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Document 62014CN0479
Case C-479/14: Request for a preliminary ruling from the Finanzgericht Düsseldorf (Germany) lodged on 28 October 2014 — Sabine Hünnebeck v Finanzamt Krefeld
Rechtssache C-479/14: Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 28. Oktober 2014 — Sabine Hünnebeck gegen Finanzamt Krefeld
Rechtssache C-479/14: Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 28. Oktober 2014 — Sabine Hünnebeck gegen Finanzamt Krefeld
ABl. C 34 vom 2.2.2015, pp. 3–4
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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2.2.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 34/3 |
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 28. Oktober 2014 — Sabine Hünnebeck gegen Finanzamt Krefeld
(Rechtssache C-479/14)
(2015/C 034/03)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Finanzgericht Düsseldorf
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Sabine Hünnebeck
Beklagter: Finanzamt Krefeld
Vorlagefrage
Ist Art. 63 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 65 AEUV dahin auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaats, die hinsichtlich der Berechnung der Schenkungsteuer vorsieht, dass der Freibetrag auf die Steuerbemessungsgrundlage im Fall der Schenkung eines im Inland belegenen Grundstücks dann, wenn Schenker und Schenkungsempfänger zur Zeit der Ausführung der Schenkung ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat hatten, niedriger ist als der Freibetrag, der zur Anwendung gekommen wäre, wenn zumindest einer von ihnen zu diesem Zeitpunkt seinen Wohnsitz im erstgenannten Mitgliedstaat gehabt hätte, auch dann entgegensteht, wenn eine andere Regelung des Mitgliedstaats vorsieht, dass auf Antrag des Schenkungsempfängers der höhere Freibetrag — unter Einbeziehung aller von dem Schenker anfallenden Erwerbe zehn Jahre vor und zehn Jahre nach der Ausführung der Schenkung — zur Anwendung kommt?