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Document 32018D0036
Council Implementing Decision (CFSP) 2018/36 of 10 January 2018 implementing Decision 2012/285/CFSP concerning restrictive measures directed against certain persons, entities and bodies threatening the peace, security or stability of the Republic of Guinea-Bissau
Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/36 des Rates vom 10. Januar 2018 zur Durchführung des Beschlusses 2012/285/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen
Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/36 des Rates vom 10. Januar 2018 zur Durchführung des Beschlusses 2012/285/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen
OJ L 6, 11.1.2018, p. 48–49
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
11.1.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 6/48 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2018/36 DES RATES
vom 10. Januar 2018
zur Durchführung des Beschlusses 2012/285/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2012/285/GASP des Rates vom 31. Mai 2012 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen und zur Aufhebung des Beschlusses 2012/237/GASP (1), insbesondere auf Artikel 3 Absätze 1 und 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 31. Mai 2012 den Beschluss 2012/285/GASP erlassen. |
(2) |
Am 20. Dezember 2017 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 2048 (2012) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, eine Person von der Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen. |
(3) |
Anhang I des Beschlusses 2012/285/GASP sollte daher entsprechend geändert und diese Person sollte ebenfalls aus Anhang III des Beschlusses 2012/285/GASP gestrichen werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhänge I und III des Beschlusses 2012/285/GASP werden nach Maßgabe des Anhangs dieses Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel 10. Januar 2018.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
E. KRALEVA
(1) ABl. L 142 vom 1.6.2012, S. 36.
ANHANG
1. |
In Anhang I des Beschlusses 2012/285/GASP wird der Eintrag zu der unten aufgeführten Person gelöscht:
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2. |
In Anhang III des Beschlusses 2012/285/GASP wird der Eintrag zu der unten aufgeführten Person gelöscht:
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