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Document 52000DC0625

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlement, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen über die Tätigkeit der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

/* KOM/2000/0625 endg. */

52000DC0625

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlement, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen über die Tätigkeit der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit /* KOM/2000/0625 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Tätigkeit der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über die Tätigkeit der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Einleitung

1. Einrichtung der Beobachtungsstelle

1.1. Beratende Kommission ,Rassismus und Fremdenfeindlichkeit"

1.2. Rechtlicher Rahmen

1.2.1. Zielsetzung und Aufgaben

1.2.2. Arbeitsmethoden und Tätigkeitsbereiche

1.2.3. Zusammenarbeit mit anderen Organisationen

1.2.4. Verwaltungsrat und Exekutivausschuss

1.2.5. Direktor und Personal

2. Ressourcen und Struktur

2.1. Personal

2.1.1. Ernennung des Direktors

2.1.2. Personal

2.2. Haushalt

2.3. Räumlichkeiten

2.3.1. Suche nach einem geeigneten Gebäude

2.3.2. Sicherheit

2.3.3. Eröffnung

2.4. Sitzabkommen

3. Festsetzung und Durchführung des Arbeitsprogramms

3.1. RAXEN

3.2. Jahresbericht

3.3. Runde Tische

3.4. Zusammenarbeit mit anderen Organisationen

3.4.1. Europarat

3.4.2. Weltkonferenz der Vereinten Nationen

3.5. Informationsmaßnahmen und Rolle der Medien

3.5.1. Konferenz von Köln

3.5.2. Dokumentation/Information

3.6. Weitere Tätigkeiten

3.6.1. Charta der europäischen Parteien

3.6.2. Studien

3.6.3. Ad-hoc-Arbeitsgruppen

4. Externe Bewertung

Einleitung

Entsprechend Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates vom 2. Juni 1997 [1] zur Einrichtung einer Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (nachstehend ,Beobachtungsstelle" genannt) legt die Kommission diesen Bericht über die Tätigkeit der Beobachtungsstelle vor.

[1] ABl. L 151 vom 10.6.1997. Artikel 16 lautet: ,Im Laufe des dritten Jahres nach Inkrafttreten dieser Verordnung legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen einen Bericht zur Bewertung der Tätigkeiten der Beobachtungsstelle vor, dem sie je nach Entwicklung der Zuständigkeiten der Gemeinschaft im Bereich Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung oder Ausweitung ihrer Aufgaben beifügt."

Die Direktorin der Beobachtungsstelle trat im Juli 1998 ihr Amt an und befasste sich in den ersten Monaten vor allen mit den administrativen Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Einrichtung der Beobachtungsstelle anfielen. Da sich die Suche nach einem geeigneten Gebäude schwierig gestaltete, bezog man zunächst provisorische Büros. In die derzeitigen Räumlichkeiten sind die Mitarbeiter der Beobachtungsstelle am 1.5.1999 umgezogen. Bis zum Juni 1999 bestand das Personal aus drei Statutsbediensteten. Bis September 1999 stieg die Zahl der Statutsbediensteten auf zehn und bis August 2000 auf 21 Personen.

Sowohl bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms als auch bei der Erfuellung ihrer Aufgaben befindet sich die Beobachtungsstelle also noch in einem Anfangsstadium. Beispielsweise wird die Einrichtung des Europäischen Informationsnetzes über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (RAXEN) erst in einigen Monaten abgeschlossen sein.

Es ist vorgesehen, dass die Kommission im dritten Jahr nach In-Kraft-Treten der Verordnung einen Bericht zur Bewertung der Tätigkeiten der Beobachtungsstelle vorlegt. Nach Auffassung der Kommission ist dieser Zeitraum von drei Jahren für eine umfassende Bewertung nicht ausreichend. Eine sachgemäße Bewertung kann erst nach einem längeren Zeitraum abgegeben werden.

Aus diesem Grund beschränkt sich die Kommission darauf, hiermit einen Zwischenbericht vorzulegen, in dem sie die bisherigen Aktivitäten der Beobachtungsstelle vorstellt, ohne eine wirkliche Bewertung vorzunehmen. Für den eigentlichen Bewertungsbericht, der gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung bzw. Ausweitung der Aufgaben der Beobachtungsstelle enthalten wird, will die Kommission die Ergebnisse einer von externen Gutachtern durchgeführten Untersuchung heranziehen. Diese Untersuchung soll Ende 2000 beginnen (vgl. Abschnitt 4).

1. Einrichtung der Beobachtungsstelle

1.1. Beratende Kommission ,Rassismus und Fremdenfeindlichkeit"

Die transnationale Dimension von rassistischer Propaganda und Aufstachelungen zum Rassenhass hat deutlich vor Augen geführt, dass auch auf europäischer Ebene Handlungsbedarf besteht [2]. Es werden dringend umfassendere Informationen über Art und Umfang von rassistischen und fremdenfeindlichen Phänomenen benötigt, damit die Europäische Union konkrete Lösungen erarbeiten und so im Rahmen einer globalen Strategie zur Bekämpfung dieser Phänomene beitragen kann.

[2] Die europäischen Institutionen befassen sich seit Juni 1986 mit dieser Thematik, als sie eine interinstitutionelle Erklärung gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit abgaben (ABl. C 158 vom 25.6.1986). Im Laufe der den letzten zehn Jahre entwickelte sich der Kampf gegen den Rassismus zunehmend zu einer zentralen Aufgabe der europäischen Institutionen, deren Engagement deutlich wird in zahlreichen Entschließungen des Europäischen Parlaments, in der Mitteilung der Kommission zu Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus (KOM(95) 653 endg. vom 13.12.1995) sowie im Europäischen Jahr gegen Rassismus 1997. Siehe auch ,Die europäischen Institutionen im Kampf gegen Rassismus: ausgewählte Texte".

Auf seiner Tagung auf Korfu im Juni 1994 schlug der Europäische Rat vor, eine beratende Kommission ,Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" (CCRX) einzusetzen. Ein Jahr später beauftragte er in Cannes diese Kommission damit, in Zusammenarbeit mit dem Europarat zu prüfen, ob die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für rassistische und fremdenfeindliche Phänomene realisierbar ist. Die CCRX kam zu dem Schluss, dass nur eine Europäische Beobachtungsstelle in der Lage ist, die Entwicklung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der EU aufmerksam zu verfolgen, die politischen Instanzen auf Gefahren hinzuweisen und sie zu konkreten Maßnahmen zu bewegen.

Dies veranlasste den Europäischen Rat auf seiner Zusammenkunft in Florenz im Juni 1996 dazu, die Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle grundsätzlich zu befürworten. Im November 1996 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung dieser Stelle vor [3].

[3] KOM(96) 615 endg. vom 27.11.1996 sowie KOM(97) 201 endg. vom 14.5.1997.

Der Rat verabschiedete die Verordnung (EG) Nr. 1035/97 zur Einrichtung der Beobachtungsstelle am 2.6.1997. Als Sitz wurde Wien gewählt [4].

[4] Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 2.6.1997 zur Bestimmung des Sitzes der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (ABl. C 194 vom 25.6.1997, S. 4).

1.2. Rechtlicher Rahmen

1.2.1. Zielsetzung und Aufgaben

Das Hauptziel der Beobachtungsstelle wird in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung genannt. Es besteht darin, der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen über rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Phänomene bereitzustellen.

Das Aufgabenspektrum der Beobachtungsstelle umfasst das Sammeln, Speichern und Auswerten von Informationen und Daten, die Durchführung von Forschungsprojekten und Studien, die Entwicklung von Methoden zur Verbesserung der Vergleichbarkeit, Objektivität und Zuverlässigkeit der Daten auf Gemeinschaftsebene, sowie die Einrichtung und Koordinierung eines Europäischen Informationsnetzes über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (RAXEN).

Die Beobachtungsstelle kann an die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten gerichtete Schlussfolgerungen und Stellungnahmen ausarbeiten und veröffentlicht einen Jahresbericht über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der Gemeinschaft sowie über ihre eigene Tätigkeit.

1.2.2. Arbeitsmethoden und Tätigkeitsbereiche

Die zu erfassenden und aufzubereitenden Informationen und Daten sowie die durchzuführenden oder zu fördernden Forschungsarbeiten und wissenschaftlichen Studien betreffen das Ausmaß, die Entwicklung, die Ursachen und die Auswirkungen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, insbesondere in folgenden Bereichen: Freizügigkeit, Informationskanäle und Medien, allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, Sozialpolitik, freier Warenverkehr und Kultur.

1.2.3. Zusammenarbeit mit anderen Organisationen

Die Beobachtungsstelle soll mit nationalen und internationalen, staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen zusammenarbeiten, die sich mit rassistischen und fremdenfeindlichen Phänomenen befassen.

In Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung ist festgelegt, dass die Beobachtungsstelle ihre Tätigkeiten mit denen des Europarates abzustimmen hat (vgl. Abschnitt 3.4.1).

1.2.4. Verwaltungsrat und Exekutivausschuss

Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus unabhängigen Persönlichkeiten - Fachleuten für Menschenrechte und für die Untersuchung rassistischer, fremdenfeindlicher und antisemitischer Phänomene-, die von den Mitgliedstaaten, vom Europäischen Parlament und vom Europarat benannt werden. Hinzu kommt ein Vertreter der Kommission. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre und kann einmal verlängert werden. Jedes Mitglied hat einen in ähnlicher Weise benannten Stellvertreter [5].

[5] Die Liste der Verwaltungsratsmitglieder ist als Anhang 1 beigefügt.

Der Verwaltungsrat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen und fasst die für die Tätigkeit der Beobachtungsstelle erforderlichen Beschlüsse: Ernennung des Direktors, Annahme des Jahresberichts sowie der Schlussfolgerungen und Stellungnahmen der Beobachtungsstelle.

Kurz nachdem der Kommission die Namen der Verwaltungsratsmitglieder und ihrer Stellvertreter mitgeteilt wurden, kam der Verwaltungsrat am 20./21.1.1998 in Wien zum ersten Mal zusammen. Auf dieser von der Kommission in Zusammenarbeit mit den österreichischen Behörden ausgerichteten Sitzung wurden Jean Kahn zum Vorsitzenden, Robert Purkiss zum stellvertretenden Vorsitzenden und Prof. Anton Pelinka zum dritten Mitglied des Exekutivausschusses gewählt [6].

[6] Prof. Pelinka trat Anfang Juni 2000 zurück. Der Exekutivausschuss besteht somit bis zum Ende der Amtsdauer des Verwaltungsrats im Januar 2001 nur noch aus vier Personen.

Der Exekutivausschuss [7] kontrolliert die Arbeit der Beobachtungsstelle, überwacht die Ausarbeitung und Durchführung der Programme und bereitet die Tagungen des Verwaltungsrates vor. Der Exekutivausschuss nimmt ferner alle Aufgaben wahr, die ihm vom Verwaltungsrat übertragen werden.

[7] Der Exekutivausschuss setzt sich aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates sowie aus drei weiteren Verwaltungsratsmitgliedern zusammen, zu denen die vom Europarat benannte Persönlichkeit sowie der Vertreter der Kommission gehören müssen.

1.2.5. Direktor und Personal

Der Direktor wird für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt; eine Wiederernennung ist möglich. Er ist der gesetzliche Vertreter der Beobachtungsstelle und insbesondere für folgendes zuständig: Wahrnehmung der Aufgaben der Beobachtungsstelle, Aufstellung und Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms, Erstellung des Jahresberichts, Erarbeitung von Schlussfolgerungen und Stellungnahmen, Verwaltungsratssitzungen, Haushaltsangelegenheiten, Personal- und Verwaltungsangelegenheiten.

Für das Personal der Beobachtungsstelle gelten die Verordnungen und Regelungen für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

2. Ressourcen und Struktur

2.1. Personal

2.1.1. Ernennung des Direktors

Das Verfahren zur Ernennung des Direktors wurde auf der ersten Sitzung des Verwaltungsrates im Januar 1998 eingeleitet. Nach Abschluss eines in Abstimmung mit dem Exekutivausschuss durchgeführten Auswahlverfahrens legte die Kommission dem Verwaltungsrat entsprechend Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung einen Vorschlag vor.

Auf seiner zweiten Sitzung am 28/29.5.1998 in Brüssel ernannte der Verwaltungsrat Beate Winkler zur Direktorin der Beobachtungsstelle. Sie nahm ihre Tätigkeit am 16.7.1998 auf.

2.1.2. Personal

Die Zahl der Statutsbediensteten stieg im Laufe des Jahres 1999 von drei (bis Juni) auf 14 (Dezember) und bis August 2000 auf 21 Personen. Hinzu kommen zwei Mitarbeiter mit Verträgen für Hilfskräfte sowie ein Sachverständiger für die interne Bewertung [8].

[8] Das aktuelle Organigramm der Beobachtungsstelle ist als Anhang 2 beigefügt.

Das erste Einstellungsverfahren zur Besetzung von acht Stellen (2 A, 2 B, 3 C, 1 D) begann im Dezember 1998. Das zweite Verfahren (fünf weitere Stellen: 3 A, 2 B) lief im April 1999 an. Die Stellen der Leiter für die Bereiche Netze (RAXEN) und Information mussten im August 1999 erneut ausgeschrieben werden; sie wurden im Frühjahr 2000 besetzt. Im März 2000 folgte ein viertes Einstellungsverfahren (acht weitere Stellen: 3 A, 4 B, 1 C).

2.2. Haushalt

Der Verwaltungsrat verabschiedet den Entwurf des Haushaltsplans sowie den endgültigen Jahreshaushaltsplan der Beobachtungsstelle und legt das jährliche Arbeitsprogramm nach Maßgabe des Haushalts und der verfügbaren Ressourcen fest.

Die Einnahmen der Beobachtungsstelle setzen sich zusammen aus einem Zuschuss der Gemeinschaft aus einer eigenen Haushaltslinie (z. Z. B5-809), Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen, etwaigen finanziellen Beiträgen von Organisationen, mit denen die Beobachtungsstelle zusammenarbeitet, sowie ggf. freiwilligen Zahlungen der Mitgliedstaaten.

1998 standen der Beobachtungsstelle 2 Mio. Euro zur Verfügung. Da sie ihre Tätigkeit erst in der zweiten Jahreshälfte voll aufnahm und bis dahin keine Kosten für Miete, Ausrüstung und Personal entstanden, wurde nur ein verhältnismäßig kleiner Teil der bewilligten Mittel benötigt.

Den Plänen für den weiteren Aufbau der Beobachtungsstelle entsprechend wurde der Haushaltsumfang 1999 gegenüber 1998 um 87 % auf 3,750 Mio. Euro aufgestockt. Der Finanzbeitrag Österreichs belief sich auf 0,23 Mio. Euro.

Für das Jahr 2000 hat die Gemeinschaft Haushaltsmittel in Höhe von 4,750 Mio. Euro bereitgestellt. Dies entspricht einer Erhöhung um 27 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Beitrag des Gastgeberlandes beträgt 0,15 Mio. Euro.

Bewilligte Mittel: in Mio. Euro

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die Ausgaben der Beobachtungsstelle umfassen vor allem die Bezüge des Personals, Verwaltungs- und Infrastrukturausgaben, die Betriebskosten sowie Kosten infolge von Vertragsabschlüssen mit Institutionen und Organisationen des RAXEN-Netzes oder mit Dritten.

Ausgaben: in Mio. Euro

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Für die Kontrolle über die Mittelbindung und die Zahlung sämtlicher Ausgaben der Beobachtungsstelle sowie die Kontrolle über die Feststellung und die Einziehung sämtlicher Einnahmen der Beobachtungsstelle ist der Finanzkontrolleur der Kommission zuständig.

Der Direktor führt den Haushaltsplan der Beobachtungsstelle aus. Der Verwaltungsrat erteilt dem Direktor Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans [9].

[9] Im Oktober 1997 legte die Kommission für neun dezentrale Einrichtungen der Gemeinschaft, u.a. auch für die Beobachtungsstelle in Wien, Vorschläge zur Änderung der Gründungsverordnungen vor [KOM(97) 489 endg.; ABl. C 335 vom 6.11.1997]. Die Änderungen betreffen insbesondere das Haushaltsverfahren. Konkret schlägt die Kommission vor, dem Parlament die Befugnis zu übertragen, dem Direktor auf Empfehlung des Verwaltungsrates Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans zu erteilen.

Es wurde beschlossen, einen internen Vergabebeirat einzusetzen. Diese Entscheidung muss jedoch noch vom Verwaltungsrat bestätigt werden.

Der Rechnungshof führte vier Kontrollen in Wien durch. Die erste erfolgte im Dezember 1998, die zweite im März 1999 zur Prüfung der Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 1998 (Ende: 31.12.1998) [10]. Eine dritte Kontrolle folgte im September 1999, und im Mai 2000 wurde schließlich die Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 1999 (Ende: 31.12.1999) geprüft.

[10] Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Wien) (Zeitraum 1. Mai - 31. Dezember 1998), zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle [ABl. C 372 vom 22.12.1999].

Die administrative Einrichtung der Beobachtungsstelle wurde auch von der Kommission sehr aufmerksam verfolgt. Vom 20. bis 22.3.2000 fand ein Prüfbesuch der Kommission statt. Hierbei wurde festgestellt, dass bedingt durch die schwierigen Umstände, unter denen die Einrichtung der Beobachtungsstelle erfolgte, bei der Verwaltung noch Verbesserungspotential bestand. Die Ergebnisse der Prüfung wurden der Beobachtungsstelle mitgeteilt. Der Bericht der externen Gutachter sollte darauf eingehen, welche Maßnahmen getroffen wurden.

2.3. Räumlichkeiten

2.3.1. Suche nach einem geeigneten Gebäude

Auf seiner ersten Sitzung im Januar 1998 erteilte der Verwaltungsrat dem Exekutivausschuss das Mandat, die notwendigen Schritte für die Auswahl eines Gebäudes für die Beobachtungsstelle zu unternehmen. Im Februar 1998 fand eine von den österreichischen Behörden organisierte Besichtigung mehrerer Gebäude statt, an der ein Mitglied des Ausschusses, der beratende Architekt der Kommission und ein Vertreter der Generaldirektion V teilnahmen. Angesichts der schwierigen Situation auf dem Immobilienmarkt in Wien empfahl der Exekutivausschuss dem Verwaltungsrat im März 1998, die österreichischen Behörden sollten zunächst provisorische Räumlichkeiten bereitstellen, damit der Beobachtungsstelle ausreichend Zeit für die Suche nach einem geeigneten Gebäude zur Verfügung stehe.

Im Juli 1998 konnte die Beobachtungsstelle ihre Tätigkeit schließlich in vier vom österreichischen Bundeskanzleramt bereitgestellten Räumen aufnehmen.

2.3.2. Sicherheit

Im Mai 1999 zog die Beobachtungsstelle in ihre endgültigen Räumlichkeiten um. Bei den Umbauarbeiten legte man großen Wert auf die Sicherheit des Gebäudes und den Schutz der Mitarbeiter.

2.3.3. Eröffnung

Die Beobachtungsstelle wurde am 7.4.2000 offiziell in Wien eröffnet. Am Festakt nahmen ca. 550 Personen teil; Ansprachen wurden gehalten vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Beobachtungsstelle Jean Kahn, vom österreichischen Bundespräsidenten Thomas Klestil, vom Präsidenten der Europäischen Kommission Romano Prodi, von der Präsidentin des Europäischen Parlaments Nicole Fontaine und von der portugiesischen Ministerin für Chancengleichheit Maria de Belén Roseira als Vertreterin der EU-Präsidentschaft.

An den Festakt schloss sich am 7. und 8. April das ,Forum von Wien" an - eine Konferenz, auf der das Thema Politik und Rassismus aus mehreren Blickwinkeln betrachtet wurde: rassistische Sprache in Politik und Medien, Rolle der Identität in rassistisch motivierten Konflikten innerhalb der Gesellschaft, Unwirksamkeit eines moralistischen Ansatzes zur Bekämpfung des Rassismus, Legislativvorschläge auf Grundlage von Artikel 13, internationales Recht, Rolle der Nichtregierungsorganisationen.

2.4. Sitzabkommen

Das Sitzabkommen zwischen der Beobachtungsstelle und den österreichischen Behörden, in dem unter anderem die Anwendung des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen sowie steuerliche Aspekte und Sicherheitsfragen geregelt sind, wurde am 18.5.2000 offiziell unterzeichnet.

3. Festsetzung und Durchführung des Arbeitsprogramms

Die Beobachtungsstelle erfuellt ihre Aufgaben im Rahmen der Zuständigkeiten der Gemeinschaften nach Maßgabe der in ihrem Jahresprogramm festgelegten Ziele und der verfügbaren Haushaltsmittel.

Der Verwaltungsrat legt das Jahresarbeitsprogramm fest.

3.1. RAXEN

Die Schaffung des europäischen Informationsnetzes über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (RAXEN) zählt zu den Hauptaufgaben der Beobachtungsstelle. Dem Netz werden eine bei der Beobachtungsstelle angesiedelte Zentralstelle sowie Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Fachzentren angehören.

Am 1.4.1998 - noch vor der Ernennung des Direktors der Beobachtungsstelle - forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, für eine Mitarbeit im Rahmen des RAXEN-Netzes in Betracht kommende Einrichtungen und Organisationen zu benennen, um so schnell wie möglich mit dem Aufbau des Netzes beginnen zu können. Die endgültige Liste lag im November 1998 vor.

Es ist Aufgabe des Verwaltungsrates, unter Berücksichtigung dieser Liste Kontakt zu den einschlägigen Einrichtungen und Organisationen aufzunehmen und sie aufzufordern, sich am Netz zu beteiligen. Bevor man hierüber jedoch Entscheidungen treffen wollte, hielt man es für notwendig, eine Vorbereitungsphase zwischenzuschalten, um noch einige offene Fragen zur Beteiligung am Netz zu klären: Anzahl der benannten Einrichtungen und Organisationen pro Land, Gleichgewicht zwischen verschiedenen Arten von Organisationen, Struktur, Relevanz der Vergleichbarkeitskriterien.

Die Beobachtungsstelle hat diese Fragen in einer Durchführbarkeitsstudie untersucht. In der Studie wird empfohlen, RAXEN als Netz mit mehreren Ebenen und einer bei der Beobachtungsstelle angesiedelten gemeinsamen Datenbank aufzubauen.

Mit der Umsetzung der ersten Phase der Einrichtung des Netzes wurde ein externer Berater beauftragt [11].

[11] Hierzu fanden auch vorbereitende Sitzungen statt. In einer ersten Sitzung im Juni 1999 kamen Vertreter von nationalen Forschungszentren und Nichtregierungsorganisationen zusammen. Man beschloss, eine beratende Gruppe zu bilden, die untersuchen soll, welche praktischen Maßnahmen zur Einrichtung des Netzes getroffen werden müssen. Im September folgte eine zweite Sitzung, an der Vertreter der Sozialpartner und unabhängiger nationaler Einrichtungen zur Bekämpfung von Diskriminierungen teilnahmen. Im Oktober fand eine Konzertierungssitzung statt, an der alle Partner teilnahmen. Die beratende Gruppe kam zweimal zusammen: im September und im Oktober 1999.

Auf seiner Sitzung vom 4.2.2000 verabschiedete der Verwaltungsrat Leitlinien für das Netz, die auf dem Bericht des Beraters basieren. Das RAXEN-Netz ist konzipiert als Instrument zum Sammeln von auf nationaler Ebene erhobenen Daten und statistischen Angaben und zur Übermittlung dieser Informationen an eine zentrale Stelle. Auf dieser Grundlage wird eine Datenbank aufgebaut, die als Hilfsmittel für die Forschung auf europäischer Ebene und die Verbreitung von Informationen dienen und einen Wissenstransfer ermöglichen soll.

Die Umsetzung soll in drei Stufen erfolgen. In der ersten Stufe wird eine Struktur zur Datenerfassung geschaffen: ein System zum Sammeln nationaler Daten, das von nationalen Knotenpunkten koordiniert wird. Die Aufgaben der Knotenpunkte könnten beispielsweise jeweils mehrere nationale Akteure übernehmen, die zuvor im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgewählt wurden. Das entsprechende Ausschreibungsverfahren soll bis Herbst 2000 abgeschlossen werden, und Ende 2000/Anfang 2001 sollen die nationalen Knotenpunkte voll funktionsfähig sein.

In den beiden weiteren Stufen werden zum einen Leitlinien für die zu sammelnden Daten und gemeinsame Kriterien zur Verbesserung der Vergleichbarkeit der Daten erarbeitet und zum anderen technische Spezifikationen für die Übertragung der Daten innerhalb des Netzes aufgestellt.

3.2. Jahresbericht

Der Jahresbericht 1998 wurde im Dezember 1999 in Brüssel vorgestellt. Er besteht aus zwei Teilen: Ein Teil (,Der Wirklichkeit ins Auge sehen" - Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der Europäischen Gemeinschaft - die aktuelle Lage) befasst sich mit rassistischen und fremdenfeindlichen Phänomenen in der Gemeinschaft und dient als Bestandsaufnahme der Aktivitäten und Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Phänomene in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene. Für diesen Teil beauftragte die Beobachtungsstelle einen externen Sachverständigen damit, das gesammelte Material aufzubereiten und die soziologischen, politischen und wirtschaftlichen Kontexte in den Mitgliedstaaten zu skizzieren.

Der andere Teil (,Europa eine Seele geben" - Jahresbericht über die Aktivitäten 1998) enthält Informationen über die Beobachtungsstelle und ihre Aktivitäten im Laufe des Jahres.

Anfang September 2000 stand der Jahresbericht 1999 kurz vor der Fertigstellung.

3.3. Runde Tische

Eine weitere Aufgabe der Beobachtungsstelle besteht darin, die regelmäßige Veranstaltung von Rundtischgesprächen unter Beteiligung von Sozialpartnern, Forschungszentren, Vertretern der zuständigen Behörden sowie Sachverständigen zu fördern. Hierdurch soll ein Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren hergestellt und ein interdisziplinärer Ansatz gewährleistet werden.

Nationale Rundtischgespräche sollten mindestens einmal jährlich stattfinden. Bis Ende 1999 wurden Runde Tische in neun Mitgliedstaaten organisiert: Vereinigtes Königreich (Oktober 1998 und November 1999), Irland (November 1998 und November 1999), Österreich (November 1998), Schweden, Portugal, Italien, Luxemburg und Niederlande (Sommer 1999), Griechenland (November 1999).

Die Beobachtungsstelle fasst die Ergebnisse der Rundtischgespräche zusammen und analysiert sie, erstellt einen vorläufigen Bericht über die Unterschiede zwischen den nationalen Ansätzen und spricht eine Empfehlung für ein koordiniertes Vorgehen auf europäischer Ebene aus.

Die Beobachtungsstelle hat entschieden, zu diesem Zweck ein Papier zu einem ,harmonisierten Profil" für die Runden Tische auszuarbeiten, das Folgendes abdecken soll: Definition der gemeinsamen Ziele und der Zuständigkeitsbereiche, Aufstellung von Kriterien für die Vergleichbarkeit, Erarbeitung einer gemeinsamen Methodik für die Organisation, Analyse der europäischen Perspektiven.

Dies war auch eines der Themen des ersten Rundtischgesprächs auf europäischer Ebene, das am 30.6.2000 in Wien stattfand.

3.4. Zusammenarbeit mit anderen Organisationen

3.4.1. Europarat

Entsprechend Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung hat die Gemeinschaft im Namen der Beobachtungsstelle ein Abkommen mit dem Europarat geschlossen, um eine enge Zusammenarbeit zwischen beiden Einrichtungen zu begründen. Das Abkommen wurde am 10.2.1999 offiziell unterzeichnet [12].

[12] Beschluss des Rates vom 21.12.1998. [ABl. L 44 vom 18.2.1999].

Das Abkommen sieht vor, dass regelmäßige Kontakte zwischen dem Direktor der Beobachtungsstelle und dem Sekretariat der vom Europarat eingerichteten Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (EKRI) hergestellt werden. Die Beobachtungsstelle und die EKRI stellen einander die im Rahmen ihrer Tätigkeiten gesammelten nicht vertraulichen Informationen und Daten zur Verfügung und sorgen für eine möglichst große Verbreitung ihrer Arbeitsergebnisse. Sie beraten sich, um ihre Tätigkeiten zu koordinieren und um ihre Arbeitsprogramme aufeinander abzustimmen. Darüber hinaus können sie gemeinsame und/oder sich ergänzende Maßnahmen in Bereichen von gemeinsamem Interesse ergreifen.

Dem Abkommen entsprechend kamen die Exekutivausschüsse der beiden Einrichtungen am 3.6.1999 in Paris zu einer ersten gemeinsamen Sitzung zusammen. Seitdem finden diese Sitzungen einmal jährlich statt, die zweite am 31.5.2000 in Wien. Im September 1999 traf sich die Direktion der Beobachtungsstelle mit dem Sekretariat der EKRI, um verschiedene Aspekte der Zusammenarbeit zu erörtern.

Nach den gemeinsamen Initiativen im Jahre 1999 - drei Rundtischgesprächen im Vereinigten Königreich, in Irland und in Griechenland - beschlossen die Beobachtungsstelle und die EKRI, ein gemeinsames Kapitel in ihre Arbeitsprogramme aufzunehmen und die konkreten Modalitäten für die Umsetzung bestimmter gemeinsamer Projekte zu überprüfen.

3.4.2. Weltkonferenz der Vereinten Nationen

Unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen wird im September 2001 in Südafrika eine Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung Fremdenfeindlichkeit und andere Formen der Intoleranz stattfinden. Auf der Konferenz soll untersucht werden, welche Fortschritte im weltweiten Kampf gegen den Rassismus erzielt wurden, und man will prüfen, mit welchen Verfahren und Mitteln eine bessere Durchsetzung der bestehenden Normen und der Einsatz der verfügbaren Instrumente gewährleistet werden kann. Ferner sollen konkrete Empfehlungen für weitere Maßnahmen zur Bekämpfung jeglicher Art von Rassismus auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene erarbeitet werden.

Zur Vorbereitung dieser Konferenz werden fünf Regionalkonferenzen veranstaltet. Mit der Koordinierung des europäischen Beitrags zur Weltkonferenz ist der Europarat beauftragt, der aus diesem Grund vom 11. bis 13.10.2000 eine europäische Regionalkonferenz in Straßburg ausrichtet.

Die Beobachtungsstelle ist zusammen mit dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission sowie zwei Netzen antirassistischer Organisationen (ENAR und UNITED) in der technischen Arbeitsgruppe aktiv, die zur Vorbereitung der europäischen Regionalkonferenz eingerichtet wurde. Die Beobachtungsstelle hat Grundlagenpapiere ausgearbeitet und wird den Vorsitz in einer der Arbeitsgruppen der Konferenz führen.

Ferner hat eine Delegation der Beobachtungsstelle an der ersten Sitzung des Ausschusses zur Vorbereitung der Weltkonferenz teilgenommen, die vom 1. bis 5.5.2000 in Genf stattfand.

3.5. Informationsmaßnahmen und Rolle der Medien

3.5.1. Konferenz von Köln

In Zusammenarbeit mit der Beobachtungsstelle und mit Unterstützung des Europäischen Medieninstituts in Düsseldorf und der Union der Europäischen Rundfunkanstalten (UER) in Genf veranstaltete der Westdeutsche Rundfunk (WDR) am 20. und 21.5.1999 in Köln eine Konferenz zur Rolle der Medien bei der Förderung der kulturellen Vielfalt. Zentrales Thema war die Verantwortung der Medien bei der Bekämpfung von Diskriminierung und Intoleranz.

Am Ende der Konferenz wurden Empfehlungen u. a. für folgende Maßnahmen ausgesprochen: Erarbeitung von Leitlinien zur Veranschaulichung der kulturellen Vielfalt (sowohl auf der Ebene der Organisation von Rundfunkanstalten als auch im Hinblick auf die konkrete Gestaltung der Programme); Schaffung neuer Formen der Zusammenarbeit, z. B. in Form von Netzen und Datenbanken für Journalisten und Programmverantwortliche; Aufstellung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen. Als besonders wichtig wurde erachtet, ein System für das Follow-up der Umsetzung dieser Empfehlungen aufzubauen.

Der Konferenzbericht wurde im Oktober 1999 veröffentlicht.

3.5.2. Dokumentation/Information

In der Verordnung ist vorgesehen, dass die Beobachtungsstelle einen öffentlich zugänglichen Dokumentationsfonds schafft (Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d).

Die Beobachtungsstelle hat ein europäisches Dokumentationsarchiv zum Thema Rassismus und Fremdenhass aufzubauen, das der Öffentlichkeit sowie Institutionen und Organisationen zur Verfügung steht.

In diesem Archiv sollen Dokumente gespeichert werden, die an keiner anderen Stelle verfügbar sind. Zunächst wird das Archiv aus einer online abrufbaren Datenbank mit Verknüpfungen zu anderen Archiven, Bibliotheken und Datenbanken bestehen.

Ferner hat die Beobachtungsstelle eine Website [13] eingerichtet und dort verschiedene Informationen, Broschüren und den Newsletter der Beobachtungsstelle mit dem Titel ,Equal Voices" (die erste Ausgabe erschien im September 1999) bereitgestellt. Die Website der Beobachtungsstelle soll in mehreren Stufen zu einer zentralen Anlaufstelle ausgebaut werden, von der zuverlässige und aktuelle Informationen über Rassismus, Fremdenhass, Antisemitismus und die Bekämpfung von Diskriminierungen abgerufen werden können.

[13] www.eumc.at

Außerdem hat die Beobachtungsstelle verschiedene Veröffentlichungen herausgegeben: Broschüren, Faltblätter und Pressemitteilungen über ihre Tätigkeit und zur Lage in den EU-Mitgliedstaaten in puncto Rassismus, einen Aufruf zur gemeinsamen Aktion mit dem Titel ,Gleichheit und Vielfalt für Europa" (7.12.1998), eine vergleichende Analyse zweier Eurobarometer-Umfragen von 1989 und 1997 (Titel: ,Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in Europa: Im Spiegel der öffentlichen Meinung 1989-1997") sowie das Arbeitspapier ,Challenging the media - for equality and diversity against racism".

3.6. Weitere Tätigkeiten

3.6.1. Charta der europäischen Parteien

Eine sehr wichtige Aufgabe der Politik besteht darin, verantwortungsbewusst mit den Problemen von Minderheiten umzugehen und für eine angemessene Vertretung der Minderheiten in den Parteien zu sorgen. Die Beobachtungsstelle unterstützt das Follow-up und die Durchsetzung der ,Charta der europäischen Parteien für eine nichtrassistische Gesellschaft", die im Februar 1998 auf einer Konferenz in Utrecht vorgestellt wurde.

Die Ziele der Charta sollen durch verschiedene Initiativen der Beobachtungsstelle untermauert werden, z. B. durch Runde Tische, Medienarbeit und Konferenzen.

3.6.2. Studien

Die Beobachtungsstelle hat mit der Migration Policy Group (MPG) einen Vertrag über die Erstellung von 15 Länderberichten zum Thema Gesetzgebungsinitiativen zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit in den 15 EU-Mitgliedstaaten geschlossen. Ferner soll in einem zusammenfassenden Bericht der ,Starting-Line-Vorschlag" den geltenden nationalen Rechtsvorschriften, ihrer Anwendung und bewährten Verfahren gegenübergestellt werden. Das Projekt ist im Juni 1999 angelaufen.

3.6.3. Ad-hoc-Arbeitsgruppen

Die Beobachtungsstelle kann Ad-hoc-Arbeitsgruppen einsetzen. Bisher wurden im Verwaltungsrat zwei Gruppen gebildet, die beide ihre Arbeit aufgenommen haben:

Zum einen handelt es sich um eine Arbeitsgruppe ,Artikel 13", die von der Kommission zum ,Antidiskriminierungspaket" angehört wurde, insbesondere zum Thema Diskriminierung aufgrund der Rasse und der ethnischen Herkunft (Sitzungen: Juni 1999 sowie Januar und April 2000).

Zum anderen wurde eine Arbeitsgruppe ,Key Issues" eingesetzt, die die Schwerpunkte bei der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für die kommenden Jahre festlegen soll.

4. Externe Bewertung

Da die Beobachtungsstelle ihre Tätigkeit erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit in vollem Umfang aufgenommen hat, legt die Kommission zunächst diesen Zwischenbericht vor. Ein Bericht, in dem die Aktivitäten der Beobachtungsstelle bewertet werden, folgt 2001. Mit der entsprechenden Untersuchung, die Ende 2000 anlaufen soll, werden externe Gutachter beauftragt.

Mit der externen Bewertung will die Kommission eine unabhängige Beurteilung darüber einholen, wie effizient die Beobachtungsstelle ihre in der Verordnung (EG) des Rates genannten Aufgaben wahrnimmt und wie effizient die Ressourcen (Personal, Haushaltsmittel) zur Erreichung der vorgegebenen Ziele eingesetzt werden.

In der Bewertung sollen Organisationsstruktur und Aktivitäten der Beobachtungsstelle beurteilt werden, insbesondere im Hinblick darauf, inwieweit sie ihre Aufgaben erfuellt hat. Die Bewertung soll anhand folgender Kriterien vorgenommen werden: Effizienz der logistischen und administrativen Verfahren und des Managements, Fortschritte beim Aufbau des Informationsnetzes RAXEN und seiner Koordinierung, Qualität und Relevanz der Tätigkeiten der Beobachtungsstelle sowie ihrer Produkte (Veröffentlichungen usw.), Verfahren für das Follow-up der Aktivitäten. Es soll festgestellt werden, inwiefern die Bedürfnisse der Nutzer erkannt und erfuellt wurden, ob die Nutzer mit den bisher entwickelten Produkten und Informationsdienstleistungen zufrieden sind und welche Resonanz die Beobachtungsstelle bei den Zielgruppen findet.

ANHANG 1

MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATS DER EUROPÄISCHEN BEOBACHTUNGSSTELLE FÜR RASSISMUS UND FREMDENFEINDLICHKEIT

Belgien: // Herr Johan Leman / Herr Jean Cornil*

Dänemark: // Herr Ole Espersen / Herr Morten Kjaerum*

Deutschland: // Frau Uta Würfel / Frau Barbara John*

Griechenland: // Herr Petros Stangos / Herr Perikles Pangalos*

Spanien: // Herr Juan de Dios Ramirez-Heredia /

Herr Joaquin Alvarez de Toledo*

Frankreich: // Herr Jean Kahn / Frau Martine Valdes-Boulouque*

Irland: // Herr Mervyn Taylor / Frau Mary Flaherty*

Italien: // Herr Francesco Margiotta Broglio / Herr Diego Ungaro*

Luxemburg: // Herr Nic Klecker / Herr Edouard Wolter*

Niederlande: // Herr Ed van Thijn / Herr Paul B. Cliteur*

Österreich: // Herr Stefan Karner [14]

[14] Nach dem Rücktritt von Herrn Professor Pelinka Anfang Juni 2000 haben die österreichischen Behörden seinen Stellvertreter, Herrn Professor Karner als ordentliches Mitglied benannt. - Es wurde kein Stellvertreter benannt.

Portugal: // Herr Pedro Bacelar de Vasconcelos /

Herr Esmeraldo de Azevedo*

Finnland: // Frau Kaarina Suonio / Herr Tom Sandlund*

Schweden: // Frau Helene Lööw / Frau Agneta Lindelöf* [15]

[15] Frau Lööw und Frau Lindelöf wurden nach dem Rücktritt von Herrn Bruchfeld und Frau Berggren als Mitglieder benannt.

Vereinigtes Königreich: // Herr Robert Purkiss / Herr David Weaver*

Europäisches Parlament: // Herr William Duncan / Herr Jürgen Micksch*

Europarat: // Herr Joseph Voyame / Herr Jenö Kaltenbach

Europäische Kommission : // Frau Odile Quintin / Herr Adam Tyson*

Vorsitzender des Verwaltungsrates // Herr Jean Kahn

Stellvertretender Vorsitzender: // Herr Robert Purkiss

* stellvertretende Mitglieder

ANHANG 2

TGRAPH

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