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Document 32015H1184

Empfehlung (EU) 2015/1184 des Rates vom 14. Juli 2015 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union

OJ L 192, 18.7.2015, p. 27–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2015/1184/oj

18.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 192/27


EMPFEHLUNG (EU) 2015/1184 DES RATES

vom 14. Juli 2015

über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

gestützt auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß dem Vertrag müssen die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse betrachten und sie im Rat koordinieren. Ferner muss der Rat gemäß dem Vertrag Grundzüge der Wirtschaftspolitik und beschäftigungspolitische Leitlinien annehmen, damit sie den Mitgliedstaaten und der Union als Leitfaden für die einschlägigen Maßnahmen dienen können.

(2)

Im Einklang mit dem Vertrag hat die Union fiskalpolitische und makrostrukturelle Koordinierungsinstrumente entwickelt und eingeführt. Im Europäischen Semester werden die verschiedenen Instrumente in einem übergreifenden Rahmen für integrierte multilaterale wirtschaftliche und haushaltspolitische Überwachung zusammengeführt. Die im Jahreswachstumsbericht 2015 der Kommission vorgesehene Straffung und Stärkung des Europäischen Semesters sollte seine Funktionsweise weiter verbessern.

(3)

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat deutlich erhebliche Schwächen in der Wirtschaft der Union und ihrer Mitgliedstaaten aufgezeigt. Außerdem hat sie deutlich gemacht, wie eng die Volkswirtschaften und Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten miteinander verflochten sind. Zudem sind durch den starken Anstieg der öffentlichen Verschuldung Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen entstanden. Die wesentliche Herausforderung besteht heute darin, die Union in einen Zustand eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen zu versetzen. Dies erfordert abgestimmte und ehrgeizige politische Maßnahmen sowohl auf Unions- als auch auf nationaler Ebene im Einklang mit dem Vertrag und der wirtschaftspolitischen Steuerung der Union. Diese Maßnahmen sollten eine Ankurbelung der Investitionen sowie eine erneuerte Verpflichtung zu Strukturreformen und zu einer verantwortungsvollen Fiskalpolitik bewirken, wobei Angebots- und Nachfrageseite berücksichtigt werden.

(4)

Die Mitgliedstaaten und die Union sollten sich auch mit den sozialen Auswirkungen der Krise auseinandersetzen und sich um eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft bemühen, in der die Menschen dazu befähigt werden, Veränderungen zu antizipieren und zu bewältigen und aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können. Zugangsmöglichkeiten und Chancen sollten für alle sichergestellt und Armut und soziale Ausgrenzung abgebaut werden, insbesondere durch die Gewährleistung gut funktionierender Arbeitsmärkte und Sozialsysteme und die Beseitigung von Hindernissen für die Teilnahme am Arbeitsmarkt. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Vorteile des Wirtschaftswachstums allen Bürgerinnen und Bürgern und allen Regionen zugutekommen.

(5)

Die Maßnahmen im Einklang mit den integrierten Leitlinien für die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten stellen einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (im Folgenden „Strategie Europa 2020“) dar. Die Strategie Europa 2020 sollte durch ein integriertes Bündel europäischer und nationaler Maßnahmen untermauert werden, die die Mitgliedstaaten und die Union umsetzen sollten, um die positiven Spillover-Effekte koordinierter Strukturreformen, einen angemessenen gesamtwirtschaftlichen Policy-Mix und einen kohärenteren Beitrag der europäischen Politiken zu den Zielen der Strategie Europa 2020 zu erreichen und um das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion zu gewährleisten. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union im Anhang dieser Empfehlung und die entsprechenden Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen bilden zusammen die integrierten Leitlinien zur Durchführung der Strategie Europa 2020 (im Folgenden „integrierten Leitlinien Europa 2020“).

(6)

Auch wenn sich die integrierten Leitlinien Europa 2020 an die Mitgliedstaaten und die Union richten, sollten sie in Partnerschaft mit allen nationalen, regionalen und lokalen Behörden und in enger Zusammenarbeit mit den Parlamenten sowie den Sozialpartnern und den Vertretern der Zivilgesellschaft umgesetzt werden.

(7)

Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik geben den Mitgliedstaaten Orientierung für die Durchführung von Reformen und spiegeln die gegenseitige Abhängigkeit zwischen den Mitgliedstaaten wider. Sie stehen im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt. Die Leitlinien sollten die Grundlage für die länderspezifischen Empfehlungen bilden, die der Rat gegebenenfalls an die Mitgliedstaaten richtet —

EMPFIEHLT, dass die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die Union bei der Ausgestaltung ihrer Wirtschaftspolitik den im Anhang dargelegten Grundzügen Rechnung tragen, die Teil der integrierten Leitlinien Europa 2020 sind.

 

Geschehen zu Brüssel am 14. Juli 2015.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. GRAMEGNA


ANHANG

Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union

Teil I der integrierten Leitlinien Europa 2020

Leitlinie 1: Investitionsförderung

Zur Ankurbelung der Nachfrage und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie des langfristigen Wachstumspotenzials in Europa ist es wichtig, das Niveau der produktiven Investitionen anzuheben. Die Anstrengungen sollten sich auf die Mobilisierung von Mitteln für tragfähige Investitionsprojekte, die Verfügbarmachung von Finanzmitteln für die Realwirtschaft und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen konzentrieren. Makroökonomische und finanzielle Stabilität, Berechenbarkeit der regulatorischen Rahmenbedingungen sowie Offenheit und Transparenz des Finanzsektors sind von entscheidender Bedeutung dafür, dass die Union attraktiv für Investitionen des Privatsektors, einschließlich ausländischer Investitionen, bleibt.

Das Potenzial von Unions-Fonds, einschließlich des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und der Strukturfonds, und nationaler Fonds zur Finanzierung wachstumsfördernder Investitionen in Schlüsselbereichen sollte in vollem Umfang genutzt werden. Die ergebnisorientierte Verwaltung der Mittel sowie gegebenenfalls eine stärkere Nutzung innovativer Finanzinstrumente sind dabei wichtige Faktoren.

Damit die Mittel in der Realwirtschaft ankommen können, muss für mehr Transparenz und Information gesorgt werden, insbesondere durch die Einrichtung einer europäischen Plattform für Investitionsberatung unter der Schirmherrschaft der Europäischen Investitionsbank und eine transparente Projektplanung. Eine enge Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Interessenträgern ist entscheidend, um eine reibungslose Durchführung der Arbeiten bei tragbarem Risiko und maximalem Mehrwert zu gewährleisten.

Leitlinie 2: Wachstumsförderung durch die Umsetzung von Strukturreformen durch die Mitgliedstaaten

Eine ambitionierte Umsetzung der Strukturreformen durch die Mitgliedstaaten auf dem Produkt- und Arbeitsmarkt, in den sozialen Sicherungssystemen und in den Rentensystemen ist von entscheidender Bedeutung, um die wirtschaftliche Erholung zu stärken und zu unterstützen und für tragfähige öffentliche Finanzen zu sorgen, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, schädliche makroökonomische Ungleichgewichte in Einklang mit dem Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht zu vermeiden und zu beheben und das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaften der Union zu steigern. Dies würde auch dazu beitragen, einen stärkeren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu erzielen. Reformen zur Stärkung des Wettbewerbs, insbesondere im Sektor der nicht handelbaren Güter, ein besseres Funktionieren der Arbeitsmärkte und verbesserte Rahmenbedingungen für Unternehmen tragen dazu bei, Hindernisse für Wachstum und Investitionen abzubauen und die Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft zu verstärken. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Wirtschaftspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse betrachten und sie koordinieren, um positive Synergien zu verstärken und negative Spillover-Effekte zu vermeiden.

Arbeitsmarkt- und soziale Reformen müssen fortgesetzt werden, um Wachstum und Beschäftigung zu fördern, und gleichzeitig den Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu hochwertigen, erschwinglichen und nachhaltigen sozialen Diensten und Leistungen sicherzustellen. Maßnahmen im Bereich der Arbeitsmarktreformen, beispielsweise Lohnfestsetzungsmechanismen und eine Steigerung der Erwerbsquote, sollten im Einklang mit der detaillierteren in den beschäftigungspolitischen Leitlinien enthaltenen Orientierungshilfe durchgeführt werden.

Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Union zu einem attraktiven Ziel für talentierte und qualifizierte Einwanderer zu machen. Der Reformprozess und die weitere Integration der Produktmärkte sollten fortgesetzt werden, um zu gewährleisten, dass die Verbraucher und Unternehmen in der Union in den Genuss niedrigerer Preise und einer größeren Auswahl von Produkten und Dienstleistungen kommen. Besser integrierte Märkte bieten Unternehmen Zugang zu einem wesentlich größeren Markt als dem eigenen nationalen Markt, wodurch ihnen mehr Expansionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Wettbewerbsfähigere und besser integrierte Produktmärkte werden auch zu mehr Innovation führen und können dazu beitragen, das Anpassungstempo und die Widerstandsfähigkeit gegenüber wirtschaftlichen Erschütterungen in einzelnen Mitgliedstaaten und in der Union insgesamt zu erhöhen.

Die Anstrengungen zur Verbesserung des Regulierungsumfelds, in dem Unternehmen tätig sind, insbesondere zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen, sollten fortgesetzt werden und Folgendes einschließen: Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, Verringerung der Verwaltungslast, größere Transparenz, Bekämpfung von Korruption, Steuerhinterziehung und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, Verbesserung der Unabhängigkeit, Qualität und Leistungsfähigkeit der Justizsysteme sowie Durchsetzung von Verträgen und gut funktionierende Insolvenzverfahren.

Informations- und Kommunikationstechnologien und die digitale Wirtschaft sind in allen Sektoren der Wirtschaft wichtige Triebkräfte für Produktivität, Innovation und Wachstum. Die Förderung von Privatinvestitionen in Forschung und Innovation sollte von tief greifenden Reformen zur Modernisierung der Forschungs- und Innovationssysteme, zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen und dem privaten Sektor und zur Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen im Hinblick auf eine stärkere Wissensbasis begleitet werden. Durch eine höhere Qualität und Effizienz der öffentlichen Investitionen in Forschung und Innovation wird auch die Qualität der öffentlichen Finanzen weiter verbessert und könnte die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verbessert werden.

Leitlinie 3: Beseitigung wesentlicher Hindernisse für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung auf Unionsebene

Eine weitere Integration des Binnenmarkts, einschließlich der Beseitigung der verbleibenden Hindernisse, eine Verstärkung des Wettbewerbs und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen sind entscheidend, damit Europa ein attraktiver Standort für europäische und nicht europäische Unternehmen bleibt. Um Europas Produktivitätsgrenze zu verschieben, müssen Innovation und Humankapitalbildung gefördert sowie ein integrierter und reibungslos funktionierender digitaler Binnenmarkt gewährleistet werden. Zur Schaffung eines grenzenlosen digitalen Europas und zur Steigerung der Produktivität kann eine intensivere Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien durch Verbraucher und Unternehmen beitragen.

Ein gut funktionierender Finanzsektor ist entscheidend für das reibungslose Funktionieren der Wirtschaft. Die verbesserten Rechts- und Aufsichtsvorschriften und Verbraucherschutzregelungen im Bereich der Finanzmärkte und Finanzeinrichtungen sollten vollständig umgesetzt werden. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um einen nachhaltigen Markt für die wertpapiermäßige Verbriefung von Verbindlichkeiten in Europa aufzubauen und so zur effektiven Verbesserung der Finanzierungskapazität der Banken in der Union beizutragen. Aufbauend auf den Errungenschaften des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen und Kapital muss eine echte Kapitalmarktunion geschaffen werden.

Die Umsetzung einer starken Energieunion sollte eine erschwingliche, sichere und nachhaltige Energieversorgung für Unternehmen und Haushalte sicherstellen. Eine kostenwirksame Umsetzung des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und der Übergang zu einer wettbewerbsfähigen, ressourceneffizienten kohlenstoffarmen Wirtschaft sollten vorangetrieben werden und sowohl nachfrage- und angebotsseitige Reformen einschließen als auch grüne Arbeitsplätze, grüne Technologien und innovative Lösungen fördern. In diesem Zusammenhang erfordern die Sektoren Energie und Verkehr weiterhin besondere Aufmerksamkeit, unter anderem in Bezug auf Verbundnetze und Infrastruktur.

Die Gesetzgebung der Union sollte sich auf Angelegenheiten konzentrieren, die am besten auf europäischer Ebene behandelt werden, und sollte so gestaltet werden, dass ihre wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen berücksichtigt werden. Durch die Schaffung grenzüberschreitend gleicher Wettbewerbsbedingungen, größere regulatorische Berechenbarkeit und vollständige Einhaltung der Wettbewerbsregeln werden weitere Investitionen angezogen. Ein besseres und besser vorhersehbares Unternehmensumfeld ist besonders wichtig in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen, die durch lange Anlagehorizonte und umfangreiche Erstinvestitionen gekennzeichnet sind. Die externe Dimension des Binnenmarktes sollte weiterentwickelt werden.

Leitlinie 4: Verbesserung der Nachhaltigkeit und Wachstumsfreundlichkeit öffentlicher Finanzen

Solide öffentliche Finanzen sind der Schlüssel für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ist von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen der Investoren zu sichern und den notwendigen haushaltspolitischen Handlungsspielraum zu schaffen, der zur Bewältigung unerwarteter Entwicklungen und zur Maximierung des positiven Beitrags der öffentlichen Finanzen zur Wirtschaft notwendig ist. Damit werden auch geeignete Bedingungen für die Unterstützung von Wachstum und Investitionen geschaffen. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Defizite und Schuldenstände langfristig unter Kontrolle halten. Die Fiskalpolitik muss in einem unionsrechtlichen auf Regeln beruhenden Rahmen — insbesondere im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts — durchgeführt werden, der durch solide nationale Haushaltsregelungen ergänzt wird. Die Fiskalpolitik sollte den wirtschaftlichen Bedingungen und den Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auf der Ebene der Mitgliedstaaten Rechnung tragen und gleichzeitig eine gute Koordinierung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen gewährleisten. Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets werden aufgefordert, die generelle haushaltspolitische Situation im Euro-Währungsgebiet, einschließlich des haushaltspolitischen Kurses, weiter aufmerksam zu verfolgen und zu erörtern.

Die Strategien zur Konzipierung und Umsetzung der Haushaltskonsolidierung sollten sich zunächst auf wachstumsfördernde Ausgaben in folgenden Bereichen konzentrieren: Bildung, Qualifikationen und Beschäftigungsfähigkeit, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Investitionen in Netzwerke mit positiven Auswirkungen auf die Produktivität. Ausgabenreformen sollten auf Effizienzsteigerungen in der öffentlichen Verwaltung abzielen; sie lassen sich — im Hinblick auf die Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Systeme — insbesondere durch Ausgabenüberprüfungen vorbereiten.

Ausgabenreformen, die eine effiziente Ressourcenallokation zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung bei gleichzeitiger Wahrung gerechter Verhältnisse unterstützen, sollten erforderlichenfalls durch eine Modernisierung der Einnahmensysteme ergänzt werden. Eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer sollte weiterhin ausgelotet werden. Eine Verlagerung hin zu wachstumsfreundlicheren Steuern, bei gleichzeitiger Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, kann dazu beitragen, Marktineffizienzen zu korrigieren und die Grundlagen für nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen. Gleichzeitig müssen die Verteilungseffekte aller etwaigen Änderungen der Besteuerung berücksichtigt werden. Die Effizienz des Steuersystems könnte verbessert werden, indem die Steuerbemessungsgrundlagen verbreitert werden, etwa durch die Abschaffung bzw. Einschränkung der Möglichkeit bzw. Großzügigkeit von Steuerbefreiungen und -vergünstigungen, durch die Überwachung des Umfangs und der Effizienz von Steuerausgaben, und indem die Steuerverwaltung gestärkt, das Steuersystem vereinfacht und Steuerbetrug und aggressive Steuerplanung bekämpft werden.


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