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Document 32014R0753

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 753/2014 des Rates vom 11. Juli 2014 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

OJ L 205, 12.7.2014, p. 7–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2014/753/oj

12.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 205/7


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 753/2014 DES RATES

vom 11. Juli 2014

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen.

(2)

Angesichts der sehr ernsten Lage in der Ukraine ist der Rat der Ansicht, dass weitere Personen in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten.

(3)

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang dieser Verordnung genannten Personen werden in die Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 11. Juli 2014.

Im Namen des Rates

Der Präsident

S. GOZI


(1)  ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6.


ANHANG

LISTE DER PERSONEN NACH ARTIKEL 1

 

Name

Angaben zur Indentifizierung

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

1.

Aleksandr Yurevich BORODAI (Александр Юрьевич Бородай)

geb. am 25.7.1972 in Moskau

Sogenannter „Premierminister der Volksrepublik Donezk“.

Verantwortlich für separatistische „staatliche“ Aktivitäten der sogenannten „Regierung der Volksrepublik Donezk“ (hat beispielsweise am 8. Juli Folgendes erklärt: „Unser Militär führt eine Sonderoperation gegen die ukrainischen 'Faschisten' durch“). Unterzeichner der Vereinbarung über die „Union Neurussland“.

12.7.2014

2.

Alexander KHODAKOVSKY (Александр Сергеевич Ходаковский)

 

Sogenannter „Sicherheitsminister der Volksrepublik Donezk“.

Verantwortlich für Sicherheitsaktivitäten der Separatisten der sogenannten „Regierung der Volksrepublik Donezk“.

12.7.2014

3.

Alexandr Aleksandrovich KALYUSSKY, (Александр Александрович Калюсский)

 

Sogenannter „De-facto-Stellvertreter des Premierministers der Volksrepublik Donezk, zuständig für soziale Angelegenheiten“.

Verantwortlich für separatistische „staatliche“ Aktivitäten der sogenannten „Regierung der Volksrepublik Donezk“.

12.7.2014

4.

Alexander KHRYAKOV

 

Sogenannter „Minister für Information und Massenkommunikation der Volksrepublik Donezk“.

Verantwortlich für pro-separatistische Propagandaaktivitäten der sogenannten „Regierung der Volksrepublik Donezk“.

12.7.2014

5.

Marat BASHIROV

 

Sogenannter „Premierminister des Ministerrates der Volksrepublik Lugansk“, bestätigt am 8. Juli.

Verantwortlich für separatistische „staatliche“ Aktivitäten der sogenannten „Regierung der Volksrepublik Lugansk“.

12.7.2014

6.

Vasyl NIKITIN

 

Sogenannter „Vizepremierminister des Ministerrates der Volksrepublik Lugansk“ (war zuvor der sogenannte „Premierminister der Volksrepublik Lugansk“ und Sprecher der „Armee des Südostens“).

Verantwortlich für separatistische „staatliche“ Aktivitäten der sogenannten „Regierung der Volksrepublik Lugansk“.

Verantwortlich für die Erklärung der Armee des Südostens, dass die ukrainischen Präsidentschaftswahlen in der „Volksrepublik Lugansk“ aufgrund des „neuen“ Status der Region nicht stattfinden können.

12.7.2014

7.

Aleksey KARYAKIN (Алексей Карякин)

1979

Sogenannter „Vorsitzender des Obersten Rates der Volksrepublik Lugansk“.

Verantwortlich für separatistische „staatliche“ Aktivitäten des „Obersten Rates“; ersuchte die Russische Föderation um Anerkennung der Unabhängigkeit der „Volkrepublik Lugansk“;

Unterzeichner der Vereinbarung über die „Union Neurussland“.

12.7.2014

8.

Yurij IVAKIN (Юрий Ивакин)

 

Sogenannter „Innenminister der Volksrepublik Lugansk“.

Verantwortlich für separatistische „staatliche“ Aktivitäten der sogenannten „Regierung der Volksrepublik Lugansk“.

12.7.2014

9.

Igor PLOTNITSKY

 

Sogenanner „Verteidigungsminister der Volksrepublik Lugansk“.

Verantwortlich für separatistische „staatliche“ Aktivitäten der sogenannten „Regierung der Volksrepublik Lugansk“.

12.7.2014

10.

Nikolay KOZITSYN

geb. am 20.6.1956 in der Region Donezk

Kommandeur der Kosaken-Armee.

Kommandiert Separatisten, die in der Ostukraine gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung kämpfen.

12.7.2014

11.

Oleksiy MOZGOVY (Олексій Мозговий)

 

Einer der Anführer der bewaffneten Gruppen in der Ostukraine.

Verantwortlich für die Ausbildung von Separatisten für den Kampf gegen die Streikräfte der ukrainischen Regierung.

12.7.2014


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