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Dokuments 52015XX0501(01)
Opinion of the Advisory Committee on mergers given at its meeting of 29 September 2014 regarding a draft decision relating to Case M.7000 — Liberty Global/Ziggo — Rapporteur: Hungary
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen aus der Sitzung vom 29. September 2014 zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache M.7000 — Liberty Global/Ziggo — Berichterstatter: Ungarn
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen aus der Sitzung vom 29. September 2014 zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache M.7000 — Liberty Global/Ziggo — Berichterstatter: Ungarn
ABl. C 145 vom 1.5.2015., 3.–4. lpp.
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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1.5.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 145/3 |
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen aus der Sitzung vom 29. September 2014 zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache M.7000 — Liberty Global/Ziggo
Berichterstatter: Ungarn
(2015/C 145/04)
Zusammenschluss
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1. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass es sich bei dem angemeldeten Vorhaben um einen Zusammenschluss im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates handelt. |
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2. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass das angemeldete Vorhaben nach Artikel 1 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung unionsweite Bedeutung hat. |
Relevante Märkte
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3. |
Der Beratende Ausschuss stimmt der von der Kommission im Beschlussentwurf vorgenommenen Abgrenzung der sachlich und räumlich relevanten Märkte zu. |
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4. |
Der Beratende Ausschusses teilt insbesondere die Auffassung der Kommission, dass zum Zwecke der Prüfung des Vorhabens zwischen den folgenden Märkten unterschieden werden sollte:
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Wettbewerbsrechtliche Würdigung
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5. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der geplante Zusammenschluss Anlass zu Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem gesamten Binnenmarkt oder einem wesentlichen Teil desselben gibt. Dabei geht es um
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6. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass nicht abschließend festgestellt werden muss, ob der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb bei niederländischsprachigen Pay-TV-Inhalten des ersten und zweiten Ausstrahlungsfensters, bei konkurrierenden Spartenprogrammen oder beim Internetzugang in den Niederlanden erheblich beeinträchtigen würde, da die Verpflichtungsangebote des Anmelders diesbezüglich auch alle potenziellen Bedenken ausräumen. |
Abhilfemaßnahmen
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7. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die Verpflichtungsangebote ausreichen, um die Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des geplanten Zusammenschlusses mit dem gesamten Binnenmarkt oder einem wesentlichen Teil desselben auszuräumen. Dabei geht es um
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8. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der angemeldete Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb im gesamten Binnenmarkt oder in einem wesentlichen Teil desselben voraussichtlich nicht erheblich beeinträchtigen wird, sofern die von den beteiligten Unternehmen eingegangenen Verpflichtungen alle uneingeschränkt erfüllt werden. |
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9. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der geplante Zusammenschluss nach Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 8 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt werden sollte. |