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Document 52002DC0291

Bericht der Kommission an den Rat über die Überprüfung der Fortschritte bei der Arbeit mit indigenen Völkern

/* KOM/2002/0291 endg. */

52002DC0291

Bericht der Kommission an den Rat über die Überprüfung der Fortschritte bei der Arbeit mit indigenen Völkern /* KOM/2002/0291 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Überprüfung der Fortschritte bei der Arbeit mit indigenen Völkern

INHALT

Einleitung

1. Bemühungen um die Verwirklichung der Ziele der Entschließung

1.1. Empfehlungen aus der Entschließung des Rates und dem Arbeitsdokument der Kommission

1.2. Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Umsetzung der Entschließung

2. Bisherige Fortschritte bei der Umsetzung der Entschließung

2.1. Einbeziehung der Anliegen indigener Völker in Politiken, Programme und Projekte

2.2. Konsultation indigener Völker

2.3. Unterstützung für indigene Völker in prioritären Bereichen

3. Weiterer Handlungsbedarf

4. Schlussfolgerungen

Einleitung

Die Europäische Union hält den Aufbau von Partnerschaften mit indigenen Völkern für wesentlich, um die Ziele der Beseitigung der Armut, der nachhaltigen Entwicklung und der Stärkung der Achtung der Menschenrechte und der Demokratie zu verwirklichen. Die EU hat in jüngster Vergangenheit ihren politischen Rahmen und ihre positiven Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz der Rechte indigener Völker wesentlich verstärkt und das Europäische Parlament und der Rat haben eine wichtige Rolle bei der Entwicklung dieser Unterstützung gespielt.

Im Juni 1997 forderte der Rat (Entwicklung) die Kommission auf, ein politisches Papier über die Zusammenarbeit mit indigenen Völkern und ihre Unterstützung auszuarbeiten, woraufhin die Kommission im Mai 1998 ein Arbeitsdokument (nachstehend "Arbeitsdokument") vorlegte, in dem allgemeine Leitlinien für die Unterstützung indigener Völker im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten dargelegt wurden [1]. Die Verpflichtung der EU zu einer solchen Unterstützung wurde durch eine Entschließung des Rates (Entwicklung) vom November 1998 (nachstehend "Entschließung") bekräftigt, in der die Kommission aufgefordert wurde, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und in Zusammenarbeit mit den indigenen Völkern Wege einer praktischen Umsetzung der im Arbeitsdokument dargelegten Politik zu entwickeln [2]. Der Entschließung zufolge hat die Kommission dem Rat außerdem Bericht zu erstatten, indem sie eine Überprüfung der Fortschritte bei der Arbeit mit indigenen Völkern vorlegt.

[1] Arbeitsdokument der Kommission vom 11. Mai 1998 über die Unterstützung indigener Völker im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten, SEC(1998) 773 endgültig.

[2] Entschließung des Rates (Entwicklung) zu den indigenen Völkern im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten, 13461/98.

Dieser Bericht enthält eine solche Überprüfung. Er sollte ursprünglich im letzten Quartal 2000 vorgelegt werden, seine vollständige Ausarbeitung nahm jedoch längere Zeit in Anspruch. So erforderte beispielsweise die Reform der Verwaltung der Außenhilfe, die die Grundlage für eine effizientere Erbringung der Hilfe darstellt, eine umfassende Neuorganisation der Kommissionsdienststellen mit erheblichen Auswirkungen auf die geplanten Tätigkeiten, einschließlich der Maßnahmen zur Unterstützung der indigenen Völker. Ein weiterer Grund war der Aufwand, der erforderlich ist, um Informationen über Projekte unter Beteiligung indigener Völker ausfindig zu machen. Wegen des Fehlens einer zentralen Kommissionsdatenbank zu Maßnahmen, die indigene Völker betreffen, und wegen des Mangels an klaren Angaben zur Wirkung vieler Projekte zugunsten dieser Zielgruppe waren eine umfangreiche Koordinierung und Analyse notwendig, um zu beurteilen, in welchem Maße die von mehreren Kommissionsdienststellen im Rahmen unterschiedlicher Haushaltsinstrumente verwalteten Aktionen indigene Völker betrafen.

Bei der Ausarbeitung dieses Berichts nahm die Kommission die Gelegenheit wahr, nicht nur ihr eigenes, in den Delegationen tätigen Personal, sondern auch die Organisationen der indigenen Völker umfassend zu konsultieren, um ihre Meinungen zu den vor Ort erzielten Fortschritten einzuholen. Angesichts des ursprünglich für die Überprüfung angesetzten Zeitrahmens und der Art der betreffenden Untersuchungen konzentriert sich der Bericht auf diejenigen Tätigkeiten, deren Finanzierung die Kommission zwischen 1998 und 2000 beschlossen hat. Der Bericht stellt die wichtigsten Empfehlungen der Entschließung und des Arbeitsdokuments heraus und zeigt die Möglichkeiten und Probleme auf, die sich beim Bemühen um die Verwirklichung der Ziele ergeben haben. Vor diesem Hintergrund werden in dem Bericht die bisher erzielten Fortschritte beurteilt und - sehr wichtig - die noch anstehenden Arbeiten aufgezeigt.

1. Bemühungen um die Verwirklichung der Ziele der Entschliessung

1.1. Empfehlungen aus der Entschließung des Rates und dem Arbeitsdokument der Kommission

In der Empfehlung wird die Bedeutung anerkannt, die die indigenen Völker der Gestaltung ihrer eigenen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung und ihrer eigenen kulturellen Identität, d.h. ihrer "Eigenentwicklung" beimessen. Darüber hinaus wird der positive Beitrag der indigenen Völker zum Entwicklungsprozess hervorgehoben, aber auch ihre besondere Gefährdung und das Risiko, dass sie in Entwicklungsprogrammen benachteiligt werden. Die Empfehlung ruft zur Einbeziehung der Anliegen indigener Völker auf allen Ebenen der Entwicklungszusammenarbeit, einschließlich des politischen Dialogs mit den Partnerländern, auf. Ferner wird vorgeschlagen, dass die Kapazitäten der Organisationen der indigenen Völker für eine wirksame Beteiligung an der Planung und Durchführung der Entwicklungsprogramme verstärkt werden. Eine wichtige Empfehlung der Entschließung lautet, dass die Kommission praktische Mittel und Wege zur Umsetzung der umfassenden Politik entwickeln sollte, die in dem Arbeitsdokument dargelegt wird.

Die Entschließung und das Arbeitsdokument enthalten konkrete Vorschläge für Leitlinien zur Unterstützung indigener Völker durch die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten. Dazu zählen die Einbeziehung der Anliegen indigener Völker in Politiken, Programme und Projekte, die Konsultation dieser Völker zu den sie berührenden Politikbereichen und Tätigkeiten sowie ihre Unterstützung in wichtigen thematischen Bereichen. Diese Leitlinien werden in Abschnitt 2 eingehender ausgeführt; außerdem werden dort die Fortschritte auf dem Weg zur Verwirklichung dieser Ziele bewertet.

1.2. Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Umsetzung der Entschließung

Die Zeit seit 1998 war für die Kommission von großen Veränderungen geprägt, was sich auf die Geschwindigkeit ausgewirkt hat, mit der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Entschließung gemacht wurden. Die Neuorganisation der Kommissionsdienststellen im Anschluss an die Reform der Verwaltung der Außenhilfe stellte sowohl eine einmalige Gelegenheit, als auch eine ernstzunehmende Herausforderung dar [3]. Im Zuge der Reform wurden weitreichende Veränderungen bei der Programmierung der Hilfe und der Verwaltung der Projekte (Zusammenführung des Projektzyklus in einer einzigen neuen Dienststelle - EuropeAid) vorgeschlagen und mehr Verwaltungsaufgaben auf die Delegationen übertragen. Dieser Prozess stellte ein substanzielles administratives Unterfangen dar, das auch die Umschichtung von Personal zwischen den Dienststellen und die Neufestlegung von deren Zuständigkeitsbereichen beinhaltete. Diese "Radikalüberholung" bot jedoch auch die Gelegenheit, die Erbringung der Hilfe zu straffen, den Kommunikationsfluss zwischen den Kommissionsdienststellen zu verbessern und das Sachwissen über grundlegende horizontale Themenbereiche wie dem der indigenen Völker zu konsolidieren.

[3] Siehe: http://europa.eu.int/comm/external_relations/reform/intro/index.htm

Die Tatsache, dass es sich um einen verhältnismäßig neuen Politikbereich für die EU handelt, stellte eine weitere Herausforderung bei den Bemühungen um die Verwirklichung der Ziele der Entschließung dar. Die Einleitung der Einbeziehung einer Thematik wie dieser in sämtliche Politiken und Programme der EU ("Mainstreaming") erforderte eine systematische Bewertung: zunächst des breiten Spektrums von Tätigkeiten, die den Anliegen der indigenen Völker bereits Rechnung tragen, und anschließend derjenigen Tätigkeiten, die potentielle Auswirkungen auf diese Zielgruppe haben. Wegen des Fehlens einer zentralen Kommissionsdatenbank zu den indigene Völker berührenden Maßnahmen, des Mangels an klaren und schlüssigen Verweisen auf diese Zielgruppe in Projektbeschreibungen und der Verlagerung der verwaltungsmäßigen Zuständigkeit für die betreffenden Projekte und Programme war für die Erfassung des bereits Erreichten eine umfangreiche methodische Untersuchung notwendig. Die Tatsache, dass dieser Bereich noch in den Kinderschuhen steckt, bot der Kommission jedoch auch die Gelegenheit, die Umsetzung der Entschließung ehrgeizig anzugehen, sich eingehend mit den indigenen Völkern abzusprechen und ein breites Spektrum an Forschungs- und Pilotprojekten zu finanzieren, um zur Ermittlung der am besten geeigneten Maßnahmen beizutragen.

2. Bisherige Fortschritte bei der Umsetzung der Entschliessung

Zunächst ist es wichtig, über den Umfang der Maßnahmen der Kommission zugunsten indigener Völker und über die entsprechenden Instrumente einen Überblick zu gewinnen. Von 1998 bis 2000 wurden 21,9 Mio. EUR für Projekte bereitgestellt, die unmittelbar indigenen Völkern zugute kommen, unter anderem aus den Haushaltslinien B7-6000 (Kofinanzierung mit NRO), B7-6200, B7-6201 und B7-8110 (Umwelt und Tropenwälder), B7-7 (EIDHR/Demokratie und Menschenrechte) und der Haushaltslinie B7-210 (ECHO). Obwohl beispielsweise die Maßnahmen im Rahmen der EIDHR kein Teil der traditionellen Entwicklungszusammenarbeit sind, ergänzen sie derartige Programme und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und zum Schutz der Rechte indigener Völker.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

In den folgenden Unterabschnitten wird im Einzelnen erläutert, wie weit die Arbeiten der Kommission in den wichtigsten in der Entschließung und dem Arbeitsdokument genannten Bereichen gediehen sind. In der Entschließung und im Arbeitsdokument werden konkrete Leitlinien für die Unterstützung indigener Völker durch die Gemeinschaft und vorgeschlagen, einschließlich der Einbeziehung der Anliegen dieser Völker in Politiken, Programme und Projekte, ihrer Konsultation zu Politiken und Tätigkeiten, die sie berühren, und ihrer Unterstützung in grundlegenden thematischen Bereichen.

2.1. Einbeziehung der Anliegen indigener Völker in Politiken, Programme und Projekte

* Einbeziehung der Anliegen indigener Völker in Verfahren, Leitlinien und Handbücher

Die Kommission war bereits erfolgreich bei der Einbeziehung der Anliegen indigener Völker in eine Reihe unterschiedlicher Verordnungen, Verfahrensdokumente und Leitlinien. So wurden Maßnahmen zugunsten indigener Völker z.B. eigens in die Verordnung über die Umweltaspekte des Entwicklungsprozesses, die Verordnung über die Kofinanzierung mit NRO und die Verordnungen über Menschenrechte einbezogen [4].

[4] Verordnung (EG) Nr. 2493/2000 des Rates vom 7. November 2000, ABl. L 288 vom 15.11.2000; Verordnung (EG) Nr. 1658/98 des Rates vom 17. Juli 1998, Verordnungen (EG) Nr. 975/99 und Nr. 976/99 vom 29. April 1999, ABl. L 120 vom 8. Mai 1999.

Der überarbeitete "Leitfaden Umweltintegration" legt bei der Projektgestaltung Nachdruck auf die Einbeziehung der Forderungen und Rechte indigener Völker in bestimmten geografischen Gebieten wie Schutzgebieten und sensible Gebieten sowie auf das Erfordernis, die Auswirkungen von Projekten auf die Lebensart und die Werte der indigenen Gemeinschaften zu überwachen und den Wissensschatz der indigenen Völker zu schützen [5]. Der Leitfaden hebt die Bedeutung der "biologischen Vielfalt" für Entwicklungsprojekte und indigene Völker hervor. Die Kommission ist überzeugt, dass diese biologische Vielfalt und die Produktivität der Ökosysteme für das Überleben vieler indigener Völker wesentlich sind. In ihrer Mitteilung über den Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit weist die Kommission darauf hin, dass mehr Unterstützung erforderlich ist, um die Rechte der lokalen und indigenen Gemeinschaften zu schützen und sie in den Genuss von Vorteilen kommen zu lassen [6].

[5] Der neue von der GD Entwicklung ausgearbeitete Leitfaden zur Einbeziehung von Umweltbelangen in die wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit wird das Dokument "Environmental Impact Assessment - Guidance Note" vom April 1997 ersetzen.

[6] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über den Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit, KOM (2001) 162.

Wälder sind für indigene Völker von tiefgreifender kultureller Bedeutung und äußerst wichtig für ihren Lebensunterhalt. Die Mitteilung der Kommission über Wälder und Entwicklung sieht vor, dass indigene Völker in die Entwicklung der Politik und die Umsetzung der Maßnahmen einbezogen werden müssen [7]. In der Mitteilung wird vorgeschlagen, dass die Maßnahmen der Gemeinschaft eine Unterstützung der Anerkennung der Gewohnheitsrechte indigener Völker, die Förderung der Information, den Erfahrungsaustausch und die Untersuchung der Grundbesitzverhältnisse sowie den Schutz der Eigentumsrechte der indigenen Völker umfassen sollen. Die Kommission hat außerdem Leitlinien für Wälder und nachhaltige Entwicklung [8] veröffentlicht, in denen klargestellt wird, dass die Ökosysteme und die biologische Vielfalt nur erhalten werden können, wenn zwischen den Beteiligten, einschließlich der vom Wald lebenden indigenen Gemeinschaften, ein Einvernehmen besteht. In den Leitlinien wird bekräftigt, dass die Kommission unter keinen Umständen die Vertreibung indigener Bevölkerungsgruppen finanziell unterstützt, und vorgeschlagen, dass sich die Unterstützung auf die Entwicklung von Schulungsmaterialien konzentrieren sollte, die auf die lokalen Gegebenheiten zugeschnitten sind und auf dem Wissen und den Bräuchen der indigenen Gemeinschaften aufbauen, die gegebenenfalls in die Projektgestaltung einbezogen werden sollten.

[7] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Wälder und Entwicklung: das Konzept der EG, KOM (1999) 554.

[8] Guidelines for forest sector development co-operation: Forests in Sustainable Development, Volume 1, Strategic Approach, Europäische Kommission, Katalognr. CF-62-96-001-C, verfügbar auf: http://europa.eu.int/comm/development/forests/en/entc.htm

In ihrem Arbeitspapier über die Einbeziehung von Umweltbelangen in die wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit der EG schlägt die Kommission politische Optionen vor und gibt technische Empfehlungen ab, die die Auswirkungen von Entwicklungsmaßnahmen auf die Umwelt verringern sollen, weshalb Strategien für die Sicherung eines nachhaltigen Lebensunterhalts in die sektoralen Politiken, Strategien und Programme der Partnerländer aufgenommen werden sollten. [9] In dem Papier werden einschlägige Beispiele genannt, wie die Förderung der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen durch die lokalen Gemeinschaften und die Förderung eines gleichberechtigten Ressourcenzugangs und einer gleichberechtigten Ressourcennutzung, insbesondere auch für indigene Gemeinschaften. Die Anliegen indigener Völker wurden auch in die Leitlinien der Kommission für die Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Wasserressourcen eine nachhaltige Wasserwirtschaft einbezogen [10], denen zufolge die Projekte dem lokalen Wissen, den kulturellen Werten und den Gepflogenheiten der indigenen Bevölkerungen Rechnung tragen sollten. Die Leitlinien heben hervor, wie wichtig es ist, dass die internationalen NRO in operationeller Partnerschaft mit lokalen NRO und Organisationen indigener Völker zusammenarbeiten. Die Gemeinschaft hat finanzielle Mittel für die Verbreitung dieser Leitlinien in den AKP-Ländern bereitgestellt. [11]

[9] Internes Arbeitspapier der Kommission über die Einbeziehung von Umweltbelangen in die wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit der EG, SEK (2001) 609, Brüssel, 10.4.2001.

[10] Guidelines for water resources development cooperation - Towards sustainable water resources management, Europäische Kommission, 1998, Katalognr.: CF-16-98-966-EN-C, verfügbar auf: http://europa.eu.int/comm/development/publicat/water/en/frontpage_en.htm

[11] HR Wallingford Ltd, 'Dissemination of the Guidelines for Water Resources Development Cooperation, Projektnr. 98-24/ENV/VII, Haushaltslinie B7-6200.

Die Einbeziehung der Anliegen indigener Völker geht über die Politiken und Programme der traditionellen Entwicklungszusammenarbeit hinaus. Die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), Kapitel B7-7 des EU-Haushalts, hat erheblich zur Förderung und zum Schutz der Rechte indigener Völker beigetragen. Von 1998 bis 2000 wurden 5,8 Mio. EUR für Projekte zur Unterstützung indigener Völker bereitgestellt. Die Bedeutung dieser Thematik für die EIDHR wurde in der Mitteilung der Kommission über Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern (nachstehend "Mitteilung über Menschenrechte") [12] bekräftigt. Die Bekämpfung der Diskriminierung indigener Bevölkerungsgruppen wird darin als eine Hauptpriorität für 2002 und auf mittlere Sicht genannt. Dies spiegelt sich in dem Programmierungsdokument für die EIDHR wider, in dem 15 Mio. EUR für entsprechende Maßnahmen im Zeitraum 2002-2004 vorgemerkt sind. [13]

[12] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern, 8. Mai 2001, KOM (2001) 252.

[13] Programmierungsdokument 2002-2004 für die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte, vom 7.12.2001, SG-Bezugsnr.: E/2001/2728.

* Einbeziehung der Thematik der indigenen Völker in den politischen Dialog mit den Empfängerländern

Die EU hat auf die in der Entschließung enthaltene Anregung, die Thematik der indigenen Völker in den politischen Dialog mit den Empfängerländern einzubeziehen, reagiert. So haben die Parteien auf dem Gipfel EU-Lateinamerika im Juni 1999 (Gipfel von Rio) vereinbart, gemeinsame Programme durchzuführen und nationale Maßnahmen zu verabschieden, um

"die Rechte indigener Völker [zu] wahren und [zu] schützen, einschließlich ihres Rechts auf gleichberechtigte Teilhabe an den Chancen und Vorteilen der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung unter voller Achtung ihrer Identitäten, Kulturen und Traditionen. [14]

[14] Erklärung von Rio de Janeiro, Absätze 3 und 16, siehe: http://www.europa.eu.int/comm/external_relations/la/rio/sum_06_99.htm

Die Parteien haben außerdem vereinbart, den Ausbau von Möglichkeiten der indigenen Völker für die Beteiligung an der Planung und Umsetzung sozialer und wirtschaftlicher Entwicklungsprogramme zu fördern. [15] Im Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Abkommen von Cartagena und seinen Mitgliedstaaten Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru und Venezuela wird die Bedeutung der Förderung und des Schutzes der Rechte indigener Völker ebenfalls hervorgehoben. [16]

[15] ebd., Absätze 35,44.

[16] Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europaeischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Abkommen von Cartagena und seinen Mitgliedstaaten, Artikel 20, ABl. L 127 vom 29.4.1998, S. 11.

Im Dialog, den die EU im Rahmen der Konferenz über die nordische Dimension (Dialog über die auswärtige und grenzübergreifende Politik der Union betreffend den Ostseeraum, die Arktis und Nordwestrussland) führt, wurden die Anliegen indigener Völker ebenfalls thematisiert. Auf der Konferenz von Helsinki im November 1999 wurde darauf hingewiesen, dass den indigenen Völkern der Arktis in der Zusammenarbeit zur nordischen Dimension wachsende Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. [17] Die Außenminister waren sich einig, dass die Rechte und Interessen dieser arktischen Völker geachtet werden müssen, insbesondere was die Umwelt und die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen betrifft. Die EU unterhält außerdem einen regelmäßigen politischen Dialog mit Kanada. Für die künftige Zusammenarbeit haben beide Seiten vereinbart, die gemeinsame Unterstützung einer Konferenz und einer Reihe von Maßnahmen über die Beziehungen zwischen Forstwirtschaft, nachhaltiger Entwicklung und indigenen Völkern in Erwägung zu ziehen. [18]

[17] Konferenz der Außenminister zur Nordischen Dimension, Helsinki, 11. und 12. November 1999, Bericht über die Konferenz abrufbar auf: http://europa.eu.int/comm/external_relations/north_dim/conf/formin1/index.htm

[18] Gipfeltreffen EU-Kanada, Stockholm, 21. Juni 2001, Bericht über die Konferenz abrufbar auf: http://europa.eu.int/comm/external_relations/canada/sum06_01/north.htm

Auch der Dialog im Kontext der Aushandlung von Länderstrategiepapieren und nationalen Richtprogrammen sollte nicht außer Acht gelassen werden. In diesen Papieren werden bestimmte Arten von Maßnahmen, einschließlich des Kapazitätsaufbaus in den Organisationen der indigenen Völker, beschrieben, z.B. in der Zusammenarbeit zwischen der EU und Botsuana. [19] Im Länderstrategiepapier und im nationalen Richtprogramm für Brasilien werden die Anliegen indigener Völker als Querschnittsthema des Armutsbekämpfungsprogramms für die nördlichen und nordöstlichen Regionen anerkannt. [20] Auch im Länderstrategiepapier und im nationalen Richtprogramm für Paraguay wird die Aufmerksamkeit auf die Verletzung der Rechte indigener Völker gelenkt, die demnach die schwächste Gruppe bilden, die hinsichtlich Gesundheit, Bildung, Arbeitsplätze, Landbesitz und soziale Integration nicht gleichgestellt ist.

[19] http://www.cc.cec/home/dgserv/dev/iqsg/files/orig_csp/bw_csp.pdf

[20] http://www.cc.cec/home/dgserv/dev/iqsg/files/orig_csp/bv_csp.pdf

Im Rahmen der in diesem Programm festgelegten finanziellen und technischen Zusammenarbeit ist eine spezifische Unterstützung indigener und bäuerlicher Gemeinschaften im Chaco und für dezentrale Projekte im Zusammenhang mit der Wasserversorgung indigener und bäuerlicher Gemeinschaften vorgesehen.

Im regionalen Kontext verpflichtet ein Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit mit den Republiken Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama die Parteien, eine Zusammenarbeit zur Erhaltung der biologischen Vielfalt aufzubauen, die unter anderem auf den Interessen der indigenen Völker basiert. [21]

[21] Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Republiken Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama, ABl. L 63.

Ebenso verpflichtet ein Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit mit den Republiken Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama die Parteien, eine Zusammenarbeit zur Erhaltung der biologischen Vielfalt aufzubauen, die unter anderem auf den Interessen der indigenen Völker basiert. [22] Eine auf indigene Völker ausgerichtete Zusammenarbeit über soziale Angelegenheiten und Armut ist auch im Partnerschaftsabkommen mit Mexiko vorgesehen. [23]

[22] Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Republiken Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama, ABl. L 172 vom 30.6.1986.

[23] Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits - ABl. L 276 vom 28.10.2000.

Darüber hinaus weist die EU auch in internationalen Foren wie der UNO-Menschenrechtskommission und der UNO-Generalversammlung auf die Anliegen indigener Völker hin. Auf der 57. Tagung der UNO-Menschenrechtskommission hob die EU-Präsidentschaft hervor, dass die Menschenrechte indigener Völker unter allen Umständen uneingeschränkt gewahrt werden müssen. [24] Die EU hat insbesondere die mexikanische Regierung aufgefordert, ihre Bemühungen um die Beendigung der Diskriminierung der indigenen Bevölkerungsgruppen zu verstärken und die uneingeschränkte Achtung ihrer Menschenrechte aktiv zu fördern. Auf der genannten Tagung befürworteten alle EU-Mitgliedstaaten eine von Dänemark vorgeschlagene Entschließung, in der dem ECOSOC empfohlen wird, ein permanentes Forum für indigene Völker einzurichten.

[24] Stellungnahme der EU-Präsidentschaft zu Item 7, 57. Tagung der UN-Menschenrechtskommission, 19. März -27. April 2001.

Auf internationaler Ebene beteiligt sich die EU aktiv an den Arbeiten der unbefristeten Ad-hoc-Arbeitsgruppe für Artikel 8 Buchstabe j) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und zugehörige Bestimmungen. Nach diesem Artikel müssen die Parteien das Wissen, die Erfindungen und die Bräuche indigener und örtlicher Bevölkerungsgruppen achten, erhalten und pflegen, sofern darin traditionelle Lebensweisen zum Ausdruck kommen, die zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität von Belang sind. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe hat Fortschritte bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms erzielt, in dem sie unter anderem den Entwurf von Empfehlungen über die Durchführung von Prüfungen der kulturellen, umweltbezogenen und sozialen Auswirkungen der Entwicklungen angenommen hat, die eingeleitet werden sollen oder die sich voraussichtlich auf heilige Stätten und auf Landflächen oder Gewässer auswirken, die traditionell von indigenen und lokalen Gemeinschaften genutzt bzw. bewohnt werden. Der Beitrag der EU war für die Erzielung dieses Ergebnisses entscheidend.

Darüber hinaus war die EU - ebenfalls im Rahmen des vorgenannten Übereinkommens - einer der aktivsten Förderer der Ausarbeitung der Bonner Leitlinien für den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung des Nutzens aus ihrer Verwendung. Diese Leitlinien erstrecken sich auf sämtliche genetischen Ressourcen und die damit verbundenen Kenntnisse, Erfindungen und Bräuche, die unter das Übereinkommen fallen. Sie sollen gewährleisten, dass die Grundsätze der "vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung" und der "einvernehmlich festgelegten Bedingungen" ordnungsgemäß befolgt werden, wenn es um die Erlangung des Zugangs zu genetischen Ressourcen oder zum traditionellen Wissen indigener Völker oder lokaler Gemeinschaften geht. [25]

[25] Sowohl die oben genannten Empfehlungen als auch die Leitlinien von Bonn sollen im April 2002 auf der Sechsten Konferenz der Parteien des Abkommens über biologische Vielfalt in Den Haag endgültig verabschiedet werden.

* Systematische Überwachung von Projekten, die indigene Völker betreffen

Die Überwachung und Evaluierung sollten eine wesentliche Komponente jedes Projektszyklus bilden. In der Mitteilung über Menschenrechte wird die entscheidende Bedeutung der Überwachung, Evaluierung und Prüfung der Auswirkungen von Projekten hervorgehoben und darauf hingewiesen, dass die Kommission eine Methode für die Bewertung der menschenrechtsbezogenen Auswirkungen von Kooperationsprojekten und -programmen entwickeln und die Auswirkungen einzelner Programme und Projekte auf die Menschenrechte überwachen wird, zu denen selbstverständlich auch die Rechte indigener Völker zählen. Die Leitlinien der Kommission für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen sehen vor, dass in die Projekte Indikatoren der Sozialverträglichkeit sowie Mittel zu ihrer Überwachung und Auswertung einbezogen werden und Systeme zur Überwachung der sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Auswirkungen eingeführt werden sollten. Dies setzt voraus, dass angemessene Leistungsindikatoren für die Evaluierung während der Projektdurchführung und im Anschluss daran definiert werden. In der Mitteilung über den Aktionsplan für die biologische Vielfalt wird ebenfalls auf das Erfordernis der Beurteilung der Auswirkungen hingewiesen und angeregt, dass insbesondere die Kapazitäten nationaler und lokaler Einrichtungen für die Durchführung und Evaluierung von Umweltverträglichkeitsprüfungen ausgebaut werden, um sicherzustellen, dass der Biodiversität in den einzelnen Politiken und Programmen Rechnung getragen wird.

Der Leitfaden der Kommission zur Umweltintegration wird hervorheben, dass die Überwachung der Auswirkungen von Projekten wichtig ist, um zu ermitteln, ob sie sich nachteilig oder erheblich auf die Nutzung von Land, die Lebensweise und Werte von Gemeinschaften und indigenen Völkern auswirken. Er enthält eine detaillierte Methode für die Ermittlung der Auswirkungen auf die grundlegenden Umweltbedingungen. Zu nachteiligen Auswirkungen auf indigene Gemeinschaften können der Verlust von Land, der Verlust des Lebensunterhalts, die Veränderung oder der Verlust der traditionellen Rechte und Sitten und die Zwangsumsiedlung zählen. In dem Leitfaden wird klargestellt, dass die Überwachung sich auf den gesamten Projektzyklus, die Ermittlung der grundlegenden Umweltbedingungen sowie der potentiellen und tatsächlichen Auswirkungen der Projekte und auf die mögliche Einführung von Maßnahmen zur Milderung der nachteiligen Auswirkungen oder zum Ausgleich hierfür erstrecken sollte.

Die Überwachung von Projekten, die indigene Völker betreffen, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Anlaufstelle für diese Fragen innerhalb der Kommission, auf die im untenstehenden Abschnitt 2 eingegangen wird.

* Ausbildung von Personal in der Kommission und den Mitgliedstaaten in relevanten thematischen und geografischen Bereichen

Es sind Ausbildungsmaßnahmen erforderlich, um die Fähigkeiten des Kommissionspersonals zum Umgang mit Menschenrechtsfragen, einschließlich der Anliegen indigener Völker, zu verstärken, wodurch das Feedback der Delegationen bezüglich der Programme und Projekte, die diese Gemeinschaften betreffen, verbessert werden dürfte. Die zur Ausarbeitung dieses Berichts konsultierten Delegationen (siehe Abschnitt 2.1.5) äußerten einen deutlichen Bedarf an klareren Informationen über die indigene Thematik und forderten mehr EU-Experten vor Ort.

Die Mitteilung über Menschenrechte bestätigt das Erfordernis von Ausbildungsmaßnahmen für die Bediensteten der Kommission, wofür bereits spezifische Mittel im Rahmen von Kapitel A des EU-Haushalts bereitgestellt wurden. Die Maßnahmen, die Kommissionsbedienstete der Generaldirektion Außenbeziehungen (RELEX) in Brüssel und der Delegationen betreffen, werden möglicherweise auch für eine Schulung in der Thematik der indigenen Völker genutzt. Die Kommission wird Ausbildungsprogramme auf verschiedenen Ebenen durchführen, abhängig von den Erfahrungen der betreffenden Bediensteten und dem Grad ihrer Einbeziehung in Menschenrechtsfragen. Eine Grundausbildung in den Themen Menschenrechten und Demokratie wird für sämtliches Personal stattfinden, das den Dienst bei RELEX aufnimmt oder in eine Delegation entsandt wird. Eine fortgeschrittenere "aufgabenspezifische Ausbildung" werden diejenigen Bediensteten erhalten, die sich unmittelbar mit Menschenrechtsfragen befassen. Ein weiteres Ausbildungsniveau für entsprechendes Personal von RELEX wird die Beurteilung der Auswirkungen von Projekten auf die Menschenrechtslage betreffen. Die Kommission wird sich auf die Erfahrungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich stützen und im Rahmen der Arbeitsgruppe Menschenrechte des Rates (COHOM) mit ihnen zusammenarbeiten, insbesondere mit dem Vereinigten Königreich, Finnland und Schweden.

* Verstärkung der Koordinierung und Kohärenz innerhalb der EU

Das Arbeitsdokument ruft dazu auf, innerhalb der EU die Koordinierung in indigenen Fragen zu verstärken, und zwar mit anfänglichem Schwerpunkt auf dem Informations- und Erfahrungsaustausch zwecks Ermittlung gemeinsamer Ziele, Schwierigkeiten und Prioritäten sowie Festlegung konkreter Aktionsleitlinien. [26] Dadurch dass 2001 innerhalb der interdirektionalen Gruppe für Menschenrechte eine speziell mit der indigenen Thematik befasste Kommissionsarbeitsgruppe/Untergruppe eingesetzt wurde, um die Ausarbeitung dieses Berichts zu erleichtern, wurde die Möglichkeit geschaffen, den Informationsfluss zwischen den Kommissionsdienststellen zu verstärken und die Kohärenz bei der Prioritätenfestlegung zu verbessern. Die Kommission hat außerdem in den betreffenden Diensten Anlaufstellen für indigene Völker errichtet, die in diesem Bereich auch für eine verstärkte Koordinierung zwischen den Dienststellen sorgen.

[26] Arbeitspapier der Kommission vom 11. Mai 1998, S.16.

2001 wurde eine Konsultation mit 86 Delegationen der Kommission in Entwicklungsländern durchgeführt, um entsprechend den Empfehlungen der Entschließung Erfahrungen auszutauschen und die Festlegung von Prioritäten zu erleichtern. Der diesbezügliche Fragebogen betraf den Dialog mit den nationalen Behörden über indigene Bevölkerungsgruppen, die Identifizierung der indigenen Gemeinschaften sowie die Ermittlung ihrer Schwierigkeiten und Bedürfnisse und die von der EU im jeweiligen Land finanzierten Maßnahmen. Aus den Ergebnissen der Konsultation können einige Anregungen gezogen werden, einschließlich des Erfordernisses, vor Ort das Sachwissen über Fragen bezüglich indigener Völker zu verstärken und größere Klarheit über die für diesen Bereich verfügbaren Haushaltsinstrumente der EU zu schaffen.

In der Mitteilung über Menschenrechte wurde das Ziel bekräftigt, die Kohärenz zwischen den Arbeitsgruppen des Rates mit politischem Interesse an Menschenrechten und Demokratisierung und den mit der Außenhilfe befassten Ausschüssen zu fördern. Dadurch werden u.a. mögliche Unstimmigkeiten zwischen den Arbeitsgruppen des Rates für Menschenrechte und soziale Entwicklung und anderen Ausschüssen aufgedeckt. In der Mitteilung wird außerdem das Konzept befürwortet, Menschenrechte, einschließlich der Anliegen indigener Völker, in verschiedenen Arbeitsgruppen des Rates als übergreifendes, da mehrere Pfeiler betreffendes Thema zu behandeln. Als der Ausschuss der Mitgliedstaaten für Menschenrechte und Demokratie kürzlich zum EIDHR-Programmierungsdokument für 2002-2004 konsultiert wurde, wurde die Frage der indigenen Völker gesondert erörtert. [27] Die Mitgliedstaaten genehmigten nach einer Diskussion über das Vorgehen der Kommission in der Frage der indigenen Völker die spezifischen Ziele, die erwarteten Ergebnisse, die vorläufige Mittelzuweisung und die vorgeschlagenen Arten der Hilfe auf diesem Gebiet. In diesem Teil des Programmierungsdokuments wird ferner herausgestellt, dass die Gemeinschaft bei der Unterstützung indigener Völker weiterhin partnerschaftlich mit internationalen Organisationen, insbesondere mit Einrichtungen der UNO, zusammenarbeiten sollte.

[27] Programmierungsdokument 2002-2004 für die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte 2002-2004, Abschnitt 1.4.3.

Das Europäische Parlament hat großes Interesse an den Menschenrechtstätigkeiten der Gemeinschaft, einschließlich der Anliegen indigener Völker, und hat einzelne Projekte mitverfolgt, die Auswirkungen auf diese Gruppe haben. So äußerte das Parlament Besorgnis wegen der Belastung für das Land indigener Gemeinschaften im Javari-Tal in Brasilien, wo die Kommission ein Entwicklungsprojekt finanziert hat. Die Kommission antwortete mit ausführlichen Angaben zur Strategie und zu den Maßnahmen im Rahmen des Projekts, das auf den Schutz der indigenen Bevölkerung und ihrer forstwirtschaftlichen Ressourcen abzielte. [28] Diese Art der Überprüfung und des Informationsaustauschs ist sehr nützlich bei der Verstärkung der Kohärenz innerhalb der EU bezüglich der indigenen Thematik und solche Konsultationen sollten intensiviert werden, um die Kohärenz und Komplementarität innerhalb der EU zu gewährleisten.

[28] Schriftliche Anfrage E-0767/98 des EP-Abgeordneten Mark Watts an die Kommission, ABl. C 354 vom 19. November 1998, S. 24.

2.2. Konsultation indigener Völker

* Festlegung von Methoden und Verfahren für die Gewährleistung einer uneingeschränkten Einbeziehung der indigenen Völker in den Entwicklungsprozess

Auf der 57. Tagung der UNO-Kommission für Menschenrechte hob die EU-Präsidentschaft es als wichtig hervor, auf den allumfassenden Charakter des Entwicklungsprozesses hinzuweisen. Besondere Aufmerksamkeit solle unter anderem den indigenen Völkern gewidmet werden, um ihre uneingeschränkte Beteiligung sicherzustellen. [29]

[29] Stellungnahme der EU-Präsidentschaft zu Item 7, "The Right to Development" , Entschließung 2001/9, L15/Rev.1.

Die Kommission hat sich sehr darum bemüht, in ihrer Politik und ihren Verfahren einen partizipatorischen Ansatz zu entwickeln. In der Mitteilung über Menschenrechte wurde auf das Erfordernis hingewiesen, partizipatorische Konzepte bei der Programmgestaltung zu nutzen und die Kapazitäten der am Dialog und an der Programmdurchführung beteiligten zivilgesellschaftlichen Akteure auszubauen. [30] Der Leitfaden der Kommission zur Umweltverträglichkeit wird darauf hinweisen, dass die Konsultation der betroffenen Gemeinschaften einen festen Bestandteil der Beurteilung der Umweltverträglichkeit darstellt und dass zwecks Milderung der potentiell nachteiligen Auswirkungen die indigenen Gemeinschaften als gleichwertige Partner in die Gestaltung und Umsetzung von Bewirtschaftungsplänen einbezogen werden sollten. [31] Die Mitteilung der Kommission über Wälder und Entwicklung unterstreicht, dass ein partizipatorischer Ansatz ein grundlegendes Prinzip für jedes Projekt von der politischen Gestaltung bis hin zur Ermittlung, Beurteilung und Durchführung der Maßnahmen darstellt. [32] In den Leitlinien der Kommission für die Entwicklungszusammenarbeit wird die Bedeutung eines partizipatorischen Ansatzes unter Einbeziehung der NRO der lokalen und indigenen Gemeinschaften unterstrichen, da durch die Beteiligung der Betroffenen Gruppen die Erfolgsaussichten des Projekts verbessert werden. In den Leitlinien wird verdeutlicht, dass die Projekte nicht nur die Standpunkte der indigenen Völker berücksichtigen sollten, sondern dass auch spezifische Maßnahmen und Unterstützung in die Projekte eingebaut werden sollten, um eine wirksame Beteiligung der betroffenen Gemeinschaften sicherzustellen. [33]

[30] Mitteilung der Kommission vom 8. Mai 2001 über die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung.

[31] "Einbeziehung von Umweltbelangen in die entwicklungspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit (Entwurf).

[32] Mitteilung über Wälder und Entwicklung.

[33] Guidelines for water resources development cooperation - Towards sustainable water resources management, Europäische Kommission, 1998, Katalognr.: CF-16-98-966-EN-C, verfügbar auf:: http://europa.eu.int/comm/development/publicat/water/en/frontpage_en.htm

* Errichtung von Kontaktstellen für indigene Völker innerhalb der Dienststellen der Europäischen Kommission

Die Kommission hat praktische Mechanismen eingeführt, um die Konsultation indigener Völker zu den sie betreffenden Politiken und Tätigkeiten zu gewährleisten. Noch wichtiger ist, dass die Kommission, wie im Arbeitsdokument empfohlen, Kontaktstellen für indigene Völker in wesentlichen Dienststellen eingerichtet hat [34], zu deren Zuständigkeiten auch die technische Unterstützung des Kommissionspersonals und das Follow-up zu Maßnahmen zugunsten indigener Völker zählen. [35] Solche Kontaktstellen wurden in den Generaldirektionen Außenbeziehungen (Referat "Menschenrechte und Demokratisierung"), Entwicklung (Sachbereich "Zivilgesellschaft"), Umwelt (Sachbereich "Übereinkommen über biologische Vielfalt und indigene Völker") und EuropeAid (Referat "Demokratie und Menschenrechte") eingerichtet. Diese Kontaktstellen arbeiten eng mit den geografisch zuständigen Sachbearbeitern in den Dienststellen und Delegationen der Kommission sowie mit den Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen.

[34] Arbeitspapier der Kommission vom 11. Mai 1998, S. 15.

[35] Zu Einzelheiten der Kontaktaufnahme zu den Anlaufstellen der Kommission siehe http://www.europa.eu.int/comm/external_relations/human_rights/ip/index.htm

Die Kommission hat außerdem die Konsultation eines informellen Netzes von drei Organisationen indigener Völker, nämlich der International Alliance of Indigenous Tribal Peoples of the Tropical Forests, des Saami-Rats und der International Working Group for Indigenous Affairs (IWGIA), genutzt, um die Koordinierung, den Erfahrungsaustausch und die Transparenz bei der Projektgestaltung zu fördern.

* Ermittlung der Prioritäten der indigenen Völker selbst

Die Kommission hat eine umfassende Konsultation der indigenen Bevölkerungsgruppen durchgeführt, um deren eigene Prioritäten im Entwicklungsprozess zu ermitteln, wobei sie auf der Konsultation dieser Gruppen während der Ausarbeitung des Arbeitsdokuments im Jahr 1998 aufbaute. 2001 sandte die Kommission einen ausführlichen Fragebogen an die Organisationen der indigenen Völker, um ihre Meinungen dazu einzuholen, inwieweit die Entschließung und das Arbeitsdokument in die Praxis umgesetzt wurden. Der Fragebogen wurde ursprünglich an das Netz der Organisationen geschickt, mit denen die Kommission bereits in Kontakt stand; diese leiteten ihn dann an kleinere indigene Gruppierungen weiter. Ziel des Fragebogens war, indigene Gemeinschaften zu identifizieren, ihre rechtliche und sozioökonomische Lage, ihre Prioritäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene und - im Zusammenhang mit der Umsetzung der Entschließung - ihre Berührungspunkte mit Projekten und Programmen der EU zu ermitteln und Angaben zu ihren Beziehungen zu den Delegationen der Kommission zu erhalten.

Die Antworten zu den Fragebögen enthielten eingehende Informationen über die Situation der indigenen Völker, die bei der Projektgestaltung und -umsetzung sowie bei der Verbesserung der Gesamtstrategie der EU genutzt werden. Allerdings ging aus den Antworten auch hervor, dass bei der Information über die Arbeiten der Kommission auf diesem Gebiet und bei der Intensivierung der Kontakte zwischen den Organisationen der indigenen Völker vor Ort und den Kommissionsdelegationen größere Fortschritte gemacht werden müssen. Ein hervorstechender Aspekt war, dass die technischen und administrativen Anforderungen bei der Beantragung einer Finanzierung durch große Geber wie der EU ein Hindernis für die Beteiligung indigener Gruppen darstellen können, insbesondere für kleine Basisorganisationen, die nicht immer über die Kapazitäten für die Bewältigung komplexer Verfahren verfügen. Dadurch wird - wie im Arbeitsdokument festgestellt - deutlich, wie wichtig es ist, die kulturell geeigneten Kommunikationsmittel zu ermitteln und zu nutzen und die Beteiligung kleiner Gruppierungen zu verstärken, u.a. auch durch die Kleinstprojektregelung. Den Organisationen Rainforest Foundation und International Alliance of Indigenous and Tribal Peoples of the Tropical Forests wurde im Rahmen der EIDHR 350.014 EUR für ein Projekt mit der Bezeichnung "Meinung der indigenen Völker zur Gestaltung und Umsetzung der EU-Entschließung zu indigenen Völkern" bereitgestellt. [36] Es dient der Untersuchung und Beschreibung von sieben Fallstudien der Entwicklungszusammenarbeit der EG und ihrer Beziehungen zu indigenen Völkern und umfasst eine Konferenz, die im Jahr 2002 in Brüssel stattfinden soll. Auf dieser Konferenz werden Vertreter der Organisationen indigener Völker und europäischer NRO sowie Beamte der EU zusammentreffen, um zu erörtern, wie die Politik der EU bezüglich der indigenen Völker umgesetzt werden kann. Die Fallstudien werden die Grundlage für diese Diskussionen auf der Konferenz bilden, die vier Tage lang dauern und auch eine separate Gesprächsrunde umfassen wird, in der Vertreter der indigenen Gemeinschaften Informationen austauschen und Strategien zur Umsetzung der EU-Politik erörtern werden.

[36] Rainforest Foundation and International Alliance of Indigenous and Tribal Peoples of the Tropical Forests, 'Indigenous views on development: implementing the EU indigenous peoples policy', Projektnr. 2000/035, Haushaltslinie B7-702.

Eine weitere Erforschung der Prioritäten der indigenen Völker erfolgte durch eine Reihe regionaler Studien, die von der Kommission finanziert und vom Saami-Rat, einer Organisation indigener Völker, koordiniert wurden. [37] Ziel der 10 Regionalstudien war es, die Auswirkungen der Programme der Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern, indem Informationen über die Prioritäten indigener Völker geliefert wurden und im Einklang mit dem Arbeitsdokument ermittelt wurde, welche indigenen Völker sich in einer besonders kritischen Lage befinden. In den Studien wurden die Menschenrechtsituation der indigenen Völker, ihr Status im Rechtssystem, ihre soziale und wirtschaftliche Lage und Bedrohungen für ihre Umwelt und Kultur analysiert. Die Studien schlussfolgerten, dass Rassismus und Umwelt besondere Prioritäten darstellen. Zu weiteren ermittelten Prioritäten zählen das Erfordernis, die indigenen Völker als gleichwertige Partner in den Entwicklungsprozess einzubeziehen, das Erfordernis des Kapazitätsaufbaus in den Organisationen der indigenen Völker und die Ratsamkeit von Bündnissen mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen.

[37] Saami-Rat, 'Regionale Studien über indigene Bevölkerungsgruppen: Internationale Menschenrechte und der politische Prozess', Projektnr. MTR/VN/98/15, Haushaltslinie B7-702.

* Sicherstellen, dass indigene Völker fundierte Stellungnahmen zu bestimmten Maßnahmen der EU abgeben können

Die Kommission hat die indigenen Völker zu bestimmten Maßnahmen konsultiert, etwa zu Wahlbeobachtungsmissionen. So wurde beispielsweise bei der Wahlbeobachtungsmission in Peru im Jahr 2001 der Lage der indigenen Gemeinschaften besonders berücksichtigt, da die Gefahr ihrer Ausgrenzung und Diskriminierung während des Wahlvorgangs bestand. [38] Die Beteiligten der Mission gingen dieses Problem an, indem sie Vertreter indigener Gruppen zu den Schwierigkeiten befragten, auf die ihre Gemeinschaften bei Wahlen stoßen. In diesem Zusammenhang wurde gemeinsam mit dem Amt der Ombudsperson ein eintägiges Seminar für indigene Verbände und Gemeinschaften veranstaltet. Die Vertreter der indigenen Bevölkerungsgruppen stellten die besonderen Probleme vor, denen sie sich gegenübersehen, u.a. Unzufriedenheit mit den Wählerlisten, die fehlende Verwendung indigener Sprachen bei der Verbreitung von Wahlinformationen, die Lage der Wahlbüros und die Behandlung entlegener Siedlungen. Die Vertreter machten Vorschläge zur Lösung dieser Probleme, die die Nutzung ihrer eigenen Sprache während des Wahlvorgangs, die territoriale und kulturelle Dezentralisierung unter den verschiedenen Gemeinschaften in Peru und die staatsbürgerliche Bildung in Schulen durch Vereinbarungen mit den Wahlinstitutionen und Nichtregierungsorganisationen betrafen. Diese Forderungen wurden in den Bericht der Ombudsperson über indigene Gemeinschaften in der ersten Wahlrunde aufgenommen, der anregte, dass die Wahlinstitutionen in Koordinierung mit den Verantwortlichen der indigenen Bevölkerungsgruppen handeln sollten.

[38] Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union, Peru - Allgemeine Wahlen 2001, Abschlussbericht siehe: http://europa.eu.int/comm/external_relations/human_rights/eu_election_ass_observ/peru/final_report.pdf

2.3. Unterstützung für indigene Völker in prioritären Bereichen

Die Kommission hat anhand der unter Ziffer 2 genannten Haushaltsinstrumente 21,9 Mio. EUR für Projekte bereitgestellt, die direkt der Zielgruppe indigene Völker gewidmet sind. In dieser Zahl nicht enthalten sind die vielfältigen Projekte und Programme, die sich indirekt auf die indigenen Völker auswirken. Die Überprüfung der Maßnahmen zur Unterstützung dieser Zielgruppe ergibt, dass die Kommission Mittel für eine Reihe von in der Entschließung und im Arbeitsdokument genannten grundlegenden thematischen Bereichen zugewiesen hat. Da die Projekte zu zahlreich sind, um in einem Bericht wie diesem einzeln bewertet zu werden, werden nachstehend beispielhaft einige einschlägige Projekte beschrieben, die direkt für die Zielgruppe indigene Völker bestimmt sind oder eindeutige Auswirkungen auf indigene Gemeinschaften haben.

* Unterstützung bei den Bemühungen der Länder, die Rechte indigener Völker anzuerkennen und zu achten

Bewirtschaftungsplan in Botsuana

Die Gemeinschaft finanziert ein Programm zur Erhaltung und Nutzung der Wildfauna und -flora in Botsuana, das als wesentliche Komponente die Bewirtschaftung der Ressourcen durch die lokalen Gemeinschaften unterstützt. [39] Ziel des im Jahr 2000 eingeleiteten Programms ist die Erhöhung der Nutzeffekte für die sehr armen und schwachen Gemeinschaften, indem ihnen ermöglicht wird, Grundbedürfnisse aus eigenen Ressourcen zu decken. Das Programm, das nach einer eingehenden Konsultation mit den Betroffenen entwickelt wurde, soll eine Katalysatorfunktion bei der Stärkung der Institutionen ausüben, indem Nachdruck auf den Aufbau der Kapazitäten der lokalen Einrichtungen und des lokalen Personals und auf die Erhöhung der Wirksamkeit der vorhandenen Infrastrukturen, u.a. für die Bewirtschaftung von Schutzgebieten, gelegt wird. Darüber hinaus zielt das Programm auf eine Förderung der Zusammenarbeit mit Ministerien, anderen Regierungseinrichtungen und NRO ab. Ein wichtiger Aspekt ist die Entwicklung von Überwachungsmaßnahmen vor Ort in Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeinschaften. Das an der Durchführung beteiligte Personal arbeitet mit den lokalen Gemeinschaften an einer Bewusstseinsbildung, insbesondere mit Blick auf die Beilegung von Konflikten bei der Nutzung von Ressourcen und auf die Errichtung von "gemeinschaftlichen Nutzungsgebieten". In diesem Zusammenhang müssen die Projektmitarbeiter ein gründliches Verständnis der Motivationen und Wünsche der Gemeinschaften entwickeln und darüber wachen, ob bestimmte Gruppen innerhalb der Gemeinschaften uneingeschränkt an dem Programm teilgenommen und davon profitiert haben.

[39] Programm zur Erhaltung und Nutzung der Wildfauna und -flora, Projektnr. ACP/BT/005, 8. EEF.

* Bildungsmaßnahmen für indigene Völker

Aufbau von Gemeinschaften durch Bildung

Für ein von der NRO Novib gemeinsam mit "Inter-Mountain Peoples Education and Culture in Thailand Association" (IMPECT) koordiniertes Projekt wurden 1999 151.456 EUR bereitgestellt. [40] Mit der Initiative sollten durch Bildungsmaßnahmen der Aufbau von Gemeinschaften, die Organisation und der Kapazitätsaufbau bei Bergstämmen in Thailand unterstützt werden, wovon 100 Dörfer und schätzungsweise 45.000 Menschen betroffen waren. Ein wichtiges Ziel der Maßnahmen bestand darin, die Hochlandbevölkerung zu ermutigen, ihre Kultur und ihr Wissen zu erhalten und an die neue Generation weiterzuvermitteln. Das Programm umfasste Bildungsmaßnahmen in den Bereichen Umweltschutz, Menschenrechte und Rechte der Gemeinschaften sowie Ausbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter der Organisationen der Gemeinschaften, einschließlich Entwicklung von Führungsfähigkeiten und technischen Fähigkeiten. Bei dem Projekt wurde Nachdruck auf die Befähigung der lokalen Gemeinschaften gelegt, die Verantwortung für ihre Bildungsmaßnahmen selbst zu übernehmen.

[40] NOVIB, 'Inter-Mountain People Education and Culture in Thailand Association's Operational Plan', Projektnr. PVD /99/936, Haushaltslinie B7-6000.

* Kapazitätsaufbau bei indigenen Organisationen

Stärkung von Basisorganisationen

Die International Working Group for Indigenous Affairs (IWGIA) erhielt im Jahr 2000 über 1,1 Mio. EUR für die Koordinierung von Kleinstprojekten, die von Basisorganisationen indigener Völker durchgeführt wurden. [41] Dank solcher Maßnahmen kann das Programm rasch und äußerst flexibel auf die Bedürfnisse der Basisorganisationen eingehen. Ein prioritäres Ziel der Initiative war der Aufbau der Kapazitäten kleiner NRO, um ihre Beteiligung an Entscheidungen zu stärken, die ihren Lebensunterhalt und ihre Lebensweise betreffen. Zu den spezifischen Maßnahmen des Programms gehörten die Stärkung der institutionellen Kapazität und Infrastruktur einzelner Organisationen, einschließlich der Weiterentwicklung ihrer Dokumentations-, Forschungs- und Veröffentlichungskapazitäten, der Schulung der Mitarbeiter in wichtigen Menschenrechtsfragen, der Erleichterung der Teilnahme indigener Völker an nationalen und internationalen Seminaren und der Knüpfung von Kontakten zwischen den Organisationen.

[41] International Working Group for Indigenous Affairs (IWGIA), 'Indigenous peoples, human rights and capacity building', Projektnr. MTR/VN/98/138, Haushaltslinie B7-7020.

* Netzzusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen indigenen Völkern

Netzzusammenarbeit im Amazonasgebiet

Die Latin American Association for Human Rights (ALDHU) erhielt 2000 einen Zuschuss von 603.397 EUR für die Errichtung eines Radionetzes zur Förderung der Kommunikation zwischen den Amazonasvölkern und für den Schutz ihrer Lebensweise und des Ökosystems im Amazonasgebiet. [42] Durch das Netz wurden 25 Radiostationen in Bolivien, Brasilien, Kolumbinen, Ecuador, Peru und Venezuela per Satellit verbunden. Wichtigste Ziele des Projekts waren die Koordinierung der nationalen und regionalen Partnerschaften zwischen den Organisationen der indigenen Völker und die Stärkung des Bewusstseins der internationalen Gemeinschaft für die Probleme und Errungenschaften der indigenen Gemeinschaften in der Region. Die Projekttätigkeiten umfassten u.a. eine ausführliche, von Experten unterstützte Planung der thematischen Gestaltung des Netzes, Workshops zur Bildung von Kommunikationsgruppen und zum Erfahrungsaustausch zwischen ihnen, die Ausbildung eines mehrsprachigen Produzenten und die Produktion von Sendungen über indigene Fragen. Eine zusätzliche Funktion des Radionetzes ist die Einbeziehung der indigenen Gemeinschaften in die operationellen Aspekte des Rundfunks, d.h. sowohl Betrieb als auch technische Infrastruktur. ALDHU erhielt als Koordinator dieses Projekts 2001 den Menschenrechtspreis der französischen Regierung.

[42] Asociacion Latinoamericana para los Derechos Humanos (ALDHU), 'Ein Radionetz für das Amazonasbecken', Projektnr. T-2000/144, Haushaltslinie B7-7030.

* Verbesserung des Schutzes der Kenntnisse, Erfindungen und Bräuche indigener Völker

Forschung und Bewusstseinsbildung hinsichtlich der Bräuche indigener Völker

Die EG gewährte im Jahr 2000 für eine internationale Studie des Saami-Rats über Kultur, Bräuche und Traditionen indigener Völker einen Beitrag von 353.868 EUR. [43] Die Projektmethodik besteht in der Nutzung von Studien aus Afrika, dem Pazifik, Nord- und Südamerika, Asien, Australien und Europa, um die Bräuche, Kulturen, Traditionen und Identitäten der indigenen Völker zu dokumentieren und eine vergleichende Analyse zu erstellen. Die Entwicklung praktischer Mittel für die Prüfung und Gestaltung der Politik stellt ein wichtiges Element für einen wirksamen nationalen und internationalen Schutz des Gewohnheitsrechts und der Gepflogenheiten dar. Hier können die positiven Beiträge zu Recht und Demokratie hervorgehoben werden, die die indigenen Völker im Zusammenhang mit dem Schutz ihrer Kultur und ihres Gewohnheitsrecht bereits geleistet haben und weiterhin leisten. Leitlinien und Aktionen zum Schutz der indigenen Kulturen und Traditionen, einschließlich einer Videopräsentation, wurden unter den indigenen Gemeinschaften verbreitet und dürften das Bewusstsein für diese Fragen schärfen. Eine aus Experten für indigene Völker bestehende informelle Beratungsgruppe bildet eine zentrale Komponente dieser Initiative.

[43] Saami-Rat, 'Comparative analysis of culture, indigenous customs and traditions', Projektnr. T-2000/141, Haushaltslinie B7-7020.

3. Weiterer Handlungsbedarf

Wie in diesem Bericht mehrfach hervorgehoben, handelt es sich bei der Unterstützung der indigenen Völker durch die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten um ein Politik- und Handlungsfeld, das sich ständig weiterentwickelt. Die Entschließung und das Arbeitsdokument bilden eine konkrete Grundlage für den Aufbau einer umfassenden Politik und die Verbesserung der Wirkung der finanzierten Tätigkeiten. Dies ist eine fortlaufende Aufgabe, und die in Abschnitt 2 enthaltene Überprüfung zeigt, dass die Gemeinschaft solide Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele gemacht hat. Nachstehend werden die Bereiche aufgeführt, in denen noch mehr getan werden könnte.

Was die Einbeziehung der Anliegen indigener Völker in Politiken, Programme und Maßnahmen angeht, so ist dieses "Mainstreaming" eine umfangreiche Aufgabe. Das Spektrum der Tätigkeiten mit potentiellen Auswirkungen auf indigene Völker ist breit und die Methodik für das Mainstreaming muss weiterentwickelt werden. Wo Projekte als für indigene Gemeinschaften relevant bewertet werden, sollten sie systematisch auch entsprechend ausgewiesen werden. Neben einem Verweis auf Menschenrechtsfragen sollten sie einen spezifischen Verweis auf indigene Fragen enthalten, so dass ein Projekt leicht identifiziert und während des gesamten Projektzyklus überwacht werden kann. Auf diese Weise kann die Kommission eine zentrale Datenbank der Maßnahmen anlegen, durch die indigene Völker unterstützt werden. Bei der Koordinierung und Kohärenz der Aktion der EU besteht noch Raum für eine Verstärkung der Zusammenarbeit innerhalb der Kommission, zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie zwischen der Kommission und anderen Organisationen und Gebern, die indigene Völker unterstützen. Die Anlaufstellen in der Kommission können hier eine Schlüsselfunktion übernehmen.

Die Einbeziehung spezifischer Leitlinien zum Schutz der Rechte indigener Völker in die Verfahrensdokumente und -handbücher der Kommission in Bereichen wie Umweltverträglichkeit und Ressourcenbewirtschaftung stellt eine positive Entwicklung dar und sollte in alle entsprechenden Dokumente der Gemeinschaft übernommen werden, die für indigene Völker relevant sind. Auch wenn die Leitlinien den jeweiligen Handlungskontext widerspiegeln müssen, sollten grundlegende gemeinsame Schutzstandards in alle betreffenden Handbücher aufgenommen werden. Vor dem Hintergrund des Mainstreaming sollten die prioritären Maßnahmen auch die Schulung von Kommissionspersonal in den Rechten indigener Völker und den potentiellen Auswirkungen von Projekten umfassen, sowohl als spezifische Schulungen als auch im Rahmen der allgemeinen Schulung in Menschenrechtsfragen. Die Entwicklung geeigneter Erfolgsindikatoren und methodischer Instrumente für die Bewertung von Projekten, die indigenen Angelegenheiten Priorität einräumen, sollte ebenfalls vorrangig behandelt werden. Neben dem Rückgriff auf beste Praktiken aus anderen Bereichen wie Genderfragen werden die Mainstreaming-Maßnahmen in Verbindung mit dem Follow-up zur Mitteilung über Menschenrechte erfolgen, bei dem die Einbeziehung von Menschenrechten und Demokratisierung in die Außenhilfe, die Schulung des Personals und die Entwicklung von Erfolgsindikatoren und Überwachungsmethoden Priorität erhalten werden.

Es wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Konsultation der indigenen Völker zu intensivieren, vor allem mit Hilfe etablierter NRO wie den am informellen Europäischen Netz beteiligten Organisationen, die in Brüssel zusammentreffen. Die Auswertung der an die Kommissionsdelegationen versandten Fragebögen deutet darauf hin, dass noch mehr Fortschritte bei der Vermittlung von Informationen über die Arbeiten der EU an kleinere Basisorganisationen in Entwicklungsländern möglich sind. Die Kapazitäten kleinerer Organisationen für die Bewältigung der Verwaltungsverfahren der Kommission kann ebenfalls ein Hindernis für einen zielgerichteten Einsatz der Hilfe dort, wo sie am meisten benötigt wird, darstellen. Die verstärkte Rolle der Delegationen bei der Verwaltung von Kleinstprojekten wird hier hilfreich sein und entspricht dem in dem Arbeitsdokument enthaltenen Vorschlag, mehr Maßnahmen kleinerer Größenordnung zu unterstützen.

Wenngleich politische Zusagen und technische Verfahren zur Erleichterung der Einbeziehung der indigenen Völker in den gesamten Projektzyklus bestehen, kann dies noch in größerem Umfang genutzt werden. Wo indigene Anliegen durch Mainstreaming und Konsultation als für ein Projekt relevant ermittelt wurden, sollten in die Projekte systematisch Maßnahmen zur Einbeziehung indigener Vertreter in alle Stadien vom Projektentwurf bis zur Evaluierung eingebaut werden.

4. Schlussfolgerungen

Mit der Entschließung des Rates (Entwicklung) vom November 1998, die sich auf die Leitlinien aus dem Arbeitsdokument der Kommission stützt, wurde die Grundlage für eine umfassende Politik der EU zur Unterstützung indigener Völker gelegt. Die Entschließung spiegelt wider, dass in der EU weitgehendes Einvernehmen darüber herrscht, dass Partnerschaften mit indigenen Gemeinschaften aufgebaut werden müssen und dass die Anliegen dieser Gemeinschaften in alle entsprechenden Politiken und Programme der Union einzubeziehen sind.

In diesem Bericht wurde untersucht, mit welchen praktischen Mitteln die Kommission auf die Ziele der Entschließung hingearbeitet hat. Bei ihrer Verwirklichung wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Was die Einbeziehung der Anliegen indigener Völker anbelangt, so wurden spezifische Leitlinien in Verordnungen, politische Stellungnahmen und praktische Handbücher der Kommission aufgenommen. Es gibt inzwischen Verfahren für die Ausbildung von Kommissionspersonal in bestimmten Menschenrechtsfragen wie der indigenen Thematik, und die Koordinierung von Informationen innerhalb der Kommission wurde verbessert. Die EU hat den Rechten indigener Völker in internationalen Foren und in ihrem Dialog mit den Partnerländern Geltung verschafft, u.a. bei der Aushandlung der Länderstrategien.

Die Konsultation der indigenen Völker wurde von der Kommission sehr ernst genommen; so wurden Anlaufstellen in mehreren Generaldirektionen eingerichtet, Forschungsprogramme finanziert, um zur Ermittlung der Prioritäten der indigenen Völker selbst beizutragen, und Verfahren eingeführt, um sicherzustellen, dass die indigenen Völker uneingeschränkt in den Entwicklungsprozess einbezogen werden, indem unter anderem spezifische Maßnahmen zur Erleichterung ihrer Beteiligung in die Projekte eingebaut werden.

Von 1998 bis 2000 stellte die Kommission fast 22 Mio. EUR für Projekte bereit, mit denen indigene Völker direkt unterstützt wurden. Diese Mittel wurde in die in der Entschließung und im Arbeitsdokument vorgeschlagenen wichtigsten Bereiche gelenkt, wozu u.a. die nationalen Bemühungen um die Achtung der Rechte indigener Völker, Bildungsmaßnahmen zu ihren Gunsten, den Kapazitätsaufbau in indigenen Organisationen und die Entwicklung neuer Netze für indigene Völker zählten.

Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich jedoch nicht um eine "Auflistung guter Taten". Er dient vielmehr dazu, den Beitrag der Gemeinschaft zu einem entstehenden Politik- und Handlungsbereich darzustellen und aufzuzeigen, wo noch weitere Fortschritte erforderlich sind. Es wird festgestellt, dass die umfangreiche Aufgabe des Mainstreaming erfordert, dass die für indigene Völker relevanten Projekte entsprechend ausgewiesen werden und dass innerhalb der Kommission eine zentrale Datenbank zu diesem Thema errichtet wird. Außerdem sollten Leitlinien bezüglich der Rechte indigener Völker systematisch in einschlägige Verfahrensdokumente aufgenommen werden. Die Ausbildung des Kommissionspersonals in Menschenrechtsfragen und die Entwicklung geeigneter Erfolgsindikatoren und Überwachungsmechanismen sollte in Verbindung mit den Arbeiten erfolgen, die im Anschluss an die Mitteilung über Menschenrechte durchgeführt werden müssen.

In dem Bericht werden laufende Bemühungen empfohlen, um den Informationsaustausch zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten zu verbessern und zu gewährleisten, dass von der Konsultation mit den Organisationen der indigenen Völker auch kleine Basisorganisationen in Entwicklungsländern erfasst werden, die am besten durch Maßnahmen kleinerer Größenordnung unterstützt werden können. Wenn indigene Anliegen als für ein Projekt relevant ermittelt werden - so ein Ergebnis des Berichts - dann sollten in die Projekte systematisch Maßnahmen zur Einbeziehung indigener Vertreter in alle Stadien des Projektszyklus eingebaut werden.

Selbstverständlich werden die Arbeiten der Kommission zur Umsetzung der Entschließung auf der seit 1998 geschaffenen soliden Grundlage fortgesetzt, und zwar unter Beteiligung unserer Partner aus den indigenen Gemeinschaften, deren Prioritäten für die eigene Entwicklung eine ausschlaggebende Rolle bei der Gestaltung der Entwicklungs zusammenarbeit der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten spielen werden.

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