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Dokuments C2006/128/04

Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

ABl. C 128 vom 1.6.2006., 15.–17. lpp. (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

1.6.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 128/15


Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2006/C 128/04)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

Antrag auf Eintragung nach Artikel 5 und Artikel 17 Abs. 2

„AZEITE DO ALENTEJO INTERIOR“

EG-Nr. PT/0234/16.05.2002

g.U. ( X ) g.g.A. ( )

Diese Zusammenfassung wurde zu Informationszwecken erstellt. Die vollständige Fassung mit den Einzelheiten der Spezifikation steht für Interessenten bei den zuständigen einzelstaatlichen Stellen (s. Nr. 1) und bei der Europäischen Kommission (1) zur Verfügung.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

Name:

Instituto de Desenvolvimento Rural e Hidráulica

Anschrift:

Av. Afonso Costa, n.o 3 — P-1949-002 Lisboa

Tel.:

(351) 218 44 22 00

Fax:

(351) 218 44 22 02

E-Mail:

idrha@idrha.min-agricultura.pt

2.   Vereinigung:

Name:

UCAAI — União das Cooperativas Agrícolas do Alentejo Interior

Anschrift:

Rua 5 de Outubro, 7 — P-7595 Torrão

Tel.:

(351) 265 66 92 52

Fax:

(351) 265 66 92 52

E-Mail:

azeites_alentejo_interior@iol.pt

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter ( X ) andere: ( )

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 1.5: Fette (Butter, Margarine, Öle usw.). Natives Olivenöl und natives Olivenöl extra

4.   Spezifikation

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Abs. 2)

4.1   Name: „AZEITE DO ALENTEJO INTERIOR“

4.2   Beschreibung: Natives Olivenöl und natives Olivenöl extra, das mittels mechanischer Verfahren aus den Früchten der Olea europea sativa Hoffg Link, namentlich den Sorten Galega Vulgar (mindestens 60 %), Cordovil de Serpa und/oder Cobrançosa (höchstens 40 %) gewonnen wird. Mit Ausnahme von Picual und Maçanilha, die grundsätzlich ausgeschlossen sind, sind andere Sorten bis zu einem Anteil von 5 % zulässig. Farbe goldgelb oder gelblich-grün, zartes Aroma reifer und/oder grüner Ölfrüchte sowie anderer Früchte, insbesondere Apfel und/oder Feige, stark süße Note. Punktzahl „Panel-Test“ — mind. 6,5. Chemische Eigenschaften: Extinktionskoeffizient K 232 — max. 2,40; K270 — max. 0,20 und Delta K — max. 0,00. Wachse max. 200 mg/kg, Sterine (%): Cholesterin — max. 0,3; Brassicasterin — max. 0,1; Campesterin — max. 3,5; Stigmasterin — weniger als Campesterin; Beta-Sitosterin — mind. 93,0; Delta-7-Stigmasterin — max. 0,5. Gesamtsteringehalt mind. 1 600 mg/kg; Erythrodiol + Uvaol (%): max. 4,5; Gesamtgehalt an Fettsäuren (%): C14:0 — max. 0,03; C16:0 — 14,0 bis 20,0; C16:1 — 2,0 bis 3,0; C18:0 — 1,5 bis 2,5; C18:1 — mind. 70,0; C18:2 — 4,0 bis 7,0; C18:3 — max. 1,0. Transfettsäuren (%): trans-Ölsäureisomere — max. 0,03; trans-Linolsäureisomere + trans-Linolensäureisomere — max. 0,03.

4.3   Geografisches Gebiet: Das geografische Gebiet für die Produktion, Verarbeitung und Abfüllung liegt im Herzen des Alentejo, das üblicherweise als Alentejo Interior bezeichnet wird, und ist durch die natürlichen Gegebenheiten auf das Gesamtgebiet der Kreise Portel, Vidigueira, Cuba, Alvito, Viana do Alentejo, Ferreira do Alentejo und Beja beschränkt, sowie auf die Gemeinden Aljustrel, S. João de Negrilhos und Ervidel im Kreis Aljustrel, Entradas im Kreis Castro Verde, Alcaria Ruiva im Kreis Mértola und Torrão im Kreis Alcácer do Sal.

4.4   Ursprungsnachweis: Neben den reinen Produkteigenschaften steht ein Rückverfolgungssystem zur Verfügung. Die landwirtschaftlichen sowie die Verarbeitungs- und Abfüllbetriebe müssen nach Begutachtung durch das OPC vom Erzeugerverband zugelassen und in dem zuvor genannten geografischen Gebiet ansässig sein. Der gesamte Herstellungsprozess vom landwirtschaftlichen Erzeugungsbetrieb bis zur Verkaufsstätte unterliegt einem strengen Kontrollsystem, durch welches sichergestellt wird, dass sämtliche Voraussetzungen hinsichtlich landwirtschaftlicher Methoden, Transport, Verarbeitung und Abfüllung erfüllt werden.

Die Bezeichnung „g. U.“ darf nur auf Verpackungen von nativem Olivenöl und nativem Olivenöl extra geführt werden, das die beschriebene Zusammensetzung aufweist und einen kontrollierten Herstellungsprozess durchlaufen hat.

Das Konformitätszeichen ist nummeriert um eine vollständige Rückverfolgbarkeit bis zum landwirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten. Der Herkunftsnachweis kann jederzeit und über die gesamte Produktionskette hinweg erbracht werden.

4.5   Herstellungsverfahren: Die aus den eingetragenen Olivenhainen stammenden Oliven werden in den genannten Sorten und Mengen in ausreichendem Reifestadium gepflückt und von anderen Oliven getrennt. Sie werden zu den Verarbeitungsbetrieben transportiert, wo sie verlesen, gewaschen, vermahlen, geschlagen und gepresst oder zentrifugiert werden. Nach der Dekantierung wird das gewonnene Öl bis zur Abfüllung in geeigneten Behältern eingelagert. Alle Anforderungen der guten landwirtschaftlichen Praxis werden bei der Ölgewinnung erfüllt, insbesondere hinsichtlich Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zur Schädlingsbekämpfung, Erntebestimmungen, Art und Zeitpunkt des Transports vom Ernteort zur Ölmühle, Lagerung der Oliven in den Ölmühlen sowie maximal zulässigem Zeitraum zwischen der Ernte und dem Vermahlen und Schlagen der Olivenmasse. Nicht erlaubt ist die Ölgewinnung aus zweiter Pressung; Enzyme oder Talk werden nicht verwendet. Die nativen Olivenöle und nativen Olivenöle extra werden in geeignete Behälter abgefüllt und entsprechend gekennzeichnet. All diese Vorgänge finden im genannten geografischen Gebiet statt, da es sich bei Olivenöl um ein mischbares Erzeugnis handelt und eine nachträgliche Trennung oder Unterscheidung nicht möglich ist. Hiermit liegt ein geeignetes Kontrollsystem vor, das eine lückenlose Rückverfolgbarkeit ermöglicht und dem Verbraucher Ursprung und Echtheit des Produktes gewährleistet.

4.6   Zusammenhang mit dem geographischen Gebiet: Die Herstellung von Olivenöl ist eng mit dem Alentejo Interior verbunden. In dieser Region finden sich die klimatischen Bedingungen und Böden, die für das Wachstum von Olivenbäumen und für die Gewinnung jener Oliven notwendig sind, die sich zur Herstellung von nativen Olivenölen und nativen Olivenölen extra eignen. Dementsprechend wurden im Laufe der Jahre geeignete Sorten ausgelesen und jene ausgeschlossen, deren Geruch und Geschmack von dem der typischen, fruchtigen Öle der Region abweichen. Die uneingeschränkte Anwendung der guten landwirtschaftlichen Praxis ist eine Konstante. Neben der geschichtlichen und sozio-kulturellen Bindung des Erzeugnisses an die Region, die sich in unzähligen Denkmälern (einige davon aus Römerzeiten), Volksliedern, speziell angefertigtem Gerät, regionalen Ortsnamen, der Gastronomie, Familiennamen sowie literarischen und wissenschaftlichen Verweisen widerspiegelt, weist das Olivenöl des Alentejo Interior ein unverkennbares chemisches und sensorisches Profil auf. Obwohl die verwendeten Sorten nicht ausschließlich in dieser Region vorzufinden sind, sind die prozentuale Zusammensetzung der Olivenhaine sowie das ökologische System maßgebend für die Gewinnung von Olivenöl mit den beschriebenen Eigenschaften.

4.7   Kontrollstelle:

Name:

Certialentejo — Certificação de Produtos Agrícolas, LDA

Anschrift:

Av. General Humberto Delgado, 34 — 1.a Esq — P-7000–900 Évora

Tel.:

(351) 266 76 95 64/5

Fax:

(351) 266 76 95 66

E-Mail:

geral@certialentejo.pt

4.8   Etikettierung: Auf dem Etikett unbedingt aufgeführt sein müssen „Azeite do Alentejo Interior — Geschützte Ursprungsbezeichnung“ und das entsprechende Logo der Gemeinschaft, nach Eintragung in das Gemeinschaftsregister. Außerdem enthält das Etikett die Zertifizierungsmarke, die den Namen des Erzeugnisses und die entsprechende Bezeichnung, den Namen der Kontrolleinrichtung und die Seriennummer (einen numerischen oder alphanumerischen Code, der die Rückverfolgung des Erzeugnisses erlaubt) umfassen muss.

4.9   Einzelstaatliche Vorschriften: —


(1)  Europäische Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Referat Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse, B-1049 Brüssel.


Augša