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Document 32005R0782

Verordnung (EG) Nr. 782/2005 der Kommission vom 24. Mai 2005 zur Festlegung des Formats für die Übermittlung der Ergebnisse der Abfallstatistik (Text von Bedeutung für den EWR)

OJ L 131, 25.5.2005, p. 26–37 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
OJ L 306M, 15.11.2008, p. 348–359 (MT)
Special edition in Bulgarian: Chapter 15 Volume 014 P. 235 - 246
Special edition in Romanian: Chapter 15 Volume 014 P. 235 - 246
Special edition in Croatian: Chapter 15 Volume 010 P. 90 - 101

Legal status of the document In force: This act has been changed. Current consolidated version: 01/01/2008

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/782/oj

25.5.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 131/26


VERORDNUNG (EG) Nr. 782/2005 DER KOMMISSION

vom 24. Mai 2005

zur Festlegung des Formats für die Übermittlung der Ergebnisse der Abfallstatistik

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (1), insbesondere auf Artikel 6 Buchstabe e,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 muss die Kommission die zur Durchführung der genannten Verordnung erforderlichen Maßnahmen festlegen.

(2)

Gemäß Artikel 6 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 muss die Kommission das geeignete Format festlegen, in dem die Ergebnisse durch die Mitgliedstaaten zu übermitteln sind.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des durch den Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates (2) eingesetzten Ausschusses für das Statistische Programm —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das geeignete Format für die Übermittlung der Ergebnisse der Abfallstatistik an die Kommission (Eurostat) ist im Anhang dieser Verordnung festgelegt.

Die Mitgliedstaaten verwenden dieses Format für die Daten des Bezugsjahres 2004 und der nachfolgenden Jahre.

Artikel 2

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die in der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 verlangten Daten und Metadaten in elektronischer Form in einem von der Kommission (Eurostat) vorgeschlagenen Standardaustauschformat.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 24. Mai 2005

Für die Kommission

Joaquín ALMUNIA

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 332 vom 9.12.2002, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 574/2004 der Kommission (ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15).

(2)  ABl. L 181 vom 28.6.1989, S. 47.


ANHANG

FORMAT FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE DER ABFALLSTATISTIK

Die Daten sind auf systemunabhängige Weise und in einem von der Kommission (Eurostat) vorgeschlagenen Standardaustauschformat zu übermitteln.

Die Datenreihen

Der von der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik abgedeckte Bereich umfasst fünf Datenreihen:

Abfallaufkommen (GENER),

Verbrennung (INCIN),

Verfahren, die zur Verwertung führen können (RECOV),

Beseitigung (DISPO),

Zahl und Kapazität der Verwertungs- und Beseitigungsanlagen; Erfassungsgrad des Abfallentsorgungsnetzes nach NUTS-2-Regionen (REGIO).

Für jede Reihe ist eine Datei zu übermitteln. Der Dateiname besteht aus sechs Teilen:

Bereich

5

Wert: WASTE

Reihe

5

GENER, INCIN, RECOV, DISPO, REGIO

Periodizität

2

Wert: A2

Ländercode

2

Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)

Jahr

4

Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)

Zeitraum

4

Wert: 0000 (Null, Null, Null, Null) für Jahresdaten

Die einzelnen Teile des Dateinamens werden durch einen „Unterstrich“ getrennt. Ein textbasiertes Format ist zu verwenden. Beispiel: Die Datenreihe über das Abfallaufkommen Belgiens im Jahr 2004 erhält den Dateinamen WASTE_GENER_A2_BE_2004_0000.

Fehlende Werte

Es gibt keine fehlenden Werte in den Klassifizierungsvariablen (Abfallkategorie, Wirtschaftszweig, NUTS-2-Region, Art der Abfallbehandlungsanlage). Für jede Kombination der Klassifizierungsvariablen sollten Datensätze geliefert werden. Alle Datensätze, in denen die Kombination nicht auftritt, sollten mit einem auf 0 (Null) gesetzten Wert eingesandt werden. Datensätze, für die keine Daten vorliegen, sollten dennoch geliefert und mit dem als „fehlend“ codierten Wert (Buchstabe „M“ für „missing“) versehen werden. Fehlende Werte müssen im Qualitätsbericht erläutert werden; sie könnten beispielsweise auf die angewandte Methodik zurückzuführen sein. Es ist wichtig, dass zwischen tatsächlichen Nullwerten und fehlenden Werten unterschieden wird, da mit fehlenden Daten keine Aggregate berechnet werden können. Ist eine Kombination aus logischen Gründen nicht möglich, sollte die Zelle mit dem Code „L“ versehen werden; dies wäre beispielsweise der Fall bei Schlämmen von Industrieabwässern aus Haushalten. Um Übereinstimmungskontrollen und Fehlerkorrekturen zu erleichtern, sollten auch die Gesamtwerte übermittelt werden.

Geheimhaltung

Vertrauliche Daten sollten mit der Kennzeichnung „vertraulich“ übermittelt werden. Welche Daten als vertraulich einzustufen sind, wird von der nationalen Geheimhaltungspolitik bestimmt. Im Allgemeinen können Informationen als vertraulich gelten, wenn die Identität des Auskunftgebers offen gelegt werden könnte. Dies ist der Fall, wenn Informationen auf den Angaben eines oder zweier Auskunftgeber beruhen oder wenn einer oder zwei Auskunftgeber die Daten dominieren. Daten von Behörden werden in der Regel nicht als vertraulich betrachtet.

Auch auf sekundäre Geheimhaltung sollte hingewiesen werden. Sekundäre Geheimhaltung sollte so angewandt werden, dass die (Teil)Summen noch veröffentlicht werden können. Die Kommission (Eurostat) wird die vertraulichen Informationen zur Berechnung der (EU-)Aggregate verwenden, ohne die auf Länderebene vertraulichen Daten offen zu legen.

Maße

Die verlangten Felder sind alphanumerisch, d. h. sie sollten — außer für den Datenwert — keine Trennzeichen oder Dezimalzeichen enthalten. Die Abfallmengen sind in 1 000 Tonnen pro Jahr anzugeben, mit drei Dezimalstellen. Als Dezimalzeichen ist das Komma zu verwenden. Das Schätzverfahren erlaubt unter Umständen nicht immer die Angabe von drei Dezimalstellen. In diesem Fall sollte der Wert nur mit den signifikanten Dezimalstellen übermittelt werden. Für alle Abfallkategorien wird die Menge auf der Basis von (normalem) feuchtem Abfall berechnet, für das Aufkommen von Schlamm (Abfallpositionen 11, 12, 40) ist die Menge auch in 1 000 Tonnen Trockenmasse anzugeben.

Die Zahl der Abfallbehandlungsanlagen ist als ganze Zahl anzugeben. Zur Beschreibung der Kapazität der Abfallbehandlungsanlagen werden je nach Art des Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens mehrere Maße verwendet. Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit ist die Verbrennungskapazität vorzugsweise in 1 000 Tonnen anzugeben. Länder, die die Verbrennungskapazität auch in Terajoule (1012 Joule) angeben können, werden gebeten, dies zu tun. Länder, die die Verbrennungskapazität nicht in Terajoule angeben können, sollten den Wert als fehlend kennzeichnen (mit dem Code „M“). Die Verwertungskapazität wird in 1 000 Tonnen gemessen. Die Beseitigungskapazität ist entweder in Kubikmetern oder in Tonnen anzugeben, je nach Art der Beseitigung. Nur in 1 000 Tonnen gemessene Werte werden als Dezimalzahlen mit drei Dezimalstellen angegeben, alle übrigen Werte sind als ganze Zahlen zu übermitteln.

Der Erfassungsgrad des Entsorgungsnetzes für gemischten Hausmüll und ähnliche Abfälle sollte entweder in Prozent der Bevölkerung oder in Prozent der Wohnstätten angegeben werden.

Revisionen

Die Datenreihen sollten in getrennten Dateien eingesandt werden, die alle Datensätze enthalten. Die Reihe über das Abfallaufkommen enthält beispielsweise 51 Abfallkategorien nach 21 Wirtschaftzweigen in feuchtem Abfall gemessene und 3 Abfallkategorien nach 21 Wirtschaftzweigen in Trockenmasse gemessene Datensätze. Die Reihe enthält 1 134 Datensätze.

Auch revidierte Daten sollten als vollständige Reihe übermittelt werden, mit ordnungsgemäßer Kennzeichnung aller revidierten Zellen (R). Vorläufige Daten werden mit dem Aktualisierungskennzeichen P markiert. Vorläufige Daten erfordern immer eine Überarbeitung. Vorläufige und überarbeitete Daten benötigen eine Erklärung im Qualitätsbericht.

Reihe 1:   Abfallaufkommen

Feld

Maximale Länge

Werte

Bereich

8

Wert: WASTE

Reihe

6

Wert: GENER (die Reihe besteht aus 51 × 21 in feuchtem Abfall gemessenen und 3 × 21 in Trockenmasse gemessenen Datensätzen je Land).

Ländercode

2

Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)

Jahr

4

Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)

Abfallposition

2

Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste B)

Wirtschaftszweig-position

2

Code gemäß NACE (siehe Liste C)

Feucht/Trocken

1

Für alle Abfallkategorien die Menge an (normalem) feuchtem Abfall (Code W); für Schlamm (Abfallposition 11, 12 und 40) auch die Menge in Trockenmasse (Code D)

Abfallaufkommen

12

Menge in 1 000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M“ zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L“ anzugeben.

Aktualisierungskennzeichen

1

Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.

Vertraulichkeitskennzeichen

1

Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)


Reihe 2:   Verbrennung

Feld

Maximale Länge

Werte

Bereich

8

Wert: WASTE

Reihe

6

Wert: INCIN (die Reihe besteht aus 17 x 2 Datensätzen je NUTS-1-Region)

Ländercode

2

Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)

Jahr

4

Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)

NUTS-1-Code

3

Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (1); für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden.

Abfallposition

2

Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste E)

Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren

1

Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG des Rates (2) (siehe Liste F); nur Verfahren 1 und 2 gelten für diese Reihe.

Verbrannter Abfall

12

Menge in 1 000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M“ zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L“ anzugeben.

Aktualisierungskennzeichen

1

Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.

Vertraulichkeitskennzeichen

1

Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)


Reihe 3:   Verfahren, die zur Verwertung führen können (energetische Verwertung ausgenommen)

Feld

Maximale Länge

Werte

Bereich

8

Wert: WASTE

Reihe

6

Wert: RECOV (die Reihe besteht aus 20 Datensätzen je NUTS-1-Region)

Ländercode

2

Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)

Jahr

4

Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)

NUTS-1-Code

3

Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden.

Abfallposition

2

Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste G)

Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren

1

Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG (siehe Liste F); nur Verfahren 3 gilt für diese Reihe

Verwerteter Abfall

12

Menge in 1 000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M“ zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L“ anzugeben.

Aktualisierungskennzeichen

1

Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.

Vertraulichkeitskennzeichen

1

Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)


Reihe 4:   Beseitigung (anders als durch Verbrennung)

Feld

Maximale Länge

Werte

Bereich

8

Wert: WASTE

Reihe

6

Wert: DISPO (die Reihe besteht aus 19 × 2 Datensätzen je NUTS-1-Region)

Ländercode

2

Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)

Jahr

4

Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)

NUTS-1-Code

3

Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden

Abfallposition

2

Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste H)

Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren

1

Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG (siehe Liste F); nur Verfahren 4 und 5 gelten für diese Reihe

Beseitigter Abfall

12

Menge in 1 000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M“ zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L“ anzugeben.

Aktualisierungskennzeichen

1

Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.

Vertraulichkeitskennzeichen

1

Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)


Reihe 5:   Zahl und Kapazität der Verwertungs- und Beseitigungsanlagen und an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung je Region

Feld

Maximale Länge

Werte

Bereich

8

Wert: WASTE

Reihe

6

Wert: REGIO (die Reihe besteht aus 14 Datensätzen je NUTS-2-Region)

Ländercode

2

Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)

Jahr

4

Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)

NUTS-2-Code

4

Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden.

Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren

1

Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG (siehe Liste F); leer für die an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung

Variable

1

Zahl der Anlagen (N), Kapazität (C) oder an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung (P)

Maß

1

Code für das Kapazitätsmaß je nach Art des Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens (siehe Liste I); für die Zahl der Anlagen Code N, für die an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung entweder P (Bevölkerung) oder D (Wohnstätten)

Wert

12

Alle Werte, die Zahl der Anlagen, der Prozentsatz der an das Entsorgungsnetz angeschlossenen Bevölkerung oder Wohnstätten und die Kapazität sind in ganzen Zahlen anzugeben. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M“ zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L“ anzugeben.

Aktualisierungskennzeichen

1

Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.

Vertraulichkeitskennzeichen

1

Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)


Liste A — Ländercodes

Belgien

BE

Tschechische Republik

CZ

Dänemark

DK

Deutschland

DE

Estland

EE

Griechenland

EL

Spanien

ES

Frankreich

FR

Irland

IE

Italien

IT

Zypern

CY

Lettland

LV

Litauen

LT

Luxemburg

LU

Ungarn

HU

Malta

MT

Niederlande

NL

Österreich

AT

Polen

PL

Portugal

PT

Slowenien

SI

Slowakische Republik

SK

Finnland

FI

Schweden

SE

Vereinigtes Königreich

UK

Bulgarien

BG

Kroatien

HR

Rumänien

RO

Türkei

TR

Island

IS

Liechtenstein

LI

Norwegen

NO


Liste B — Abfallkategorien

EAK-Stat/3. Fassung (ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15)

Bezeichnung

Code

Gefährlich

Abfallposition

Verbrauchte Lösemittel

01.1

H

1

Säuren, Laugen oder Salze

01.2

 

2

Säuren, Laugen oder Salze

01.2

H

3

Gebrauchte Öle

01.3

H

4

Verbrauchte chemische Katalysatoren

01.4

 

5

Verbrauchte chemische Katalysatoren

01.4

H

6

Abfälle chemischer Zubereitungen

02

 

7

Abfälle chemischer Zubereitungen

02

H

8

Chemische Ablagerungen und Rückstände

03.1

 

9

Chemische Ablagerungen und Rückstände

03.1

H

10

Schlämme von Industrieabwässern

03.2

 

11

Schlämme von Industrieabwässern

03.2

H

12

Medizinische und biologische Abfälle

05

 

13

Medizinische und biologische Abfälle

05

H

14

Metallische Abfälle

06

 

15

Metallische Abfälle

06

H

16

Glasabfälle

07.1

 

17

Glasabfälle

07.1

H

18

Papier- und Pappeabfälle

07.2

 

19

Gummiabfälle

07.3

 

20

Kunststoffabfälle

07.4

 

21

Holzabfälle

07.5

 

22

Holzabfälle

07.5

H

23

Textilabfälle

07.6

 

24

PCB-haltige Abfälle

07.7

H

25

Ausrangierte Geräte (ausgenommen ausrangierte Kraftfahrzeuge sowie Batterien und Akkumulatoren)

08 (ausgen. 08.1, 08.41)

 

26

Ausrangierte Geräte (ausgenommen ausrangierte Kraftfahrzeuge sowie Batterien und Akkumulatoren)

08 (ausgen. 08.1, 08.41)

H

27

Ausrangierte Kraftfahrzeuge

08.1

 

28

Ausrangierte Kraftfahrzeuge

08.1

H

29

Batterien und Akkumulatoren

08.41

 

30

Batterien und Akkumulatoren

08.41

H

31

Tierische und pflanzliche Abfälle (ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen, tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist)

09 (ausgen. 09.11, 09.3)

 

32

Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen

09.11

 

33

Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist

09.3

 

34

Hausmüll und ähnliche Abfälle

10.1

 

35

Gemischte und undifferenzierte Stoffe

10.2

 

36

Gemischte und undifferenzierte Stoffe

10.2

H

37

Sortierrückstände

10.3

 

38

Sortierrückstände

10.3

H

39

Gewöhnliche Schlämme (außer Baggergut)

11 (ausgen. 11.3)

 

40

Baggergut

11.3

 

41

Mineralische Abfälle (außer Verbrennungsrückständen, kontaminierten Böden und Baggergut)

12 (ausgen. 12.4, 12.6)

 

42

Mineralische Abfälle (außer Verbrennungsrückständen, kontaminierten Böden und Baggergut)

12 (ausgen. 12.4, 12.6)

H

43

Verbrennungsrückstände

12.4

 

44

Verbrennungsrückstände

12.4

H

45

Kontaminierte Böden und verunreinigtes Baggergut

12.6

H

46

Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle

13

 

47

Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle

13

H

48

Ungefährliche Abfälle insgesamt

 

 

TN

Gefährliche Abfälle insgesamt

 

H

TH

Alle Abfälle insgesamt

 

 

TT


Liste C — Wirtschaftszweigposition

Kategorie der NACE Rev. 1.1 (Verordnung (EWG) Nr. 3027/90 des Rates) (3)

Bezeichnung

Wirtschaftszweigposition

A

Land- und Forstwirtschaft

1

B

Fischerei und Fischzucht

2

C

Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

3

DA

Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, Tabakverarbeitung

4

DB+DC

Herstellung von Textilien und Bekleidung

Herstellung von Leder und Lederwaren

5

DD

Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren (ohne Herstellung von Möbeln)

6

DE

Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, Verlags- und Druckerzeugnisse

7

DF

Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen

8

DG+DH

Herstellung von chemischen Erzeugnissen

Herstellung von chemischen Erzeugnissen Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren

9

DI

Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden

10

DJ

Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen

11

DK+DL+DM

Maschinenbau

Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik

Fahrzeugbau

12

DN (außer 37)

Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen

13

E

Energie- und Wasserversorgung

14

F

Bau

15

G-Q (außer 51.57 und 90)

Sonstige Wirtschaftszweige (Dienstleistungen)

16

37

Rückgewinnung

17

51.57

Großhandel mit Altmaterial und Reststoffen

18

90

Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung

19

HH

Abfallaufkommen aus Haushalten

20

Insgesamt

 

TA


Liste D — Vertraulichkeitskennzeichen

Zu wenige Unternehmen

A

Zum Beispiel 1 oder 2 Unternehmen in der Grundgesamtheit

Ein Unternehmen dominiert die Daten

B

Nicht zu wenige Unternehmen, aber ein Unternehmen erzeugt/behandelt zum Beispiel mehr als 70 %

Zwei Unternehmen dominieren die Daten

C

Nicht zu wenige Unternehmen, aber zwei Unternehmen erzeugen/behandeln zum Beispiel mehr als 70 %

Vertrauliche Daten aufgrund sekundärer Geheimhaltung

D

Nicht an sich vertraulich (Kennzeichen A, B, C), aber die Geheimhaltung soll die indirekte Offenlegung vertraulicher Daten verhindern

Der Wert ist nicht vertraulich

Leer

 


Liste E — Abfallkategorien für Verbrennung

Abfallposition

EAK-Stat/3. Fassung (ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15)

Gefährlicher/Ungefährlicher Abfall

Code

Bezeichnung

1

01 + 02 + 03

Chemische Abfälle

(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle)

Ungefährlich

2

01 + 02 + 03 ausgen. 01.3

Chemische Abfälle ausgenommen gebrauchte Öle

(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle)

Gefährlich

3

01.3

Gebrauchte Öle

Gefährlich

4

05

Medizinische und biologische Abfälle

Ungefährlich

5

05

Medizinische und biologische Abfälle

Gefährlich

6

07.7

PCB-haltige Abfälle

Gefährlich

7

10.1

Hausmüll und ähnliche Abfälle

Ungefährlich

8

10.2

Gemischte und undifferenzierte Stoffe

Ungefährlich

9

10.2

Gemischte und undifferenzierte Stoffe

Gefährlich

10

10.3

Sortierrückstände

Ungefährlich

11

10.3

Sortierrückstände

Gefährlich

12

11

Gewöhnliche Schlämme

Ungefährlich

13

06 + 07 + 08 + 09 + 12 + 13

Sonstige Abfälle

(Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Tierische und pflanzliche Abfälle + Mineralische Abfälle + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)

Ungefährlich

14

06 + 07 + 08 + 09 + 12 + 13 ausgen. 07.7

Sonstige Abfälle

(Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle ausgenommen PCB-haltige Abfälle + Ausrangierte Geräte + Tierische und pflanzliche Abfälle + Mineralische Abfälle + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)

Gefährlich

TN

 

Ungefährliche Abfälle insgesamt

Ungefährlich

TH

 

Gefährliche Abfälle insgesamt

Gefährlich

TT

 

Alle Abfälle insgesamt

 


Liste F — Verwertungs- und Beseitigungsverfahren; die Codes beziehen sich auf die Codes in den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG

Verfahren

Code

Arten der Verwertungs- und Beseitigungsverfahren

Verbrennung

1

R1

Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung

2

D10

Verbrennung an Land

Verfahren, die zur Verwertung führen können (energetische Verwertung ausgenommen)

3

R2 +

Wiedergewinnung/Regenerierung von Lösemitteln

R3 +

Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandlungsverfahren)

R4 +

Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen

R5 +

Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen

R6 +

Regenerierung von Säuren und Basen

R7 +

Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigungen dienen

R8 +

Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen

R9 +

Ölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Öl

R10 +

Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie

R11

Verwendung von Abfällen, die bei einem der unter R1 bis R10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden.

Beseitigungsverfahren

4

D1 +

Ablagerung in oder auf dem Boden (z. B. Deponien usw.)

D3 +

Verpressung (z. B. Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume usw.)

D4 +

Oberflächenaufbringung (z. B. Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teiche oder Lagunen usw.)

D5 +

Speziell angelegte Deponien (z. B. Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert werden, usw.)

D12

Dauerlagerung (z. B. Lagerung in Behältern in einem Bergwerk usw.)

5

D2 +

Behandlung im Boden (z. B. biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich usw.)

D6 +

Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren/Ozeanen

D7

Einleitung in Meere/Ozeane einschließlich Einbringung in den Meeresboden


Liste G — Abfallkategorien für Verfahren, die zur Verwertung führen können (energetische Verwertung ausgenommen)

Abfall-position

EAK-Stat/3. Fassung (ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15)

Gefährlicher/Ungefährlicher Abfall

Code

Bezeichnung

1

01.3

Gebrauchte Öle

Gefährlich

2

06

Metallische Abfälle

Ungefährlich

3

06

Metallische Abfälle

Gefährlich

4

07.1

Glasabfälle

Ungefährlich

5

07.1

Glasabfälle

Gefährlich

6

07.2

Papier- und Pappeabfälle

Ungefährlich

7

07.3

Gummiabfälle

Ungefährlich

8

07.4

Kunststoffabfälle

Ungefährlich

9

07.5

Holzabfälle

Ungefährlich

10

07.6

Textilabfälle

Ungefährlich

11

09 ausgen. 09.11, 09.3

Tierische und pflanzliche Abfälle

(ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen sowie tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist)

Ungefährlich

12

09.11

Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen

Ungefährlich

13

09.3

Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist

Ungefährlich

14

12

Mineralische Abfälle

Ungefährlich

15

12

Mineralische Abfälle

Gefährlich

16

01 + 02 + 03 + 05 + 08 + 10 + 11 + 13

Sonstige Abfälle

(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle + Medizinische und biologische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Gemischte gewöhnliche Abfälle + Gewöhnliche Schlämme + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle

Ungefährlich

17

01 + 02 + 03 + 05 + 07.5 + 07.7 + 08 + 10 + 11 + 13 ausgen. 01.3

Sonstige Abfälle

(Chemische Verbindungen ausgenommen gebrauchte Öle + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle + Medizinische und biologische Abfälle + Holzabfälle + PCB-haltige Abfälle + Ausrangierte Geräte + Gemischte gewöhnliche Abfälle + Gewöhnliche Schlämme + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle

Gefährlich

TN

 

Ungefährliche Abfälle insgesamt

Ungefährlich

TH

 

Gefährliche Abfälle insgesamt

Gefährlich

TT

 

Alle Abfälle insgesamt

 


Liste H — Abfallkategorien für Beseitigung (anders als durch Verbrennung)

Nummer des Postens

EAK-Stat/3. Fassung (ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15)

Gefährlicher/Ungefährlicher Abfall

Code

Bezeichnung

1

01 + 02 + 03

Chemische Abfälle

(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle)

Ungefährlich

2

01 + 02 + 03 ausgen. 01.3

Chemische Abfälle ausgenommen gebrauchte Öle

(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle)

Gefährlich

3

01.3

Gebrauchte Öle

Gefährlich

4

09 ausgen. 09.11, 09.3

Tierische und pflanzliche Abfälle

(ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen sowie tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist)

Ungefährlich

5

09.11

Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen

Ungefährlich

6

09.3

Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist

Ungefährlich

7

10.1

Hausmüll und ähnliche Abfälle

Ungefährlich

8

10.2

Gemischte und undifferenzierte Stoffe

Ungefährlich

9

10.2

Gemischte und undifferenzierte Stoffe

Gefährlich

10

10.3

Sortierrückstände

Ungefährlich

11

10.3

Sortierrückstände

Gefährlich

12

11

Gewöhnliche Schlämme

Ungefährlich

13

12

Mineralische Abfälle

Ungefährlich

14

12

Mineralische Abfälle

Gefährlich

15

05 + 06 + 07 + 08 + 13

Sonstige Abfälle

(Medizinische und biologische Abfälle + Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)

Ungefährlich

16

05 + 06 + 07 + 08 + 13

Sonstige Abfälle

(Medizinische und biologische Abfälle + Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)

Gefährlich

TN

 

Ungefährliche Abfälle insgesamt

Ungefährlich

TH

 

Gefährliche Abfälle insgesamt

Gefährlich

TT

 

Alle Abfälle insgesamt

 


Liste I — Kapazitätsmaß

Verfahren

Kapazitätsmaß

Code der Maßeinheit

1

1 000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellen

t

 

Terajoule pro Jahr (1012)

j

2

1 000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellen

t

 

Terajoule pro Jahr (1012)

j

3

1 000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellen

t

4

Kubikmeter pro Jahr

m

5

1 000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellen

t


(1)  ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1.

(2)  ABl. L 194 vom 25.7.1975, S. 39. Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).

(3)  ABl. L 293 vom 24.10.1990, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates.


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