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Document 52001DC0712

Bericht der Kommission - Fünfter Bericht der Kommission über Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen - Ein integrierter europäischer Finanzmarkt - Europa muss seinen Zeitplan einhalten

/* KOM/2001/0712 endg. */

52001DC0712

Bericht der Kommission - Fünfter Bericht der Kommission über Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen - Ein integrierter europäischer Finanzmarkt - Europa muss seinen Zeitplan einhalten /* KOM/2001/0712 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION - Fünfter Bericht der Kommission über Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen - Ein integrierter europäischer Finanzmarkt - Europa muss seinen Zeitplan einhalten

Einleitung

Im Juni 2001 stufte die Kommission die bei der Integration der Finanzmärkte erzielten Fortschritte insgesamt als zufriedenstellend ein. [1] Doch wies sie auf eine Reihe von Fällen hin, die innerhalb kurzer Zeit zeigen würden, ob tatsächlich der politische Wille zur Einhaltung der vom Europäischen Rat für den Aktionsplan für Finanzdienstleistungen gesetzten Fristen (2005 bzw. 2003 für die Wertpapiermärkte) besteht. Sollte es nicht gelingen, bestimmte Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen, könnte dies die Einhaltung des Zeitplans insgesamt gefährden. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden schon damals als schwierig eingestuft. Jede Verzögerung würde den Kosten- und damit den Konsolidierungsdruck auf den nach wie vor fragmentierten Finanzsektor erhöhen.

[1] Vierter Fortschrittsbericht: «Finanzdienstleistungen - Politische Herausforderungen», Juni 2001, KOM(2001)286 endg.

Vor diesem Hintergrund wurde auch der fünfte Fortschrittsbericht mit Unterstützung der persönlichen Vertreter der Wirtschafts- und Finanzminister im Rahmen der Politischen Gruppe für Finanzdienstleistungen erstellt. Die drei zentralen Botschaften an den Rat ECOFIN lauten:

- Ein integrierter europäischer Finanzsektor ist und bleibt als Motor für Wachstum und Beschäftigung wichtiger denn je. Auch kann er Volatilität abfedern und so in der derzeitigen turbulenten Wirtschaftslage einen Pol der Stabilität bilden;

- Seit dem letzten Bericht wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Dennoch gibt das Umsetzungstempo Anlass zur Sorge und bleibt zu hoffen, dass der Aktionsplan fristgerecht und im Einklang mit den sukzessiven politischen Erklärungen des ECOFIN- und des Europäischen Rates umgesetzt werden kann;

- Eine umfassende, kritische Halbzeit-Bestandsaufnahme tut Not, die über den erreichten Integrationsstand und den weiteren Handlungsbedarf Aufschluss gibt. Darauf müssen politische Taten folgen.

Die Integration des europäischen Finanzsektors ist notwendiger denn je

Erstens als Pol der Stabilität

Nach den tragischen Ereignissen in den USA am 11. September gelangte der Europäische Rat auf seiner Sondersitzung am 21. September in Brüssel zu dem Schluss, dass die konjunkturelle Abschwächung zwar stärker ausfallen würde als erwartet, die Länder der Eurozone aber "aufgrund der einheitlichen Währung vor den Schockwirkungen, die mit den Währungsschwankungen verknüpft sind, geschützt sind". Integrierte Finanzdienstleistungsmärkte sind eine Voraussetzung dafür, die Vorteile des Euro voll ausschöpfen und für den EU-Finanzsektor auf Dauer Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten zu können.

Globale und europäische Finanzmärkte haben trotz Volatilität besonnen auf die Ereignisse reagiert, was zu größer Risikoscheu, potenziell geringerer Liquidität und höheren Spannen geführt hat. Die enge und rasche Zusammenarbeit zwischen Federal Reserve, Europäischer Zentralbank und anderen Zentralbanken hat für Liquidität und Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte gesorgt.

Die Aktienmärkte mussten anfangs schwere Verluste hinnehmen, konnten diese in der Folge jedoch wieder ausgleichen. Bedenklich stimmen insbesondere die Konsequenzen des Aktienkursrückgangs für die Versicherungsbranche, wo Aktien einen erheblichen Anteil der Anlagen (30 %) ausmachen. Die genauen Auswirkungen dieses Kursrückgangs lassen sich ebenso wenig beziffern, wie definitive Angaben über die aus dem 11. September resultierenden Versicherungsansprüche vorliegen (die Schätzungen reichen von 20 bis 80 Mrd. USD).

Die Aufsichtsbehörden haben sich gemeinsam um eine Eindämmung der Ansteckungsgefahr bemüht. Aufgrund der Wechselwirkungen zwischen einem verlangsamten Wirtschaftswachstum und einer möglichen Anfälligkeit des Finanzsystems muss die Entwicklung jedoch auch weiterhin aufmerksam verfolgt werden, um etwaigen Sekundäreffekten umsichtig und verantwortungsvoll begegnen zu können.

Der Aktionsplan enthält eine Reihe von Maßnahmen, mit denen die Konsequenzen von Ungewissheit und nach unten korrigierten Wirtschaftsaussichten für den Finanzmarkt unmittelbar abgedämpft werden können. Bei Finanzdienstleistungsunternehmen ist das oberste Ziel nach wie vor die finanzielle Solidität - strenge Aufsichtsvorschriften für Banken, Wertpapierhäuser und Versicherungsunternehmen, die den tatsächlichen Risiken dieser Unternehmen Rechnung tragen, sind notwendiger denn je. Diese müssen über angemessene Rückstellungen, Rücklagen und ein angemessenes Risikomanagement verfügen, um kritische Zeiten überstehen zu können. Prioritär ist in diesem Zusammenhang die politische Einigung über die vorgeschlagene Sicherheiten-Richtlinie, die einer möglichen Bonitätsminderung und einem erhöhten Ansteckungsrisiko entgegenwirken kann. Diese könnte bis Ende des Jahres erzielt werden. Die Kommission wird Anfang nächsten Jahres eine Mitteilung über Clearing und Abrechnung veröffentlichen und darin neben anderen, für die Stabilität des Finanzsystems relevanten Fragen auch untersuchen, wie die Effizienz in der EU gesteigert werden kann. Auf sektoraler Ebene arbeiten die Aufsichts- und Regulierungsbehörden der EU an politischen Maßnahmen, die sich auf EU-Ebene als notwendig erweisen könnten. Der Runde Tisch der Regulierungsbehörden sorgt darüber hinaus für Koordinierung zwischen den verschiedenen europäischen Ausschüssen, um zu gewährleisten, dass branchenübergreifende Fragen kohärent und effizient angegangen werden. [2]

[2] Der Runde Tisch der Regulierungsbehörden wurde auf Initiative der Kommission Anfang 2000 informell ins Leben gerufen und damit der Aufforderung des Wirtschafts- und Finanzausschusses entsprochen, die branchenübergreifende Zusammenarbeit auf internationaler Ebene zu intensivieren und den Informationsaustausch zwischen den sektoralen Aufsichts- und Regulierungsbehörden zu fördern. Er setzt sich aus den Vorsitzenden folgender EU-Regulierungs- und Aufsichtsgremien zusammen: Beratender Bankenausschuss, Ausschuss für Bankenaufsicht der EZB, Kontaktgruppe der Bankaufsichtsbehörden, Versicherungsausschuss, Konferenz der Versicherungsaufsichtsbehörden, Europäischer Wertpapierausschuss und Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden.

Die jüngsten Entwicklungen haben gezeigt, dass die Integration der europäischen Finanzmärkte als Motor für Wachstum und Beschäftigung, als Puffer gegen Marktvolatilität und Pol wirtschaftlicher Stabilität notwendiger ist als je zuvor. Ein stabiler, solider EU-Rechtsrahmen kann auch in einer erweiterten Union wesentlich dazu beitragen, etwaige Risiken für die Finanzmarktstabilität einzudämmen. [3]

[3] Um die Überwachung der Umsetzung des Aktionsplans zu verstärken, entwickelt die Kommission derzeit eine Reihe finanzieller Indikatoren, deren Hauptziel es ist, den Integrationsstand und die Effizienz des EU-Finanzmarkts zu quantifizieren, und die zur Festlegung der künftigen Politik herangezogen werden sollen. Diese dürften in den nächsten Monaten vorliegen.

Zweitens zur Terrorismusbekämpfung

Die Angriffe auf die USA verlangen eine konzertierte und intensivierte Terrorismusbekämpfung auf allen Ebenen. Den Terroristen müssen die Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Aktivitäten entzogen werden. Daher ist die Verstärkung des rechtlichen Rahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche auf EU-Ebene wie weltweit von höchster Priorität. Die Einigung, die der Rat "Wirtschaft und Finanzen" und "Justiz und Inneres" auf der gemeinsamen Sitzung am 16. Oktober in Bezug auf die Geldwäsche-Richtlinie erzielten, und die Annahme des Vorschlags im Mitentscheidungsverfahren stellen einen wesentlichen Schritt in diese Richtung dar. Mit der Ausweitung der Pflicht zur Identitätsfeststellung und zur Meldung bringt die Union klar ihre Entschlossenheit zum Ausdruck, gegen die Finanzierung von Straftaten und Terrorismus vorzugehen. Auch bei der vorgeschlagenen Richtlinie über Marktmissbrauch dürfte bis Ende des Jahres eine politische Einigung erzielt werden können. Diese Richtlinie wird die Finanzmärkte vor Insider-Geschäften und Marktmanipulation schützen. Darüber hinaus forderte der Rat ECOFIN/JI die Kommission auf seiner gemeinsamen Sitzung am 16. Oktober auf, bis Ende des Jahres einen Schlussbericht über die Überwachung grenzüberschreitender Bargeldbewegungen vorzulegen.

Die Arbeitsgruppe "Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche" auf allen Ebenen zu unterstützen, ist in diesem Zusammenhang von höchster Bedeutung. Ihr Mandat und der Geltungsbereich ihrer 40 Empfehlungen wurden unlängst ausgeweitet. Durch eine Lockerung der Vorschriften über das Bankgeheimnis und eine Erhöhung der Transparenz juristischer Personen lassen sich Finanztransaktionen von Terroristen rascher und effizienter als bisher ermitteln und zurückverfolgen.

Drittens zur vollen Ausnutzung der bevorstehenden Einführung von Euro-Banknoten und -Münzen

Der Europäische Rat gab am 19. Oktober in Gent eine Erklärung über die Vorbereitung des Inumlaufbringens der Euro-Banknoten und -münzen ab, die sich auf einen Evaluierungsbericht der Kommission stützte. Darin würdigte der Europäische Rat die historische Bedeutung der Euro-Einführung und wies auf den Nutzen für Bürger und Unternehmen in der EU hin. Er stellte mit Befriedigung fest, dass die Vorbereitungen in vollem Gange sind, rief aber dazu auf, einigen Punkten besondere Aufmerksamkeit zu schenken. So müssten die grenzübergreifenden Zahlungssysteme verbessert und die Gebühren für Auslandszahlungen gesenkt werden. Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro sind derzeit weitaus kostspieliger als entsprechende Inlandszahlungen. [4] Der Europäische Rat forderte den Rat "Wirtschaft und Finanzen" deshalb auf, vor seiner Tagung in Laeken den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Senkung der Bankgebühren bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro zu verabschieden. Diese Verordnung wird es den europäischen Bürgern ermöglichen, grenzüberschreitende Zahlungen ebenso problemlos und kostengünstig zu tätigen wie entsprechende Inlandszahlungen.

[4] Bankgebühren: wesentliche Ergebnisse der neuen Kommissionsstudie, MEMO/01/294, 20. September 2001, siehe http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/finances/payment/directives/index.htm

Um einen einheitlichen Markt für alle zu schaffen, sind jedoch weitere politische Anstrengungen erforderlich. So müssen der Verbraucherschutz verbessert und der grenzübergreifende Handel vereinfacht werden. Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" hat zu diesem Zweck bereits eine Strategie für die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen [5] angenommen. Die Kommission arbeitet derzeit in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen neuen Fahrplan für einen einheitlichen Finanzmarkt für den Endverbraucher aus, der drei Elemente enthält:

[5] Bericht der FSPG an den Ecofin-Rat vom 7. Mai 2001.

- Ein Konvergenzprogramm, das sowohl vertragliche wie außervertragliche Regeln abdeckt und dem Verbraucher aussagekräftige und vergleichbare Informationen sichern soll. Ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung dieser Konvergenz wird die Verabschiedung der Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sein. Zusammen mit der Kommissionsmitteilung "Elektronischer Geschäftsverkehr und Finanzdienstleistungen" [6] wird sie für den Internet-Handel mit Finanzdienstleistungen für den Endverbraucher von zentraler Bedeutung sein.

[6] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Elektronischer Geschäftsverkehr und Finanzdienstleistungen", 2001, KOM(2001) 66 endg.

- Gezielte Maßnahmen, die die Sicherheit elektronischer Zahlungen innerhalb der Union erhöhen und den Verbrauchern die in diesem Bereich notwendige Rechtssicherheit verschaffen und so sein Vertrauen in Internet-Zahlungen und grenzüberschreitende Rechtsmittel erhöhen sollen.

- Verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden des Aufnahmemitgliedstaates und des Mitgliedstaates, in dem der Anbieter seinen Sitz hat.

Zu diesem Zweck wird die Kommission insbesondere

- die in ihrer Mitteilung über elektronischen Geschäftsverkehr und Finanzdienstleistungen angekündigte Analyse durchführen, um Mitgliedstaaten und Diensteanbieter zu unterstützen und die Einhaltung der E-Commerce-Richtlinie zu erleichtern, sowie

- eine Überarbeitung und Aktualisierung der Verbraucherkredit-Richtlinie vorschlagen (voraussichtlich Ende 2001).

Der im Februar angenommene Aktionsplan zur Betrugsbekämpfung [7] wird ebenfalls helfen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in grenzübergreifende Zahlungssysteme zu erhöhen, und zur Entwicklung des elektronischen Handels beitragen. Betrug und Fälschung von Karten und anderen grenzübergreifend verwendeten, bargeldlosen Zahlungsmitteln nehmen zu. Das Betrugsvolumen in der EU wird auf derzeit 600 Mio. Euro jährlich geschätzt. Hauptziel des Plans ist es, die Sicherheit von Zahlungsmitteln in technischer und rechtlicher Hinsicht zu erhöhen, den Informationsaustausch zu intensivieren und Aus- und Fortbildung aller Beteiligten zu verbessern.

[7] Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, die Europäische Zentralbank, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und Europol zur Vorbeugung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln, KOM(2001) 11 endg.

Zwar wurden bedeutende Fortschritte erzielt...

Die politische Einigung, die am 27. September im Rat "Binnenmarkt" über die Fernabsatz-Richtlinie erzielt wurde, stellt einen großen Durchbruch in Richtung eines integrierten Finanzmarkts für Verbraucher dar. Sie wird die im Januar nächsten Jahres in Kraft tretende E-Commerce-Richtlinie ergänzen. Auch die endgültige Verabschiedung der Geldwäsche-Richtlinie, die die Maßnahmen der Union zur Bekämpfung der Geldwäsche verstärken soll, ist als entscheidender Fortschritt anzusehen. Das am 8. Oktober 2001 förmlich verabschiedete Statut der Europäischen Gesellschaft ist ein weiterer Schritt zur Integration des EU-Finanzmarkts. Es bietet Unternehmen, die auf einer gesamteuropäischen Rechtsgrundlage tätig sein wollen, eine fakultative Rechtsform.

Die förmliche Annahme der OGAW-Richtlinien und der Richtlinie über die Solvabilitätsspanne für Versicherungsunternehmen [Solvabilität I] steht unmittelbar bevor. Für die vorgeschlagene Richtlinie über Versicherungsvermittlung strebt der Ratsvorsitz eine politische Einigung auf der Ratssitzung "Binnenmarkt" am 26. November an. Die im Bericht des Ausschusses der Weisen [8] vorgeschlagenen Ausschüsse sind nunmehr eingesetzt. Sie werden der Kommission bei der Aufgabe, Teile des Aktionsplans umzusetzen, eine wichtige Hilfe sein.

[8] Der am 15. Februar 2001 veröffentlichte Schlussbericht des Ausschusses der Weisen, in dem Alexandre Lamfalussy den Vorsitz führte, kann abgerufen werden unter: http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/finances/general/lamfalussyde.pdf

Ausführliche Informationen über den aktuellen Stand der Umsetzung der 42 Aktionsplan-Maßnahmen sind nunmehr über das Internet erhältlich. [9] Wie Abbildung 1 zeigt, werden 25 der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen Mitte Dezember endgültig abgeschlossen sein. Neun dieser Maßnahmen sind von Rat und Parlament förmlich verabschiedete Rechtsakte. [10] Bei den restlichen 16 handelt es sich um Beschlüsse, Mitteilungen, Empfehlungen oder Berichte. [11] Derzeit arbeitet die Kommission an acht weiteren Maßnahmen des Aktionsplans. Sechs davon sind Legislativvorschläge, wie die Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften für Banken und Wertpapierfirmen und die Überarbeitung der Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie (die beide für nächstes Jahr geplant sind).

[9] http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/finances/actionplan/index.htm

[10] OGAW-Richtlinien, Richtlinie Solvabilitätsspannen für Versicherungsunternehmen [Solvabilität I], Geldwäsche, Liquidation von Kreditinstituten, Liquidation von Versicherungsunternehmen, E-Geld, zur Änderung der Vierten und Siebenten Gesellschaftsrechtsrichtlinie, über den Informationsaustausch mit Drittländern und das Statut der Europäischen Gesellschaft.

[11] Wie die Empfehlungen der Kommission über die Vermarktung von Hypothekarkrediten und die Abschlussprüfung, die Mitteilung über elektronischen Geschäftsverkehr und Finanzdienstleistungen und der Beschluss der Kommission zur Einsetzung eines europäischen Wertpapierausschusses.

Abbildung 1 Stand der Umsetzung des Aktionsplans

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

doch geben einige Punkte nach wie Anlass zur Sorge

Die unlängst vom Europäischen Parlament gefällte Entscheidung, die vorgeschlagene Übernahmeangebote-Richtlinie nach zwölfjährigen Verhandlungen und einem Vermittlungsverfahren abzulehnen, stellt einen schweren Rückschlag dar. Diese Richtlinie sollte beim Versuch einer feindlichen Übernahme in erster Linie dem Schutz von Minderheitsaktionären dienen und war vom Europäischen Rat als wichtiger Bestandteil eines einheitlichen Finanzmarkts eingestuft worden. Die Kommission wird Anfang nächsten Jahres nach Anhörung einer derzeit tagenden hochrangigen Expertengruppe [12] einen geänderten Vorschlag vorlegen.

[12] Diese wurde von der Kommission im September 2001 eingesetzt. Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/company/company/news/01-1237.htm

Bedenklich stimmt auch, dass bei den Diskussionen über die Richtlinie über Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung im Rat bislang kein entscheidender Durchbruch erzielt werden konnte. Der Vorschlag war von der Kommission im Oktober vergangenen Jahres vorgelegt worden und ist laut Aktionsplan bis 2002 zu verabschieden. Zwar hat das Parlament seine erste Lesung im Juli beendet, doch sind die im letzten Fortschrittsbericht genannten kritischen Punkte nach wie vor strittig, nämlich , nämlich erstens der Geltungsbereich der Richtlinie, zweitens qualitative/quantitative Anlagevorschriften, drittens die versicherungstechnischen Rückstellungen und viertens die grenzübergreifende Mitgliedschaft. Es müssen dringend weitere Fortschritte erzielt werden, um bis 2002 eine fristgerechte politische Einigung zu erreichen.

Ebenfalls Anlass zur Sorge gibt die Umsetzung der vom Europäischen Rat für den Finanzdienstleistungsbereich vorgegebenen drei Prioritäten: die beiden Richtlinienvorschläge Prospekte und Finanzkonglomerate und die vorgeschlagene Verordnung zur Anwendung Internationaler Rechnungslegungsgrundsätze. Weitere Fortschritte müssen auch bei drei anderen Aktionsplanmaßnahmen erzielt werden, nämlich bei der Versicherungsvermittlung, der Besteuerung von Zinserträgen und bei Marktmissbrauch.

Abbildung 2 gibt einen Überblick über den Zeitplan für die Annahme durch Kommission, Parlament und Rat, für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten und für die künftigen Legislativvorschläge der Kommission zur Aktualisierung der Eigenkapitalvorschriften für Banken und Wertpapierfirmen und der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie. Könnten diese Fristen eingehalten werden, wäre dies eine optimale Umsetzung der Aktionsplan-Maßnahmen. Abbildung 2 gibt ferner Aufschluss darüber, welche Arbeiten auf die künftigen Vorsitze entfallen.

Abbildung 2 Zeitplan für die Umsetzung des Aktionsplans Finanzdienstleistungen

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Dem Aktionsplan muss zur Halbzeit neue Schubkraft verliehen werden

Jede anhaltende Stagnation könnte die Glaubwürdigkeit der politischen Erklärungen des Europäischen Rates in Frage stellen. Der Aktionsplan wurde im Mai 1999 aufgestellt. Um ihn nach dem vereinbarten Zeitplan, der seinerzeit von Vielen als nicht ehrgeizig genug kritisiert worden war, in vollem Umfang umzusetzen, müssten die meisten Legislativmaßnahmen bis Ende 2002 verabschiedet werden. Die Kommission wird im kommenden Februar eine Zwischenprüfung durchführen, die die Grundlage für eine Erneuerung des politischen Engagements auf hoher Ebene sein wird, den Aktionsplan vollständig und fristgerecht umzusetzen. Dabei wird sie die bisherigen Fortschritte bewerten, erneut die zentrale Bedeutung eines integrierten Finanzsektors für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in Europa herausstellen, die Verpflichtung aller beteiligten Organe zur Erreichung der im Aktionsplan gesetzten Ziele bestätigen und zu diesem Zweck die Prioritäten und Verpflichtungen nennen, die zur fristgerechten Umsetzung der zentralen Aktionsplan-Maßnahmen erforderlich sind. Der Rat sollte auf seinem Treffen in Barcelona im kommenden März erneut die entschlossene Unterstützung und Mitarbeit von Parlament, Mitgliedstaaten und Marktteilnehmern einfordern und zu diesem Zweck auf den wesentlichen Beitrag hinweisen, den ein integrierter EU-Finanzsektor zur Erreichung der in Lissabon gesetzten Wirtschaftsreformziele leisten kann.

Schlussfolgerung

Die Argumente, die - insbesondere bei den sich verschlechternden Wirtschaftsaussichten - für einen integrierten Finanzmarkt als Motor für Wachstum und Beschäftigung und als Garant für ein stabiles Finanzsystem zum Nutzen der Bürger und Unternehmen sprechen, wiegen schwerer denn je. Unter dem belgischen Vorsitz wurden gute Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans erzielt. 25 der ursprünglich 42 Maßnahmen sind nunmehr abgeschlossen.

In Anbetracht des derzeitigen Tempos scheint eine fristgerechte Umsetzung jedoch mehr als fraglich. Den wiederholten und unmissverständlichen politischen Erklärungen der Wirtschafts- und Finanzminister und der Staats- und Regierungschefs müssen nun handfeste Vereinbarungen und echte politische Fortschritte folgen. Sollte es nicht gelingen, innerhalb der gesetzten Fristen politisch und sachlich gangbare Lösungen zu finden, wäre dies für die EU ein politischer wie wirtschaftlicher Fehlschlag.

Auch im Europäischen Parlament und im Rat drängt die Zeit. Um die im Aktionsplan gesetzten Fristen einzuhalten, müssen bis Ende nächsten Jahres 10 Legislativvorschläge verabschiedet werden.

- Unter spanischem Vorsitz: Fernabsatz-, Prospekt- und Marktmissbrauchs-Richtlinie sowie die IAS-Verordnung.

- Unter dänischem Vorsitz: Richtlinien Versicherungsvermittlung, Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung, Finanzkonglomerate, Änderung der 10. Gesellschaftsrechtsrichtlinie, Sicherheiten und Besteuerung von Zinserträgen.

Die Verantwortung für Fortschritte in diesen zentralen Punkten tragen Kommission, Rat und Parlament gemeinsam. Die Kommission bekräftigt ihrerseits ihre Entschlossenheit zur termingerechten Vorlage der verbleibenden Legislativvorschläge, d.h. der Eigenkapitalvorschriften für Banken und Wertpapierfirmen, der Richtlinie zur Aktualisierung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie, der Richtlinie über regelmäßige Berichte, der Änderungen der 10., 4. und 7. Gesellschaftsrechtsrichtlinie sowie einer 14. Gesellschaftsrechtsrichtlinie. Neben den im Aktionsplan festgelegten Maßnahmen könnten sich darüber hinaus noch weitere legislative und nicht legislative Maßnahmen als notwendig erweisen.

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