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Document 32015R0780
Council Implementing Regulation (EU) 2015/780 of 19 May 2015 implementing Regulation (EU) No 36/2012 concerning restrictive measures in view of the situation in Syria
Durchführungsverordnung (EU) 2015/780 des Rates vom 19. Mai 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
Durchführungsverordnung (EU) 2015/780 des Rates vom 19. Mai 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
OJ L 124, 20.5.2015, p. 1–3
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
20.5.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 124/1 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/780 DES RATES
vom 19. Mai 2015
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 (1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 18. Januar 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 erlassen. |
(2) |
Die Angaben in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 zu vier Personen und zu zwei Einrichtungen sollten auf den neuesten Stand gebracht werden, und für eine Einrichtung sollte ein eigener Eintrag hinzugefügt werden. |
(3) |
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden— |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 19. Mai 2015.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. RINKĒVIČS
(1) ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.
ANHANG
Die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen und Einrichtungen in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 werden durch die folgenden Einträge ersetzt:
A. Personen
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Name |
Angaben zur Identität |
Gründe |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
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182. |
Amr Armanazi alias Amr Muhammad Najib Al-Armanazi, Amr Najib Armanazi, Amrou Al-Armanazy |
Geboren am 7. Februar 1944 |
Generaldirektor des syrischen Zentrums für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC), verantwortlich für die Unterstützung der syrischen Armee beim Erwerb von Ausrüstung, die für die Überwachung von und das Vorgehen gegen Demonstranten genutzt wird. Zudem verantwortlich für die Entwicklung und Herstellung nichtkonventioneller Waffen, einschließlich chemischer Waffen, sowie von Raketen als deren Trägermittel. Verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung; unterstützt das Regime. |
23.7.2014 |
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201. |
Wael Abdulkarim (alias Wael Al Karim) |
Anschrift: Pangates International Corp Ltd, PO Box Sharjah Airport International Free Zone, Vereinigte Arabische Emirate Al Karim for Trade and Industry, PO Box 111, 5797 Damaskus, Syrien |
Geschäftsführender Direktor der benannten Organisation „Pangates International Corp Ltd“, die als Vermittlerin bei der Lieferung von Erdöl an das syrische Regime fungiert. Als geschäftsführender Direktor von Pangates ist Wael Abdulkarim Unterstützer und Nutznießer des syrischen Regimes. Er bekleidet ferner eine leitende Position in der benannten „Al Karim Group“, der Muttergesellschaft von Pangates. Aufgrund seiner leitenden Positionen bei Pangates und der „Al Karim Group“ steht er auch in Verbindung mit diesen benannten Organisationen. |
7.3.2015 |
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202. |
Ahmad Barqawi (alias Ahmed Barqawi) |
Anschrift: Pangates International Corp Ltd, PO Box Sharjah Airport International Free Zone, Vereinigte Arabische Emirate Al Karim for Trade and Industry, PO Box 111, 5797 Damaskus, Syrien |
Generaldirektor der „Pangates International Corp Ltd“, die als Vermittlerin bei der Lieferung von Erdöl an das syrische Regime fungiert, und Geschäftsführer der „Al Karim Group“. Sowohl „Pangates International“ als auch die „Al Karim Group“ wurden vom Rat benannt. Als Generaldirektor von Pangates und Geschäftsführer der Muttergesellschaft von Pangates, der „Al Karim Group“, ist Ahmad Barqawi Unterstützer und Nutznießer des syrischen Regimes. Aufgrund seiner leitenden Positionen bei Pangates und der „Al Karim Group“ steht er auch in Verbindung mit den benannten Organisationen „Pangates International“ und „Al Karim Group“. |
7.3.2015 |
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205. |
Samir Hamsho (alias Samer; Sameer; Hmisho; Hamchu; Hamcho; Hamisho; Hmeisho; Hemasho, Hmicho) |
Geboren am 1. März 1972 Syrischer Reisepass Nr. N008803455 Brasilianischer Reisepass Nr. YA056959 Anschrift:
Anschrift:
Anschrift:
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Samir Hamsho ist ein bekannter syrischer Geschäftsmann und Nutznießer und Unterstützer des Regimes. Er ist der Eigentümer und der Vorsitzende der „al Buroj“ und der „Syria Steel/Hmisho Steel“, zweier Tochtergesellschaften der „Hamsho Trading“, die wiederum eine Tochtergesellschaft der vom Rat benannten „Hamsho International“ ist. Vom Industrieminister im März 2014 zum Mitglied der Handelskammer in Homs ernannt. Daher unterstützt er das syrische Regime und profitiert von seinen Verbindungen zu diesem Regime. Er steht ferner in Verbindung mit den benannten Organisationen „Hamsho International“, „Syria Steel SA“ und „Al Buroj Trading“. |
7.3.2015 |
B. Einrichtungen
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Name |
Angaben zur Identität |
Gründe |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
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21. |
Centre d'études et de recherches syrien (CERS) (alias: Centre d'Etude et de Recherche Scientifique (CERS); Scientific Studies and Research Center (SSRC); Centre de Recherche de Kaboun) |
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Unterstützt die syrische Armee beim Erwerb von Ausrüstung, die zur Überwachung von und das Vorgehen gegen Demonstranten dient. Ist die für die Entwicklung und Herstellung nichtkonventioneller Waffen, einschließlich chemischer Waffen, sowie von Raketen als deren Trägermittel verantwortliche staatliche Stelle. |
1.12.2011 |
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55. |
Tri-Ocean Trading |
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Tochtergesellschaft der vom Rat benannten „Tri-Ocean Energy“. Zusammen mit der Muttergesellschaft „Tri-Ocean Energy“ ist „Tri-Ocean Trading“ Nutznießer des syrischen Regimes und unterstützt dieses Regime durch verdeckte Lieferungen. Als Tochtergesellschaft der „Tri-Ocean-Energy“ steht sie auch in Verbindung mit einer benannten Organisation. |
23.7.2014 |
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55a. |
Tri-Ocean Energy |
35b Saray El Maadi Tower, Corniche El Nile, Kairo, Ägypten, Postal Code 11431, P.O. Box 1212 Maadi |
Unterstützer und Nutznießer des syrischen Regimes durch die Organisation verdeckter Öllieferungen für das syrische Regime. |
23.7.2014 |