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Document C2006/117/04

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4180 — Gaz de France/Suez) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 117 vom 18.5.2006, p. 13–13 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

18.5.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 117/13


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4180 — Gaz de France/Suez)

(2006/C 117/04)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 10. Mai 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmensgruppe Gaz de France („GDF“, Frankreich) fusioniert im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Ratsverordnung mit der Unternehmensgruppe Suez („Suez“, Frankreich) durch den Austausch von Aktien.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

GDF: auf allen Ebenen der Gasbranche, in Stromerzeugung, Stromeinzelhandel und Energiedienstleistungen;

Suez: in Gas- und Strombranche, Energiedienstleistungen sowie Wasser- und Umweltdienstleistungen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4180 — Gaz de France/Suez, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Merger Registry

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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