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Document 32014D0309
Council Decision 2014/309/CFSP of 28 May 2014 amending Decision 2013/255/CFSP concerning restrictive measures against Syria
Beschluss 2014/309/GASP des Rates vom 28. Mai 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
Beschluss 2014/309/GASP des Rates vom 28. Mai 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
OJ L 160, 29.5.2014, p. 37–39
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
29.5.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 160/37 |
BESCHLUSS 2014/309/GASP DES RATES
vom 28. Mai 2014
zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 31. Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP angenommen (1). |
(2) |
Die im Beschluss 2013/255/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen gelten bis zum 1. Juni 2014. Aufgrund einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten diese restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2015 verlängert werden. |
(3) |
Zwei Personen und eine Organisation sollten nicht länger in der in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates enthaltenen Liste von Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgeführt werden. |
(4) |
Die Angaben zu bestimmten in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgeführten Personen und Organisationen sollten auf den neuesten Stand gebracht werden. |
(5) |
Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2013/255/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 34 erhält folgende Fassung: „Artikel 34 Dieser Beschluss gilt bis 1. Juni 2015. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“ |
2. |
Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. Mai 2014.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. VENIZELOS
(1) Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 147 vom 1.6.2013, S. 14).
ANHANG
I. |
Folgende Personen und Organisationen sowie die dazugehörigen Einträge werden von der in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltenen Liste gestrichen: A. Personen Nr. 14. Asif Shawkat Nr. 178. Sulieman Maarouf B. Organisationen Nr. 45. Syria International Islamic Bank |
II. |
Die Einträge zu den unten aufgeführten Personen in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP werden durch die folgenden Einträge ersetzt:
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