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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 62014TN0594

Rechtssache T-594/14: Klage, eingereicht am 11. August 2014 — Makhlouf/Rat

ABl. C 361 vom 13.10.2014, S. 17-18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 361/17


Klage, eingereicht am 11. August 2014 — Makhlouf/Rat

(Rechtssache T-594/14)

2014/C 361/24

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Rami Makhlouf (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Ruchat und C. Cornet d’Elzius)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

seine Klage für zulässig und begründet zu erklären;

demzufolge die Europäische Union zu verurteilen, dem Kläger dem gesamten ihm entstandenen Schaden in Höhe von 5 00  000 Euro zu ersetzen;

hilfsweise, die Bestellung eines Sachverständigen anzuordnen, um den Umfang des dem Kläger entstandenen Schadens zu bestimmen;

dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-592/14, Makhlouf/Rat, geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.


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