Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62013TA0295

Rechtssache T-295/13: Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 2015 — Italien/Kommission (Sprachenregelung — Berichtigungen von Bekanntmachungen allgemeiner Auswahlverfahren für die Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe Administration — Neue Auswahlverfahren — Wahl der zweiten von drei Sprachen — Verordnung Nr. 1 — Art. 1d Abs. 1, Art. 27 und Art. 28 Buchst. f des Statuts — Grundsatz der Nichtdiskriminierung — Verhältnismäßigkeit)

ABl. C 59 vom 15.2.2016, pp. 14–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 59/14


Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 2015 — Italien/Kommission

(Rechtssache T-295/13) (1)

((Sprachenregelung - Berichtigungen von Bekanntmachungen allgemeiner Auswahlverfahren für die Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe Administration - Neue Auswahlverfahren - Wahl der zweiten von drei Sprachen - Verordnung Nr. 1 - Art. 1d Abs. 1, Art. 27 und Art. 28 Buchst. f des Statuts - Grundsatz der Nichtdiskriminierung - Verhältnismäßigkeit))

(2016/C 059/14)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. Palmieri, im Beistand von P. Gentili und S. Fiorentino, Avvocati dello Stato)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall, B. Eggers und G. Gattinara)

Streithelfer zur Unterstützung der Klägerin: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: J. García-Valdecasas Dorrego, Abogado del Estado)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Berichtigung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/177/10 zur Bildung einer Einstellungsreserveliste für Beamte der Funktionsgruppe Administration in den Fachgebieten Europäische öffentliche Verwaltung, Recht, Wirtschaft, Audit und Informations- und Kommunikationstechnologien (ABl. 2013, C 82 A, S. 1) sowie der Berichtigung der Bekanntmachungen der allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AD/178/10 und EPSO/AD/179/10 zur Bildung von Einstellungsreservelisten für Beamte der Funktionsgruppe Administration in den jeweiligen Fachgebieten Bibliothekswesen, Informationswissenschaften und audiovisuelle Medien (ABl. 2013, C 82 A, S. 6)

Tenor

1.

Die im Amtsblatt der Europäischen Union vom 21. März 2013 veröffentlichte Berichtigung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/177/10 zur Bildung einer Einstellungsreserveliste für Beamte der Funktionsgruppe Administration in den Fachgebieten Europäische öffentliche Verwaltung, Recht, Wirtschaft, Audit und Informations- und Kommunikationstechnologien sowie die im Amtsblatt der Europäischen Union vom 21. März 2013 veröffentlichte Berichtigung der Bekanntmachungen der allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AD/178/10 und EPSO/AD/179/10 zur Bildung von Einstellungsreservelisten für Beamte der Funktionsgruppe Administration in den jeweiligen Fachgebieten Bibliothekswesen, Informationswissenschaften und audiovisuelle Medien — so wie ihre Natur und ihr Inhalt in den Rn. 68 bis 70 des vorliegenden Urteils festgestellt worden sind — werden für nichtig erklärt.

2.

Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Italienischen Republik.

3.

Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten im Zusammenhang mit der Streithilfe.


(1)  ABl. C 207 vom 20.7.2013.


Top