EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32006D0035

2006/35/EG: Beschluss des Rates vom 23. Januar 2006 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei

OJ L 22, 26.1.2006, p. 34–50 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
OJ L 270M, 29.9.2006, p. 74–90 (MT)
Special edition in Bulgarian: Chapter 11 Volume 044 P. 145 - 161
Special edition in Romanian: Chapter 11 Volume 044 P. 145 - 161

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 28/02/2008; Aufgehoben durch 32008D0157

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/35(1)/oj

26.1.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 22/34


BESCHLUSS DES RATES

vom 23. Januar 2006

über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei

(2006/35/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 390/2001 des Rates vom 26. Februar 2001 über die Hilfe für die Türkei im Rahmen der Heranführungsstrategie und insbesondere über die Errichtung einer Beitrittspartnerschaft (1), insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EG) Nr. 390/2001 sieht vor, dass der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft, die der Türkei unterbreitet wird, sowie spätere wesentliche Anpassungen beschließt.

(2)

Auf dieser Basis hat der Rat in den Jahren 2001 und 2003 Beitrittspartnerschaften mit der Türkei beschlossen (2).

(3)

In ihrer Empfehlung zur Türkei von 2004 hat die Kommission betont, dass die Europäische Union den politischen Reformprozess weiterhin beobachten sollte und dass im Jahr 2005 eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft vorgelegt werden sollte.

(4)

In den Schlussfolgerungen vom Dezember 2004 ist der Europäische Rat übereingekommen, dass die Europäische Union die Fortschritte bei den politischen Reformen auf der Grundlage einer Beitrittspartnerschaft, in der die Prioritäten des Reformprozesses festgelegt sind, weiterhin genau verfolgen wird.

(5)

Am 3. Oktober 2005 haben die Mitgliedstaaten Verhandlungen mit der Türkei über deren Beitritt zur Europäischen Union aufgenommen. Die Verhandlungen werden in dem Maße voranschreiten, wie die Türkei Fortschritte bei der Vorbereitung auf den Beitritt erzielt; diese Fortschritte werden unter anderem an der Umsetzung der Beitrittspartnerschaft gemessen, die regelmäßig überprüft wird.

(6)

Im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen wird von der Türkei erwartet, dass sie einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten dieser Beitrittspartnerschaft ausarbeitet —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei sind im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Artikel 2

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen der durch das Assoziationsabkommen geschaffenen Organe und vom Rat anhand der jährlichen Berichte der Kommission überprüft und begleitet.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 23. Januar 2006.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. PRÖLL


(1)  ABl. L 58 vom 28.2.2001, S. 1.

(2)  Beschluss 2001/235/EG (ABl. L 85 vom 24.3.2001, S. 13) und Beschluss 2003/398/EG (ABl. L 145 vom 12.6.2003, S. 40).


ANHANG

TÜRKEI: BEITRITTSPARTNERSCHAFT 2005

1.   EINLEITUNG

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Luxemburg im Dezember 1997 beschlossen, dass die Beitrittspartnerschaft den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie bildet und dass mit diesem Instrument alle Formen der Unterstützung für die Bewerberstaaten in einem einzigen Gesamtrahmen zum Einsatz gebracht werden sollen. Auf diese Weise richtet die Gemeinschaft ihre Hilfe gezielt auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Bewerberstaaten aus, um sie im Hinblick auf den Beitritt bei der Bewältigung spezifischer Probleme zu unterstützen.

Die erste Beitrittspartnerschaft für die Türkei wurde vom Rat im März 2001 beschlossen. In dem Strategiepapier zur Erweiterung vom Oktober 2002 kündigte die Kommission an, dass sie eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft für die Türkei vorschlagen werde. Die überarbeitete Beitrittspartnerschaft wurde von der Kommission im März 2003 vorgelegt und im Mai desselben Jahres vom Rat beschlossen. In ihrer Empfehlung vom Oktober 2004 schlug die Kommission vor, dass die EU den Reformprozess weiterhin aufmerksam verfolgen sollte, damit die Dauerhaftigkeit und Unumkehrbarkeit der politischen Reformen in der Türkei gewährleistet ist. Dazu schlug die Kommission unter anderem vor, im Jahr 2005 eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft zu beschließen.

Von der Türkei wird erwartet, dass sie einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft ausarbeitet.

Die überarbeitete Beitrittspartnerschaft bildet die Grundlage für das Instrumentarium zur Unterstützung des Beitrittskandidaten bei der Vorbereitung auf die Mitgliedschaft. Sie wird insbesondere als Bezugspunkt für weitere politische Reformen und als Maßstab dienen, an dem die künftigen Fortschritte gemessen werden.

2.   GRUNDSÄTZE

Die Hauptprioritäten, die für die Türkei ermittelt wurden, betreffen ihre Fähigkeit, die 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen aufgestellten Kriterien und die Anforderungen des am 3. Oktober 2005 vom Rat beschlossenen Verhandlungsrahmens zu erfüllen.

3.   PRIORITÄTEN

Die in dieser Beitrittspartnerschaft genannten Prioritäten wurden so ausgewählt, dass von der Türkei auch tatsächlich erwartet werden kann, dass sie sie in den kommenden Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil umsetzt. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollten, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt werden sollten. Die Prioritäten betreffen sowohl Rechtsvorschriften als auch deren Umsetzung.

In der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen die Türkei ihre Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muss. Die Türkei wird letztendlich jedoch auf allen Gebieten tätig werden müssen, die im Fortschrittsbericht behandelt werden, dazu gehört auch die Konsolidierung des politischen Reformprozesses, damit sichergestellt ist, dass die Reformen unumkehrbar sind und im ganzen Land auf allen Verwaltungsebenen einheitlich umgesetzt werden. Wichtig ist ferner, dass die Türkei ihren Verpflichtungen zur Rechtsangleichung und zur Umsetzung des Besitzstands nachkommt, die sie mit dem Assoziationsabkommen, der Zollunion und den einschlägigen Beschlüssen des Assoziationsrates EG-Türkei eingegangen ist, beispielsweise bei der Handelsregelung für Agrarerzeugnisse.

3.1   KURZFRISTIGE PRIORITÄTEN

Verstärkter politischer Dialog und politische Kriterien

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Öffentliche Verwaltung

Fortführung der Reform der öffentlichen Verwaltung und Personalpolitik mit Blick auf höhere Effizienz, Verantwortlichkeit und Transparenz.

Gewährleistung einer effektiven, transparenten und partizipatorischen Lokalverwaltung, insbesondere durch Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften.

Einrichtung eines voll funktionsfähigen Ombudsmann-Systems.

Beziehungen zwischen Zivilgesellschaft und Militär

Weitere Anpassung der zivilen Kontrolle über das Militär an die Praxis in den EU-Mitgliedstaaten. Sicherstellung, dass die Zivilbehörden ihrer Aufsichtsfunktion in vollem Umfang nachkommen, vor allem in Bezug auf die Erarbeitung der nationalen Sicherheitsstrategie und deren Durchführung. Effektive Maßnahmen mit Blick auf höhere Verantwortlichkeit und Transparenz in Sicherheitsangelegenheiten.

Uneingeschränkte parlamentarische Kontrolle der Militär- und Verteidigungspolitik und aller diesbezüglichen Ausgaben, auch mittels unabhängiger Prüfungen.

Abschaffung aller verbleibenden Zuständigkeiten von Militärgerichten gegenüber Zivilbürgern.

Justizsystem

Kohärente Auslegung der Rechtsvorschriften über Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich des neuen Strafrechts, durch alle Justizbehörden in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der diesbezüglichen Rechtsprechung.

Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere hinsichtlich des Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte und der Ernennung neuer Richter und Staatsanwälte.

Herstellung gleicher Voraussetzungen für Anklage und Verteidigung bei Strafverfahren, einschließlich der räumlichen Anordnung in den Gerichtssälen.

Weitere Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten in Bezug auf die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Stärkung der Effizienz des Justizsystems, insbesondere durch Ausbau der institutionellen Kapazität und Einführung eines neuen Zivilverfahrensrechts.

Einrichtung von regionalen Berufungsgerichten.

Korruptionsbekämpfung

Uneingeschränktes Engagement auf allen Ebenen gegen Korruption, auch durch Stärkung aller beteiligten Organe und ihrer Koordinierung.

Durchführung der Verordnung über die Grundsätze ethischen Verhaltens von Beamten und Erweiterung ihres Geltungsbereichs auf gewählte Mandatsträger, Justizbehörden, akademische Einrichtungen und Militär.

Beschränkung der parlamentarischen Immunität in Einklang mit der europäischen Praxis.

Menschenrechte und Minderheitenschutz

Wahrung der internationalen Menschenrechte

Stärkung der Menschenrechte mit aktiver Unterstützung eines unabhängigen, angemessen finanzierten nationalen Menschenrechtsorgans entsprechend den einschlägigen UN-Bestimmungen. Überwachung von Menschenrechtsverfahren, einschließlich sicherer statistischer Daten.

Erweiterte Ausbildung für Vollzugsorgane in Menschenrechtsfragen und Ermittlungstechniken, insbesondere zur verstärkten Bekämpfung von Folter und Misshandlungen.

Ratifizierung der fakultativen Protokolle zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Einhaltung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und vollständige Ausführung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Durchführung der Rechtsvorschriften zum Berufungsrecht entsprechend den einschlägigen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Rechtliche und tatsächliche Wahrung sämtlicher Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Bürger, ohne Diskriminierung und unabhängig von Sprache, politischer Meinung, Rasse, Geschlecht, rassischer oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung.

Ratifizierung des Protokolls Nr. 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention zum generellen Verbot der Diskriminierung durch staatliche Behörden.

Bürgerrechte und politische Rechte

Verhütung von Folter und Misshandlungen

Durchführung der im Rahmen der Politik der „Nulltoleranz“ getroffenen Maßnahmen gegen Folter und Misshandlungen im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und den Empfehlungen des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter.

Verstärktes Vorgehen gegen Straffreiheit. Gewährleistung zeitnaher und effizienter Ermittlungen bei Verdacht auf entsprechende Fälle mit dem Ziel der Identifizierung und Bestrafung der Täter durch die Gerichte.

Umsetzung des Protokolls von Istanbul im ganzen Land, insbesondere durch Verbesserung medizinischer Fachkenntnisse.

Ratifizierung des fakultativen Protokolls zur UN-Konvention gegen Folter, das eine unabhängige Überwachung der Haftanstalten vorsieht.

Zugang zur Gerichtsbarkeit

Verbesserung der Inanspruchnahme einer effektiven Verteidigung, zum Beispiel durch Prozesshilfe und qualifizierte Dolmetscherdienste.

Gewährleistung, dass unmittelbar nach einer Festnahme alle Bürger ihr Recht auf private Konsultierung eines Anwalts und Benachrichtigung ihrer Verwandten wahrnehmen können.

Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Gewährleistung der Meinungsfreiheit einschließlich Pressefreiheit in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Weitere Verbesserung der Situation wegen friedlicher Meinungsäußerung verfolgter oder verurteilter Personen.

Umsetzung aller Reformen im Bereich der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf friedliche Versammlung entsprechend der Europäischen Menschenrechtskonvention und der diesbezüglichen Rechtsprechung. Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung unangemessener Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte.

Angleichung der Vorschriften über politische Parteien an die europäische Praxis.

Angleichung der Finanzierung und Rechnungsprüfung politischer Parteien an die europäische Praxis.

Erleichterung und Förderung des Aufbaus der Zivilgesellschaft im Land und ihrer Beteiligung an der Gestaltung der Politik.

Erleichterung und Förderung einer offenen Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen allen Teilen der türkischen Zivilgesellschaft und ihren europäischen Partnern.

Religionsfreiheit

Erlass eines Gesetzes, das alle Schwierigkeiten nicht-muslimischer religiöser Minderheiten und Religionsgemeinschaften entsprechend den geltenden europäischen Standards regelt. Vollständige Aussetzung von Beschlagnahmung und Verkauf des Grundeigentums nicht-muslimischer Religionsstiftungen durch die zuständigen Behörden bis zum Erlass des genannten Gesetzes.

Erlass und Umsetzung von Rechtsvorschriften über die Ausübung der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit durch alle Bürger und Religionsgemeinschaften in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Kommission des Europarats gegen Rassismus und Intoleranz.

Schaffung der Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit aller Religionsgemeinschaften im Einklang mit der Praxis der Mitgliedstaaten. Dazu gehört der gesetzliche und rechtliche Schutz (unter anderem durch die Möglichkeit der Erlangung der Rechtspersönlichkeit) dieser Gemeinschaften, ihrer Mitglieder und ihrer Vermögenswerte, Unterricht, Ernennung und Ausbildung von Geistlichen sowie Wahrnehmung der Eigentumsrechte gemäß Protokoll Nr. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Wirtschaftliche und soziale Rechte

Frauenrechte

Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Rechte der Frauen, insbesondere des Zivilrechts, des neuen Strafrechts und des Gesetzes über den Schutz der Familie.

Fortführung der Maßnahmen gegen alle Formen von Gewalt gegenüber Frauen, einschließlich Ehrenstraftaten. Spezialisierte Ausbildung für Richter und Staatsanwälte, Vollzugs- und Gemeindebehörden sowie andere verantwortliche Stellen, Einrichtung geschützter Unterkünfte für gefährdete Frauen in allen größeren Städten entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften.

Weitere Förderung der Rolle der Frauen in der Gesellschaft, einschließlich Bildung und Integration in den Arbeitsmarkt und in das politische und gesellschaftliche Leben, und Unterstützung der Entwicklung von Frauenorganisationen mit Blick auf diese Ziele.

Rechte von Kindern

Förderung des Schutzes der Rechte von Kindern entsprechend den EU-Standards und den internationalen Standards.

Weitere Bemühungen zur Lösung des Problems der Straßenkinder.

Gewerkschaftsrechte

Wahrung aller Gewerkschaftsrechte entsprechend den EU-Standards und den einschlägigen ILO-Übereinkommen, insbesondere des Verbandsrechts, des Streikrechts und des Tarifrechts.

Verstärkung des sozialen Dialogs, Erleichterung und Förderung der Zusammenarbeit mit den EU-Partnern.

Minderheitenrechte, kulturelle Rechte und Minderheitenschutz

Gewährleistung der kulturellen Vielfalt und der Achtung und des Schutzes von Minderheiten im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und den im Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten enthaltenen Grundsätzen sowie entsprechend den bewährten Verfahren in den Mitgliedstaaten.

Gesetzlicher Schutz der Minderheiten, insbesondere hinsichtlich der Wahrnehmung von Eigentumsrechten gemäß Protokoll Nr. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Gewährleistung effektiven Zugangs zu Radio- und Fernsehprogrammen in anderen Sprachen als Türkisch. Beseitigung noch vorhandener Hindernisse, insbesondere in Bezug auf lokale und regionale Privatsender.

Erlass geeigneter Maßnahmen zur Förderung des Unterrichts von anderen Sprachen als Türkisch.

Situation in der Ost- und Südost-Türkei

Abschaffung des Dorfwächtersystems in der Südost-Türkei. Beseitigung der Landminen.

Entwicklung eines umfassenden Konzepts zum Abbau des Regionalgefälles, insbesondere zur Verbesserung der Lage in der Südost-Türkei, mit Blick auf die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Chancen für alle türkischen Bürger, einschließlich türkischer Bürger kurdischer Abstammung.

Fortführung der Maßnahmen zur Erleichterung der Rückkehr von Binnenvertriebenen an ihre Herkunftsorte entsprechend den Empfehlungen des Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für Vertriebene.

Rasche und angemessene Entschädigung für Personen, die Verluste und Schäden infolge der Sicherheitslage in der Südost-Türkei erlitten haben.

Regionale Fragen und internationale Verpflichtungen

Zypern

Gewährleistung der weiteren Unterstützung der Bemühungen um eine umfassende Lösung für Zypern im Rahmen der Vereinten Nationen und in Einklang mit den Grundprinzipien der Union unter Leistung eines Beitrags zur Schaffung eines besseren Klimas für eine solche umfassende Lösung.

Vollständige Umsetzung des Protokolls zur Anpassung des Abkommens von Ankara zur Berücksichtigung des Beitritts der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten einschließlich Zyperns (1).

Konkrete Schritte zur baldmöglichen Normalisierung der bilateralen Beziehungen zwischen der Türkei und allen EU-Mitgliedstaaten einschließlich der Republik Zypern (1).

Friedliche Beilegung von Grenzstreitigkeiten

Fortsetzung der Bemühungen um Lösung noch offener Grenzstreitigkeiten und anderer damit zusammenhängender Fragen entsprechend dem Grundsatz der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß der Charta der Vereinten Nationen und gegebenenfalls der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs.

Eindeutiges Engagement für gutnachbarliche Beziehungen, Lösung der Probleme, die zu Irritationen im Verhältnis zu Nachbarn führen, und Unterlassung von Maßnahmen, die den Prozess einer friedlichen Beilegung von Grenzstreitigkeiten negativ beeinflussen könnten.

Verpflichtungen aufgrund des Assoziierungsabkommens

Umsetzung der Verpflichtungen aufgrund des Assoziierungsabkommens, einschließlich der Zollunion.

Aufhebung der Beschränkungen im Handel mit Rindfleisch, lebenden Rindern und Rindfleischderivaten.

Wirtschaftliche Kriterien

Weitere Durchführung des mit IWF und Weltbank vereinbarten laufenden Strukturreformprogramms, insbesondere zur Kontrolle der öffentlichen Ausgaben.

Weitere Reform des Finanzsektors, insbesondere Angleichung der Vorschriften über Aufsichtsrecht und Transparenz sowie deren Kontrolle nach internationalen Normen.

Sicherung der Unabhängigkeit der Marktregulierungsbehörden.

Beschleunigte Privatisierung staatlicher Unternehmen, insbesondere staatseigener Banken, unter Berücksichtigung des sozialen Aspekts.

Fortsetzung der Marktliberalisierung einschließlich Preisreformen, insbesondere in den Bereichen Energie sowie Landwirtschaft mit Schwerpunkt auf Tabak und Zucker.

Fortsetzung des wirtschaftlichen Dialogs mit der EU, insbesondere im Rahmen der Haushaltskontrollverfahren zur Vorbereitung des Beitritts, mit Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Sicherung makroökonomischer Stabilität und Planbarkeit und Durchführung von Strukturreformen.

Durchführung von Maßnahmen zur Lösung des Problems der Schattenwirtschaft.

Verbesserung der beruflichen Bildung, insbesondere für die jüngere Bevölkerung.

Behebung der Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt.

Verbesserung des Unternehmensklimas, insbesondere der Funktionsweise der Handelsgerichtsbarkeit unter besonderer Beachtung ihrer Unabhängigkeit und systematischerer Heranziehung von Sachverständigengutachten.

Fortsetzung der Reform des Agrarsektors.

Anhebung des allgemeinen Niveaus im Erziehungs- und Gesundheitswesen, unter besonderer Berücksichtigung der jüngeren Generation und benachteiligter Regionen.

Erleichterung und Förderung ausländischer Direktinvestitionen.

Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

Freier Warenverkehr

Vollständige Beseitigung technischer und administrativer Handelshemmnisse. Sicherstellung einer wirksamen internen Marktkontrolle und freier Warenverkehr.

Vollständige Ermittlung der Maßnahmen, die in Widerspruch zu den Artikeln 28 bis 30 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft stehen, und Beseitigung dieser Maßnahmen. Vor allem Beseitigung aller illegalen nicht automatischen Einfuhrgenehmigungen und Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung in nicht harmonisierten Bereichen.

Beseitigung aller Hindernisse für den freien Warenverkehr aufgrund der Diskriminierung von Beförderungsunternehmern aus den Mitgliedstaaten wegen ihrer Staatsangehörigkeit oder zuvor angelaufener Häfen.

Durchführung der Zertifizierungs- und Konformitätsbewertung und der EG-Kennzeichnung gemäß den Richtlinien des neuen Konzepts und des Gesamtkonzepts; Stärkung bestehender Strukturen zur Marktüberwachung und Konformitätsbewertung durch Ausstattung und Schulung sowie Schaffung kompatibler Verwaltungsinfrastrukturen.

Entwicklung einer effektiven Infrastruktur im Bereich des gesetzlichen Messwesens und Erleichterung einer breiteren Anwendung wissenschaftlicher und gewerblicher Messverfahren.

Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr

Festlegung einer Methode und eines Fahrplans für die Prüfung der nationalen Rechtsvorschriften auf etwaige Hindernisse, die den EG-Vertragsbestimmungen über das Niederlassungsrecht und den freien Dienstleistungsverkehr entgegenstehen.

Festlegung und Beginn der Durchführung eines Fahrplans für die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich der Schaffung der erforderlichen Verwaltungskapazitäten.

Festlegung eines Fahrplans für die Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich der Postdienste.

Freier Kapitalverkehr

Aufhebung aller Beschränkungen im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionen aus der EU in allen Wirtschaftsbereichen.

Öffentliches Auftragswesen

Beschleunigte Angleichung der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen an den gemeinschaftlichen Besitzstand, vor allem im Hinblick auf Konzessionen im Bereich der Versorgungswirtschaft und Nachprüfungsverfahren.

Ausbau der Kapazitäten des Amts für das öffentliche Auftragswesen, damit die Anwendung des neuen Gesetzes für das öffentliche Auftragswesen gewährleistet ist.

Rechte an geistigem Eigentum

Verbesserte Durchsetzung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des geistigen Eigentums durch Ausbau der Verwaltungskapazitäten und verstärkte Koordinierung unter Einschluss der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz. Insbesondere Bekämpfung der Nachahmung von Markenzeichen, insbesondere bei Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge und Luxusgüter, und der unerlaubten Vervielfältigung, vor allem von Büchern und anderen Medien.

Vereinbarung einer wechselseitig annehmbaren Lösung mit der EU über die anhängigen Generika-Zulassungsanträge im Arzneimittelsektor.

Wettbewerb

Angleichung an den Besitzstand im Bereich der staatlichen Beihilfen, auch in empfindlichen Sektoren wie der Stahlbranche, Einrichtung einer nationalen Behörde zur Überwachung der staatlichen Beihilfen und Gewährleistung einer strengen Kontrolle der staatlichen Beihilfen.

Gewährleistung der Transparenz und eines ständigen Informationsaustauschs im Bereich des Wettbewerbs und staatlicher Beihilfen.

Vollständige Angleichung der sekundären Rechtsvorschriften im Bereich des Kartellrechts.

Finanzdienstleistungen

Erlass der erforderlichen Durchführungsmaßnahmen im Rahmen des neuen Bankgesetzes. Sicherstellung stetiger Fortschritte bei der Durchführung des Fahrplans für die neuen Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapiergesellschaften.

Stärkung der aufsichtsrechtlichen Normen im Nichtbankensektor, erforderlichenfalls auch durch Rationalisierung der Aufsichtsstrukturen.

Informationsgesellschaft und Medien

Anwendung der Rechtsvorschriften über Gebühren und Lizenzvergabe.

Erlass und Durchführung angeglichener Rechtsvorschriften zum Bereich der elektronischen Kommunikation, vor allem hinsichtlich Gebühren und Lizenzvergabe, Mietleitungen, Zugang und Verbund, Betreiber(vor)auswahl und Nummernübertragbarkeit. Stärkung der Kapazitäten und der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden für Fernseh- bzw. Rundfunksender.

Weitere Rechtsangleichung im Bereich der audiovisuellen Politik, insbesondere mit Blick auf die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“.

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Erlass der erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen und Schaffung geeigneter Verwaltungsstrukturen für die Anwendung der EU-Instrumente zur ländlichen Entwicklung.

Lebensmittelsicherheit sowie Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik

Weitere Anpassung des Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern an die EU-Anforderungen und Einleitung von Maßnahmen zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen und zur Registrierung ihrer Verbringungen.

Festlegung einer Strategie zur Tilgung der wichtigsten Tierseuchen.

Ausarbeitung eines Programms zur Modernisierung der Lebensmittel verarbeitenden Betriebe, damit sie den Hygiene- und Gesundheitsnormen der EU genügen.

Durchführung von Programmen zur Kontrolle von Rückständen und zur Bekämpfung von Tierkrankheiten.

Fischerei

Angleichung der Vorschriften über Bestandsbewirtschaftung, Kontrolle, Vermarktung und Strukturanpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Ausbau der Verwaltungskapazitäten.

Verkehr

Beseitigung aller bestehenden Beschränkungen für Schiffe unter zyprischer Flagge und für Schiffe im Dienste des zyprischen Handels sowie der Bestimmungen der Luftverkehrsabkommen, durch die Fluggesellschaften aus den Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Staatszugehörigkeit diskriminiert werden.

Weitere Angleichung an den Besitzstand in Bezug auf alle Verkehrsarten.

Stärkung der Seeverkehrsverwaltung, insbesondere bei der Flaggenstaatkontrolle, und rasche Verbesserung der Sicherheit der türkischen Flotte, damit sie von der Schwarzen Liste von Flaggenstaaten gemäß der Pariser Vereinbarung genommen werden kann.

Festlegung eines Programms zur Anpassung der türkischen Straßenverkehrsflotte an die EU-Normen.

Energie

Gewährleistung der Unabhängigkeit der Regelungsbehörde für Strom, Erdgas und Kernenergie und Sicherstellung, dass diese Behörde wirksam ihre Aufgabe erfüllt.

Errichtung eines wettbewerbsorientierten Energieinlandmarkts im Einklang mit der Strom- und der Gasrichtlinie.

Unterstützung der Schaffung eines regionalen Energiemarkts im Zuge einer schrittweisen Integration als Teil eines größeren europäischen Energiemarkts. Beseitigung der Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel und für den Zugang Dritter.

Entwicklung einer Energiestrategie, um die Anwendung des Rechtsrahmens im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand zu erleichtern.

Beginn der Angleichung an den Besitzstand in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen sowie Aufbau von Verwaltungskapazitäten in diesen Bereichen.

Steuerwesen

Fortsetzung der Rechtsangleichung im Bereich der Verbrauchsteuern und der Mehrwertsteuer, insbesondere bei den geltenden Steuersätzen, dem Umfang von Steuerbefreiungen sowie der Steuerstruktur, und Abschaffung eventuell diskriminierender steuerlicher Maßnahmen.

Weitere Angleichung an den Besitzstand im Bereich der direkten Steuern, wozu auch Vorschriften über den Informationsaustausch mit den EU-Mitgliedstaaten gehören, um die Bekämpfung von Steuerumgehung und Steuerhinterziehung zu erleichtern.

Verpflichtung auf die Grundsätze des Verhaltenskodexes für Unternehmensbesteuerung und Sicherstellung, dass zukünftige Steuervorschriften diesem Kodex entsprechen.

Erhöhte Anstrengungen zur Modernisierung und Stärkung der Steuerverwaltung, damit eine höhere Vorschriftentreue der Steuerpflichtigen erreicht und das Steueraufkommen bei den direkten Steuern sowie bei der Mehrwertsteuer und den Zolleinnahmen und anderen indirekten Steuern gesteigert werden kann. Schaffung wirksamer Instrumente zur Betrugsbekämpfung.

Beginn der Vorbereitungen für die Entwicklung der erforderlichen informationstechnologischen Systeme für den elektronischen Datenaustausch mit der EU und ihren Mitgliedstaaten.

Statistik

Abschluss der Verfahren zur Annahme und Durchsetzung eines neuen, den EU-Normen entsprechenden Statistikgesetzes. Gewährleistung einer angemessenen Ausbildung des Personals und Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung.

Stärkung der Strategie für die Entwicklung der Statistik insbesondere in vorrangigen Bereichen wie Bevölkerungs- und Arbeitsmarktstatistik, Regionalstatistik, Wirtschaftsstatistik (einschließlich Unternehmensregister) und Agrarstatistik.

Übernahme der noch ausstehenden Basisklassifikationen und Einführung der relevanten statistischen Einheiten in das Unternehmensregister.

Verbesserung der Methodik der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung im Einklang mit dem ESVG 95.

Sozialpolitik und Beschäftigung

Entwicklung eines Jahresplans zur Finanzierung von Investitionen, der auf einer realistischen Einschätzung der Anpassungskosten beruht und die verfügbaren öffentlichen und privaten Ressourcen berücksichtigt.

Schaffung der Voraussetzungen für einen wirksamen sozialen Dialog, unter anderem durch die Abschaffung einschränkender Vorschriften für Gewerkschaftsaktivitäten und durch die Einhaltung der Gewerkschaftsrechte.

Unterstützung der Sozialpartner bei ihren Bemühungen um Kapazitätsausbau, insbesondere im Hinblick auf ihre künftige Rolle bei der Konzipierung und Durchführung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Rahmen eines autonomen sozialen Dialogs.

Fortsetzung der Bemühungen zur Lösung des Problems der Kinderarbeit.

Stärkung der Leistungsfähigkeit aller Institutionen, die an der Umsetzung des Besitzstands in diesem Bereich beteiligt sind.

Unternehmens- und Industriepolitik

Annahme des Nationalen Programms zur Umstrukturierung des Stahlsektors mit dem Ziel, die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Sektors und die Einhaltung der EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen sicherzustellen.

Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zur Förderung ausländischer Investitionen, einschließlich der Streitbeilegung.

Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente

Fortsetzung der Ausarbeitung eines Strategierahmens für wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zum Abbau des Regionalgefälles.

Schaffung des erforderlichen Rechts- und Verwaltungsrahmens für die Verwendung der finanziellen Heranführungshilfe der EU.

Recht, Freiheit und Sicherheit

Fortsetzung der Entwicklung und Stärkung aller Strafverfolgungseinrichtungen und Angleichung ihres Status und ihrer Arbeitsweise an die europäischen Normen, unter anderem auch durch Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen. Festlegung eines Kodexes für Polizeiethik. Einrichtung eines unabhängigen und wirksamen Beschwerdeverfahrens, damit die Rechenschaftspflicht von Polizei und Gendarmerie besser gewährleistet ist. Entwicklung des Einsatzes moderner Ermittlungstechniken und Strategien zur Verbrechensverhütung. Maßnahmen zur Schulung der Kriminalpolizei und zum Ausbau ihrer Kapazitäten.

Fortsetzung der Anstrengungen zur Durchführung des nationalen Aktionsplans im Bereich Einwanderung und Asyl, zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und zum raschen Abschluss eines Rückübernahmeabkommens mit der EU.

Annahme und Beginn der Durchführung des nationalen Aktionsplans für die Grenzverwaltung, insbesondere indem Schritte zur Errichtung eines nicht militärischen Grenzschutzes und zur Minenräumung an der Grenze unternommen werden.

Festlegung und Durchführung einer nationalen Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Verstärkte Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Drogen, Menschenhandel, Betrug, Korruption und Geldwäsche.

Ausarbeitung und Beginn der Durchführung einer nationalen Strategie zur Drogenbekämpfung in Übereinstimmung mit der EU-Strategie und dem EU-Aktionsplan zur Drogenbekämpfung.

Erlass eines Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand und Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde.

Benennung einer Stelle, die für den Schutz des Euros vor Fälschung zuständig ist.

Wissenschaft und Forschung

Beginn der Konzipierung und Anwendung einer integrierten Forschungsstrategie.

Bildung und Kultur

Erleichterung der Arbeit der nationalen Agentur, um so die Beteiligung an den Programmen Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend zu festigen. Förderung der Beteiligung am Programm Kultur 2000.

Umwelt

Festlegung eines überarbeiteten Programms für die Übernahme und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands. Ausarbeitung eines Plans für die Finanzierung von Investitionen.

Fortsetzung der Übernahme und Anwendung des Besitzstands im Zusammenhang mit der Rahmengesetzgebung, internationalen Umweltübereinkommen und den Rechtsvorschriften über Naturschutz, Wasserqualität, integrierte Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung sowie Abfallentsorgung. Anwendung und Durchsetzung der geänderten Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Weitere Einbeziehung von Umweltauflagen in andere Politikbereiche.

Entwicklung eines Plans zum Ausbau der Verwaltungskapazitäten und zur verbesserten Anwendung und Durchsetzung der Umweltvorschriften.

Fortsetzung des Ausbaus der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserpolitik im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie und den internationalen Übereinkommen, bei denen die EG Vertragspartei ist.

Verbraucher- und Gesundheitsschutz

Weitere Angleichung an den Besitzstand.

Weiterer Ausbau der Verwaltungsstrukturen zur effektiven Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf die Marktüberwachung.

Weitere Entwicklung der Notifizierungssysteme für Gefahrgüter auf nationaler Ebene und Nutzung der Möglichkeiten eines derartigen Informationsaustausches auf internationaler Ebene über TRAPEX oder ähnliche Systeme.

Zollunion

Einführung eines neuen Zollkodexes, um die Zollvorschriften weiter an den entsprechenden Besitzstand, einschließlich der präferenziellen Ursprungsregeln, anzupassen.

Angleichung der Vorschriften über Freizonen an den entsprechenden Besitzstand und Durchsetzung dieser Vorschriften, vor allem der Zollkontroll- und Steuerprüfungsvorschriften.

Weiterer Ausbau der administrativen und operativen Kapazitäten der Zollverwaltung und Angleichung der internen Verfahren an die EU-Standards.

Beginn der Vorbereitungen für die Entwicklung der erforderlichen IT-Systeme für den elektronischen Datenaustausch mit der EU und ihren Mitgliedstaaten, zunächst in den Bereichen Versandverfahren und Zollsatz.

Außenbeziehungen sowie Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Vollständige Anpassung an die gemeinsame Handelspolitik der EG durch Angleichung an die EG-Präferenzsysteme einschließlich des neuen allgemeinen Präferenzsystems der EG.

Fortsetzung der Bemühungen zum Abschluss ausstehender Freihandelsabkommen mit Drittländern.

Schrittweise Angleichung der Politik gegenüber Drittländern und der Positionen in internationalen Organisationen an die der EU und ihrer Mitgliedstaaten, auch in Bezug auf die Mitgliedschaft aller EU-Mitgliedstaaten bei einschlägigen Organisationen und Übereinkommen wie der Wassenaar-Vereinbarung.

Finanzkontrolle

Zügige Umsetzung des Gesetzes über die öffentliche Finanzverwaltung und Finanzkontrolle.

Erlass neuer Rechtsvorschriften zur Reform der externen Rechnungsprüfung gemäß den INTOSAI-Regeln und entsprechend dem Gesetz über die öffentliche Finanzverwaltung und -kontrolle und zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des Rechnungshofs.

Einrichtung wirksamer Verfahren zur Behandlung von Unregelmäßigkeiten und Betrugsverdacht im Zusammenhang mit der Heranführungshilfe, einschließlich der effektiven Meldung von Unregelmäßigkeiten an die Kommission.

Stärkung der Verwaltungsverfahren für die Heranführungshilfe der EU und Anpassung an die Entwicklung der Heranführungsinstrumente.

Einrichtung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen zum effektiven und gleichwertigen Schutz von EU-Mitteln und zur Zusammenarbeit mit dem Amt für Betrugsbekämpfung der Europäischen Kommission (OLAF).

3.2   MITTELFRISTIGE PRIORITÄTEN

Wirtschaftliche Kriterien

Vollständige Durchführung des Privatisierungsprogramms.

Abschluss der Reform des Agrarsektors.

Sicherstellung der Tragfähigkeit des Renten- und Sozialversicherungssystems.

Weitere Anhebung des allgemeinen Niveaus im Erziehungs- und Gesundheitswesen, unter besonderer Berücksichtigung der jüngeren Generation und benachteiligter Regionen.

Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

Niederlassungsrecht und Dienstleistungsfreiheit

Beseitigung der Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit und für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr.

Beginn der Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Postdienste. Beginn der Liberalisierung der Postdienste und Einrichtung einer nationalen Regulierungsbehörde.

Deutliche Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen.

Öffentliches Auftragswesen

Gewährleistung der effektiven Anwendung der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen durch die öffentlichen Auftraggeber und Stellen auf allen Ebenen, unter anderem durch Entwicklung und Einsatz operationeller Instrumente, durch Schulungsmaßnahmen und durch Ausbau der Verwaltungskapazitäten der öffentlichen Auftraggeber.

Förderung des Einsatzes elektronischer Mittel bei Vergabeverfahren.

Festlegung einer umfassenden nationalen Strategie zur Entwicklung des öffentlichen Auftragswesens in der Türkei, einschließlich des Einsatzes elektronischer Mittel auf allen Stufen des Vergabeverfahrens.

Rechte an geistigem Eigentum

Vollständige Angleichung bei den Vorschriften über geistiges Eigentum und Gewährleistung der Anwendung dieser Vorschriften durch Stärkung der zu deren Durchsetzung vorgesehenen Strukturen und Mechanismen, unter Einschluss der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz.

Finanzdienstleistungen

Deutliche Fortschritte bei der Anwendung der neuen Eigenkapitalanforderungen entsprechend dem genauen Zeitplan der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für das Bankenwesen.

Deutliche Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Nichtbanken-Finanzsektor.

Gesellschaftsrecht

Vollständige Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand.

Festlegung eines Rahmens für die Finanzberichterstattung zu allgemeinen Zwecken im Einklang mit den EU-Normen unter voller Berücksichtigung der im gemeinschaftlichen Besitzstand vorgesehenen Befreiungen.

Stärkung der Offenlegungsvorschriften. Insbesondere Erlass einer allgemeinen Vorschrift, wonach Gesellschaften testierte Einzel- und Konzernabschlüsse vorlegen und der Öffentlichkeit zugänglich machen müssen.

Stärkung der Fähigkeit aller einschlägigen Behörden, die Normen für die Finanzberichterstattung durchzusetzen und ihre Einhaltung zu überwachen.

Wettbewerb

Konsolidierung bei der Durchsetzung der Vorschriften zum kartellrechtlichen Bereich und zu den staatlichen Beihilfen, unter besonderer Berücksichtigung der Monopole und Unternehmen mit Sonderrechten.

Fortsetzung der Umstrukturierung des Stahlsektors im Rahmen eines abgestimmten umfassenden sektorspezifischen Programms.

Verstärkte Sensibilisierung aller Marktteilnehmer und Beihilfevergabestellen für die kartellrechtlichen Vorschriften und die Vorschriften über staatliche Beihilfen.

Informationsgesellschaft und Medien

Vollständige Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands im Telekommunikationsbereich und Vorbereitung auf eine vollständige Liberalisierung der Märkte.

Vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften für den audiovisuellen Bereich und Stärkung der Leistungsfähigkeit der unabhängigen Aufsichtsbehörde für Fernseh- bzw. Rundfunksender.

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Fortsetzung der Arbeiten zur Einrichtung eines Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, vor allem mit Blick auf ein System zur Flächenidentifizierung.

Lebensmittelsicherheit sowie Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik

Angleichung der Vorschriften im Bereich der Lebensmittelsicherheit sowie der Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik.

Aufbau der erforderlichen Verwaltungskapazitäten zur Anwendung der Vorschriften im Bereich der Lebensmittelsicherheit sowie der Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik.

Einrichtung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen entsprechend den EU-Anforderungen.

Modernisierung der Verarbeitungsbetriebe im Agrarlebensmittelsektor, so dass sie in der Lage sind, die Lebensmittelsicherheitsnormen und die einschlägigen Rechtsvorschriften der EU einzuhalten. Modernisierung der Milchwirtschaftsbetriebe.

Einrichtung von Kontrollsystemen für die Lebensmittelsicherheit.

Einführung eines Systems zur Sammlung von Tierkörpern und zur Behandlung von tierischen Nebenprodukten.

Durchführung von Plänen zur Tilgung der wichtigsten Tierseuchen.

Angleichung des Systems zur Registrierung der Pflanzensorten an die EU-Anforderungen.

Weitere Angleichung der Anforderungen in Bezug auf Pestizidrückstände an die EU-Vorschriften.

Fischerei

Abschluss der Einrichtung angemessener Verwaltungsstrukturen und der Bereitstellung entsprechender Ausrüstung auf zentraler und regionaler Ebene, so dass die Durchführung der gemeinsamen Fischereipolitik gewährleistet werden kann.

Verkehrspolitik

Vollständige rechtliche und administrative Anpassung in Bezug auf alle Verkehrsarten. Im Bereich des Straßenverkehrs geht es dabei insbesondere um Öffnung des Marktzugangs, Straßenverkehrssicherheit, technische Überwachung, Verkehrskontrollen sowie sozial- und steuerrechtliche Vorschriften. Im Bereich des Seeverkehrs sollte auch auf die Sicherheit im Seeverkehr abgestellt werden.

Sicherstellung der Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Straßen-, See- und Luftverkehr (insbesondere Flugsicherheit und Luftverkehrsmanagement). Zu diesem Zweck Verbesserung der Um- und Durchsetzungsfähigkeiten der einschlägigen Einrichtungen für alle Aspekte der Zivilluftfahrt, des Straßenverkehrs und des Bahnverkehrs.

Abschluss der Umstrukturierung der nationalen Eisenbahngesellschaft und Öffnung des Bahnmarktes entsprechend den Anforderungen des Besitzstands.

Durchführung eines Programms zur technischen Anpassung der türkischen See- und Straßenverkehrsflotte an die Gemeinschaftsnormen.

Energie

Vollständige Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand.

Weitere Stärkung der Verwaltungs- und Kontrollstrukturen.

Umstrukturierung der Energieversorgungsunternehmen und Öffnung der Energiemärkte entsprechend dem Besitzstand.

Sicherstellung eines hohen nuklearen Sicherheitsniveaus. Wird die Fähigkeit zur Kernenergieproduktion geschaffen, dann gilt es insbesondere, rechtzeitig vor der Erteilung entsprechender Genehmigungen die Kapazitäten, die Unabhängigkeit und die Mittel der Regulierungsbehörde zu verstärken. Sicherstellung der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) in voller Übereinstimmung mit der UVP-Richtlinie.

Steuerwesen

Deutliche Fortschritte bei den Arbeiten zur vollständigen Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Steuerbereich hinsichtlich Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und direkten Steuern, einschließlich des Verhaltenskodexes für Unternehmensbesteuerung.

Weitere Stärkung und Modernisierung der Steuerverwaltung — auch auf dem Gebiet der Informationstechnologien —, um das Steueraufkommen zu verbessern. Weitere Vorbereitungen für die Entwicklung der erforderlichen informationstechnologischen Systeme für den elektronischen Datenaustausch mit der EU und ihren Mitgliedstaaten.

Wirtschafts- und Währungspolitik

Vollständige Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand bezüglich des Verbots eines bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten und des Verbots der unmittelbaren Finanzierung des öffentlichen Sektors.

Statistik

Ausrichtung des Unternehmensregisters an die EU-Standards.

Weitere Angleichung der makroökonomischen Statistik an den Besitzstand, namentlich in Bezug auf BIP-Schätzung, harmonisierte Verbraucherpreisindizes, Kurzzeitindikatoren, Zahlungsbilanz und Arbeitskräftestatistik.

Stärkung der koordinierenden Rolle des Statischen Amtes, um die Erhebung und Verarbeitung von Daten aus den verschiedenen Behörden zu verbessern.

Verstärkte Nutzung von Verwaltungsquellen für die Datenerhebung.

Vollständige Harmonisierung der Finanzstatistik mit den Anforderungen des ESVG 95.

Sozialpolitik und Beschäftigung

Vollständige Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands und Ausbau der einschlägigen Verwaltungs- und Vollzugsstrukturen einschließlich der Arbeitsaufsicht.

Sicherstellung der Um- und Durchsetzung des Besitzstands in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik.

Ausarbeitung einer nationalen Beschäftigungsstrategie mit Blick auf die Beteiligung an der europäischen Beschäftigungsstrategie, einschließlich der Vorbereitung und Durchführung einer gemeinsamen Überprüfung der Beschäftigungsstrategie; Aufbau von Kapazitäten zur Überwachung des Arbeitsmarkts und der sozialen Entwicklungen.

Erarbeitung einer nationalen Strategie für die soziale Eingliederung in Übereinstimmung mit der EU-Praxis, einschließlich der Datenerfassung.

Weiterer Ausbau der sozialen Absicherung, insbesondere durch Konsolidierung der Reform des Sozialversicherungs- und Rentensystems im Hinblick auf finanzielle Tragfähigkeit und Stärkung des Netzes sozialer Absicherung.

Unternehmens- und Industriepolitik

Fortsetzung der Vereinfachung des Geschäftsumfelds für kleine und mittlere Unternehmen und Anpassung der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen an die in der EU gebräuchliche Definition.

Transeuropäische Netze

Durchführung der in der Verkehrsinfrastruktur-Bedarfsabschätzung ausgewiesenen vorrangigen Projekte im Einklang mit den TEN-Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für den Verkehrsbereich.

Förderung der Durchführung von Projekten in der Türkei, die in den TEN-Leitlinien der Gemeinschaft für den Energiebereich als Vorhaben von gegenseitigem Interesse aufgeführt sind.

Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente

Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazitäten für die Durchführung der Regionalpolitik auf zentraler und regionaler Ebene.

Einführung mehrjähriger Haushaltsplanungsverfahren mit Prioritätskriterien für öffentliche Investitionen in den Regionen.

Recht, Freiheit und Sicherheit

Angleichung des Status und der Arbeitsweise der Gendarmerie an die europäischen Normen.

Weitere Angleichung der Visavorschriften und -praxis an den Besitzstand.

Weitere Angleichung an den Besitzstand im Bereich Asylrecht durch Aufhebung der geografischen Beschränkung bezüglich der Genfer Konvention von 1951, Stärkung des Systems für die Anhörung der Asylbewerber und für die Entscheidung über Asylanträge und Ausarbeitung von Maßnahmen zur sozialen Unterstützung und Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen.

Auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung weiterer Ausbau der nationalen Kontaktstelle.

Weiterer Ausbau der Kapazitäten der Zollbehörden, unter anderem durch den Abschluss von Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens und die Einführung mobiler Überwachungsgruppen.

Im Datenschutzbereich Sicherstellung der Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands durch Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde.

Übernahme und Anwendung des Besitzstands und bewährter Methoden im Bereich Einwanderung zur Verhinderung illegaler Einwanderung.

Weitere Angleichung an den Besitzstand und die bewährten Methoden im Einklang mit dem nationalen Aktionsplan für die Grenzverwaltung mit Blick auf die vollständige Angleichung an den Schengen-Besitzstand.

Übernahme und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands in Bezug auf die Bekämpfung von Korruption, Drogen, organisierter Kriminalität und Geldwäsche, die justizielle Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen sowie den strafrechtlichen Schutz des Euros und der finanziellen Interessen der Gemeinschaft.

Bildung und Kultur

Angleichung an die Maßnahmen der EU zum Schutz der kulturellen Vielfalt, unter anderem auch unter Berücksichtigung des Unesco-Übereinkommens über die kulturelle Vielfalt.

Umwelt

Weitere Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und Stärkung der Kapazitäten in den Bereichen Institutionen, Verwaltung und Überwachung, um einen wirksamen Umweltschutz, einschließlich der Datenerfassung, zu gewährleisten.

Berücksichtigung der Grundsätze nachhaltiger Entwicklung bei der Formulierung und Durchführung der sektorspezifischen Politiken.

Vollständige Umsetzung der geänderten Richtlinie über die strategische Umweltprüfung in nationales Recht sowie Sicherstellung ihrer schrittweisen Anwendung und Durchsetzung.

Festlegung und Durchführung eines nationalen Abfallbewirtschaftungsplans.

Zollunion

Vollständige Angleichung des Zollrechts, insbesondere der Vorschriften für die Verwaltung der Zollkontingente, Freizonen, Waren und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Ausgangsstoffe, nachgeahmte Waren und unerlaubt hergestellte Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen.

Weitere Anstrengungen zur Modernisierung der Zollkontrollen und -aktionen und Sicherstellung, dass alle Zolldienststellen mit Informationstechnologie ausgerüstet sind.

Weitere Vorbereitungen mit Blick auf die Interkonnektivität der informationstechnologischen Systeme mit denen der EU.

Finanzkontrolle

Ausbau der gegenwärtigen Verwaltungs- und Kontrollkapazitäten aller Einrichtungen, die an der Verwaltung der finanziellen Heranführungshilfe der Gemeinschaft im Rahmen des Dezentralen Durchführungssystems (DIS) beteiligt sind.

Vorbereitung aller Einrichtungen, die an der Verwaltung der finanziellen Heranführungshilfe der Gemeinschaft beteiligt sind, auf die Akkreditierung im Rahmen des Erweiterten Dezentralen Durchführungssystems (EDIS).

Vorbereitung auf die Benennung einer unabhängig arbeitenden Betrugsbekämpfungsstelle.

Ausbau der Kapazitäten der zum Schutz der finanziellen Interessen der EG geschaffenen Verwaltungsstrukturen.

4.   PROGRAMMIERUNG

Die finanzielle Hilfe für die in der Beitrittspartnerschaft festgelegten prioritären Bereiche wird durch jährliche Finanzierungsbeschlüsse bereitgestellt, die die Kommission (was das Programm für 2006 betrifft) im Wege des Verfahrens von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2500/2001 des Rates vom 17. Dezember 2001 über die finanzielle Heranführungshilfe für die Türkei (2) bzw. (für die Programme für die Jahre 2007 bis 2013) nach Verabschiedung der Verordnung über das Instrument für Heranführungshilfe im Wege des in dieser Verordnung festgelegten Verfahrens fasst. Die Finanzierungsbeschlüsse werden durch eine Finanzierungsvereinbarung ergänzt, die mit der Türkei geschlossen wird.

5.   KONDITIONALITÄT

Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Beitrittsvorbereitung aus Mitteln der entsprechenden Instrumente davon abhängig, dass die Türkei ihren Verpflichtungen aus den Abkommen mit der Europäischen Union, einschließlich des Beschlusses 1/95 über die Zollunion und anderen Beschlüssen, nachkommt, weitere konkrete Anstrengungen zur wirksamen Erfüllung der Kopenhagener Kriterien unternimmt und vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen prioritären Ziele dieser überarbeiteten Beitrittspartnerschaft erzielt. Bei Nichterfüllung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat auf der Grundlage von Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2500/2001 die Aussetzung der Finanzhilfe beschließen. In die einzelnen Jahresprogramme wurden ebenfalls besondere Bedingungen aufgenommen.

6.   MONITORING

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen der im Assoziationsabkommen vorgesehenen Mechanismen und anhand der Fortschrittsberichte der Kommission überwacht.

Die gemäß dem Assoziationsabkommen eingesetzten Unterausschüsse ermöglichen es, die Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaften sowie die Fortschritte bei der Angleichung, Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu überprüfen. Der Assoziationsausschuss erörtert die allgemeine Entwicklung, die Fortschritte und die Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft sowie spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen.

Die Überwachung des Programms für die Heranführungshilfe erfolgt gemeinsam durch die Türkei und die Europäische Kommission im Rahmen eines Gemeinsamen Überwachungsausschusses. Die durch einzelne Finanzierungsvereinbarungen geförderten Projekte müssen daher nachprüfbare und messbare Erfolgsindikatoren enthalten, um eine effiziente Überwachung zu gewährleisten. Die Überwachung anhand dieser Indikatoren wird für die Kommission, den Phare-Verwaltungsausschuss (und dessen Nachfolger im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe) und die Türkei bei einer später möglicherweise erforderlichen Neuausrichtung der Programme und bei der Konzipierung neuer Programme hilfreich sein.

Der Phare-Verwaltungsausschuss sorgt im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 2500/2001 dafür, dass die Maßnahmen, die im Rahmen des Heranführungsprogramms finanziert werden, untereinander und mit der Beitrittspartnerschaft vereinbar sind.

Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften (3), wird die Beitrittspartnerschaft bei Bedarf erneut geändert.


(1)  Siehe auch die Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September 2005.

(2)  ABl. L 342 vom 27.12.2001, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2112/2005 (ABl. L 344 vom 27.12.2005, S. 23).

(3)  ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1.


Top