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Document C2013/183/16

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6970 — Blackstone/Multi Corporation) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 183 vom 28.6.2013, p. 34–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.6.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 183/34


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6970 — Blackstone/Multi Corporation)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 183/16

1.

Am 20. Juni 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen The Blackstone Group L.P. („Blackstone“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Genossenschaftsanteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Multi Corporation B.V. („Multi“, Niederlande).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Blackstone ist ein weltweit tätiges Finanzinstitut, das Anlagen in alternative Investments verwaltet und Finanzberatungsdienste erbringt,

Multi ist Immobiliengesellschaft, die in mehreren Ländern, vor allem in der Europäischen Union, tätig ist. Hauptgeschäftsbereich des Unternehmens ist die Immobilienentwicklung. Außerdem ist Multi in geringem Umfang in der Vermietung von Gewerbeimmobilien tätig. Das Immobilienportfolio von Multi besteht hauptsächlich aus Einkaufzentren.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6970 — Blackstone/Multi Corporation per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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