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Document 52001DC0628

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Anzeiger der Fortschritte bei der Schaffung eines "Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" in der Europäischen Union halbjährliche Aktualisierung (2. halbjahr 2001)

/* KOM/2001/0628 endg. */

52001DC0628

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Anzeiger der Fortschritte bei der Schaffung eines "Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" in der Europäischen Union halbjährliche Aktualisierung (2. halbjahr 2001) /* KOM/2001/0628 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - ANZEIGER DER FORTSCHRITTE BEI DER SCHAFFUNG EINES "RAUMES DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS" IN DER EUROPÄISCHEN UNION HALBJÄHRLICHE AKTUALISIERUNG (2. HALBJAHR 2001)

VORWORT

Diese Fassung des Anzeigers ist wie die drei vorangegangenen Ausgaben aufgebaut: Die in Tampere vorgegebenen Ziele und Fristen sowie die zu ihrer Verwirklichung bzw. Einhaltung erforderlichen Rechtsinstrumente sind im Einzelnen aufgeführt. Außerdem wird angegeben, welche Stelle jeweils für die Einleitung, die Förderung und den Abschluss des Prozesses zuständig ist und von welcher Stelle die nächsten Schritte ausgehen müssen, um den in Tampere gewonnenen Elan zu erhalten. In der vorliegenden Fassung folgt der Einleitung ein Überblick über die wichtigsten Fortschritte seit Tampere, der dem Leser das Verständnis der Tabelle erleichtern soll.

Da es sich um den letzten "Anzeiger" vor Laeken handelt, bietet es sich an, eine über die rein quantitative Messung der Fortschritte nach vorgelegten und angenommenen (bzw. nicht angenommenen) Rechtsakten hinausgehende Analyse vorzunehmen. Die Kommission wünscht, mit einer eigenen Bewertung der Fortschritte zu der Diskussion des Europäischen Rates beizutragen.

INHALTSVERZEICHNIS

Einleitung

1. Zusammenfassung.

2. Eine gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik der EU

2.1. Partnerschaft mit Herkunftsländern

2.2. Ein gemeinsames europäisches Asylsystem

2.3. Gerechte Behandlung von Drittstaatsangehörigen

2.4. Steuerung der Migrationsströme

3. Ein echter europäischer Rechtsraum

3.1. Besserer Zugang zum Recht in Europa

3.2. Gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen

3.3. Größere Konvergenz im Bereich des Zivilrechts

4. Unionsweite Kriminalitätsbekämpfung

4.1. Kriminalitätsverhütung auf Ebene der Union

4.2. Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung

4.3. Bekämpfung bestimmter Formen der Kriminalität

4.4. Sondermaßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

5. Binnengrenzen, Aussengrenzen und die Visumpolitik, Umsetzung von Artikel 62 EG-Vertrag sowie des Schengen-Besitzstandes

6. Unionsbürgerschaft

7. Zusammenarbeit bei der Drogenbekämpfung

8. Stärkeres aussenpolitisches Handeln

9. Weitere Initiativen

EINLEITUNG

mittelfristige Bewertung in Laeken

Der Vorsitz des Europäischen Rates von Tampere am 15. und 16. Oktober 1999 hat in Absatz 3 der Einleitung zu seinen Schlussfolgerungen klar den Wunsch der Staats- und Regierungschefs zum Ausdruck gebracht, ihre weit gesteckten Ziele bei der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Übereinstimmung mit dem ehrgeizigen Zeitplan zu verwirklichen, der durch den Vertrag von Amsterdam vorgegeben und in Tampere weiter ausdifferenziert wurde. Die Staats- und Regierungschefs bekräftigten unmissverständlich ihre Entschlossenheit, sich regelmäßig und persönlich über das Maß und die Geschwindigkeit der Umsetzung des vereinbarten Programms zu informieren. Dazu sahen sie das folgende zweistufige Vorgehen vor:

* regelmäßige Erstellung eines "Anzeigers" durch die Kommission, in dem diese aufzeigt, welche Fortschritte bei der Annahme und Umsetzung der zahlreichen Maßnahmen erzielt wurden, die zur Verwirklichung der vom Vertrag und vom Europäischen Rat gesteckten Ziele erforderlich sind;

* eingehende Bewertung dieser Fortschritte auf dem Treffen der Staats- und Regierungschefs am 20. Dezember 2001.

Sollten jemals Zweifel bestanden haben, ob auf höchster Ebene ein solches Engagement besteht, wurden diese durch die Wortwahl in den Schlussfolgerungen der Außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 21. September, die als Reaktion auf die tragischen Ereignisse vom 11. September einberufen worden war, unmissverständlich ausgeräumt. Anlässlich der Tagung bekräftigten die Staats- und Regierungschefs nicht nur die Bedeutung und den Zeitplan des Tampere-Programms, sondern sie gaben auch "Anweisungen", um zu gewährleisten, dass das Programm insgesamt so schnell wie möglich umgesetzt wird. Eine klarere Botschaft an die EU-Organe und die Mitgliedstaaten ist nicht vorstellbar.

Die beiden Elemente der genannten Vorgehensweise nehmen im Lichte der Vorbereitungen zum Gipfeltreffen in Laeken konkrete Formen an. Bei der Tagung des Europäischen Rates in Laeken handelt es sich um das in Tampere vorgesehene Treffen, während die beigefügte Fassung des "Anzeigers" der Kommission die Staats- und Regierungschefs über den Stand der Umsetzung des vor zwei Jahren von ihnen beschlossenen Programms informiert.

Gesamtbewertung

Die Botschaft des Anzeigers an den Europäischen Rat ist insgesamt positiv. Unter der Voraussetzung, daß alle Anstrengungen beibehalten und verstärkt werden, sind die Erfolgsaussichten für die Erreichung der in Tampere gesetzten Ziele gut. Die in Tampere eingeleitete Initiative, hat zweifellos Früchte getragen; konkrete Beispiele für bereits erreichte Fortschritte werden später in der Einleitung gegeben. Indem ein gesamtes Treffen der Umsetzung der wichtigsten einschlägigen Vorschriften des Amsterdamer Vertrages gewidmet wurde, setzten die Staats- und Regierungschefs ein klares Zeichen für ihre Entschlossenheit, eine umfassende und langfristige Strategie mit wohldefinierten und klar abgegrenzten Zielsetzungen zu verfolgen. Seit Tampere haben alle drei Institution im Geiste der Gemeinschaft zusammengearbeitet und dabei ein einziges Ziel verfolgt: die Schaffung eines Raums der Freiheit; der Sicherheit und des Rechts zu verwirklichen. In der Tat hat sich überall die Erkenntnis durchgesetzt (sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der Politik), daß die größten Herausforderungen unserer Zeit, wie beispielsweise die Fragen der Einwanderung und der Verbrechensbekämpfung, nicht durch einzelstaatliche Politiken sondern nur auf der europäischen Ebene sinnvoll angegangen werden können. Überdies hat die Errichtung von Netzwerken auf der politischen wie der operationellen Ebene zu einer neuen Kultur der Europäischen Kooperation geführt.

Überdies hat sich die Union im Bereich der Innen- und Rechtspolitik als ein integraler Bestandteil der allgemeinen Außenpolitik der Union seit Tampere als bedeutender Akteur auf der internationalen Ebene etabliert. Mit ihrer Antwort auf die Ereignisse des 11. September 2001 hat die Union sowohl intern als auch auf der internationalen Bühne ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt, gemeinsam zu handeln.

Schließlich markierte Tampere einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung des Entwurfs einer Grundrechtecharta der Europäischen Union, indem dort die Mechanismen ihres Zustandekommens festgelegt wurden. Die Charta, die im Dezember 2000 auf dem Rat von Nizza verkündet wurde, ist ein essentieller Bestandteil des Raums, der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts geworden, denn sie sichert die Einhaltung dieser fundamentalen Prinzipien.

Zwei Jahre nach Tampere ist festzustellen, daß die vom Europäischen Rat aufgeworfenen Fragen in allen Details bekannt sind. Wie die von der Kommission und/oder den Mitgliedstaaten eingeleiteten Maßnahmen zeigen, besteht keinerlei Zweifel mehr daran, was unternommen werden muss, wenn die in Tampere festgelegten Ziele erreicht werden sollen. Anlässlich der Tagung des Europäischen Rates in Laeken wollen die Staats- und Regierungschefs erneut bekräftigen, dass sie ihre Absichtserklärungen von Tampere, die sie am 21. September 2001 in Brüssel nachdrücklich bestätigten, wirklich ernst meinen, damit sich die Dringlichkeit ihrer Forderungen in konkretem Handeln niederschlägt.

Diese Botschaft wird die volle Unterstützung der Kommission finden. Niemand würde begreifen, wenn in Laeken die Messlatte für die in Tampere ehrgeizig gesteckten Ziele tiefer gehängt würde, sei es in Bezug auf inhaltliche Fragen oder in Bezug auf den Zeitplan. Denn dies würde das Eingeständnis nahelegen, daß die zugegebenermaßen realen Schwierigkeiten bei der Anpassung der einzelstaatlichen Ansätze bezüglich dieser sensiblen Bereiche ein langsameres Vorgehen bzw. eine Abschwächung der im Vertrag verankerten gemeinsamen Ziele erfordern. Im Gegenteil wäre die Öffentlichkeit, die konsequent weitere Fortschritte in den betreffenden Bereichen fordert, zutiefst enttäuscht, wenn die in Tampere geplanten Maßnahmen nicht noch entschlossener vorangetrieben würden.

Zu den wichtigsten Bereichen im einzelnen:

* Gegenseitige Anerkennung

Ein wichtiger Fortschritt seit Tampere besteht darin, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsurteilen generell als gute Möglichkeit akzeptiert wird, die tief verwurzelten Unterschiede bei den Rechtstraditionen und -strukturen der Mitgliedstaaten zu überwinden. Nachdem dieser Grundsatz sowohl für das Zivilrecht als auch für das Strafrecht akzeptiert worden ist, wird nunmehr die Bereitschaft der Mitgliedstaaten, die Umsetzung der Details erfolgreich zu Ende zu führen, auf die Probe gestellt.

Im Bereich des Zivilrechts hat der Grundsatz bereits zu zwei maßgeblichen Gemeinschaftsinstrumenten, den sogenannten Verordnungen "Brüssel I" und "Brüssel II", geführt. Diese Instrumente bilden zusammen mit anderen bereits erlassenen Rechtsvorschriften (zum Beispiel den Verordnungen über die Zustellung von Schriftstücken und die Beweisaufnahme) eine solide Grundlage für eine weiter gehende gegenseitige Anerkennung und die Verwirklichung des langfristigen Ziels der vollständigen Abschaffung des "Exequaturverfahrens".

Im Bereich des Strafrechts wird sich das Engagement der Mitgliedstaaten in Bezug auf diesen Aspekt der justiziellen Zusammenarbeit daran messen lassen, inwieweit der Rat in der Lage ist, der Anweisung des Europäischen Rates nachzukommen und den Vorschlag über einen europäischen Haftbefehl binnen zwei Monaten anzunehmen.

* Strafrecht

Besonders problematisch war der Aspekt der Umsetzung der Forderung von Tampere nach Festlegung gemeinsamer Definitionen, Tatbestandsmerkmale und Sanktionen für mehrere Schwerpunktbereiche. Die Hauptprobleme betreffen die Sanktionen. Dennoch konnte der Rat Einigung über strafrechtliche Sanktionen gegen die Fälschung des Euro erzielen und Rechtsvor schriften über die Verantwortung von Schleppern verabschieden. Ermutigend ist außerdem, dass der Rat "Justiz und Inneres" am 28. September zu einer Einigung über den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Menschenhandels gelangte. Von entscheidender Bedeutung wird auch sein, wie der Rat auf die nachdrückliche Forderung des Europäischen Rates vom 21. September reagiert, dass der von der Kommission kürzlich unterbreitete Vorschlag betreffend eine gemeinsame Definition des Begriffs Terrorismus so rasch wie möglich angenommen werden sollte. Jedenfalls ist zu hoffen, dass dank einer solchen Forderung von höchster Ebene alle unter Ziffer 48 der Schlussfolgerungen von Tampere genannten Schwerpunktbereiche (zum Beispiel Bekämpfung des illegalen Drogenhandels, der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der High-Tech-Kriminalität) von den neuen Impulsen profitieren werden, denen der Europäische Rat in Laeken neuen Schwung verleihen könnte.

* Rechtsvorschriften in anderen Bereichen

Enttäuschend ist hingegen, dass in einigen Bereichen, in denen ebenfalls Rechtsvorschriften erforderlich sind, die in Tampere festgelegten Fristen nicht eingehalten wurden. In den Schlussfolgerungen wurde seinerzeit unmissverständlich eine gemeinsame Politik in mehreren genau spezifizierten Bereichen gefordert. Hierbei waren sich die Staats- und Regierungschefs sicherlich bewusst, dass eine gemeinsame Politik eine gewisse Abstimmung der einzelstaatlichen Politiken voraussetzt. Die engagierten Diskussionen im Rat über eine Reihe von Legislativvorschlägen machen jedoch deutlich, dass die Mitgliedstaaten nach wie vor entschlossen zu verhindern suchen, dass jede gemeinsame Politik möglichst wenig von der eigenen Vorgehensweise abweicht. Eine solche Haltung ist eine Zeitlang bis zu einem gewissen Grad zwar verständlich, aber in der Praxis nicht akzeptabel, vor allem wenn knappe Fristen festgelegt worden sind. Je länger die Einigung über eine gemeinsame Politik dauert, desto größer ist die Gefahr, dass der eine oder andere Mitgliedstaat seine eigene Politik entwickelt, die vor allem nationalen Überlegungen Rechnung trägt und den europäischen Kontext, in dem sie betrieben wird, außer Acht lässt. Wenn dies geschieht, werden immer mehr Menschen den zusätzlichen Nutzen einer europaweiten Politik in Bereichen, denen sie im Alltag große Bedeutung beimessen, in Frage stellen.

* Asyl und Migration

Die Bereiche Asyl und Migration sind ein gutes Beispiel für dieses Phänomen. In Amsterdam wurde beschlossen, diese Bereiche von der dritten in die erste "Säule" des Vertrags zu überführen, damit ihnen unter anderem der dynamischere Entscheidungsprozess der Gemeinschaft, einschließlich der umfassenden Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Gerichtshofs, zugute kommt. Außerdem wurde in den Schlussfolgerungen von Tampere im Einzelnen aufgelistet, welche Maßnahmen im Hinblick auf die Festlegung einer gemeinsamen Politik in diesen verwandten Bereichen entscheidend sind. Die erforderlichen Vorschläge wurden von der Kommission im Rahmen eines allgemeinen Ansatzes in Form zweier Mitteilungen an den Rat und das Parlament unterbreitet; einige betreffen Aspekte, die bereits seit einiger Zeit auf der Grundlage der Bestimmungen des Vertrags von Maastricht diskutiert werden und nunmehr vor dem Hintergrund des Vertrags von Amsterdam "neu ausgerichtet" werden müssen.

Es wäre gut, wenn dem Europäischen Rat mitgeteilt werden könnte, dass aufgrund der Überführung der genannten Bereiche in eine andere Säule mit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam die Dringlichkeit der Maßnahmen mehr Beachtung findet und die Bereitschaft zu Flexibilität gestiegen ist, vor allem weil auf höchster Ebene eindeutige Fristen vorgegeben wurden. So weit ist es aber leider noch nicht. Es sind zwar einige positive Entwicklungen zu vermelden, zum Beispiel die Errichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds, die Annahme der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz und die Einrichtung des Eurodac-Systems. Aber die Diskussion des Rates über andere Vorschlagsentwürfe verdeutlichen erneut, dass einige Mitgliedstaaten keine große Bereitschaft zeigen, die nationale Politik anzupassen, um Einigung über eine gemeinsame Politik zu ermöglichen, und erinnern somit an die Zeit vor Amsterdam. In einem Bereich, in dem noch immer nahezu alle Beschlüsse einstimmig gefasst werden, mangelt es an dem notwendigen Druck, entscheidende Zugeständnisse zu machen. Fehlt es bei den Verhandlungen über Detailfragen an dem auf höherer Ebene vorhandenen politischen Willen, so müssten die Staats- und Regierungschefs nach Ansicht der Kommission sorgfältig prüfen, ob sie alle Möglichkeiten im Rahmen der derzeitigen Verträge voll ausschöpfen, wie sie die in Nizza erzielten Fortschritte nutzen werden und welche Änderungen betreffend die Institutionen und Entscheidungsverfahren, einschließlich der möglichen Abweichung vom Grundsatz der Einstimmigkeit in Bereichen, in denen keine Einigung zu erreichen ist, der künftige Vertrag enthalten sollte.

* Bestehende und neue Gremien bzw. Strukturen

Positiv ausgewirkt haben sich die Impulse, die von der Umsetzung des Wunsches des Europäischen Rates ausgingen, dass einige in den Schlussfolgerungen von Tampere genannte Kooperationsstrukturen zu schaffen bzw. zu verbessern sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt unterscheiden sich die verschiedenen Strukturen zwar wesentlich nach Entwicklungsstand, Vertragsgrundlage und Klarheit der jeweiligen Mandate, doch zeichnet sich schon jetzt ab, dass alle die ihnen in Tampere zugedachten Aufgaben erfuellen bzw. erfuellen werden. Auch in Zukunft muss jedes der Gremien auf der Grundlage des Vertrags Zuständigkeiten erlangen, damit es seine Funktionen wirksam wahrnehmen kann. Nicht weniger wichtig ist jedoch eine effiziente Abstimmung zwischen den Gremien und eine genaue Abgrenzung ihrer Aufgaben; damit sollen die Komplementarität gewährleistet und Doppelarbeit oder kontraproduktive Anstrengungen vermieden werden. Ob die erforderliche Koordinierung funktioniert, wird sich bereits an der Reaktion der teilweise erst vor kurzem geschaffenen Gremien auf die Ereignisse vom 11. September zeigen. Es handelt sich um folgende Gremien:

§ Europol: Der Vertrag von Amsterdam und die Schlussfolgerungen von Tampere sehen eine Ausweitung des Mandats und der Befugnisse von Europol vor. Dies wurde auf der Außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 21. September mit Nachdruck bekräftigt; unter anderem wurde betont, dass Europol unverzüglich und systematisch alle zur Terrorismusbekämpfung erforderlichen Informationen übermittelt werden müssen und dass es durch Antiterrorexperten verstärkt werden muss.

§ Eurojust: Eurojust konnte nach Errichtung seiner vorläufigen Struktur außerordentlich schnell seine Tätigkeit aufnehmen. Die zweite Phase, in der Eurojust eine breitere Tätigkeit entfalten kann, dürfte 2002 beginnen.

§ Task Force der europäischen Polizeichefs: Seit Tampere trat sie während jedes Ratsvorsitzes einmal zusammen. Ihre operativen Aufgaben und ihre Beziehungen zu Europol müssen noch definiert werden, aber die ersten Grundlagen für ihre Tätigkeit sind bereits geschaffen worden.

§ Europäische Polizeiakademie: Erste Gespräche haben gezeigt, dass innerhalb der Polizeikreise selbst großes Interesse an einer solchen Akademie besteht, auch wenn es einige (überwindbare) haushaltsmäßige und institutionelle Bedenken gibt; nicht geklärt ist außerdem die Frage der Einrichtung des Sekretariats.

Weitere geplante Maßnahmen:

§ Regelmäßige Treffen der Leiter der Polizei- und Nachrichtendienste der Mitgliedstaaten, wie vom Rat "Justiz und Inneres" am 20. September gefordert;

§ gegebenenfalls eine neue Struktur im Zusammenhang mit der Grenzverwaltung, die insbesondere gemeinsame Schulungen, Austauschmaßnahmen und die Koordinierung der Grenzkontrollen zwischen den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten ermöglicht, eventuell mit dem längerfristigen Ziel, ein gemeinsames Grenzkontrollgremium zu schaffen.

* Externe Dimension einschließlich der Erweiterung

Die Tatsache, dass der Zeitplan von Tampere und der des Erweiterungs prozesses zusammenfallen, zeigt, wie eng beide miteinander verknüpft sind. Mit der Einleitung der in Tampere geplanten Legislativ- und Kooperations maßnahmen schafft die Union einen neuen, sich ständig weiterentwickelnden Besitzstand, der für die Beitrittsländer bedeutende Konsequenzen haben könnte. Diese werden große Anstrengungen unternehmen müssen, um die Änderungen zu verstehen und dafür gerüstet zu sein. Da die Union unbekanntes Terrain betritt, werden sich unweigerlich neue Heraus forderungen ergeben. Neue Konzepte wie die gegenseitige Anerkennung bedürfen vor dem Hintergrund der Erweiterung möglicher weise besonderer Aufmerksamkeit.

Die internationalen Entwicklungen seit Tampere haben gezeigt, wie berechtigt die Forderung des Europäischen Rates nach einer Stärkung des außen politischen Handelns der Union im Bereich Justiz und Inneres war. Besonders deutlich wurde dies im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 11. September, die nicht nur den Transatlantischen Dialog in Gang gebracht, sondern auch eindeutig gezeigt haben, dass die Union ihre Beziehungen zu einigen anderen Drittländern ausbauen muss.

Schlussfolgerungen

Die Kommission bewertet die Fortschritte seit Tampere im Hinblick auf Laeken folgendermaßen:

* Der in Tampere eingeleitete Prozess ist als insgesamt positiv zu beurteilen; das seinerzeit vom Europäischen Rat aufgestellte Programm wurde verstanden und fand breite Unterstützung.

* Der endgültige Erfolg des Tampere-Projekts wird davon abhängen, inwieweit es weiterhin von der Öffentlichkeit unterstützt wird; dies wiederum erfordert, dass es mit einem Hoechstmaß an Sichtbarkeit und Transparenz vorangetrieben wird, sodass sich der Bürger damit identifizieren und darin Antworten auf alltägliche Sorgen finden kann.

* In einigen Bereichen sind konkrete Fortschritte zu verzeichnen; insbesondere zeigen die Mitgliedstaaten die generelle Bereitschaft, den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung zu akzeptieren und somit die Schwierigkeiten zu überwinden, die offensichtlich mit einer vollständigen Harmonisierung verbunden sind.

* Die Überführung bestimmter Themen, vor allem Asyl und Einwanderung, in die gemeinschaftliche Säule des Vertrags hat nicht zu den erhofften Ergebnissen, nämlich einem höheren Maß an Flexibilität und Dringlichkeit, geführt. Die fehlende Bereitschaft zu Fortschritten dürfte sich jedoch durch eine maßgebliche Stärkung der politischen Entschlossenheit überwinden lassen.

* Die in Tampere zur Verbesserung der Zusammenarbeit ins Auge gefassten neuen Gremien (Eurojust, Task Force der europäischen Polizeichefs und Europäische Polizeiakademie) sind unterschiedlich weit aufgebaut. Nach diesen ersten Erfolgen ist zu prüfen, ob ein vergleichbares neues Gremium geschaffen werden kann, das Schulungen und Austauschmaßnahmen für die an der Verwaltung der Außengrenzen Beteiligten (einschließlich der zuständigen Personen in den Beitrittsländern) abwickelt. Bei der in Amsterdam und Tampere vereinbarten Ausweitung des Mandats von Europol wurden dagegen nur geringe Fortschritte erzielt; allerdings ist zu hoffen, dass die Ereignisse vom 11. September die erforderlichen Entscheidungen vorantreiben werden.

* Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Umsetzung der Forderungen von Tampere und der Erweiterungsprozess in engem Zusammenhang stehen. Zum einen ist es in jeder Hinsicht vorteilhaft, wenn der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bis zur Erweiterung so weit wie möglich aufgebaut worden ist; zum anderen wird der sich ständig weiterentwickelnde Besitzstand möglicherweise neue Herausforderungen mit sich bringen, auf die sich die Beitrittsländer im Verlauf der Beitrittsverhandlungen rechtzeitig einstellen müssen.

* Der Europäische Rat in Laeken muss vor allem die Impulse von Tampere aufrechterhalten und stärken und darüber hinaus eine Verbindung zu der getrennt geführten Diskussion über die Zukunft Europas herstellen, damit die nächste Regierungskonferenz die erforderlichen Änderungen betreffend die Institutionen und Entscheidungsverfahren im Hinblick auf den endgültigen Aufbau des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts einführen kann.

ANZEIGER DER FORTSCHRITTE BEI DER SCHAFFUNG EINES "RAUMES DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS" IN DER EUROPÄISCHEN UNION HALBJÄHRLICHE AKTUALISIERUNG (2. HALBJAHR 2001)

2. ZUSAMMENFASSUNG

Dieser Abschnitt gibt einen zusammenfassenden Überblick über die hauptsächlichen Erfolge seit Tampere und wird im einzelnen in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

Eine gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik der EU

Im Bereich des Asylrechts prüft der Rat zurzeit alle zur Durchführung der ersten Phase erforderlichen Legislativvorschläge. Sie betreffen die Festlegung von Mindestnormen für die Asylverfahren und die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten, die Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaates sowie die Definition des Flüchtlingsbegriffs und die Angleichung der Formen des subsidiären Schutzes.

In ihrer Mitteilung vom November 2000 legte die Kommission die Ziele und Optionen für den Übergang zur zweiten Phase des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems dar und erläuterte die Methoden zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens und eines einheitlichen Status.

Die ersten Schritte auf dem Weg zu einer gemeinsamen Regelung des internationalen Schutzes erfolgten mit der Entscheidung - aufgrund eines Vorschlags der Kommission - über die Errichtung eines Europäischen Flüchtlingsfonds, die in den Haushaltsjahren 2000 und 2001 umgesetzt wurde, der Verordnung betreffend das sich noch im Aufbau befindliche System Eurodac sowie der Richtlinie betreffend den vorübergehenden Schutz, mit der sich die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Rahmen für den Fall eines Massenzustroms von Flüchtlingen und Vertriebenen geben.

In ihrer Mitteilung vom November 2000 erläuterte die Kommission außerdem ihr Konzept zur Entwicklung einer gemeinsamen Migrationspolitik. Hier bedarf es verschiedener Rechtsvorschriften zur Festlegung der Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen und parallel dazu einer Methode der offenen Koordinierung, die eine schrittweise Annäherung der einschlägigen Politiken der Mitgliedstaaten begünstigt. Die erforderlichen Legislativvorschläge betreffend die Familienzusammenführung, die Rechte von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen und die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer Erwerbstätigkeit liegen dem Rat zur Prüfung vor. Dieser hat bereits das Maßnahmenpaket der Kommission zur Bekämpfung der Diskriminierung gebilligt und dafür gesorgt, dass der Kampf gegen die soziale Ausgrenzung in die Europäische Sozialagenda aufgenommen wird.

Die Bekämpfung der illegalen Einwanderung ist ein wichtiges Ziel der gemeinsamen Politik zur Steuerung der Migrationsströme. Auf der Ebene der operativen Zusammenarbeit sind bereits Schritte unternommen und erste Rechtsinstrumente beschlossen worden, die auf den strafrechtlichen Rahmen für die Bekämpfung der Beihilfe zur illegalen Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt sowie die gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen abstellen.

Weitere Initiativen zur Konsolidierung der Grundlagen dieser gemeinsamen Politik wurden eingeleitet. Sie zielen insbesondere auf die Verbesserung der Kenntnis der Migrationsproblematik, die Mithilfe eines neuen statistischen Aktionsplans oder einer noch einzurichtenden (virtuellen) Beobachtungsstelle für Migration erreicht werden soll; zudem ist eine Intensivierung der diesbezüglichen Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden aufgrund des neuen Programms ARGO zu erwarten.

Schließlich wurde die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitdrittländern fortgesetzt; dies erfolgte insbesondere durch die schrittweise Aufnahme der Themen Migration und Asyl in den politischen Dialog und in die Zusammenarbeit mit Drittländern wie den am ASEM-Prozess beteiligten Ländern, den Ländern des Mittelmeerraums (im Rahmen des Barcelona-Prozesses und des Programms MEDA), China, den westlichen Balkanländern sowie mit einigen der Länder, für die die Hochrangige Gruppe "Asyl und Migration" Aktionspläne ausgearbeitet hat. Dieser Prozess dürfte durch ein neues von der Haushaltsbehörde zu schaffendes Finanzinstrument erleichtert werden, das entsprechende Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzt.

Ein echter europäischer Rechtsraum

Im Bereich Zivil- und Handelsrecht wurde ein Europäisches justizielles Netz für den ständigen Informationsaustausch zwischen den einzelstaatlichen Behörden eingerichtet. Ein nicht-justizielles europäisches Netz, das Verbraucher im Falle von Streitigkeiten unterstützt, wurde ebenfalls aufgebaut. Mit Blick auf die gegenseitige Anerkennung zivilrechtlicher Entscheidungen wurde ein auf den Verordnungen Brüssel I und II basierendes Programm angenommen (die Verordnungen Brüssel I und II betreffen die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten). Längerfristiges Ziel ist die Abschaffung des Exequaturverfahrens bei allen zivil- und handelsrechtlichen Entscheidungen. Das Programm, das schwerpunktmäßig auf gerichtliche Entscheidungen zielt, soll künftig die Anerkennung bestimmter Verfahren und Verwaltungsschriftstücke einbeziehen, die den betroffenen Bürgern - neben gerichtlichen Verfahren - Probleme bereiten.

Im Bereich des Strafrechts wurde ebenfalls ein justizielles Netz aufgebaut. Außerdem haben der Rat und die Kommission im Einklang mit den in Tampere eingegangenen Verpflichtungen ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen angenommen. In allen Phasen des Strafverfahrens, d.h. vor, während und nach der Verurteilung wird die gegenseitige Anerkennung angestrebt. Als Beitrag zu den vorrangigen Maßnahmen hat die Kommission einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über den europäischen Haftbefehl sowie die Verfahren betreffend die Überstellung zwischen den EU-Mitgliedstaaten unterbreitet. Der Europäische Rat stimmte der Einführung des europäischen Haftbefehls auf seiner Außerordentlichen Tagung vom 21. September 2001 zu. Künftig können zur Fahndung ausgeschriebene Personen direkt von einer Justizbehörde an eine andere überstellt werden, womit das gegenwärtige System der Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten hinfällig wird.

Der Rat hat einen Rahmenbeschluss betreffend den Opferschutz angenommen. Außerdem hat die Kommission auf der Grundlage von einem Grünbuch öffentliche Konsultationen zur Entschädigung der Opfer von Straftaten eingeleitet.

Unionsweite Kriminalitätsbekämpfung

In Tampere wurden Fortschritte bei der Angleichung des Strafrechts in mehreren prioritären Bereichen gefordert, für die gemeinsame Definitionen, Tatbestandsmerkmale und Sanktionen festzulegen sind. Der Rat hat die von Frankreich eingebrachten Initiativen über die Verantwortung von Schleppern angenommen (Richtlinie und Rahmenbeschluss). Auf seiner Tagung vom 27. und 28. September erzielte er außerdem eine grundsätzliche Einigung über den Vorschlag der Kommission für einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Menschenhandels. Der Rat setzt seine Beratungen über die Vorschläge für Rahmenbeschlüsse zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie bzw. der Cyber-Kriminalität fort. Die Kommission hat darüber hinaus einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung unterbreitet und beabsichtigt die Vorlage eines Vorschlags zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Schließlich werden in Kürze die Beschlüsse verabschiedet, die den wirksamen Schutz des Euro insbesondere vor Fälschung gewährleisten sollen.

Ein weiteres Thema, mit dem sich der Rat befasst, ist die Kriminalitätsprävention. Der Rat hat die Einrichtung eines entsprechenden Netzes beschlossen; das diesbezügliche Aktionsprogramm enthält die vom Europäischen Rat in Tampere genannten Bereiche - Jugend- und Drogenkriminalität, Kriminalität in Städten - als Schwerpunkte.

Was die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen anbelangt, wird für Ende 2001 der Beschluss betreffend die Schaffung der endgültigen Stelle Eurojust erwartet. Diese dürfte wesentlich zu einer wirksamen Koordinierung der Tätigkeit der einzelstaatlichen Strafverfolgungsbehörden beitragen und die Ermittlungstätigkeit betreffend die organisierte Kriminalität erleichtern. Im Bereich der Zusammenarbeit der Zollbehörden ist das Verfahren zur Ratifizierung des ZIS-Übereinkommens und des Übereinkommens Neapel II noch nicht abgeschlossen.

Bei der polizeilichen Zusammenarbeit war die Ausweitung der Befugnisse von Europol auf sämtliche Kriminalitätsformen Gegenstand eines gemeinsamen Vorschlags von Belgien und Schweden. Im September 2001 unterbreiteten vier Mitgliedstaaten eine Initiative zur Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsteams. Diese Art der Zusammenarbeit hat seit der Außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 21. September zur Terrorismusproblematik einen ganz besonderen Stellenwert. Nachdem im Oktober 2000 die Task Force der europäischen Polizeichefs geschaffen wurde, dürfte die operative Zusammenarbeit der verschiedenen Polizeidienste Fortschritte machen; von der neuen Europäischen Polizeiakademie sind positive Beiträge zur Polizeiausbildung zu erwarten.

In Tampere wurde eine beträchtliche Verstärkung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche gefordert, da diesem Problem große Bedeutung im Kampf gegen die organisierte Kriminalität zukommt. Dies gilt gleichermaßen für die Bekämpfung des Terrorismus, einschließlich seiner Finanzierung, wie in den Schlussfolgerungen der Außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 21. September dargelegt wird. Was die Bekämpfung der Finanzkriminalität im allgemeinen angeht, so gab der Rat auf seiner Tagung im Oktober 2001 seine Zustimmung zu einer Richtlinie, welche die Richtlinie von 1991 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche ändert. Diese Richtlinie sollte bis zum Ende dieses Jahres förmlich verabschiedet werden; außerdem unterzeichneten die Mitgliedstaaten den Entwurf eines Protokolls zum Übereinkommen vom Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen und verpflichteten sich zur Ratifizierung des Protokolls bis spätestens Ende 2002. In Bezug auf die Ratifizierung der verschiedenen Rechtsvorschriften zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft, müssen die Mitgliedstaaten noch eine Reihe von Gesetzgebungsmaßnahmen im Rahmen der Dritten Säuele verabschieden Die Kommission hat daher im Mai 2001 einen Vorschlag für eine Richtlinie in diesem Bereich vorgelegt. Zusätzlich wird die Kommission bis zum Ende des Jahres 2001 ein Grünbuch zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft durch das Stafrecht und der Schaffung einer europäischen Staatsanwaltschaft vorlegen. Der Rahmenbeschluss betreffend das Einfrieren von Vermögensgegenständen sollte bis Jahresende angenommen werden.

Auf multilateraler Ebene wurde mit der Unterzeichnung des UN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und der Zusatzprotokolle durch die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft ein wichtiger Schritt getan.

Binnengrenzen, Außengrenzen und die Visumpolitik, Umsetzung von Artikel 62 EG-Vertrag sowie des Schengen-Besitzstandes

Die Integration des Schengen-Besitzstands hatte erhebliche Auswirkungen auf die Tätigkeit der Union. Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben zu einigen rechtlichen Fragen, die mit Blick auf die Umsetzung der Schengen-Bestimmungen in herkömmliches Gemeinschaftsrecht oder die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zu regeln sind, Vorschläge vorgelegt, die gegenwärtig im Rat geprüft werden. Die Entwicklung eines gemeinsamen Vorgehens in den Bereichen Visumpolitik und Kontrolle der Außengrenzen wird fortgesetzt.

Unionsbürgerschaft

Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, der auf eine umfassende Reform aller Gemeinschaftsvorschriften betreffend das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt zielt. Die Bestimmungen sollen ein größeres Maß an Transparenz sowie eine größere Flexibilität bei bestimmten Aspekten der derzeitigen Regelung ermöglichen.

Zusammenarbeit bei der Drogenbekämpfung

Die Kommission unterbreitete im Juni 2001 eine Mitteilung zur Durchführung des Aktionsplans zur Drogenbekämpfung (2000-2004). Als Beitrag zu den darin niedergelegten Einzelzielen schlug sie außerdem einen Rahmenbeschluss zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels vor.

Stärkeres außenpolitisches Handeln

Der Europäische Rat nahm im Juni 2000 auf seiner Tagung in Feira den von Rat und Kommission ausgearbeiteten Bericht über die außenpolitischen Prioritäten der EU im Bereich Justiz und Inneres an und legte damit eine Reihe von Prioritäten und politischen Zielen fest. Was die Erweiterung anbelangt, so werden die Verhandlungen über Aspekte des Bereichs Justiz und Inneres fortgesetzt. Die Gemeinschaft hat die Beitrittsländer durch gezielte Projekte im Rahmen des Programms PHARE sowie durch Partnerschaftsabkommen und die Beteiligung an Programmen im Bereich Justiz und Inneres unterstützt. In den Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, die die Europäische Union mit den westlichen Balkanländern geschlossen hat (z.B. das Programm CARDS) macht der Bereich Justiz und Inneres einen wichtigen Teil aus. Auf internationaler Ebene haben die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft das UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und die Zusatzprotokolle über Schleuserkriminalität und Menschenhandel unterzeichnet. Nunmehr ist das Ratifizierungsverfahren einzuleiten. In Kürze werden die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft dem UN-Protokoll über Schusswaffen beitreten und sich an den Vorarbeiten zum UN-Übereinkommen zur Korruptionsbekämpfung beteiligen. Ferner schließen die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft demnächst die Arbeiten zum Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung der Cyber-Kriminalität ab.

2. Eine gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik der EU

Prioritäten von Tampere :

Für die Asylpolitik und die Migrationspolitik - zwei unterschiedliche, aber eng miteinander verwobene Bereiche - ist eine gemeinsame europäische Politik vonnöten.

2.1. Partnerschaft mit Herkunftsländern

Die Europäische Union braucht ein umfassendes Migrationskonzept, das den politischen Aspekten, den Menschenrechten und der Entwicklung in den Herkunfts- und Transitländern und -regionen Rechnung trägt. Die Partnerschaft mit den betreffenden Drittländern wird entscheidend zum Erfolg dieser Politik beitragen, deren Ziel die Förderung gemeinsamer Entwicklungsmaßnahmen ist.

Bewertung der Herkunfts- und Transitländer und -regionen zwecks Formulierung eines länderspezifischen integrierten Ansatzes

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.2. Ein gemeinsames europäisches Asylsystem

Das Ziel ist die Sicherstellung der uneingeschränkten und allumfassenden Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention, um zu gewährleisten, dass niemand dorthin zurückgeschickt wird, wo er Verfolgung ausgesetzt ist, d.h. Beibehaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung.

Langfristig muss ein gemeinsames Asylverfahren und ein unionsweit geltender einheitlicher Status für die Asylgewährung eingeführt werden.

Die Sekundärmigration von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten sollte eingeschränkt werden.

Einigung über eine vorübergehende Schutzregelung für Vertriebene auf der Grundlage der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten wird aktiv angestrebt.

Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Staats

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.3. Gerechte Behandlung von Drittstaatsangehörigen

Die Bedingungen für die Aufnahme und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen werden auf der Grundlage einer gemeinsamen Bewertung der wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen innerhalb der Union sowie der Lage in den Herkunftsländern angenähert.

Eine Integrationspolitik sollte darauf abzielen, Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten - insbesondere, wenn es sich um einen langfristigen Aufenthalt handelt -, EU-Bürgern vergleichbare Rechte und Pflichten zuzuerkennen, sowie Nichtdiskriminierung und die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu fördern.

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2.4. Steuerung der Migrationsströme

Verbesserte Steuerung der Migrationsströme in allen Phasen über enge Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern.

Verstärkte Bekämpfung der illegalen Einwanderung durch Maßnahmen gegen kriminelle Netze und zur Sicherstellung der Rechte der Opfer.

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3. Ein echter europäischer Rechtsraum

Prioritäten von Tampere:

Den Bürgern soll eine gemeinsame Vorstellung von einem echten europäischen Rechtsraum vermittelt werden. Recht muss als Erleichterung des täglichen Lebens der Menschen gesehen und es muss gewährleistet werden, dass die Personen, die Freiheit und Sicherheit des Einzelnen und der Gesellschaft gefährden, zur Rechenschaft gezogen werden. Dies setzt einen besseren Zugang zum Recht und eine uneingeschränkte justitielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten voraus.

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung von Tampere in erster Linie konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zum Recht in Europa und Verfahren zum Schutz der Rechte der Opfer gefordert. An zweiter Stelle des Forderungskatalogs stand die Einführung von Systemen zur gegenseitigen Anerkennung richterlicher Entscheidungen.

3.1. Besserer Zugang zum Recht in Europa

Ein echter Raum des Rechts muss sicherstellen, dass sich Einzelpersonen und Unternehmen in jedem Mitgliedstaat ebenso einfach wie in ihrem eigenen an Gerichte und Behörden wenden können und nicht durch komplexe rechtliche und administrative Systeme in den Mitgliedstaaten an der Wahrnehmung ihrer Rechte gehindert oder abgehalten werden.

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3.2. Gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen

Ein echter Rechtsraum muss Einzelpersonen und Wirtschaftsteilnehmern Rechtssicherheit verschaffen. Deshalb sollten Urteile und Entscheidungen unionsweit anerkannt und durchgesetzt werden.

Eine verbesserte gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen und Urteile sowie die notwendige Annäherung der Rechtsvorschriften würden die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Schutz der Rechte des Einzelnen durch die Justiz erleichtern. Dafür sollte der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung zum Eckstein der justiziellen Zusammenarbeit sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen innerhalb der Europäischen Union werden.

Im Bereich des Zivilrechts:

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- Im Bereich des Strafrechts:

Gewährleisten, dass es keinen sicheren Hafen für Kriminelle gibt

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3.3. Größere Konvergenz im Bereich des Zivilrechts

Um die justitielle Zusammenarbeit zu erleichtern und den Zugang zum Recht zu verbessern, muss eine größere Vereinbarkeit und Konvergenz der Rechtssysteme angestrebt werden.

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4. Unionsweite Kriminalitätsbekämpfung

Prioritäten von Tampere und Strategie für ein neues Jahrtausend:

Eine ausgewogene Entwicklung unionsweiter Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung, einschließlich schwerer organisierter und grenzüberschreitender Kriminalität, sollte unter gleichzeitigem Schutz der Freiheit und der gesetzlich verbürgten Rechte der Einzelperson wie auch der Wirtschaftsteilnehmer erreicht werden. In diesem Zusammenhang wird besondere Aufmerksamkeit auf die Strategie der EU für den Beginn des neuen Millenniums für die Verhütung und Kontrolle des organisierten Verbrechens gelenkt. Einige ergänzende Maßnahmen, die über die Schlussfolgerungen von Tampere hinausgehen und sich nach den Empfehlungen in dieser Strategie als erforderlich erweisen, sind in dieses Kapitel eingeführt worden.

4.1. Kriminalitätsverhütung auf Ebene der Union

Jede wirksame Politik der Bekämpfung aller Erscheinungsformen der Kriminalität, des organisierten oder sonstigen Verbrechens, muss auch multidisziplinäre vorbeugende Maßnahmen einschließen.

Einbeziehung der Aspekte der Kriminalitätsverhütung in Maßnahmen und Programme gegen die Kriminalität auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten.

Die Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Einrichtungen zur Kriminalitätsverhütung sollte gefördert, prioritäre Bereiche sollten identifiziert werden.

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4.2. Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung

Ein wirklicher Raum des Rechts darf Kriminellen keine Möglichkeit lassen, die Unterschiede in den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten auszunutzen.

Um den Bürgern ein höheres Maß an Schutz zu sichern, bedarf es einer intensiveren Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei der Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften. Die größtmögliche Wirkung dürfte sich aus einer Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Stellen bei der Ermittlung in grenzübergreifenden Rechtssachen ergeben.

Der Vertrag von Amsterdam hat Europol weitere Kompetenzen übertragen und somit dessen grundlegende und zentrale Rolle bei der Erleichterung der europäischen Zusammenarbeit im Hinblick auf die Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität anerkannt.

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4.3. Bekämpfung bestimmter Formen der Kriminalität

In bezug auf das nationale Strafrecht sollten sich die Anstrengungen zur Vereinbarung gemeinsamer Definitionen, Tatbestandsmerkmale und Sanktionen zunächst auf eine begrenzte Anzahl von besonders wichtigen Bereichen konzentrieren. Der Schutz der Freiheit und der Rechte der Bürger und Wirtschaftsakteure setzt eine Einigung über gemeinsame Definitionen, Tatbestandsmerkmale und Sanktionen im Zusammenhang mit schwerer organisierter grenzüberschreitender Kriminalität voraus.

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4.4. Sondermaßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

Geldwäsche ist das Herzstück der organisierten Kriminalität. Wo auch immer sie vorkommt, sollte sie ausgemerzt werden. Es müssen konkrete Schritte unternommen werden, damit die Erträge aus Straftaten ermittelt, eingefroren, beschlagnahmt und eingezogen werden.

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5. Binnengrenzen, Aussengrenzen und die Visumpolitik, Umsetzung von Artikel 62 EG-Vertrag sowie des Schengen-Besitzstandes

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6. Unionsbürgerschaft

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7. Zusammenarbeit bei der Drogenbekämpfung

Prioritäten der Drogenbekämpfungsstrategie der Europäischen Union:

Drogen stellen eine Bedrohung der Gesellschaft und des einzelnen dar. Die damit zusammenhängenden Probleme müssen umfassend, multidisziplinär und integriert angegangen werden. Die Europäische Strategie zur Drogenbekämpfung für den Zeitraum 2000 - 2004 wird nach Ablauf der ersten Hälfte und nach abgeschlossener Durchführung mit Hilfe der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) und Europol bewertet werden.

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8. Stärkeres aussenpolitisches Handeln

Vom Europäischen Rat in Tampere und Feira festgelegte Prioritäten:

Die Europäische Union weist darauf hin, dass alle Kompetenzen und Instrumente, über die die Union insbesondere im Außenbereich verfügt, in integrierter und konsequenter Weise für die Schaffung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts genutzt werden müssen. Den Bereich Justiz und Inneres betreffende Aspekte müssen bei der Festlegung und Durchführung anderer Politiken und Maßnahmen der Union umfassend berücksichtigt werden.

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9. Weitere Initiativen

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