Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document E2015C0625(01)

Bekanntmachung gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Entscheidung 2005/15/EG der Kommission — Verlängerung der für die EFTA-Überwachungsbehörde geltenden Frist zur Entscheidungsfindung — Logistik im Postsektor (Norwegen)

ABl. C 209 vom 25.6.2015, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 209/5


Bekanntmachung gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Entscheidung 2005/15/EG der Kommission

Verlängerung der für die EFTA-Überwachungsbehörde geltenden Frist zur Entscheidungsfindung

Logistik im Postsektor (Norwegen)

(2015/C 209/04)

Am 23. März 2015 ging bei der EFTA-Überwachungsbehörde ein Antrag nach Artikel 30 Absatz 5 der Richtlinie 2004/17/EG ein.

Dieser Antrag der Posten Norge AS betrifft die Erbringung verschiedener Logistikdienstleistungen im norwegischen Postsektor. Der Antrag war Gegenstand einer Bekanntmachung im ABl. C 150 vom 7. Mai 2015, S. 4, und in der EWR-Beilage Nr. 26 vom 7. Mai 2015, S. 3. Die ursprüngliche Frist läuft am 24. Juni 2015 ab.

Da nach Ansicht der EFTA-Überwachungsbehörde zusätzliche Informationen erforderlich sind, um den Antrag angemessen prüfen zu können, hat sie am 6. Mai 2015 ein Auskunftsersuchen an Posten Norge AS gesendet. Aus diesem Grund wird die in Artikel 30 Absatz 6 zweiter Satz vorgesehene Frist, innerhalb deren die EFTA-Überwachungsbehörde eine Entscheidung treffen muss, um einen Monat verlängert.

Die endgültige Frist zur Entscheidungsfindung der EFTA-Überwachungsbehörde endet daher am 24. Juli 2015.


Top