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Document 32014H0729(11)

Empfehlung des Rates vom 8. Juli 2014 zum nationalen Reformprogramm Italiens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Italiens 2014

OJ C 247, 29.7.2014, p. 57–62 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

29.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 247/57


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 8. Juli 2014

zum nationalen Reformprogramm Italiens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Italiens 2014

2014/C 247/11

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 hat der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zugestimmt, die sich auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken bezieht, deren Schwerpunkt auf den Bereichen liegt, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

(2)

Am 13. Juli 2010 hat der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) angenommen und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (3), die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, den integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik Rechnung zu tragen.

(3)

Am 29. Juni 2012 haben die Staats- und Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“ beschlossen, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie haben Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten beschlossen, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen.

(4)

Am 9. Juli 2013 hat der Rat eine Empfehlung (4) zum nationalen Reformprogramm Italiens für 2013 angenommen und eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Italiens für die Jahre 2012 bis 2017 abgegeben. Am 15. November 2013 hat die Kommission im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) ihre Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Italiens für 2014 vorgelegt.

(5)

Am 13. November 2013 hat die Kommission den Jahreswachstumsbericht (6) angenommen, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung eingeleitet wurde. Ebenfalls am 13. November 2013 hat die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht angenommen, in dem Italien als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen ist.

(6)

Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er betonte die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren.

(7)

Am 5. März 2014 hat die Kommission die Ergebnisse ihrer eingehenden Prüfung für Italien gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 veröffentlicht. Die Analyse führt die Kommission zu dem Schluss, dass es in Italien übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte gibt, die eine gezielte Überwachung und entschlossene politische Maßnahmen erfordern. Insbesondere der anhaltend hohe Schuldenstand der öffentlichen Hand, der mit einer schwachen externen Wettbewerbsfähigkeit aufgrund eines schleppenden Produktivitätswachstums einhergeht und durch die seit längerem trübe Wachstumsentwicklung noch weiter verschärft wird, erfordert entschiedene politische Maßnahmen und Aufmerksamkeit.

(8)

Am 22. April 2014 hat Italien sein nationales Reformprogramm für 2014 und sein Stabilitätsprogramm für 2014 vorgelegt. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(9)

Ziel der im Stabilitätsprogramm dargelegten Haushaltsstrategie ist die Erreichung des mittelfristigen Ziels eines strukturell ausgeglichenen Haushalts bis 2016 unter gleichzeitiger Einhaltung der Schuldenstandsregel in der Übergangszeit 2013-2015. Im Stabilitätsprogramm wird ein strukturell ausgeglichener Haushalt als mittelfristiges Ziel bestätigt, was den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht. Die (neu berechnete) strukturelle Anpassung liegt dem Stabilitätsprogramm zufolge bei 0,2 Prozentpunkten des BIP für 2014 und 0,4 Prozentpunkten des BIP für 2015. Dem Stabilitätsprogramm zufolge rechtfertigt sich diese begrenzte Anpassung an das mittelfristige Ziel durch die schwierige Wirtschaftslage und die Anstrengungen, die zur Umsetzung des ehrgeizigen Strukturreformprogramms erforderlich sind. So sind insbesondere mehrere Strukturreformen geplant, die sich positiv auf das potenzielle Wirtschaftswachstum auswirken und das Verhältnis Staatsverschuldung/BIP in den kommenden Jahren letztlich verbessern dürften. Die im Stabilitätsprogramm vorgesehene strukturelle Anpassung würde Italien die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau während des Übergangszeitraums 2013-2015 ermöglichen. Dies ist zum Teil das Ergebnis eines ehrgeizigen Privatisierungsplans für den Zeitraum 2014-2017 (der jedes Jahr 0,7 Prozentpunkte des BIP ausmacht). Das den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario, das von keiner unabhängigen Stelle unterstützt wurde, ist leicht optimistisch, vor allem für die späteren Jahre des Programmzeitraums.

2014 ist eine Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel geplant; sollte sie sich im Folgejahr wiederholen, könnte sie u.a. auf der Grundlage des Ausgabenrichtwerts als signifikant bezeichnet werden. Darüber hinaus wird die Erreichung der Haushaltsziele vor allem ab 2015 nicht von hinreichend detaillierten Maßnahmen unterlegt. In der Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen wird auf die Nichteinhaltung des Richtwerts für die Schuldenverringerung im Jahre 2014 verwiesen, da die erwartete strukturelle Anpassung (lediglich 0,1 Prozentpunkt des BIP) der geforderten strukturellen Anpassung von 0,7 Prozentpunkten des BIP nicht genügt. Auf der Grundlage der Bewertung des Stabilitätsprogramms und der Kommissionsprognose gemäß Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Ansicht, dass es weiterer Anstrengungen — auch im Jahr 2014 — bedarf, um den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu genügen.

(10)

Die unlängst durchgeführten Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung der Produktionsfaktoren blieben in ihrer Tragweite eher beschränkt. Unter strenger Einhaltung der Haushaltsziele kann die Steuerlast also noch stärker auf den Konsum, das Grundeigentum und die Umwelt verlagert werden. Im Konsumbereich ist zur strukturellen Verbesserung des Steuersystems zudem dringend eine Revision der ermäßigten Mehrwertsteuersätze sowie der direkten Steuerausgaben erforderlich. Dabei ist allerdings auch dem Erfordernis der Abschwächung möglicher Verteilungseffekte Rechnung zu tragen. Beim Grundeigentum würde eine Annäherung des Katasterwerts an den tatsächlichen Verkaufswert eine fairere Grundsteuer ermöglichen. Ein unlängst verabschiedetes Ermächtigungsgesetz für Steuerreformen bietet Gelegenheit, derlei notwendige Reformen auch durchzuführen. In Anbetracht der Größe der Herausforderungen muss eine Steuerstrukturumgestaltung durch weitere Maßnahmen für eine bessere Steuerverwaltung und Einhaltung der Steuervorschriften sowie entschlossene Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerflucht, der Schattenwirtschaft und der Schwarzarbeit ergänzt werden, die sowohl die öffentlichen Finanzen als auch die regulären Steuerzahler nach wie vor schwer belasten. Diesbezüglich sieht das Ermächtigungsgesetz für Steuerreformen mehrere Maßnahmen zum Ausbau der Steuerverwaltung vor, wie beispielsweise ein umfassendes Schätzungs- und Überwachungssystem für die Steuerlücke, Vereinfachungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung der Beziehungen zu den Steuerzahlern, Maßnahmen zum Ausbau der lokalen Steuerschuldbeitreibung und eine Verschärfung der Steuerkontrollen. Die Entscheidung, ab 2015 vorausgefüllte Steuererklärungen einzuführen, ist ein weiterer positiver Schritt auf dem Weg zu einer besseren Einhaltung der Steuervorschriften.

(11)

Eine gründliche und rasche Umsetzung der verabschiedeten Maßnahmen bleibt für Italien eine grundlegende Herausforderung, wobei es darum geht, die verbleibenden Umsetzungslücken zu schließen und zu verhindern, dass sich weitere Verzögerungen häufen. Wichtig für größere Fortschritte Italiens bei der Umsetzung und allgemeiner noch für eine reibungslosere Durchführung der politischen Maßnahmen sind vor allem eine verbesserte Koordinierung und eine effizientere Aufteilung der Zuständigkeiten unter den verschiedenen staatlichen Ebenen. Dies dürfte wiederum der Verwaltung der EU-Mittel zugutekommen, die vor allem in den südlichen Regionen bislang nur zum Teil und unvollständig in Angriff genommen wurde. Die Verwaltung der EU-Mittel leidet zudem weiterhin unter den unzureichenden Verwaltungskapazitäten und einem Mangel an Transparenz, Evaluierung und Qualitätskontrolle. Die öffentlichen Dienstleistungen würden auch an Qualität gewinnen, wenn sie effizienter und serviceorientierter wären und das Personalmanagement entsprechend angepasst würde. Das italienische Produktionssystem sowie das Vertrauen in die politische und institutionelle Landschaft werden nach wie vor durch Korruption schwer beeinträchtigt. Die gesetzlichen Verjährungsfristen müssen neu geregelt werden. Eine wirksame Korruptionsbekämpfung erfordert auch eine angemessene Ermächtigung der Nationalen Antikorruptionsbehörde für die Beurteilung und Transparenz öffentlicher Verwaltungen. Die Ziviljustiz arbeitet immer noch ineffizient, und die Auswirkungen der verabschiedeten Maßnahmen sind sorgfältig zu überwachen.

(12)

Ausgehend von der unter Federführung der Banca d’Italia im letzten Jahr durchgeführten gezielten Prüfung der Aktiva-Qualität muss das Management der wertgeminderten Aktiva weiter verbessert und ihre Abwicklung beschleunigt werden, damit die Banken wieder in verstärktem Maße Kredite an die Realwirtschaft vergeben können. Was den Zugang zu Finanzierungen betrifft, so haben sich die wichtigsten Maßnahmen im Wesentlichen darauf konzentriert, Unternehmen Zugang zu Krediten zu erleichtern; die Entwicklung anderer Finanzierungsinstrumenten als Bankdarlehen bleibt jedoch — vor allem für kleine und mittlere Unternehmen — eher begrenzt. Die Initiativen auf dem Gebiet der Unternehmensführung von Banken — und hier insbesondere die neuen von der Banca d'Italia festgelegten Grundsätze — sind zu begrüßen. Gleichzeitig werden ihre Auswirkungen von der ordnungsgemäßen Umsetzung durch die Banken und von der rechtlichen Durchsetzung abhängen. Insbesondere ist eine enge Überwachung einiger der größten Genossenschaftsbanken (banche popolari) geboten.

(13)

2013 hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt weiter verschlechtert. Die Arbeitslosigkeit stieg auf 12,2 %, und die Jugendarbeitslosigkeit erreichte in Italien sogar 40 %. Die verabschiedeten Reformen des Arbeitsmarkts und der Lohnfindungsverfahren müssen unbedingt ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Auswirkungen überwacht werden, damit sich die erwarteten Vorteile im Sinne einer höheren Ausstiegsflexibilität, einer besser regulierten Einstiegsflexibilität, eines umfassenderen Regelung der Arbeitslosenunterstützung sowie einer besseren Anpassung der Löhne an die Produktivität tatsächlich einstellen. Bei den Plänen zur Verbesserung der Effizienz der Arbeitsvermittlungsdienste mittels einer Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen sind Verzögerungen aufgetreten; sie müssen schleunigst durchgeführt werden. Maßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von Arbeitsplätzen müssen durch solche ergänzt werden, mit denen die Segmentierung beseitigt wird. Insgesamt gesehen bleibt der italienische Arbeitsmarkt weiterhin segmentiert und zeichnet sich durch eine geringe Erwerbsbeteiligung aus, die vor allem Frauen und junge Menschen betrifft. Deshalb müssen die bislang begrenzten Maßnahmen auch im Einklang mit den Zielen einer Jugendgarantie ausgedehnt werden. In Italien sind rückläufige verfügbare Einkommen der Privathaushalte vor dem Hintergrund einer steigenden Armut und wachsenden sozialen Exklusion zu beobachten, die vor allem Familien mit Kindern betreffen. Die Sozialausgaben gehen hauptsächlich in Altersversorgungszahlungen und konzentrieren sich kaum auf die Aktivierung, wodurch der Handlungsspielraum bei der Bekämpfung des Risikos der sozialen Exklusion sowie der Armut eingeschränkt wird. Durch das unlängst eingeführte Sozialhilfe-Pilotsystem soll ein soziales Sicherheitsnetz geschaffen werden. Seine geplante Ausweitung auf das gesamte Land erfordert eine entsprechend bessere Effizienz der Sozialausgaben und -dienstleistungen.

(14)

In allen Bildungsstufen, d. h. in der Primär- und Sekundarstufe sowie im Hochschulbereich, müssen Anstrengungen zur Verbesserung der Bildungsergebnisse und zur Entwicklung des Humankapitals unternommen werden. Im Lehrerberuf gibt es nur eine einzige Laufbahn, und die Aussichten auf berufliche Entwicklung sind derzeit beschränkt. Eine Diversifizierung der Lehrerlaufbahn und eine stärkere Bindung an Verdienste und Leistungen könnten zusammen mit einer Generalisierung der schulischen Bewertung zu besseren schulischen Leistungen führen. Um einen reibungslosen Übergang zwischen Ausbildung und Arbeitsmarkt zu gewährleisten, dürfte eine Vertiefung und Ausweitung der praktischen Ausbildung mittels eines verstärkten Lernens am Arbeitsplatz und einer besseren Berufsbildung in der Sekundarstufe sowie auf Hochschulebene von entscheidender Bedeutung sein. Im Anschluss an das einschlägige Gesetzesdekret von 2013 muss ein nationales Register der Berufsqualifikationen eingeführt werden, um eine landesweite Anerkennung sicherzustellen. Aufbauend auf den ersten in diese Richtung gehenden Maßnahmen sollte die Zuweisung öffentlicher Mittel an Universitäten und Forschungsreinrichtungen verstärkt auf Grundlage der Forschungs- und Lehrleistung erfolgen; dies würde dazu beitragen, sowohl die Qualität der Universitäten verbessern, als auch potenziell den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten, wo noch stets Nachholbedarf besteht, fördern.

(15)

Zwar wurden einige Maßnahmen zur Förderung eines unternehmens- und bürgerfreundlichen Umfelds ergriffen; die Verzögerung ihrer endgültigen Annahme sowie Umsetzungslücken verhindern jedoch, dass sie gut greifen. Beim Wettbewerb in den Bereichen Dienstleistungen der freien Berufe, Versicherungen, Vertrieb von Brennstoffen, Einzelhandel und Postdienste bestehen nach wie vor eine Reihe von Beschränkungen (vorbehaltene Tätigkeitsbereiche, Konzessions-/Zulassungsregelungen usw.). Darüber hinaus müssen eine Reihe von Schwachstellen im öffentlichen Auftragswesen behoben werden. Der Ausbau des Wettbewerbs auf dem Gebiet der lokalen öffentlichen Dienstleistungen ist eine andere Priorität. Insbesondere müssen die derzeitigen Rechtsvorschriften durchgeführt werden, denen zufolge bestehende Aufträge, die die EU-Rechtsvorschriften zu den „In-house“-Kriterien nicht erfüllen, bis zum 31. Dezember 2014 berichtigt werden müssen.

(16)

Infrastrukturengpässe behindern auch das reibungslose Funktionieren des Energiemarktes. Im Verkehrsbereich müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um eine intermodale Infrastruktur zu schaffen und die unzureichenden Synergien und Verbindungen mit dem Hinterland italienischer Häfen zu beheben. Was die Breitbandabdeckung anbelangt, so gibt es in Italien unterversorgte nicht-städtische Gebiete.

(17)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Italiens umfassend analysiert. Sie hat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm Italiens bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Italien berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 8 wider.

(18)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm Italiens geprüft; seine Stellungnahme (7) hierzu spiegelt sich insbesondere in der Empfehlung 1 wider.

(19)

Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den Empfehlungen 1 bis 8 wider.

(20)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission außerdem die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets insgesamt analysiert. Auf dieser Grundlage hat der Rat spezifische Empfehlungen abgegeben, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind, deren Währung der Euro ist (8). Als Land, dessen Währung der Euro ist, sollte Italien die vollständige und zügige Umsetzung auch dieser Empfehlungen sicherstellen ––

EMPFIEHLT, dass Italien im Zeitraum 2014-2015

1.

die Haushaltsmaßnahmen für 2014 in Anbetracht der entstehenden Haushaltslücke in Bezug auf die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts, insbesondere die Regel zum Schuldenabbau, auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen verstärkt und Fortschritte im Hinblick auf das mittelfristige Haushaltsziel sicherstellt; 2015 die Haushaltsstrategie erheblich strafft, um der Anforderung der Schuldenverringerung Folge zu leisten und somit das mittelfristige Haushaltsziel erreicht; anschließend gewährleistet, dass sich der öffentliche Schuldenstand auf einem hinreichenden Abwärtskurs befindet; den ehrgeizigen Privatisierungsplan umsetzt; eine wachstumsfreundliche Haushaltsanpassung auf der Grundlage der angekündigten erheblichen Einsparungen durchführt, die das Ergebnis einer dauerhaften Verbesserung der Effizienz und Qualität der öffentlichen Ausgaben für z.B. F&E, Innovationen, Bildungswesen und grundlegende Infrastrukturprojekte beibehält; die Unabhängigkeit und vollständige Arbeitsfähigkeit des Haushaltsrats so rasch wie möglich, spätestens aber im September 2014 gewährleistet, d.h. rechtzeitig vor der Bewertung des Haushaltsplanentwurfs für 2015;

2.

die Steuerlast im Einklang mit den Haushaltszielen von den Produktionsfaktoren weg auf den Konsum, das Grundeigentum und die Umwelt verlagert; zu diesem Zweck die Wirksamkeit der jüngsten Reduzierung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit bewertet und ihre Finanzierung für 2015 gewährleistet, den Anwendungsbereich der direkten Steuerausgaben überprüft sowie die Steuergrundlage, insbesondere bei den Verbrauchsteuern, ausweitet; effizientere Umweltsteuern insbesondere im Bereich der Verbrauchsteuern gewährleistet und umweltgefährdende Subventionen einstellt; das Ermächtigungsgesetz für Steuerreformen bis März 2015 umsetzt, einschließlich der Annahme von Dekreten für die Reform des Katastersystems, um die Wirksamkeit der Reform für die Besteuerung von Immobilienvermögen zu gewährleisten; die Einhaltung der Steuervorschriften weiter verbessert, indem das Steuersystem berechenbarer gemacht wird, Verfahren vereinfacht werden, die Beitreibung der Steuerschuld verbessert und die Steuerverwaltung modernisiert wird; den Kampf gegen die Steuerhinterziehung fortsetzt und zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit ergreift;

3.

im Rahmen umfassenderer Bemühungen um eine Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung die Zuständigkeiten auf allen staatlichen Ebenen klärt; eine bessere Verwaltung der EU-Mittel gewährleistet, indem Italien einschneidende Maßnahmen zum Ausbau der Verwaltungskapazitäten sowie für eine Transparenz, Evaluierung und Qualitätskontrolle sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene ergreift, insbesondere in den südlichen Regionen; die Anti-Korruptionsmaßnahmen noch wirksamer gestaltet, insbesondere durch eine Reform der Verjährungsvorschriften bis Ende 2014 und die Ausweitung der Befugnisse der nationalen Anti-Korruptionsbehörde; die Auswirkungen der im Hinblick auf eine höhere Effizienz der Ziviljustiz angenommenen Reformen rechtzeitig kontrolliert, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten und erforderlichenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen;

4.

die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors stärkt und seine Fähigkeit zur Handhabung und Veräußerung wertgeminderter Aktiva sicherstellt, so dass die Kreditvergabe an die Realwirtschaft wiederbelebt werden kann; den Zugang vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzierungen von Nichtbanken fördert; wirksame Methoden der Unternehmensführung im gesamten Bankensektor fördert und überwacht; besondere Aufmerksamkeit sollte dabei großen Genossenschaftsbanken (banche populari) und der Rolle von Stiftungen gelten, um die Wirksamkeit der Finanzintermediation zu verbessern;

5.

bis Ende 2014 die Auswirkungen der Arbeitsmarkt- und Lohnfindungsreformen auf die Arbeitsplatzschaffung, Kündigungsverfahren, Dualität des Arbeitsmarkts und Kostenwettbewerbsfähigkeit evaluiert und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen prüft; auf einen umfassenderen Sozialschutz für Arbeitslose hinarbeitet und gleichzeitig den Rückgriff auf Lohnersatzleistungen begrenzt, um den Neueinsatz von Arbeitskräften zu erleichtern; die aktive und passive Arbeitsmarktpolitik stärker miteinander verknüpft, dazu als ersten Schritt bis Dezember 2014 einen detaillierten Fahrplan erstellt und die Koordinierung und Leistungsfähigkeit der Arbeitsvermittlungsdienste im gesamten Land verbessert; die Beschäftigung von Frauen wirksam fördert, indem bis März 2015 Maßnahmen zur Einschränkung negativer finanzieller Anreize für Zweitverdiener verabschiedet und angemessene Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden; bis Ende 2014 im gesamten Land adäquate Dienstleistungen für nicht gemeldete junge Menschen bereitstellt und im Einklang mit der Jugendgarantie gewährleistet, dass sich der Privatsektor stärker am Angebot qualitativ hochwertiger Ausbildungsstellen und Praktika beteiligt; zur Abwendung der Bedrohung durch Armut und soziale Ausgrenzung die neue Sozialhilfe-Pilotmaßnahme im Einklang mit den haushaltspolitischen Zielen ausbaut, eine zielgenaue Anwendung, eine strikte Bindung an Auflagen und landesweite Einheitlichkeit gewährleistet sowie den Zusammenhang mit den Aktivierungsmaßnahmen stärkt; die Effizienz der Familienleistungssysteme und die Leistungen zugunsten einkommensschwacher Haushalte mit Kindern verbessert;

6.

das Nationale System zur Evaluierung von Schulen einführt, um die schulischen Ergebnisse zu verbessern und die Zahl der frühzeitigen Schulabgänger zu verringern; bei der Berufsbildung in der Sekundarstufe II verstärkt auf das Lernen am Arbeitsplatz setzt und auch die Hochschulausbildung stärker am Berufsalltag orientiert; ein nationales Berufsqualifikationsregister einrichtet, um eine breite Anerkennung der Berufsqualifikationen sicherzustellen; die Qualität der Hochschulausbildung und der Forschung bei der Vergabe öffentlicher Mittel besser honoriert;

7.

die ausstehenden Rechtsvorschriften oder andere gleichwertige Maßnahmen zur Vereinfachung des Regelungsumfelds für Unternehmen und Bürger verabschiedet und Durchführungslücken bei den bestehenden Bestimmungen schließt; die Marktöffnung fördert und verbleibende Hindernisse sowie Wettbewerbsbeschränkungen für freiberufliche Dienstleistungen und lokale öffentliche Dienste, Versicherungen, Vertrieb von Brennstoffen, Einzelhandel und Postdienste beseitigt; die Effizienz des öffentlichen Auftragswesens erhöht, indem beispielsweise Verfahren durch die bessere Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe vereinfacht, zentrale Beschaffungsstellen rationalisiert und die ordnungsgemäße Anwendung der Regeln vor und nach Vergabe gewährleistet werden; bei lokalen öffentlichen Dienstleistungen bis zum 31. Dezember 2014 die Rechtsvorschriften rigoros umsetzt, die eine Berichtigung der Aufträge vorsehen, die den Anforderungen einer „In-house“-Vergabe nicht genügen;

8.

bis zum September 2014 eine rasche und vollständige Arbeitsfähigkeit der Verkehrsbehörde gewährleistet; dazu sind die Liste der strategischen Infrastrukturen im Energiesektor zu genehmigen, die Hafenverwaltung zu verbessern und die Verbindungen ins Hinterland auszubauen.

Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2014.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. C. PADOAN


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  Für 2014 aufrechterhalten durch den Beschluss 2014/322/EU des Rates vom 6. Mai 2014 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für 2014 (ABl. L 165 vom 4.6.2014, S. 49).

(4)  ABl. C 217 vom 30.7.2013, S. 42.

(5)  Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11).

(6)  COM(2013) 800 final.

(7)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung EG (Nr.) 1466/97.

(8)  Siehe Seite 141 dieses Amtsblatts.


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