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Document C2014/213/06

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7261 — Goldman Sachs/Blackstone/Ipreo) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 213 vom 8.7.2014, p. 11–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.7.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 213/11


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.7261 — Goldman Sachs/Blackstone/Ipreo)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2014/C 213/06

    1.

    Am 27. Juni 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Goldman Sachs Group, Inc. („Goldman Sachs“, USA) und die Blackstone Group L.P. („Blackstone“, USA) erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Ipreo Holdings LLC („Ipreo“, USA).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Goldman Sachs erbringt weltweit Dienstleistungen in den Bereichen Investmentbanking, Wertpapierhandel und Anlagenverwaltung.

    Blackstone ist ein weltweit tätiges Finanzinstitut, das Anlagen in alternative Investments verwaltet und Finanzberatungsdienste erbringt.

    Ipreo ist ein weltweit tätiger Anbieter von Finanzinformationsprodukten einschließlich Deal Execution Software, Informationsdatenbanken, Prospekten für Investoren und CRM-Instrumenten (customer relationship management) sowie von Spezial-Finanzmarktdaten (market intelligence) und Analysen für Finanzinstitute und Unternehmen.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Europäischen Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Europäischen Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Europäischen Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7261 — Goldman Sachs/Blackstone/Ipreo per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGÏE


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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