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Dokuments 62012CA0082

Rechtssache C-82/12: Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 27. Februar 2014 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Cataluña — Spanien) — Transportes Jordi Besora SL/Generalitat de Catalunya (Indirekte Steuern — Verbrauchsteuern — Richtlinie 92/12/EWG — Art. 3 Abs. 2 — Mineralöle — Steuer auf den Einzelhandelsverkauf — Begriff „besondere Zielsetzung“  — Übertragung von Zuständigkeiten auf die Autonomen Gemeinschaften — Finanzierung — Im Voraus festgelegte Verwendung — Ausgaben für die Gesundheitsversorgung und die Umwelt)

ABl. C 112 vom 14.4.2014., 3.–3. lpp. (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.4.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 112/3


Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 27. Februar 2014 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Cataluña — Spanien) — Transportes Jordi Besora SL/Generalitat de Catalunya

(Rechtssache C-82/12) (1)

((Indirekte Steuern - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG - Art. 3 Abs. 2 - Mineralöle - Steuer auf den Einzelhandelsverkauf - Begriff „besondere Zielsetzung“ - Übertragung von Zuständigkeiten auf die Autonomen Gemeinschaften - Finanzierung - Im Voraus festgelegte Verwendung - Ausgaben für die Gesundheitsversorgung und die Umwelt))

2014/C 112/03

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Superior de Justicia de Cataluña

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Transportes Jordi Besora SL

Beklagter: Generalitat de Catalunya

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen — Tribunal Superior de Justicia de Cataluña — Auslegung des Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (ABl. L 76, S. 1) — Mineralöle — Besondere Steuer auf den Einzelhandelsverkauf bestimmter Mineralöle — Andere indirekte Steuern als Verbrauchsteuern mit besonderer Zielsetzung — Steuer mit besonderer Zielsetzung, die durch eine andere harmonisierte Steuer verwirklicht werden kann — Steuer, die gleichzeitig mit der Übertragung bestimmter Zuständigkeiten auf die Regionen eingeführt worden ist und zum Teil dazu dient, die aus der Übertragung der neuen Zuständigkeiten resultierenden Kosten der Regionen zu bestreiten — Rein budgetäre Zielsetzung

Tenor

Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, durch die eine Steuer auf den Einzelhandelsverkauf von Mineralölen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Steuer auf den Einzelhandelsverkauf bestimmter Mineralöle (Impuesto sobre las Ventas Minoristas de Determinados Hidrocarburos) eingeführt wird, denn bei einer solchen Steuer kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie eine besondere Zielsetzung im Sinne dieser Bestimmung verfolgt, da diese Steuer, die dazu bestimmt ist, die Ausübung der Zuständigkeiten der betroffenen Gebietskörperschaften im Gesundheits- und im Umweltbereich zu finanzieren, nicht selbst darauf gerichtet ist, den Gesundheits- und den Umweltschutz zu gewährleisten.


(1)  ABl. C 138 vom 12. 5. 2012.


Augša