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Document 62015TN0706

Rechtssache T-706/15: Klage, eingereicht am 2. Dezember 2015 — Makhlouf/Rat

ABl. C 38 vom 1.2.2016, p. 73–73 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 38/73


Klage, eingereicht am 2. Dezember 2015 — Makhlouf/Rat

(Rechtssache T-706/15)

(2016/C 038/98)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Ehab Makhlouf (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

seine Klage für zulässig und begründet zu erklären;

infolgedessen die Europäische Union zu verurteilen, den gesamten von ihm erlittenen Schaden zu einem Betrag zu ersetzen, den das Gericht nach billigem Ermessen festsetzen wird;

dem Rat der Europäischen Union die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger einen einzigen Klagegrund geltend, der auf dem Schaden beruht, den der Kläger erlitten haben soll und für den der Rat der Europäischen Union haftbar sei. Der geltend gemachte Klagegrund ist dreigeteilt.

Erster Teil: Unrechtmäßigkeit der Handlungen des Rates, da zum einen die restriktiven Maßnahmen ungerechtfertigt und unverhältnismäßig seien und zum anderen das Recht des Klägers auf eine ordnungsgemäße Verwaltung und sein Recht auf Schutz des guten Rufes sowie sein Eigentumsrecht verletzten;

Zweiter Teil: Immaterieller Schaden, den der Kläger durch seine Aufnahme in die Liste der von den Sanktionen gegen Syrien erfassten Personen und Organisationen erlitten haben soll.

Dritter Teil: Verschuldensunabhängige Haftung der Europäischen Union, da die gegen den Kläger erlassenen Maßnahmen in ungewöhnlicher Weise seine Grundrechte beschnitten.


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