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Document 31998Y0103(02)

Schlußfolgerungen des Rates vom 16. Dezember 1997 über die Bewertung der Qualität der Schulbildung

OJ C 1, 3.1.1998, p. 4–5 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

31998Y0103(02)

Schlußfolgerungen des Rates vom 16. Dezember 1997 über die Bewertung der Qualität der Schulbildung

Amtsblatt Nr. C 001 vom 03/01/1998 S. 0004 - 0005


SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 16. Dezember 1997 über die Bewertung der Qualität der Schulbildung (98/C 1/03)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf Artikel 126 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Rahmen des SOKRATES-Programms, insbesondere der Aktion III.3.1, wird die Kommission ersucht, den Informations- und Erfahrungsaustausch in Fragen von gemeinsamem Interesse zu fördern.

(2) Die Bewertung der Qualität der Schulbildung gehört zu den thematischen Schwerpunkten jener Aktion.

(3) Seit März 1996 hat die Kommission verschiedene Studien und praktische Maßnahmen in die Wege geleitet, um das Thema der Bewertung unter verschiedenen Blickwinkeln zu prüfen und eine Bestandsaufnahme der großen Vielfalt und Anzahl der auf den einzelnen Ebenen angewandten Konzepte und Bewertungsverfahren vorzunehmen.

(4) Die Kommission wird im Laufe des Schuljahrs 1997/98 ein Pilotprojekt durchführen, an dem etwa hundert Schulen in den Teilnehmerstaaten des SOKRATES-Programms unmittelbar beteiligt sind. Bei der Durchführung dieses Projekts wird die Kommission von einer beratenden Gruppe mit von den Mitgliedstaaten benannten Experten unterstützt, die bei der Evaluierung in den an dem Programm teilnehmenden Staaten mitarbeiten.

(5) Die für den Bildungsbereich zuständigen hohen Beamten haben sich im Jahr 1995 auf zwei Tagungen mit dem Thema der Qualität der Schulbildung befaßt. Dabei ist der Aspekt der Bewertung unter einander ergänzenden Blickwinkeln behandelt worden, wodurch die Vielfalt und die große Anzahl der in den Mitgliedstaaten verabschiedeten Konzepte deutlich hervorgehoben wurden.

(6) Während auf der Tagung unter französischem Vorsitz im Juni 1995 die Evaluierung des Bildungsstands der Schüler im Mittelpunkt stand, befaßte sich die Tagung unter spanischem Vorsitz im November 1995 mit den Fragen der externen Bewertung und der Selbstevaluierung der Schulen; dabei lag der Schwerpunkt auf der Einbindung der Schule in ihr Umfeld als Kriterium für die Beurteilung ihrer Qualität.

(7) Die Bewertung ist auch ein wichtiges Element zur Gewährleistung und gegebenenfalls Verbesserung der Qualität des Bildungssystems.

(8) Die Qualität des Bildungssystems entscheidet sich in den Schulen, und sie ist auch an den Fortschritten zu messen, welche sie bei den Jugendlichen zu bewirken in der Lage ist.

(9) Die Entwicklung der heutigen Gesellschaft erfordert mehr denn je eine besondere Anstrengung des Staates zugunsten des Bildungssektors. Diese Anstrengung muß danach beurteilt werden, welche Wirkung sie zeigt.

(10) Es ist daher wichtig, das Qualitätsniveau, das auch mit Hilfe der im Bildungssystem investierten Mittel erzielt wird, zu ermitteln.

(11) Neben den Tätigkeiten im Rahmen der Union sind auch die Arbeiten der OECD zur Qualitätsfrage zu berücksichtigen, die sich insbesondere in der Tätigkeit des Zentrums für Forschung und Innovation im Bildungswesen (CERI) und dessen Programm "Indikatoren der Bildungssysteme" (INES) niederschlagen, sowie die von der Internationalen Vereinigung zur Bildungsbewertung (IEA) durchgeführten internationalen Studien zum Bildungsstand der Schüler -

NIMMT FOLGENDE SCHLUSSFOLGERUNGEN AN:

I. Allgemeine Erwägungen

Bei der Selbstevaluierung der Schule als einem Instrument ihrer qualitativen Weiterentwicklung wird von der Annahme ausgegangen, daß die Qualität der Schulen durch eine breite Palette miteinander verknüpfter Faktoren bestimmt wird. Zwar hängt die Wahl der Bewertungskriterien von den rechtlichen, politischen und finanziellen Gegebenheiten im Rahmen der Bildungssysteme ab, für die ausschließlich die Mitgliedstaaten zuständig sind; gleichwohl sind die Kompetenz der Lehrer, die den Schülern vermittelten Lerninhalte, die innerschulischen Beziehungen, die Integration der Schule in das örtliche Umfeld, die Art der Schulleitung sowie die Merkmale der Schule als Lebensbereich Faktoren, die die Qualität der Schule bestimmen.

Der Schüler steht im Mittelpunkt des Anliegens der Schule, ihm Werte, Wissen und Fähigkeiten zu vermitteln, deren er auf seinem weiteren Bildungsweg und in seinem Leben als europäischer Bürger bedarf. Die Bewertung des Bildungsstands der Schüler ist ein wichtiger Faktor bei der Bestimmung der Qualität einer Schule und ihres Unterrichts.

Da jede Schule - gemeinsam mit den zuständigen Behörden ihres Landes - für die Qualität des Unterrichts verantwortlich ist, sollte sie auch über Instrumente und Verfahren verfügen, die es ihr ermöglichen, sich klarere Vorstellungen von den Bedingungen für den schulischen Erfolg ihrer Schüler zu verschaffen.

Diese Instrumente müßten es der Schule ermöglichen, entsprechend ihren Bedürfnissen, gegebenenfalls auch im Rahmen der geltenden Lehrpläne, festzustellen, welche Entwicklungsfortschritte sie bei einem Jugendlichen als Persönlichkeit, als Schüler und als künftiger Staatsbürger zu bewirken in der Lage ist.

II. Der Rat

A. ersucht daher die Mitgliedstaaten,

sich im Rahmen und in den Grenzen ihrer politischen, rechtlichen, budgetären, bildungs- und ausbildungspolitischen Systeme durch engere Zusammenarbeit bei der Bewertung der Qualität der Schulbildung und insbesondere des Bildungsstands der Schüler verstärkt dafür einzusetzen, daß folgende Ziele erreicht werden:

- Förderung der Vernetzung der auf verschiedenen Ebenen an dem Bewertungsprozeß beteiligten Stellen;

- Analyse und Verbreitung der Ergebnisse der internationalen vergleichenden Studien betreffend die Bewertung des Bildungsstands der Schüler;

- Förderung der Ausarbeitung von Bewertungsinstrumenten, die es den Schulen ermöglichen, das Lernverhalten und den Bildungsstand der Schüler besser einzustufen;

- Verbreitung von Beispielen bewährter Praxis;

- Bewertung des Nutzens, den die Schulen und die Lehrkräfte aus ihrem Engagement im Rahmen der ihnen angebotenen Formen der Zusammenarbeit ziehen;

B. ersucht die Kommission,

im Rahmen der bestehenden Gemeinschaftsprogramme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie anderer einschlägiger Gemeinschaftsprogramme und -initiativen unter Nutzung der Erfahrungen, die im Rahmen der vorhandenen und durch diese Programme unterstützten Projekte und Netze gesammelt wurden,

- die europäische Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken im Bereich der Bewertung der Qualität der Schulbildung zu verstärken;

- die einzelstaatlichen Erfahrungen sowie die Ergebnisse der auf europäischer und internationaler Ebene durchgeführten Studien europaweit zu erschließen und sich zunutze zu machen;

- die Ergebnisse des Pilotprojekts bestmöglichst zu nutzen und dessen Verbreitung und eventuelle Folgemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sicherzustellen;

- die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu fördern, um die Herausbildung einer größeren europäischen Sachkompetenz in der Bewertung der Qualität der Schulbildung und insbesondere des Bildungsstands der Schüler zu gewährleisten;

- im Rahmen der bestehenden Gemeinschaftsprogramme (insbesondere des SOKRATES-Programms) die Sensibilisierung der Lehrkräfte und gegebenenfalls ihre Vorbereitung auf die Entwicklung der Bewertungsinstrumente und -methoden und ihre Verwendung zu fördern;

- der Bedeutung der Bewertung der Schulbildung bei den Überlegungen über die künftige Zusammenarbeit im Bildungsbereich Rechnung zu tragen.

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