Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2015/055/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7478 — Aviva/Friends Life/Tenet) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 55 vom 14.2.2015, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.2.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/13


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7478 — Aviva/Friends Life/Tenet)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2015/C 55/08)

1.

Am 6. Februar 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Aviva Plc (Aviva, Vereinigtes Königreich) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit der Unternehmen Friends Life Group Limited (Friends Life, Guernsey) und Tenet Group Limited (Tenet, Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Aviva: Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Vermögensverwaltung und Rückversicherungen, vor allem im Vereinigten Königreich, in Frankreich und Kanada, aber auch in weiteren europäischen Ländern sowie in Asien;

—   Friends Life: Lebensversicherungen und Versicherungsvertrieb im Vereinigten Königreich, in Deutschland, in den Vereinigten Arabischen Emiraten, in Singapur, in Hongkong und auf der Isle of Man;

—   Tenet: Versicherungsvertrieb und damit verbundene Leistungen im Vereinigten Königreich.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7478 — Aviva/Friends Life/Tenet per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


Top