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Dokuments 52015XC0227(02)
Publication of an amendment application pursuant to Article 50(2)(a) of Regulation (EU) No 1151/2012 of the European Parliament and of the Council on quality schemes for agricultural products and foodstuffs
Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
ABl. C 70 vom 27.2.2015., 10.–15. lpp.
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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27.2.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 70/10 |
Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
(2015/C 70/07)
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates Einspruch gegen den Änderungsantrag zu erheben (1).
ÄNDERUNGSANTRAG
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (2)
ÄNDERUNGSANTRAG GEMÄSS ARTIKEL 9
„IDIAZABAL“
EG-Nr.: ES-PDO-0217-01160 — 20.9.2013
g. g. A. ( ) g. U. ( X )
1. Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht
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2. Art der Änderung(en)
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3. Änderung(en)
3.1. Name des Erzeugnisses
Das Akzentzeichen auf dem zweiten „a“ des Wortes „Idiazabal“ wird gestrichen, um die Schreibweise an die offizielle Ortsbezeichnung anzugleichen. „Idiazabal“ ist ein baskisches Wort und das Baskische verwendet keine Akzentzeichen.
3.2. Beschreibung des Erzeugnisses
Das zulässige Höchstgewicht der Käselaibe wird von 3 kg auf 3,5 kg erhöht. Das Mindestgewicht beträgt weiterhin 1 kg, doch gibt es nun bei diesem Wert einen Toleranzbereich von ± 10 %. Die vorgeschriebene Höhe beträgt weiterhin 8 bis 12 cm, doch wird nun sowohl bei der Ober- als auch bei der Untergrenze eine Abweichung ± 0,5 cm zugelassen.
Die Notwendigkeit, das Höchstgewicht des Erzeugnisses zu erhöhen und Toleranzbereiche bei der Höhe und beim Mindestgewicht zuzulassen, ergab sich aus dem traditionellen Herstellungsverfahren des Käses. Insbesondere erfolgen die Bruchbearbeitung, das anschließende Zerteilen des Bruchs für das Einfüllen in die Formen und das Verdichten vor dem Pressen zur Gänze händisch, sodass das Endgewicht und die endgültige Höhe des Erzeugnisses schwer vorhersehbar sind.
Außerdem können sich das Gewicht und die Höhe während der Reifung des Käses verringern.
Neu ist eine genaue organoleptische Beschreibung des Aussehens, der Textur und des Geruchs- und Geschmacksbouquets des Erzeugnisses.
3.3. Ursprungsnachweis
In dieser Rubrik werden die Elemente, die beweisen, dass der Käse aus dem Erzeugungsgebiet stammt, genauer beschrieben. In Punkt 1 werden das System zur Erfassung der Wirtschaftsbeteiligten sowie die Voraussetzungen beschrieben, die alle an der Herstellung des „Idiazabal“ Beteiligten (Tierhaltungsbetriebe, Milchsammelstellen und Käsereien) erfüllen müssen. In Punkt 2 wird das System der Rückverfolgbarkeit behandelt, das den Ursprung des Erzeugnisses garantiert, von der Milcherzeugung bis zur Reifung des Käses.
3.4. Herstellungsverfahren
Der Rohstoff, aus dem der „Idiazabal“ hergestellt wird, ist die völlig unbehandelte Rohmilch von Latxa- und Carranzana-Schafen. Die Standardisierung oder Veränderung der Zusammensetzung des Rohstoffs wurde bei der Herstellung des „Idiazabal“ nie praktiziert, da jedoch aufgrund der technologischen Entwicklungen in der Milchwirtschaft solche Verfahren immer mehr Verbreitung finden, wurde in der Spezifikation festgehalten, dass sie unzulässig sind. Um die Qualität des Erzeugnisses und seinen natürlichen Charakter zu erhalten, wurde auch die Verwendung jedweder Zusätze, außer Milchfermenten, Lysozym, Lab und Salz, untersagt.
Beim Herstellungsverfahren des Käses wurde der Schritt des Abtrennens der Molke und des Erwärmens des Bruchs klar festgelegt, die Angaben zur Dauer dieser Vorgänge wurden jedoch gestrichen, da es sich nur um reine Richtwerte handeln könnte. Aus demselben Grund wurden die Angaben zur Dauer des Pressens und zum Mindest- bzw. Höchstdruck gestrichen. Diese Werte können nicht allgemein definiert werden, da sie von verschiedenen Faktoren abhängen, wie etwa von den Merkmalen der Presse, der Laibgröße, der Raumtemperatur und dem pH-Wert des Käses zum Zeitpunkt des Pressens.
Im Einklang mit den Beschränkungen für die Verwendung von Zusätzen wird angegeben, dass zum Salzen nur normales Speisesalz verwendet werden darf. Im Sinne der Erhaltung des natürlichen Charakters des Erzeugnisses dürfen also keine Zusätze verwendet werden, die zur Konservierung der Lake beitragen.
Im Laufe der Zeit und dank einer besseren Erforschung der Käsereipraxis hat sich gezeigt, dass es abträglich sein kann, konkrete Vorschriften für das Abtrocknen zu machen. Ob die Laibe abtrocknen müssen oder ein einfaches „Abtropfen“ genügt, wie lange das Abtrocknen gegebenenfalls dauert und bei welcher Temperatur und Feuchtigkeit es erfolgen soll, hängt von vielen Faktoren ab, etwa von der Jahreszeit, der Presstemperatur, der Käseladung in den Kammern usw. Daher wurde das Abtrocknen aus den charakteristischen Herstellungsschritten des Erzeugnisses gestrichen.
Die größere Erfahrung mit der Verwendung von Reifekammern (bei der Abfassung der ursprünglichen Spezifikation waren diese noch sehr neu) ließ den Schluss zu, dass die Bandbreite für die Temperatur und Feuchtigkeit in den Räumlichkeiten und Kammern zu streng und unnötig restriktiv war. Daher wurde die Bandbreite der relativen Feuchtigkeit auf 80 % bis 95 % und die der Temperatur auf 8 °C bis 14 °C erweitert.
Falls geräuchert wird, darf nur Rauch verwendet werden, der durch das Verbrennen von naturbelassenem Holz erzeugt wurde. Das schließt z. B. die Verwendung von mit Firnissen behandeltem Holz aus, das den Käse gesundheitlich bedenklich machen könnte.
3.5. Etikettierung
Die Merkmale der Handelsetiketten und der Kontrolletiketten, mit denen sowohl die ganzen Laibe als auch Portionspackungen gekennzeichnet werden müssen, werden genauer beschrieben. Hinzu kommt ein weiteres Element, das die Echtheit und korrekte Kennzeichnung des Käses gewährleistet: eine Käsemarke aus Kasein, die mit einer fortlaufenden Einzelnummer für jeden Käselaib versehen ist.
Einzelstaatliche Vorschriften:
Im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 wird diese Rubrik aus der Spezifikation gestrichen.
3.6. Sonstiges
Spezifiziert wird, dass das Zerteilen und Verpacken aus Gründen der Qualitätssicherung und Rückverfolgbarkeit im Ursprungsgebiet zu erfolgen hat, wie in Rubrik 3 Punkt 6 beschrieben.
Des Weiteren werden die folgenden Fehler, die in der ursprünglichen Spezifikation der g. U. enthalten waren, berichtigt:
In der Rubrik über das geografische Gebiet wird ein Fehler bei der Angabe der Koordinaten in Bezug auf den Nullmeridian berichtigt. Das geografische Gebiet, in dem die Erzeugung und Verarbeitung erfolgen, liegt zwischen den nördlichen Breitengraden 43° 27′ N und 41° 54′ N sowie zwischen den westlichen Längengraden 1° 05′ W und 3° 37′ W. In der ursprünglichen Spezifikation war irrtümlich von östlicher Länge die Rede.
Im letzten Satz von Punkt 2 Buchstabe c der Rubrik über den Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet fehlte das Wort „Latxa“. Nunmehr lautet dieser Satz wie folgt: „Mediterranes Binnenklima gibt es in den Gebieten Rioja Alavesa und Ribera Navarra, wo die Haltung von Latxa-Schafen wenig verbreitet ist.“
Des Weiteren wird das Wort „Lacha“, mit dem in der alten Spezifikation eine der beiden Schafrassen, die den Rohstoff liefern, bezeichnet wurde, durch das Wort „Latxa“ ersetzt. Das aus dem Baskischen stammende Wort „Latxa“ ist nämlich der offizielle Name dieser Schafrasse nach dem spanischen Viehrassenkatalog, dem Catálogo Oficial de Razas de Ganado de España (anexo I del Real Decreto 2129/2008 de 26 de diciembrede 2008, por el que se establece el Programa nacional de conservación, mejora y fomento de las razas ganaderas).
Rubrik F der Spezifikation mit dem Titel „Mit der Kontrolle der Einhaltung der Spezifikation betraute Behörden und Stellen“
soll nun lauten wie folgt:
„Die Überprüfung der Einhaltung der Produktspezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung ‚Idiazabal‘ obliegt der Dirección General de la Industria Alimentaria del Ministerio de Agricultura, Alimentación y Medio Ambiente.“
Begründung: Die Zuständigkeit für die Überprüfung wurde der Abteilung Lebensmittelindustrie des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt übertragen.
EINZIGES DOKUMENT
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (3)
„IDIAZABAL“
EG-Nr.: ES-PDO-0217-01160 — 20.9.2013
g. g. A. ( ) g. U. ( X )
1. Name
„Idiazabal“
2. Mitgliedstaat oder Drittland
Spanien
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels
3.1. Erzeugnisart
Klasse 1.3: Käse
3.2. Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt
Der „Idiazabal“ ist ein Hartkäse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen, der ausschließlich aus der Rohmilch von Latxa- und Carranzana-Schafen hergestellt und dessen Bruch nicht gebrannt wird; sein Gewicht beträgt mindestens 1 kg ± 10 %, seine Höhe 8 bis 12 cm ± 0,5 cm und sein Durchmesser 10 bis 30 cm; er kann auch geräuchert sein.
Der Laib ist zylinderförmig, hat eine harte, glatte Rinde von blassgelber Farbe oder von dunkelbrauner Farbe, wenn es sich um geräucherten Käse handelt. Der Anschnitt (Farbe und Löcher des Teiges) ist homogen, elfenbeinfarben bis strohgelb, mit wenigen kleinen Löchern von unregelmäßiger Form. Die Textur ist leicht elastisch, fest und etwas körnig. Das Geruchs- und Geschmacksbouquet ist von einem starken Geruch nach Schafmilch und Lab geprägt und zeichnet sich durch ausgewogenen Geschmack und ein intensives Aroma mit leicht pikanten, sauren und gegebenenfalls rauchigen Noten aus. Das ausgeprägte Aroma des Käses klingt im Abgang lange nach.
Bezogen auf die Trockenmasse muss der Fettgehalt mindestens 45 % und der Eiweißgehalt mindestens 25 % betragen; der Anteil der Trockenmasse selbst muss mindestens 55 % betragen. Der pH-Wert des Erzeugnisses liegt zwischen 4,9 und 5,5.
3.3. Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)
Rohmilch von Latxa- und Carranzana-Schafen aus dem abgegrenzten geografischen Gebiet.
Der Milch dürfen außer Milchfermenten, Lysozym, Lab und Salz keinerlei Substanzen beigefügt werden.
3.4. Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)
Die Latxa- und Carranzana-Schafe werden üblicherweise fast das ganze Jahr auf der Weide gehalten, wobei die Herden im Allgemeinen je nach Jahreszeit zwischen den Tälern und den Gebirgshöhen wechseln. Da sie praktisch die ganze Zeit in der freien Natur leben, beruht ihre Ernährung auf der natürlichen Vegetation der Wälder und Talweiden im Winter und der Almen im Sommer. Wenn das Weiden schwierig ist oder aufgrund bestimmter physiologischer Umstände (Laktation) erhöhter Bedarf besteht, kann zugefüttert werden.
3.5. Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen
Sowohl die Erzeugung der Milch als auch die Herstellung und Reifung des Käses müssen im abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen, sodass alle Produktionsschritte in dem Gebiet stattfinden.
3.6. Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.
Der „Idiazabal“ kann als ganzer Laib oder in Form von Laibsegmenten (Portionen) zum Kauf angeboten werden.
Das Verpacken des „Idiazabal“ oder gegebenenfalls der Portionen darf erst nach der 60-tägigen Mindestreifezeit des Käses erfolgen.
Sofern es nicht im Einzelhandel geschieht, muss der Käse aus den folgenden beiden Gründen im abgegrenzten geografischen Gebiet zerteilt und verpackt werden:
Erstens bedeutet das Zerteilen, dass mindestens zwei Flächen der Segmente keine schützende Rinde aufweisen. Wenn der Käse portioniert angeboten wird, sollte daher möglichst wenig Zeit zwischen dem Zerteilen und dem Verpacken der Segmente vergehen, um die Erhaltung der charakteristischen organoleptischen Eigenschaften des „Idiazabal“ zu gewährleisten.
Zweitens können durch das Zerteilen auch die Echtheits- und Ursprungskennzeichen des Erzeugnisses verloren gehen oder unlesbar werden. Um die Echtheit des portionierten Erzeugnisses zu gewährleisten, muss es daher im Ursprungsgebiet zerteilt und verpackt werden.
3.7. Besondere Vorschriften für die Etikettierung
„Idiazabal“-Käse muss in jedem Fall die folgenden drei Erkennungszeichen aufweisen:
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Eine fortlaufend nummerierte Käsemarke aus Kasein, die von der Kontrollstelle zur Verfügung gestellt wird und die in der Phase des Formens oder Pressens angebracht werden muss; |
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die Handelsetiketten, mit denen der Käse vertrieben wird, müssen den Namen und das Logo der geschützten Ursprungsbezeichnung enthalten; |
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die Kennzeichnung der Käselaibe und -segmente muss im Ursprungsgebiet in der eingetragenen Käserei angebracht werden, in der der Käse im Einklang mit den einzelstaatlichen Vorschriften erzeugt wurde und gereift ist; |
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die Käselaibe müssen mit einer Kontrolletikette versehen sein, die eine fortlaufende Einzelnummer sowie einen Code für die Größe und die Darbietungsform des betreffenden Käses trägt. Dieses Kontrolletikett enthält das Wort „Idiazabal“ und das Logo der Ursprungsbezeichnung. Die Kontrolletiketten werden von der Kontrollstelle ausgegeben und kontrolliert und stehen allen Wirtschaftsbeteiligten, die sie anfordern und die Spezifikation erfüllen, unterschiedslos zur Verfügung. |
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets
Das geografische Gebiet umfasst die natürlichen Verbreitungsgebiete der Latxa- und Carranzana-Schafe in Álava, Vizcaya, Guipúzcoa und Navarra, mit Ausnahme der Gemeinden im Valle del Roncal. Es liegt im Norden der Iberischen Halbinsel zwischen 43° 27′ N und 41° 54′ N nördlicher Breite sowie zwischen 1° 05′ W und 3° 37′ W westlicher Länge bezogen auf den Nullmeridian.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
5.1. Besonderheit des geografischen Gebiets
Es gibt Hinweise darauf, dass in diesem Gebiet bereits um 2200 v. Chr. Latxa- und Carranzana-Schafe von Hirten gehalten wurden. Durch die Anpassung dieser Rassen an das Gebiet über einen so langen Zeitraum sind für ihre korrekte Entwicklung und Haltung die spezifischen Merkmale des geografischen Gebiets unerlässlich. Das Erzeugungsgebiet ist eine zerklüftete und verzweigte Gebirgslandschaft, deren Unwegsamkeit dazu beigetragen hat, dass sich die traditionelle Weidewirtschaft in vielen Tälern und Bergkämmen gehalten hat. Die Böden, bei denen die Auswaschung durch die Felsbeschaffenheit und mancherorts durch Karbonatböden im Profil gemildert wird, sind nährstoff- und basenreich, sodass sie hervorragende Wiesenböden bilden. Die topografischen Merkmale des Gebiets bewirken ein breites Klimaspektrum, das vom atlantischen Meeresklima bis zum Mittelmeerklima reicht, mit durch die Barrierewirkung der Bergketten verursachten Übergangszonen. Aufgrund der vielfältigen Geländeformen und der reichlichen Niederschläge ist das hydrografische Netz weitläufig und ergiebig, wobei die Entwässerung in zwei Richtungen erfolgt: einerseits zum Golf von Biskaya (dieses Einzugsgebiet umfasst die Provinzen Vizcaya und Guipúzcoa sowie die Täler im Norden der Provinz Álava und der Region Navarra) und andererseits zum Mittelmeer (Álava, der mittlere Teil Navarras und das Gebiet von La Ribera im Süden Navarras). Was die Flora anbelangt, so gibt es viele Naturwiesen und Weiden. Die günstigen Klima- und Bodenbedingungen ließen die für das Meeresklima im Baskenland und im Norden Navarras typischen Pflanzengesellschaften von Hygrophyten und Mesophyten entstehen.
5.2. Besonderheit des Erzeugnisses
Der „Idiazabal“ weist sehr spezifische sensorische Merkmale auf, die sich deutlich von denen anderer Käsesorten unterscheiden. Das Erzeugnis zeichnet sich durch ein breites Bouquet von Geruchs- und Geschmacksnoten aus sowie durch seine teils elastische, teils leicht körnige Textur und die mittlere bis hohe Festigkeit. Der Käse hat einen intensiven und lang anhaltenden Geschmack, der Milch-, Lab- und Röstaromen in vollendeter Ausgewogenheit vereint. Abgerundet wird diese sensorische Basis durch vielfältige Noten, die ihm einen eigenwilligen Charakter verleihen.
5.3. Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g. U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g. g. A.)
Die spezifischen Merkmale der Milchproduktion für die Herstellung des „Idiazabal“ sind im Wesentlichen den für die Milchgewinnung zulässigen Schafrassen (Latxa und Carranzana) zu verdanken. Die Anpassung dieser Schafe an das abgegrenzte geografische Gebiet und die historische Beziehung zwischen Umwelt, Schafen und Hirten schufen eine untrennbare Verbindung, welche die spezifischen Merkmale des „Idiazabal“ weitgehend erklärt. Die Latxa- und die Carranzana-Schafe sind sehr ursprüngliche und ungezähmte Milchschafe, die durch die Hirtenkultur des Baskenlandes, die Topografie und die Umweltmerkmale ihres Verbreitungsgebietes geprägt wurden.
Wenn all diese von der natürlichen Umgebung und jahreszeitlichen Faktoren, von der Weidebeschaffenheit, dem Klima usw. abhängigen Merkmale im „Idiazabal“ direkt zum Ausdruck kommen, so ist dies aber auch darauf zurückzuführen, dass der Käse entsprechend der historischen Tradition im Gebiet aus Rohmilch hergestellt wird, die keiner thermischen Behandlung unterzogen wurde, die ihre Geschmacknoten beseitigen oder abschwächen würde.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation
(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (4))
http://www.magrama.gob.es/es/alimentacion/temas/calidad-agroalimentaria/PLIEGO_incluidas_modif_Idi_v6-5-14_tcm7-326642.pdf
(1) ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.
(2) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.
(3) Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.
(4) Siehe Fußnote 3.