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Document 32005R0782
Commission Regulation (EC) No 782/2005 of 24 May 2005 setting out the format for the transmission of results on waste statistics (Text with EEA relevance)
Verordnung (EG) Nr. 782/2005 der Kommission vom 24. Mai 2005 zur Festlegung des Formats für die Übermittlung der Ergebnisse der Abfallstatistik (Text von Bedeutung für den EWR)
Verordnung (EG) Nr. 782/2005 der Kommission vom 24. Mai 2005 zur Festlegung des Formats für die Übermittlung der Ergebnisse der Abfallstatistik (Text von Bedeutung für den EWR)
OJ L 131, 25.5.2005, p. 26–37
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
OJ L 306M, 15.11.2008, p. 348–359
(MT)
Special edition in Bulgarian: Chapter 15 Volume 014 P. 235 - 246
Special edition in Romanian: Chapter 15 Volume 014 P. 235 - 246
Special edition in Croatian: Chapter 15 Volume 010 P. 90 - 101
In force: This act has been changed. Current consolidated version: 01/01/2008
25.5.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 131/26 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 782/2005 DER KOMMISSION
vom 24. Mai 2005
zur Festlegung des Formats für die Übermittlung der Ergebnisse der Abfallstatistik
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (1), insbesondere auf Artikel 6 Buchstabe e,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 muss die Kommission die zur Durchführung der genannten Verordnung erforderlichen Maßnahmen festlegen. |
(2) |
Gemäß Artikel 6 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 muss die Kommission das geeignete Format festlegen, in dem die Ergebnisse durch die Mitgliedstaaten zu übermitteln sind. |
(3) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des durch den Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates (2) eingesetzten Ausschusses für das Statistische Programm — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Das geeignete Format für die Übermittlung der Ergebnisse der Abfallstatistik an die Kommission (Eurostat) ist im Anhang dieser Verordnung festgelegt.
Die Mitgliedstaaten verwenden dieses Format für die Daten des Bezugsjahres 2004 und der nachfolgenden Jahre.
Artikel 2
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die in der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 verlangten Daten und Metadaten in elektronischer Form in einem von der Kommission (Eurostat) vorgeschlagenen Standardaustauschformat.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 24. Mai 2005
Für die Kommission
Joaquín ALMUNIA
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 332 vom 9.12.2002, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 574/2004 der Kommission (ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15).
(2) ABl. L 181 vom 28.6.1989, S. 47.
ANHANG
FORMAT FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE DER ABFALLSTATISTIK
Die Daten sind auf systemunabhängige Weise und in einem von der Kommission (Eurostat) vorgeschlagenen Standardaustauschformat zu übermitteln.
Die Datenreihen
Der von der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik abgedeckte Bereich umfasst fünf Datenreihen:
— |
Abfallaufkommen (GENER), |
— |
Verbrennung (INCIN), |
— |
Verfahren, die zur Verwertung führen können (RECOV), |
— |
Beseitigung (DISPO), |
— |
Zahl und Kapazität der Verwertungs- und Beseitigungsanlagen; Erfassungsgrad des Abfallentsorgungsnetzes nach NUTS-2-Regionen (REGIO). |
Für jede Reihe ist eine Datei zu übermitteln. Der Dateiname besteht aus sechs Teilen:
Bereich |
5 |
Wert: WASTE |
Reihe |
5 |
GENER, INCIN, RECOV, DISPO, REGIO |
Periodizität |
2 |
Wert: A2 |
Ländercode |
2 |
Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A) |
Jahr |
4 |
Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004) |
Zeitraum |
4 |
Wert: 0000 (Null, Null, Null, Null) für Jahresdaten |
Die einzelnen Teile des Dateinamens werden durch einen „Unterstrich“ getrennt. Ein textbasiertes Format ist zu verwenden. Beispiel: Die Datenreihe über das Abfallaufkommen Belgiens im Jahr 2004 erhält den Dateinamen WASTE_GENER_A2_BE_2004_0000.
Fehlende Werte
Es gibt keine fehlenden Werte in den Klassifizierungsvariablen (Abfallkategorie, Wirtschaftszweig, NUTS-2-Region, Art der Abfallbehandlungsanlage). Für jede Kombination der Klassifizierungsvariablen sollten Datensätze geliefert werden. Alle Datensätze, in denen die Kombination nicht auftritt, sollten mit einem auf 0 (Null) gesetzten Wert eingesandt werden. Datensätze, für die keine Daten vorliegen, sollten dennoch geliefert und mit dem als „fehlend“ codierten Wert (Buchstabe „M“ für „missing“) versehen werden. Fehlende Werte müssen im Qualitätsbericht erläutert werden; sie könnten beispielsweise auf die angewandte Methodik zurückzuführen sein. Es ist wichtig, dass zwischen tatsächlichen Nullwerten und fehlenden Werten unterschieden wird, da mit fehlenden Daten keine Aggregate berechnet werden können. Ist eine Kombination aus logischen Gründen nicht möglich, sollte die Zelle mit dem Code „L“ versehen werden; dies wäre beispielsweise der Fall bei Schlämmen von Industrieabwässern aus Haushalten. Um Übereinstimmungskontrollen und Fehlerkorrekturen zu erleichtern, sollten auch die Gesamtwerte übermittelt werden.
Geheimhaltung
Vertrauliche Daten sollten mit der Kennzeichnung „vertraulich“ übermittelt werden. Welche Daten als vertraulich einzustufen sind, wird von der nationalen Geheimhaltungspolitik bestimmt. Im Allgemeinen können Informationen als vertraulich gelten, wenn die Identität des Auskunftgebers offen gelegt werden könnte. Dies ist der Fall, wenn Informationen auf den Angaben eines oder zweier Auskunftgeber beruhen oder wenn einer oder zwei Auskunftgeber die Daten dominieren. Daten von Behörden werden in der Regel nicht als vertraulich betrachtet.
Auch auf sekundäre Geheimhaltung sollte hingewiesen werden. Sekundäre Geheimhaltung sollte so angewandt werden, dass die (Teil)Summen noch veröffentlicht werden können. Die Kommission (Eurostat) wird die vertraulichen Informationen zur Berechnung der (EU-)Aggregate verwenden, ohne die auf Länderebene vertraulichen Daten offen zu legen.
Maße
Die verlangten Felder sind alphanumerisch, d. h. sie sollten — außer für den Datenwert — keine Trennzeichen oder Dezimalzeichen enthalten. Die Abfallmengen sind in 1 000 Tonnen pro Jahr anzugeben, mit drei Dezimalstellen. Als Dezimalzeichen ist das Komma zu verwenden. Das Schätzverfahren erlaubt unter Umständen nicht immer die Angabe von drei Dezimalstellen. In diesem Fall sollte der Wert nur mit den signifikanten Dezimalstellen übermittelt werden. Für alle Abfallkategorien wird die Menge auf der Basis von (normalem) feuchtem Abfall berechnet, für das Aufkommen von Schlamm (Abfallpositionen 11, 12, 40) ist die Menge auch in 1 000 Tonnen Trockenmasse anzugeben.
Die Zahl der Abfallbehandlungsanlagen ist als ganze Zahl anzugeben. Zur Beschreibung der Kapazität der Abfallbehandlungsanlagen werden je nach Art des Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens mehrere Maße verwendet. Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit ist die Verbrennungskapazität vorzugsweise in 1 000 Tonnen anzugeben. Länder, die die Verbrennungskapazität auch in Terajoule (1012 Joule) angeben können, werden gebeten, dies zu tun. Länder, die die Verbrennungskapazität nicht in Terajoule angeben können, sollten den Wert als fehlend kennzeichnen (mit dem Code „M“). Die Verwertungskapazität wird in 1 000 Tonnen gemessen. Die Beseitigungskapazität ist entweder in Kubikmetern oder in Tonnen anzugeben, je nach Art der Beseitigung. Nur in 1 000 Tonnen gemessene Werte werden als Dezimalzahlen mit drei Dezimalstellen angegeben, alle übrigen Werte sind als ganze Zahlen zu übermitteln.
Der Erfassungsgrad des Entsorgungsnetzes für gemischten Hausmüll und ähnliche Abfälle sollte entweder in Prozent der Bevölkerung oder in Prozent der Wohnstätten angegeben werden.
Revisionen
Die Datenreihen sollten in getrennten Dateien eingesandt werden, die alle Datensätze enthalten. Die Reihe über das Abfallaufkommen enthält beispielsweise 51 Abfallkategorien nach 21 Wirtschaftzweigen in feuchtem Abfall gemessene und 3 Abfallkategorien nach 21 Wirtschaftzweigen in Trockenmasse gemessene Datensätze. Die Reihe enthält 1 134 Datensätze.
Auch revidierte Daten sollten als vollständige Reihe übermittelt werden, mit ordnungsgemäßer Kennzeichnung aller revidierten Zellen (R). Vorläufige Daten werden mit dem Aktualisierungskennzeichen P markiert. Vorläufige Daten erfordern immer eine Überarbeitung. Vorläufige und überarbeitete Daten benötigen eine Erklärung im Qualitätsbericht.
Reihe 1: Abfallaufkommen
Feld |
Maximale Länge |
Werte |
Bereich |
8 |
Wert: WASTE |
Reihe |
6 |
Wert: GENER (die Reihe besteht aus 51 × 21 in feuchtem Abfall gemessenen und 3 × 21 in Trockenmasse gemessenen Datensätzen je Land). |
Ländercode |
2 |
Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A) |
Jahr |
4 |
Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004) |
Abfallposition |
2 |
Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste B) |
Wirtschaftszweig-position |
2 |
Code gemäß NACE (siehe Liste C) |
Feucht/Trocken |
1 |
Für alle Abfallkategorien die Menge an (normalem) feuchtem Abfall (Code W); für Schlamm (Abfallposition 11, 12 und 40) auch die Menge in Trockenmasse (Code D) |
Abfallaufkommen |
12 |
Menge in 1 000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M“ zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L“ anzugeben. |
Aktualisierungskennzeichen |
1 |
Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer. |
Vertraulichkeitskennzeichen |
1 |
Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D) |
Reihe 2: Verbrennung
Feld |
Maximale Länge |
Werte |
Bereich |
8 |
Wert: WASTE |
Reihe |
6 |
Wert: INCIN (die Reihe besteht aus 17 x 2 Datensätzen je NUTS-1-Region) |
Ländercode |
2 |
Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A) |
Jahr |
4 |
Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004) |
NUTS-1-Code |
3 |
Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (1); für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden. |
Abfallposition |
2 |
Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste E) |
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren |
1 |
Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG des Rates (2) (siehe Liste F); nur Verfahren 1 und 2 gelten für diese Reihe. |
Verbrannter Abfall |
12 |
Menge in 1 000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M“ zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L“ anzugeben. |
Aktualisierungskennzeichen |
1 |
Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer. |
Vertraulichkeitskennzeichen |
1 |
Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D) |
Reihe 3: Verfahren, die zur Verwertung führen können (energetische Verwertung ausgenommen)
Feld |
Maximale Länge |
Werte |
Bereich |
8 |
Wert: WASTE |
Reihe |
6 |
Wert: RECOV (die Reihe besteht aus 20 Datensätzen je NUTS-1-Region) |
Ländercode |
2 |
Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A) |
Jahr |
4 |
Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004) |
NUTS-1-Code |
3 |
Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden. |
Abfallposition |
2 |
Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste G) |
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren |
1 |
Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG (siehe Liste F); nur Verfahren 3 gilt für diese Reihe |
Verwerteter Abfall |
12 |
Menge in 1 000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M“ zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L“ anzugeben. |
Aktualisierungskennzeichen |
1 |
Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer. |
Vertraulichkeitskennzeichen |
1 |
Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D) |
Reihe 4: Beseitigung (anders als durch Verbrennung)
Feld |
Maximale Länge |
Werte |
Bereich |
8 |
Wert: WASTE |
Reihe |
6 |
Wert: DISPO (die Reihe besteht aus 19 × 2 Datensätzen je NUTS-1-Region) |
Ländercode |
2 |
Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A) |
Jahr |
4 |
Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004) |
NUTS-1-Code |
3 |
Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden |
Abfallposition |
2 |
Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste H) |
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren |
1 |
Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG (siehe Liste F); nur Verfahren 4 und 5 gelten für diese Reihe |
Beseitigter Abfall |
12 |
Menge in 1 000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M“ zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L“ anzugeben. |
Aktualisierungskennzeichen |
1 |
Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer. |
Vertraulichkeitskennzeichen |
1 |
Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D) |
Reihe 5: Zahl und Kapazität der Verwertungs- und Beseitigungsanlagen und an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung je Region
Feld |
Maximale Länge |
Werte |
Bereich |
8 |
Wert: WASTE |
Reihe |
6 |
Wert: REGIO (die Reihe besteht aus 14 Datensätzen je NUTS-2-Region) |
Ländercode |
2 |
Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A) |
Jahr |
4 |
Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004) |
NUTS-2-Code |
4 |
Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden. |
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren |
1 |
Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG (siehe Liste F); leer für die an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung |
Variable |
1 |
Zahl der Anlagen (N), Kapazität (C) oder an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung (P) |
Maß |
1 |
Code für das Kapazitätsmaß je nach Art des Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens (siehe Liste I); für die Zahl der Anlagen Code N, für die an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung entweder P (Bevölkerung) oder D (Wohnstätten) |
Wert |
12 |
Alle Werte, die Zahl der Anlagen, der Prozentsatz der an das Entsorgungsnetz angeschlossenen Bevölkerung oder Wohnstätten und die Kapazität sind in ganzen Zahlen anzugeben. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M“ zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L“ anzugeben. |
Aktualisierungskennzeichen |
1 |
Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer. |
Vertraulichkeitskennzeichen |
1 |
Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D) |
Liste A — Ländercodes
Belgien |
BE |
Tschechische Republik |
CZ |
Dänemark |
DK |
Deutschland |
DE |
Estland |
EE |
Griechenland |
EL |
Spanien |
ES |
Frankreich |
FR |
Irland |
IE |
Italien |
IT |
Zypern |
CY |
Lettland |
LV |
Litauen |
LT |
Luxemburg |
LU |
Ungarn |
HU |
Malta |
MT |
Niederlande |
NL |
Österreich |
AT |
Polen |
PL |
Portugal |
PT |
Slowenien |
SI |
Slowakische Republik |
SK |
Finnland |
FI |
Schweden |
SE |
Vereinigtes Königreich |
UK |
Bulgarien |
BG |
Kroatien |
HR |
Rumänien |
RO |
Türkei |
TR |
Island |
IS |
Liechtenstein |
LI |
Norwegen |
NO |
Liste B — Abfallkategorien
EAK-Stat/3. Fassung (ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15) |
|||
Bezeichnung |
Code |
Gefährlich |
Abfallposition |
Verbrauchte Lösemittel |
01.1 |
H |
1 |
Säuren, Laugen oder Salze |
01.2 |
|
2 |
Säuren, Laugen oder Salze |
01.2 |
H |
3 |
Gebrauchte Öle |
01.3 |
H |
4 |
Verbrauchte chemische Katalysatoren |
01.4 |
|
5 |
Verbrauchte chemische Katalysatoren |
01.4 |
H |
6 |
Abfälle chemischer Zubereitungen |
02 |
|
7 |
Abfälle chemischer Zubereitungen |
02 |
H |
8 |
Chemische Ablagerungen und Rückstände |
03.1 |
|
9 |
Chemische Ablagerungen und Rückstände |
03.1 |
H |
10 |
Schlämme von Industrieabwässern |
03.2 |
|
11 |
Schlämme von Industrieabwässern |
03.2 |
H |
12 |
Medizinische und biologische Abfälle |
05 |
|
13 |
Medizinische und biologische Abfälle |
05 |
H |
14 |
Metallische Abfälle |
06 |
|
15 |
Metallische Abfälle |
06 |
H |
16 |
Glasabfälle |
07.1 |
|
17 |
Glasabfälle |
07.1 |
H |
18 |
Papier- und Pappeabfälle |
07.2 |
|
19 |
Gummiabfälle |
07.3 |
|
20 |
Kunststoffabfälle |
07.4 |
|
21 |
Holzabfälle |
07.5 |
|
22 |
Holzabfälle |
07.5 |
H |
23 |
Textilabfälle |
07.6 |
|
24 |
PCB-haltige Abfälle |
07.7 |
H |
25 |
Ausrangierte Geräte (ausgenommen ausrangierte Kraftfahrzeuge sowie Batterien und Akkumulatoren) |
08 (ausgen. 08.1, 08.41) |
|
26 |
Ausrangierte Geräte (ausgenommen ausrangierte Kraftfahrzeuge sowie Batterien und Akkumulatoren) |
08 (ausgen. 08.1, 08.41) |
H |
27 |
Ausrangierte Kraftfahrzeuge |
08.1 |
|
28 |
Ausrangierte Kraftfahrzeuge |
08.1 |
H |
29 |
Batterien und Akkumulatoren |
08.41 |
|
30 |
Batterien und Akkumulatoren |
08.41 |
H |
31 |
Tierische und pflanzliche Abfälle (ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen, tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist) |
09 (ausgen. 09.11, 09.3) |
|
32 |
Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen |
09.11 |
|
33 |
Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist |
09.3 |
|
34 |
Hausmüll und ähnliche Abfälle |
10.1 |
|
35 |
Gemischte und undifferenzierte Stoffe |
10.2 |
|
36 |
Gemischte und undifferenzierte Stoffe |
10.2 |
H |
37 |
Sortierrückstände |
10.3 |
|
38 |
Sortierrückstände |
10.3 |
H |
39 |
Gewöhnliche Schlämme (außer Baggergut) |
11 (ausgen. 11.3) |
|
40 |
Baggergut |
11.3 |
|
41 |
Mineralische Abfälle (außer Verbrennungsrückständen, kontaminierten Böden und Baggergut) |
12 (ausgen. 12.4, 12.6) |
|
42 |
Mineralische Abfälle (außer Verbrennungsrückständen, kontaminierten Böden und Baggergut) |
12 (ausgen. 12.4, 12.6) |
H |
43 |
Verbrennungsrückstände |
12.4 |
|
44 |
Verbrennungsrückstände |
12.4 |
H |
45 |
Kontaminierte Böden und verunreinigtes Baggergut |
12.6 |
H |
46 |
Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle |
13 |
|
47 |
Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle |
13 |
H |
48 |
Ungefährliche Abfälle insgesamt |
|
|
TN |
Gefährliche Abfälle insgesamt |
|
H |
TH |
Alle Abfälle insgesamt |
|
|
TT |
Liste C — Wirtschaftszweigposition
Kategorie der NACE Rev. 1.1 (Verordnung (EWG) Nr. 3027/90 des Rates) (3) |
Bezeichnung |
Wirtschaftszweigposition |
A |
Land- und Forstwirtschaft |
1 |
B |
Fischerei und Fischzucht |
2 |
C |
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden |
3 |
DA |
Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, Tabakverarbeitung |
4 |
DB+DC |
Herstellung von Textilien und Bekleidung Herstellung von Leder und Lederwaren |
5 |
DD |
Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren (ohne Herstellung von Möbeln) |
6 |
DE |
Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, Verlags- und Druckerzeugnisse |
7 |
DF |
Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen |
8 |
DG+DH |
Herstellung von chemischen Erzeugnissen Herstellung von chemischen Erzeugnissen Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren |
9 |
DI |
Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden |
10 |
DJ |
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen |
11 |
DK+DL+DM |
Maschinenbau Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik Fahrzeugbau |
12 |
DN (außer 37) |
Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen |
13 |
E |
Energie- und Wasserversorgung |
14 |
F |
Bau |
15 |
G-Q (außer 51.57 und 90) |
Sonstige Wirtschaftszweige (Dienstleistungen) |
16 |
37 |
Rückgewinnung |
17 |
51.57 |
Großhandel mit Altmaterial und Reststoffen |
18 |
90 |
Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung |
19 |
HH |
Abfallaufkommen aus Haushalten |
20 |
Insgesamt |
|
TA |
Liste D — Vertraulichkeitskennzeichen
Zu wenige Unternehmen |
A |
Zum Beispiel 1 oder 2 Unternehmen in der Grundgesamtheit |
Ein Unternehmen dominiert die Daten |
B |
Nicht zu wenige Unternehmen, aber ein Unternehmen erzeugt/behandelt zum Beispiel mehr als 70 % |
Zwei Unternehmen dominieren die Daten |
C |
Nicht zu wenige Unternehmen, aber zwei Unternehmen erzeugen/behandeln zum Beispiel mehr als 70 % |
Vertrauliche Daten aufgrund sekundärer Geheimhaltung |
D |
Nicht an sich vertraulich (Kennzeichen A, B, C), aber die Geheimhaltung soll die indirekte Offenlegung vertraulicher Daten verhindern |
Der Wert ist nicht vertraulich |
Leer |
|
Liste E — Abfallkategorien für Verbrennung
Abfallposition |
EAK-Stat/3. Fassung (ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15) |
Gefährlicher/Ungefährlicher Abfall |
|
Code |
Bezeichnung |
||
1 |
01 + 02 + 03 |
Chemische Abfälle (Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle) |
Ungefährlich |
2 |
01 + 02 + 03 ausgen. 01.3 |
Chemische Abfälle ausgenommen gebrauchte Öle (Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle) |
Gefährlich |
3 |
01.3 |
Gebrauchte Öle |
Gefährlich |
4 |
05 |
Medizinische und biologische Abfälle |
Ungefährlich |
5 |
05 |
Medizinische und biologische Abfälle |
Gefährlich |
6 |
07.7 |
PCB-haltige Abfälle |
Gefährlich |
7 |
10.1 |
Hausmüll und ähnliche Abfälle |
Ungefährlich |
8 |
10.2 |
Gemischte und undifferenzierte Stoffe |
Ungefährlich |
9 |
10.2 |
Gemischte und undifferenzierte Stoffe |
Gefährlich |
10 |
10.3 |
Sortierrückstände |
Ungefährlich |
11 |
10.3 |
Sortierrückstände |
Gefährlich |
12 |
11 |
Gewöhnliche Schlämme |
Ungefährlich |
13 |
06 + 07 + 08 + 09 + 12 + 13 |
Sonstige Abfälle (Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Tierische und pflanzliche Abfälle + Mineralische Abfälle + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle) |
Ungefährlich |
14 |
06 + 07 + 08 + 09 + 12 + 13 ausgen. 07.7 |
Sonstige Abfälle (Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle ausgenommen PCB-haltige Abfälle + Ausrangierte Geräte + Tierische und pflanzliche Abfälle + Mineralische Abfälle + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle) |
Gefährlich |
TN |
|
Ungefährliche Abfälle insgesamt |
Ungefährlich |
TH |
|
Gefährliche Abfälle insgesamt |
Gefährlich |
TT |
|
Alle Abfälle insgesamt |
|
Liste F — Verwertungs- und Beseitigungsverfahren; die Codes beziehen sich auf die Codes in den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG
Verfahren |
Code |
Arten der Verwertungs- und Beseitigungsverfahren |
Verbrennung |
||
1 |
R1 |
Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung |
2 |
D10 |
Verbrennung an Land |
Verfahren, die zur Verwertung führen können (energetische Verwertung ausgenommen) |
||
3 |
R2 + |
Wiedergewinnung/Regenerierung von Lösemitteln |
R3 + |
Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandlungsverfahren) |
|
R4 + |
Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen |
|
R5 + |
Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen |
|
R6 + |
Regenerierung von Säuren und Basen |
|
R7 + |
Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigungen dienen |
|
R8 + |
Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen |
|
R9 + |
Ölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Öl |
|
R10 + |
Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie |
|
R11 |
Verwendung von Abfällen, die bei einem der unter R1 bis R10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden. |
|
Beseitigungsverfahren |
||
4 |
D1 + |
Ablagerung in oder auf dem Boden (z. B. Deponien usw.) |
D3 + |
Verpressung (z. B. Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume usw.) |
|
D4 + |
Oberflächenaufbringung (z. B. Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teiche oder Lagunen usw.) |
|
D5 + |
Speziell angelegte Deponien (z. B. Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert werden, usw.) |
|
D12 |
Dauerlagerung (z. B. Lagerung in Behältern in einem Bergwerk usw.) |
|
5 |
D2 + |
Behandlung im Boden (z. B. biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich usw.) |
D6 + |
Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren/Ozeanen |
|
D7 |
Einleitung in Meere/Ozeane einschließlich Einbringung in den Meeresboden |
Liste G — Abfallkategorien für Verfahren, die zur Verwertung führen können (energetische Verwertung ausgenommen)
Abfall-position |
EAK-Stat/3. Fassung (ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15) |
Gefährlicher/Ungefährlicher Abfall |
|
Code |
Bezeichnung |
||
1 |
01.3 |
Gebrauchte Öle |
Gefährlich |
2 |
06 |
Metallische Abfälle |
Ungefährlich |
3 |
06 |
Metallische Abfälle |
Gefährlich |
4 |
07.1 |
Glasabfälle |
Ungefährlich |
5 |
07.1 |
Glasabfälle |
Gefährlich |
6 |
07.2 |
Papier- und Pappeabfälle |
Ungefährlich |
7 |
07.3 |
Gummiabfälle |
Ungefährlich |
8 |
07.4 |
Kunststoffabfälle |
Ungefährlich |
9 |
07.5 |
Holzabfälle |
Ungefährlich |
10 |
07.6 |
Textilabfälle |
Ungefährlich |
11 |
09 ausgen. 09.11, 09.3 |
Tierische und pflanzliche Abfälle (ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen sowie tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist) |
Ungefährlich |
12 |
09.11 |
Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen |
Ungefährlich |
13 |
09.3 |
Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist |
Ungefährlich |
14 |
12 |
Mineralische Abfälle |
Ungefährlich |
15 |
12 |
Mineralische Abfälle |
Gefährlich |
16 |
01 + 02 + 03 + 05 + 08 + 10 + 11 + 13 |
Sonstige Abfälle (Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle + Medizinische und biologische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Gemischte gewöhnliche Abfälle + Gewöhnliche Schlämme + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle |
Ungefährlich |
17 |
01 + 02 + 03 + 05 + 07.5 + 07.7 + 08 + 10 + 11 + 13 ausgen. 01.3 |
Sonstige Abfälle (Chemische Verbindungen ausgenommen gebrauchte Öle + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle + Medizinische und biologische Abfälle + Holzabfälle + PCB-haltige Abfälle + Ausrangierte Geräte + Gemischte gewöhnliche Abfälle + Gewöhnliche Schlämme + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle |
Gefährlich |
TN |
|
Ungefährliche Abfälle insgesamt |
Ungefährlich |
TH |
|
Gefährliche Abfälle insgesamt |
Gefährlich |
TT |
|
Alle Abfälle insgesamt |
|
Liste H — Abfallkategorien für Beseitigung (anders als durch Verbrennung)
Nummer des Postens |
EAK-Stat/3. Fassung (ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15) |
Gefährlicher/Ungefährlicher Abfall |
|
Code |
Bezeichnung |
||
1 |
01 + 02 + 03 |
Chemische Abfälle (Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle) |
Ungefährlich |
2 |
01 + 02 + 03 ausgen. 01.3 |
Chemische Abfälle ausgenommen gebrauchte Öle (Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle) |
Gefährlich |
3 |
01.3 |
Gebrauchte Öle |
Gefährlich |
4 |
09 ausgen. 09.11, 09.3 |
Tierische und pflanzliche Abfälle (ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen sowie tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist) |
Ungefährlich |
5 |
09.11 |
Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen |
Ungefährlich |
6 |
09.3 |
Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist |
Ungefährlich |
7 |
10.1 |
Hausmüll und ähnliche Abfälle |
Ungefährlich |
8 |
10.2 |
Gemischte und undifferenzierte Stoffe |
Ungefährlich |
9 |
10.2 |
Gemischte und undifferenzierte Stoffe |
Gefährlich |
10 |
10.3 |
Sortierrückstände |
Ungefährlich |
11 |
10.3 |
Sortierrückstände |
Gefährlich |
12 |
11 |
Gewöhnliche Schlämme |
Ungefährlich |
13 |
12 |
Mineralische Abfälle |
Ungefährlich |
14 |
12 |
Mineralische Abfälle |
Gefährlich |
15 |
05 + 06 + 07 + 08 + 13 |
Sonstige Abfälle (Medizinische und biologische Abfälle + Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle) |
Ungefährlich |
16 |
05 + 06 + 07 + 08 + 13 |
Sonstige Abfälle (Medizinische und biologische Abfälle + Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle) |
Gefährlich |
TN |
|
Ungefährliche Abfälle insgesamt |
Ungefährlich |
TH |
|
Gefährliche Abfälle insgesamt |
Gefährlich |
TT |
|
Alle Abfälle insgesamt |
|
Liste I — Kapazitätsmaß
Verfahren |
Kapazitätsmaß |
Code der Maßeinheit |
1 |
1 000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellen |
t |
|
Terajoule pro Jahr (1012) |
j |
2 |
1 000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellen |
t |
|
Terajoule pro Jahr (1012) |
j |
3 |
1 000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellen |
t |
4 |
Kubikmeter pro Jahr |
m |
5 |
1 000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellen |
t |
(1) ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1.
(2) ABl. L 194 vom 25.7.1975, S. 39. Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).
(3) ABl. L 293 vom 24.10.1990, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates.