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Document 32011D0699

Durchführungsbeschluss 2011/699/GASP des Rates vom 20. Oktober 2011 zur Durchführung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo

OJ L 276, 21.10.2011, p. 50–61 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Special edition in Croatian: Chapter 18 Volume 010 P. 183 - 194

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2011/699/oj

21.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 276/50


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2011/699/GASP DES RATES

vom 20. Oktober 2011

zur Durchführung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2010/788/GASP vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (1), insbesondere auf Artikel 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 20. Dezember 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/788/GASP angenommen.

(2)

Am 8. Juli 2011 hat der Sanktionsausschuss, der nach Maßgabe der Resolution 1533 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen betreffend die Demokratische Republik Kongo eingesetzt wurde, die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert. Der Anhang des Beschlusses 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2010/788/GASP erhält die im Anhang des vorliegenden Beschlusses enthaltene Fassung.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 20. Oktober 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. SAWICKI


(1)  ABl. L 336 vom 21.12.2010, S. 30.


ANHANG

„ANHANG

a)

Liste der Personen gemäß Artikel 3, 4 und 5

Name

Aliasname(n)

Geburtsdatum/Geburtsort

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

Frank Kakolele BWAMBALE

Frank Kakorere

Frank Kakorere Bwambale

 

Kongolese

General der FARDC, seit Juni 2011 ohne Kommando.

Hat den CNDP im Januar 2008 verlassen. Lebt seit Juni 2011 in Kinshasa.

Seit 2010 ist Kakolele offensichtlich an Tätigkeiten im Rahmen des Programms der Regierung der DRK zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau der Gebiete, in denen bewaffnete Konflikte bestanden (STAREC), beteiligt; hierzu gehört auch die Teilnahme an einer im März 2011 nach Goma und Beni entsandten STAREC-Mission.

Ehemaliger Führer der RCD-ML, besitzt politischen Einfluss; beherrscht und kontrolliert die Aktivitäten der Truppen der RCD-ML, einer der unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, die für illegalen Waffenhandel unter Verletzung des Waffenembargos verantwortlich sind.

1.11.2005

Gaston IYAMUREMYE

Rumuli

Byiringiro Victor Rumuli

Victor Rumuri

Michel Byiringiro

1948

Distrikt Musanze (Nordprovinz), Ruanda

Ruhengeri, Ruanda

Ruander

Führer der FDLR und zweiter Vizepräsident der FDLR-FOCA.

Aufenthalt: seit Juni 2011 in Kalonge, Provinz Nord-Kivu, stationiert.

Brigadegeneral

Nach mehreren Quellen, einschließlich der Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, ist Gaston Iyamuremye der zweite Vizepräsident der FDLR und gilt als Kernmitglied der militärischen und politischen Führung der FDLR. Gaston Iyamuremye leitete auch bis Dezember 2009 das Büro von Ignace Murwanashyaka (Führer der FDLR) in Kibua, DRK.

1.12.2010

Jérôme KAKWAVU BUKANDE

Jérôme Kakwavu

Commandant Jérôme

Goma

Kongolese

Wurde im Dezember 2004 in den Rang eines Generals der FARDC erhoben.

Seit Juni 2011 im Makala-Gefängnis in Kinshasa in Haft. Am 25. März 2011 hat das Hohe Militärgericht in Kinshasa ein Verfahren gegen Kakwavu wegen Kriegsverbrechen eröffnet.

Ehemaliger Führer der UCD/FAPC. Die FAPC kontrolliert illegale Grenzposten zwischen Uganda und der DRK – eine wichtige Transitroute für den Waffenhandel. Besaß politischen Einfluss und beherrschte und kontrollierte die Aktivitäten der FAPC- Truppen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo am illegalen Waffenhandel beteiligt waren. Wurde im Dezember 2004 in den Rang eines Generals der FARDC erhoben.

Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern in Ituri im Jahr 2002 verantwortlich.

Er ist einer der fünf führenden Offiziere der FARDC, denen schwere Verbrechen in Verbindung mit sexueller Gewalt vorgeworfen wurden und auf deren Fälle der Sicherheitsrat die Regierung bei seinem Besuch 2009 aufmerksam gemacht hatte.

1.11.2005

Germain KATANGA

 

 

Kongolese

Wurde im Dezember 2004 zum General der FARDC ernannt.

Wurde am 18. Oktober 2007 von der Regierung der DRK an den Internationalen Strafgerichtshof überstellt. Sein Prozess begann im November 2009.

Führer der FRPI. Beteiligt an Waffentransfers unter Verletzung des Waffenembargos.

Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern in Ituri von 2002 bis 2003 verantwortlich.

1.11.2005

Thomas LUBANGA

 

Ituri

Kongolese

Im März 2005 in Kinshasa festgenommen wegen Beteiligung der UPC/L an Menschenrechtsverletzungen.

Wurde am 17. März 2006 von den kongolesischen Behörden an den IStGH überstellt.

Sein Prozess begann im Januar 2009 und dürfte 2011 abgeschlossen werden.

Führer der UPC/L, einer der unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo am illegalen Waffenhandel beteiligt sind.

Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern in Ituri von 2002 bis 2003 verantwortlich.

1.11.2005

Khawa Panga MANDRO

Kawa Panga

Kawa Panga Mandro

Kawa Mandro

Yves Andoul Karim

Mandro Panga Kahwa

Yves Khawa Panga Mandro

"Chief Kahwa"

"Kawa"

20. August 1973, Bunia

Kongolese

Im April 2005 in Bunia wegen Sabotage des Friedensprozesses in der Provinz Ituri inhaftiert. Von den kongolesischen Behörden im Oktober 2005 verhaftet, vom Berufungsgericht in Kisangani freigesprochen und sodann an die Justizbehörden in Kinshasa überstellt, weil neue Anschuldigungen gegen ihn erhoben wurden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Mord, schwerer Körperverletzung und Tätlichkeiten.

Seit Juni 2011 im Makala-Zentralgefängnis in Kinshasa in Haft.

Ehemaliger Führer der PUSIC, einer der unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo am illegalen Waffenhandel beteiligt sind. Seit April 2005 in Bunia wegen Sabotage des Friedensprozesses in der Provinz Ituri inhaftiert.

Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern von 2001 bis 2002 verantwortlich.

1.11.2005

Callixte MBARUSHIMANA

 

24. Juli 1963, Ndusu/Ruhengeri Nordprovinz, Ruanda

Ruander

Wurde am 3. Oktober 2010 in Paris aufgrund eines Haftbefehls festgenommen, den der IStGH wegen der von den FDLR-Truppen 2009 in den Kivu-Provinzen begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgestellt hatte; wurde am 25. Januar 2011 nach Den Haag überstellt.

Bis zu seiner Inhaftierung Exekutivsekretär der FDLR und Vizepräsident des militärischen Oberkommandos der FDLR.

Politisch-militärischer Anführer einer in der Demokratischen Republik Kongo operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe; behinderte die Entwaffnung und freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung von Kombattanten nach Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstabe b).

3.3.2009

Iruta Douglas MPAMO

Mpano

Douglas Iruta Mpamo

28. Dezember 1965, Bashali, Masisi

29. Dezember 1965, Goma, DRK (ehemals Zaire)

Uvira

Kongolese

Lebt seit Juni 2011 in Gisenyi (Ruanda).

Seit dem Absturz zweier von der Great Lakes Business Company (GLBC) betriebener Flugzeuge keine bekannte Beschäftigung.

Eigentümer/Manager der Compagnie Aérienne des Grands Lacs und der Great Lakes Business Company, deren Fluggeräte zur Unterstützung der unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen eingesetzt wurden. Auch verantwortlich für die Verschleierung von Flug- und Frachtinformationen offensichtlich in der Absicht, Verstöße gegen das Waffenembargo zu ermöglichen.

1.11.2005

Sylvestre MUDACUMURA

Bekannt als

"Radja"

"Mupenzi Bernard"

"General Major Mupenzi"

"General Mudacumura"

 

Ruander

Militärkommandant der FDLR-FOCA und gleichzeitig erster (politischer) Vizepräsident und Leiter des FOCA-Oberkommandos; vereinigt somit seit der Festnahme der FDLR-Führung in Europa umfassende militärische und politische Kommandofunktionen in seiner Person.

Aufenthalt: seit Juni 2011 ansässig im Kikomawald nahe Bogoyi, Walikale, Nord-Kivu.

Beherrscht und kontrolliert als Kommandant der FDLR die Aktivitäten der FDLR-Truppen, die zu den unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen zählen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo am illegalen Waffenhandel beteiligt sind.

Mudacumura (oder ein Untergebener) hatte telefonischen Kontakt mit dem FDLR-Führer Murwanashyaka in Deutschland, u.a. zum Zeitpunkt des Busurungi-Massakers im Mai 2009, und mit dem Militärkommandeur Major Guillaume während der Operationen "Umoja Wetu" und "Kimia II" im Jahr 2009.

Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für 27 Fälle von Rekrutierung und Einsatz von Kindern durch unter seiner Führung stehende Truppen in Nord-Kivu von 2002 bis 2007 verantwortlich.

1.11.2005

Leodomir MUGARAGU

Manzi Leon

Leo Manzi

1954

1953

Kigali, Ruanda

Rushashi (Nordprovinz), Ruanda

Ruander

Stabschef der FDLR-FOCA, zuständig für Verwaltung.

Aufenthalt: seit Juni 2011 im FDLR-Hauptquartier im Kikomawald, Bogoyi, Walikale, Nord-Kivu.

Laut offen zugängigen Informationsquellen und amtlichen Berichten ist Leodomir Mugaragu Stabschef der Forces Combattantes Abucunguzi/ Combatant Force for the Liberation of Rwanda (FOCA), dem bewaffneten Flügel der FDLR. Laut amtlichen Berichten ist Mugaragu einer der Hauptverantwortlichen für die Planung der Militäroperationen der FDLR im Osten der DRK.

1.12.2010

Leopold MUJYAMBERE

Musenyeri

Achille

Frere Petrus Ibrahim

17. März 1962, Kigali, Ruanda evt.

evt. 1966

Ruander

Seit Juni 2011 Kommandant im nunmehr "Amazon" genannten Einsatzgebiet der FDLR-FOCA im Süd-Kivu.

Aufenthalt: Nyakaleke (südöstlich von Mwenga, Süd-Kivu).

Kommandant der Zweiten Division der FOCA/der Reserve-Brigaden (eine bewaffnete Faktion der FDLR). Als militärischer Anführer einer in der Demokratischen Republik Kongo operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe behindert er unter Verstoß gegen die Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstabe b die Entwaffnung und freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung von Kombattanten.

Die Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hat Beweise dafür zusammengetragen (siehe Einzelheiten im Bericht der Gruppe vom 13. Februar 2008), dass aus der Gewalt der FDLR-FOCA befreite Mädchen zuvor entführt und sexuell missbraucht worden waren. Seit Mitte 2007 hat die FDLR-FOCA, die zuvor Jungen im Alter von 15 bis 20 Jahren rekrutiert hatte, Kinder ab dem Alter von 10 Jahren zwangsrekrutiert. Die Jüngsten werden dann als Eskorten benutzt und ältere Kinder werden unter Verstoß gegen die Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstaben d und e als Soldaten an der Front eingesetzt.

3.3.2009

Dr. Ignace MURWANASHYAKA

Ignace

14. Mai 1963, Butera (Ruanda)

Ngoma, Butare (Ruanda)

Ruander

Wurde am 17. November 2009 von den deutschen Behörden festgenommen.

Wurde als Führer der FDLR-FOCA ersetzt durch Gaston Iamuremye, auch bekannt als "Rumuli".

Murwanashyakas Prozess wegen der in den Jahren 2008 und 2009 von den FDLR-Truppen begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begann am 4. Mai 2011 vor einem deutschen Gericht.

Beherrscht und kontrolliert als Führer der FDLR und oberster Befehlshaber der Streitkräfte der FDLR die Aktivitäten der FDLR-Truppen, die zu den unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen zählen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo am illegalen Waffenhandel beteiligt sind.

Hatte telefonischen Kontakt mit den Militärkommandanten der FDLR vor Ort (u.a. während des Busurungi-Massakers im Mai 2009); erteilte militärische Befehle an das Oberkommando; war beteiligt an der Koordinierung des Transfers von Waffen und Munition an Einheiten der FDLR und der Übermittlung spezifischer Anweisungen zu deren Verwendung; verwaltete große Geldsummen aus dem illegalen Verkauf natürlicher Ressourcen in den von der FDLR kontrollierten Gebieten (S. 24-25, 83)

Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er als Führer und Militärkommandant der FDLR für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern durch die FDLR in Ost-Kongo verantwortlich.

1.11.2005

Straton MUSONI

IO Musoni

6. April 1961 (evt. 4. Juni 1961) Mugambazi, Kigali, Ruanda

Ruander

Der Prozess gegen Musoni wegen der in den Jahren 2008 und 2009 von den FDLR-Truppen begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begann am 4. Mai 2011 vor einem deutschen Gericht.

Wurde als erster Vizepräsident der FDLR durch Sylvestre Mudacumura ersetzt.

Im Rahmen seiner führenden Stellung in der FDLR, einer in der DRK operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe, behindert Musoni unter Verstoß gegen die Resolution 1649 (2005) die Entwaffnung und die freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung der diesen Gruppen angehörenden Kombattanten.

29.3.2007

Jules MUTEBUTSI

Jules Mutebusi

Jules Mutebuzi

Colonel Mutebutsi

1964, Minembwe Süd-Kivu

Kongolese

Ehemaliger stellvertretender militärischer Regionalkommandant der FARDC im 10. Militärbezirk; im April 2004 wegen Disziplinverstoß ausgeschieden.

Von den ruandischen Behörden im Dezember 2007 beim versuchten Grenzübertritt in die DRK festgenommen. Lebt seither in beschränkter Freiheit in Kigali (darf das Land nicht verlassen).

Vereinte seine Kräfte mit anderen abtrünnigen Elementen der ehemaligen RCDG, um im Mai 2004 die Stadt Bukavu gewaltsam einzunehmen.

Beteiligt an der Beschaffung von Waffen außerhalb der FARDC-Strukturen und deren Lieferung an unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannte bewaffnete Gruppen und Milizen unter Verletzung des Waffenembargos.

1.11.2005

Mathieu, Chui NGUDJOLO

Cui Ngudjolo

 

Wurde im Oktober 2003 in Bunia von der MONUC festgenommen.

Wurde am 7. Februar 2008 von der Regierung der DRK an den Internationalen Strafgerichtshof überstell.

Stabschef der FNI und ehemaliger Stabschef der FRPI; besitzt politischen Einfluss und beherrscht und kontrolliert die Aktivitäten der FRPI-Truppen, die zu den unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen zählen, die für illegalen Waffenhandel unter Verletzung des Waffenembargos verantwortlich sind.

Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern unter 15 Jahren in Ituri im Jahr 2006 verantwortlich.

1.11.2005

Floribert Ngabu NJABU

Floribert Njabu

Floribert Ndjabu

Floribert Ngabu Ndjabu

 

Seit März 2005 in Kinshasa wegen Beteiligung der FNI an Menschenrechtsverletzungen unter Hausarrest gestellt.

Am 27. März 2011 nach Den Haag überstellt, um in den IStGH-Prozessen gegen Germain Katanga und Mathieu Ngudjolo als Zeuge vernommen zu werden.

Führer der FNI, einer der unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo am illegalen Waffenhandel beteiligt sind.

1.11.2005

Laurent NKUNDA

Nkunda Mihigo Laurent

Laurent Nkunda Bwatare

Laurent Nkundabatware

Laurent Nkunda Mahoro Batware

Laurent Nkunda Batware

“Chairman"

"General Nkunda"

"Papa Six"

6. Februar 1967

Nord-Kivu/ Rutshuru

2. Februar 1967

Kongolese

Ehemaliger General der RCD-G.

Gründete 2006 den National Congress for the People’s Defense; hoher Offizier der Rally for Congolese Democracy-Goma (RCD-G) 1998-2006; Offizier der Rwandan Patriotic Front (RPF) 1992-1998.

Laurent Nkunda wurde im Januar 2009 von den ruandischen Behörden in Ruanda festgenommen und als Befehlshaber des CNDP abgelöst. Lebt seither unter Hausarrest in Kigali, Ruanda.

Das Auslieferungsgesuch der Regierung der DRK gegen Nkunda wegen der im Osten der DRK begangenen Verbrechen wurde von Ruanda abgelehnt.

2010 wurde seine Beschwerde wegen unrechtmäßiger Inhaftierung vom ruandischen Gericht in Gisenyi (Ruanda) zurückgewiesen und die Angelegenheit zur Prüfung an ein Militärgericht verwiesen. Die Anwälte Nkundas leiteten ein Verfahren vor dem ruandischen Militärgericht ein.

Er verfügt nach wie vor über gewissen Einfluss bei bestimmten Teilen des CNDP.

Ehemaliger General der RCD-G.

Vereinte seine Kräfte mit anderen abtrünnigen Elementen der ehemaligen RCD-G, um im Mai 2004 die Stadt Bukavu gewaltsam einzunehmen. Beschaffung von Waffen außerhalb der FARDC unter Verstoß gegen das Waffenembargo.

Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für 264 Fälle von Rekrutierung und Einsatz von Kindern durch unter seiner Führung stehende Truppen in Nord-Kivu von 2002 bis 2009 verantwortlich.

1.11.2005

Felicien NSANZUBUKI-RE

Fred Irakeza

1967

Murama, Kinyinya, Rubungo, Kigali, Ruanda

Ruander

Anführer des 1. Bataillons der FDLR-FOCA in der Region Uvira-Sange von Süd-Kivu.

Mindestens seit 1994 Mitglied der FDLR und seit Oktober 1998 im Osten der DRK aktiv.

Aufenthalt: seit Juni 2011 in Magunda, Region Mwenga, Süd-Kivu.

Felicien Nsanzubukire beaufsichtigte und koordinierte mindestens von November 2008 bis April 2009 den illegalen Handel mit Munition und Waffen von der Vereinigten Republik Tansania über den Tanganjikasee an die FDLR-Einheiten in den Regionen Uvira und Fizi von Süd-Kivu.

1.12.2010

Pacifique NTAWUNGUKA

Colonel Omega

Nzeri

Israel

Pacifique Ntawungula

1. Januar 1964, Gaseke, Provinz Gisenyi, Ruanda

evt. 1964

Ruander

Kommandant der FDLR-FOCA im Operationsgebiet "SONOKI" in Nord-Kivu. Aufenthalt: seit Juni 2011 in Matembe, Provinz Nord-Kivu, auf.

Hat eine militärische Ausbildung in Ägypten erhalten.

Kommandant der ersten FOCA-Division (eine bewaffnete Faktion der FDLR). Als militärischer Anführer einer in der Demokratischen Republik Kongo operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe behindert er unter Verstoß gegen die Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstabe b die Entwaffnung und freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung von Kombattanten. Die Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hat Beweise dafür zusammengetragen (siehe Einzelheiten im Bericht der Gruppe vom 13. Februar 2008), dass aus der Gewalt der FDLR-FOCA befreite Mädchen zuvor entführt und sexuell missbraucht worden waren.

Seit Mitte 2007 hat die FDLR-FOCA, die zuvor Jungen im Alter von 15 bis 20 Jahren rekrutiert hatte, Kinder ab dem Alter von 10 Jahren zwangsrekrutiert. Die Jüngsten werden dann als Eskorten benutzt und ältere Kinder werden unter Verstoß gegen die Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstaben d und e als Soldaten an der Front eingesetzt.

3.3.2009

James NYAKUNI

 

 

Ugander

Handelspartnerschaft mit Jérôme Kakwavu, insbesondere Schmuggel über die Grenze DRK/Uganda, vermutlich einschließlich des Schmuggels von Waffen und Militärgütern in nicht kontrollierten LKW. Verletzung des Waffenembargos und Unterstützung von unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, einschließlich finanzieller Hilfe, um ihnen militärische Operationen zu ermöglichen.

1.11.2005

Stanislas NZEYIMANA

Deogratias Bigaruka Izabayo

Bigaruka

Bigurura

Izabayo Deo

Jules Mateso Mlamba

1. Januar 1966, Mugusa (Butare), Ruanda

evt. 1967

oder 28. August 1966

Ruander

Stellvertretender Kommandant der FDLR-FOCA.

Aufenthalt: seit Juni 2011 in Mukoberwe, Provinz Nord-Kivu.

Stellvertretender Kommandant der FOCA (bewaffnete Faktion der FDLR). Als militärischer Anführer einer in der Demokratischen Republik Kongo operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe behindert er unter Verstoß gegen die Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstabe b die Entwaffnung und freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung von Kombattanten. Die Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hat Beweise dafür zusammengetragen (siehe Einzelheiten im Bericht der Gruppe vom 13. Februar 2008), dass aus der Gewalt der FDLR-FOCA befreite Mädchen zuvor entführt und sexuell missbraucht worden waren.

Seit Mitte 2007 hat die FDLR-FOCA, die zuvor Jungen im Alter von 15 bis 20 Jahren rekrutiert hatte, Kinder ab dem Alter von 10 Jahren zwangsrekrutiert. Die Jüngsten werden dann als Eskorten benutzt und ältere Kinder werden unter Verstoß gegen die Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstaben d und e als Soldaten an der Front eingesetzt.

3.3.2009

Dieudonné OZIA MAZIO

Ozia Mazio

"Omari"

"Mister Omari"

6. Juni 1949, Ariwara

Kongolese

Dieudonné Ozia soll während seiner Amtszeit als Präsident der Fédération des entreprises congolaises (FEC) in der Region Aru am 23. September 2008 in Ariwara gestorben sein.

Finanzvereinbarungen mit Kommandant Jérôme und der FAPC; Schmuggel über die Grenze DRK/Uganda, um Kommandant Jérôme und seine Truppen zu beliefern und mit Bargeld zu versorgen. Verletzung des Waffenembargos u.a. durch die Unterstützung von unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen.

1.11.2005

Bosco TAGANDA

Bosco Ntaganda

Bosco Ntagenda

General Taganda

"Lydia" während der Zeit seiner Zugehörigkeit zum APR.

"Terminator"

Rufzeichen "Tango Romeo" oder "Tango"

"Major"

1973-74

Bigogwe, Ruanda

Kongolese

Geboren in Ruanda; im Kindesalter Umzug nach Nyamitaba, Masisi-Gebiet, Nord-Kivu.

Lebt seit Juni 2011 in Goma auf; ist im Besitz großer Farmen in der Region Ngungu im Masisi-Gebiet, Nord-Kivu.

Wurde durch Präsidialerlass vom 11. Dezember 2004 im Anschluss an die Friedensabkommen von Ituri zum Brigadegeneral der FARDC ernannt.

Ehemaliger Stabschef des CNDP, wurde nach der Festnahme von Laurent Nkunda im Januar 2009 militärischer Befehlshaber der CNDP.

Seit Januar de facto stellvertretender Befehlshaber bei den Operationen "Umoja Wetu", "Kimia II" und "Amani Leo" gegen die FDLR in Nord- und Süd-Kivu.

Militärkommandant der UPC-L, besitzt politischen Einfluss und beherrscht und kontrolliert die Aktivitäten der UPC-L, einer der unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo am illegalen Waffenhandel beteiligt sind. Er war im Dezember 2004 zum General der FARDC ernannt worden, lehnte dies aber ab und verbleibt daher außerhalb der FARDC.

Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er verantwortlich für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern in Ituri 2002 und 2003 sowie unmittelbar und/oder befehlshaberisch verantwortlich für 155 Fälle von Rekrutierung und Einsatz von Kindern in Nord-Kivu von 2002 bis 2009.

War als Stabschef des CNDP unmittelbar und befehlshaberisch für das Kiwanja-Massaker verantwortlich (November 2008).

1.11.2005

Innocent ZIMURINDA

 

1. September 1972

1975

Ngungu, Masisi-Gebiet, Provinz Nord-Kivu, DRK

Kongolese,

Oberst der FARDC.

2009 als Oberstleutnant in die Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo (FARDC) eingegliedert, Brigadekommandeur bei den FARDC-Operationen "Kimia-II".

Im Juli 2009 wurde Zimurinda zum Oberst befördert und wurde Bereichskommandant der FARDC in Ngungu und anschließend in Kitachanga bei den FARDC-Operationen "Kimia II" und "Amani Leo".

Zwar erscheint Zimurindas Name nicht im Präsidialerlass der DRK vom 31. Dezember 2010, mit dem hochrangige Offiziere der FARDC ernannt wurden, er hat aber de facto seine Kommandofunktion im 22. Sektor der FARDC in Kitchanga behalten und trägt die neuen Dienstgradabzeichen und die neue Uniform der FARDC

Er steht loyal zu Bosco Ntaganda.

Im Dezember 2010 wurden in öffentlich zugänglichen Quellen Rekrutierungstätigkeiten von Personen unter dem Kommando Zimurindas gemeldet.

Zahlreichen Quellen zufolge erteilte Oberstleutnant Innocent Zimurinda in seiner Eigenschaft als einer der Kommandanten der 231. FARDC-Brigade Befehle, die während einer Militäroperation in der Region Shalio im April 2009 zur Ermordung von über 100 ruandischen Flüchtlingen (überwiegend Frauen und Kinder) führten.

Nach Berichten der Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des VN-Sicherheitsrates gibt es Augenzeugen dafür, dass sich Oberstleutnant Innocent Zimurinda am 29. August 2009 geweigert hat, drei Kinder aus seiner Befehlsgewalt in Kalehe zu entlassen.

Zahlreichen Quellen zufolge nahm Oberstleutnant Innocent Zimurinda im November 2008 vor der Eingliederung des CNDP in die FARDC an einer CNDP-Operation teil, bei der in der Region Kiwanja 89 Zivilisten, darunter Frauen und Kinder, getötet wurden.

Im März 2010 beschuldigten 51 im Osten der DRK tätige Menschenrechtsgruppen Oberstleutnant Innocent Zimurinda vor, zwischen Februar und August 2007 zahlreiche Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben, bei denen viele Zivilisten, darunter Frauen und Kinder, getötet wurden.

Oberstleutnant Innocent Zimurinda wurde bei dieser Gelegenheit auch beschuldigt, für Vergewaltigungen zahlreicher Frauen und Mädchen verantwortlich zu sein.

Laut einer Erklärung des Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte vom 21. Mai 2010 war Innocent Zimurinda unter anderem bei der Operation Kimia II an der willkürlichen Exekution von Kindersoldaten beteiligt.

In dieser Erklärung heißt es auch, dass er es der VN-Mission in der DRK (MONUC) verweigert hat, Truppen nach Minderjährigen zu inspizieren.

Nach Angaben der Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des VN-Sicherheitsrates ist Oberstleutnant Zimurinda unmittelbar und befehlshaberisch dafür verantwortlich, dass Kinder rekrutiert und in Truppen unter seinem Kommando festgehalten werden.

1.12.2010

b)

Liste der Einrichtungen gemäß Artikel 3, 4 und 5

Bezeichnung

Aliasname(n)

Anschrift

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

BUTEMBO AIRLINES (BAL)

 

Butembo, DRK

In Privatbesitz befindliche Fluggesellschaft; Sitz: Butembo im Einsatz.

Seit Dezember 2008 verfügt BAL nicht mehr über eine Betriebsgenehmigung in der DRK.

Kisoni Kambale (am 5. Juli 2007 verstorben und daraufhin am 24. April 2008 von der Liste gestrichen) nutzte seine Fluggesellschaft für den Transport von Gold, Verpflegung und Waffen der FNI zwischen Mongbwalu und Butembo. Dies erfüllt den Tatbestand der Unterstützung illegaler bewaffneter Gruppen und verstößt damit gegen das Waffenembargo gemäß den Resolutionen 1493 (2003) und 1596 (2005).

29.3.2007

CONGOMET TRADING HOUSE

 

Butembo, Nord-Kivu

Besteht nicht länger als Goldhandelsunternehmen in Butembo, Nord-Kivu.

Congomet Trading House (früher gelistet als CONGOCOM) war Eigentum von Kisoni Kambale (der am 5. Juli 2007 verstorben ist und daraufhin am 24. April 2008 von der Liste gestrichen wurde).

Kambale kaufte nahezu die gesamte Goldproduktion in dem von der FNI kontrollierten Distrikt Mongbwalu auf. Die FNI erzielte hohe Einnahmen aus Steuern, die auf die Goldproduktion erhoben werden. Dies erfüllt den Tatbestand der Unterstützung illegaler bewaffneter Gruppen und verstößt damit gegen das Waffenembargo gemäß den Resolutionen 1493 (2003) und 1596 (2005).

29.3.2007

COMPAGNIE AERIENNE DES GRANDS LACS (CAGL)

GREAT LAKES BUSINESS COMPANY (GLBC)

 

Avenue Président Mobutu, Goma, DRK (CAGL verfügt auch über ein Büro in Gisenyi, Ruanda)

GLBC, PO Box 315, Goma, DRK (GLBC verfügt auch über ein Büro in Gisenyi, Ruanda)

Seit Dezember 2008 verfügte GLBC nicht mehr über betriebstüchtige Flugzeuge; dennoch waren mehrere Flugzeuge trotz der VN-Sanktionen in Betrieb.

Die Unternehmen CAGL and GLBC sind Eigentum von Douglas MPAMO, gegen den bereits Sanktionen im Rahmen der Resolution 1596 (2005) verhängt wurden. CAGL und GLBC wurden für den Transport von Waffen und Munition eingesetzt und verstoßen somit gegen das Waffenembargo gemäß den Resolutionen 1493 (2003) und 1596 (2005).

29.3.2007

MACHANGA LTD

 

Kampala, Uganda

Goldexport (Direktoren: Rajendra Kumar Vaya und Hirendra M. Vaya).

2010 wurden die Machanga-Vermögenswerte auf dem Konto von Emirates Gold von der Bank of Nova Scotia Mocatta (VK) eingefroren.

Der frühere Eigentümer von Machanga (Rajendra Kumar) und sein Bruder Vipul Kumar sind weiterhin am Ankauf von Gold aus dem Osten der DRK beteiligt.

MACHANGA kaufte Gold im Rahmen regulärer Geschäftsbeziehungen zu Händlern in der DRK, die enge Verbindungen zu verschiedenen Milizen hatten. Dies erfüllt den Tatbestand der Unterstützung illegaler bewaffneter Gruppen und verstößt damit gegen das Waffenembargo gemäß den Resolutionen 1493 (2003) und 1596 (2005).

29.3.2007

TOUS POUR LA PAIX ET LE DEVELOPPEMENT (NRO)

TPD

Goma, Nord-Kivu

Goma, mit Provinzvertretungen in Süd-Kivu, West-Kasai, Ost-Kasai und Maniema.

Hat 2008 offiziell alle Tätigkeiten eingestellt.

In der Praxis (Juni 2011) sind jedoch die TPD-Büros geöffnet und wirken an der Rückkehr von Binnenflüchtlingen, Initiativen zur Aussöhnung der Volksgruppen, Beilegung von Landkonflikten usw. mit.

TPD-Vorsitzender ist Eugene Serufuli; den stellvertretenden Vorsitz führt Saverina Karomba. Zu den prominenten Mitgliedern zählen die Abgeordneten der Provinz Nord-Kivu Robert Seninga und Bertin Kirivita.

Beteiligt am Verstoß gegen das Waffenembargo durch Unterstützung der RCD-G, insbesondere durch die Bereitstellung von LKW für Waffen- und Truppentransporte und durch die Beförderung von Waffen Anfang 2005, die an Teile der Bevölkerung in Masisi und Rutshuru in Nord-Kivu verteilt werden sollten.

1.11.2005

UGANDA COMMERCIAL IMPEX (UCI) LTD

 

Kajoka Street, Kisemente, Kampala, Uganda.

Tel.: +256 41 533 578/9

Alternative Anschrift: PO Box 22709, Kampala, Uganda

Goldexportunternehmen in Kampala. (Frühere Direktoren: J.V. LODHIA – bekannt als "Chuni" – und sein Sohn, Kunal LODHIA).

Im Januar 2011 teilten die ugandischen Behörden dem Ausschuss mit, dass aufgrund einer Ausnahmeregelung für ihre Finanzholdings Emirates Gold die Schulden von UCI an die Crane Bank in Kampala zurückgezahlt haben, woraufhin die Konten von UCI endgültig geschlossen wurden.

Die früheren Eigentümer der UCI (J.V. Lodhia und sein Sohn Kumal Lodhia) sind weiterhin am Ankauf von Gold aus dem Osten der DRK beteiligt.

UCI kaufte Gold im Rahmen regulärer Geschäftsbeziehungen zu Händlern in der DRK, die enge Verbindungen zu verschiedenen Milizen hatten. Dies erfüllt den Tatbestand der Unterstützung illegaler bewaffneter Gruppen und verstößt damit gegen das Waffenembargo gemäß den Resolutionen 1493 (2003) und 1596 (2005).

29.3.2007“


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