ANHANG I
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EUROPÄISCHE UNION – ANTRAG AUF TÄTIGWERDEN
1
1. Antragsteller
Name (*):
Anschrift (*):
Ort (*):
Postleitzahl:
Land (*):
EORI-Nummer: (+)
TIN-Nummer: (+)
Nationale Kennnummer: (+)
Telefon: (+)
Mobil: (+)
Fax: (+)
E-Mail (*):
Webseite:
Für Eintragungen der Zollbehörden
Eingangsdatum
EXEMPLAR FÜR DIE ZOLLDIENSTSTELLE
Registriernummer des Antrags
RECHTE GEISTIGEN EIGENTUMS
ANTRAG AUF TÄTIGWERDEN DER ZÖLLBEHÖRDEN
gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
2 (*). Unionsantrag
Nationaler Antrag
Nationaler Antrag (vgl. Artikel 5 Absatz 3)
3 (*). Eigenschaft des Antragstellers
Rechtsinhaber
zur Nutzung der Rechte geistigen Eigentums ermächtigte Person oder Einrichtung
Verwertungsgesellschaft
Berufsorganisation
Gruppe von Erzeugern von Erzeugnissen mit einer geografischen Angabe oder Vertreter solcher Gruppe
Wirtschaftsteilnehmer, der zur Verwendung einer geografischen Angabe berechtigt ist
zuständige Kontrollstelle oder Behörde für eine solche geografische Angabe
Inhaber von in zwei oder mehr Mitgliedstaaten gültigen ausschließlichen Lizenzen
4. Vertreter der den Antrag im Namen des Antragstellers stellt
Unternehmen:
Name (*):
Anschrift (*):
Ort (*):
Postleitzahl:
Land (*):
Telefon: (+)
Mobil: (+) Handlungsvollmacht ist beigefügt
Fax: (+)
1
5 (*). Art des Rechts, für das der Antrag gestellt wird
Nationale Marke (NTM)
Unionsmarke (EUTM)
Internationale Marke (ITM)
Nationales eingetragenes Design (ND)
eingetragenes Gemeinschaftsgeschmackmuster (CDR)
International eingetragenes Design (ICD)
nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmackmuster (CDU)
Urheberrecht oder verwandtes Schutzrecht (NCPR)
Handelsname (NTN)
Topografie eines Halbleitererzeugnisses (NTSP)
Patent nach nationalem Recht (NPT)
Patent nach EU-Recht (UPT)
Gebrauchsmuster (NUM)
Geografische Angabe/Ursprungsbezeichnung
für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (CGIP)
für Wein (CGIW)
für aromatisierte Getränke aus Weinbauerzeugnissen (CGIA)
für Spirituosen (CGIS)
für andere Waren (NGI)
wie in Vereinbarungen zwischen der Union und Drittländern aufgeführt (CGIL)
Sortenschutzrecht:
national (NPVR)
der Gemeinschaft (CPVR)
ergänzendes Schutzzertifikat:
für Arzneimittel (SPCM)
für Pflanzenschutzmittel (SPCP)
6 (*). Mitgliedstaat, oder im Falle eines Unionsantrags, die Mitgliedstaaten, in denen ein Tätigwerden der Zollbehörden beantragt wird
ALLE MITGLIEDSTAATEN
BE
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HU
DK
MT
DE
NL
EE
AT
IE
PL
EL
PT
ES
RO
FR
SI
HR
SK
IT
FI
CY
SE
LV
UK
7. Ansprechpartner für Verwaltungsfragen
Unternehmen:
Name (*):
Anschrift (*):
Ort (*):
Postleitzahl:
Land (*):
Telefon: (+)
Mobil: (+)
Fax: (+)
E-Mail (*):
Webseite:
8. Ansprechpartner für technische Fragen
Unternehmen:
Name (*):
Anschrift (*):
Ort (*):
Postleitzahl:
Land (*):
Telefon: (+)
Mobil: (+)
Fax: (+)
E-Mail (*):
Webseite:
9. Im Falle eines Unionsantrags: die Angaben zu den Ansprechpartnern in Verwaltungsfragen und technischen Fragen sind aufgenommen in Anlage Nr.
10. Ich beantrage die Anwendung des Verfahrens nach Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 (Kleinsendungen) in den folgenden Mitgliedstaaten. Ich bin mit der Übernahme der Kosten für die Vernichtung der Waren im Rahmen dieses Verfahrens einverstanden, soweit dies von den Zollbehörden verlangt wird.
ALLE MITGLIEDSTAATEN
BE
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DK
MT
DE
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AT
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PL
EL
PT
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IT
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UK
(*) Pflichtfelder, die ausgefüllt werden müssen
(+) mindestens ein Feld muss ausgefüllt werden
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11 (*). Liste der Rechte, für die der Antrag gestellt wird
Nr.
Art des Rechts
Nummer der Eintragung
Tag der Eintragung
Ablaufdatum
Warenkreis:
Für weitere Rechte, siehe Anlage Nr. beschränkte Verarbeitung
Originalwaren
12 (*). Angaben zu den Waren beschränkte Verarbeitung
Recht geistigen Eigentums Nr.:
Beschreibung der Waren:
KN-Tarifposition:
Zollwert:
Durchschnittlicher EU-Marktwert:
Nationaler Marktwert: Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
13 (*). Erkennungsmerkmale der Waren beschränkte Verarbeitung
Stelle der Merkmale auf den Waren:
Beschreibung:
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
14 (*). Herstellungsort beschränkte Verarbeitung
Land:
Unternehmen:
Anschrift:
Ort: Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
15 (*). Beteiligte Unternehmen beschränkte Verarbeitung
Rolle:
Name:
Anschrift:
Ort:
Postleitzahl:
Land: Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
16 (*). Händler beschränkte Verarbeitung
Name:
Anschrift:
Ort:
Postleitzahl:
Land: Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
17. Information über den Warenvertrieb beschränkte Verarbeitung
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
18. Verpackungen beschränkte Verarbeitung
Art der Verpackungen:
Anzahl der Artikel pro Verpackung:
Beschreibung (inklusive typische Merkmale):
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
19. Beigefügte Dokumente beschränkte Verarbeitung
Art des Dokuments:
Beschreibung:
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
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Fälschungen
20. Angaben zu den Waren beschränkte Verarbeitung
Recht geistigen Eigentums Nr.:
Beschreibung der Waren:
KN-Tarifposition:
Mindestwert: Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
21. Erkennungsmerkmale der Waren beschränkte Verarbeitung
Stelle der Merkmale auf den Waren:
Beschreibung:
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
22. Herstellungsort beschränkte Verarbeitung
Land:
Unternehmen:
Anschrift:
Ort:
Postleitzahl:
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
23. Beteiligte Unternehmen beschränkte Verarbeitung
Rolle:
Name:
Anschrift:
Ort:
Postleitzahl:
Land: Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
24. Händler beschränkte Verarbeitung
Name:
Anschrift:
Ort:
Postleitzahl:
Land:
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
25. Information über den Warenvertrieb beschränkte Verarbeitung
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
26. Verpackungen beschränkte Verarbeitung
Art der Verpackungen:
Anzahl der Artikel pro Verpackung:
Beschreibung (inklusive typische Merkmale):
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
27. Beigefügte Dokumente beschränkte Verarbeitung
Art des Dokuments:
Beschreibung:
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
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28. Zusatzinformationen beschränkte Verarbeitung
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
29. Verpflichtungserklärungen
Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich mich verpflichte:
— jede Änderung von Angaben, die ich in diesem Antrag oder in den Anlagen dazu gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gemacht habe unverzüglich der zuständigen Zolldienststelle, die diesem Antrag stattgegeben hat, mitzuteilen.
— Informationen gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben g, h, oder i der Verordnung (EU) Nr. 608/2013, die für die Analyse und die Bewertung des Risikos einer Verletzung des betreffenden Rechts bzw. der betreffenden Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden wichtig sind, auf das bzw. die sich dieser Antrag bezieht, unverzüglich gegenüber der zuständigen Zolldienststelle, die diesem Antrag stattgegeben hat, zu aktualisieren.
— die Haftung unter den Bedingungen gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 zu übernehmen und die Kosten gemäß Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 zu tragen.
Ich bin damit einverstanden, dass alle Daten, die mit diesem Antrag übermittelt wurden, durch die Europäische Komission und die Mitgliedstaaten verarbeitet werden dürfen.
30 (*). Unterschrift
Datum (TT/MM/JJJJ) Unterschrift der Antragsteller
Ort Name (in Druckschrift)
Für Eintragungen der Zollbehörden
Entscheidung der Zollbehörde (im Sinne des Abschnitts 2 der Verordnung (EU) Nr. 608/2013)
Dem Antrag wird in vollem Umfang stattgegeben.
Dem Antrag wird teilweise stattgegeben (siehe beigefügte Liste der stattgegebenen Rechte).
Tag der Entscheidung (TT/MM/JJJJ) Unterschrift und Stempel Zuständige Zolldienststelle
Der Antrag gilt bis zum:
Anträge auf Verlängerung des Zeitraums für das Tätigwerden der Zollbehörden sollten spätestens 30 Arbeitstage vor Ablauf des Gültigkeitsdatums eingegangen sein.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Begründung für die teilweise oder vollständige Ablehnung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung sind beigefügt.
Datum (TT/MM/JJJJ) Unterschrift und Stempel Zuständige Zolldienststelle
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Der Schutz personenbezogener Daten und die zentrale Datenbank für die Verarbeitung von Anträgen auf Tätigwerden
Verarbeitet die Europäische Kommission personenbezogene Daten, die in diesem Antrag auf Tätigwerden enthalten sind, findet Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum Freien Datenverkehr Anwendung. Verarbeiten die zuständigen Zollbehörden eines Mitgliedstaates personenbezogene Daten, die in diesem Antrag auf Tätigwerden enthalten sind, finden die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG Anwendung.
Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten, die in dem Antrag auf Tätigwerden enthalten sind, ist die Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden in der Europäischen Union im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden.
Die zuständigen nationalen Zolldienststellen, bei denen der Antrag eingereicht wurde, kontrollieren die Verarbeitung der Daten in der zentralen Datenbank. Eine Liste der zuständigen Zolldienststellen ist auf der Webseite der Kommission unter folgender Adresse abrufbar:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_controls/counterfeit_piracy/right_holders/index_de.htm.
Den Zugang zu sämtlichen personenbezogenen Daten dieses Antrags erhalten die Zollbehörden in den Mitgliedstaaten und die Kommission über einen Zugang per UserID/Passwort.
Personenbezogene Daten, die zu Informationen gehören, die einer beschränkten Verarbeitung unterliegen, sind nur für die in Feld 6 des Antrags angegeben Zollbehörden der Mitgliedstaaten über eine UserID/Passwort-Kennung zugänglich.
Im Einklang mit Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 können die Kommission und die Zollbehörden der Mitgliedstaaten unbeschadet der in der Europäischen Union geltenden Datenschutzbestimmungen und um einen Beitrag zur Unterbindung des internationalen Handels mit Waren, die Rechte geistigen Eigentums verletzten, zu leisten, die im Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten und Informationen mit den zuständigen Behörden in Drittländern austauschen.
Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Bei Feldern, die mit einem Pluszeichen (+) versehen sind, muss mindestens ein Feld ausgefüllt werden. Sollten diese Pflichtangaben nicht eingetragen werden, wird der Antrag abgelehnt.
Die betroffene Person hat ein Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten, die in der zentralen Datenbank verarbeitet werden, und ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 45/2001 bzw. gemäß den nationalen Rechsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG berechtigt, diese Daten gegebenenfalls zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren.
Alle Anträge auf Ausübung des Rechts auf Zugang, Berichtigung, Löschung oder Sperrung werden der zuständigen Zolldienststelle, bei der der Antrag gestellt wurde, übermittelt und von ihr bearbeitet.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums ist die Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden.
Personenbezogene Daten werden ab dem Tag, an dem die einschlägige dem Antrag stattgebende Entscheidung aufgehoben wurde oder an dem der für das Tätigwerden der Zollbehörden maßgebliche Zeitraum abgelaufen ist, für höchstens sechs Monate gespeichert. Dieser Zeitraum ist von den zuständigen Zolldienstsstellen bei Stattgabe eines Antrags festzusetzen und darf ein Jahr ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die dem Antrag stattgebende Entscheidung getroffen wird, nicht überschreiten. Werden die Zollbehörden jedoch davon unterrichtet, dass Verfahren eingeleitet wurden, um festzustellen, ob Rechte geistigen Eigentums von Waren, die unter den Antrag fallen, verletzt wurden, müssen die personenbezogenen Daten nach Abschluss dieser Verfahren für sechs Monate gespeichert werden.
Bei Unstimmigkeiten können Beschwerden an die entsprechende nationale Datenschutzbehörde gerichtet werden. Die Kontaktdaten der nationalen Datenschutzbehörden können auf der Webseite der Generaldirektion Jusitz der Europäischen Kommission abgerufen werden (http://ec.europa.eu/justice/data-protection/bodies/authorities/eu/index_en.htm#h2-1). Beschwerden in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Europäische Kommission sollten an den Europäischen Datenschutzbeauftragten gerichtet werden (http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/).
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EUROPÄISCHE UNION – ANTRAG AUF TÄTIGWERDEN
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1. Antragsteller
Name (*):
Anschrift (*):
Ort (*):
Postleitzahl:
Land (*):
EORI-Nummer: (+)
TIN-Nummer: (+)
Nationale Kennnummer: (+)
Telefon: (+)
Mobil: (+)
Fax: (+)
E-Mail (*):
Webseite:
Für Eintragungen der Zollbehörden
Eingangsdatum
EXEMPLAR FÜR DEN ANTRAGSTELLER
Registriernummer des Antrags
RECHTE GEISTIGEN EIGENTUMS
ANTRAG AUF TÄTIGWERDEN DER ZÖLLBEHÖRDEN
gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
2 (*). Unionsantrag
Nationaler Antrag
Nationaler Antrag (vgl. Artikel 5 Absatz 3)
3 (*). Eigenschaft des Antragstellers
Rechtsinhaber
zur Nutzung der Rechte geistigen Eigentums ermächtigte Person oder Einrichtung
Verwertungsgesellschaft
Berufsorganisation
Gruppe von Erzeugern von Erzeugnissen mit einer geografischen Angabe oder Vertreter solcher Gruppe
Wirtschaftsteilnehmer, der zur Verwendung einer geografischen Angabe berechtigt ist
zuständige Kontrollstelle oder Behörde für eine solche geografische Angabe
Inhaber von in zwei oder mehr Mitgliedstaaten gültigen ausschließlichen Lizenzen
4. Vertreter der den Antrag im Namen des Antragstellers stellt
Unternehmen:
Name (*):
Anschrift (*):
Ort (*):
Postleitzahl:
Land (*):
Telefon: (+)
Mobil: (+) Handlungsvollmacht ist beigefügt
Fax: (+)
2
5 (*). Art des Rechts, für das der Antrag gestellt wird
Nationale Marke (NTM)
Unionsmarke (EUTM)
Internationale Marke (ITM)
Nationales eingetragenes Design (ND)
eingetragenes Gemeinschaftsgeschmackmuster (CDR)
International eingetragenes Design (ICD)
nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmackmuster (CDU)
Urheberrecht oder verwandtes Schutzrecht (NCPR)
Handelsname (NTN)
Topografie eines Halbleitererzeugnisses (NTSP)
Patent nach nationalem Recht (NPT)
Patent nach EU-Recht (UPT)
Gebrauchsmuster (NUM)
Geografische Angabe/Ursprungsbezeichnung
für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (CGIP)
für Wein (CGIW)
für aromatisierte Getränke aus Weinbauerzeugnissen (CGIA)
für Spirituosen (CGIS)
für andere Waren (NGI)
wie in Vereinbarungen zwischen der Union und Drittländern aufgeführt (CGIL)
Sortenschutzrecht:
national (NPVR)
der Gemeinschaft (CPVR)
ergänzendes Schutzzertifikat:
für Arzneimittel (SPCM)
für Pflanzenschutzmittel (SPCP)
6 (*). Mitgliedstaat, oder im Falle eines Unionsantrags, die Mitgliedstaaten, in denen ein Tätigwerden der Zollbehörden beantragt wird
ALLE MITGLIEDSTAATEN
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7. Ansprechpartner für Verwaltungsfragen
Unternehmen:
Name (*):
Anschrift (*):
Ort (*):
Postleitzahl:
Land (*):
Telefon: (+)
Mobil: (+)
Fax: (+)
E-Mail (*):
Webseite:
8. Ansprechpartner für technische Fragen
Unternehmen:
Name (*):
Anschrift (*):
Ort (*):
Postleitzahl:
Land (*):
Telefon: (+)
Mobil: (+)
Fax: (+)
E-Mail (*):
Webseite:
9. Im Falle eines Unionsantrags: die Angaben zu den Ansprechpartnern in Verwaltungsfragen und technischen Fragen sind aufgenommen in Anlage Nr.
10. Ich beantrage die Anwendung des Verfahrens nach Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 (Kleinsendungen) in den folgenden Mitgliedstaaten. Ich bin mit der Übernahme der Kosten für die Vernichtung der Waren im Rahmen dieses Verfahrens einverstanden, soweit dies von den Zollbehörden verlangt wird.
ALLE MITGLIEDSTAATEN
BE
LT
BG
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CZ
HU
DK
MT
DE
NL
EE
AT
IE
PL
EL
PT
ES
RO
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SI
HR
SK
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FI
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(*) Pflichtfelder, die ausgefüllt werden müssen
(+) mindestens ein Feld muss ausgefüllt werden
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11 (*). Liste der Rechte, für die der Antrag gestellt wird
Nr.
Art des Rechts
Nummer der Eintragung
Tag der Eintragung
Ablaufdatum
Warenkreis:
Für weitere Rechte, siehe Anlage Nr. beschränkte Verarbeitung
Originalwaren
12 (*). Angaben zu den Waren beschränkte Verarbeitung
Recht geistigen Eigentums Nr.:
Beschreibung der Waren:
KN-Tarifposition:
Zollwert:
Durchschnittlicher EU-Marktwert:
Nationaler Marktwert: Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
13 (*). Erkennungsmerkmale der Waren beschränkte Verarbeitung
Stelle der Merkmale auf den Waren:
Beschreibung:
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
14 (*). Herstellungsort beschränkte Verarbeitung
Land:
Unternehmen:
Anschrift:
Ort: Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
15 (*). Beteiligte Unternehmen beschränkte Verarbeitung
Rolle:
Name:
Anschrift:
Ort:
Postleitzahl:
Land: Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
16 (*). Händler beschränkte Verarbeitung
Name:
Anschrift:
Ort:
Postleitzahl:
Land: Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
17. Information über den Warenvertrieb beschränkte Verarbeitung
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
18. Verpackungen beschränkte Verarbeitung
Art der Verpackungen:
Anzahl der Artikel pro Verpackung:
Beschreibung (inklusive typische Merkmale):
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
19. Beigefügte Dokumente beschränkte Verarbeitung
Art des Dokuments:
Beschreibung:
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
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Fälschungen
20. Angaben zu den Waren beschränkte Verarbeitung
Recht geistigen Eigentums Nr.:
Beschreibung der Waren:
KN-Tarifposition:
Mindestwert: Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
21. Erkennungsmerkmale der Waren beschränkte Verarbeitung
Stelle der Merkmale auf den Waren:
Beschreibung:
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
22. Herstellungsort beschränkte Verarbeitung
Land:
Unternehmen:
Anschrift:
Ort:
Postleitzahl:
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
23. Beteiligte Unternehmen beschränkte Verarbeitung
Rolle:
Name:
Anschrift:
Ort:
Postleitzahl:
Land: Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
24. Händler beschränkte Verarbeitung
Name:
Anschrift:
Ort:
Postleitzahl:
Land:
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
25. Information über den Warenvertrieb beschränkte Verarbeitung
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
26. Verpackungen beschränkte Verarbeitung
Art der Verpackungen:
Anzahl der Artikel pro Verpackung:
Beschreibung (inklusive typische Merkmale):
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
27. Beigefügte Dokumente beschränkte Verarbeitung
Art des Dokuments:
Beschreibung:
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
Text von Bild
28. Zusatzinformationen beschränkte Verarbeitung
Separates Blatt beigefügt. Anlage Nr.
29. Verpflichtungserklärungen
Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich mich verpflichte:
— jede Änderung von Angaben, die ich in diesem Antrag oder in den Anlagen dazu gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gemacht habe unverzüglich der zuständigen Zolldienststelle, die diesem Antrag stattgegeben hat, mitzuteilen.
— Informationen gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben g, h, oder i der Verordnung (EU) Nr. 608/2013, die für die Analyse und die Bewertung des Risikos einer Verletzung des betreffenden Rechts bzw. der betreffenden Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden wichtig sind, auf das bzw. die sich dieser Antrag bezieht, unverzüglich gegenüber der zuständigen Zolldienststelle, die diesem Antrag stattgegeben hat, zu aktualisieren.
— die Haftung unter den Bedingungen gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 zu übernehmen und die Kosten gemäß Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 zu tragen.
Ich bin damit einverstanden, dass alle Daten, die mit diesem Antrag übermittelt wurden, durch die Europäische Komission und die Mitgliedstaaten verarbeitet werden dürfen.
30 (*). Unterschrift
Datum (TT/MM/JJJJ) Unterschrift der Antragsteller
Ort Name (in Druckschrift)
Für Eintragungen der Zollbehörden
Entscheidung der Zollbehörde (im Sinne des Abschnitts 2 der Verordnung (EU) Nr. 608/2013)
Dem Antrag wird in vollem Umfang stattgegeben.
Dem Antrag wird teilweise stattgegeben (siehe beigefügte Liste der stattgegebenen Rechte).
Tag der Entscheidung (TT/MM/JJJJ) Unterschrift und Stempel Zuständige Zolldienststelle
Der Antrag gilt bis zum:
Anträge auf Verlängerung des Zeitraums für das Tätigwerden der Zollbehörden sollten spätestens 30 Arbeitstage vor Ablauf des Gültigkeitsdatums eingegangen sein.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Begründung für die teilweise oder vollständige Ablehnung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung sind beigefügt.
Datum (TT/MM/JJJJ) Unterschrift und Stempel Zuständige Zolldienststelle
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Der Schutz personenbezogener Daten und die zentrale Datenbank für die Verarbeitung von Anträgen auf Tätigwerden
Verarbeitet die Europäische Kommission personenbezogene Daten, die in diesem Antrag auf Tätigwerden enthalten sind, findet Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum Freien Datenverkehr Anwendung. Verarbeiten die zuständigen Zollbehörden eines Mitgliedstaates personenbezogene Daten, die in diesem Antrag auf Tätigwerden enthalten sind, finden die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG Anwendung.
Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten, die in dem Antrag auf Tätigwerden enthalten sind, ist die Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden in der Europäischen Union im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden.
Die zuständigen nationalen Zolldienststellen, bei denen der Antrag eingereicht wurde, kontrollieren die Verarbeitung der Daten in der zentralen Datenbank. Eine Liste der zuständigen Zolldienststellen ist auf der Webseite der Kommission unter folgender Adresse abrufbar:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_controls/counterfeit_piracy/right_holders/index_de.htm.
Den Zugang zu sämtlichen personenbezogenen Daten dieses Antrags erhalten die Zollbehörden in den Mitgliedstaaten und die Kommission über einen Zugang per UserID/Passwort.
Personenbezogene Daten, die zu Informationen gehören, die einer beschränkten Verarbeitung unterliegen, sind nur für die in Feld 6 des Antrags angegeben Zollbehörden der Mitgliedstaaten über eine UserID/Passwort-Kennung zugänglich.
Im Einklang mit Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 können die Kommission und die Zollbehörden der Mitgliedstaaten unbeschadet der in der Europäischen Union geltenden Datenschutzbestimmungen und um einen Beitrag zur Unterbindung des internationalen Handels mit Waren, die Rechte geistigen Eigentums verletzten, zu leisten, die im Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten und Informationen mit den zuständigen Behörden in Drittländern austauschen.
Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Bei Feldern, die mit einem Pluszeichen (+) versehen sind, muss mindestens ein Feld ausgefüllt werden. Sollten diese Pflichtangaben nicht eingetragen werden, wird der Antrag abgelehnt.
Die betroffene Person hat ein Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten, die in der zentralen Datenbank verarbeitet werden, und ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 45/2001 bzw. gemäß den nationalen Rechsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG berechtigt, diese Daten gegebenenfalls zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren.
Alle Anträge auf Ausübung des Rechts auf Zugang, Berichtigung, Löschung oder Sperrung werden der zuständigen Zolldienststelle, bei der der Antrag gestellt wurde, übermittelt und von ihr bearbeitet.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums ist die Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden.
Personenbezogene Daten werden ab dem Tag, an dem die einschlägige dem Antrag stattgebende Entscheidung aufgehoben wurde oder an dem der für das Tätigwerden der Zollbehörden maßgebliche Zeitraum abgelaufen ist, für höchstens sechs Monate gespeichert. Dieser Zeitraum ist von den zuständigen Zolldienstsstellen bei Stattgabe eines Antrags festzusetzen und darf ein Jahr ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die dem Antrag stattgebende Entscheidung getroffen wird, nicht überschreiten. Werden die Zollbehörden jedoch davon unterrichtet, dass Verfahren eingeleitet wurden, um festzustellen, ob Rechte geistigen Eigentums von Waren, die unter den Antrag fallen, verletzt wurden, müssen die personenbezogenen Daten nach Abschluss dieser Verfahren für sechs Monate gespeichert werden.
Bei Unstimmigkeiten können Beschwerden an die entsprechende nationale Datenschutzbehörde gerichtet werden. Die Kontaktdaten der nationalen Datenschutzbehörden können auf der Webseite der Generaldirektion Jusitz der Europäischen Kommission abgerufen werden (http://ec.europa.eu/justice/data-protection/bodies/authorities/eu/index_en.htm#h2-1). Beschwerden in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Europäische Kommission sollten an den Europäischen Datenschutzbeauftragten gerichtet werden (http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/).
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