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Document 32000D0658

2000/658/EG: Beschluss des Rates vom 28. September 2000 über den Abschluss des Abkommens über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits

OJ L 276, 28.10.2000, p. 44–44 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Special edition in Czech: Chapter 11 Volume 034 P. 214 - 214
Special edition in Estonian: Chapter 11 Volume 034 P. 214 - 214
Special edition in Latvian: Chapter 11 Volume 034 P. 214 - 214
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Special edition in Bulgarian: Chapter 11 Volume 021 P. 153 - 153
Special edition in Romanian: Chapter 11 Volume 021 P. 153 - 153
Special edition in Croatian: Chapter 11 Volume 057 P. 55 - 55

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2000/658/oj

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32000D0658

2000/658/EG: Beschluss des Rates vom 28. September 2000 über den Abschluss des Abkommens über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits

Amtsblatt Nr. L 276 vom 28/10/2000 S. 0044 - 0044


Beschluss des Rates

vom 28. September 2000

über den Abschluss des Abkommens über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits

(2000/658/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 2, die Artikel 47 und 55, Artikel 57 Absatz 2, Artikel 71, Artikel 80 Absatz 2 und die Artikel 133 und 181 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2,

auf Vorschlag der Kommission(1),

nach Zustimmung des Europäischen Parlamentes(2),

in der Erwägung, dass das am 8. Dezember 1997 in Brüssel unterzeichnete Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits genehmigt werden sollte -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits wird zusammen mit den einseitigen Erklärungen der Gemeinschaft und den gemeinsamen Erklärungen der Vertragsparteien im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut der in Absatz 1 genannten Rechtsakte ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 60 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Gemeinschaft vor.

Artikel 3

(1) Der Standpunkt der Gemeinschaft in dem mit dem Abkommen eingesetzten Gemischten Rat und dem Gemischten Ausschuss wird vom Rat auf Vorschlag der Kommission im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Vertrags festgelegt.

(2) Der Präsident des Rates führt gemäß Artikel 46 des Abkommens den Vorsitz im Gemischten Rat und unterbreitet den Standpunkt der Gemeinschaft. Gemäß Artikel 48 des Abkommens führt ein Vertreter der Kommission den Vorsitz im Gemischten Ausschuss und unterbreitet den Standpunkt der Gemeinschaft.

Geschehen zu Brüssel am 28. September 2000.

Im Namen des Rates

Der Präsident

D. Vaillant

(1) ABl. C 350 vom 19.11.1997, S. 6.

(2) ABl. C 279 vom 6.5.1999, S. 404.

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