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Document 120120
Consolidated version of the Treaty on the Functioning of the European Union - PART ONE#PRINCIPLES - Article 1
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (konsolidierte Fassung) - ERSTER TEIL
GRUNDSÄTZE - Artikel 1
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (konsolidierte Fassung) - ERSTER TEIL
GRUNDSÄTZE - Artikel 1
OJ C 326, 26.10.2012, p. 50–50
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
26.10.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 326/1 |
VERTRAG ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION (KONSOLIDIERTE FASSUNG)
ERSTER TEIL
GRUNDSÄTZE
Artikel 1
(1) Dieser Vertrag regelt die Arbeitsweise der Union und legt die Bereiche, die Abgrenzung und die Einzelheiten der Ausübung ihrer Zuständigkeiten fest.
(2) Dieser Vertrag und der Vertrag über die Europäische Union bilden die Verträge, auf die sich die Union gründet. Diese beiden Verträge, die rechtlich gleichrangig sind, werden als „die Verträge“ bezeichnet.