mio. EUR bereitgestellt wurden, sieht Investitionen von insgesamt 360 Mio. EUR für die Umstrukturierung der Verarbeitungsindustrie sowie für die Modernisierung der Fischereiflotte als den Hauptschwerpunkten vor. Die Modernisierung der Flotte war notwendig, um die Arbeits- und Hygienebedingungen zu verbessern, die Selektivität der Fanggeräte zu erhöhen und die Auswirkungen der Fischerei auf die Umwelt zu verringern. Der Begleitausschuss trat am 9. Februar 2001 zum ersten Mal zusammen; in dieser Sitzung wurden die näheren Einzelheiten des Programms festgelegt.

2.2.15. VEREINIGTES KÖNIGREICH

Zeitraum 1994-1999

Ziel 1

Drei Programme waren noch in der Durchführung begriffen und mussten bis zum 31. Dezember 2001 abgeschlossen werden. Die Schlussberichte und die abschließenden Ausgabenerklärungen waren bis zum 30. Juni 2002 vorzulegen. Auf Antrag der Behörden des Vereinigten Königreichs verlängerte die Kommission den Durchführungszeitraum für das Programm von Merseyside bis zum 30. Juni 2002. Die Programmmittel wurden insgesamt zu 91,9% ausgezahlt.

Ziel 2

Alle Programme bis auf eines wurden bis zum 31. Dezember 2001 abgeschlossen. Die Schlussberichte und die abschließenden Ausgabenerklärungen waren bis zum 30. Juni 2002 vorzulegen. Der Durchführungszeitraum für das Programm von Nordost-England wurde von der Kommission auf einen entsprechenden Antrag bis zum 30. Juni 2002 verlängert.

Zeitraum 2000-2006

Nach dem erfolgreichen Abschluss der 1999-2000 geführten Verhandlungen wurden sechs Ziel-1-Programme und 14 Ziel-2-Programme genehmigt, die daraufhin in die Durchführungsphase traten.

Ziel 1

Fünf der im Jahr 2000 genehmigten Programme waren 2001 in der Durchführung begriffen. Sie betreffen die englischen Regionen Cornwall und Scilly-Inseln, Merseyside und South Yorkshire, Wales (Westwales und The Valleys) sowie Schottland (Übergangsprogramm für die Region Highlands & Islands). Die Programme umfassen jeweils vier bis sechs vorrangige Bereiche, die sich zu fünf großen Themen zusammenfassen lassen: Förderung von KMU; Förderung der Modernisierung von Unternehmen; wirtschaftliche Erneuerung der Kommunen; Entwicklung der Humanressourcen; Ausbau von strategisch wichtigen Infrastrukturen.

Es wurden drei Großprojekte genehmigt, die die Errichtung von Wagniskapitalfonds vorsehen. Die Projekte heißen (mit Angabe des jeweils bewilligten Kofinanzierungs beitrags aus dem EFRE): "South Yorkshire Investment Fund" (37 Mio. EUR), "Merseyside Special Investment Fund" (60 Mio. EUR) und "Finance Wales" (32,6 Mio. EUR).

2001 wurde ein Ziel-1-Übergangsprogramm für Nordirland genehmigt. Das Programm mit dem Titel "Schaffung von nachhaltigem Wohlstand" ist ein operationelles Programm im Rahmen des GFK für Nordirland. Da es sich um eine Ziel-1-Übergangsregion handelt, die dabei ist, den Übergang vom Konflikt zum Frieden zu vollziehen, ist das Programm darauf ausgerichtet, Nordirland zu einem nachhaltigen Wohlstand in einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu verhelfen, indem es schwerpunktmäßig Umstrukturierungen zur Modernisierung der Unternehmen sowie die Verbesserung des Qualifikationsniveaus der Bevölkerung fördert mit dem Ziel, künftig ein höheres technologisches Niveau zu erreichen. Im Mittelpunkt des Programms stehen daher die Themen Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung.

Im März 2001 genehmigte die Kommission das zweite EU-Programm zur Förderung von Frieden und Aussöhnung: das den Zeitraum 2000-2004 abdeckende Programm PEACE II. Die Fördermittel sind zu 80% für Nordirland und zu 20% für die irische Grenzregion bestimmt. Das Programm knüpft an die Erfahrungen an, die im Rahmen der Sonderunterstützung im Anschluss an das Belfast-Abkommen gewonnen wurden. Das neue Programm zielt darauf ab, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Konflikts zu bewältigen, und unterstützt Projekte, mit denen die durch die Rückkehr zum Frieden gebotenen Chancen genutzt werden. Außerdem soll es den Weg zur Aussöhnung zwischen Protestanten und Katholiken ebnen, indem Projekte mit konfessionsübergreifendem Engagement gefördert werden.

Im Fischereisektor stehen für Cornwall und die Scilly-Inseln FIAF-Mittel von insgesamt 16,99 Mio. EUR zur Verfügung, was 3% der gesamten Gemeinschafts unterstützung für das Programm entspricht. Die ersten Anträge aus den Sektoren Fischerei und Aquakultur gingen im April 2001 ein, und bis Ende Dezember 2001 wurden 34 Anträge mit einer FIAF-Beteiligung in Höhe von 2,8 Mio. EUR genehmigt. Im Rahmen der englischen Stilllegungsregelung wurden fünf Anträge aus Cornwall berücksichtigt. Es wurde eine Verwaltungsgruppe "Schwerpunkte in der Fischerei" eingesetzt, die regelmäßig zusammentrat, um den Fortgang zu überprüfen und Anträge zu genehmigen. 2001 wurden sehr zufriedenstellende Fortschritte erzielt.

In Merseyside stehen für den Fischereisektor nur bescheidene FIAF-Mittel zur Verfügung (0,4 Mio. EUR für den Zeitraum 2000-2006). Im Ziel-1-Gebiet sind Trawler im Einsatz, die ihre Fänge am Canada-Dock anlanden. Die Küstenfischerei bietet etwa 25 Fischern einen Arbeitsplatz. Darüber hinaus werden Muschel- und Garnelenfang betrieben. Außerdem gibt es den Stanley-Markt sowie eine Reihe von Fisch verarbeitenden Betrieben.

In der Ziel-1-Region Highlands & Islands (Ziel-1-Übergangsunterstützung) belaufen sich die FIAF-Mittel für die Fischerei im Zeitraum 2000-2006 auf insgesamt 27,76 Mio. EUR, was 9% der gesamten Gemeinschaftsunterstützung für das Programm entspricht. Die Verwaltungsgruppe "Schwerpunkte in der Fischerei" für Highlands & Islands wurde eingesetzt und trat regelmäßig zusammen, um den Fortgang zu überprüfen. Das Interesse der Unternehmen war besonders ausgeprägt im Aquakultursektor, wo weit mehr Anträge eingereicht wurden, als Mittel zur Verfügung standen. Es fanden zwei Ausschreibungsrunden statt, als deren Ergebnis für 54 Projekte FIAF-Mittel von insgesamt 8 Mio. EUR zur Verfügung gestellt wurden. Außerdem wurde aus dem FIAF ein Betrag von 0,80 Mio. EUR für die "schottische" Stilllegungsregelung bereitgestellt. Der größte Teil der Fördermittel ging an Projekte in abgelegenen Gebieten, deren Wirtschaft in hohem Maße von der Fischerei und der Aquakultur abhängig ist. So wurden sechs Beihilferegelungen eingeführt, die die Modernisierung von Fischereifahrzeugen, die Aquakultur, die Ausrüstung von Fischereihäfen, Aktionen der Unternehmen, innovative Maßnahmen sowie die Verarbeitung und Vermarktung betreffen. Die Aufteilung der FIAF-Mittel auf diese Regelungen wird im Jahr 2002 überprüft werden.

Obgleich in Nordirland (Ziel-1-Übergangsunterstützung) der Gesamtbetrag der FIAF-Mittel (27,76 Mio. EUR) gemessen an den für dieses Ziel-1-Übergangsprogramm insgesamt verfügbaren Mitteln nur gering ist, werden die Auswirkungen auf die Fischereiindustrie erheblich sein. Das Multifonds-Programm wurde erst Anfang 2001 genehmigt, und verschiedene die Fischerei betreffende Fragen sind noch zu klären. Wie in Schottland wurde auf politischer Ebene viel darüber diskutiert, welches der beste Weg sei, um zur Erholung der Fischbestände beizutragen. Statt einer "Überliegeregelung" wurde eine "Stilllegungsregelung" für Fischereifahrzeuge eingeführt, woraufhin im Laufe des Jahres Anträge eingereicht wurden. Die Regelung wurde aus dem FIAF kofinanziert; insgesamt standen etwa 8 Mio. EUR zur Verfügung. Es wurden weit mehr Anträge gestellt, als Mittel zur Verfügung standen, und die Regelung dürfte zu einer Verringerung der Flotte um etwa 30 Fischereifahrzeuge führen.

In Wales belaufen sich die FIAF-Mittel für den Zeitraum 2000-2006 auf 15,2 Mio. EUR, was erheblich über dem liegt, was von der walisischen Fischereiindustrie in der Vergangenheit in Anspruch genommen wurde. Nach der Genehmigung durch die Kommission kam das Programm nur langsam voran, was vor allem daran lag, dass die Fischerei nun durch das neu geschaffene Waliser Amt für EU-Fördermittel (Welsh European Funding Office) verwaltet wird, das Zeit benötigte, um die für die Durchführung des FIAF erforderlichen Unterlagen, Verfahren und Regelungen vorzubereiten. Der Mittelverbrauch dürfte auch weiterhin nur schleppend verlaufen; allerdings wurden zur Beschleunigung Berater eingestellt, die inzwischen Empfehlungen abgegeben haben. Es wird ein wesentlich stärker proaktiv ausgerichteter Ansatz benötigt.

Ziel 2

2001 wurden 14 Programme genehmigt, die in die Durchführungsphase traten. Zehn Programme betreffen Regionen in England sowie Gibraltar, drei betreffen Schottland und eines Wales. Die Programme umfassen im Schnitt je drei vorrangige Bereiche, die sich zu drei großen Themen zusammenfassen lassen: Entwicklung einer vielseitigen, dynamischen und wettbewerbsfähigen Unternehmensbasis; strategische Raumplanung; Erneuerung der Kommunen und wirtschaftliche und soziale Entwicklung.

Ziele 1 und 2

Wie in der Verordnung vorgesehen, überprüften die Kommission und die Verwaltungsbehörden des Vereinigten Königreichs im Rahmen von fünf Sitzungen, die zwischen dem 27. November und dem 14. Dezember 2001 in Brüssel stattfanden, die wichtigsten Ergebnisse, die bei der Durchführung der Programme im Jahr 2000 erzielt worden waren. Die Überprüfungen stützten sich auf die jährlichen Durchführungsberichte, weitere über die regelmäßigen Kontakte zwischen der Kommission und den Behörden des VK verfügbare Informationen sowie auf die Arbeit der Programmbegleitausschüsse. Insgesamt bestätigten die Überprüfungen, dass die Programmstrategien mit den im Durchführungszeitraum geltenden politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Einklang stehen und dass sich die Programmmaßnahmen allgemein mit den Gemeinschaftspolitiken decken. Außerdem kamen die Überprüfungen zu dem Ergebnis, dass die Fortschritte bei der Durchführung, was die Programmresultate und Auszahlungen anbelangt, den Zielvorgaben entsprechen.

Die Kommission und die Behörden des Vereinigten Königreichs vereinbarten eine Strategie und ein Arbeitsprogramm für die Einleitung der Halbzeitbewertungen. Damit sollten die Vor-Ort-Arbeiten Anfang des zweiten Halbjahrs 2002 anlaufen können. Die endgültigen Bewertungsergebnisse dürften im zweiten Halbjahr 2003 zur Genehmigung und Auswertung vorliegen.

Ziel 3

Das Ziel-3-Programm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 2000-06 wird über ein GFK für das Vereinigte Königreich sowie über gesonderte operationelle Programme für England, Schottland und Wales durchgeführt. Angesichts des allgemeinen Rückgangs der Arbeitslosenzahl im Vereinigten Königreich wurde der in den Programmen für das lebenslange Lernen, die Anpassungsfähigkeit und den Unternehmergeist vorgesehene Mittelanteil gegenüber den Programmen des Zeitraums 1994-1999 erheblich aufgestockt (von 31,6% auf 40,0%). Zugleich ist ein großer Anteil (53%) weiterhin für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Förderung der sozialen Eingliederung bestimmt. Der Mittelanteil für spezifische Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter hat sich nahezu verdoppelt (von 3,6% auf 7,0%).

Das OP für England ist entsprechend den fünf Politikbereichen der ESF-Verordnung gegliedert und orientiert sich stark an dem Ansatz, der dem GFK für das Vereinigte Königreich zugrunde liegt. Es wird vom Ministerium für Arbeit und Versorgungsbezüge (Department for Work and Pensions) in Sheffield geleitet; Projektauswahl und Zahlungen werden überwiegend von neun regionalen Regierungsstellen und Begleitausschüssen vorgenommen. Das Programm ist mit insgesamt 4 111 Mio. EUR ausgestattet, was 87% der gesamten Ziel-3-Mittel für das Vereinigte Königreich entspricht. Auf Antrag der englischen Behörden hat die Kommission eine erste Zwischenzahlung in Höhe von rund 94,9 Mio. EUR geleistet. Im Jahr 2001 arbeiteten die englischen Behörden weiter an der Vorbereitung des Kofinanzierungssystems. Nach der vorgeschlagenen Regelung würden die regionalen Regierungsstellen mit einer kleinen Zahl von großen öffentlichen Bildungsträgern ("kofinanzierende Einrichtungen" wie z.B. die Learning and Skills Councils (LSCs) und die Arbeitsverwaltung) in Vertragsverhandlungen treten. Diese Erörterungen werden eine wichtige Rolle spielen, indem sie den potenziellen kofinanzierenden Einrichtungen die Möglichkeit geben, ihr Engagement sowohl für regionale und lokale als auch für nationale Prioritäten unter Beweis zu stellen. Nach Sicherstellung der Finanzierungsmittel seitens der regionalen Regierungsstellen würden die kofinanzierenden Einrichtungen mit Bildungsträgern Verträge schließen, die eindeutige Qualitätskriterien enthalten, die geforderten Ergebnisse benennen und erläutern, wie diese Ergebnisse geprüft werden. Die Verträge würden auf der Grundlage einer ergebnisorientierten Finanzierung unter Zugrundelegung von landesweit geltenden Sätzen geschlossen ("formelgebundene Finanzierung").

Das OP für Schottland, das mit 498 Mio. EUR ausgestattet ist, legt den Schwerpunkt auf die Probleme der sozialen Ausgrenzung in den Innenstädten und insbesondere in Glasgow. Die Mittel verteilen sich auf die vier Politikbereiche der ESF-Verordnung wie folgt: Förderung der Beschäftigungsfähigkeit (23%), Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung (37%), lebenslanges Lernen (10%), eine wettbewerbsfähige Wirtschaft (22%), Beseitigung geschlechtsbezogener Ungleichgewichte (7%) sowie technische Hilfe (1%). Die schottischen Behörden haben eine erste Zwischenzahlung in Höhe von 19,5 Mio. EUR beantragt. Die Kommission wird diese Zahlung leisten, sobald die Ergänzung zur Programmplanung für das schottische Ziel-3-Programm genehmigt ist.

Das OP für Wales ist mit insgesamt 132 Mio. EUR ausgestattet und legt einen stärkeren Akzent auf die Bereiche Unternehmergeist und Anpassungsfähigkeit, als dies bei den anderen OP der Fall ist. Die Verteilung auf die Politikbereiche ist folgende: aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (25%), Förderung der sozialen Eingliederung (21%), lebenslanges Lernen (22%), Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist (23%), Verbesserung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt (7%), technische Hilfe (2%). Auf Antrag der walisischen Behörden hat die Kommission eine erste Zwischenzahlung in Höhe von rund 4,3 Mio. EUR geleistet.

Die Verwaltungsbehörden der OP für England, Schottland und Wales haben jeweils den ersten jährlichen Durchführungsbericht für das Jahr 2000 übermittelt.

Im November 2001 fanden für diese drei OP die ersten jährlichen Sitzungen zur Überprüfung der Durchführung im Jahr 2000 statt. Allgemeines Fazit dieser Sitzungen war, dass die Durchführung der drei Programme einen befriedigenden Anfang genommen hat und nach wie vor mit der Strategie der einzelnen OP im Einklang steht.

Das FIAF außerhalb der Ziel-1-Regionen

Das Fischereiprogramm des Vereinigten Königreichs außerhalb der Ziel-1-Regionen deckt im Zeitraum 2000-2006 alle nicht unter Ziel 1 fallenden Gebiete des VK ab. Es betrifft den größten Teil von England, ganz Schottland mit Ausnahme der Region Highlands & Islands sowie einen ganz kleinen Teil von Wales. Insgesamt stehen im Zeitraum 2000-2006 FIAF-Mittel in Höhe von 125,5 Mio. EUR zur Verfügung, von denen fast 50% für Schottland bestimmt sind.

Da die Genehmigung des Programms erst im Dezember 2000 erfolgt war, mussten die Behörden noch die nach den Fischereibestimmungen erforderlichen Verfahren und Unterlagen vorbereiten. Es wurde ein Begleitausschuss eingesetzt, dem Vertreter aus allen Sektoren der Fischereiindustrie sowie Mitglieder mit besonderem Interesse an Umweltfragen angehören. Der Ausschuss trat zweimal zusammen. Die FIAF-Zuschussregelungen wurden vorbereitet (zusammen mit den Ergänzungen zur Programmplanung, den Antragsformularen, Orientierungsvermerken und den Genehmigungen staatlicher Beihilfen). Dabei wurden für England, Schottland und Wales jeweils gesonderte Regelungen aufgelegt.

Im ersten Teil des Jahres wurde vor allem im schottischen Parlament intensiv über die Probleme der Fischereiindustrie und über den fortlaufenden Rückgang der Fischbestände debattiert. Von vielen wurde eine "Überliegeregelung" befürwortetet, die darauf abzielen würde, die Fischereifahrzeuge in den Häfen zurückzuhalten und so zur Erhaltung der Bestände beizutragen. Im März kündigte das schottische Ministerium indessen eine aus dem FIAF kofinanzierte, mit 40 Mio. EUR ausgestattete "Stilllegungsregelung" für ganz Schottland an, die dazu beitragen soll, die langfristige Lebensfähigkeit des Weißfischfangs und der schottischen Meeresfischerei sicherzustellen. Später im Jahr gab das Ministerium für Umwelt, Ernährung und Angelegenheiten des ländlichen Raums eine eigene "Stilllegungsregelung" für England bekannt, für die bis zu 10 Mio. EUR bereitgestellt wurden (Kofinanzierung aus dem FIAF) und deren Ziel ebenfalls in der endgültigen Stilllegung von Fischereikapazitäten besteht. Die Regelungen basieren auf einer Ausschreibung, wobei Schiffseigner, die sich für die Stilllegung ihrer Fischereifahrzeuge mit einem geringeren Betrag zufrieden geben, Priorität erhalten. Im Laufe des Jahres wurden die erforderlichen Rechtsvorschriften und Unterlagen vorbereitet und die stillzulegenden Fischereifahrzeuge ausgewählt. Die Industrie reagierte positiv, und es wurden mehr Anträge eingereicht, als Mittel zur Verfügung standen. Es handelte sich um einmalige Regelungen.

Während das Hauptinteresse den Stilllegungsregelungen galt, gingen im Laufe des Jahres auch Anträge für andere Beihilferegelungen ein, die die Modernisierung der Flotte, die Aquakultur, die Verarbeitung und Vermarktung, die Ausrüstung der Fischereihäfen, Aktionen der Unternehmen sowie innovative Maßnahmen betrafen. Die Inanspruchnahme von FIAF-Mitteln ist in Schottland am weitesten vorangeschritten.

2.3. Koordinierung mit den anderen Finanzinstrumenten

2.3.1. Koordinierung mit dem Kohäsionsfonds

Die Kohäsionsfondsmittel werden für die Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur vorhaben als Beitrag zum Aufbau der transeuropäischen Verkehrsnetze und für Umweltvorhaben bereitgestellt, um den begünstigten Ländern zu helfen, Fortschritte bei der Verwirklichung der umweltpolitischen Ziele der EU zu erzielen. Der Kohäsionsfonds hat es den vier Empfängerländern ermöglicht, umfangreiche öffentliche Investitionen in diesen beiden Bereichen von gemeinsamem Interesse zu tätigen und gleichzeitig den Zielvorgaben für die Verringerung der Haushaltsdefizite zu genügen, die in den Konvergenzprogrammen für die Wirtschafts- und Währungsunion festgelegt sind.

Hauptinstrument für die Koordinierung der Interventionen des Kohäsionsfonds und der Strukturfonds ist der strategische Rahmenplan. Eine logische Folge der neuen Rechtsvorschriften, die die Interventionen des Kohäsionsfonds regeln, ist nämlich, dass die Mitgliedstaaten der Kommission einen strategischen Rahmenplan vorlegen. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1685/1999 "unterbreiten die Mitgliedstaaten auch die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der Gemeinschaftsvorschriften und ihrer Einbeziehung in eine allgemeine Umwelt und Verkehrsstrategie auf räumlicher oder sektoraler Ebene".

Darüber hinaus ist in dem "Leitfaden für den Kohäsionsfonds 2000-2006", der an die nationalen Verwaltungen der vier Empfängermitgliedstaaten verteilt wurde, u.a. vorgesehen, dass diese Strategie in einem Leitlinienpapier festzulegen ist, das den "Rahmenplan" für die Interventionen des Kohäsionsfonds bilden wird. Dieser auf der geeignetsten Ebene aufzustellende Rahmenplan muss folgende Angaben enthalten: die Definition der langfristigen Ziele, die Einzelvorhaben, die Spezifizierung der Zwischenziele, die 2006 erreicht sein müssen, die Vorhaben, die zur Erreichung dieser Ziele durchzuführen sind, für jedes Vorhaben die vorläufigen Investitionskosten und ein indikativer Finanzierungsplan.

Die vier aus dem Kohäsionsfonds geförderten Mitgliedstaten haben ihre strategischen Rahmenpläne für die Bereiche Verkehr und Umwelt auf einer Informationssitzung mit den Mitgliedstaaten präsentiert, die die Kommission am 18. Dezember 2000 veranstaltet hat. In einigen Fällen sind die strategischen Rahmenpläne integrierter Bestandteil der operationellen Programme, die im Rahmen der Programmplanung der Strukturfonds für den Zeitraum 2000-2006 genehmigt wurden, wodurch eine noch engere Koordinierung zwischen den Interventionen des Kohäsionsfonds und denen der Strukturfonds erreicht wird.

2.3.2. Koordinierung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF)

Nach dem zwischen der Kommission und der EIB geschlossenen Abkommen über die Zusammenarbeit im Rahmen der strukturpolitischen Maßnahmen der Gemeinschaft während des Zeitraums 2000-2006 wurde eine Regelung für die Kontakte zwischen den Dienststellen der Kommission und denen der EIB eingeführt. Diese Regelung funktioniert zufriedenstellend und wird durch spezielle Koordinierungskontakte im Bereich der großen Verkehrsvorhaben (Spanien und Griechenland) und der Initiative "Innovation 2000" (i2i) (Portugal) ergänzt.

Im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Treffens auf hoher Ebene vom 4. Dezember 2000 wurde eine Zusammenarbeit der Institutionen in den Bereichen grenzübergreifende Zusammenarbeit (Europäische Union und Beitrittsländer) und Städteplanung (URBAN) verwirklicht.

Nach Maßgabe des zwischen der Kommission (Generaldirektion Regionalpolitik) und der EIB für den Zeitraum 2000-2006 geschlossenen Rahmenvertrags über die Bewertung bestimmter, von den Empfängermitgliedstaaten für eine Finanzierung im Rahmen der Strukturfonds vorgeschlagener Großprojekte durch die EIB hat diese acht Kurzbewertungen vorgenommen.

Bei den Prioritäten der Zusammenarbeit wurde besonderer Nachdruck auf die Initiative i2i sowie auf die innovativen Finanzprodukte wie Risikokapital und Globaldarlehen im Rahmen des ersten Schwerpunkts (wirksamere Förderung der Regionalentwicklung) gelegt.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit im Jahr 2001 hat die EIB 31,2 Mrd. EUR (gegenüber 30,6 Mrd. EUR im Vorjahr) für Projekte in der Europäischen Union bereitgestellt. In den Beitrittsländern hat die Bank 2,7 Mrd. EUR für Investitionen im Rahmen der Vorbereitung auf den Beitritt bereitgestellt. Für die strukturschwächsten Regionen vergab die Bank Einzeldarlehen im Betrag von 14,5 Mrd. EUR und Globaldarlehen im Betrag von 5 Mrd. EUR.

Hauptempfänger der EIB-Darlehen sind Deutschland, Italien, Spanien, das Vereinigte Königreich und Frankreich.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Innerhalb der EIB-Gruppe ist der EIF nun ausschließlich für alle Garantien für Portefeuilles von KMU-Darlehen und Wagniskapitalfonds (Mittel der Europäischen Gemeinschaft und EIB-EIF-Mittel) zuständig.

Im Berichtsjahr hat sich der EIF in seinen Interventionsbereichen an rund 100 Transaktionen, darunter 57 Wagniskapitalgeschäfte mit einem Mittelvolumen von insgesamt 800 Mio. EUR beteiligt. Insgesamt hat der EIF im Jahr 2001 Mittel im Betrag von 1,75 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt.

Die Maßnahmen in den Bereichen Regionalentwicklung, Forschung und besonders Biotechnologie erstrecken sich auch auf die Beitrittsländer.

Im Berichtsjahr wurde das Mehrjahresprogramm für den Zeitraum 2001-2005 unterzeichnet. Dieses vom EIF verwaltete Programm wird in den Mitgliedstaaten der Union und den Beitrittsländern durchgeführt. Ziel des Mehrjahresprogramms ist es, mehr Geld für Gewerbehöfe und Anschubkapitalfonds bereitzustellen.

Die Kommission sorgt dafür, dass die Maßnahmen zur Förderung der Regionalentwicklung in gebührendem Umfang in das gesamte Maßnahmenpaket einbezogen werden.

Schließlich wurde im zweiten Halbjahr 2001 eine Initiative für eine engere Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem EIF hinsichtlich der Förderregionen eingeleitet. Inzwischen ist die praktische Umsetzung dieser Initiative angelaufen.

2.3.3. Finanzielle Unterstützung für die transeuropäischen Netze (TEN)

In den Ziel-1-Regionen und Ziel-2-Gebieten und in den Kohäsionsländern (Spanien, Portugal, Griechenland, Irland) müssen die Fördermittel für die transeuropäischen Verkehrs- und Energienetze (TEN) mit den Strukturfondsmitteln, insbesondere den EFRE-Mitteln, koordiniert werden, da all diese Finanzinstrumente der Gemeinschaft die Notwendigkeit berücksichtigen, strukturschwache oder aufgrund ihrer insularen, eingeschlossenen oder Randlage benachteiligte Regionen an die Kernregionen der Gemeinschaft anzubinden.

Während aus der TEN-Haushaltslinie Projekte sowohl im Bereich transeuropäische Verkehrsnetze als auch im Bereich Energienetze finanziert werden, unterstützt der Kohäsionsfonds spezifisch Verkehrsinfrastrukturvorhaben und der EFRE Vorhaben sowohl im Verkehrs- als auch im Energiebereich. Gemäß Artikel 2 der EFRE-Verordnung ((EG) Nr. 1783/1999) beteiligt sich der Fonds in den unter Ziel 1 fallenden Regionen an der Finanzierung von Investitionen, die zur Errichtung und Entwicklung der transeuropäischen Netze beitragen. In diesem Zusammenhang fördert die Gemeinschaft außerdem öffentlich-private Partnerschaften, indem sie unter anderem einen höheren Interventionssatz gewährt, wenn ihre Unterstützung in anderer Form als einem Zuschuss geleistet wird.

Zwar ist nach der TEN-Verordnung die kumulierte Finanzierung ein und desselben Projekts aus der TEN-Haushaltslinie und aus anderen Gemeinschaftsquellen grundsätzlich nicht zulässig, doch kann in einigen Fällen im Anschluss an die Finanzierung von Durchführbarkeitsstudien aus TEN-Mitteln bei der Finanzierung von Bauarbeiten eine Unterstützung des EFRE oder der EIB gewährt werden. Im Verkehrsbereich finanziert der EFRE häufig Arbeiten, die der Anbindung an das transeuropäische Verkehrsnetz dienen, dessen Strecken bereits aus der TEN-Haushaltslinie und/oder aus dem Kohäsionsfonds finanziert wurden.

Die Verordnung über die Finanzierung der TEN ((EG) Nr. 2236/95) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1655/1999 geändert, um im Wege von indikativen Mehrjahresprogrammen (MIP) eine mittelfristige Planung zu ermöglichen und öffentlich-private Partnerschaften zu fördern. Gleichzeitig wurde ein kleiner Teil des Gesamtbetrags (1-2%) für die Unterstützung von Projekten mit Risikokapitalbeteiligung vorgesehen.

Laut dem Vorschlag der Kommission vom September 2001 über die Mehrjahres programme im Zeitraum 2001-2006 sollen Mittel in Höhe von insgesamt rund 2,8 Mrd. EUR für elf vorrangige Projekte (Projekte von Essen), das Projekt "Globale Satellitennavigationssysteme (Galileo)" und vier Gruppen von Vorhaben von gemeinsamen Interesse bereitgestellt werden.

Im Rahmen der Mehrjahresprogramme, des Galileo-Projekts und der Vorhaben von gemeinsamem Interesse außerhalb der Mehrjahresprogramme wurden im Berichtsjahr Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 563 Mio. EUR für Projekte im Bereich der TEN-Verkehr in den Haushaltsplan eingestellt.

Bei der Aufteilung der für 2001 bereitgestellten Fördergelder auf die Verkehrsträger entfällt der weitaus größte Anteil der Mittel, die die EU für TEVN-Projekte bereitstellt, auf den Bahnsektor (knapp 55 %), gefolgt von Galileo (20,6 %) und dem Straßenbau (12 %).

Am 12. September 2001 hat die Kommission ein Weißbuch über die europäische Verkehrspolitik [9] angenommen, in dem die Minderung der Verkehrsüberlastung, die Verringerung der Umweltschädigung und die Senkung der Unfallzahlen als die wichtigen Ziele der Verkehrspolitik genannt werden. Verwirklicht werden sollen diese Ziele, indem ein neues Gleichgewicht zwischen den Verkehrsträgern geschaffen wird, was besonders durch folgende Maßnahmen erreicht werden soll:

[9] Weißbuch: Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft. KOM (2001) 370 endg. vom 12.9.2001

- Revitalisierung der Schiene durch eine geordnete Öffnung der Märkte sowie Förderung der See- und Binnenschifffahrt und der Intermodalität

- Errichtung neuer Infrastrukturen, insbesondere im Bahnbereich, um Engpässe zu beseitigen.

- Gestaltung der Tarife für die Nutzung der Infrastrukturen, damit deren Preis die gesellschaftlichen Kosten genauer widerspiegelt und zudem zur Finanzierung der Infrastrukturen beiträgt.

Zur Verwirklichung dieser hochgesteckten Ziele setzt die Kommission unter anderem die Mittel ein, die im Rahmen der TEVN-Dotation, des Kohäsionsfonds und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie - in den Beitritts ländern, - im Rahmen des Strukturpolitischen Instruments für die Vorbereitung des Beitritts (ISPA) zur Verfügung stehen. Besonders hervorgehoben wird in diesem Weißbuch, dass "vor dem Hintergrund der neuen Politik einer auf Dauer tragbaren Entwicklung [...] die Finanzhilfe der Gemeinschaft in erster Linie auf die Schiene, den See- und den Binnenschiffsverkehr ausgerichtet werden [muss]" [10]. Dies gilt vor allem für die EFRE-Mittel, die für die Kerngebiete der Union bestimmt sind, in denen die Verkehrsüberlastung besonders stark ausgeprägt aus. In Bezug auf die Finanzierung von TEN-Infrastrukturen legt das Weißbuch darüber hinaus den Akzent auf die Notwendigkeit, "die Gemeinschaftsbeihilfen stärker davon abhängig zu machen, ob Maßnahmen zur Gewährleistung des Verbunds der betroffenen Infrastrukturen, ihrer Interoperabilität, ihres Beitrags zur Entwicklung der Intermodalität, einer größeren Sicherheit sowie der Wiedereinziehung der Beihilfen bei mangelnder Berücksichtigung dieses Prinzips getroffen werden" [11].

[10] Seite 13.

[11] Seite 67.

Mit diesen Vorschlägen des Weißbuchs kommt die Kommission den Erwartungen nach, die der Europäische Rat von Göteborg in seinen Schlussfolgerungen in Bezug auf das Erfordernis formuliert hat, "gegebenenfalls den Infrastrukturinvestitionen in den öffentlichen Verkehr und in die Eisenbahn, die Binnenwasserstraßen, den Kurzstreckenseeverkehr, den kombinierten Verkehr und einen effizienten Verbund Vorrang einzuräumen".

Wie bereits im Vorjahresbericht erwähnt, haben die Generaldirektion Informationsgesellschaft und die Generaldirektion Regionalpolitik 1997 eine gemeinsame Initiative im Telekommunikationsbereich lanciert, um die Qualität der lokalen Information über den Fremdenverkehr und die KMU durch eine kritische Masse von interoperablen und zuverlässigen Informationen zu verbessern. Im Rahmen dieser Initiative wurden 15 Projekte aus dem Programm TEN-Telekom kofinanziert. Nach Abschluss der technischen Bewertung wurde im Berichtsjahr auch die finanzielle Bewertung von zwölf Projekten abgeschlossen; die finanzielle Bewertung der übrigen drei Projekte (Intourism, Tommy und Toursax) wird im Laufe des Jahres 2002 vollendet werden. Im Rahmen dieser Initiative wurden Arbeitsgruppen eingesetzt, experimentelle Pilotprojekte durchgeführt und fachliche Ansätze entwickelt. Die nationalen Fremdenverkehrsämter haben die Ergebnisse beurteilt und gefordert, diese auf Ebene ihres europäischen Verbands und vor allem für die Forschungsarbeiten der Media Group nutzbringend einzusetzen. Die Media Group vertritt auf europäischer Ebene die wirtschaftlichen Interessen des Verbands und befasst sich mit dem Einsatz neuer Medien im Touristikbereich.

2.4. Vereinbarkeit mit den anderen Gemeinschaftspolitiken

2.4.1. Strukturfonds und Beschäftigungspolitik

Entsprechend den Zielen des Vertrags von Amsterdam einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel in Luxemburg im November 1997 auf einen Aktionsrahmen, der auf dem Engagement der Mitgliedstaaten beruht, eine Reihe von gemeinsamen Zielen und Vorgaben für die Beschäftigungspolitik unter Berücksichtigung der vier "Pfeiler" - Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit - festzuhalten. Der sogenannte "Luxemburger Prozess" baut auf mehreren Elementen auf: den Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, den nationalen Aktionsplänen, dem gemeinsamen Beschäftigungsbericht und Empfehlungen für die einzelnen Mitgliedstaaten. Auf diese Art und Weise bildet der Luxemburger Prozess ein "Turnus"-Programm mit alljährlicher Planung, Überwachung, Überprüfung und Neuanpassung. Die NAP bieten eine besondere Gelegenheit, um die Verbindungen zwischen den Tätigkeiten der Strukturfonds und der Beschäftigungsstrategie aufzuzeigen.

Während die NAP 2000 Angaben zum allgemeinen Rahmen der Pläne für den Planungszeitraum 2000-2006 enthielten, umfassten die NAP 2001 aktuelle Informationen über die Gesamtausgaben im Rahmen des ESF und eng verwandter Instrumente, wobei die Gliederung sich an den Aufbau der ESF-Programme anlehnte. Dies spiegelt die Tatsache wider, dass der ESF inzwischen zu einem wichtigen Faktor für die Umsetzung der NAP und somit eine wichtige Komponente der beschäftigungspolitischen Strategien der Mitgliedstaaten wurde, was voll der neuen ESF-Verordnung entspricht.

Da allerdings die Berichte keinem einheitlichen Muster folgten, war es schwierig, den wirklich impulsgebenden und innovativen Beitrag des ESF zu präzisieren. Eine bessere Vergleichbarkeit ließe sich dadurch erreichen, dass künftig die Berichte stärker standardisiert werden, um die Informationen in einer einheitlicheren Form zu präsentieren.

Der ESF-Ausschuss hat sich mit diesem Problem befasst. Er forderte die Kommission auf, die Mitgliedstaaten ausführlicher anzuweisen, in welcher Form über die Verbindungen zwischen der EBS und dem ESF zu berichten ist; außerdem sollten die Berichte über den ESF nicht nur die Zahl der Projekte und den jeweiligen Mittelansatz beziffern, sondern auch qualitative Angaben enthalten. Die Kommission hat dies aufgegriffen und einen Rahmen für die NAP 2002 aufgestellt, den sie allen Mitgliedstaaten zukommen ließ.

Hier sei angemerkt, dass derzeit eine umfangreiche Bewertung der Europäischen Beschäftigungsstrategie durchgeführt wird, deren Ergebnisse die künftigen Zielsetzungen der EBS prägen werden und dadurch auch den Beitrag der Strukturfonds zur EBS beeinflussen können.

2.4.2. Strukturfonds, Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und Fischereipolitik

Die Fischereistrukturpolitik als Teil der gemeinsamen Fischereipolitik zielt in erster Linie auf die Schaffung eines dauerhaften Gleichgewichts zwischen den Fischereiressourcen und ihrer Nutzung ab. Außerdem soll sie zur Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung der Unternehmen des Sektors beitragen, die Versorgung mit Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen und deren Valorisierung verbessern und bei der Revitalisierung der von der Fischerei abhängigen Gebiete helfen.

Die Finanzhilfen für die gemeinschaftlichen wie auch die nationalen Fangflotten dürfen keinesfalls zu einer Erhöhung des Fischereiaufwands führen. Während die Beihilfen für den endgültigen Abbau von Kapazitäten weiterhin zur Verfügung stehen, werden öffentliche Beihilfen für den Bau von neuen Fischereifahrzeugen nur dann genehmigt, wenn Fischereikapazitäten von mindestens gleichem - und in bestimmten Fällen sogar von wesentlich größerem - Umfang ohne öffentliche Beihilfen endgültig abgebaut werden.

Außerdem sollen die aus dem FIAF kofinanzierten Interventionen in allen Bereichen des Sektors (Fangflotte, Verarbeitung und Vermarktung der Erzeugnisse, Aquakultur, Hafenanlagen) dazu beitragen, den vielfältigen Herausforderungen wie Globalisierung der Wirtschaft, gestiegene Anforderungen der Verbraucher an die Qualität der Erzeugnisse, strengere Hygienevorschriften und Verbesserung der Arbeitsbedingungen an Bord der Fischereifahrzeuge gerecht zu werden.

Dadurch, dass die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums Bestandteil der Programmplanung für die Ziele 1 und 2 ist, ist sie teilweise in die Strukturfondspolitik in diesen Regionen und Gebieten integriert.

Ein Teil der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, nämlich die flankierenden Maßnahmen der GAP, wird aus dem EAGFL-Garantie finanziert. Dabei handelt es sich um den vorzeitigen Ruhestand für Landwirte, Agrarumweltmaßnahmen, die Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen und die Ausgleichszahlungen für die landwirtschaftliche Tätigkeit in benachteiligten Gebieten oder Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen.

In den Ziel-2-Gebieten reihen sich diese Maßnahmen in die übrigen Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums ein (Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben, Niederlassung von Junglandwirten, Berufsbildung, Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fortwirtschaft, Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten). Außer in Frankreich sind diese Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten Bestandteil der Entwicklungspläne für den ländlichen Raum im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999, so dass die Kohärenz der Gesamtmaßnahmen gewährleistet ist.

In den Ziel-1-Regionen achten die Kommissionsdienststellen darauf, dass die in die Strukturfondsplanung integrierte Komponente der Entwicklung des ländlichen Raums, die aus dem EAGFL-Ausrichtung finanziert wird, mit der aus dem EAGFL-Garantie finanzierten Komponente im Einklang steht.

2.4.3. Strukturfonds und Umweltpolitik

Der Jahresbericht 2000 enthält den Rahmen und die Leitlinien für die Einbeziehung von Umweltbelangen in die Strukturfondstätigkeit.

Im Jahr 2001 wurde erstmals die Wirksamkeit dieses Integrationsprozesses bewertet. Die Bewertungsergebnisse sind nachstehend beschrieben.

Ex-ante-Bewertung der Umweltauswirkungen: Für alle Programme ist eine Ex-ante-Bewertung der Umweltauswirkungen verbindlich vorgeschrieben. Einige Programme wurden sogar einer besonders gründlichen Ex-ante-Bewertung unterworfen. Als gemeinsamer Schwachpunkt wurde allerdings bemängelt, dass die harmonisierten Basisumweltdaten und einschlägigen Indikatoren für fast alle Programme unzulänglich waren.

Direkte Umweltinvestitionen: Von Strukturfondsmitteln in Höhe von 195 Mrd. EUR (2000-2006) sind rund 20 Mrd. EUR (über 10 %) für direkte Umweltinvestitionen (Was ser, Abwasser, Abfälle, Boden- und Naturschutz) hauptsächlich in den südlichen Mitgliedstaaten bestimmt. Ergänzt werden diese Mittel durch die Kohäsions fondsmittel in Höhe von 9 Mrd. EUR (50 % der Gesamtmittelausstattung), so dass insgesamt 29 Mrd. EUR für Investitionen in die Umweltinfrastruktur zur Verfügung stehen. In absoluten Zahlen stellt dies eine Verdoppelung gegenüber dem voran gegangenen Zeitraum (1994-1999) dar.

Bessere Umsetzung des Umweltrechts: Die Kommission hat die bessere Umsetzung des Umweltrechts vorangetrieben. Dies umfasst nicht nur die vorstehend erwähnte Direktfinanzierung, sondern auch die Vorschrift, dass für einige Maßnahmen Mittel nur unter der Voraussetzung bewilligt werden, dass bestimmte EU-Umweltrichtlinien ordnungsgemäß umgesetzt werden. Dies gilt sowohl für thematische Richtlinien mit starkem Raumbezug (wie die Richtlinien in den Bereichen Naturschutz, Wasserbewirtschaftung und Abwässer) als auch für die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Für die Kommission hat die Erstellung der Gemeinschaftsliste der Natura-2000-Gebiete weiterhin Vorrang. Mit ihrer Initiative, die Verhandlungen über die Struktur fondsprogramme erst dann aufzunehmen, wenn die (seit 1995 ausstehenden) Listen der Natura-2000-Gebiete vorliegen, hat die Kommission den Eingang dieser Listen wesentlich beschleunigt. In einigen Fällen, in denen gravierende Mängel fortbestehen, wurden geeignete Maßnahmen getroffen.

Im Berichtsjahr hat die Kommission die in den verschiedenen Programmen und Ergänzungen zur Programmplanung vorgesehenen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Natura-2000-Netz geprüft und dabei besonders die Kofinanzierung positiver Aktionen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Gebiete untersucht. Außerdem hat sie geprüft, ob die Kofinanzierungsanträge mit Artikel 6 der Habitat-Richtlinie im Einklang stehen. Zugleich hat die Kommission eine Sachverständigengruppe eingesetzt, die gemäß Artikel 8 der Habitat-Richtlinie den Mittelbedarf des Natura-2000-Netzes und die mögliche Verwendung von Gemeinschaftsmitteln für deren Finanzierung prüfen soll.

Ganz ähnlich ist die Situation im Bereich der Abfallbewirtschaftungspläne [12]. Hier wurde 1997 gegen fast alle Mitgliedstaaten ein Rechtsverfahren eingeleitet, weil sie ihren Abfallbewirtschaftungsplan nicht vorgelegt hatten. So lange kein gemeinsam vereinbarter Abfallbewirtschaftungsplan vorliegt, ist die Finanzierung problematisch. Derzeit laufen die Rechtsverfahren allerdings nur gegen einige wenige Mitgliedstaaten weiter.

[12] Richtlinie 75/442/EWG geändert durch die Richtlinie 91/156/EWG

Im Bereich der Abwässer muss sowohl die Richtlinie über kommunales Abwasser [13] als auch die Nitrat-Richtlinie [14] beachtet werden. Kläranlagen dürfen nur bis zu dem Reinigungsgrad kofinanziert werden, der nach der Richtlinie über kommunales Abwasser jeweils angezeigt ist ((Erst-, Zweit- oder Drittreinigung je nach Einstufung des Standorts als weniger empfindliches, normales oder empfindliches Gebiet). Die Ausweisung der gefährdeten Gebiete gemäß der Nitrat-Richtlinie wurde hingegen durch Verhandlungen über die Entwicklungspläne für den ländlichen Raum beschleunigt.

[13] Richtlinie 91/271/EWG

[14] Richtlinie 91/676/EWG

Im Verlauf der Verhandlungen über die Strukturfondsprogramme gelang es, durch die Differenzierung der Beihilfesätze das Verursacherprinzip [15] in die Praxis umzusetzen. Die ordnungsgemäße Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie [16] wird die Anwendung des Verursacherprinzips weiter verstärken.

[15] Arbeitsunterlage Nr. 1 der GD REGIO, Anwendung des Verursacherprinzips

[16] Richtlinie 2000/60/EG

Einbeziehung von Umweltbelangen: Die neuen Programme sind eindeutig dadurch gekennzeichnet, dass die Umweltbelange in die Politiken für die Sektoren Industrie, Energie, Verkehr, Fremdenverkehr, Landwirtschaft, Humanressourcen und Stadtentwicklung einbezogen werden. Deswegen kann nun von nachhaltiger Regionalentwicklung die Rede sein statt wie bisher nur von einer rein wirtschaftlichen Entwicklung.

Da die Strukturfonds dezentral verwaltet werden, ist es Sache der Umweltbehörden - häufig gemeinsam mit nichtstaatlichen Umweltschutzorganisationen -, im Rahmen der Verwaltungs- und Begleitausschüsse dafür zu sorgen, dass diese Einbeziehung auch tatsächlich praktiziert wird. In einigen Ländern wie Spanien, Portugal und Italien wurden mit finanzieller Unterstützung aus dem Budget für technische Hilfe Netzwerke zwischen den regionalen und den nationalen Umweltbehörden eingerichtet, die die Begleitung und Einbeziehung unterstützen sollen. Auch andere Mitgliedstaaten haben Bemühungen unternommen, vergleichbare Netzwerke aufzubauen.

Umweltrecht und -politik im Jahr 2001 und die Strukturfonds

Im Januar 2001 veröffentlichte die Kommission ihren Vorschlag für das 6. Aktionsprogramm für die Umwelt mit dem Titel "Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand" (6. UAP) [17], der vom Rat und vom Europäischen Parlament im Juni 2002 angenommen wurde [18]. Dieses Programm sieht für die Verwirklichung von Umweltzielen einen strategischen Ansatz vor, der die Anwendung des geltenden Umweltrechts, die Einbeziehung von Umweltbelangen in andere Politiken, die Ausrichtung am Markt, Anreize für Aktionen einzelner Bürger sowie die Entscheidungen im Bereich der Flächennutzung und Raumordnung einschließt. Im Mittelpunkt des Programms stehen vier vorrangige Aktionsbereiche: Bekämpfung der Klimaänderungen, Natur und biologische Vielfalt, Umwelt und Gesundheit sowie die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Bewirtschaftung von Abfällen. Sämtliche Ansätze und Prioritäten berühren auch die Strukturfonds.

[17] Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum sechsten Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft für die Umwelt 'Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand' - Sechstes Umweltaktionsprogramm 2001-2010, KOM(2001)31 endg., vom 24.01.2001

[18] ABl.L.242, 10.09.2002

Ein weiteres Merkmal des 6. UAP ist die Forderung, thematische Strategien in folgenden Bereichen aufzustellen: Erhaltung der Meeresumwelt und deren Schutz vor Verschmutzung, Bodenschutz, Verringerung der Luftverschmutzung, nachhaltiger Einsatz von Pestiziden, städtische Umwelt, nachhaltige Ressourcennutzung und -bewirtschaftung sowie Abfallrecycling. Diese thematischen Strategien werden nach einem holistischen Konzept durchgeführt.

Die Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (SUP) wurde im Jahr 2001 verabschiedet [19]. Sie gilt für Pläne und Programme und ergänzt somit die bestehende Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die für Projekte gilt [20]. Auf die Strukturfonds und die Pläne für die Entwicklung des ländlichen Raums ist die SUP-Richtlinie erst im Planungszeitraum nach 2006 anwendbar.

[19] Richtlinie 2001/42/EG

[20] Richtlinie 97/11/EG vom 3. März 1997 zur änderung der Richtlinie 85/337/EWG

2.4.4. Strukturfonds und Wettbewerbspolitik

Die von der EU verfolgte Politik des wirtschaftlichen Zusammenhalts soll insbesondere die Disparitäten beim Entwicklungsstand der einzelnen Regionen abbauen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Regionen verringern. Da ein beträchtlicher Teil der Strukturfondsinterventionen direkt den Unternehmen zugute kommt, muss jedoch gewährleistet sein, dass die gemeinschaftliche Regional politik mit den Wettbewerbsregeln in Einklang steht. So hat die Kommission im Berichtsjahr die Untersuchung darüber abgeschlossen, ob die Maßnahmen der einheitlichen Programmplanungsdokumente für die Strukturfonds interventionen in den Ziel-2-Gebieten im Zeitraum 2000-2006 mit dem Vertrag vereinbar sind.

Die Komplementarität und Synergie zwischen diesen beiden Politiken wird auch deutlich, wenn es darum geht, Beihilfen mit regionaler Zielsetzung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt hin zu überprüfen. Hier achtet die Kommission besonders auf potenziell positive Auswirkungen der Beihilfen, die die wirtschaftliche Entwicklung der strukturschwächsten Regionen fördern sollen. Eine Voraussetzung ist, dass die Beihilfen nicht die Wettbewerbsbedingungen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten in einem Umfang beeinträchtigen, der gegen das gemeinsame Interesse verstößt. Die Grundsätze gelten nicht nur bei der Prüfung spezieller Beihilferegelungen, sondern auch im Rahmen horizontaler Maßnahmen. Nach dem neuen Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen [21] und der Mitteilung über staatliche Beihilfen und Risikokapitel [22] gelten in den Fällen, in denen solche Beihilfe in den Förderegionen gewährt werden sollen, weniger strenge Bedingungen.

[21] ABl. C 37 vom 3.2.2001

[22] ABl. C 235 vom 21.8.2001

Im Rahmen der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 994/98 [23] des Rates über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des Vertrags auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen hat die Kommission schließlich ihre Arbeiten im Bereich der Reform der Verfahrensregeln für die Beihilfen, bei denen am wenigsten mit Wettbewerbs verzerrungen zu rechnen ist, fortgesetzt. So wurden im Jahr 2001 die Ausnahme regelungen für "De-minimis"-Beihilfen [24], Ausbildungsbeihilfen [25] und Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen [26] erlassen, die in erster Linie einfachere Verfahren für die gemeinschaftliche Kofinanzierung bestimmter Beihilferegelungen während des gesamten Strukturfonds-Planungszeitraums bewirken dürften.

[23] ABl. L 142 vom 14.05.1998

[24] ABl. L 10 vom 13.1.2001

[25] ABl. L 10 vom 13.1.2000

[26] ABl. L 10 vom 13.1.2001

2.4.5. Strukturfonds und öffentliche Auftragsvergabe

Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds müssen die Operationen, die Gegenstand einer Gemeinschaftsfinanzierung sind, "dem Vertrag und den aufgrund des Vertrages erlassenen Rechtsakten sowie den Gemeinschaftspolitiken und -aktionen, einschließlich derjenigen in den Bereichen [...] Vergabe öffentlicher Aufträge [...] entsprechen". Die Verwaltung der Strukturfonds wurde stärker dezentralisiert, indem den Mitgliedstaaten und insbesondere den Verwaltungsbehörden bei der Vergabe von Aufträgen, die aus den Gemeinschaftsfonds finanziert werden, mehr Verant wortung eingeräumt wurde. Um die Vereinbarkeit dieser Verfahren mit den Gemeinschaftsbestimmungen zu gewährleisten, fördert die Kommission - unbeschadet ihrer Interventionsbefugnisse im Falle von Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht - vorbeugende Maßnahmen seitens der nationalen Behörden wie z.B. eine angemessene Schulung des mit der Vergabe dieser Aufträge befassten Personals sowie die Erstellung von Leitfäden und Vademekums für die Auftragsvergabe.

Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die Verfahren für die Auftragsvergabe mit dem Gemeinschaftsrecht im Einklang stehen, indem sie die Umsetzung der einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien überprüft und bei Verstößen von ihren Interventionsbefugnissen Gebrauch macht.

2.4.6. Strukturfonds und Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern

Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist fest in der neuen Struktur fondsverordnung verankert, die eine integrierte Gleichstellungsstrategie vorschlägt. Parallel zur Einbeziehung der Chancengleichheit als Querschnitts aufgabe sind speziell Frauen fördernde Maßnahmen notwendig, um die weiter bestehenden Ungleichheiten abzubauen. Dieser neue rechtliche Rahmen ist nicht nur als Rechtsgrundlage von großer Bedeutung, sondern auch deshalb, weil er einen Anreiz für die konkrete Umsetzung der Gleichstellungspolitik im Rahmen der Strukturfondsmaßnahmen darstellt. Die Kommission hat zu diesem Thema ein technisches Papier ausgearbeitet, das einige Anregungen zur praktischen Umsetzung des Gleichstellungsprinzips im Rahmen der von den Strukturfonds kofinanzierten Interventionen gibt [27]. Der Gleichstellungsdimension tragen auch die von den Kommissionsdienststellen ausgearbeiteten methodischen Arbeitspapiere zur Planung, Ex-ante-Bewertung, Begleitung und Bewertung Rechnung [28].

[27] Technisches Papier Nr. 3 Einbeziehung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in die Strukturfondsmaßnahmen" (http ://inforegio.cec.eu.int)

[28] Anhang 4 zum Arbeitspapier Nr. 2 "Die Ex-ante Bewertung der Struktutrfondsinterventionen" befasst sich mit der Gleichstellung von Frauen und Männern. Siehe auch Blatt I von Arbeitspapier Nr. 3 "Indikatoren für die Begleitung und Bewertung" (http ://inforegio.cec.eu.int) und die Leitlinien für die Systeme zur Begleitung und Bewertung der ESF-Interventionen im Zeitraum 2000-2006.

In den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über den Inhalt der neuen Programme hat die Kommission die Notwendigkeit wirksamerer Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung unterstrichen. In den neuen gemeinschaftlichen Förderkonzepten (GFK) und einheitlichen Programmplanungsdokumenten (EPPD) wurde ein umfassenderes Konzept eingeführt, das der Einbeziehung der Chancengleichheit Rechnung trägt und spezielle Maßnahmen umfasst.

Im Einklang mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie enthalten die ESF-Programme eine doppelte Strategie, die neben speziellen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung auch ein breiteres Engagement für die Einbeziehung der Gleichstellungsdimension in alle Aktionen und Programmschwerpunkte einschließt. Gegenüber der vorangegangenen Planungsperiode rückt dieser Ansatz in jeder Planungsphase vom Entwurf über die Durchführung bis zur Bewertung die Gleichstellungsfragen vermehrt ins Blickfeld und verstärkt deren Wirkung.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese Ziele wirklich erreicht werden und es nicht bei der Grundsatzerklärung bleibt. Nach Beginn der Durchführungsphase liefern nun die jährlichen Tätigkeits berichte über die Strukturfondsprogramme und die jährlichen Sitzungen der Kommission und der Verwaltungsbehörden Angaben dazu, welche Fortschritte bei der Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern erzielt wurden und welche Hindernisse aufgetreten sind.

Für eine wirksame Überwachung der Durchführung des "Gender Mainstreaming" im Rahmen der Strukturfondsoperationen hat die Kommission die Zusammenarbeit und die Mechanismen hierfür verstärkt und innerhalb der interdirektionalen Gruppe "Geschlechtergleichstellung" eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese bereitet zwei wichtige Ereignisse vor, die im Jahr 2002 stattfinden werden. Dabei handelt es sich um die 3. Konferenz über "Gender Mainstreaming" im Rahmen der Strukturfonds (Juni 2002) und die Mitteilung der Kommission über die Durchführung des "Gender Mainstreaming" in den Programmplanungsdokumenten der Strukturfonds. Beide Ereignisse sollen Aufschluss über die Fortschritte des "Gender Mainstreaming" im neuen Planungszeitraum geben und die Bereiche aufzeigen, in denen die Fortschritte gering sind. Hierbei werden Projekte und Instrumente vorgestellt, mit denen das "Gender Mainstreaming" erfolgreich in den Strukturfondsoperationen verwirklicht wurde. Beide Ereignisse dürften einen wichtigen Input zur Strukturfonds-Halbzeitbewertung im Jahr 2003 liefern.

Um tieferen Einblick in die Programmplanungsdokumente einschließlich der für das "Gender Mainstreaming" gebundenen Mittel zu gewinnen, haben die General direktion Beschäftigung und die Generaldirektion Regionalpolitik eingehende Studien zu dieser Thematik lanciert. Die Ergebnisse werden für das erste Halbjahr 2002 erwartet und der vorstehend genannten Mitteilung zugrunde gelegt.

Ein wichtiges Instrument für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren im Bereich des "Gender Mainstreaming" bei Strukturfondsoperationen in der gesamten EU bildet das Netz der in den Mitgliedstaaten im Rahmen der Strukturfonds mit Gleichstellungsfragen Beauftragten. Dieses Netz soll im Jahr 2002 eingerichtet werden.

2.4.7. Strukturfonds und Informationsgesellschaft

Die Entwicklung der Informationsgesellschaft ist ein integraler Bestandteil der Strukturpolitik im Zeitraum 2000-2006. Beim Gipfel von Lissabon hat die Union eine ehrgeizige Strategie formuliert (e-Europe) und sich bis zum Jahr 2010 das Ziel gesteckt, "die wettbewerbsfähigste und dynamischste wissensbasierte Wirtschaft in der Welt zu werden, die zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und größerem sozialem Zusammenhalt fähig ist."

Für den Zeitraum 2000-2006 sind Strukturfondsmittel in Höhe von 6 Mrd. EUR für die Entwicklung der Informationsgesellschaft vorgesehen. In den Ziel-1-Regionen liegt der Anteil der EFRE- und ESF-Mittel, die im Planungszeitraum 2000-2006 auf die Informationsgesellschaft entfallen, zwischen 10,5 % (Italien) und 7,8 % (Griechenland). In Spanien bzw. Portugal beläuft sich dieser Anteil auf 9,4 % bzw. 8,5 % (wobei dies allerdings auch die Fördermittel für Innovation und FuE einschließt).

Vorrang hat die Informationsgesellschaft auch bei den Projekten, die im Rahmen horizontaler Initiativen, wie dem Programm für innovative Maßnahmen, oder sonstiger strukturpolitischer Initiativen wie URBAN II und INTERREG III aufgestellt werden.

Dies hat bewirkt, dass im Verlauf des Jahres 2001 in fast allen Ziel-1-Regionen (und vielen Ziel-2-Gebieten) nationale und regionale Strategien zur Entwicklung der Informationsgesellschaft ausgearbeitet wurden. Die im Berichtsjahr vorgelegten regionalen und nationalen operationellen Programme machen deutlich, dass ein beträchtlicher Teil der Strukturfonds-Gesamtmittel für Maßnahmen im Bereich der Informationsgesellschaft verwendet wird. Die Kommissionsdienststellen unterstützen diese Anstrengungen aktiv, indem sie in den Arbeitsgruppen zum Thema IG, die innerhalb der Begleitausschüsse eingesetzt wurden, mitarbeiten und sich vergewissern, dass diese Initiativen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene koordiniert werden und mit den Zielen von e-Europe im Einklang stehen.

Darüber hinaus wurde eine spezielle Initiative zugunsten der Regionen in äußerster Randlage eingeleitet. 2001 wurde eine Studie über die Informationsgesellschaft und die Regionen in äußerster Randlage durchgeführt, deren Schlussfolgerungen herangezogen werden, um die weitere Entwicklung der Informationsgesellschaft in diesen Regionen zu fördern.

Die Bewertungsindikatoren (benchmarking) für e-Europe, die der Rat im November 2000 angenommen hat, bilden schließlich ebenfalls ein Instrument, mit dessen Hilfe bewertet werden kann, inwieweit die Strukturfondsmittel die Entwicklung der Informationsgesellschaft in den Mitgliedstaaten begünstigt haben.

KAPITEL 3: BEWERTUNG UND FINANZKONTROLLE

3.1. Im Jahr 2001 durchgeführte Bewertungen

EFRE:

Im Jahr 2001 hat die GD Regionalpolitik sieben Studien zu einer Reihe regionalpolitisch und in Bezug auf die Strukturfonds relevanter Themen eingeleitet. Sämtliche Studien sollen im Laufe des Jahres 2002 abgeschlossen werden:

- Ex-Post-Bewertung der Ziel-1-Programme (1994-1999) zur Ermittlung der Auswirkungen der Strukturfonds auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in den Ziel-1-Regionen, zur Bewertung ihrer Wirksamkeit und Effizienz sowie zur Feststellung des gemeinschaftlichen Mehrwerts und der Lehren, die daraus für den Zeitraum 2000-2006 und die Programmplanungszeiträume nach 2006 zu ziehen sind.

- Ex-Post-Bewertung der Ziel-2-Programme (1994-1999) mit ähnlichen Zielen wie die Bewertungen der Ziel-1-Programme, jedoch ausgerichtet auf Ziel 2.

- Ex-Post-Bewertung der Ziel-6-Programme (1994-1999), ebenfalls mit ähnlichen Zielen wie die Bewertungen der Ziel-1- und Ziel-2-Programme.

- Eine Input-Output-Studie zur Quantifizierung der wirtschaftlichen Auswirkungen aller Ziel-1-Interventionen in allen Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2000-2006 unter Einsatz eines dynamischen Input-Output-Modells.

- Eine Studie über die Informationsgesellschaft und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zur Bewertung des finanziellen und strategischen Beitrags der Strukturfonds zur Entwicklung der Informationsgesellschaft in Europa. Die Studie wird sich mit dem Grad der Disparitäten zwischen Regionen und sozialen Gruppen im Bereich der Informationsgesellschaft, mit den wichtigsten im Rahmen der Strukturfonds verfolgten Zielen und Strategien sowie mit dem tatsächlichen und potenziellen Beitrag der Strukturfonds zur Entwicklung der Informationsgesellschaft befassen.

- Eine thematische Bewertung der territorialen Beschäftigungspakte wird Relevanz, Katalysatoreffekt und Auswirkungen, Kostenwirksamkeit, Mehrwert und Lehren im Zusammenhang mit dem Konzept des territorialen Beschäftigungspakts untersuchen, das in der Zeit von 1997 bis 2001 in 89 Gebieten zum Einsatz kam.

- Eine thematische Bewertung des Beitrags der Strukturfonds zur nachhaltigen Entwicklung mit folgenden Zielen: Entwicklung von Methoden, Indikatoren und Ansätzen für die Bewertung der nachhaltigen regionalen Entwicklung; Suche nach Mitteln und Wegen, wie die Strukturfonds bessere Projekte zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung hervorbringen können; Ermittlung der wichtigsten politischen Kompromisse, die explizit oder implizit bei der Regionalentwicklungspolitik eingegangen werden.

ESF:

Die Mehrzahl der Abschlussberichte über die Bewertung der ESF-Interventionen im Rahmen der Ziele 1, 3 und 4 sowie der Gemeinschaftsinitiativen BESCHÄFTIGUNG und ADAPT ist im Jahr 2000 eingegangen, die letzten Berichte wurden 2001 von den Begleitausschüssen genehmigt. Auf der Grundlage dieser letzten Berichte wurde die Zusammenfassung der Ergebnisse ergänzt, von denen die wichtigsten bereits im Strukturfondsbericht 2000 enthalten sind. Die Bewertungsergebnisse sind inzwischen veröffentlicht: "Schlussfolgerungen der ESF-Schlussbewertung", Europäische Kommission, Generaldirektion Beschäftigung und Soziales, Oktober 2001, ISBN 92-894-1793-5.

Die Kommissionsdienstellen haben für die Ex-post-Bewertung durch externe Bewertungssachverständige eine Leistungsbeschreibung ausgearbeitet, zu der die Mitgliedstaaten auf der Partnerschaftssitzung für ESF-Bewertungsarbeit konsultiert wurden. Mit Hilfe dieser Ex-post-Bewertung will man die Ergebnisse und Auswirkungen von Interventionen des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der Ziele 3 und 4 und der Gemeinschaftsinitiativen BESCHÄFTIGUNG und ADAPT während des Zeitraums 1994-1999 in Bezug auf ihre Zielsetzungen bewerten und die Auswirkung und Wirksamkeit der Gemeinschaftsaktionen im Hinblick auf spezifische Strukturprobleme analysieren. Einige Analysen werden sich auch auf die ESF-Interventionen im Rahmen von Ziel 1 erstrecken. Von letzteren Interventionen wird eine Auswahl im Rahmen einer weiteren Ex-post-Bewertung überprüft werden, die dazu dient, die Wirkung der Strukturfondsinterventionen im Rahmen von Ziel 1 zu untersuchen.

Bei dieser Ex-post-Bewertung geht es darum, die Auswirkungen der Interventionen im Hinblick auf Einzelpersonen (Endbegünstigte dieser Maßnahmen) sowie auf Systeme (einschließlich indirekte Beihilfeempfänger) in den einzelnen Mitgliedstaaten zu bewerten und den zusätzlichen Nutzen dieser Interventionen auf Gemeinschaftsebene zu ermitteln. Die Bewertung des horizontalen Schwerpunktes der Chancengleichheit für Männer und Frauen sollte nicht getrennt erfolgen, sondern bei allen nachstehend beschriebenen Analysen besonders berücksichtigt werden.

Auch wenn diese Bewertung den Programmplanungszeitraum 1994-1999 betrifft, lassen sich ihre Ergebnisse und Schlussfolgerungen für Folgendes verwenden:

- Entwurf des nächsten Berichts über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts;

- Durchführung der ESF-Interventionen im Zeitraum 2000-2006 (Halbzeitbewertung im Jahr 2003 und deren Aktualisierung im Jahr 2005);

- Ausarbeitung von Vorschlägen für die Zukunft des ESF nach 2006;

- Aushandlung der ESF-Programme mit den neuen Mitgliedstaaten nach der Erweiterung;

- Analyse des Beitrags der ESF-Interventionen zur europäischen Beschäftigungsstrategie und zum sozialen Eingliederungsprozess (nationale Aktionspläne (Eingliederung)).

Über die Bewertung der Pilotprojekte von 1998 zum lokalen Sozialkapital wurde Ende 2001 der zweite Zwischenbericht vorgelegt. Der Abschlussbericht ist für Ende 2002 geplant.

Zur Verwaltung von innovativen Maßnahmen gehört ein System der Kapitalisierung und der Verbreitung der Projektergebnisse und Erkenntnisse. Erfolgreiche Innovationen müssen kapitalisiert werden, um eine möglichst große Wirkung auf die Politik zu erzielen, und gegebenenfalls in die Ziele 1, 2 und 3 der Strukturfondsprogramme und die nationalen Aktionspläne für Beschäftigung einbezogen werden. Die Bewertung wird durchgeführt, um die Auswirkungen, den innovativen Aspekt, die Wirksamkeit und die Übertragbarkeit der Ergebnisse zu beurteilen.

Darüber hinaus ist eine Bewertung der Maßnahmen zur Förderung des sozialen Dialogs in der neuen Wirtschaft vorgesehen.

Bewertung der aus dem ESF kofinanzierten Programme für den Zeitraum 2000-2006

Die Verwaltungsvorschriften für die Begleitung und Bewertung wurden für den Zeitraum 2000-2006 verschärft. Bei den Zielen 1 und 3 hat die GD Beschäftigung zusammen mit den Mitgliedstaaten auf die Umsetzung der 1999 mit den Mitgliedstaaten aufgestellten und ausgehandelten Leitlinien [29] hingearbeitet.

[29] Leitlinien für die Überwachungsmechanismen und die Evaluierung des ESF für den Zeitraum 2000-2006-Juli 1999

Das Jahr 2001 stand vor allem im Zeichen der Einrichtung der Bewertungsmechanismen und insbesondere der technischen Lenkungsgruppen für die Bewertung. Diese Gruppen bereiteten die Mandate für die Durchführung der Halbzeitbewertungen vor, deren Ergebnisse im zweiten Halbjahr 2003 zur Verfügung stehen dürften. Über die Hälfte der externen Bewertungssachverständigen für die ESF-Programme wurden im Wege von Ausschreibungen ausgewählt.

Bewertung der Programme im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL

Zu Beginn der Bewertung der Initiative EQUAL wurde eingehend erörtert, wie die Leitlinien für die Bewertung dieser Programme [30] in die Praxis umzusetzen sind. Dafür sind drei Ebenen vorgesehen:

[30] "Hauptfragen für die Halbzeitevaluierung der Programme der Gemeinschaftsinitiative EQUAL (PGI) in den Mitgliedstaaten", EG Generaldirektion Beschäftigung und Soziales - Referat EMPL/G.5, Juli 2001

- Selbstbewertung der einzelnen Projekte, die direkt von der für das Projektmanagement zuständigen Entwicklungspartnerschaft durchgeführt wird;

- Bewertung der einzelnen Programme auf nationaler Ebene durch unabhängige Bewertungssachverständige;

- Bewertung aller Programme auf EU-Ebene, die ebenfalls von einem unabhängigen Bewertungssachverständigen durchgeführt wird und sich schwerpunktmäßig auf die transnationalen Aspekte der Zusammenarbeit, die Effizienz der Vernetzung auf europäischer Ebene und die Auswirkungen auf den politischen Prozess konzentriert.

Wie bei den Zielen 1 und 3 stand das Jahr 2001 im Zeichen der Einrichtung der Bewertungsmechanismen. Die Kommissionsdienststellen arbeiteten die Leistungsbeschreibungen für die Ausschreibung einer EU-weiten Bewertung aus.

Unterstützung der Beitrittsländer bei der Bewertung der ESF-Programme

Die meisten Beitrittsländer haben bereits mit der Aufstellung ihrer Entwicklungspläne für die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus den Strukturfonds begonnen. Dabei fanden bilaterale Kontakte mit den Dienststellen der Kommission zur Vorbereitung der Programmplanungsdokumente statt. Hier ist die Ex-ante-Bewertung ein wertvolles Instrument für die qualitative Verbesserung der Strukturhilfe. Ferner wurden Seminare veranstaltet, um den Behörden der Beitrittsländer das angesammelte Fachwissen zugute kommen zu lassen.

EAGFL-Ausrichtung:

Ex-post-Bewertung der Maßnahmen im Rahmen der Ziele 5a und 5b und der Gemeinschaftsinitiative LEADER II für den Zeitraum 1994-1999: Die Mitgliedstaaten und Regionen haben zahlreiche Bewertungsberichte über die verschiedenen Maßnahmen (Niederlassung von Junglandwirten, benachteiligte Gebiete, Investitionen in landwirtschaftlichen Gebieten, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Ziel-5b-Programme und Gemeinschaftsinitiative LEADER II) eingereicht, die im Zeitraum 1994-1999 aus Strukturfondsmitteln gefördert wurden. Diese Studien waren anhand von Leitlinien der Kommission auf nationaler Ebene durchgeführt worden. Die Kommission hat inzwischen mit der Zusammenfassung dieser Informationen begonnen, um auf Ebene der Gemeinschaft Schlussfolgerungen daraus ziehen zu können.

Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und die Initiative LEADER+ im Zeitraum 2000-2006: Die Arbeiten zur Aufstellung und Verbreitung eines koordinierten Konzepts für die Bewertung der mit EAGFL-Mittel finanzierten Programme im Zeitraum 2000-2006 wurden fortgesetzt. Dazu gehörte die Ausarbeitung von Leitlinien für die Bewertung der Gemeinschaftsinitiative LEADER+, für die außerdem als Bestandteil der vorgeschlagenen Programme Ex-ante-Bewertungen eingereicht wurden.

Bis zur Durchführung der Ex-post-Bewertung der FIAF-Programme des Zeitraums 1994-1999, die für 2002-2003 vorgesehen ist, wurde 2001 eine Studie zur Bewertung der Auswirkungen der FIAF-Beihilfen auf die Verarbeitungsindustrie eingeleitet.

3.2. Durchgeführte Kontrollen

EFRE im Zeitraum 2000-2006

2001 hat die GD Regionalpolitik 27 Audits durchgeführt, um die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2000-2006 zu überprüfen. Zweck dieser hauptsächlich vorbeugenden Prüfungen ist es, festzustellen, ob die aufgestellten Systeme den Anforderungen der neuen Verordnungen (EG) Nr. 1260/1999, (EG) Nr. 438/2001 und (EG) Nr. 448/2001 entsprechen, und den Mitgliedstaaten zu helfen, Lösungen für praktische Probleme bei der Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften zu finden.

Zu diesem Zweck wurden Programme aus allen 15 Mitgliedstaaten ausgewählt. In den meisten Fällen handelte es sich um Ziel-1-Programme, aber es gab auch einige Ziel-2-Programme. Die Prüfungen dauerten in der Regel eine Woche und waren wie folgt nach Ländern aufgeteilt:

- jeweils 1 in Dänemark, Deutschland, Irland, den Niederlanden, Luxemburg und Österreich,

- jeweils 2 in Belgien, Finnland, Frankreich, Spanien, Schweden und dem Vereinigten Königreich,

- jeweils 3 in Griechenland, Italien und Portugal.

Darüber hinaus hat die GD Regionalpolitik einige kürzere Audits von Projekten gemäß der Artikel 7 und 10 vorgenommen (siehe weiter unten).

Die nationalen Verwaltungssysteme, in deren Rahmen die erforderliche Trennung zwischen Verwaltungsbehörden und Zahlstellen, die Bescheinigung der zwischenzeitlichen Ausgabenerklärungen und der Vermerk einer unabhängigen Stelle zum Abschluss der Programme vorgenommen werden, sind sehr unterschiedlich strukturiert. Die notwendigen Änderungen erforderten einige Zeit und sind noch nicht überall abgeschlossen. Die größten Schwierigkeiten bereitete es, die Funktionen der Verwaltungsbehörde und die Funktionen der Ausgabenbescheinigung und des unabhängigen Audits voneinander zu trennen, da hierzu eine neue Arbeitseinteilung und häufig Personalkürzungen erforderlich waren.

Folgende Probleme wurden u.a. im Zusammenhang mit der Verwaltung der Programme festgestellt:

- Mangelnde Weisungsbefugnis der Verwaltungsbehörde gegenüber zwischengeschalteten und anderen Stellen, die wichtige Aufgaben übernehmen, für die letztendlich die Verwaltungsbehörde die Verantwortung trägt. Oft werden Aufgaben von anderen Ministerien übernommen, deren Rang innerhalb der Verwaltungshierarchie höher ist als der des als Verwaltungsbehörde fungierenden Ministeriums. In anderen Fällen wird die Arbeit der Verwaltungsbehörde von einem Referat einer Direktion oder Abteilung durchgeführt, und gleichzeitig übernehmen andere Referate auf derselben Ebene derselben Abteilung andere Funktionen (z.B. Zahlstelle, zwischengeschaltete Stelle bei einigen Maßnahmen oder Innenrevision), wobei diese anderen Referate traditionell nicht der Verwaltungsbehörde, sondern dem Abteilungsleiter Rechenschaft ablegen.

- Viele Verwaltungsbehörden haben bislang den zwischengeschalteten Stellen kaum Hinweise und Anleitungen in Bezug auf die EU-Vorschriften, Ausgabenerklärungen und die notwendigen Verfahren und Checklisten erteilt. Dies wird nun allmählich nachgeholt. Derzeit aber fehlt es den zwischengeschalteten Stellen an einem einheitlichen Katalog der Vorschriften und Verfahren, weshalb sich die Qualität der Bewirtschaftung der EU-Mittel von einer Stelle zur anderen erheblich unterscheidet.

- Manche zwischengeschalteten Stellen haben noch einen weiten Weg bis zur Einführung der Verfahren vor sich. Oft fehlt es an Checklisten und Verfahrenshandbüchern. Gleiches gilt für die Tätigkeitsbeschreibungen und die Schulung des Personals. Es zeichnen sich jedoch einige Fortschritte in diesen Bereichen ab.

- Wie festgestellt werden konnte, sind die Mitgliedstaaten im Begriff, für Innenrevision zuständige Dienststellen einzurichten. Solche Dienststellen bieten den Verwaltungsbehörden und Zahlstellen eine erheblich bessere Gewähr, insbesondere wenn gleichzeitig Stellen auf einer bestimmten Verwaltungsebene Zugang zu den Stellen auf der unmittelbar niedrigeren Ebene gewährt wird.

In Bezug auf die Zahlstellen wurden u.a. folgende Feststellungen gemacht:

- Nicht immer ist klar, wie wichtig die Bescheinigungsfunktion der Zahlstelle ist und welche Verantwortung damit verbunden ist. Die Zahlstelle wird ihrer Aufgabe nicht gerecht, wenn sie sich voll auf die Angaben der zwischengeschalteten Stellen zu den Ausgaben verlässt.

- Verfahrenshandbücher, Checklisten und Schulungen waren innerhalb der Zahlstellen ebenso wenig entwickelt wie deren Aufbau als solcher. Den Behörden war allerdings bewusst, wie wichtig einheitliche Verfahren sind und dass, wo mit Geld umgegangen wird, eine adäquate Aufsicht nach dem Vier-Augen-Prinzip gewährleistet sein muss.

Probleme bestehen trotz deutlicher Verbesserungen auch weiterhin bei den Informationssystemen. So sind die Datenbanken, die für die an die Kommission übermittelten Zahlungserklärungen herangezogen werden, zuweilen nicht mit den unterliegenden Datenbanken vernetzt, die Module sind unvollständig und es steht zu wenig Personal zur Verfügung.

Ende 2001 standen einige der geplanten Systemprüfungen für den Zeitraum 2000-2006 noch aus. Sie sollen im ersten Halbjahr 2002 durchgeführt werden.

Dokumentenprüfung der Systembeschreibungen (Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission innerhalb von drei Monaten ab dem Inkrafttreten der Verordnung oder der Genehmigung des betreffenden Programms, was immer das letzte Datum ist, eine Beschreibung der für die neuen Programme aufgestellten Verwaltungs- und Kontrollsysteme. In den meisten Fällen haben die Mitgliedstaaten die Fristen eingehalten. Bis Ende 2001 lagen über 100 Beschreibungen vor, wobei Länder mit einem zentralisierten Verwaltungssystem sich eher für die Darstellung eines für mehrere oder alle Programme geltenden gemeinsamen Systems entschieden haben.

Im zweiten Halbjahr hat die GD Regionalpolitik ca. ein Drittel der Beschreibungen überprüft und ihre Feststellungen den betreffenden Mitgliedstaaten rückgemeldet, wobei sie in vielen Fällen zusätzliche Informationen und Klarstellungen angefordert hat. Die GD Regionalpolitik rechnet damit, dass die Analyse der Beschreibungen und die entsprechenden Rückmeldungen bis Mitte 2002 abgeschlossen sind. Sie sieht die Beschreibungen als Teil der vorbeugenden Systemprüfungen an, durch die Mitgliedstaaten auf offensichtliche Probleme in den Fällen hingewiesen werden können, in denen die Kommission in voraussehbarer Zukunft keine Vor-Ort-Kontrollen durchführen kann.

Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Artikel 7 und 10 der Verordnung (EWG) Nr. 2083/93 (direkte Ausgaben)

Anwendungsbereich und Ziele:

Neben den Kontrollbesuchen und Vorbereitungsarbeiten der GD im Jahr 2000 führte das für Ausgaben im Rahmen der Artikel 7 und 10 zuständige Auditteam im Jahr 2001 drei Reihen von Vor-Ort-Audits zur finanziellen Kontrolle und Konformitätsprüfung der technischen Hilfe und der Pilotprojekte im Rahmen der Artikel 7 und 10 durch. Diese Kontrollarbeiten wurden großenteils von externen Prüfern unter Aufsicht der Kommission vorgenommen. Insgesamt wurden Ausgaben in Höhe von über 90 Mio. EUR geprüft (EU-Verpflichtungsermächtigungen: ca. 145 Mio. EUR). Ziel sämtlicher Audits der Projekte im Rahmen der Artikel 7 und 10 war zu prüfen, ob die Ausgaben mit den nationalen und Gemeinschaftsvorschriften im Einklang stehen, und zu bestätigen, dass die Bedingungen der Bewilligungsschreiben eingehalten wurden.

Durchführung:

Die erste Kontrollreihe umfasste 39 Kontrollbesuche in Dänemark, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Irland, Spanien, Finnland und dem Vereinigten Königreich. Die Auditarbeiten wurden im Frühjahr 2001 vorgenommen, und die endgültigen Berichte wurden im Juli und August nach einer Qualitätsprüfung genehmigt.

Die nächsten Kontrollen, die nach Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der GD Regionalpolitik und einer Auditfirma am 31.7.2001 durchgeführt wurden, umfassten 37 Audits von 36 Projekten in Österreich, Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Portugal, Spanien und Schweden. Die Vor-Ort-Kontrollen wurden Ende November 2001 abgeschlossen. Aufgrund ständiger Verzögerungen seitens der beauftragten Auditfirma liegt ein Teil der Schlussberichte in der Amtssprache der Begünstigten noch immer nicht vor. Die Schreiben an die Begünstigten wurden nicht wie geplant abgeschickt, und zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Bericht verfasst wurde, konnte die Kontrolluntersuchung für diese Projekte nicht als angeschlossen angesehen werden.

Schließlich nahmen Bedienstete der GD Regionalpolitik und externe Rechnungsprüfer gemeinsam eine Kontrolle der im Rahmen von Artikel 7 geschlossenen Verträge über technische Hilfe vor. Die Auditarbeiten wurden im Januar 2002 abgeschlossen. Die endgültigen Fassungen der Berichte dürften Ende März 2002 vorliegen.

Ergebnisse:

Die Ergebnisse der Prüfungen im Rahmen der Artikel 7 und 10 sind noch vorläufig. Am häufigsten (in nahezu der Hälfte der Fälle) wurde festgestellt, dass Buchungsunterlagen fehlen oder unvollständig sind. Die Vorschriften über die Verbuchung und Kontrolle der Ausgaben für Personal und Sacherverständige wurden bei ca. einem Drittel der geprüften Projekte nicht angemessen befolgt. Bei einem Großteil der Projekte stellten die Prüfer außerdem Fehler wie die falsche Einstufung der Ausgaben oder fehlerhafte Verbuchung von Investitionen fest. Eine zuverlässige Schätzung der Beträge der Finanzkorrekturen infolge der Kontrolluntersuchungen ist erst möglich, wenn der Schriftwechsel mit den Beihilfeempfängern über die Prüffeststellungen abgeschlossen ist. Ein Fall wurde zur weiteren Untersuchung an das OLAF weitergeleitet.

Verordnungen

Am 2. März 2001 hat die Kommission die Verordnungen (EG) Nr. 438/2001 und (EG) Nr. 448/2001 in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme für die Programme des Planungszeitraums 2000-2006 bzw. die Verfahren für Finanzkorrekturen genehmigt, die im Laufe des Jahres 2000 mit den Vertretern der nationalen Behörden in den Strukturfondsausschüssen eingehend erörtert worden waren. Gleichzeitig hat die Kommission interne Leitlinien für Finanzkorrekturen genehmigt, die sie gegebenenfalls selber anwenden könnte, und zwar auf der Grundlage einer Extrapolation oder eines Pauschalsatzes.

ESF-Kontrollen

2001 wurden in den Mitgliedstaaten insgesamt 41 Kontrollbesuche durchgeführt, die sich wie folgt unterteilen lassen:

Systemprüfungen: 21

Sonderkontrollen: 3

Überprüfung der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2064/97: 11

Präventivkontrollen: 1

Kontrolle von Artikel-6-Projekten: 5

Ab 2001 wird in jedem Mitgliedstaat jährlich ein Kontrollbesuch durchgeführt. Besonderer Nachdruck wurde bei den genannten Kontrollen auf die Überprüfung der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2064/97 gelegt. Diese Kontrollbesuche wurden in Regionen durchgeführt, in denen dieser Aspekt bei bisherigen Systemprüfungen nicht kontrolliert worden war. Hinsichtlich der Qualität der Kontrollarbeiten ergaben sich relativ große Unterschiede zwischen den Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten.

Die geplante Zahl von Präventivkontrollen im Rahmen einer ersten Bewertung der dargestellten Verwaltungs- und Kontrollsysteme (Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001) musste aufgrund von Arbeitsüberlastung oder fehlender Beschreibungen herabgesetzt werden. Sie werden den Großteil der Kontrollen im Jahr 2002 ausmachen.

Das Referat Systemaudit und Ex-post-Kontrollen hat 2001 begonnen, die Kontakte zu den Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten auszubauen und zu intensivieren. Die mit fünf Mitgliedstaaten stattfindenden Koordinierungssitzungen wurden um bilaterale Sitzungen erweitert. Grundsätzlich wurde vereinbart, dass jährlich mindestens ein zweites Treffen veranstaltet werden soll. 2001 fanden Treffen mit drei Kontrollbehörden statt.

EAGFL-Kontrollen

Die Kontrolltätigkeit im Jahr 2001 lässt sich insgesamt wie folgt zusammenfassen:

Bis zum 1.5.2001 wurden vier Kontrollbesuche (3 in Italien und 1 in Spanien) durchgeführt, hauptsächlich um die Zuschussfähigkeit der gemeldeten Ausgaben zu überprüfen. Anlass für die Kontrollen waren häufig Beschwerden, die bei der GD Landwirtschaft eingereicht worden waren.

Im zweiten Halbjahr 2001 fanden 14 weitere Kontrollbesuche (3 in Deutschland, 3 in Italien, 2 in Spanien und jeweils 1 in Belgien, Frankreich, Griechenland, Portugal, Irland und im Vereinigten Königreich) zur Überprüfung der Programme des Zeitraums 1994-1999 statt. Im Mittelpunkt der Kontrollbesuche stand die Bewertung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten. Besonderes Augenmerk galt der Einhaltung der Kontrollvorschriften gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2064/97 hinsichtlich des Vorhandenseins eines ausreichenden Prüfpfads und der Verfahren, die von den Mitgliedstaaten in der Praxis angewendet werden, um die Zuverlässigkeit und Richtigkeit der an die Kommission gerichteten Ausgabenerklärungen zu gewährleisten.

Die im Zuge dieser Kontrolle ermittelten Probleme betreffen im Wesentlichen

- die verspätete oder unzureichende Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2064/97;

- Schwierigkeiten, die der Kommission gemeldeten Ausgaben mit den zugrundeliegenden Vorgängen abzugleichen;

- Fälle von nicht zuschussfähigen Ausgabenposten oder Projekten.

Die Programme des Zeitraums 1994-1999 werden im Jahr 2002 weiter kontrolliert, insbesondere im Hinblick auf ihren bevorstehenden Abschluss.

Im Zusammenhang mit den FIAF-Programmen ist die GD Fischerei für folgende Aufgaben zuständig:

- Überprüfung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten, sofern für den Fischereisektor eigene Systeme entwickelt und eingesetzt werden;

- Planung und Durchführung der in den Mitgliedstaaten vor Ort vorgenommenen Ex-post-Kontrollen und Folgemaßnahmen dieser Kontrollen;

- Veranstaltung eines Treffens mit einem Mitgliedstaat im Hinblick auf die Koordinierung der Finanzkontrolltätigkeiten sowie Teilnahme an den Koordinierungssitzungen für die anderen Mitgliedstaaten.

Eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung der Vor-Ort-Kontrollen spielt die Überprüfung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten, die in der Regel in Form einer Dokumentenprüfung anhand von Beschreibungen der Systeme erfolgt.

Es war daher auch notwendig, das Verfahren für die Vor-Ort-Kontrollen zu ändern. Diese umfassen nun zahlreiche Aspekte der Systemprüfung und -bewertung.

2001 hat die GD Fischerei 12 Kontrollbesuche (in Österreich, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Portugal und Schweden) durchgeführt. Diese Vor-Ort-Kontrollen galten vor allem Projekten in den Bereichen Aquakultur, Verarbeitung und Modernisierung von Fischereifahrzeugen. Überprüft wurde auch, ob die nationalen Kontrollen der Programme in Übereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften für die Finanzkontrolle vorgenommen werden.

In einem Fall (Österreich) umfasste die Vor-Ort-Kontrolle die Prüfung und Bewertung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für Programme des Zeitraums 2000-2006.

Die Kontrollarbeiten, insbesondere im Hinblick auf den Abschluss der Programme des Zeitraums 1994-1999 sowie die Überprüfung der neuen Verwaltungs- und Kontrollsysteme, wurden im Jahr 2002 fortgesetzt.

Von OLAF durchgeführte Kontrollen

Im Jahr 2001 hat das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) Ermittlungen in 65 neuen Fällen eingeleitet, in denen Betrug vorlag oder Betrugsverdacht bestand (26 für den EFRE, 29 für den ESF, 5 für den EAGFL-Ausrichtung, 5 für das FIAF), und 23 Besuche zwecks Kontrolle von Strukturmaßnahmen durchgeführt. Die Kontrollen wurden von OLAF allein oder in einigen Fällen in Zusammenarbeit mit den betreffenden Dienststellen vorgenommen. Die Hälfte der Kontrollbesuche betraf Ermittlungen, die in den Vorjahren eingeleitet wurden, während die andere Hälfte neuen Fällen galt. Für fast alle Kontrollbesuche zog OLAF die Verordnung (EURATOM, EG) Nr. 2185/96 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und Unregelmäßigkeiten als Rechtsgrundlage heran.

Über die Hälfte dieser Kontrollbesuche betraf ESF-Interventionen, wovon zwei Drittel neuen Fällen galt, die im Jahr 2001 eingeleitet wurden. Schließlich fand ein Kontrollbesuch zu einem 2001 eingeleiteten Ermittlungsfall im Bereich des FIAF statt. Zwei Kontrollbesuche galten 1997 eingeleiteten Ermittlungen im Bereich des EAGFL-Ausrichtung.

Die Besuche brachten Fälle ans Licht, die eine Reihe von Problemen aufwiesen, wie z.B. Begünstigte, die nicht in der Lage waren, ihren finanziellen Anteil zu decken, Missachtung der Regeln des öffentlichen Marktes, nicht zuschussfähige Ausgaben und Einreichung von Ausgaben, deren Datum vor den eigentlichen Ausgaben lag. Es wurden sogar Bezahlungsanfragen eingereicht, wofür kein entsprechendes ausgeführtes Projekt gefunden wurde, Außerdem haben die Mitgliedstaaten der Kommission im Jahr 2001 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 rund 1190 Fälle von Unregelmäßigkeiten oder Betrug mitgeteilt, die einen Betrag in Höhe von insgesamt 199,120 Mio. EUR betrafen.

Hieraus ergibt sich, dass die Zahl der Fälle von Unregelmäßigkeiten gegenüber dem Jahr 2000 stabil geblieben ist, das Schadensvolumen jedoch höher ist als im Vorjahr. Es muss betont werden , dass die mitgeteilten Fälle von Unregelmäßigkeiten nicht zwangsläufig Betrugsfälle betreffen, für die ein vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden muss. Trotz der beträchtlichen Fortschritte, die in den letzten Jahren bei der Anwendung von Artikel 5 der vorgenannten Verordnung zu verzeichnen waren, wonach die Mitgliedstaaten die Kommission über die Schritte in Kenntnis setzen müssen, die sie infolge von mitgeteilten Unregelmäßigkeiten getroffen haben, gibt es noch immer mitgeteilte Fälle, die ohne Folgen blieben, obwohl die Frist für den Abschluss einiger Programme bereits verstrichen ist.

Darüber hinaus müsste im Rahmen des Programmabschlusses für den Planungszeitraum 1994-1999 für alle Fälle, die gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 mitgeteilt wurden, normalerweise eine Entlastung erfolgen (Ausnahme: Maßnahmen, die aus rechtlichen Gründen ausgesetzt wurden).

Für diese Fälle gilt Punkt 10 des Beschlusses der Kommission über Leitlinien für den Finanzabschluss der operationellen Maßnahmen (1994-1999) der Strukturfonds.

Die neue Verordnung (EG) Nr. 448/2001 verknüpft die Anwendung von Finanzkorrekturen mit den im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 zur Verfügung gestellten Berichten. Nach dieser Verordnung müssen die Mitgliedstaaten künftig der Kommission einmal jährlich den Stand ihrer ausstehenden Einziehungen mitteilen. Die finanziellen Folgemaßnahmen sowie die Zuordnung der aufgrund von Nachlässigkeiten der Mitgliedstaaten ausgefallenen Beträge zu den betreffenden Ländern werden dadurch künftig leichter fallen. Die korrekte Anwendung der Verordnung wird somit zu einer Priorität für die Mitgliedstaaten.

KAPITEL 4: DIALOG / INFORMATION

4.1. Europäisches Parlament

Der Dialog mit dem Europäischen Parlament erfolgt vor allem in den Parlamentsausschüssen und insbesondere im Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr. Dieser Ausschuss erarbeitete zwei legislative Entschließungen und zwei Initiativberichte, die in den nachstehend genannten Plenarsitzungen angenommen wurden:

- Sitzung vom 14. Juni 2001: legislative Entschließung zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds (Bericht von Herrn Markov);

- Sitzung vom 20. September 2001:

- legislative Entschließung zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 über ein strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (Bericht von Herrn Folias);

- elfter Jahresbericht über die Strukturfonds 1999 (Bericht von Herrn Nogueira Román);

- Jahresbericht über den Kohäsionsfonds für 1999 (Bericht von Herrn Marques).

Der für Regionalpolitik zuständige Kommissar Michel Barnier unterrichtete das Europäische Parlament regelmäßig persönlich über die Entwicklung der verschiedenen Dossiers.

So legte er noch am selben Tag, an dem der zweite Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt angenommen wurde (30. Januar 2001), in der Plenarsitzung des Parlaments eine Zusammenfassung des Dokuments vor und eröffnete die Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik in einer erweiterten Union. Außerdem gab er in der Plenarsitzung vom 19. September 2001 eine Erklärung zur Zukunft der Kohäsionspolitik ab.

Im Rahmen der Arbeiten des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr stellte Kommissar Barnier am 25. Januar bzw. am 9. Oktober 2001 sein Arbeitsprogramm dar, zog eine Bilanz des ersten Jahres der Planungsperiode 2000-2006 und berichtete über den Stand der Programmplanung für die Ziele 1 und 2 sowie über die finanzielle Abwicklung. Außerdem stellte er am 25. März 2001 den Mitgliedern des Ausschusses den zweiten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt vor.

Im Laufe des Jahres trat das Europäische Parlament mehrmals zu Dringlichkeitsdebatten über Naturkatastrophen in verschiedenen Ländern der Europäischen Union zusammen: am 15. Februar wegen der Überschwemmungen in Portugal und am 17. Mai wegen der Überschwemmungen in Frankreich.

Die Beziehungen zwischen der Kommission und dem Europäischen Parlament und namentlich dessen Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr werden im Wesentlichen durch den am 6. Mai 1999 von den Präsidenten Santer und Gil Robles unterzeichneten Verhaltenskodex für die Durchführung der Strukturpolitiken bestimmt. Auch im Jahr 2001 hat die Kommission für sämtliche Mitgliedstaaten die im Rahmen der Programmplanung für die Ziele 1 und 2 verabschiedeten Dokumente (GFK, OP und EPPD) übermittelt. Außerdem legte sie die im Ausschuss für die Entwicklung und Umstellung der Regionen sowie im ISPA-Verwaltungsausschuss ergangenen Entscheidungen vor.

Der Parlamentsausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, der alle Initiativen der Kommission im Bereich der ländlichen Entwicklung aufmerksam verfolgt, hat sich in zahlreichen Entschließungen und Stellungnahmen allgemein für eine Stärkung des zweiten Pfeilers (Entwicklung des ländlichen Raums) der Gemeinsamen Agrarpolitik ausgesprochen. 2001 nahm der Ausschuss zwei Initiativberichte im Bereich der ländlichen Entwicklung an. In dem Bericht über die Landwirtschaft in den Gebirgsregionen forderte das Parlament, diesem Teil der europäischen Landwirtschaft besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Der andere Bericht betraf die Lage der Junglandwirte in der Gemeinschaft. Da der Rechtsrahmen für den Zeitraum 2000-2006 bereits festlag, befasste sich das Parlament 2001 im Bereich der ländlichen Entwicklung nur mit einem einzigen Legislativvorschlag, der eine Anhebung der Hoechstgrenze für öffentliche Beihilfen bei bestimmten Strukturmaßnahmen zugunsten der französischen überseeischen Departement, der Azoren, Madeiras und der Kanarischen Inseln betraf.

4.2. Fondsausschüsse

Der Ausschuss für die Entwicklung und Umstellung der Regionen, der gemäß Artikel 48 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 sowohl als Verwaltungsausschuss als auch als beratender Ausschuss fungiert, trat im Jahr 2001 elfmal zusammen. Er änderte seine Geschäftsordnung, um diese mit der von der Kommission angenommenen Standardgeschäftsordnung in Einklang zu bringen.

In seiner Funktion als Verwaltungsausschuss befürwortete der Ausschuss die Gemeinschaftsinitiativen INTERREG und URBAN sowie die Leitlinien für die interregionale Zusammenarbeit (INTERREG III C), die Änderungen der INTERREG-Leitlinien sowie die Leitlinien für die innovativen Maßnahmen des EFRE im Zeitraum 2000-2006.

In seiner beratenden Funktion äußerte sich der Ausschuss zur Änderung des Verzeichnisses der unter Ziel 2 fallenden Gebiete, zu den Arten von Maßnahmen der technischen Hilfe gemäß Artikel 23 der Strukturfondsverordnung sowie zu verschiedenen EPPD und GFK.

Des Weiteren gab der Ausschuss eine befürwortende Stellungnahme zu den Durchführungsverordnungen zur Verordnung (EG) Nr. 1164/94 ab, die die Modalitäten der Verwaltung und Kontrolle bzw. die Finanzkorrekturen beim Kohäsionsfonds betreffen.

Der Ausschuss begrüßte den zweiten Kohäsionsbericht sowie das Programm INTERACT, das die Errichtung eines Netzwerks für den Austausch und die Zusammenarbeit im Rahmen der Initiative INTERREG vorsieht.

Der Ausschuss führte zahlreiche Erörterungen im Zusammenhang mit der Durchführung der verschiedenen Verordnungen, die insbesondere Folgendes betrafen:

- das Verfahren für den Finanzabschluss der operationellen Maßnahmen für die Programme des Zeitraums 1994-1999 (allgemeine Regeln, Verlängerung des Schlusstermins für die Zahlungen, Bestimmungen betreffend die rechtlichen Gründe gemäß Artikel 52 Absatz 5 der Strukturfondsverordnung und Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2064/97 usw.);

- die Programmplanung der Strukturfonds für den Zeitraum 2000-2006 (Ergebnisse der Programmplanung für Ziel 1, Vorlage der jährlichen Durchführungsberichte, Behandlung und Kontrolle der Ergänzungen zur Programmplanung, leistungsgebundene Reserve, Vorausschätzungen der Zahlungsanträge, Beschreibung und Prüfungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme, Zahlungen der Endbegünstigten, Regeln für die Berechnung der Erstattungszahlungen, Kofinanzierung von zinsvergünstigten Darlehen über das Ende der Planungsperiode hinaus, Durchführung von Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 438/2001).

Schließlich setzte der Ausschuss eine Arbeitsgruppe "Raum- und Stadtentwicklung" ein, die fünfmal zusammentrat. Entsprechend ihrer Geschäftsordnung erstattete die Arbeitsgruppe dem Ausschuss, der allein entscheidungsbefugt ist, über ihre Arbeiten Bericht. Sie erörterte Fragen im Bereich der Raum- und Stadtentwicklung (räumliche Auswirkungen der Gemeinschaftspolitiken und die Kosten infolge mangelnder Koordinierung; Ergebnis des Städte-Audits und städtische Angelegenheiten; raum- und städtepolitische Dimension in den Ziel-1- und Ziel-2-Programmen für den Zeitraum 2000-2006; Weißbuch zum Verkehr; Schlussfolgerungen und Nachbehandlung des politischen Rates der Großstädte vom 9. Oktober 2001; Netz für den Erfahrungsaustausch (URBAN); europäischer Forschungsraum und sechstes Rahmenprogramm).

Der ESF-Ausschuss trat 2001 viermal zusammen. Nach den bereits im Jahr 2000 erfolgten Präsentationen wohnten die Ausschussmitglieder der Präsentation der ESF-Programmplanung für 2000-2006 (Berücksichtigung der Prioritäten des Sozialfonds, der Beschäftigungsstrategie sowie der Verbindung mit den nationalen Aktionsplänen) in den im Jahr 2000 noch nicht abgedeckten Mitgliedstaaten bei. Daneben wurden weitere den Sozialfonds betreffende Aspekte erörtert wie z.B. die Mitteilung über die innovativen Maßnahmen und die lokale Entwicklung, der Stand der Programmplanung und bewährte Praktiken bei EQUAL sowie die Rolle des ESF bei der Umsetzung der nationalen Aktionspläne für Beschäftigung.

Der Ausschuss wurde während des ganzen Jahres über die allgemeine Entwicklung der Beschäftigungsstrategie in allen ihren Aspekten und über sämtliche Implikationen für den Sozialfonds auf dem Laufenden gehalten. Außerdem wurde er über den Fortgang der Arbeiten im Zusammenhang mit der Erweiterung und insbesondere über die von der Hochrangigen Gruppe behandelten Aspekte unterrichtet.

Die Kommission präsentierte dem Ausschuss den Sachstand bei der Bewertung sowie den Bericht über die Maßnahmen im Rahmen von Artikel 6 der ESF-Verordnung.

Des Weiteren erörterte der ESF-Ausschuss den Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, die Mitteilung zur Unterstützung der europäischen Beschäftigungsstrategie durch den ESF, den Bericht über die "E-Inclusion" sowie die Tätigkeiten der Stiftung von Dublin (industrieller Wandel).

Auf thematischer Ebene fand ein Meinungsaustausch u.a. zu Qualifikationen und Mobilität, zum lebenslangen Lernen und zum Grünbuch über die soziale Verantwortung der Unternehmen statt.

Der STAR-Ausschuss (Agrarstrukturen und Entwicklung des ländlichen Raums) trat 2001 zwölfmal zusammen. Nach dem Verfahren von Artikel 47 Absatz 3 fungierte er in folgenden Fragen als Verwaltungsausschuss:

- Verordnung (EG) Nr. 1750/1999 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den EAGFL (befürwortende Stellungnahme zu zwei Änderungen und einer Abweichung);

- Verordnung (EG) Nr. 2603/1999 mit Übergangsbestimmungen für die Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 (befürwortende Stellungnahme zu einer Änderung);

- Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 über das Heranführungsinstrument SAPARD (befürwortende Stellungnahme zu einer Änderung);

- Verordnung (EG) Nr. 2759/1999 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 über das Heranführungsinstrument SAPARD (befürwortende Stellungnahme zu einer Änderung);

- befürwortende Stellungnahmen zu 38 Entwicklungsplänen für den ländlichen Raum gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999, zur Änderung eines Entwicklungsplans für den ländlichen Raum gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 für Lettland sowie zu zwei Änderungen von Beihilfeprogrammen für den Umweltschutz gemäß Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92.

Der Ausschuss für Fischerei- und Aquakulturstrukturen trat 2001 zu vier Sitzungen zusammen, in denen folgende Fragen behandelt wurden:

- Diskussion und Abstimmung (Verfahren des Artikel 47 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999) über den Entwurf einer Verordnung der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zu den in der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 beschriebenen Maßnahmen. Der Ausschuss gab mit qualifizierter Mehrheit eine befürwortende Stellungnahme ab;

- Diskussion und Abstimmung (Verfahren des Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 3760/1992) über die Entwürfe von Entscheidungen der Kommission zur Genehmigung der ständigen Kontrollregelungen für die Erneuerung und Modernisierung der Fischereiflotten;

- Diskussion und Abstimmung über zwei Entscheidungen der Kommission zur Kürzung des gewährten Zuschusses für zwei Vorhaben zur Errichtung von gemischten Gesellschaften im Fischereisektor (eine in Dänemark und eine in Spanien). Der Verwaltungsausschuss befürwortete beide Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit;

- Diskussion und Abstimmung über zwei Entscheidungen der Kommission zur Kürzung des gewährten Zuschusses für zwei Vorhaben zur Errichtung von gemischten Gesellschaften im Fischereisektor (eine in Portugal und eine in Spanien). Der Verwaltungsausschuss befürwortete beide Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit.

4.3. Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen

Ein wichtiges Ereignis für den Dialog mit dem WSA war im Jahr 2001 das am 24. September von den Präsidenten Prodi und Frerichs unterzeichnete Protokoll über die Zusammenarbeit, das seitdem die Beziehungen zwischen der Kommission und dem WSA regelt.

Die Kommission verfolgte die Arbeiten des WSA weiterhin mit großer Aufmerksamkeit. Im Bereich der Regionalpolitik gab der WSA mehrere Stellungnahmen ab, darunter zu den Themen "Änderungen der allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds" (Bericht von Herrn Mengozzi), "integriertes Küstenzonenmanagement" (Bericht von Herrn Bento Gonçalves) und "Die Gemeinschaftspolitik betreffend die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Erfahrungen aus der Gemeinschaftsinitiative Interreg" (Bericht von Herrn Barros Vale). Der WSA nahm außerdem zwei Initiativstellungnahmen zum zweiten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie zur Mitteilung der Kommission über die Ergebnisse der Programmplanung der Strukturfonds für den Zeitraum 2000-2006 (Ziel 1) an (Berichte von Herrn Christie). Darüber hinaus befasste er sich mit den Jahresberichten 1999 über die Strukturfonds (Bericht von Herrn Burani) bzw. den Kohäsionsfonds (Bericht von Herrn Pezzini).

In der Plenarsitzung des WSA vom 31. Mai 2001 sprach Kommissar Barnier über die Zukunft der Union.

Im Agrarbereich erarbeitete der Ausschuss 2001 insgesamt 13 Stellungnahmen. Die GD Landwirtschaft verfolgte die vom Ausschuss gefassten Beschlüsse weiterhin mit großer Aufmerksamkeit und war eng an den Arbeiten der besonderen Studiengruppen sowie der Fachgruppe "Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz" beteiligt.

In seiner Stellungnahme zum Thema "Finanzierung der GAP" begrüßte der WSA den Vorschlag, die "negativen Ausgaben" in "zweckbestimmte Einnahmen" umzuwandeln, da die so umgewandelten Beträge wirklich zur Finanzierung der Ausgaben des EAGFL-Garantie verwendet werden können, ohne dass dadurch eine Mehrbelastung für den gemeinsamen Haushalt entsteht.

In der Stellungnahme "Neue Wirtschaft, Wissensgesellschaft und ländliche Entwicklung: Perspektiven für Junglandwirte" wurde darauf hingewiesen, dass sich die Gesellschaft in einem angesichts der Herausforderungen der Globalisierung und der "neuen Ökonomie" in raschem Wandel begriffenen Europa zunehmend Gedanken über die Zukunft der Landwirtschaft und der ländlichen Gebiete macht und nach Entwicklungsperspektiven sucht, die den Erwartungen der nachfolgenden Generationen gerecht werden. Der WSA legte der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, im Rahmen der traditionellen gemeinschaftlichen Finanzierungskanäle und insbesondere der Strukturfonds Kooperations- und Austauschprojekte zwischen Unternehmen, Schulen, Ausbildungsstätten, Hochschulen und Forschungszentren im landwirtschaftlichen und ländlichen Raum zu unterstützen. Außerdem wurden die Förderung von dezentralen Aktionsplänen auf regionaler oder lokaler Ebene sowie die Errichtung neuer Agenturen zur Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Gemeinden auf lokaler Ebene gefordert. Zu diesem Zweck schlug der Ausschuss eine Reihe konkreter Initiativen vor.

In seiner 382. Plenarsitzung vom 30. und 31. Mai 2001 nahm der Wirtschafts- und Sozialausschuss einstimmig eine Stellungnahme zum elften Jahresbericht über die Strukturfonds (1999) an (KOM(2000) 698 endg. - Band I und II). Darin stellte er fest, dass im Agrarbereich bei Ziel 5a (Modernisierung der Strukturen) Verbesserungen erzielt wurden, die in Mittelbindungsraten von 96% und Auszahlungsraten von 70% zum Ausdruck kommen. Die Ausführung der Mittel für Ziel 5b (Entwicklung der ländlichen Gebiete) hat sich 1999 erheblich beschleunigt. So wurden die Mittel zu 99% gebunden und zu 68% ausgezahlt.

Im Bereich der ländlichen Entwicklung erfolgt der Dialog mit den Sozialpartnern im Beratenden Ausschuss für ländliche Entwicklung, der von der Kommission gemäß dem Beschluss 98/235/EG eingesetzt wurde. Der Beratende Ausschuss trat 2001 zweimal zusammen (31. Mai und 15. November). In beiden Sitzungen fand ein Informations- und Meinungsaustausch zwischen den Kommissionsdienststellen und Vertretern der auf EU-Ebene organisierten Berufsverbände über das erste Durchführungsjahr der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EAGFL-Garantie) sowie über LEADER+ statt.

Am 31. Mai gab es eine Debatte über gute landwirtschaftliche Praktiken, gefolgt von einem Meinungsaustausch über den Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates zur Einbeziehung der Umweltbelange und eine ökologisch nachhaltige Entwicklung im Rahmen der GAP. Die Kommissionsdienststellen informierten den Ausschuss außerdem über die jüngsten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der ländlichen Entwicklung sowie über die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1259/1999 des Rates über Direktzahlungen im Rahmen der GAP.

Am 15. November wurde u.a. über den Stand der Dinge bei der Beobachtungsstelle von LEADER+ gesprochen.

Am 6. Februar und 29. November 2001 trat auch die Ständige Gruppe "Frauen im ländlichen Raum" des Beratenden Ausschusses für ländliche Entwicklung zusammen und erörterte Themen wie die Qualität und die Förderung des Absatzes von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie die Chancengleichheit im Rahmen der Strukturfonds und von LEADER+.

Am 15. März und 3. Oktober trat eine aus zwölf Sachverständigen bestehende Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Beratenden Ausschusses für ländliche Entwicklung zusammen, um über die Beschaffenheit der LEADER+-Projekte, die künftige Beobachtungsstelle für den ländlichen Raum sowie über die gebietsübergreifende Zusammenarbeit zu diskutieren. Am 3. Oktober ging es um die Durchführung der horizontalen Verordnung (EG) Nr. 1259/1999 und insbesondere um die Erfordernisse des Umweltschutzes (Artikel 3) sowie die Differenzierung (Artikel 4).

Der Ausschuss der Regionen initiierte und verabschiedete ein rundes Dutzend Stellungnahmen seiner Fachgruppe 1, die den Zuständigkeitsbereich der GD Regionalpolitik betreffen. Er erstellte ein Arbeitsdokument (Bericht von Herrn Zaplana Hernandez-Soro) und nahm zum zweiten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt Stellung (Bericht von Herrn Zaplana Hernandez-Soro und Herrn Tindemans). Außerdem setzte der AdR seine Arbeiten zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit durch einen am 9. April erörterten Informationsvermerk sowie durch eine Initiative von Herrn Rombouts fort.

Der Ausschuss nahm Stellung zu den Jahresberichten 1999 über die Strukturfonds (Bericht von Herrn Tillich) bzw. den Kohäsionsfonds (Bericht von Herrn Bree).

Die GD Regionalpolitik gab im Jahr 2001 ein Follow-up zu 17 Stellungnahmen des AdR, die die Regionalpolitik betrafen. Dabei ging es unter anderem um die Themen "Städte-Audit", "Die Struktur und die Ziele der europäischen Regionalpolitik im Zuge von Erweiterung und Globalisierung" und "Zweiter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt".

Der für Regionalpolitik zuständige Kommissar Barnier sprach in der Plenarsitzung des AdR vom 14. Februar 2001. Er ging insbesondere auf den Stand der Programmplanung ein und stellte den zweiten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt vor.

Im Bereich der Agrarpolitik nahm der Ausschuss der Regionen im Jahr 2001 sechs Stellungnahmen an. Die Sachverständigen der GD Landwirtschaft waren an den Vorarbeiten beteiligt, um den Standpunkt der Kommission darzustellen, Informationen zu geben und auf Fragen der Ausschussmitglieder zu antworten.

In seiner Stellungnahme zum Thema "Regionale Auswirkungen der Agrarpolitik und der Politik für den ländlichen Raum" nahm der Ausschuss eine politische Bewertung der Lage vor und ging auf die Grundzüge einer integrierten Politik zur Entwicklung der ländlichen Gebiete sowie auf die Durchführung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum ein.

In der Stellungnahme zum Thema "Projekt für junge Menschen in der europäischen Landwirtschaft" war der Ausschuss der Auffassung, dass die Überalterung der Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Europa weitreichende Folgen habe und eine Gefahr für die ländliche Entwicklung, die Bodenbewirtschaftung sowie für den Umwelt- und Landschaftsschutz bilde. Außerdem gefährde sie insbesondere in Berggebieten und benachteiligten Regionen die Chancen für eine wirksame Umsetzung der neuen Politik zur ländlichen Entwicklung. Der Ausschuss hielt es daher für unerlässlich, verschiedene Instrumente vorzusehen, die die unterschiedlichen Faktoren analysieren, die Ursachen aufzeigen und zu Lösungen beitragen.

Ähnlich wie für den WSA wurde am 20. September 2001 von Kommissionspräsident Prodi und dem Präsidenten des AdR Chabert ein Protokoll über die Zusammenarbeit unterzeichnet, das die Beziehungen zwischen den beiden Organen regelt.

4.4. Sozialpartner

Im Bereich der regionalen Entwicklung wurde der Dialog mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern fortgesetzt. Das jährliche Treffen gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 fand am 14. März 2001 statt. Zudem wurden im Laufe des Jahres zwei weitere Treffen veranstaltet, so dass eine große Zahl von Themen eingehend behandelt werden konnten. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu nennen:

- Die Kommission zog Bilanz, wieweit das Partnerschaftsprinzip bei der Programmplanung Berücksichtigung gefunden hat. Dabei wurde eine gewisse Uneinheitlichkeit in den Verfahren der einzelnen Mitgliedstaaten hervorgehoben. Gleichwohl wurde anerkannt, dass es trotz der allgemeinen Tendenz, sich nur an die Mindestanforderungen in der Verordnung zu halten, gegenüber dem vorigen Zeitraum Fortschritte gegeben hat.

- Der zweite Kohäsionsbericht wurde in einer Ad-hoc-Sitzung präsentiert und eingehend erörtert. Außerdem wurden die Partner zur Teilnahme an dem im Mai in Brüssel veranstalteten Kohäsionsforum eingeladen.

- Die Partner zeigen immer stärkeres Interesse an den Folgen der Erweiterung. Dieser Punkt kam während des Haupttreffens zur Sprache, war aber auch Gegenstand einer Sondersitzung, in der die Kommissionsdienststellen das ISPA und SAPARD vorstellten und mit den Partnern eingehende Erörterungen führten.

Die Partner begrüßten, dass die Treffen mit der Kommission nun häufiger stattfinden. Dieser Ansatz soll beibehalten werden, wobei sich die Treffen z.B. auf bestimmte Themen wie das ISPA, das EUREK, Ziel 2 usw. konzentrieren könnten. Man einigte sich darauf, ab dem Jahr 2002 - nach Verabschiedung der Programme für den neuen Planungszeitraum - die Möglichkeit von noch häufigeren Treffen ins Auge zu fassen.

Über die regelmäßigen Sitzungen des ESF-Ausschusses werden die Sozialpartner weiter über die Initiativen der Gemeinschaft im Bereich der Humanressourcen unterrichtet und in die Durchführung der ESF-Interventionen einbezogen. Auf diese Weise sind sie aktiv an der Unterstützung der europäischen Beschäftigungsstrategie durch den ESF beteiligt. Außerdem wurden Schritte unternommen, um den Beitrag der Sozialpartner zu den künftigen ESF-Förderprogrammen in den Beitrittsländern zu verstärken.

Im Rahmen von Artikel 6 der ESF-Verordnung (siehe Kapitel 1.2 dieses Berichts) wurden unter dem Thema "Anpassung an die neue Wirtschaft im Rahmen des sozialen Dialogs" 35 innovative Projekte für den Zeitraum 2001-2002 ausgewählt, an denen stets Partner aus mehreren Mitgliedstaaten beteiligt sind. Die Projekte konzentrieren sich auf Themen wie neue Ansätze in Zusammenhang mit der sozialen Verantwortung der Unternehmen, Förderung des lebenslangen Lernens und Entwicklung von Fähigkeiten, Modernisierung der Arbeitsorganisation, Antizipation des Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft sowie den Einsatz der Instrumente der Informationsgesellschaft im Rahmen des sozialen Dialogs.

4.5. Information / Publizität

Da 2001 das erste eigentliche Durchführungsjahr der neuen ESF-Planungsperiode war, wurde großes Gewicht auf Information und Publizität über die Einleitung der neuen Programme gelegt, um für Transparenz und eine kohärente Darstellung des ESF in sämtlichen Mitgliedstaaten zu sorgen. Zu diesem Zweck wurden über die ESF-Website und die EQUAL-Website eine Vielzahl von Informationen verbreitet. An die in Brüssel akkreditierte Presse sowie - über die Kommissionsbüros - an die Presse in den Mitgliedstaaten wurden Pressemitteilungen über die Verabschiedung der ESF- und der EQUAL-Programme sowie Fakten- und Datenblätter über den ESF in den Mitgliedstaaten und über EQUAL im Allgemeinen herausgegeben. Über die neuen Programme wurde in der nationalen, regionalen und lokalen Presse berichtet, wobei der Umfang der Berichterstattung in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich war.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1159/2000 veranstaltete die Kommission im Juni 2001 in Brüssel das achte Treffen des informellen Netzes der ESF-Informationsbeauftragten (INIO), um diese in ihrer Öffentlichkeitsarbeit für den ESF zu unterstützen. Auf diesem Treffen stellte die Kommission eine Anfang 2001 durchgeführte Studie vor, mit der den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Bewertung ihrer eigenen Informations- und Publizitätsmaßnahmen an die Hand gegeben werden sollten. Anfang 2002 wird eine leicht verständliche Kurzfassung dieser Studie in allen elf Sprachen vorliegen, von der die ESF-Informationsbeauftragten und die Projektträger in den Mitgliedstaaten ausgiebig Gebrauch machen können. Außerdem richtete die Kommission als Follow-up zum achten Treffen eine Extranet-Site für das INIO ein, um den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren sowie die Kommunikation in der Zeit zwischen den Treffen zu verbessern.

Zur Unterstützung des Erweiterungsprozesses fanden regelmäßige Kontakte mit einem informellen Netz der ESF-Informationsbeauftragten in den zehn PHARE-Ländern statt, das über die wichtigsten den ESF betreffenden Entwicklungen in der EU auf dem Laufenden gehalten wird.

Auf die Regionalentwicklungsprogramme wurde über verschiedene Informationsträger aufmerksam gemacht, deren Zahl erheblich zugenommen hat: 500 "Erfolgsgeschichten" auf der INFOREGIO-Website, thematische Broschüren über die Inseln und über den Verkehr, Broschüren nach Ländern (zehn neue Länder), eine Wandkarte der förderfähigen Gebiete, CD-Roms und Videofilme über die neue Planungsperiode. Das Heft "Im Dienste der Regionen", das der breiten Öffentlichkeit eine Darstellung der Regionalpolitik gibt, wurde in Zusammenarbeit mit der GD Presse erstellt und erschien in einer Auflage von 800 000 Exemplaren in der Reihe "Europa in Bewegung".

Daneben wurden weitere Dokumente über spezifische Bereiche der Regionalpolitik erstellt wie z.B. der Partnerschaftsführer für die INTERREG/TACIS-Programme, die Zeitschrift RECITE, die der interregionalen Zusammenarbeit in der Europäischen Union gewidmet ist, sowie die Bewertung der Programme. Über die Tätigkeit der Generaldirektion und deren Veröffentlichungen erschienen Informationsblätter, die weithin in Umlauf gebracht wurden.

Das Mitteilungsblatt INFOREGIO NEWS erschien weiterhin in den elf Sprachen der Union, ebenso das vierteljährliche Magazin Panorama, das in fünf Sprachen veröffentlicht wird und im Internet in elf Sprachen aufgerufen werden kann.

Es wurden INFOREGIO-Blätter (fact-sheets) herausgegeben, in denen die Leitlinien für die innovativen Maßnahmen zur regionalen Entwicklung im Zeitraum 2000-2006 und die Verwaltung der Strukturfonds zusammengefasst sind ("Die Strukturfonds richtig einsetzen: eine Herausforderung für die Entwicklung der Union").

Die INFOREGIO-Website zählte erstmals mehr als 100 000 Besucher monatlich. Diese Zunahme ist insbesondere auf die neu errichtete interaktive Diskussions plattform zurückzuführen, die der Debatte "Die Kohäsionspolitik in einer erweiterten Union" gewidmet ist. Neben dem Online-Forum umfasst diese Plattform eine Reihe von Dokumenten, darunter den zweiten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, Studien, die von der Kommission im Rahmen der Vorarbeiten zu diesem Bericht in Auftrag gegeben wurden, Kurzdarstellungen der künftigen Herausforderungen für die Kohäsionspolitik, die Transkription einer Online-Diskussion (Internet-Chat) zwischen Kommissar Barnier und Internet-Usern zum selben Thema sowie sämtliche Dokumente, die mit dem Kohäsionsforum im Zusammenhang stehen (Programme, Reden, Dokumentation usw.).

Generell waren die INFOREGIO-Website sowie die der Regionalpolitik gewidmeten Seiten auf dem Server EUROPA Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit und wurden sehr regelmäßig aktualisiert. Zahlreiche Links zu den nationalen und regionalen Websites der Verwaltungsbehörden wurden hinzugefügt und strukturiert. Alle im Laufe des Jahres erlassenen Durchführungsverordnungen zu den Strukturfonds wurden nacheinander ins Internet gestellt. Außerdem wurden auf der Website Informationspakete über die Rechtsvorschriften für die in den Mitgliedstaaten durchzuführenden Informations- und Publizitätsmaßnahmen veröffentlicht.

Die Kommission stellte auch ihre eigenen Arbeitsdokumente zur Verfügung, um den Mitgliedstaaten und Regionen dabei zu helfen, ihre Programmplanung besser vorzubereiten. Außerdem veröffentlichte sie den Halbzeitstand des Arbeitsprogramms der GD Regionalpolitik für 2001.

Um die Verbreitung von Informationen zu fördern, wurde 2001 das Dokumentationszentrum "Inforegio service" eingerichtet, welches das bisherige Ressourcenzentrum und die Bibliothek zusammenfasst. Inforegio service umfasst acht Arbeitsplätze mit Internetzugang für die Öffentlichkeit sowie einen Saal für Besuchergruppen.

Was die Medien anbelangt, so wurde 2001 anlässlich des Kohäsionsforums mit der Errichtung eines Netzes von regionalen Journalisten begonnen. Es wurde eine Datenbank mit Daten von 500 Journalisten eingerichtet, und in Frankreich, Spanien und Griechenland wurden die Kontakte mit den Verbänden der Regionalpresse formalisiert. Darüber hinaus wurden von der GD Presse zusammen mit allen Kommissionsvertretungen in den Mitgliedstaaten umfassende Anstrengungen unternommen, um die Einzelheiten der Zusammenarbeit mit der Regionalpresse festzulegen. Für 2002 ist die Schaffung eines stärker interaktiven Netzes vorgesehen.

Unter den herausragenden Veranstaltungen des Jahres seien genannt:

- die Konferenz über die "Aufteilung der Zuständigkeiten" beim Finanzmanagement für Ziel 2 (Brüssel, 29. Januar 2001), an der mehr als 450 Verwaltungsfachleute aus den betreffenden Mitgliedstaaten teilnahmen;

- der Informationstag zum Thema "Die innovativen Maßnahmen des EFRE im Zeitraum 2000-2006" (Brüssel, 19. Februar 2001);

- das Europäische Kohäsionsforum (Brüssel, 21.-22. Mai 2001), das rund 1 800 Teilnehmer auf hoher politischer Ebene aus den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern zusammenführte und die Debatte über die Regionalpolitik in einer erweiterten Union eröffnete. Diese Debatte, zu der während des ganzen Jahres auf verschiedenen Ebenen Beiträge eingingen, wurde in dem von der Kommission am 30. Januar 2002 angenommenen ersten Zwischenbericht über den Zusammenhalt zusammengefasst. Außerdem bot das Forum die Gelegenheit, über einen Tag der offenen Tür die Generaldirektion der Öffentlichkeit näher zu bringen;

- vier auf nationaler Ebene organisierte Treffen in Schweden, Italien, Portugal und Griechenland, die der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1159/2000 gewidmet waren und einen ersten Austausch zwischen den Informations beauftragten in den Verwaltungsbehörden ermöglichten;

- die von der schwedischen Präsidentschaft veranstaltete Konferenz zum Thema "Der regionale Bevölkerungsrückgang als Herausforderung für die Strukturpolitik" (Lycksele, 12.-13. Juni 2001).

Im Agrarbereich trat der Beratende Ausschuss für ländliche Entwicklung 2001 zweimal zusammen (31. Mai und 15. November). In beiden Sitzungen fand ein Informations- und Meinungsaustausch zwischen den Kommissionsdienststellen und Vertretern der auf EU-Ebene organisierten Berufsverbände über das erste Durchführungsjahr der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EAGFL-Garantie) sowie über LEADER+ statt. Am 31. Mai gab es eine Debatte über gute landwirtschaftliche Praktiken, gefolgt von einem Meinungsaustausch über den Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates zur Einbeziehung der Umweltbelange und eine ökologisch nachhaltige Entwicklung im Rahmen der GAP. Die Kommissionsdienststellen informierten den Ausschuss außerdem über die jüngsten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der ländlichen Entwicklung sowie über die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1259/1999 des Rates.

Am 15. November wurde u.a. über den Stand der Dinge bei der Beobachtungsstelle von LEADER+ gesprochen.

Am 6. Februar und 29. November 2001 trat auch die Ständige Gruppe "Frauen im ländlichen Raum" des Beratenden Ausschusses für ländliche Entwicklung zusammen und erörterte Themen wie die Qualität und die Förderung des Absatzes von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie die Chancengleichheit im Rahmen der Strukturfonds und von LEADER+.

Am 15. März und 3. Oktober trat eine aus zwölf Sachverständigen bestehende Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Beratenden Ausschusses für ländliche Entwicklung zusammen, um über die Beschaffenheit der LEADER+-Projekte, die künftige Beobachtungsstelle für den ländlichen Raum sowie über die gebietsübergreifende Zusammenarbeit zu diskutieren. Am 3. Oktober ging es um die Durchführung der horizontalen Verordnung (EG) Nr. 1259/1999 und insbesondere um die Erfordernisse des Umweltschutzes (Artikel 3) sowie die Differenzierung (Artikel 4).

Im Sektor Fischerei und Aquakultur erfolgten die Informationsmaßnahmen für die Strukturhilfen im Rahmen der umfassenden Debatte, die von der Kommission im Anschluss an die im März erfolgte Vorlage ihres Grünbuchs über die Zukunft der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) eingeleitet worden war.

Vom 5.-7. Juni 2001 fand in Brüssel eine öffentliche Anhörung statt, an der rund 400 Vertreter des gesamten Sektors sowie anderer von dieser Politik betroffener Kreise teilnahmen.

Zu dieser Debatte wurden über 300 schriftliche Beiträge geliefert mit Überlegungen und Anregungen zu den Änderungen, die an der Gemeinsamen Fischereipolitik vorgenommen werden sollten, um diese effizienter zu gestalten und den Herausforderungen, mit denen der Fischereisektor konfrontiert ist, besser begegnen zu können. Diese Herausforderungen sind insbesondere die Dezimierung verschiedener wichtiger Fischbestände, die Überkapazität der Fangflotte im Verhältnis zu den verfügbaren Ressourcen, der Verlust an wirtschaftlicher Rentabilität des Sektors mitsamt den Folgen für die Beschäftigung, die Unzulänglichkeit der Kontrollen, der zunehmende weltweite Wettbewerb sowie der Verlust von Fangmöglichkeiten in den Gewässern von Drittländern.

Darüber hinaus gab es weiterhin gezielte Maßnahmen wie z.B. die Teilnahme an der internationalen Messe "European Seafood" (Brüssel, 24.-26. April 2001), deren Thema die Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur war, oder die Verbreitung von Informationen über das periodisch erscheinende Magazin "Fischerei in Europa" und die der GFP gewidmete Website. Auf der Website wurde eine eigene Rubrik eingerichtet, die den Zugang zu Informationen über die gemeinschaftlichen Strukturhilfen im Fischerei- und Aquakultursektor erleichtern soll. Diese Rubrik enthält Angaben zu den vorgesehenen und den getätigten Ausgaben für die Planungsperiode 1994-1999, aufgeschlüsselt nach Interventionsbereichen, Ländern und Regionen.

FINANZANHÄNGE

Anhang 1: Finanzielle Abwicklung nach Zielen

Anhang 2: Finanzielle Abwicklung der Gemeinschaftsinitiativen

Anhang 3: Finanzielle Abwicklung der technischen Hilfe

Anhang 4: Finanzielle Abwicklung

ANHANG 1

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG 3

Für technische Hilfe gebundene Mittel des EFRE - 2001 (Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates)

ART DER MASSNAHMEN // Mittelbindungen (in EUR)

A. Studien, auch solche allgemeiner Art, die sich auf die Tätigkeit der Fonds beziehen

1. Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt // 13.000,00

2. Unterstützung von Eurostat // 2.297.051,00

3. Studien über spezifische Arbeitsmarktprobleme auf nationaler, lokaler oder sektoraler Ebene // 610.700,00

4. Andere Studien // 92.950,00

INSGESAMT // 3.013.701,00

B. Maßnahmen der technischen Hilfe, für den Erfahrungsaustausch und zur Information, die für die Partner, die Endbegünstigten der Fondsinterventionen sowie für die Öffentlichkeit bestimmt sind

1. Rahmenverträge über Informations- und Kommunikationsaufgaben // 3.900.000,00

2. Veröffentlichungen des Amts für amtliche Veröffentlichungen und andere Veröffentlichungen // 1.600.000,00

3. Seminare, Konferenzen, Kolloquien und Informationsstände // 1.013.170,48

4. Zuschüsse: Beteiligung an der Finanzierung von Studien, Veranstaltungen, Netzen, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten durchgeführten Fortbildungskursen über die Interventionsmodalitäten u.a. // 76.900,00

5. Verträge mit Büros für verwaltungstechnische Unterstützung (BTU), vor allem in Bezug auf die Verwaltung der innovativen Maßnahmen // 29.684,00

6. Andere technische und verwaltungstechnische Hilfe: Rahmenverträge und Gutachten in Verbindung mit der Aktion der Fonds // 1.469.088,00

7. Kartografie // 130.300,00

INSGESAMT // 8.219.142,48

C. Die Errichtung, der Betrieb und die Verknüpfung der rechnergestützten Systeme für die Verwaltung, Begleitung und Bewertung

1. Entwicklung und Pflege von Informationsprogrammen // 698.401,50

2. Errichtung der für diese Tätigkeiten erforderlichen Ausrüstung (Hard- und Software) und Kosten für deren Wartung und Instandhaltung // 532.698,12

3. Technische Hilfe beim laufenden Betrieb der Systeme und bei der Ausbildung und Unterstützung der Nutzer // 903.981,64

4. Sonstige technische Hilfe und Ausrüstung // 170.599,00

INSGESAMT // 2.305.680,26

D. Verbesserung der Bewertungsmethoden und Austausch von Informationen über die Praktiken in diesem Bereich

1. Thematische Bewertungen // 1.049.900,00

2. Ex-ante-Bewertungen und methodische Arbeiten // 83.600,00

3. Ex-post-Bewertungen: Berichte // 1.798.400,00

INSGESAMT // 2.931.900,00

INSGESAMT // 16.470.423,74

LAND // Mittelbindungen (in EUR)

Österreich // 126.630,00

Belgien // 3.546.595,71

Finnland // 238.150,00

Griechenland // 29.684,00

Italien // 312.005,00

Luxemburg // 1.360.208,00

Schweden // 76.900,00

EU insgesamt // 10.780.251,03

INSGESAMT // 16.470.423,74

ANHANG 3

Für technische Hilfe gebundene Mittel des EAGFL - 2001 (Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates)

ART DER MASSNAHMEN // Mittelbindungen (in EUR)

A. Studien, auch solche allgemeiner Art, die sich auf die Tätigkeit der Fonds beziehen

1. //

2. //

3. //

... //

INSGESAMT //

B. Maßnahmen der technischen Hilfe, für den Erfahrungsaustausch und zur Information, die für die Partner, die Endbegünstigten der Fondsinterventionen sowie für die Öffentlichkeit bestimmt sind

1. //

2. //

3. //

... //

INSGESAMT //

C. Die Errichtung, der Betrieb und die Verknüpfung der rechnergestützten Systeme für die Verwaltung, Begleitung und Bewertung

1. //

2. //

3. //

... //

INSGESAMT //

D. Verbesserung der Bewertungsmethoden und Austausch von Informationen über die Praktiken in diesem Bereich

1. //

2. //

3. //

... //

INSGESAMT //

INSGESAMT //

ANHANG 3

Für technische Hilfe gebundene Mittel des ESF - 2001 (Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates)

ART DER MASSNAHMEN // Mittelbindungen (in EUR)

A. Studien, auch solche allgemeiner Art, die sich auf die Tätigkeit der Fonds beziehen

B. Maßnahmen der technischen Hilfe, für den Erfahrungsaustausch und zur Information, die für die Partner, die Endbegünstigten der Fondsinterventionen sowie für die Öffentlichkeit bestimmt sind

C. Externes Personal

a) Abgeordnete nationale Sachverständige

b) Zeitarbeitskräfte

c) Hilfskräfte

INSGESAMT

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

D. Sonstige Ausgaben

a) Dienstreisen

b) Sitzungen

c) Bewertung

c) Verschiedene Ausgaben

INSGESAMT

E. Direkte Infrastrukturkosten (Betriebskosten Informatik)

F. Information und Veröffentlichungen

INSGESAMT // EUR

ANHANG 3

Für technische Hilfe gebundene Mittel des FIAF - 2001

(Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Top