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Document C2008/188/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4922 — EMCC) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 188 vom 25.7.2008, p. 57–57 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 188/57


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4922 — EMCC)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 188/08)

1.

Am 16. Juli 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 (1) des Rates bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Energinet.dk („ENDK“, Dänemark), E.ON Netz GmbH („ENE“, Deutschland), Vattenfall Europe Transmission GmbH („VE-T“, Deutschland/Schweden), Nord Pool Spot AS („NPS“, Norwegen) und European Energy Exchange AG („EEX“, Deutschland) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des neugegründeten Gemeinschaftsunternehmen European Market Coupling Company („EMCC“).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

ENDK, ENE und VE-T: Übertragungsnetzbetreiber,

EEX und NPS: Energiebörsen,

EMCC: Engpassmanagement-Dienstleistungen für grenzüberschreitende Stromübertragungsnetze durch Marktkopplung.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4922 — EMCC per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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