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Document 31999D0851

1999/851/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1999 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Polen

OJ L 335, 28.12.1999, p. 8–14 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1999/851/oj

31999D0851

1999/851/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1999 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Polen

Amtsblatt Nr. L 335 vom 28/12/1999 S. 0008 - 0014


BESCHLUSS DES RATES

vom 6. Dezember 1999

über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Polen

(1999/851/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, daß die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt.

(2) Nach der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen für jede einzelne Beitrittspartnerschaft, die dem jeweiligen beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über sie betreffende wichtige spätere Anpassungen.

(3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig. Ist eine der wesentlichen Voraussetzungen nicht erfuellt, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission entsprechende Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen.

(4) Nach dem Beschluß des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und die Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft.

(5) Der regelmäßige Bericht der Kommission des Jahres 1999 enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen der Republik Polen auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe von prioritären Handlungsbereichen.

(6) Im Rahmen der Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft muß die Republik Polen ihr Nationales Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes aktualisieren; dieses Programm muß einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartner enthalten -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Polen sind nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Artikel 2

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und durch die zuständigen Gremien des Rates, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet, überwacht.

Artikel 3

Dieser Beschluß wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 1999.

Im Namen des Rates

Der Präsident

T. HALONEN

(1) ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1.

ANHANG

POLEN: BEITRITTSPARTNERSCHAFT 1999

1. ZIELE

Die Beitrittspartnerschaft setzt den einheitlichen Rahmen für eine Gesamtdarstellung der von der Kommission in ihrem regelmäßigen Bericht des Jahres 1999 über die Fortschritte Polens auf dem Wege zum EU-Beitritt genannten Handlungsprioritäten sowie der Polen für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele zur Verfügung stehenden Finanzmittel, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden. Solche Instrumente sind unter anderem das revidierte Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität, die innerstaatlichen Entwicklungspläne sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach erfolgtem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und Sapard in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese Instrumente sind alle voneinander verschieden und werden jeweils nach eigenen Verfahren vorbereitet und umgesetzt. Sie sind zwar nicht Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, doch ihre Prioritäten sind mit denen der Beitrittspartnerschaft vereinbar.

2. GRUNDSÄTZE

Die als prioritär ausgewiesenen Bereiche beziehen sich auf die Fähigkeit der einzelnen Bewerberländer, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen:

- institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;

- die Existenz einer funktionsfähigen Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;

- die Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen.

Der Europäische Rat von Madrid wies mit Nachdruck darauf hin, daß die Bewerberländer ihre Verwaltungen anpassen müssen, damit die Gemeinschaftspolitiken nach erfolgtem Beitritt reibungslos durchgeführt werden können; in Luxemburg betonte er, daß die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber an sich nicht ausreichend ist; es muß auch eine effektive Anwendung gewährleistet sein.

3. PRIORITÄTEN UND ZWISCHENZIELE

Die regelmäßigen Kommissionsberichte haben deutlich gemacht, welch große Anstrengungen die Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch unternehmen müssen. Diese Situation erfordert es, in den prioritären Bereichen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land genau definierte Zwischenziele festzulegen; die Verwirklichung dieser Ziele, die in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern erarbeitet werden, bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit einigen Ländern vorangetrieben bzw. entsprechende Verhandlungen mit anderen Ländern aufgenommen werden können. In der revidierten Fassung der Beitrittspartnerschaften wird wiederum zwischen kurz- und mittelfristigen Zielen unterschieden. Als kurzfristig werden Ziele eingestuft, von denen realistischerweise anzunehmen ist, daß Polen in der Lage ist, sie bis Ende 2000 zu erreichen bzw. sich ihnen erheblich anzunähern. Bei den mittelfristigen prioritären Zielen wird davon ausgegangen, daß ihre Verwirklichung mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt; sie sollten aber, soweit möglich, bereits im Jahr 2000 in Angriff genommen werden. Im regelmäßigen Bericht 1999 wird der Fortschritt bewertet, der bei der Umsetzung der Beitrittspartnerschaft 1998 erreicht wurde. Diese Bewertung wurde bei der Ausarbeitung der Prioritäten der revidierten Partnerschaft berücksichtigt.

Polen hat am 31. Mai 1999 eine revidierte Fassung seines Nationalen Programms zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorgelegt. Darin ist ein Zeitplan für die Verwirklichung der kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen enthalten, der sich auf die erste Beitrittspartnerschaft stützt; ferner ist darin der Verwaltungs- und Finanzbedarf ausgewiesen.

In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen Polen seine Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muß. Polen wird jedoch auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der regelmäßige Bericht Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, daß Polen seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen, anläßlich des Screenings bzw. in den Verhandlungen mit Blick auf die Rechtsangleichung und die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht eingegangen ist. Es sei daran erinnert, daß es mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes allein noch nicht getan ist; es muß darüber hinaus sichergestellt sein, daß das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen im folgenden genannten Bereichen muß eine glaubwürdige und effektive Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet sein.

Aufgrund der Analyse des regelmäßigen Berichts wurden für Polen folgende kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen ermittelt.

3.1. Kurzfristige Prioritäten für das Jahr 2000

Wirtschaftliche Kriterien

- Konsolidierung der bisherigen Fortschritte bei der Stabilisierung der Gesamtwirtschaft und des Staatshaushalts;

- echte Fortschritte bei der Umstrukturierung der Stahlindustrie (z. B. durch Maßnahmen im Rahmen eines umfassenden sektoriellen Programms, mit dem auf eine Rückkehr zur Rentabilität hingearbeitet wird, einschließlich Kontrolle der staatlichen Beihilfen und angemessener Kapazitätsabbau); Fortsetzung der Umstrukturierung im Kohlesektor;

- weitere Privatisierung von Staatsunternehmen, vor allem im Bankensektor;

- Verbesserung der Funktionsweise des Bodenmarkts und baldige Einführung eines Grundbuchs;

- Verbesserung der Konkursverfahren und Vereinfachung ihrer Anwendung.

Binnenmarkt

- Verabschiedung eines Programms zur Beseitigung noch bestehender tarifärer und nichttarifärer Marktzugangshemmnisse (entsprechend den Verpflichtungen im Rahmen des Europa-Abkommens);

- Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum: Verabschiedung eines Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte samt Änderungen. Verbesserung des Schutzes der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum durch Verwaltung und Justiz;

- freier Warenverkehr: Verabschiedung eines Gesetzes über ein nationales Konformitätsbewertungssystem; Verabschiedung von gesetzlichen Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinien über allgemeine Produktsicherheit und Produkthaftung; Änderung des Normengesetzes von 1993. Inangriffnahme der Umsetzung der Richtlinie nach dem neuen Ansatz in nationales Recht; Schaffung einer unabhängigen Verwaltungsinfrastruktur im Einklang mit dem Besitzstand der Gemeinschaft; Verabschiedung eines Rahmengesetzes für chemische Erzeugnisse; weitere Angleichung der herkömmlichen technischen Vorschriften;

- freier Kapitalverkehr: Abänderung der sektorspezifischen Rechtsvorschriften, mit denen ausländische Direktinvestitionen eingeschränkt werden;

- Wettbewerb: Verabschiedung eines Gesetzes über staatliche Beihilfen und Bereitstellung ausreichender Mittel für eine Behörde zu deren Überwachung; Abschluß einer Bestandsaufnahme der staatlichen Beihilfen, Fortführung der Jahresberichte über staatliche Beihilfe, Verabschiedung und Umsetzung eines Programms zur Angleichung der Sonderwirtschaftszonen;

- Telekommunikation: Verabschiedung und Umsetzung eines Telekommunikationsgesetzes; Schaffung einer staatlichen Regulierungsbehörde für Telekommunikation bis zum Juni 2000;

- audiovisuelle Medien: Abschluß der Rechtsangleichung;

- Steuern: Umsetzung der MWSt.-Bestimmungen unter besonderer Berücksichtigung von Erstattungsmechanismen, Steuersätzen und Abzügen; Angleichung der Bestimmungen über Verbrauchsteuern für alkoholische Getränke und die Besteuerung von Zigaretten; Gewährleistung der Übereinstimmung neuer Steuerbestimmungen mit den Grundsätzen des Verhaltenscodex für Unternehmensbesteuerung;

- Zoll: Umsetzung einer Modernisierungsstrategie für die Zollverwaltung einschließlich der Gebietskörperschaften; Harmonisierung der Anwendung des Zollkodex.

Landwirtschaft

- Weitere Ausarbeitung und Umsetzung des Plans für eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Wirtschaft in Polen einschließlich Maßnahmen zur Modernisierung der Landwirtschaft und verwandter Wirtschaftszweige, Verwaltung der landwirtschaftlichen Nutzflächen einschließlich Verpachtungen, flankierende soziale Maßnahmen und Aufklärung der Landbevölkerung über die Zukunft der Landwirtschaft;

- Überprüfung der polnischen Agrarhandelspolitik mit dem Ziel, die Abhängigkeit von Einfuhrhemmnissen zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern;

- weitere Angleichung der Veterinär- und Pflanzenschutzbestimmungen und Verbesserung der Kontrollmaßnahmen, vor allem an der künftigen Außengrenze;

- Inangriffnahme einer Rationalisierung und Verbesserung der Prüf- und Diagnoseeinrichtungen; Modernisierung der Fleischverarbeitungs- und Molkereibetriebe nach Hygiene- und Gesundheitsstandards der Europäischen Union.

Verkehr

- Angleichung der Bestimmungen über Sicherheitsstandards auf See.

Fischerei

- Beschleunigung der Vorbereitungen für die Übernahme der Fischereipolitik und des Fischereiumstrukturierungsprogramms;

- Erarbeitung eines integrierten Entwicklungsprogramms zur Schaffung angemessener Verwaltungsstrukturen und zur Bereitstellung von Mitteln und Ausrüstung für Kontroll- und Überwachungszwecke auf gesamtstaatlicher und regionaler Ebene und Aufstellung eines Flottenregisters.

Beschäftigung und Soziales

- Ausarbeitung einer nationalen Beschäftigungsstrategie im Hinblick auf die spätere Teilnahme an der Europäischen Beschäftigungsstrategie, u. a. durch die gemeinsame Überprüfung der Beschäftigungslage;

- Unterstützung der Sozialpartner beim Aufbau der nötigen Kapazitäten zur Entfaltung und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands insbesondere im Wege des sozialen Dialogs zwischen den beiden Parteien.

Umwelt

- Entwurf einer Rechtsangleichungsstrategie für den Umweltsektor einschließlich einzelner Angleichungs- und Umsetzungsprogramme im Einklang mit den entsprechenden Richtlinien;

- beschleunigte Umsetzung in innerstaatliches Recht und tatsächliche Anwendung insbesondere folgender Richtlinien: Luft- und Abfall-Rahmenrichtlinien, Immissionsschutzrichtlinien, Richtlinien für einzelne Wirtschaftszweige und Wasserrichtlinien einschließlich des Entwurfs der Wasser-Rahmenrichtlinie;

- Aufstellung eines Finanzierungsplans für Investitionen in die Umsetzung von Richtlinien im Luft-, Wasser- und Abfallbereich (richtlinienspezifische Umsetzungsprogramme) auf der Grundlage der für die Angleichung veranschlagten Kosten sowie öffentlicher bzw. privater Finanzmittel auf Jahresbasis;

- vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung in innerstaatliches Recht und effektive Anwendung dieser Bestimmungen;

- Stärkung des Umweltmanagements auf gesamtstaatlicher und regionaler Ebene.

Justiz und Inneres

- Verabschiedung und Umsetzung einer integrierten behördenübergreifenden Grenzüberwachungsstrategie unter besonderer Berücksichtigung des Mittelbedarfs für die Überwachung der Ostgrenze;

- Stärkung der nationalen Koordinierungsstelle für alle Durchsetzungsorgane auf gesamtstaatlicher, regionaler und kommunaler Ebene;

- Ausbau der institutionellen Kapazität zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels;

- Umsetzung eines Korruptions- und Betrugsbekämpfungsprogramms (namentlich in Zoll, Polizei und Justiz); Ausbau der Kapazität zur Geldwäschebekämpfung; Ratifizierung des Europaratsabkommens von 1990 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Beträgen aus Straftaten, des Europäischen Strafrechtsübereinkommens über Korruption und des OECD-Übereinkommens über Bestechungsbekämpfung.

Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz, unter anderem im Hinblick auf die Verwaltung von EU-Mitteln und die Kontrolle ihrer Verwendung

- Phare(1), ISPA(2) und Sapard(3): weitere Ausarbeitung des nationalen Entwicklungsplans und des Plans zur ländlichen Entwicklung; Verabschiedung des rechtlichen administrativen und haushaltstechnischen Rahmens (Revisionshandbuch und Prüfungspfad) für die Programmierung und Verwaltung von ISPA und Sapard sowie Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und den EU-Vorschriften entsprechender Bestimmungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Rahmen von Projekten, die aus Gemeinschaftsmitteln kofinanziert werden; Einrichtung einer funktionsfähigen Sapard-Zahlstelle;

- Vervollständigung des gesetzlichen Rahmens für interne und externe Finanzkontrolle: Schaffung einer regierungsinternen zentralen Stelle zur Harmonisierung interner Revisions- und Kontrollaufgaben; Schaffung interner Revisions- und Kontrolleinheiten in den Anweisungsstellen; Einführung der "funktionellen Unabhängigkeit" für nationale interne Prüfer/Revisoren auf zentraler und dezentraler Ebene sowie Einführung einer Ex-ante-Finanzkontrolle; Stärkung der externen Finanzkontrolle.

3.2. Mittelfristige Prioritäten

Wirtschaftliche Kriterien

- Einführung einer jährlichen Finanzüberwachung, um Berichts-, Überwachungs- und Kontrollverfahren für die öffentlichen Finanzen, und speziell der Haushaltsposten denen der Europäischen Union anzugleichen;

- Überprüfung der Regierungspolitik zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, u. a. Marktöffnungsbereitschaft, kleine und mittlere Unternehmen, günstige rechtliche und kommerzielle Rahmenbedingungen und Verbesserung der Fertigkeiten, vor allem im ländlichen Raum und in den östlichen Grenzgebieten;

- Abschluß der Umstrukturierung im Kohle- und Stahlsektor;

- Fortführung der Reformen bei der Finanzierung der Sozialversicherung;

- Konsolidierung des Bodenmarkts und Fertigstellung des Grundbuchs.

Binnenmarkt

- Öffentliches Auftragswesen: Abschaffung der Vorzugsklausel für polnische Firmen im öffentlichen Auftragswesen bis Ende 2002 durch Zulassung aller EU-Firmen zu den Vergabeverfahren in Polen;

- freier Warenverkehr: vollständige Angleichung einschließlich Konformitätsbewertung und Marktüberwachungsmechanismen; vollständige Übernahme der EN-Normen; vollständige Umsetzung der zum "neuen Konzept" gehörenden Richtlinien und der sektorspezifischen Bestimmungen in innerstaatliches Recht und uneingeschränkte Anwendung dieser Rechtsvorschriften; Gewährleistung von Durchführungsstrukturen für alle Sektoren;

- freier Kapitalverkehr: Aufhebung der verbleibenden Beschränkungen bis spätestens Ende 2002 und Stärkung der Aufsichts- und Regulierungsbehörden; schrittweise Liberalisierung des kurzfristigen Kapitalverkehrs;

- freier Dienstleistungsverkehr: Aufbau von Aufsichts- und Regulierungsbehörden;

- Freizügigkeit: Abschluß der Angleichung in bezug auf die gegenseitige Anerkennung von Diplomen;

- Wettbewerb: Stärkung des Kartellamts und der Behörde zur Überwachung der staatlichen Beihilfen und der entsprechenden Verfahren, Verbesserung von Transparenz und Datenfluß, Koordinierung und Fortbildung auf allen Ebenen;

- Telekommunikation: Konsolidierung der nationalen Regulierungsbehörde; Einführung eines Frequenzüberwachungssystems;

- Steuern: vollständige Angleichung der Steuerbestimmungen einschließlich der vorläufigen Mehrwertsteuerregelung; Überprüfung der bestehenden Gesetze und Gewährleistung der Vereinbarkeit mit dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung; Umsetzung der nationalen Strategie zur Verbesserung des Einzugs von Steuern und Abgaben sowie Stärkung der Finanzverwaltung und der Kontrollverfahren;

- Verbraucherschutz: Stärkung der Marktaufsichts- und Vollzugsbehörden;

- Zoll: Stärkung der Verwaltungs- und Arbeitskapazität, Stärkung der integrierten Grenzkontrolle; Erarbeitung eines integrierten Zolltarifs.

Landwirtschaft

- Umsetzung des Plans für die ländliche Entwicklung;

- Verstärkung der Verwaltungsmechanismen und -strukturen für die Gemeinsame Agrarpolitik (Überwachung der Agrarmärkte und Durchführung von strukturpolitischen Maßnahmen und von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, Schaffung von Einrichtungen und Kontrollmechanismen);

- Fortführung der Umstrukturierung des Agro-Lebensmittelsektors; Stärkung der Lebensmittelüberwachung;

- Umsetzung des Programms zur Einrichtung von Pflanzenschutz- und Veterinärkontrollstellen an den Grenzen; Vervollständigung des Systems zur Kennzeichnung von Tieren; Anwendung des Qualitätskontrollsystems (Risikoanalyse und kritische Kontrollpunkte - HACCP), Behandlung von tierischen Abfällen, Modernisierung der Fleischverarbeitungs- und Molkereibetriebe, Programm zur Rückstandsüberwachung und Zoonosebekämpfung; Vervollständigung der Kontrollsysteme an den künftigen Außengrenzen; Umsetzung des Plans zur Ausstattung von Labors mit Prüf- und Diagnoseausrüstungen.

Fischerei

- Weitere Umsetzung der Fischereipolitik und entsprechende Rechtsangleichung (vor allem an die Bestimmungen über den gemeinsamen Fischereimarkt) sowie Bereitstellung von Haushaltsmitteln;

- Aufbau der Kapazitäten zur Umsetzung und Durchsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik einschließlich entsprechend ausgerüsteter Kontrolleinrichtungen auf Landes- und Regionalebene.

Energiewirtschaft

- Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt, vor allem die Richtlinien für Gas und Elektrizität (einschließlich Anpassung der Energiepreise an die Kosten und Schaffung einer Aufsichtsbehörde),

- Angleichung der vorgeschriebenen Ölvorräte sowie Verbesserung der Energieeffizienz.

Verkehr

- Vollständige Angleichung und Stärkung der Verwaltungs- und Durchsetzungskapazität im Straßengüterverkehr (Marktzugang, Verkehrssicherheit, Bestimmungen über gefährliche Güter und Besteuerung), im Schienenverkehr, im Seeverkehr (einschließlich Berichts- und Klassifizierungsanforderungen für Schiffe), in der Binnenschiffahrt (technische Vorschriften für Schiffe) und im Luftverkehr (vor allem Flugsicherheit und Flugverkehrsmanagement).

Beschäftigung und Soziales

- Umsetzung des EU-Rechts in innerstaatliches Recht und Anwendung dieser Rechtsvorschriften in folgenden Bereichen: Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (einschließlich der Rahmenrichtlinie), Arbeitsrecht, Gleichberechtigung von Frau und Mann und öffentliches Gesundheitswesen; Stärkung der entsprechenden Verwaltungsstrukturen sowie der für die Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme notwendigen Strukturen.

Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

- Entwicklung einer nationalen Politik zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts; Vorbereitung der Umsetzung von Regionalentwicklungsprogrammen und Gemeinschaftsinitiativen; Klärung der Organisation der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Strukturpolitik, effiziente interministerielle Koordinierung und Klärung der Verantwortlichkeiten für Angelegenheiten der Regionalpolitik; Verbesserung des Haushaltssystems entsprechend den für die Strukturfonds geltenden Regeln, einschließlich Prüfung und Evaluierung.

Umwelt

- Weitere Umsetzung in innerstaatliches Recht und Inangriffnahme der Anwendung der EU-Richtlinien, vor allem in den Bereichen chemische Erzeugnisse, genetisch veränderte Organismen und Lärm, sowie der übrigen Richtlinien im Luft- und im Abfallbereich;

- Stärkung der Überwachungskapazität durch Rationalisierung der Wasserüberwachungsnetze und weiterer Ausbau der Luftüberwachungsinfrastruktur;

- Einbeziehung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung bei der Festlegung und Durchführung der Politik auch in allen anderen Bereichen.

Justiz und Inneres

- Weitere Stärkung der Vollzugsbehörden und der Justiz (Personalstärke, Ausbildung und Ausrüstung) - vor allem in bezug auf Grenzkontrolle und illegale Einwanderung -, um eine volle Teilnahme am Schengener Informationssystem zu ermöglichen und den Kampf gegen organisierte Kriminalität, Drogenhandel und Korruption fortzusetzen; verbesserte Koordinierung zwischen den Vollzugsbehörden;

- weitere fortschreitende Angleichung der Visabestimmungen und der Visapraxis an die der Europäischen Union;

- Stärkung der Mechanismen für die polizeiliche Zusammenarbeit mit Europol beim Vorgehen gegen organisierte Kriminalität (vor allem Geldwäsche sowie Drogen- und Menschenhandel);

- Angleichung der Rechtsvorschriften und Verwaltungskapazitäten zwecks Anwendung des asyl- und einwanderungsrechtlichen gemeinschaftlichen Besitzstandes im Hinblick auf eine umfassende Zusammenarbeit mit der Europäischen Union;

- Umsetzung einer integrierten Grenzüberwachungsstrategie.

Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz, unter anderem im Hinblick auf die Verwaltung von EU-Mitteln und die Kontrolle ihrer Verwendung

- Prüfung der Möglichkeit einer beschleunigten Übernahme der EU-Bestimmungen;

- Steigerung der Leistungsfähigkeit im Bereich der Statistik;

- Fertigstellung des rechtlichen Rahmens und der Verwaltungskapazität für eine interne Finanzkontrolle auf regionaler Ebene bis Ende 2001; Konsolidierung der Betrugsbekämpfungseinheit; Stärkung der öffentlichen Finanzkontrolle durch angemessene Personalausstattung, Ausbildung und Ausrüstung;

- Verbesserung der Arbeitsweise des Gerichtswesens, Fortbildungsmaßnahmen für die Richterschaft im Bereich des Gemeinschaftsrechts und seiner Anwendung; Stärkung der Institutionen (vor allem Polizei, Grenzschutz, Ministerien und Gerichte).

4. PROGRAMMIERUNG DER FINANZMITTEL

Für den Zeitraum 1995-1999 wurden Polen im Rahmen von Phare insgesamt 1022 Mio. EUR bereitgestellt. Aufgrund der Vereinbarung des Europäischen Rats vom 24. und 25. März 1999 in Berlin umfaßt die Finanzhilfe für die Bewerberländer im Zeitraum 2000-2006 auch eine Unterstützung ihrer Beitrittsvorbereitung auch das Instrument Sapard (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) für die Bereiche Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und das strukturpolitische Instrument ISPA (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73) mit dem in der Zeit bis zum Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds. Aus diesen nationalen Zuweisungen kann Polen auch zum Teil seine Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich des Fünften Rahmenprogramms über Forschung und technologische Entwicklung (ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1) finanzieren. Außerdem hat Polen Zugang zu Finanzmitteln aus Mehrländerprogrammen mit direktem Bezug zum gemeinschaftlichen Besitzstand. Sämtliche Investitionsprojekte sind grundsätzlich auch von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Seit 1998 bemüht sich die Kommission bei der EIB und den internationalen Finanzinstitutionen, vor allem der EBWE und der Weltbank, um Kofinanzierungen im Bereich der Beitrittsprioritäten.

5. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Entwicklung und Vorbereitung auf den Beitritt aus Mitteln der Instrumente Phare, ISPA und Sapard davon abhängig, daß Polen seinen Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kriterien von Kopenhagen unternimmt und im Jahr 2000 vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der in dieser Beitrittspartnerschaft als Prioritäten ausgewiesenen spezifischen Ziele vorweisen kann. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 die Aussetzung der Finanzhilfe beschließen.

6. ÜBERWACHUNG

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Europa-Abkommens überwacht. Wie der Europäische Rat von Luxemburg betonte, kommt es wesentlich darauf an, daß die Organe des Europa-Abkommens auch weiterhin der Rahmen bleiben, in dem die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes stets nach den gleichen Modalitäten überprüft werden kann, unabhängig davon, ob Verhandlungen bereits eingeleitet wurden oder nicht. Die einzelnen Kapitel der Beitrittspartnerschaft werden in den jeweiligen Unterausschüssen behandelt. Der Assoziationsausschuß erörtert die allgemeine Entwicklung und die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Ziele und Zwischenziele in den prioritären Bereichen wie auch spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen.

Der Phare-Verwaltungsausschuß sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die Bewerberländer (Verordnung (EG) Nr. 1266/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, daß die Finanzierungsbeschlüsse im Rahmen der drei Instrumente zur Beitrittsvorbereitung auf den Beitritt - Phare, ISPA und Sapar - untereinander ebenso wie mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind.

Im Einklang mit Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft gegebenenfalls erneut geändert.

(1) Phare: Action plan for coordinated aid to Poland and Hungary (Aktionsplan für eine koordinierte Hilfe für Polen und Ungarn).

(2) ISPA: Instrument for Structural Policies for Pre-Accession (Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt).

(3) Sapard: Special Accession Programme for Agriculture and Rural Development (Sonderprogramm für die Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums).

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