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Document E2015C0219(02)

Staatliche Beihilfe — Entscheidung, keine Einwände zu erheben

ABl. C 59 vom 19.2.2015, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.2.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 59/5


Staatliche Beihilfe — Entscheidung, keine Einwände zu erheben

(2015/C 59/06)

Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende Beihilfemaßnahme:

Tag des Erlasses der Entscheidung

:

26. November 2014

Nummer der Beihilfesache

:

76280

Nummer der Entscheidung

:

519/14/COL

EFTA-Staat

:

Norwegen

Titel

:

Änderung der norwegischen Sondersteuerregelung für den Seeverkehr in Bezug auf die stufenweise Senkung der Tonnagesteuer auf der Grundlage von Umweltkriterien

Rechtsgrundlage

:

Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c EWR-Abkommen

Art der Maßnahme

:

Beihilferegelung

Ziel

:

Förderung der Seeverkehrsbranche

Form der Beihilfe

:

Steuerbefreiung

Mittelausstattung

:

entfällt

Laufzeit

:

vom Einkommensjahr 2015 bis zur Neuanmeldung

Wirtschaftszweige

:

Seeverkehr

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

:

Finanzministerium

P.O. Box 8008 Dep,

N-0030 Oslo

NORWEGEN

Die um vertrauliche Informationen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung ist auf der Website der EFTA-Überwachungsbehörde abrufbar:

http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/


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