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Document 31998D0325
98/325/EC: Commission Decision of 24 April 1998 on the 1998 work programme relating to the protein content of the main milk products (Text with EEA relevance)
98/325/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. April 1998 über das Arbeitsprogramm 1998 betreffend die statistische Information über den Eiweißgehalt der wichtigsten Milcherzeugnisse (Text von Bedeutung für den EWR)
98/325/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. April 1998 über das Arbeitsprogramm 1998 betreffend die statistische Information über den Eiweißgehalt der wichtigsten Milcherzeugnisse (Text von Bedeutung für den EWR)
OJ L 142, 14.5.1998, p. 39–41
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1998
98/325/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. April 1998 über das Arbeitsprogramm 1998 betreffend die statistische Information über den Eiweißgehalt der wichtigsten Milcherzeugnisse (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. L 142 vom 14/05/1998 S. 0039 - 0041
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 24. April 1998 über das Arbeitsprogramm 1998 betreffend die statistische Information über den Eiweißgehalt der wichtigsten Milcherzeugnisse (Text von Bedeutung für den EWR) (98/325/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 96/16/EG des Rates vom 19. März 1996 betreffend die statistischen Erhebungen über Milch und Milcherzeugnisse (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: Es ist angebracht, die von den Mitgliedstaaten bereits eingeleiteten Arbeiten fortzusetzen, um das angestrebte Ziel, den Eiweißgehalt der wichtigsten Milcherzeugnisse in die statistischen Angaben einzubeziehen, zu erreichen. Das Arbeitsprogramm 1998 berücksichtigt die im Rahmen des Arbeitsprogramms 1997 gemachten Erfahrungen und zielt darauf ab, die verschiedenen Methoden zur Messung des Eiweißgehalts in den wichtigsten Milcherzeugnissen zu vertiefen. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Arbeitsprogramm 1998 betreffend den Eiweißgehalt der wichtigsten Milcherzeugnisse, das dieser Entscheidung als Anhang beigefügt ist, wird genehmigt. Artikel 2 Diese Entscheidung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Artikel 3 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 24. April 1998 Für die Kommission Yves-Thibault DE SILGUY Mitglied der Kommission (1) ABl. L 78 vom 28. 3. 1996, S. 27. ANHANG ARBEITSPROGRAMM 1998 Die Mitgliedstaaten übermitteln an den statistischen Dienst der Kommission bis spätestens 30. Juni 1998: 1. Die Informationen gemäß der nachfolgenden Tabelle über den Eiweißgehalt der wichtigsten Milcherzeugnisse, und zwar für das letzte verfügbare Jahr (ist anzugeben), wobei zusätzlich zu Spalte 1, mindestens eine der Spalten 2 oder 3 auszufuellen ist. Falls nur eine der Spalten 2 oder 3 ausgefuellt ist, werden die Mitgliedstaaten die genauen Gründe hierfür angeben. 2. Eine Beschreibung der Methoden, mit denen die Angaben in dieser Tabelle errechnet wurden. (Direkte Erhebungen, Koeffizienten, Schätzungen, technische Bezugswerte, Verwaltungsquellen, Angaben der Berufsverbände, andere Quellen). 3. Die fehlenden Elemente, die im Arbeitsprogramm 1997 vorgesehen waren. Die Mitgliedstaaten erstellen diese Ergänzungen in direkter Zusammenarbeit mit den statistischen Diensten der Kommission. 4. Die Vorschläge für das Arbeitsprogramm 1999. TÄTIGKEIT DER MOLKEREIEN (Eiweiß der Kuhmilch nach Arten von Milcherzeugnissen) >ANFANG EINES SCHAUBILD> Land: Jahr: Code Erzeugnis Hergestellte Menge (1) (1 000 Tonnen) Einsatz (2) Gehalt (3) 1 2 3 1 Frischmilcherzeugnisse 11 Konsummilch 112 Vollmilch 113 Teilentrahmte Milch 114 Magermilch 12 Buttermilch 13 Sahne-/Rahmerzeugnisse 2 Hergestellte Erzeugnisse 21 Kondensmilch 221 Sahne-/Rahmpulver 222 Vollmilchpulver 223 Teilentrahmtes Milchpulver 224 Magermilchpulver 225 Buttermilchpulver 2411 Käse aus reiner Kuhmilch (1) Spalte 1: Hergestellte Menge (in 1 000 t) während des jeweiligen Zeitraumes (Jahr). Definition: siehe Anhang II/Tabelle B/Spalte 1 der Entscheidung 97/80/EG. (2) Spalte 2: Menge (in Tonnen) an Milcheiweiß der Kuhmilch verwendet zur Erzeugung des jeweiligen Produkts einschließlich etwaiger Verluste während der Verarbeitung. (3) Spalte 3: Menge (in Tonnen) an Milcheiweiß der Kuhmilch enthalten im jeweiligen Produkt. >ENDE EINES SCHAUBILD>