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Document 32014D0738
2014/738/EU: Commission Implementing Decision of 9 October 2014 establishing best available techniques (BAT) conclusions, under Directive 2010/75/EU of the European Parliament and of the Council on industrial emissions, for the refining of mineral oil and gas (notified under document C(2014) 7155) Text with EEA relevance
2014/738/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 9. Oktober 2014 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7155) Text von Bedeutung für den EWR
2014/738/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 9. Oktober 2014 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7155) Text von Bedeutung für den EWR
OJ L 307, 28.10.2014, p. 38–82
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force: This act has been changed. Current consolidated version: 28/10/2014
28.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 307/38 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 9. Oktober 2014
über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7155)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2014/738/EU)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie 2010/75/EU organisiert die Kommission einen Informationsaustausch über Industrieemissionen zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten, den betreffenden Industriezweigen und den Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen, um die Erstellung von Merkblättern über die besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter) gemäß Artikel 3 Nummer 11 der Richtlinie zu erleichtern. |
(2) |
Gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie 2010/75/EU geht es bei dem Informationsaustausch um die Leistungsfähigkeit der Anlagen und Techniken in Bezug auf Emissionen, gegebenenfalls ausgedrückt als kurz- und langfristige Mittelwerte sowie assoziierte Referenzbedingungen, Rohstoffverbrauch und Art der Rohstoffe, Wasserverbrauch, Energieverbrauch und Abfallerzeugung, um angewandte Techniken, zugehörige Überwachung, medienübergreifende Auswirkungen, wirtschaftliche Tragfähigkeit und technische Durchführbarkeit sowie Entwicklungen bei diesen Aspekten sowie um beste verfügbare Techniken und Zukunftstechniken, die nach der Prüfung der in Artikel 13 Absatz 2 Buchstaben a und b der Richtlinie aufgeführten Aspekte ermittelt worden sind. |
(3) |
„BVT-Schlussfolgerungen“ nach der Begriffsbestimmung in Artikel 3 Nummer 12 der Richtlinie 2010/75/EU sind der wichtigste Bestandteil der BVT-Merkblätter, der die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken, ihre Beschreibung, Informationen zur Bewertung ihrer Anwendbarkeit, die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte, die dazugehörigen Überwachungsmaßnahmen, die dazugehörigen Verbrauchswerte sowie gegebenenfalls einschlägige Standortsanierungsmaßnahmen enthält. |
(4) |
Gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Richtlinie 2010/75/EU dienen die BVT-Schlussfolgerungen als Referenzdokument für die Festlegung der Genehmigungsauflagen für unter Kapitel II der Richtlinie fallende Anlagen. |
(5) |
Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Richtlinie 2010/75/EU legt die zuständige Behörde Emissionsgrenzwerte fest, mit denen sichergestellt wird, dass die Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte, wie sie in den Beschlüssen über die BVT-Schlussfolgerungen gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Richtlinie festgelegt sind, nicht überschreiten. |
(6) |
Gemäß Artikel 15 Absatz 4 der Richtlinie 2010/75/EU dürfen Ausnahmeregelungen zur Abweichung von Artikel 15 Absatz 3 nur angewandt werden, wenn die Erreichung der Emissionswerte aufgrund des geografischen Standorts, der lokalen Umweltbedingungen oder der technischen Merkmale der betroffenen Anlage gemessen am Umweltnutzen zu unverhältnismäßig höheren Kosten führen würde. |
(7) |
Gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2010/75/EU stützen sich die Überwachungsauflagen der Genehmigung gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe c auf die in den BVT-Schlussfolgerungen beschriebenen Überwachungsergebnisse. |
(8) |
Gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Richtlinie 2010/75/EU überprüft die zuständige Behörde innerhalb von vier Jahren nach der Veröffentlichung von Beschlüssen über BVT-Schlussfolgerungen alle Genehmigungsauflagen, bringt sie erforderlichenfalls auf den neuesten Stand und stellt sicher, dass die betreffende Anlage diese Genehmigungsauflagen einhält. |
(9) |
Mit Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2011 hat die Kommission ein Forum für den Informationsaustausch gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen eingerichtet, dem Vertreter der Mitgliedstaaten, der betreffenden Industriezweige und der Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen, angehören (2). |
(10) |
Gemäß Artikel 13 Absatz 4 der Richtlinie 2010/75/EU hat die Kommission am 20. September 2013 die Stellungnahme des mit Beschluss vom 16. Mai 2011 eingerichteten Forums zu dem vorgeschlagenen Inhalt des BVT-Merkblatts für das Raffinieren von Mineralöl und Gas eingeholt und diese Stellungnahme öffentlich zugänglich gemacht. |
(11) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 75 Absatz 1 der Richtlinie 2010/75/EU eingesetzten Ausschusses — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die BVT-Schlussfolgerungen für das Raffinieren von Mineralöl und Gas sind im Anhang dieses Beschlusses dargestellt.
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 9. Oktober 2014
Für die Kommission
Janez POTOČNIK
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17.
(2) ABl. C 146 vom 17.5.2011, S. 3.
ANHANG
BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DAS RAFFINIEREN VON MINERALÖL UND GAS
ANWENDUNGSBEREICH | 41 |
ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN | 43 |
Mittelungszeiträume und Referenzbedingungen für Emissionen in die Luft | 43 |
Umrechnung der Emissionskonzentration in Referenz-Sauerstoffgehalt | 44 |
Mittelungszeiträume und Referenzbedingungen für Emissionen in Gewässer | 44 |
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN | 44 |
1.1. |
Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen für das Raffinieren von Mineralöl und Gas | 46 |
1.1.1. |
Umweltmanagementsysteme | 46 |
1.1.2. |
Energieeffizienz | 47 |
1.1.3. |
Lagerung und Umschlag von Feststoffen | 48 |
1.1.4. |
Überwachung der Emissionen in die Luft und der maßgeblichen Prozessparameter | 48 |
1.1.5. |
Betrieb von Abgasbehandlungssystemen | 49 |
1.1.6. |
Überwachung von Emissionen in Gewässer | 50 |
1.1.7. |
Emissionen in Gewässer | 50 |
1.1.8. |
Abfallaufkommen und Abfallwirtschaft | 52 |
1.1.9. |
Lärmemissionen | 53 |
1.1.10. |
BVT-Schlussfolgerungen für das integrierte Raffineriemanagement | 53 |
1.2. |
BVT-Schlussfolgerungen für den Alkylierungsprozess | 54 |
1.2.1. |
HF-Alkylierungsprozess | 54 |
1.2.2. |
Schwefelsäure-Alkylierungsprozess | 54 |
1.3. |
BVT-Schlussfolgerungen für Grundölherstellungsprozesse | 54 |
1.4. |
BVT-Schlussfolgerungen für den Bitumenherstellungsprozess | 55 |
1.5. |
BVT-Schlussfolgerungen für den FCC-Prozess | 55 |
1.6. |
BVT-Schlussfolgerungen für das katalytische Reformieren | 59 |
1.7. |
BVT-Schlussfolgerungen für den Verkokungsprozess | 60 |
1.8. |
BVT-Schlussfolgerungen für den Entsalzungsprozess | 62 |
1.9. |
BVT-Schlussfolgerungen für die Feuerungsanlagen | 62 |
1.10. |
BVT-Schlussfolgerungen für den Veretherungsprozess | 68 |
1.11. |
BVT-Schlussfolgerungen für den Isomerisationsprozess | 69 |
1.12. |
BVT-Schlussfolgerungen für die Erdgasraffinerie | 69 |
1.13. |
BVT-Schlussfolgerungen für den Destillationsprozess | 69 |
1.14. |
BVT-Schlussfolgerungen für den Produktraffinationsprozess | 69 |
1.15. |
BVT-Schlussfolgerungen für Lager- und Umschlagprozesse | 70 |
1.16. |
BVT-Schlussfolgerungen für Visbreaking und andere thermische Prozesse | 71 |
1.17. |
BVT-Schlussfolgerungen für die Abgasentschwefelung | 72 |
1.18. |
BVT-Schlussfolgerungen für Fackelanlagen | 72 |
1.19. |
BVT-Schlussfolgerungen für das integrierte Emissionsmanagement | 73 |
GLOSSAR | 75 |
1.20. |
Beschreibung von Techniken zur Vermeidung und Steuerung der Emissionen in die Luft | 75 |
1.20.1. |
Staub | 75 |
1.20.2. |
Stickstoffoxide (NOx) | 76 |
1.20.3. |
Schwefeloxide (SOx) | 77 |
1.20.4. |
Kombinierte Techniken (SOx, NOx und Staub) | 79 |
1.20.5. |
Kohlenstoffmonoxid (CO) | 79 |
1.20.6. |
Flüchtige organische Verbindungen (VOC) | 79 |
1.20.7. |
Andere Techniken | 81 |
1.21. |
Beschreibung von Techniken zur Vermeidung und Steuerung von Emissionen in Gewässer | 82 |
1.21.1. |
Abwasservorbehandlung | 82 |
1.21.2. |
Abwasserbehandlung | 82 |
ANWENDUNGSBEREICH
Diese BVT-Schlussfolgerungen betreffen bestimmte in Abschnitt 1.2 von Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU genannte industrielle Tätigkeiten, nämlich „1.2 Raffinieren von Mineralöl und Gas“.
Gegenstand dieser BVT-Schlussfolgerungen sind insbesondere die folgenden Prozesse und Tätigkeiten:
Tätigkeit |
Teiltätigkeiten oder Prozesse der Tätigkeit |
Alkylierung |
Alle Alkylierungsprozesse: Flusssäure (HF), Schwefelsäure (H2SO4) und feste Säure |
Grundölherstellung |
Entasphaltierung, Aromatenextraktion, Paraffinverarbeitung und Schmierölhydrofinishing |
Bitumenherstellung |
Alle Verfahren von der Lagerung bis zu Additiven des Endprodukts |
Katalytisches Kracken |
Alle Arten von katalytischen Spaltanlagen wie z. B. katalytisches Spalten |
Katalytisches Reformieren |
Kontinuierliches, zyklisches und semiregeneratives katalytisches Reformieren |
Verkokung |
Delayed- und Fluid-Coking-Prozesse. Kokskalzinierung |
Kühlen |
Kühlverfahren in Raffinerien |
Entsalzung |
Entsalzung von Rohöl |
Feuerungsanlagen zur Energieerzeugung |
Feuerungsanlagen zur Verbrennung von Raffineriebrennstoffen, ausgenommen ausschließlich mit konventionellen oder handelsüblichen Brennstoffen betriebene Anlagen |
Veretherung |
Herstellung von Chemikalien (z. B. Alkoholen und Ethern wie MTBE, ETBE und TAME) zur Verwendung als Kraftstoffadditive |
Gastrennung |
Trennung von leichten Erdölfraktionen, z. B. Raffinerieheizgas, Flüssiggas |
Wasserstoff verbrauchende Verfahren |
Hydrospaltung, Hydroraffination, Hydrofining und -treating, Hydrokonversion, hydrierende Verarbeitungs- und Hydrierverfahren |
Wasserstoffherstellung |
Partielle Oxidation, Dampfreformierung, gasbefeuerte Reformierung und Wasserstoffreinigung |
Isomerisation |
Isomerisation von Kohlenwasserstoffverbindungen C4, C5 und C6 |
Erdgasanlagen |
Erdgasverarbeitung, einschließlich Erdgasverflüssigung |
Polymerisation |
Polymerisation, Dimerisation und Kondensation |
Primärdestillation |
Atmosphärische und Vakuumdestillation |
Produktraffination |
Entschwefelung und Raffination des Fertigprodukts |
Lagerung und Umschlag von Raffineriestoffen |
Lagerung, Mischung, Verladung und Entladung von Raffineriestoffen |
Visbreaking und andere thermische Umwandlungen |
Thermische Behandlung wie Visbreaking oder thermischer Gasölprozess |
Abgasreinigung |
Verfahren zur Minderung von Emissionen in die Luft |
Abwasserbehandlung |
Verfahren zur Behandlung des Abwassers vor der Freisetzung |
Abfallwirtschaft |
Verfahren zur Verhinderung oder Verringerung der Entstehung von Abfall |
Diese BVT-Schlussfolgerungen gelten nicht für:
— |
die Exploration und Förderung von Rohöl und Erdgas; |
— |
den Transport von Rohöl und Erdgas; |
— |
die Vermarktung und den Vertrieb von Produkten. |
Folgende andere Merkblätter können für die in diesen BVT-Schlussfolgerungen behandelten Tätigkeiten relevant sein:
Merkblatt |
Gegenstand |
Allgemeine Abwasser- und Abgasbehandlungssysteme in der chemischen Industrie (CWW) |
Verfahren der Abwasserwirtschaft und Abwasseraufbereitung |
Industrielle Kühlsysteme (ICS) |
Kühlprozesse |
Ökonomische und medienübergreifende Effekte (ECM) |
Wirtschaftliche und medienübergreifende Auswirkungen von Verfahren |
Emissionen aus der Lagerung (EFS) |
Lagerung, Mischung, Verladung und Entladung von Raffineriestoffen |
Energieeffizienz (ENE) |
Energieeffizienz und integriertes Raffineriemanagement |
Großfeuerungsanlagen (LCP) |
Verbrennung von konventionellen und handelsüblichen Brennstoffen |
Herstellung von anorganischen Grundchemikalien (Ammoniak, Säuren und Düngemittel) (LVIC-AAF) |
Dampfreformierung und Wasserstoffreinigung |
Herstellung von organischen Grundchemikalien (LVOC) |
Veretherung (MTBE-, ETBE- und TAME-Herstellung) |
Abfallverbrennung (WI) |
Abfallverbrennung |
Abfallbehandlung (WT) |
Abfallbehandlung |
Allgemeine Überwachungsgrundsätze (MON) |
Überwachung der Emissionen in die Luft und in Gewässer |
ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN
Die in diesen BVT-Schlussfolgerungen genannten und beschriebenen Techniken sind weder normativ noch erschöpfend. Es können andere Techniken eingesetzt werden, die mindestens ein gleiches Umweltschutzniveau gewährleisten.
Wenn nicht anders angegeben, sind diese BVT-Schlussfolgerungen allgemein anwendbar.
Mittelungszeiträume und Referenzbedingungen für Emissionen in die Luft
Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die mit den BVT assoziierten („BVT-assoziierten“) Emissionswerte für Emissionen in die Luft in diesen BVT-Schlussfolgerungen auf Konzentrationen, ausgedrückt als Masse emittierter Stoffe je Menge Abgas unter folgenden Standardbedingungen: trockenes Gas, Temperatur 273,15 K, Druck 101,3 kPa.
Bei kontinuierlichen Messungen |
Die BVT-assoziierten Emissionswerte beziehen sich auf Monatsmittelwerte als Durchschnitt aller geltenden Stundenmittelwerte, gemessen über einen Zeitraum von einem Monat. |
Bei periodischen Messungen |
Die BVT-assoziierten Emissionswerte beziehen sich auf den Mittelwert von drei Einzelmessungen von jeweils mindestens 30 Minuten. |
Die Referenzbedingungen für Sauerstoff bei Feuerungsanlagen, katalytischen Krackprozessen und Anlagen zur Schwefelrückgewinnung aus Abgasen sind in Tabelle 1 aufgeführt.
Tabelle 1
Referenzbedingungen für BVT-assoziierte Emissionen bei Emissionen in die Luft
Tätigkeiten |
Einheit |
Referenzbedingungen Sauerstoff (Bezugssauerstoffgehalt) |
Mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betriebene Feuerungsanlage, ausgenommen Gasturbinen und -motoren |
mg/Nm3 |
3 Vol.-% Sauerstoff |
Mit festen Brennstoffen betriebene Feuerungsanlage |
mg/Nm3 |
6 Vol.-% Sauerstoff |
Gasturbinen (einschließlich Gas- und Dampfturbinen-Anlagen, GuD) und -motoren |
mg/Nm3 |
15 Vol.-% Sauerstoff |
Katalytisches Krackverfahren (Regenerator) |
mg/Nm3 |
3 Vol.-% Sauerstoff |
Anlage zur Schwefelrückgewinnung aus Abgasen (1) |
|
|
Umrechnung der Emissionskonzentration in Referenz-Sauerstoffgehalt
Die Emissionskonzentration bei einem bestimmten Referenz-Sauerstoffgehalt (siehe Tabelle 1) wird mit der folgenden Formel berechnet:
Dabei ist:
ER (mg/Nm3) |
: |
Emissionskonzentration bezogen auf den Referenz-Sauerstoffgehalt OR |
OR (Vol.- %) |
: |
Referenz-Sauerstoffgehalt |
EM (mg/Nm3) |
: |
Emissionskonzentration bezogen auf den gemessenen Sauerstoffgehalt OM |
OM (Vol.- %) |
: |
gemessener Sauerstoffgehalt. |
Mittelungszeiträume und Referenzbedingungen für Emissionen in Gewässer
Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die mit den BVT assoziierten („BVT-assoziierten“) Emissionswerte für Emissionen in Gewässer in diesen BVT-Schlussfolgerungen auf Konzentrationswerte (Masse emittierter Stoffe je Menge Wasser), ausgedrückt in mg/l.
Wenn nicht anders angegeben, sind bei BVT-assoziierten Werten die folgenden Mittelungszeiträume anzuwenden:
Tagesmittelwert |
Mittelwert über einen Probenahme-Zeitraum von 24 Stunden, gemessen anhand von durchflussproportionalen Mischproben oder — bei nachweislich ausreichender Durchflussstabilität — anhand einer zeitproportionalen Probe |
Jahres-/Monatsmittelwert |
Mittelwert aller im Laufe eines Jahres/Monats gemessenen Tagesmittelwerte, gewichtet nach dem täglichen Durchfluss |
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Für den Zweck dieser BVT-Schlussfolgerungen gelten die folgenden Definitionen:
Verwendeter Begriff |
Begriffsbestimmung |
Anlage |
Segment/Teil der Raffinerie, in dem ein bestimmter Verarbeitungsvorgang durchgeführt wird. |
Neue Anlage |
Eine Anlage, die am Raffineriestandort erstmals nach der Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen genehmigt wird, oder die vollständige Ersetzung einer Anlage auf dem bestehenden Fundament der Raffinerie nach der Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen. |
Bestehende Anlage |
Eine Anlage, die keine neue Anlage ist. |
Prozessabgas |
Durch einen Prozess erzeugtes gesammeltes Gas, das z. B. in einer Sauergasabscheidungsanlage und in einer Schwefelrückgewinnungsanlage behandelt werden muss. |
Rauchgas |
Abgas, das aus einer Anlage nach einem Oxidationsschritt austritt, in der Regel bei Verbrennung (z. B. Regenerator, Claus-Anlage). |
Tailgas |
Gebräuchliche Bezeichnung des Abgases aus einer Schwefelrückgewinnungsanlage (in der Regel Claus-Prozess). |
VOC |
Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds) nach der Begriffsbestimmung in Artikel 3 Nummer 45 der Richtlinie 2010/75/EU. |
NMVOC |
VOC außer Methan. |
Diffuse VOC-Emissionen |
VOC-Emissionen, die nicht kontrolliert über bestimmte Austrittspunkte — wie z. B. Schornsteine — freigesetzt werden. Sie können aus „Flächenquellen“ (z. B. Tanks) oder „Punktquellen“ (z. B. Rohrflansche) stammen. |
NOx, angegeben als NO2 |
Summe von Stickoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2), angegeben als NO2. |
SOx, angegeben als SO2 |
Summe von Schwefeldioxid (SO2) und Schwefeltrioxid (SO3), angegeben als SO2. |
H2S |
Schwefelwasserstoff. Carbonylsulfid und Mercaptan sind nicht mit eingeschlossen. |
Chlorwasserstoff, angegeben als HCl |
Alle gasförmigen Chloride, angegeben als HCl. |
Fluorwasserstoff, angegeben als HF |
Alle gasförmigen Fluoride, angegeben als HF. |
FCC-Anlage |
Fluid catalytic cracking — katalytisches Wirbelschicht-Kracken: Stoffumwandlungsprozess für die Behandlung von schweren Kohlenwasserstoffen unter Einsatz von Wärme und eines Katalysators zur Spaltung von größeren Kohlenwasserstoffmolekülen in kleinere Moleküle. |
Schwefelrückgewinnungsanlage (SRG) |
Siehe Begriffsbestimmung in Abschnitt 1.20.3. |
Raffineriebrennstoff |
Feste, flüssige oder gasförmige brennbare Stoffe aus den Destillations- und Konversionsstufen der Rohölraffinierung. Beispiele sind Raffinerieheizgas, Synthesegas und Raffinerieöle, Petrolkoks. |
Raffinerieheizgas |
Als Brennstoff verwendete Abgase aus den Destillations- oder Konversionsanlagen. |
Feuerungsanlage |
Anlage zur Verbrennung von Raffineriebrennstoffen allein oder mit anderen Brennstoffen zur Erzeugung von Energie am Raffineriestandort, wie z. B. Kessel (ausgenommen CO-Boiler), Prozessöfen und Gasturbinen. |
Kontinuierliche Messung |
Messungen mit einem automatischen Messsystem (AMS) oder einem System für die kontinuierliche Emissionsüberwachung (CEMS), das am jeweiligen Standort fest installiert ist. |
Periodische Messung |
Ermittlung einer Messgröße in bestimmten Zeitabständen mit manuellen oder automatischen Referenzverfahren. |
Indirekte Überwachung der Emissionen in die Luft |
Schätzung der Emissionskonzentration eines Schadstoffs im Rauchgas durch eine geeignete Kombination von Messungen der Surrogatparameter (wie z. B. O2-Gehalt, Schwefel- oder Stickstoffgehalt im Einsatzprodukt/Brennstoff), Berechnungen und regelmäßige Messungen am Schornstein. Ein Beispiel für die indirekte Überwachung ist die Verwendung von Emissions-Kennzahlen [Quotient] auf der Basis des S-Gehalts im Brennstoff. Ein weiteres Beispiel ist die Verwendung von PEMS. |
Predictive Emissions Monitoring System (PEMS) |
Vorhersagendes System für die Überwachung der atmosphärischen Emissionen. System zur Bestimmung der Emissionskonzentration eines Schadstoffs auf der Basis seines Verhältnisses zu einer Reihe von charakteristischen kontinuierlich überwachten Prozessparametern (z. B. Heizgasverbrauch, Luft-Brennstoff-Verhältnis) sowie von Daten zur Qualität des Brennstoffs oder Einsatzstoffs (z. B. Schwefelgehalt) einer Emissionsquelle. |
Flüchtige flüssige Kohlenwasserstoffverbindungen |
Erdölderivate mit einem Reid-Dampfdruck (RVP) von mehr als 4 kPa, wie z. B. Naptha und Aromaten. |
Rückgewinnungsrate |
Prozentualer Anteil der NMVOC, die aus den in eine Dämpferückgewinnungsanlage (VRU) geleiteten Strömen zurückgewonnen werden. |
1.1. Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen für das Raffinieren von Mineralöl und Gas
Die in den Abschnitten 1.2 bis 1.19 beschriebenen prozessspezifischen BVT-Schlussfolgerungen gelten zusätzlich zu den in diesem Abschnitt genannten allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.
1.1.1. Umweltmanagementsysteme
BVT 1. |
Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung von Anlagen zum Raffinieren von Mineralöl und Gas besteht in der Einführung und Anwendung eines Umweltmanagementsystems (UMS), das durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:
|
Der Anwendungsbereich (z. B. die Detailtiefe) und die Art des Umweltmanagementsystems (z. B. standardisiert oder nicht-standardisiert) hängen in der Regel mit der Art, Größe und Komplexität der Raffinerie sowie mit dem Ausmaß ihrer potenziellen Umweltbelastung zusammen.
1.1.2. Energieeffizienz
BVT 2. |
Die BVT zur effizienten Nutzung von Energie besteht in einer geeigneten Kombination der im Folgenden beschriebenen Techniken.
|
1.1.3. Lagerung und Umschlag von Feststoffen
BVT 3. |
Die BVT zur Vermeidung oder, sofern dies nicht möglich ist, Verminderung von Staubemissionen aus der Lagerung und dem Umschlag von staubförmigen Stoffen besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken.
|
1.1.4. Überwachung der Emissionen in die Luft und der maßgeblichen Prozessparameter
BVT 4. |
Die BVT besteht in der Überwachung von Emissionen in die Luft durch Anwendung von Überwachungsverfahren in der im Folgenden angegebenen Mindesthäufigkeit und unter Einhaltung maßgeblicher EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. von nationalen oder sonstigen internationalen Normen, die die Ermittlung von Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.
|
BVT 5. |
Die BVT besteht in der Überwachung der relevanten Prozessparameter in Bezug auf Schadstoffemissionen, bei katalytischen Spaltanlagen und Feuerungsanlagen durch Einsatz geeigneter Techniken mit der im Folgenden angegebenen Mindesthäufigkeit.
|
BVT 6. |
Die BVT besteht in der Überwachung diffuser VOC-Emissionen in die Luft am gesamten Standort durch Anwendung aller folgenden Techniken:
|
Eine sinnvolle ergänzende Technik ist das Screening und die Quantifizierung von Anlagenemissionen durch absorptionsbasierte optische Verfahren, wie z. B. das differentielle Absorptions-LIDAR (DIAL) oder „Solar Occultation Flux“ (SOF).
Siehe Abschnitt 1.20.6.
1.1.5. Betrieb von Abgasbehandlungssystemen
BVT 7. |
Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in die Luft besteht im Betrieb der Sauergasabscheidungsanlagen, Schwefelrückgewinnungsanlagen und aller anderen Abgasbehandlungssysteme, bei hoher Verfügbarkeit und bei optimaler Kapazität. |
Besondere Verfahren lassen sich für Betriebszustände außerhalb des Normalbetriebs festlegen, insbesondere:
i. |
beim Hoch- und Herunterfahren von Anlagen; |
ii. |
in anderen Situationen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Systeme beeinträchtigen könnten (z. B. ordentliche und außerordentliche Wartungs- und Reinigungsarbeiten an den Anlagen und/oder am Abgasbehandlungssystem); |
iii. |
bei unzureichendem Abgasfluss oder bei unzureichender Temperatur, sodass das Abgasbehandlungssystem nicht mit voller Kapazität eingesetzt werden kann. |
BVT 8. |
Die BVT zur Vermeidung und Verringerung der Emissionen von Ammoniak (NH3) in die Luft beim Einsatz von Verfahren der selektiven katalytischen Reduktion (SCR) und der selektiven nichtkatalytischen Reduktion (SNCR) besteht in der Aufrechterhaltung geeigneter Betriebsbedingungen für die SCR- oder SNCR-Abgasbehandlungssysteme mit dem Ziel, die Emissionen von unreagiertem NH3 zu begrenzen. BVT-assoziierte Emissionswerte: Siehe Tabelle 2. Tabelle 2 Prozessanlage, in der SCR- oder SNCR-Techniken eingesetzt werden
|
BVT 9. |
Die BVT zur Vermeidung und Verringerung von Emissionen in die Luft beim Einsatz eines Sauerwasserstrippers besteht in der Ableitung der Sauergase aus dieser Anlage an eine Schwefelrückgewinnungsanlage oder ein gleichwertiges Gasbehandlungssystem. Es ist keine BVT, die unbehandelten Sauerwasserstrippgase direkt zu verbrennen. |
1.1.6. Überwachung von Emissionen in Gewässer
BVT 10. |
Die BVT besteht in der Überwachung von Emissionen in Gewässer durch Anwendung von Überwachungsverfahren in der in Tabelle 3) angegebenen Mindesthäufigkeit und unter Einhaltung maßgeblicher EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. von nationalen oder sonstigen internationalen Normen, die die Ermittlung von Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten. |
1.1.7. Emissionen in Gewässer
BVT 11. |
Die BVT zur Verringerung des Wasserverbrauchs und der Menge von schadstoffbelastetem Wasser besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.
|
BVT 12. |
Die BVT zur Verringerung der Schadstoffemissionsfracht bei der Abwassereinleitung in das aufnehmende Gewässer besteht in der Entfernung unlöslicher und löslicher Schadstoffe durch Anwendung aller folgenden Techniken.
|
BVT-assoziierte Emissionswerte: Siehe Tabelle 3.
BVT 13. |
Wenn eine weitere Abtrennung organischer Stoffe oder von Stickstoff erforderlich ist, besteht die BVT in einem in Abschnitt 1.21.2 beschriebenen zusätzlichen Behandlungsschritt. Tabelle 3 BVT-assoziierte Emissionswerte für die direkte Einleitung von Abwasser aus der Raffinierung von Mineralöl und Gas sowie BVT-assoziierte Überwachungshäufigkeit (13)
|
1.1.8. Abfallaufkommen und Abfallwirtschaft
BVT 14. |
Die BVT zur Vermeidung oder, sofern dies nicht möglich ist, Verringerung des Abfallaufkommens besteht in der Einführung und Umsetzung eines Abfallwirtschaftsplans, der entsprechend der Prioritätenfolge dafür sorgt, dass Abfall zur Wiederverwendung, zum Recycling, zur Verwertung oder zur Entsorgung vorbereitet wird. |
BVT 15. |
Die BVT zur Verringerung der zu behandelnden oder zu entsorgenden Schlammmenge besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken.
|
BVT 16. |
Die BVT zur Verringerung des Anfalls von verbrauchtem festen Katalysator besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken.
|
1.1.9. Lärmemissionen
BVT 17. |
Die BVT zur Vermeidung oder Verminderung von Lärmemissionen besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken:
|
1.1.10. BVT-Schlussfolgerungen für das integrierte Raffineriemanagement
BVT 18. |
Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung diffuser VOC-Emissionen besteht im Einsatz der im Folgenden angeführten Techniken.
|
1.2. BVT-Schlussfolgerungen für den Alkylierungsprozess
1.2.1. HF-Alkylierungsprozess
BVT 19. |
Die BVT zur Vermeidung von Flusssäureemissionen in die Luft aus dem Flusssäure-(HF)-Alkylierungsprozess besteht in der Nasswäsche mit einer alkalischen Lösung zur Behandlung der unkondensierbaren Gasströme vor der Ableitung zur Fackel. |
Siehe Abschnitt 1.20.3.
Die Technik ist allgemein anwendbar. Sicherheitsanforderungen aufgrund des Gefährdungspotenzials von Flusssäure sind zu beachten.
BVT 20. |
Die BVT zur Verringerung der Emissionen in das Wasser aus dem HF-Alkylierungsprozess besteht in einer Kombination der im Folgenden beschriebenen Techniken.
|
1.2.2. Schwefelsäure-Alkylierungsprozess
BVT 21. |
Die BVT zur Verringerung der Emissionen in das Wasser aus dem Schwefelsäure-Alkylierungsprozess besteht in der Reduzierung des Schwefelsäureeinsatzes durch Regenerierung der verbrauchten Säure und in der Neutralisierung des bei diesem Verfahren entstehenden Abwassers vor seiner Einleitung in die Abwasserbehandlungsanlage. |
1.3. BVT-Schlussfolgerungen für Grundölherstellungsprozesse
BVT 22. |
Die BVT zur Vermeidung und Verringerung von Emissionen gefährlicher Stoffe in die Luft und in Gewässer aus Grundölherstellungsprozessen besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken.
|
1.4. BVT-Schlussfolgerungen für den Bitumenherstellungsprozess
BVT 23. |
Die BVT zur Vermeidung und Verringerung der Emissionen in die Luft aus dem Bitumenherstellungsprozess besteht in der Behandlung der Kopfdämpfe durch eine der folgenden Techniken.
|
1.5. BVT-Schlussfolgerungen für den FCC-Prozess
BVT 24. |
Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung der NOx-Emissionen in die Luft beim katalytischen Kracken (Regenerator) besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken. |
I. |
Primär- oder prozessbezogene Techniken, wie z. B.:
|
II. |
Sekundäre oder nachgeschaltete Techniken, wie z. B.:
|
BVT-assoziierte Emissionswerte: Siehe Tabelle 4.
Tabelle 4
BVT-assoziierte Emissionswerte für NOx-Emissionen in die Luft aus dem Regenerator im katalytischen Krackprozess
Parameter |
Anlagenart/Verbrennungsart |
BVT-assoziierter Emissionswert (Monatsmittelwert) mg/Nm3 |
NOx, angegeben als NO2 |
Neue Anlage/alle Verbrennungsarten |
< 30-100 |
Bestehende Anlage/vollständige Verbrennung |
< 100-300 (19) |
|
Bestehende Anlage/partielle Verbrennung |
100-400 (19) |
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 4 angegeben.
BVT 25. |
Die BVT zur Verringerung der Staub- und Metallemissionen in die Luft beim katalytischen Kracken (Regenerator) besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken. |
I. |
Primär- oder prozessbezogene Techniken, wie z. B.:
|
II. |
Sekundäre oder nachgeschaltete Techniken, wie z. B.:
|
BVT-assoziierte Emissionswerte: Siehe Tabelle 5.
Tabelle 5
BVT-assoziierte Emissionswerte für Staubemissionen in die Luft aus dem Regenerator im katalytischen Krackprozess
Parameter |
Anlagenart |
BVT-assoziierte Emissionswerte (Monatsmittelwert) (20) mg/Nm3 |
Staub |
Neue Anlage |
10-25 |
Bestehende Anlage |
10-50 (21) |
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 4 angegeben.
BVT 26. |
Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung der SOx-Emissionen in die Luft beim katalytischen Kracken (Regenerator) besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken. |
I. |
Primär- oder prozessbezogene Techniken, wie z. B.:
|
II. |
Sekundäre oder nachgeschaltete Techniken, wie z. B.:
|
BVT-assoziierte Emissionswerte: Siehe Tabelle 6.
Tabelle 6
BVT-assoziierte Emissionswerte für SOx-Emissionen in die Luft aus dem Regenerator im katalytischen Krackprozess
Parameter |
Anlagenart/Verbrennungsart |
BVT-assoziierter Emissionswert (Monatsmittelwert) mg/Nm3 |
SO2 |
Neue Anlagen |
≤ 300 |
Bestehende Anlagen/vollständige Verbrennung |
< 100-800 (22) |
|
Bestehende Anlagen/partielle Verbrennung |
100-1 200 (22) |
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 4 angegeben.
BVT 27. |
Die BVT zur Verringerung der Emissionen von Kohlenmonoxid (CO) in die Luft beim katalytischen Kracken (Regenerator) besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken.
|
BVT-assoziierte Emissionswerte: Siehe Tabelle 7.
Tabelle 7
BVT-assoziierte Emissionswerte für Kohlenmonoxidemissionen in die Luft aus dem Regenerator im katalytischen Krackprozess für den partiellen Verbrennungsbetrieb
Parameter |
Verbrennungsart |
BVT-assoziierter Emissionswert (Monatsmittelwert) mg/Nm3 |
Kohlenmonoxid, angegeben als CO |
Partielle Verbrennung |
≤ 100 (23) |
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 4 angegeben.
1.6. BVT-Schlussfolgerungen für das katalytische Reformieren
BVT 28. |
Die BVT für die Verringerung der Emissionen von Polychlordibenzodioxinen/-furanen (PCDD/F) in die Luft aus der katalytischen Reformieranlage besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken.
|
1.7. BVT-Schlussfolgerungen für den Verkokungsprozess
BVT 29. |
Die BVT zur Verringerung der Emissionen in die Luft aus den Verkokungsprozessen besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken: Primär- oder prozessbezogene Techniken, wie z. B.:
|
BVT 30. |
Die BVT zur Verringerung der NOx-Emissionen in die Luft aus der Kalzinierung von Grünkoks besteht im Einsatz der selektiven nichtkatalytischen Reduktion (SNCR). |
Siehe Abschnitt 1.20.2.
Die Anwendbarkeit des SNCR-Verfahrens (insbesondere im Hinblick auf Verweilzeit und Temperaturfenster) kann aufgrund der Spezifik des Kalzinierungsprozesses eingeschränkt sein.
BVT 31. |
Die BVT zur Verringerung der SOx-Emissionen in die Luft aus der Kalzinierung von Grünkoks besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken.
|
BVT 32. |
Die BVT zur Verringerung der Staubemissionen in die Luft aus der Kalzinierung von Grünkoks besteht in einer Kombination der folgenden Techniken.
|
BVT-assoziierte Emissionswerte: Siehe Tabelle 8
Tabelle 8
BVT-assoziierte Emissionswerte für Staubemissionen in die Luft aus einer Anlage für die Kalzinierung von Grünkoks
Parameter |
BVT-assoziierter Emissionswert (Monatsmittelwert) mg/Nm3 |
Staub |
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 4 angegeben.
1.8. BVT-Schlussfolgerungen für den Entsalzungsprozess
BVT 33. |
Die BVT zur Verringerung des Wasserverbrauchs und der Emissionen in Gewässer aus dem Entsalzungsprozess besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken.
|
1.9. BVT-Schlussfolgerungen für die Feuerungsanlagen
BVT 34. |
Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von NOx-Emissionen in die Luft aus den Feuerungsanlagen besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken. |
I. |
Primär- oder prozessbezogene Techniken, wie z. B.:
|
II. |
Sekundäre oder nachgeschaltete Techniken, wie z. B.:
|
BVT-assoziierte Emissionswerte: Siehe Tabelle 9, Tabelle 10 und Tabelle 11.
Tabelle 9
BVT-assoziierte Emissionswerte für NOx-Emissionen in die Luft aus einer Gasturbine
Parameter |
Anlagenart |
BVT-assoziierter Emissionswert (26) (Monatsmittelwert) mg/Nm3 bei 15 % O2 |
NOx, angegeben als NO2 |
Gasturbinen (einschließlich Gas- und Dampfturbinen-Anlagen (GuD)) und Gas- und Dampfturbinenanlagen mit integrierter Kohlevergasung (IGCC) |
40-120 (bestehende Turbine) |
20-50 (neue Turbine) (27) |
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 4 angegeben.
Tabelle 10
BVT-assoziierte Emissionswerte für NOx-Emissionen in die Luft aus einer gasbefeuerten Feuerungsanlage, ausgenommen Gasturbinen
Parameter |
Verbrennungsart |
BVT-assoziierter Emissionswert (Monatsmittelwert) mg/Nm3 |
NOx, angegeben als NO2 |
Gasfeuerung |
30-150 für bestehende Anlage (28) |
30-100 für neue Anlage |
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 4 angegeben.
Tabelle 11
BVT-assoziierte Emissionswerte für NOx-Emissionen in die Luft aus einer Mehrstofffeuerungsanlage, ausgenommen Gasturbinen
Parameter |
Verbrennungsart |
BVT-assoziierter Emissionswert (Monatsmittelwert) mg/Nm3 |
NOx, angegeben als NO2 |
Mehrstofffeuerungsanlage |
30-300 |
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 4 angegeben.
BVT 35. |
Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung der Staub- und Metallemissionen in die Luft aus Feuerungsanlagen besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken. |
I. |
Primär- oder prozessbezogene Techniken, wie z. B.:
|
II. |
Sekundäre oder nachgeschaltete Techniken, wie z. B.:
|
BVT-assoziierte Emissionswerte: Siehe Tabelle 12.
Tabelle 12
BVT-assoziierte Emissionswerte für Staubemissionen in die Luft aus einer Mehrstofffeuerungsanlage, ausgenommen Gasturbinen
Parameter |
Verbrennungsart |
BVT-assoziierter Emissionswert (Monatsmittelwert) mg/Nm3 |
Staub |
Mehrstofffeuerung |
5-50 |
5-25 für neue Anlage < 50 MW |
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 4 angegeben.
BVT 36. |
Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von SOx-Emissionen in die Luft aus Feuerungsanlagen besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken. |
I. |
Primär- oder prozessbezogene Techniken auf der Basis einer Auswahl oder einer Behandlung des Brennstoffs, wie z. B.:
|
II. |
Sekundäre oder nachgeschaltete Techniken:
|
BVT-assoziierte Emissionswerte: Siehe Tabelle 13 und Tabelle 14.
Tabelle 13
BVT-assoziierte Emissionswerte für SOx-Emissionen in die Luft aus einer raffinerieheizgasbefeuerten Feuerungsanlage, ausgenommen Gasturbinen
Parameter |
BVT-assoziierter Emissionswert (Monatsmittelwert) mg/Nm3 |
SO2 |
5-35 (33) |
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 4 angegeben.
Tabelle 14
BVT-assoziierte Emissionswerte für SO2-Emissionen in die Luft aus Mehrstofffeuerungsanlagen, ausgenommen Gasturbinen und stationäre Gasmotoren
Diese BVT-assoziierten Emissionswerte beziehen sich auf die gewichteten Durchschnittsemissionen aus besehenden Mehrstofffeuerungsanlagen innerhalb der Raffinerie, ausgenommen Gasturbinen und stationäre Gasmotoren.
Parameter |
BVT-assoziierter Emissionswert (Monatsmittelwert) mg/Nm3 |
SO2 |
35-600 |
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 4 angegeben.
BVT 37. |
Die BVT zur Verringerung der Emissionen von Kohlenmonoxid (CO) in die Luft aus den Feuerungsanlagen besteht in einer Verbrennungssteuerung. |
Siehe Abschnitt 1.20.5.
BVT-assoziierte Emissionswerte: Siehe Tabelle 15.
Tabelle 15
BVT-assoziierte Emissionswerte für Kohlenmonoxidemissionen in die Luft aus einer Feuerungsanlage
Parameter |
BVT-assoziierte Emissionswerte (Monatsmittelwert) mg/Nm3 |
Kohlenmonoxid, angegeben als CO |
≤ 100 |
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 4 angegeben.
1.10. BVT-Schlussfolgerungen für den Veretherungsprozess
BVT 38. |
Die BVT zur Verringerung der Emissionen in die Luft aus dem Veretherungsprozess besteht in der Gewährleistung der geeigneten Behandlung von Prozessabgasen durch Zuführung in das Raffinerieheizgassystem. |
BVT 39. |
Die BVT zur Verhinderung von Störungen der biologischen Behandlungsanlage besteht im Einsatz eines Vorratstanks und einer geeigneten Produktionsplanung für die Anlage zur Kontrolle des gelösten Gehalts an toxischen Bestandteilen (z. B. Methanol, Ameisensäure, Ether) im Abwasserstrom vor der abschließenden Behandlung. |
1.11. BVT-Schlussfolgerungen für den Isomerisationsprozess
BVT 40. |
Die BVT zur Verringerung der Emissionen von chlorierten Verbindungen in die Luft besteht in der Optimierung des Einsatzes chlorierter organischer Verbindungen zwecks Aufrechterhaltung der Katalysatoraktivität bei Vorhandensein eines derartigen Prozesses oder im Einsatz nicht chlorierter katalytischer Systeme. |
1.12. BVT-Schlussfolgerungen für die Erdgasraffinerie
BVT 41. |
Die BVT zur Verringerung der Schwefeldioxidemissionen in die Luft aus der Erdgasanlage besteht in der Anwendung der BVT 54. |
BVT 42. |
Die BVT zur Verringerung der Stickoxid(NOx)-Emissionen in die Luft aus der Erdgasanlage besteht in der Anwendung der BVT 34. |
BVT 43. |
Die BVT zur Vermeidung der Emissionen von in Rohgas enthaltenem Quecksilber besteht in der Entfernung des Quecksilbers und der Rückgewinnung des quecksilberhaltigen Schlamms zur Abfallentsorgung. |
1.13. BVT-Schlussfolgerungen für den Destillationsprozess
BVT 44. |
Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung des Abwasseranfalls durch den Destillationsprozess besteht im Einsatz von Flüssigkeitsringvakuumpumpen oder Oberflächenkondensatoren. |
Ist bei einigen Nachrüstungen eventuell nicht anwendbar. Bei neuen Anlagen werden möglicherweise Vakuumpumpen entweder in Kombination oder nicht in Kombination mit Dampfejektoren benötigt, um ein hohes Vakuum (10 mm Hg) zu erzielen. Außerdem sollte bei Ausfall der Vakuumpumpe ein Ersatzaggregat bereitstehen.
BVT 45. |
Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung der Wasserverschmutzung durch den Destillationsprozess besteht darin, das Sauerwasser der Strippanlage zuzuführen. |
BVT 46. |
Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in die Luft aus Destillationsanlagen besteht in der Gewährleistung der geeigneten Behandlung von Prozessabgasen, insbesondere von unkondensierbaren Abgasen, durch Sauergasentfernung vor der Weiterverwendung. |
Allgemein anwendbar für Rohöl- und Vakuumdestillationsanlagen. Eventuell nicht anwendbar für separate Schmieröl- und Bitumenraffinerien mit Emissionen von Schwefelverbindungen von weniger als 1 t/d. Bei speziellen Raffineriekonfigurationen kann die Anwendbarkeit aufgrund von beispielsweise notwendigen umfangreichen Rohrinstallationen, Kompressoren oder zusätzlichen Aminbehandlungskapazitäten eingeschränkt sein.
1.14. BVT-Schlussfolgerungen für den Produktraffinationsprozess
BVT 47. |
Die BVT zur Verringerung der Emissionen in die Luft aus dem Produktraffinationsprozess besteht in der Gewährleistung einer geeigneten Entsorgung von Abgasen, insbesondere von geruchsbeladener Abluft aus den Entschwefelungsanlagen durch deren Zuführung zur Vernichtung, z. B. durch Verbrennung. |
Allgemein anwendbar bei Produktraffinationsprozessen, bei denen die Gasströme den Beseitigungsanlagen sicher zugeführt werden können. Eventuell aus Sicherheitsgründen nicht anwendbar bei Entschwefelungsanlagen.
BVT 48. |
Die BVT zur Verringerung des Abfall- und Abwasseranfalls bei Verwendung von Laugen in einem Produktraffinationsprozess besteht in der Kaskadenführung der Lauge und in einem Gesamtmanagement von Ablaugen, einschließlich Recycling nach geeigneter Behandlung, z. B. durch Strippen. |
1.15. BVT-Schlussfolgerungen für Lager- und Umschlagprozesse
BVT 49. |
Die BVT zur Verminderung von VOC-Emissionen in die Luft bei der Lagerung flüchtiger flüssiger Kohlenwasserstoffverbindungen besteht im Einsatz von Schwimmdachtanks mit Hochleistungsdichtungen oder Festdachtanks mit Anschluss an eine Dampfrückgewinnungsanlage. |
Hochleistungsdichtungen sind spezielle Vorrichtungen zur Begrenzung von Dampfverlusten, z. B. verbesserte Primärdichtungen, zusätzliche (sekundäre oder tertiäre) Mehrfachdichtungen (je nach ausgestoßener Schadstoffmenge).
Die Anwendbarkeit von Hochleistungsdichtungen kann bei Nachrüstung tertiärer Dichtungen an bestehenden Lagertanks eingeschränkt sein.
BVT 50. |
Die BVT zur Verringerung von VOC-Emissionen in die Luft bei der Lagerung flüchtiger flüssiger Kohlenwasserstoffverbindungen besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken.
|
BVT 51. |
Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in den Boden und das Grundwasser bei der Lagerung flüssiger Kohlenwasserstoffverbindungen besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken.
|
BVT 52. |
Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von VOC-Emissionen in die Luft bei der Befüllung und Entnahme flüchtiger flüssiger Kohlenwasserstoffverbindungen besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken, um eine Rückgewinnungsrate von mindestens 95 % zu erreichen.
|
BVT-assoziierte Emissionswerte: Siehe Tabelle 16.
Tabelle 16
BVT-assoziierte Emissionswerte für NMVOC- und Benzolemissionen in die Luft aus den Befüllungs- und Entleerungsvorgängen bei flüchtigen flüssigen Kohlenwasserstoffverbindungen
Parameter |
BVT-assoziierter Emissionswert (Stundenmittelwert) (36) |
NMVOC |
|
Benzol (38) |
< 1 mg/Nm3 |
1.16. BVT-Schlussfolgerungen für Visbreaking und andere thermische Prozesse
BVT 53. |
Die BVT zur Verringerung der Emissionen in Gewässer aus dem Visbreaking und anderen thermischen Prozessen besteht in der Sicherstellung der Abwasserbehandlung mit den Techniken nach BVT 11. |
1.17. BVT-Schlussfolgerungen für die Abgasentschwefelung
BVT 54. |
Die BVT zur Verringerung von Schwefelemissionen in die Luft aus Schwefelwasserstoff(H2S)-haltigen Abgasen besteht in der Verwendung aller unten angegebenen Techniken.
|
BVT-assoziierte Umweltleistungswerte: Siehe Tabelle 17.
Tabelle 17
BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für eine Anlage zur Abgasschwefel(H2S)-Rückgewinnung
|
BVT-assoziierte Umweltleistung (Monatsmittelwert) |
Sauergasentfernung |
Eliminiert Schwefelwasserstoff (H2S) aus dem behandelten Raffineriegas zur Einhaltung der BVT-assoziierten Emissionswerte der Gasfeuerung für BVT 36. |
Wirkungsgrad der Schwefelrückgewinnung (40) |
Neue Anlage: 99,5 — > 99,9 % |
Bestehende Anlage: ≥ 98,5 % |
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 4 angegeben.
1.18. BVT-Schlussfolgerungen für Fackelanlagen
BVT 55. |
Die BVT zur Vermeidung von Emissionen aus Fackelanlagen in die Luft besteht darin, das Abfackeln nur zur Wahrung der Sicherheit oder bei besonderen Betriebszuständen (z. B. Hochfahren, Herunterfahren) einzusetzen. |
BVT 56. |
Die BVT zur Verringerung von Emissionen aus Fackelanlagen in die Luft, wenn das Abfackeln unerlässlich ist, besteht in der Verwendung der nachfolgend angegebenen Techniken.
|
1.19. BVT-Schlussfolgerungen für das integrierte Emissionsmanagement
BVT 57. |
Die BVT für eine Gesamtreduzierung von NOx-Emissionen in die Luft aus Feuerungsanlagen und katalytischen Wirbelschichtspaltanlagen (FCC-Anlagen) besteht in einer Technik des integrierten Emissionsmanagements als Alternative zur Anwendung von BVT 24 und BVT 34. |
Die Technik besteht aus einem integrierten Management der NOx-Emissionen einiger oder sämtlicher Feuerungs- und FCC-Anlagen einer Raffinerie, indem die geeignetste BVT-Kombination in den verschiedenen betroffenen Anlagen eingeführt und angewendet sowie auf ihre Wirksamkeit überwacht wird, so dass sichergestellt ist, dass die resultierenden Gesamtemissionen die Emissionswerte einhalten oder unterschreiten, die erreichbar wären, würden die BVT-assoziierten Emissionswerte nach BVT 24 und BVT 34 einzeln für jede Anlage angewendet.
Diese Technik eignet sich insbesondere für Ölraffinerien
— |
mit einer anerkannt hohen Standortkomplexität und vielfältigen Feuerungs- und Prozessanlagen mit gegenseitiger Abhängigkeit bei den Einsatzstoffen und der Energieversorgung, |
— |
mit häufig notwendigen Prozessanpassungen in Abhängigkeit von der Qualität des angelieferten Rohöls, |
— |
mit der technischen Notwendigkeit, einen Teil der Prozessrückstände als internen Brennstoff zu verwenden, wodurch der Brennstoffmix entsprechend den Prozessanforderungen häufig anzupassen ist. |
BVT-assoziierte Emissionswerte: Siehe Tabelle 18.
Darüber hinaus gelten für jede neue Feuerungsanlage oder neue FCC-Anlage, die in das integrierte Emissionsmanagementsystem einbezogen wird, auch die in BVT 24 und BVT 34 angegebenen BVT-bezogenen Emissionswerte.
Tabelle 18
BVT-assoziierte Emissionswerte für NOx-Emissionen in die Luft bei Anwendung von BVT 57
Der BVT-assoziierte Emissionswert für NOx-Emissionen aus den von BVT 57 erfassten Anlagen, angegeben als Monatsmittelwert in mg/Nm3, entspricht oder unterschreitet das gewichtete Mittel der NOx-Konzentrationen (angegeben als Monatsmittelwert in mg/Nm3), die erreichbar wären, würden in der Praxis bei jeder dieser Anlagen Techniken angewandt, mit denen die betroffenen Anlagen die folgenden Werte einhalten könnten:
a) |
bei katalytischen Spaltanlagen (Regeneratoren): der BVT-assoziierte Emissionswertebereich gemäß Tabelle 4 (BVT 24), |
b) |
bei Feuerungsunterlagen, die Raffineriebrennstoffe allein oder gleichzeitig mit anderen Brennstoffen verbrennen: die BVT-assoziierten Emissionswertebereiche gemäß Tabelle 9, 10 und 11 (BVT 34). |
Dieser BVT-assoziierte Emissionswert wird durch folgende Formel ausgedrückt:
Anmerkungen:
1. |
Anwendbar sind die in Tabelle 1 angegebenen Referenzbedingungen für Sauerstoff. |
2. |
Die Gewichtung der Emissionswerte der einzelnen Anlagen erfolgt auf Grundlage des Rauchgasvolumenstroms der betreffenden Anlage, angegeben als Monatsmittelwert (Nm3/h), der bei Normalbetrieb dieser Anlage in der Raffinerie repräsentativ ist (unter Anwendung der Referenzbedingungen nach Anmerkung 1). |
3. |
Bei wesentlichen und strukturellen Änderungen bei den Brennstoffen mit Einfluss auf den für eine Anlage anwendbaren BVT-assoziierten Emissionswert, bei anderen wesentlichen oder strukturellen Änderungen an Beschaffenheit oder Funktionsweise der betreffenden Anlagen, bei ihrer Erneuerung oder Erweiterung oder bei Bereitstellung zusätzlicher Feuerungsanlagen oder FCC-Anlagen sind die in Tabelle 18 festgelegten BVT-assoziierten Emissionswerte entsprechend anzupassen. |
Überwachung in Verbindung mit BVT 57
Die BVT für die Überwachung von NOx-Emissionen im Rahmen einer Technik des integrierten Emissionsmanagements entspricht den Angaben in BVT 4, wobei folgende Ergänzungen hinzukommen:
— |
ein Überwachungsplan mit einer Beschreibung der überwachten Prozesse, einer Liste der je Prozess überwachten Emissionsquellen und -ströme (Produkte, Abgase) und einer Beschreibung der verwendeten Methodik (Berechnungen, Messungen) sowie der zugrunde liegenden Annahmen und des dazugehörigen Konfidenzniveaus, |
— |
kontinuierliche Überwachung des Rauchgasvolumenstroms der jeweiligen betroffenen Anlage entweder durch unmittelbare Messung oder durch ein gleichwertiges Verfahren, |
— |
ein Datenmanagementsystem zur Erfassung, Verarbeitung und Berichtsprotokollierung aller Überwachungsdaten, die benötigt werden, um die Emissionen aus den in der integrierten Emissionsmanagementtechnik erfassten Schadstoffquellen zu ermitteln. |
BVT 58. |
Die BVT für eine Gesamtreduzierung von SO2-Emissionen in die Luft aus Feuerungsanlagen, katalytischen Wirbelschichtspaltanlagen (FCC-Anlagen) und Abgasschwefelrückgewinnungsanlagen besteht in einer Technik des integrierten Emissionsmanagements als Alternative zur Anwendung von BVT 26, BVT 36 und BVT 54. |
Die Technik besteht aus einem integrierten Management der SO2-Emissionen einiger oder sämtlicher Feuerungsanlagen, FCC-Anlagen und Abgasschwefelrückgewinnungsanlagen einer Raffinerie, indem die geeignetste BVT-Kombination in den verschiedenen betroffenen Anlagen eingeführt und angewendet sowie auf ihre Wirksamkeit überwacht wird, so dass sichergestellt ist, dass die resultierenden Gesamtemissionen die Emissionswerte einhalten oder unterschreiten, die erreichbar wären, würden die BVT-assoziierten Emissionswerte nach BVT 26 und BVT 36 sowie die BVT-assoziierten Umweltleistungswerte nach BVT 54 einzeln für jede Anlage angewendet.
Diese Technik eignet sich insbesondere für Ölraffinerien
— |
mit einer anerkannt hohen Standortkomplexität und vielfältigen Feuerungs- und Prozessanlagen mit gegenseitiger Abhängigkeit bei den Einsatzstoffen und der Energieversorgung, |
— |
mit häufig notwendigen Prozessanpassungen in Abhängigkeit von der Qualität des angelieferten Rohöls, |
— |
mit der technischen Notwendigkeit, einen Teil der Prozessrückstände als internen Brennstoff zu verwenden, wodurch der Brennstoffmix entsprechend den Prozessanforderungen häufig anzupassen ist. |
BVT-assoziierter Emissionswert: Siehe Tabelle 19.
Darüber hinaus gelten für jede neue Feuerungsanlage, neue FCC-Anlage oder neue Abgasschwefelrückgewinnungsanlage, die in das integrierte Emissionsmanagementsystem einbezogen wird, auch die in BVT 26 und BVT 36 angegebenen BVT-bezogenen Emissionswerte sowie die in BVT 54 dargelegten BVT-assoziierten Umweltleistungswerte.
Tabelle 19
BVT-assoziierte Emissionswerte für SO2-Emissionen in die Luft bei Anwendung von BVT 58
Der BVT-assoziierte Emissionswert für SO2-Emissionen aus den von BVT 58 erfassten Anlagen, angegeben als Monatsmittelwert in mg/Nm3, entspricht oder unterschreitet das gewichtete Mittel der SO2-Konzentrationen (angegeben als Monatsmittelwert in mg/Nm3), die erreichbar wären, würden in der Praxis bei jeder dieser Anlagen Techniken angewandt, mit denen die betroffenen Anlagen die folgenden Werte einhalten könnten:
a) |
bei katalytischen Spaltanlagen (Regeneratoren): die BVT-assoziierten Emissionswertebereiche gemäß Tabelle 6 (BVT 26), |
b) |
bei Feuerungsunterlagen, die Raffineriebrennstoffe allein oder gleichzeitig mit anderen Brennstoffen verbrennen: die BVT-assoziierten Emissionswertebereiche gemäß Tabelle 13 und Tabelle 14 (BVT 36) und |
c) |
bei Abgasschwefelrückgewinnungsanlagen: die BVT-assoziierten Umweltleistungswertebereiche gemäß Tabelle 17 (BVT 54). |
Dieser BVT-assoziierte Emissionswert wird durch folgende Formel ausgedrückt:
Anmerkungen:
1. |
Anwendbar sind die in Tabelle 1 angegebenen Referenzbedingungen für Sauerstoff. |
2. |
Die Gewichtung der Emissionswerte der einzelnen Anlagen erfolgt auf Grundlage des Rauchgasvolumenstroms der betreffenden Anlage, angegeben als Monatsmittelwert (Nm3/h), der bei Normalbetrieb dieser Anlage in der Raffinerie repräsentativ ist (unter Anwendung der Referenzbedingungen nach Anmerkung 1). |
3. |
Bei wesentlichen und strukturellen Änderungen bei den Brennstoffen mit Einfluss auf den für eine Anlage anwendbaren BVT-assoziierten Emissionswert, bei anderen wesentlichen oder strukturellen Änderungen an Beschaffenheit oder Funktionsweise der betreffenden Anlagen, bei ihrer Erneuerung oder Erweiterung oder bei Bereitstellung zusätzlicher Feuerungs-, FCC- oder Abgasschwefelrückgewinnungsanlagen sind die in Tabelle 19 festgelegten BVT-assoziierten Emissionswerte entsprechend anzupassen. |
Überwachung in Verbindung mit BVT 58
Die BVT für die Überwachung von SO2-Emissionen im Rahmen eines Verfahrens des integrierten Emissionsmanagements entspricht den Angaben in BVT 4, wobei folgende Ergänzungen hinzukommen:
— |
ein Überwachungsplan mit einer Beschreibung der überwachten Prozesse, einer Liste der je Prozess überwachten Emissionsquellen und -ströme (Produkte, Abgase) und einer Beschreibung der verwendeten Methodik (Berechnungen, Messungen) sowie der zugrunde liegenden Annahmen und des dazugehörigen Konfidenzniveaus, |
— |
kontinuierliche Überwachung des Rauchgasvolumenstroms der jeweiligen betroffenen Anlage entweder durch unmittelbare Messung oder durch ein gleichwertiges Verfahren, |
— |
ein Datenmanagementsystem zur Erfassung, Verarbeitung und Berichtsprotokollierung aller Überwachungsdaten, die benötigt werden, um die Emissionen aus den in der integrierten Emissionsmanagementtechnik erfassten Schadstoffquellen zu ermitteln. |
GLOSSAR
1.20. Beschreibung von Techniken zur Vermeidung und Steuerung der Emissionen in die Luft
1.20.1. Staub
Technik |
Beschreibung |
Elektrostatischer Abscheider (ESA) |
Elektrostatische Abscheider laden Partikel elektrisch auf und trennen diese Partikel dann unter der Einwirkung eines elektrischen Feldes ab. Elektrostatische Abscheider kommen unter den unterschiedlichsten Anwendungsbedingungen zum Einsatz. Der Wirkungsgrad kann von der Anzahl der Felder, der Verweilzeit (Größe), den katalytischen Eigenschaften und vorgeschalteten Partikelfiltern abhängen. Bei FCC-Anlagen werden in der Regel ESA mit 3 Feldern und 4 Feldern verwendet. ESA können trocken arbeiten oder mit Ammoniakeinspritzung zur besseren Partikelerfassung verwendet werden. Bei der Kalzinierung von Grünkoks kann es zu einer verminderten Abscheideleistung kommen, da sich Kokspartikel schwer aufladen lassen. |
Mehrstufige Zyklonabscheider (Multizyklone) |
Den beiden Zyklonstufen nachgeschaltete Sammelvorrichtung nach dem Fliehkraftprinzip. Diese Abscheiderkonfiguration wird als „dritte Stufe“ (Third Stage Separator, TSS) bezeichnet; sie besteht aus einem einzigen Behälter, der viele konventionelle Zyklone oder eine verbesserte Wirbelrohr-Technologie enthält. Bei FCC-Anlagen hängt die Leistung hauptsächlich von der Partikelkonzentration und Größenverteilung der feinen Katalysatorpartikel nach den regeneratorinternen Zyklonen ab. |
Zentrifugalwäscher |
Zentrifugalwäscher kombinieren Fliehkraftprinzip und Intensivkontakt mit Wasser, z. B. Venturiwäscher. |
Blowback-Filter der dritten Stufe |
Blowback-Filter sind Rückspülfilter aus Keramik- oder Sintermetall, auf deren Oberfläche die zurückgehaltenen Feststoffe einen Filterkuchen bilden, der anschließend durch Auslösen einer Umkehrströmung abgelöst wird. Die abgelösten Feststoffe werden dann aus dem Filtersystem herausgespült. |
1.20.2. Stickstoffoxide (NOx)
Technik |
Beschreibung |
||||
Modifizierung der Verbrennung |
|||||
Gestufte Verbrennung |
|
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Rauchgasrezirkulation |
Rückführung von Abgas aus der Feuerung in die Flamme zur Verminderung des Sauerstoffgehalts und damit der Flammentemperatur. Spezielle Brenner mit interner Rückführung der Verbrennungsgase zur Kühlung der Flammenwurzeln und Reduzierung des Sauerstoffgehalts im heißesten Bereich der Flammen |
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Verwendung von Brennern Low-NOx-Brennern (LNB) |
Diese Technik (inkl. ultra-low-NOx-Brenner) beruht auf dem Prinzip der Reduzierung der Spitzentemperaturen der Flammen, was eine Verzögerung der dennoch vollständigen Verbrennung bewirkt und die Wärmeübertragung erhöht (erhöhte Flammenstrahlung). Die Technik kann mit einer modifizierten Gestaltung der Brennkammer einhergehen. Ultra-NOx-arme Brenner (ULNB) werden mit Verbrennungsstufung (Luft/Brennstoff) und mit Rauchgasrezirkulation ausgelegt. Bei Gasturbinen werden NOx-arme Trockenbrenner (DLNB) eingesetzt. |
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Optimierung der Verbrennung |
Unter ständiger Überwachung geeigneter Verbrennungsparameter (z. B. O2, CO-Gehalt, Mischungsverhältnis Brennstoff/Luft (oder Brennstoff/Sauerstoff), unverbrannte Bestandteile) verwendet diese Technik regeltechnische Einrichtungen zur Erzielung optimaler Verbrennungsbedingungen. |
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Einspritzen eines Verdünnungsmittels |
In die Verbrennungsanlage werden inerte Verdünnungsmittel eingespritzt, wie z. B. Rauchgas, Dampf, Wasser, Stickstoff, die die Flammentemperatur reduzieren und dadurch die NOx-Konzentration in den Rauchgasen vermindern. |
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Selektive katalytische Reduktion (SCR) |
Dieses Verfahren beruht auf der Reduktion von NOx zu Stickstoff durch Reaktion mit Ammoniak (in der Regel in wässriger Lösung) in einem Katalysatorbett bei einer optimalen Betriebstemperatur von ca. 300-450 °C. Es können eine oder zwei Katalysatorschichten verwendet werden. Mit größeren Katalysatormengen (zwei Schichten) wird eine stärkere NOx-Reduktion erreicht. |
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Selektive nichtkatalytische Reduktion (SNCR) |
Dieses Verfahren beruht auf der Reduktion von NOx zu Stickstoff durch Reaktion mit Ammoniak oder Harnstoff bei hohen Temperaturen. Für eine optimale Reaktion muss die Betriebstemperatur in einem Fenster von 900 °C bis 1 050 °C gehalten werden. |
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Niedertemperatur-Oxidation von NOx |
Beim Niedertemperatur-Oxidationsverfahren wird Ozon bei optimalen Temperaturen von unter 150 °C in einen Rauchgasstrom eingeblasen, um unlösliches NO und NO2 zu hochlöslichem N2O5 zu oxidieren. Das N2O5 wird in einem Nasswäscher ausgewaschen und bildet schwach salpetersaures Abwasser, das in Anlageprozessen verwendet oder zur Abgabe neutralisiert werden kann und gegebenenfalls eine weitere Entfernung von Stickstoff erfordert. |
1.20.3. Schwefeloxide (SOx)
Technik |
Beschreibung |
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Behandlung von Raffinerieheizgas (RFG) |
Auch wenn einige Raffinerieheizgase originär schwefelfrei sind (z. B. bei katalytischen Reformierungs- und Isomerisationsverfahren), werden bei den meisten anderen Prozessen schwefelhaltige Gase produziert (z. B. Abgase aus Visbreaking-, Hydrotreatment- oder katalytischen Spaltanlagen). Diese Gasströme müssen auf geeignete Weise entschwefelt werden (z. B. durch Sauergasentfernung — siehe unten — zur Beseitigung von H2S), bevor sie ins RFG-System eingeleitet werden. |
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Entschwefelung von flüssigem Raffineriebrennstoff (RFO) durch Hydrotreatment |
Zusätzlich zur Auswahl von schwefelarmem Rohöl erfolgt die Brennstoffentschwefelung im Hydrotreatment-Prozess (siehe unten), bei dem Hydrierungsreaktionen stattfinden und zu einer Reduktion des Schwefelgehalts führen. |
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Verwendung von Gas anstelle von Flüssigbrennstoff |
Ersatz von flüssigem Raffineriebrennstoff (in der Regel Schweröle, die Schwefel, Stickstoff, Metalle usw. enthalten) durch standorteigenes Flüssiggas (LPG) oder Raffinerieheizgas (RFG) oder durch fremdbezogene gasförmige Brennstoffe (z. B. Erdgas) mit geringem Gehalt an Schwefel- und sonstigen unerwünschten Bestandteilen. In den einzelnen Verbrennungsanlagen ist bei Mischfeuerung jeweils ein Mindestanteil von flüssiger Feuerung notwendig, um die Flammenstabilität sicherzustellen. |
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Verwendung von SOx-reduzierenden Katalysatorzusätzen |
Verwendung eines Stoffes (z. B. Metalloxidkatalysators), der den Schwefel zusammen mit Koks vom Regenerator zurück zum Reaktor überträgt. Das ist in der Fahrweise der vollständigen Verbrennung weitaus effizienter als bei tiefer partieller Verbrennung. Anmerkung: SOx-reduzierende Katalysatorzusätze können sich nachteilig auf andere Emissionswerte auswirken, zum einen beim Staub durch erhöhte abriebbedingte Katalysatorverluste, zum anderen bei NOx durch Mitbegünstigung von CO bei gleichzeitiger Oxidierung von SO2 zu SO3. |
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Hydrotreatment |
Hydrotreatment basiert auf Hydrierreaktionen zur Erzeugung schwefelarmer Brennstoffe (z. B. Otto- und Dieselkraftstoffe mit maximal 10 ppm Schwefelgehalt) und Optimierung der Prozesskonfiguration (Umwandlung von Schwerrückständen und Mitteldestillat-Produktion). Der Schwefel-, Stickstoff- und Metallgehalt des Einsatzgutes wird hierdurch reduziert. Da Wasserstoff benötigt wird, ist eine ausreichende Produktionskapazität erforderlich. Da der Schwefel aus dem Einsatzgut im Prozessgas in Schwefelwasserstoff (H2S) überführt wird, kann auch die Behandlungskapazität (z. B. Aminwäsche- und Claus-Anlagen) einen möglichen Engpass bilden. |
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Sauergasentfernung, z. B. durch Aminbehandlung |
Abscheidung von saurem Gas (hauptsächlich Schwefelwasserstoff) aus den Brenngasen durch Lösung des Gases in einem chemischen Lösungsmittel (Absorption) Als Lösungsmittel werden hierfür gewöhnlich Amine eingesetzt. Diese Behandlung ist in der Regel als erster Schritt erforderlich, ehe elementarer Schwefel in der SRG rückgewonnen werden kann. |
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Schwefelrückgewinnungsanlage (SRG) |
Spezielle Anlage, in der Regel mit einem Claus-Prozess, zur Entschwefelung H2S-reicher Gasströme aus Aminbehandlungsanlagen und Sauerwasserstrippern. Der SRG ist in der Regel eine Tailgas-Behandlungsanlage (TGTU) zur H2S-Restbeseitigung nachgeschaltet. |
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Tailgas-Behandlungsanlage (TGTU) |
Eine Familie von Techniken ergänzend zur SRG zur besseren Beseitigung von Schwefelverbindungen. Diese Techniken lassen sich grundsätzlich in vier Kategorien unterteilen:
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Nasswäsche |
Beim Verfahren der Nasswäsche werden gasförmige Verbindungen in einer geeigneten Flüssigkeit (Wasser oder alkalische Lösung) gelöst. Eine gleichzeitige Abscheidung von Feststoffen und gasförmigen Verbindungen ist möglich. Im Anschluss an die Nasswäsche sind die Rauchgase mit Wasser gesättigt; vor der Freisetzung der Rauchgase müssen allerdings die Tröpfchen abgetrennt werden. Die so abgetrennte Flüssigkeit muss einem Verfahren zur Abwasserbehandlung unterzogen werden; die nicht löslichen Bestandteile werden durch Sedimentation oder Filtration abgeschieden. Die Technik ist je nach Art der Waschlösung
Je nach Art des Kontakts benötigen die verschiedenen Techniken beispielsweise
Sollen Gaswäscher hauptsächlich für die SOx-Beseitigung eingesetzt werden, ist eine geeignete konstruktive Lösung mit effektiver Entstaubung notwendig. Die typische SOx-Entschwefelungsleistung liegt im Bereich 85-98 %. |
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Nicht regenerative Wäsche |
Diese verwendet eine natrium- oder magnesiumhaltige Lösung als alkalisches Reagens für die Absorption von SOx, in der Regel als Sulfate. Techniken verwenden z. B.
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Gaswäsche mit Meerwasser |
Eine spezielle Art der nicht regenerativen Gaswäsche nutzt als Lösungsmittel das Meerwasser mit seiner natürlichen Alkalität. Hierbei ist in der Regel eine vorgeschaltete Entstaubung erforderlich. |
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Regenerative Wäsche |
Einsatz eines speziellen SOx-absorbierenden Reagens (z. B. Absorptionslösung), das generell die Rückgewinnung von Schwefel als Nebenprodukt eines Regenerationszyklus ermöglicht, bei dem das Reagens wiederverwendet wird. |
1.20.4. Kombinierte Techniken (SOx, NOx und Staub)
Technik |
Beschreibung |
Nasswäsche |
Siehe Abschnitt 1.20.3 |
Kombinierte SNOx-Technik |
Kombinierte Technik zur Beseitigung von SOx, NOx und Staub, wobei zuerst eine Entstaubung (ESA) stattfindet, gefolgt von verschiedenen speziellen katalytischen Prozessen. Die Schwefelverbindungen werden als konzentrierte Schwefelsäure in handelsüblicher Qualität zurückgewonnen, während NOx zu N2 reduziert wird. Die Gesamtentschwefelungsleistung (SOx) liegt im Bereich 94-96,6 %. Die Gesamtentstickungsleistung (NOx) liegt im Bereich 87-90 %. |
1.20.5. Kohlenstoffmonoxid (CO)
Technik |
Beschreibung |
Steuerung des Verbrennungsvorgangs |
Der Anstieg der CO-Emissionen durch Änderungen an der Verbrennung (Primärtechniken) zur Reduzierung der NOx-Emissionen lässt sich durch eine sorgfältige Steuerung der Betriebsparameter begrenzen. |
Katalysatoren mit CO-Oxidationspromotoren |
Verwendung eines Stoffes zur selektiven Förderung der Oxidation von CO zu CO2 (Verbrennung) |
CO-Boiler zur Kohlenmonoxidverbrennung |
Spezielle Nachverbrennungsanlage, in der das im Rauchgas vorhandene CO nach der Katalysatorregeneration zur Energierückgewinnung genutzt wird. Der CO-Boiler wird gewöhnlich nur bei FCC-Anlagen mit partieller Verbrennung eingesetzt. |
1.20.6. Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
Dampfrückgewinnung |
VOC-Emissionen aus Befüllungs- und Entleerungsvorgängen der meisten flüchtigen Produkte, insbesondere von Rohöl und leichteren Erzeugnissen, lassen sich mit verschiedenen Techniken mindern, z. B.: — Absorption: die Dampfmoleküle lösen sich in einer geeigneten Absorptionsflüssigkeit (z. B. Glykole oder Mineralölfraktionen wie Kerosin oder Reformat). Die befrachtete Waschlösung wird durch Nacherhitzung in einem nächsten Schritt desorbiert. Die desorbierten Gase müssen entweder kondensiert, weiterbehandelt und verbrannt oder in einem geeigneten Stoffstrom (z. B. im Rückgewinnungsprodukt) reabsorbiert werden. — Adsorption: die Dampfmoleküle werden von Aktivbereichen an der Oberfläche der adsorbierenden Feststoffe, z. B. Aktivkohle (AC) oder Zeolit, zurückgehalten. Das Adsorptionsmittel wird periodisch regeneriert. Das erzeugte Desorbat wird anschließend in einem zirkulierenden Strom des Rückgewinnungsprodukts in einem nachgeschalteten Waschturm absorbiert. Restgas aus dem Waschturm wird einer weiteren Behandlung zugeführt. — Membranverfahren zur Gastrennung: die Dampfmoleküle passieren selektive Membranen zur Trennung des Dampf/Luft-Gemisches in eine kohlenwasserstoffreiche Phase (Permeat), die anschließend kondensiert und absorbiert wird, und eine kohlenwasserstoffarme Phase (Retentat). — Zweistufige Kühlung/Kondensation: durch Abkühlung des Dampf/Gas-Gemisches kondensieren die Dampfmoleküle und werden als Flüssigkeit abgeschieden. Da die Feuchtigkeit eine Vereisung des Wärmetauschers bewirkt, ist ein zweistufiger Kondensationsprozess erforderlich, der einen Wechselbetrieb ermöglicht. — Hybridanlagen: Kombinationen verfügbarer Techniken
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Dampfbeseitigung |
Flüchtige organische Verbindungen lassen sich beispielsweise durch thermische Oxidation (Verbrennung) oder katalytische Oxidation beseitigen, wenn eine Rückgewinnung nicht einfach möglich ist. Zur Vermeidung von Explosionen sind entsprechende Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Flammenrückschlagsicherung) notwendig. Die thermische Oxidation erfolgt typischerweise in feuerfest ausgekleideten Einkammer-Oxidationsanlagen, die mit einem Gasbrenner und einem Kamin ausgerüstet sind. Bei Vorliegen von Dieselkraftstoff ist der Wirkungsgrad des Wärmetauschers begrenzt, und zur Verminderung der Zündgefahr werden die Vorheiztemperaturen unter 180 °C gehalten. Die Betriebstemperaturen liegen im Bereich von 760 °C bis 870 °C, die Verweilzeit beträgt typischerweise 1 Sekunde. Wenn für diesen Zweck kein spezieller Verbrennungsofen verfügbar ist, kann eine bestehende Feuerungsanlage verwendet werden, um die erforderliche Temperatur und Verweildauer zu gewährleisten. Bei der katalytischen Oxidation ist ein Katalysator erforderlich, der die Oxidationsrate erhöht, indem er an seiner Oberfläche den Sauerstoff und VOC adsorbiert. Der Katalysator gewährleistet das Eintreten der Oxidationsreaktion bei einer Temperatur unterhalb der für die thermische Oxidation erforderlichen Temperatur, typischerweise im Bereich von 320 °C bis 540 °C. In einer ersten Stufe wird (elektrisch oder gasbetrieben) bis auf eine für die Einleitung der katalytischen Oxidation der VOC notwendige Temperatur vorgeheizt. Für eine Oxidationsstufe wird der Luftstrom durch ein Bett von Feststoffkatalysatoren hindurchgeleitet. |
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LDAR-Programm (Lecksuche und Reparatur) |
Ein LDAR-Programm (Leak Detection And Repair) ist ein strukturierter Verfahrensansatz zur Reduzierung diffuser VOC-Emissionen durch Aufspüren und anschließende Instandsetzung oder Erneuerung undichter Bauteile. Derzeit verfügbare Erkennungsverfahren zur Feststellung von Leckagen sind das sogenannte Schnüffeln (EN 15446) und die optische Gasdetektion. Schnüffelverfahren: Der erste Schritt ist die Lecksuche mit tragbaren VOC-Analysegeräten zur Konzentrationsmessung im angrenzenden Bereich der technischen Anlagen (z. B. durch Flammenionisation oder Fotoionisation). Der zweite Schritt ist ein Hüllentest für das entsprechende Bauteil zur direkten Messung an der Emissionsquelle. Dieser zweite Schritt wird mitunter durch mathematische Korrelationskurven ersetzt, die aus statistischen Ergebnissen abgeleitet werden, die aus einer Großzahl früherer Messungen an ähnlichen Bauteilen hervorgegangen sind. Optische Gasdetektion: Bei der Gasdetektion durch optische Bildgebung (Optical Gas Imaging) wird eine kleine Handkamera verwendet, die eine Echtzeit-Visualisierung von Gaslecks gestattet, die auf Videoaufnahmen als „Rauch“ erscheinen, während gleichzeitig das normale Bild des betreffenden Bauteils zu sehen ist, so dass sich erhebliche VOC-Leckagen schnell und leicht lokalisieren lassen. Aktive Systeme erzeugen ein Bild mit einem vom Bauteil und dessen Umgebung zurückgestreuten Laserlicht. Passive Systeme basieren auf der natürlichen Infrarotstrahlung der Anlagetechnik und ihrer Umgebung. |
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Überwachung diffuser VOC-Emissionen |
Ein umfassendes Screening und die Quantifizierung der Emissionen eines Standorts lassen sich mit einer geeigneten Kombination einander ergänzender Verfahren erreichen, z. B. durch Messkampagnen mit SOF (Solar Occulatation Flux) oder DIAL (differentieller Absorptions-LIDAR). Diese Ergebnisse lassen sich für eine zeitliche Trendanalyse, Gegenprüfung und Aktualisierung/Validierung des laufenden LDAR-Programms verwenden. SOF: Bei dieser Methode wird ein Breitbandspektrum des Sonnenlichts im Infrarot- oder ultravioletten/sichtbaren Bereich entlang einer gegebenen geografischen Wegstrecke unter Kreuzen der Windrichtung und Durchschneiden von VOC-Emissionsfahnen aufgezeichnet und mittels Fourier-Transformation analysiert. Differenzielles Absorptions-LIDAR (DIAL): DIAL ist eine laserbasierte Technik und verwendet den differentiellen Adsorptions-LIDAR (Light Detection And Ranging), der das optische Pendant zum (radiowellenbasierten) RADAR ist. Diese Technik arbeitet mit Laserstrahl-Impulsen, die von atmosphärischen Aerosolen zurückgestreut werden, worauf das, von einem Teleskop erfasste, reflektierte Licht auf seine Spektraleigenschaften analysiert wird. |
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Hochwirksam abgedichtete Ausrüstungen |
Hochwirksam abgedichtete Ausrüstungen sind z. B.
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1.20.7. Andere Techniken
Verfahren zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen aus Fackelanlagen |
Fachgerechte Anlagenplanung: betrifft unter anderem die Auslegung der Fackelgasrückgewinnungsanlage mit ausreichender Kapazität, den Einsatz hochwirksam abgedichteter Sicherheitsventile sowie weitere Maßnahmen für eine Nutzung der Fackelanlage ausschließlich als Sicherheitssystem für Betriebszustände außerhalb des Normalbetriebs (Hochfahren, Herunterfahren, Störungen). Anlagenmanagement: betrifft unter anderem organisatorische und Kontrollmaßnahmen zur Verminderung von Abfackelereignissen durch RFG-Ausgleichsanlage, Nutzung moderner Prozesssteuerungstechnik usw. Auslegung der Fackelanlagen: betrifft Merkmale wie Höhe, Druck, Fackelstützung mit Dampf, Luft oder Gas, Art des Fackelkopfs usw. Ziel ist eine rauchlose und zuverlässige Arbeitsweise und eine effiziente Verbrennung überschüssiger Gase beim Einsatz der Gasfackel außerhalb des Routinebetriebs. Überwachung und Protokollierung: Kontinuierliche Überwachung (Gasstrommessungen und Schätzungen anderer Parameter) des zur Fackel geleiteten Gases und der entsprechenden Verbrennungsparameter (z. B. Zusammensetzung und Wärmeinhalt des Strömungsgases, Strömungsgeschwindigkeit, Grad der Fackelstützung, Volumenstrom des Spülgases, Schadstoffausstoß). Durch die Protokollierung von Abfackelereignissen ist es möglich, die Abfackelquote als eine Anforderung mit in das Umweltmanagementsystem aufzunehmen und zukünftige Ereignisse zu verhindern. Mit Hilfe von Farb-TV-Monitoren ist auch eine visuelle Fernüberwachung der Fackel im Ereignisfall möglich. |
Wahl des Katalysatorpromotors zur Vermeidung von Dioxinbildung |
Bei der Regenerierung des Reforming-Katalysators wird zur entsprechenden Wirksamkeit und Leistung des Katalysators organisches Chlorid benötigt (um die richtige Chloridbilanz im Katalysator wiederherzustellen und die entsprechende Dispersion der Metalle sicherzustellen). Die Wahl der hierfür geeigneten chlorierten Verbindung hat einen Einfluss auf eventuelle Dioxin- und Furan-Emissionen. |
Lösungsmittelrückgewinnung für Grundölherstellungsprozesse |
Die Anlage zur Lösungsmittelrückgewinnung umfasst eine Destillationsstufe, in der die Lösungsmittel aus dem Ölstrom zurückgewonnen werden, und eine Stripping-Stufe (mit Dampf oder einem Edelgas) in einem Fraktionator. Die verwendeten Lösungsmittel können ein Gemisch (DiMe) aus 1,2-Dichlorethan (DCE) and Dichlormethan (DCM) sein. In paraffinverarbeitenden Anlagen wird die Lösungsmittelrückgewinnung (z. B. bei DCE) mit zwei Systemen durchgeführt: ein System für entöltes Paraffin und das andere für Weichparaffin. Beide Systeme bestehen aus wärmeintegrierten Entspannern (Flashdrums) und einem Vakuum-Stripper. Aus den Stoffströmen des entparaffinierten Öls und der Paraffine werden enthaltene Spuren von Lösungsmitteln eliminiert. |
1.21. Beschreibung von Techniken zur Vermeidung und Steuerung von Emissionen in Gewässer
1.21.1. Abwasservorbehandlung
Vorbehandlung der Sauerwässer vor der Wiederverwendung oder Abwasserbehandlung |
Ableitung anfallender Sauerwässer (z. B. aus Destillation, Kracken, Verkokung) zu einer geeigneten Vorbehandlung (z. B. Stripper) |
Vorbehandlung anderer Abwässer vor eigentlicher Behandlung |
Eine entsprechende Vorbehandlung kann erforderlich sein, um die Klärleistung der Abwasserbehandlung zu sichern. |
1.21.2. Abwasserbehandlung
Entfernung unlöslicher Stoffe durch Ölrückgewinnung |
Zu diesen Techniken gehören in der Regel:
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Entfernung unlöslicher Stoffe durch Rückgewinnung von Schwebstoffen und dispergiertem Öl |
Zu diesen Techniken gehören in der Regel:
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Entfernung löslicher Stoffe einschließlich biologischer Behandlung und Klärung |
Zu den biologischen Abwasserbehandlungstechniken gehören in der Regel:
Eines der verbreitetsten Schwebebettverfahren in Raffinerie-Kläranlagen ist das Aktivschlammverfahren. Festbett-Anlagen können einen Biofilter oder Tropfkörper enthalten. |
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Zusätzliche Behandlungsstufe |
Eine spezielle Abwasserbehandlungsmaßnahme zur Ergänzung der vorherigen Behandlungsstufen, z. B. zur weiteren Verminderung von Stickstoff- oder Kohlenstofffrachten. Kommt in der Regel dann zum Einsatz, wenn besondere örtliche Auflagen im Bereich des Gewässerschutzes bestehen. |
(1) Bei Anwendung von BVT 58.
(2) Die kontinuierliche Messung der SO2-Emissionen kann durch Berechnungen auf der Basis von Messungen des Schwefelgehalts des Brennstoffs oder Einsatzprodukts ersetzt werden, wenn dies nachweislich eine gleichwertige Genauigkeit aufweist.
(3) Bei SOx, wird nur SO2 kontinuierlich gemessen, während die Messung von SO3 periodisch erfolgt (z. B. bei der Kalibrierung des SO2-Überwachungssystems).
(4) Bezieht sich auf die Feuerungswärmeleistung aller an den Schornstein mit Emissionen angeschlossenen Feuerungsanlagen.
(5) Oder indirekte Überwachung von SOx.
(6) Die Häufigkeit der Überwachung kann angepasst werden, wenn die Datenreihen nach einem Jahr eindeutig eine hinreichende Stabilität aufweisen.
(7) Messungen der SO2-Emissionen aus SRG können durch eine kontinuierliche Stoffbilanz oder eine andere Überwachung relevanter Prozessparameter ersetzt werden, sofern geeignete Messungen des SRG-Wirkungsgrades auf periodischen (d. h. alle 2 Jahre erfolgenden) Prüfungen der Anlagenleistung basieren.
(8) Antimon (Sb) wird in katalytischen Spaltanlagen nur dann überwacht, wenn eine Sb-Zufuhr im Prozess erfolgt (z. B. zur Metallpassivierung).
(9) Ausgenommen Feuerungsanlagen, in denen nur gasförmige Brennstoffe verfeuert werden.
(10) Eine Überwachung von N und S im Brennstoff oder Einsatzprodukt ist unter Umständen nicht notwendig, wenn kontinuierliche Emissionsmessungen für NOx und SO2 am Schornstein durchgeführt werden.
(11) Der höhere Wert ergibt sich aus höheren NOx-Einlasskonzentrationen, höheren NOx-Reduktionsraten und der Alterung des Katalysators
(12) Der niedrigere Wert ergibt sich aus dem Einsatz der SCR-Technik.
(13) Nicht alle Parameter und Probenahmehäufigkeiten sind auf Abwasser aus Gasraffinerieanlagen anwendbar.
(14) Bezieht sich auf eine durchflussproportionale Mischprobe, gemessen über einen Zeitraum von 24 Stunden oder — bei nachweislich ausreichender Durchflussstabilität — auf eine zeitproportionale Probe.
(15) Für die Umstellung von der derzeitigen Methode auf EN 9377-2 kann ein Übergangszeitraum erforderlich sein.
(16) Ist eine Standortkorrelation möglich, kann CSB durch TOC ersetzt werden. Die Korrelation zwischen CSB und TOC sollte fallweise erstellt werden. Eine Überwachung des TOC wäre vorzuziehen, da sie sich nicht auf die Verwendung von sehr toxischen Verbindungen stützt.
(17) Dabei ist der Gesamtstickstoff die Summe aus dem gesamten Kjeldahl-Stickstoff (TKN), Nitraten und Nitriten.
(18) Bei Einsatz von Nitrifikation/Denitrifikation sind Werte unter 15 mg/l erreichbar.
(19) Bei Eindüsung von Antimon (Sb) zur Metallpassivierung können NOx-Werte bis zu 700 mg/Nm3 auftreten. Der niedrigere Wert kann durch Einsatz des SCR-Verfahrens erzielt werden.
(20) Ausgenommen Rußblasen im CO-Boiler und durch den Gaskühler.
(21) Der niedrigere Wert kann mit einem vierfeldrigen ESA erzielt werden.
(22) Bei Wahl von schwefelarmen (z. B. < 0,5 Gew.-%) Einsatzstoffen (oder Hydrotreatment) oder Wäsche ist für alle Verbrennungsarten der obere Bereich der BVT-assoziierten Emissionswerte ≤ 600 mg/Nm3.
(23) Ist u. U. nicht erreichbar, wenn CO-Boiler nicht unter Volllast betrieben wird.
(24) Der niedrigere Wert kann mit einem Vier-Feld-ESA erzielt werden.
(25) Ist ein ESA nicht anwendbar, können Werte von bis zu 150 mg/Nm3 auftreten.
(26) Der BVT-assoziierte Emissionswert bezieht sich auf kombinierte Emissionen aus der Gasturbine und dem zusatzbefeuerten Abhitzekessel, sofern vorhanden.
(27) Bei Brennstoffen mit hohem H2-Gehalt (d. h. über 10 %), beträgt der höhere Wert 75 mg/Nm3.
(28) Bei einer bestehenden Anlage mit hoher Luftvorwärmung (d. h. > 200 °C oder mit einem H2-Gehalt von mehr als 50 % im Heizgas beträgt der höhere Wert der BVT-assoziierten Emissionswerte 200 mg/Nm3.
(29) Bei bestehenden Anlagen < 100 MW und Einsatz von Flüssigbrennstoff mit einem Stickstoffgehalt von mehr als 0,5 Gew.-% oder Flüssigfeuerung > 50 % oder Luftvorwärmung können Werte von bis zu 450 mg/Nm3 auftreten.
(30) Die unteren Werte können durch Einsatz des SCR-Verfahrens erzielt werden.
(31) Der untere Wert ist für Anlagen mit nachgeschalteten Techniken erreichbar.
(32) Der höhere Wert bezieht sich auf einen hohen Anteil von Ölverbrennung und die ausschließliche Anwendbarkeit von Primärtechniken.
(33) In der speziellen Konfiguration einer Raffinerieheizgasbehandlung mit niedrigem Wäscherbetriebsdruck und einem Raffinerieheizgas mit einem H-C-Verhältnis von mehr als 5 kann der höhere Wert der BVT-assoziierten Emissionswerte bis zu 45 mg/Nm3 betragen.
(34) Die allgemeine Anwendbarkeit der Techniken ii und iii gilt eventuell nicht bei Tanks, die für die Lagerung von Produkten bestimmt sind, die für den Umschlag unter Wärmezufuhr verflüssigt werden müssen, z. B. Bitumen, und bei denen Leckagen aufgrund der Erstarrung des Produkts unwahrscheinlich sind.
(35) Anstelle einer Dämpferückgewinnungsanlage kann eine Dampfbeseitigungsanlage (z. B. Dampfverbrennung) verwendet werden, wenn die Dämpferückgewinnung unsicher oder wegen der Menge der anfallenden Rückdämpfe technisch unmöglich ist.
(36) Stundenwerte im kontinuierlichen Betrieb, dargestellt und gemessen gemäß Richtlinie 94/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 24).
(37) Unterer Wert mit zweistufigen Hybridsystemen erzielbar. Oberer Wert mit einstufigem Adsorptions- oder Membranverfahren erreichbar.
(38) Benzol-Überwachung gegebenenfalls nicht notwendig, wenn die NMVOC-Emissionen am unteren Ende des Wertebereichs liegen.
(39) Gegebenenfalls nicht anwendbar bei separaten Schmierstoff- oder Bitumenraffinerien mit einem Ausstoß von Schwefelverbindungen unter 1 t/d
(40) Der Wirkungsgrad der Schwefelrückgewinnung wird über die gesamte Behandlungskette berechnet (einschließlich SRG und TGTU) und als der im Austrag rückgewonnene Anteil des im Eintrag enthaltenen Schwefels ermittelt.
Enthält die angewandte Technik keine Schwefelrückgewinnung (z. B. Gaswäsche mit Meerwasser), wird hierunter der Wirkungsgrad der Schwefelbeseitigung verstanden, ermittelt als der prozentuale Schwefelanteil, der durch die gesamte Behandlungskette beseitigt wird.