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Document 52015DC0192

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa

/* COM/2015/0192 final */

Brüssel, den 6.5.2015

COM(2015) 192 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa

{SWD(2015) 100 final}


Auszug aus den politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission – Ein neuer Start für Europa: Meine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel (15. Juli 2014)

Priorität Nr. 2: Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

„Ich bin der Überzeugung, dass wir die herausragenden Möglichkeiten der digitalen und keine Grenzen kennenden Technologien viel besser nutzen müssen. Hierfür brauchen wir allerdings den Mut, die bestehenden nationalen Silostrukturen in den Telekommunikationsvorschriften, im Urheberrechts- und Datenschutzrecht, bei der Verwaltung von Funkfrequenzen und in der Anwendung des Wettbewerbsrechts aufzubrechen.

Wenn uns dies gelingt, dann könnten wir dafür sorgen, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger bald in ganz Europa ihre Mobiltelefone benutzen können, ohne zusätzliche Roaminggebühren bezahlen zu müssen. Wir könnten sicherstellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher – unabhängig davon, wo sie sich gerade in Europa befinden und ungeachtet jeglicher Grenzen – jederzeit auf ihren elektronischen Geräten Zugang zu Diensten, Musik, Filmen oder Sportveranstaltungen haben. Wir könnten faire Wettbewerbsbedingungen schaffen, so dass für alle Unternehmen, die ihre Waren und Dienstleistungen in der Europäischen Union anbieten, dieselben Daten- und Verbraucherschutzbestimmungen gelten – und zwar unabhängig davon, wo sich ihr Server befindet. Durch die Schaffung eines vernetzen digitalen Binnenmarkts könnten wir während der Amtszeit der neuen Kommission ein zusätzliches Wachstums von bis zu 250 Mrd. EUR erzielen; dies bedeutet hunderttausende neuer Jobs, insbesondere für junge Arbeitsuchende, und eine lebendige und aktive Wissensgesellschaft.

Damit wir dies erreichen, werde ich in den ersten sechs Monaten meines Mandats ehrgeizige gesetzgeberische Schritte zur Verwirklichung eines solchen vernetzten digitalen Binnenmarkts einleiten. Hierzu zählen insbesondere der rasche Abschluss der Verhandlungen über gemeinsame europäische Datenschutzbestimmungen, mehr Ehrgeiz bei der laufenden Reform unserer Telekommunikationsvorschriften, die Modernisierung des Urheberrechts unter Berücksichtigung der digitalen Revolution und des damit geänderten Verbraucherverhaltens sowie die Modernisierung und Vereinfachung der Verbraucherschutzvorschriften beim Online-Kauf und beim Kauf digitaler Produkte. Dies sollte einhergehen mit entsprechenden Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Kompetenz und des digitalen Lernens in der Gesellschaft und zur Vereinfachung der Gründung innovativer Start-up-Unternehmen. Die Förderung einer stärkeren Inanspruchnahme der digitalen Technologie und der Online-Dienste sollte eine Querschnittsaufgabe werden, die sich auf alle Bereiche der Wirtschaft und des öffentlichen Sektors erstreckt.“

Jean-Claude Juncker

1.Einführung: Warum wir einen digitalen Binnenmarkt brauchen

Das digitale Zeitalter hält mit schnellen Schritten Einzug in die Weltwirtschaft. Die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) ist nicht länger ein besonderer Wirtschaftszweig, sondern die Grundlage aller modernen, innovativen Wirtschaftssysteme. Das Internet und digitale Technologien verändern unsere Arbeitswelt und unser Leben – privat, geschäftlich und im öffentlichen Raum. Sie verbinden alle Bereiche unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft.

Diese Veränderungen vollziehen sich in einer Größenordnung und mit einer Geschwindigkeit, die immense Möglichkeiten für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze bieten. Gleichzeitig stellen sie die öffentliche Verwaltung vor große Herausforderungen, die eines abgestimmten Vorgehens auf EU-Ebene bedürfen. Alle Mitgliedstaaten ringen mit ähnlichen Problemen, allerdings beschränkt auf ihre Landesgrenzen, so dass sie nicht alle Chancen nutzen und nicht alle Herausforderungen dieser Umwälzungen bewältigen können. In vielen Fällen bietet die europäische Ebene den richtigen Bezugsrahmen. Deshalb hat die Europäische Kommission die Errichtung eines digitalen Binnenmarkts zu einer ihrer Prioritäten erhoben.

In einem digitalen Binnenmarkt ist der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet und können Privatpersonen und Unternehmen unter fairen Wettbewerbsbedingungen und auf der Grundlage hoher Verbraucher- und Datenschutzstandards ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit bzw. ihres Wohn- oder Geschäftssitzes nahtlos Online-Aktivitäten nachgehen und Internetanwendungen nutzen. Mit der Vollendung des digitalen Binnenmarkts wird gewährleistet, dass Europa auch in Zukunft zu den Vorreitern der Digitalwirtschaft gehört und den europäischen Unternehmen zur Expansion auf den Weltmärkten verhelfen kann.

Europa hat die Fähigkeiten, um in der globalen digitalen Wirtschaft die Führung zu übernehmen, aber wir schöpfen diese Fähigkeiten gegenwärtig nicht voll aus. Die Entwicklung in der EU wird durch die Fragmentierung der Märkte und durch Barrieren, die es im „analogen“ Binnenmarkt in dieser Weise nicht gibt, gebremst. Die Überwindung dieser Barrieren in Europa könnte mit zusätzlichen 415 Mrd. EUR zum europäischen BIP beitragen. 1 Mithilfe der digitalen Wirtschaft könnten Märkte expandieren, bessere Dienstleistungen zu günstigeren Preisen bereitgestellt sowie mehr Auswahl und neue Beschäftigungsmöglichkeiten geboten werden. Der digitale Binnenmarkt kann Möglichkeiten für Firmengründungen eröffnen und bestehenden Unternehmen in einem Markt mit über 500 Mio. Menschen zu Wachstum und neuen Absatzchancen verhelfen.

In die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt sind Beiträge der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Interessenvertreter sowie die Ergebnisse aus den Dialogen mit diesen Akteuren eingeflossen. Die Strategie ist auf mehrere Jahre angelegt und konzentriert sich auf zentrale, miteinander verknüpfte Maßnahmen, die nur auf EU-Ebene ergriffen werden können. Bei der Auswahl dieser Maßnahmen wurde darauf geachtet, dass sie eine maximale Wirkung entfalten, während der Amtszeit dieser Kommission realisiert werden können und den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung genügen. Jede Maßnahme wird Gegenstand einer angemessenen Konsultation und Folgenabschätzung sein. Die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt ruht auf drei Pfeilern:

·Besserer Online-Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu Waren und Dienstleistungen in ganz Europa – Hierzu müssen rasch die größten Unterschiede zwischen Online- und Offline-Umgebung beseitigt werden, damit grenzüberschreitende Online-Aktivitäten nicht länger behindert werden.

·Schaffung der richtigen Bedingungen für florierende digitale Netze und Dienste – Dies erfordert hochleistungsfähige, sichere, vertrauenswürdige Infrastrukturen sowie Inhaltsdienste, die durch geeignete ordnungspolitische Rahmenbedingungen für Innovationen, Investitionen, fairen Wettbewerb und Chancengleichheit gestützt werden.

·Bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials unserer europäischen digitalen Wirtschaft – Hierzu sind Investitionen in die IKT-Infrastruktur und in Technologien wie Cloud-Computing und Big Data sowie in Forschung und Innovation nötig, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken, aber auch um die öffentlichen Dienste, Inklusion und Kompetenzen zu verbessern.

2.Besserer Online-Zugang für Verbraucher und Unternehmen in ganz Europa

Der digitale Binnenmarkt wird Unternehmen und insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmern neue Wachstumsmöglichkeiten in Europa bieten. Es sind daher sofortige Maßnahmen erforderlich, um die Hindernisse für grenzüberschreitende Online-Aktivitäten, darunter Unterschiede im Vertrags- und Urheberrecht der Mitgliedstaaten, zu beseitigen und den durch die Mehrwertsteuer bedingten Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Um das Vertrauen der Verbraucher in den grenzüberschreitenden Internethandel zu stärken, bedarf es zudem EU-weiter erschwinglicher, leistungsfähiger Paketzustelldienste, die es heute noch nicht gibt. In der Strategie geht es auch um die Festlegung eines geeigneten Rechtsrahmens für den elektronischen Geschäftsverkehr und darum, wie verhindert werden kann, dass Verbraucher und Unternehmen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten über das Internet Waren oder Dienstleistungen kaufen oder auf Inhalte zugreifen wollen, diskriminiert werden. Die Diskriminierung kann in Form einer Beschränkung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des geografischen Standorts geschehen. Eine solche Beschränkung steht im Widerspruch zu den Grundprinzipien der EU.

2.1.Regeln für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel, denen Verbraucher und Unternehmen vertrauen können

Ein Grund, warum Verbraucher und kleinere Unternehmen nicht am grenzüberschreitenden elektronischen Handel teilnehmen, besteht darin, dass diese Transaktionen mitunter komplizierten, undurchsichtigen Regeln unterliegen, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat abweichen können. Angesichts 28 verschiedener nationaler Verbraucherschutz- und Vertragsrechtssysteme zögern Unternehmen, sich in anderen Mitgliedstaaten geschäftlich zu betätigen. Die Verbraucher können dadurch nicht auf das volle Online-Angebot zugreifen, so dass ihnen die konkurrenzfähigsten Angebote entgehen.

·Die Verbraucher in der EU könnten jährlich 11,7 Mrd. EUR einsparen, wenn ihnen beim Online-Kauf ein umfassendes Angebot an Waren und Dienstleistungen aus der EU zur Verfügung stünde.

·61 % der Verbraucher in der EU fühlen sich sicher, wenn sie im Internet bei einem Händler aus ihrem eigenen Mitgliedstaat einkaufen, aber bei Online-Käufen in einem anderen EU-Mitgliedstaat sind es nur 38 %.

·Nur 7 % der KMU sind EU-weit im Online-Handel tätig.

In einem Binnenmarkt sollten Unternehmen ihr Online-Geschäft auf der Grundlage einheitlicher Regeln abwickeln können. Einige verbraucher- und vertragsrechtliche Aspekte sind beim Online-Handel bereits vollständig vereinheitlicht worden (z. B. die Informationen, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss mitzuteilen sind, sowie das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verbraucher es sich anders überlegt). Bei anderen Aspekten des Vertragsrechts (wie die möglichen Abhilfen bei vertragswidrigen Sachgütern) gibt es auf EU-Ebene nur Mindestvorschriften mit der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, weitergehende Vorschriften zu erlassen. Für im Internet erworbene fehlerhafte digitale Inhalte (wie E-Books) gibt es überhaupt keine speziellen EU-Vorschriften und nur vereinzelte Regelungen in den Mitgliedstaaten.

Einfachere und moderne Regeln für grenzüberschreitende Online-Käufe und Käufe digitaler Produkte werden mehr Unternehmen dazu bewegen, ihre Produkte auch in anderen Mitgliedstaaten online anzubieten, und das Vertrauen der Verbraucher in den grenzüberschreitenden elektronischen Handel stärken. Wenn in allen EU-Mitgliedstaaten die gleichen Regeln für den elektronischen Handel gälten, würden 57 % der Unternehmen ihre Produkte auch in anderen EU-Mitgliedstaaten online anbieten oder ihr Online-Angebot erweitern.

Um die richtigen Bedingungen für einen EU-weiten, florierenden Online-Handel zu schaffen, wird die Kommission, wie in ihrem Arbeitsprogramm für 2015 angekündigt, einen geänderten Rechtsetzungsvorschlag 2 vorlegen, der es den Verkäufern erlaubt, auf ihr innerstaatliches Recht zurückzugreifen, und der die wesentlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien eines Kaufvertrags weiter harmonisiert. Erreicht wird dies vor allem durch die Einführung von Abhilfen für den Fall der Nichterfüllung und durch eine angemessene gesetzliche Mindestgewährleistungsfrist. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Händler im Binnenmarkt nicht durch Unterschiede zwischen den nationalen verbindlichen Normen des Verbrauchervertragsrechts oder durch Unterschiede bei den warenspezifischen Vorschriften (z. B. Kennzeichnung) von grenzüberschreitenden Geschäften abgehalten werden.

Gemeinsame Vorschriften reichen jedoch nicht aus. Es muss auch dafür gesorgt werden, dass die Verbraucherschutzvorschriften bei Online-Käufen und Käufen digitaler Produkte schneller, leichter und konsequenter durchgesetzt werden, wenn sie ihre Wirkung voll entfalten sollen. Die Kommission wird einen Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz 3 vorlegen, um zum einen die Befugnisse der Vollstreckungsbehörden klarer zu fassen und auszugestalten und zum anderen die Marktaufsicht und die Warnmechanismen besser zu koordinieren, um Verstöße schneller aufdecken zu können. In der ersten Jahreshälfte 2016 wird die Kommission zudem eine EU-weite Online-Plattform für die Streitbeilegung einrichten.

Die Kommission wird vor Ende 2015 einen geänderten Vorschlag vorlegen mit i) harmonisierten EU-Vorschriften für den Online-Erwerb digitaler Inhalte sowie ii) Vorschriften, die es Händlern ermöglichen, anhand eines verbindlichen Sockels an wesentlichen vertragsrechtlichen EU-Bestimmungen für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Online-Handel mit Sachgütern auf ihr einzelstaatliches Recht zurückzugreifen.

Die Kommission wird die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz überarbeiten, um effizientere Kooperationsmechanismen zu entwickeln.

2.2.Erschwingliche, hochwertige grenzüberschreitende Paketzustelldienste

Das Vertrauen der Verbraucher in den EU-weiten Online-Handel kann durch erschwingliche, hochwertige grenzüberschreitende Zustelldienste gestärkt werden. Marktteilnehmer beanstanden den Mangel an Transparenz, die überhöhten Kosten von Kleinsendungen und die fehlende Interoperabilität zwischen den verschiedenen Akteuren, die regelmäßig an einem Auslandsversand beteiligt sind, mit den daraus resultierenden Unannehmlichkeiten für den Endverbraucher.

·Von den Unternehmen, die ihre Produkte noch nicht online anbieten, aber daran arbeiten, sagen 62 %, dass zu hohe Lieferkosten ein Problem darstellen.

·Die Gebühren der nationalen Postbetreiber für die Paketzustellung im Ausland sind Schätzungen zufolge zwei bis fünf Mal höher als die Gebühren für die Inlandszustellung.

Die hohen Preise und die Ineffizienz der Paketzustellung dürfen den grenzüberschreitenden Online-Handel nicht behindern. Die Wirtschaft wird der Kommission im Juni 2015 über einen Selbstregulierungsversuch berichten. Die Selbstregulierung konzentriert sich auf Qualitäts- und Interoperabilitätsaspekte wie Ortungs- und Verfolgungstechniken („Track and Trace“) und eine zügigere Paketzustellung, nicht aber auf Preis- oder Marktaufsichtsaspekte. Die Kommission wird die von der Wirtschaft ergriffenen Maßnahmen prüfen und ergänzende Maßnahmen auf den Weg bringen, um zur Gewährleistung einer gut funktionierenden Auslandszustellung die Preistransparenz für Zustellungen innerhalb der EU zu verbessern, u. a. um dem hohen Preis von Kleinsendungen entgegenzuwirken, und die regulatorische Aufsicht über den Auslandspaketmarkt zu stärken. Die Kommission wird zwei Jahre nach Annahme dieser Maßnahmen anhand der bis dahin erzielten Fortschritte prüfen, inwieweit weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Die Kommission wird im ersten Halbjahr 2016 Maßnahmen zur Verbesserung der Preistransparenz und der regulatorischen Aufsicht über die Paketzustellung auf den Weg bringen.

2.3.Ungerechtfertigtes Geoblocking verhindern

Geoblocking ist eine von Online-Händlern aus kommerziellen Gründen geübte Praxis, den Zugang zu Websites in anderen Mitgliedstaaten zu sperren. In manchen Fällen hat der Verbraucher zwar Zugang zu der Website, aber er kann auf dieser Website keine Waren oder Dienstleistungen kaufen. Eine andere Variante ist die Umleitung des Verbrauchers auf eine inländische Website des betreffenden Unternehmens mit anderen Preisen oder anderen Waren oder Dienstleistungen. In Fällen, in denen der Verbraucher nicht am Kauf gehindert wird, werden Verfahren zur Standortfeststellung genutzt, um je nach Standort automatisch andere Preise anzuwenden, z. B. bei der Online-Autovermietung, wenn Kunden in Mitgliedstaat A für einen Mietwagen im Bestimmungsland X mehr bezahlen müssen als Online-Kunden in Mitgliedstaat B für denselben Mietwagen in demselben Bestimmungsland. Geoblocking ist eine von mehreren Praktiken, die Unternehmen nutzen, um Märkte entlang der Landesgrenzen aufzuteilen (territoriale Beschränkung). Geoblocking schränkt die Möglichkeiten und die Auswahl der Verbraucher ein und ist eine wichtige Ursache für die Unzufriedenheit der Verbraucher und die Fragmentierung des Binnenmarkts.

·74 % der beim Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren eingegangenen Beschwerden über Preisunterschiede oder eine sonstige geografisch bedingte Ungleichbehandlung betrafen Online-Käufe in anderen Mitgliedstaaten.

Geoblocking kann aus der einseitigen Entscheidung eines Unternehmens resultieren oder das Ergebnis von Marktaufteilungsvereinbarungen zwischen Wettbewerbern oder vertikalen Vereinbarungen (über Vertriebsrechte für ein bestimmtes Gebiet) sein. In manchen Fällen können solche Lieferbeschränkungen mit den sich daraus ergebenden Preisunterschieden gerechtfertigt sein, z. B. wenn der Unternehmer bestimmten gesetzlichen Auflagen nachkommen muss. In vielen Fällen jedoch ist Geoblocking im Internet nicht gerechtfertigt. Solche ungerechtfertigten Praktiken sollten ausdrücklich verboten werden, damit die Verbraucher und Unternehmen in der EU vollen Nutzen aus dem Binnenmarkt in Gestalt eines breiteren Warenangebots und niedrigerer Preise ziehen können.

Die Kommission wird im ersten Halbjahr 2016 Rechtsetzungsvorschläge unterbreiten, um ungerechtfertigtes Geoblocking abzustellen. Zu den Maßnahmen könnten eine gezielte Änderung des Rechtsrahmens für den elektronischen Geschäftsverkehr 4 und der auf der Grundlage von Artikel 20 der Dienstleistungsrichtlinie 5 erlassenen Vorschriften gehören.

Außerdem wird die Kommission eine Sektoruntersuchung über die Anwendung des Wettbewerbsrechts im Bereich des elektronischen Handels durchführen.

2.4.Besserer Zugang zu digitalen Inhalten – ein modernes, europäischeres Urheberrecht

Das Urheberrecht ist die Grundlage für Europas Kulturindustrie und Kreativität. Das kreative Schaffen zählt zu den Stärken der EU im globalen Wettbewerb. In bestimmten urheberrechtsintensiven Sektoren steht die EU weltweit an der Spitze. Digitale Inhalte gehören zu den Hauptwachstumskräften der digitalen Wirtschaft. 56 % der Europäer nutzen das Internet für kulturelle Zwecke. Bei den Ausgaben für digitale Unterhaltung und Medien werden in den kommenden fünf Jahren zweistellige Wachstumsraten (rund 12 %) erwartet. Das Konsumverhalten ist im Wandel begriffen. Verbraucher nutzen Inhalte zunehmend auch auf mobilen Geräten und erwarten, überall auf Inhalte des Internets zugreifen zu können.

Hürden bei der Portabilität urheberrechtlich geschützter Inhalte und dem grenzüberschreitenden Zugang zu Diensten, die solche Inhalte anbieten, sind nach wie vor weit verbreitet, insbesondere bei audiovisuellen Programmen. Was die Portabilität betrifft, so können Verbraucher, die sich im EU-Ausland aufhalten, häufig aus urheberrechtlichen Gründen nicht auf Inhalte (z. B. Videodienste) zugreifen, die sie in ihrem EU-Heimatland erworben haben.

·45 % der Unternehmen, die erwägen, Verbrauchern online digitale Waren anzubieten, sagen, dass urheberrechtliche Beschränkungen, die ihnen den Verkauf im Ausland verbieten, ein Problem darstellen.

·Weniger als 4 % aller Inhalte, die in der EU als Videos auf Abruf (VoD) erhältlich sind, können von anderen Mitgliedstaaten aus abgerufen werden.

Verbraucher, die versuchen, urheberrechtlich geschützte Inhalte aus einem anderen Mitgliedstaat online zu erwerben oder darauf zuzugreifen, müssen zudem mitunter feststellen, dass diese Inhalte nicht verfügbar sind oder von ihrem Mitgliedstaat aus nicht abgerufen werden können. Dies hängt zum Teil mit der Territorialität im Urheberrecht zusammen sowie mit den Schwierigkeiten, die sich bei der Klärung der Rechte stellen. In anderen Fällen lassen sich die mangelnde Verfügbarkeit und/oder der fehlende Zugang auf vertragliche Beschränkungen im Verhältnis zwischen Rechteinhabern und Händlern zurückführen oder auch auf Geschäftsentscheidungen der Händler selbst. Mitunter ist der Grund dafür in der Bedeutung des Gebietsschutzes für die Finanzierung bestimmter Arten von (audiovisuellen) Werken zu suchen.

Innovationen in der kommerziellen und nichtkommerziellen Forschung auf der Grundlage von Text- und Data-Mining (z. B. Kopieren von Text und Datensätzen auf der Suche nach signifikanten Korrelationen oder Häufigkeiten) können durch das Fehlen eines klaren Rechtsrahmens sowie durch voneinander abweichende nationale Konzepte gebremst werden. Es wird untersucht werden, in welchem Maße Forscher und Bildungseinrichtungen mehr Rechtssicherheit benötigen, um urheberrechtlich geschütztes Material – auch über Landesgrenzen hinaus – umfassender nutzen und die Möglichkeiten, die ihnen diese Technologien sowie die grenzübergreifende Zusammenarbeit bieten, besser ausschöpfen zu können; wie bei allen Teilen der urheberrechtlichen Vorschläge wird dies unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf alle Interessenträger geschehen.

Ein wirksamer, ausgewogener zivilrechtlicher Schutz gegen gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen ist eine entscheidende Voraussetzung für Innovationsinvestitionen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Klarer geregelt werden muss auch die Tätigkeit der Online-Mittler in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Werke, da Online-Mittler zunehmend in die Verbreitung von Inhalten eingeschaltet sind. Zu erwägen sind ebenfalls Maßnahmen zur Sicherung einer gerechten Vergütung für Urheber, um die Schaffung neuer Inhalte zu fördern.

Aufbauend auf die reiche kulturelle Vielfalt in Europa brauchen wir ein stärker harmonisiertes Urheberrecht, das sowohl Anreize für kreatives Schaffen und für Investitionen bietet als auch die Übertragung und Nutzung von Inhalten über die Landesgrenzen hinaus ermöglicht. Hierzu wird die Kommission Lösungen vorschlagen, die das Angebot für die Nutzer erhöhen und für Urheber neue Möglichkeiten eröffnen, ohne Abstriche bei der Finanzierung von EU-Medien und innovativen Inhalten zu machen. Des Weiteren wird die Kommission die Satelliten- und Kabelrichtlinie 6 überprüfen, um festzustellen, inwiefern Bedarf besteht, ihren Geltungsbereich auf Online-Übertragungen seitens der Rundfunkveranstalter auszuweiten bzw. Maßnahmen anzugehen, um einen besseren grenzüberschreitenden Zugang zu Rundfunkdiensten in Europa zu gewährleisten.

Die Kommission wird noch vor Ende 2015 Rechtsetzungsvorschläge unterbreiten, um – auch im Wege weiterer Harmonisierungsmaßnahmen – die Unterschiede zwischen den nationalen Urheberrechtssystemen zu verringern und den Nutzern EU-weit einen umfassenderen Online-Zugang zu geschützten Werken zu ermöglichen. Geplant ist unter anderem: i) Portabilität rechtmäßig erworbener Inhalte, ii) Gewährleistung des grenzüberschreitenden Zugangs zu rechtmäßig erworbenen Online-Diensten bei gleichzeitiger Wahrung des Wertes der Rechte im audiovisuellen Sektor, iii) mehr Rechtssicherheit bei der grenzüberschreitenden Nutzung von Inhalten zu bestimmten Zwecken (z. B. Forschung, Bildung, Text- und Data-Mining) durch harmonisierte Ausnahmeregelungen, iv) klarere Regelung der Tätigkeit von Mittlern in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Inhalte und im Jahr 2016 v) eine Modernisierung des Immaterialgüterrechtsschutzes mit Schwerpunkt auf gewerbsmäßigen Schutzrechtsverletzungen (nach dem Grundsatz „Follow the money“) und seiner Durchsetzung in anderen EU-Mitgliedstaaten.

2.5.Reduzierung des Mehrwertsteuer-bedingten Verwaltungsaufwands und Abbau der Hindernisse bei Auslandsgeschäften

Die durch die vielen verschiedenen nationalen Rechtsordnungen bedingten Komplikationen stellen für Unternehmen, die versuchen, in anderen Mitgliedstaaten online oder offline Geschäfte zu machen, ein echtes Hindernis dar. Seit Inkrafttreten der neuen Vorschriften bezüglich des Orts der Leistungserbringung am 1. Januar 2015 (die von den 28 Mitgliedstaaten einstimmig angenommen wurden) wird die Mehrwertsteuer auf alle Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronischen Dienstleistungen im Land des Kunden erhoben und nicht im Land des Anbieters.

Gleichzeitig wurde ein elektronisches Registrierungs- und Zahlungssystem eingeführt, um die Kosten und den Verwaltungsaufwand für betroffene Unternehmen zu senken. Dieses System sollte auf sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU online bestellte materielle Waren ausgedehnt werden. Unternehmen bräuchten dann, statt die Mehrwertsteuer in jedem einzelnen Mitgliedstaat, in dem sie Kunden haben, erklären und zahlen zu müssen, in ihrem eigenen Mitgliedstaat nur eine einzige Mehrwertsteuer-Erklärung abzugeben und könnten die Mehrwertsteuer für alle Umsätze zusammen entrichten.

Waren, die online bei Anbietern aus Drittstaaten bestellt werden, können derzeit, wenn es sich um Kleinsendungen handelt, bei der Einfuhr von der Steuer befreit werden, so dass Lieferungen an Privatkunden in der EU mehrwertsteuerfrei versandt werden können. Anbieter aus Drittstaaten haben deshalb einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Anbietern aus der EU, und in einigen Mitgliedstaaten wurden bereits Marktverzerrungen gemeldet. Eine solche Ausnahmeregelung wäre nicht länger nötig, wenn die Mehrwertsteuer im Wege eines einheitlichen, vereinfachten elektronischen Registrierungs- und Zahlungssystems erhoben würde.

·Ein EU-Unternehmen, das Waren in anderen EU-Mitgliedstaaten anbieten möchte, hat für jeden Bestimmungsmitgliedstaat mit Kosten in Höhe von mindestens 5000 EUR jährlich zu rechnen, um den Mehrwertsteuervorschriften nachzukommen.

·EU-Unternehmen sind aufgrund der von Drittstaatsunternehmen mehrwertsteuerfrei gelieferten Waren erheblichen Wettbewerbsverzerrungen ausgesetzt. Den EU-Unternehmen entstehen hierdurch jährlich Umsatzeinbußen von bis zu 4,5 Mrd. EUR.

Die Kommission arbeitet daran, den durch unterschiedliche Mehrwertsteuer-Systeme bedingten Verwaltungsaufwand im grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr zu verringern, gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen zu schaffen und dafür zu sorgen, dass die Mehrwertsteuer dem Mitgliedstaat zufällt, in dem der Verbraucher ansässig ist. Die Kommission wird im Kontext der allgemeinen Mehrwertsteuerreform auch untersuchen, wie die steuerliche Behandlung bestimmter elektronischer Dienste, wie digitaler Bücher und Online-Veröffentlichungen, zu gestalten ist.

Darüber hinaus wird die Kommission einen Aktionsplan mit einem neuen Konzept für die Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt vorlegen, wonach Gewinne am Ort der Wertschöpfung besteuert werden sollten, und zwar auch bezogen auf die digitale Wirtschaft.

Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, der den Unternehmen aus den unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Systemen entsteht, wird die Kommission 2016 entsprechende Rechtsetzungsvorschläge vorlegen, die darauf ausgerichtet sind, i) das derzeitige elektronische Registrierungs- und Zahlungsverfahren auf den Online-Verkauf von Sachgütern durch Anbieter innerhalb und außerhalb der EU auszuweiten, ii) eine gemeinsame EU-weit geltende Vereinfachungsmaßnahme (Mehrwertsteuer-Schwelle) einzuführen, um kleine Start-ups im elektronischen Handel zu unterstützen, iii) Kontrollen im Herkunftsland zu ermöglichen, einschließlich einer einzigen Mehrwertsteuer-Prüfung bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen, und iv) die Mehrwertsteuer-Befreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen von Drittstaatsanbietern aufzuheben.

3.Schaffung der richtigen Bedingungen und gleicher Voraussetzungen für moderne digitale Netze und innovative Dienste

Der digitale Binnenmarkt muss auf verlässliche, vertrauenswürdige, hochleistungsfähige und bezahlbare Netze und Dienste gestützt sein, die das Grundrecht der Verbraucher auf Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten wahren und zugleich innovationsfördernd wirken. Hierzu ist ein starker, wettbewerbsfähiger und dynamischer Telekommunikationssektor erforderlich, der die notwendigen Investitionen durchführt und Innovationen wie Cloud-Computing, Big-Data-Tools oder das Internet der Dinge nutzt. Die Marktmacht mancher Online-Plattformen ist nicht unbedenklich, vor allem die der mächtigsten Plattformen, denen andere Marktteilnehmer kaum noch ausweichen können.

3.1.Bedarfsgerechte Telekommunikationsvorschriften

IKT-Netze sind das Rückgrat digitaler Produkte und Dienste, die das Potenzial haben, uns das Leben in jeder Hinsicht zu erleichtern und den wirtschaftlichen Aufschwung Europas mitzutragen. Gut funktionierende Märkte bieten Zugang zu einer hochleistungsfähigen leitungsgebundenen und drahtlosen Breitbandinfrastruktur zu erschwinglichen Preisen. Die sukzessiven Anpassungen der EU-Telekommunikationsvorschriften in Verbindung mit der Anwendung der EU-Wettbewerbsregeln waren entscheidend für konkurrenzfähigere Märkte mit niedrigeren Preisen und einer besseren Dienstqualität für Verbraucher und Unternehmen. Wirksamer Wettbewerb ist ein wesentlicher Faktor für Investitionen in Telekommunikationsnetze.

Der Sektor macht heute strukturelle Veränderungen durch und leidet nach wie vor unter abgeschotteten nationalen Märkten, unter mangelnder Einheitlichkeit und Berechenbarkeit der Regulierung innerhalb der EU, insbesondere in Bezug auf Funkfrequenzen, und unter unzureichenden Investitionen, insbesondere in ländlichen Gebieten. Diese Probleme werden sich im Laufe der Beratungen über das Paket für den Telekommunikationsbinnenmarkt nicht vollständig lösen lassen. Um diesen Umbauprozess engagierter anzugehen, wird die Kommission deshalb alle bestehenden Regelungen überprüfen und bei Bedarf Änderungen vorschlagen. Ein erster entscheidender Schritt ist die Annahme des Maßnahmenpakets für den Telekommunikationsbinnenmarkt, von dem sich die Kommission klare und einheitlichere Regeln für die Netzneutralität erwartet und das letztlich insbesondere beim Datenroaming für die Abschaffung von Roamingaufschlägen sorgen wird.

Funkfrequenzen spielen beim Ausbau des Breitbandangebots eine entscheidende Rolle. Sie werden auf nationaler Ebene verwaltet, und aus dem Verkauf der Frequenzrechte erzielen die Mitgliedstaaten beträchtliche Einnahmen – Einnahmen, die ihnen auch weiterhin ausschließlich zufließen werden. Aus der nationalen Frequenzverwaltung ergeben sich allerdings sehr unterschiedliche Gegebenheiten (z. B. unterschiedliche Lizenzlaufzeiten und Abdeckungsanforderungen). Das Fehlen EU-weit übereinstimmender Ziele und Kriterien für die Frequenzzuteilung auf nationaler Ebene erschwert den Marktzutritt, behindert den Wettbewerb und beeinträchtigt die Planbarkeit für Investoren in Europa. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten die Funkfrequenzen auf einer einheitlicheren Grundlage verwalten, die den Erfordernissen eines digitalen Binnenmarkts entspricht.

Die Kommission wird gezielte Vorschläge für eine abgestimmte Freigabe des 700-MHz-Frequenzbands vorlegen, das sich besonders gut für die Versorgung ländlicher Gebiete mit Breitbanddiensten eignet, und dabei den besonderen Anforderungen an die Verbreitung audiovisueller Medien Rechnung tragen.

Grundlegendere Reformen sind aber auch bei der Art und Weise, wie Funkfrequenzen verwaltet und reguliert werden, erforderlich, da diese für die Konnektivität von entscheidender Bedeutung sind. So hat die schleppende und nach wie vor unvollständige Freigabe des 800-MHz-Bands (das ursprüngliche Band der „digitalen Dividende“) für drahtlose Breitbanddienste die Einführung von Mobilfunknetzen der vierten Generation und die Verbreitung entsprechender Smartphones behindert.

In Festnetzen hat sich der „Infrastrukturwettbewerb“ kaum voll entwickelt, ausgenommen in Ballungsgebieten, in denen bereits Kabelnetze vorhanden waren, oder wenn die örtlichen Behörden eingegriffen haben. In den Bereichen, in denen sich regional oder landesweit ein Infrastrukturwettbewerb herausgebildet hat, bedarf es einfacherer und angemessenerer Regelungen. Der Ausbau von noch leistungsfähigeren Netzen mit hoher Kapazität muss gefördert werden. Gleichzeitig gilt es, einen wirksamen Wettbewerb zu erhalten sowie eine dem Risiko angemessene Rendite zu sichern. Dabei wird auch im Rahmen der Überprüfung der Universaldienstrichtlinie 7 zu klären sein, wie auch die unzugänglichsten Gebiete versorgt und Ziele von öffentlichem Interesse (wie Netzanbindung mit hoher Kapazität für Schulen und Universitäten/Forschungszentren) verwirklicht werden können.

Das sich wandelnde technologische Umfeld und die sich verändernden Marktgegebenheiten erfordern eine Stärkung des institutionellen Rahmens. Außerdem müssen die Instanzen, in denen die Behörden der Mitgliedstaaten vertreten sind (z. B. Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation oder Gruppe für Frequenzpolitik) eine gewichtigere Rolle spielen.

Die Telekommunikationsbetreiber stehen im Wettbewerb mit Diensten, die von den Endnutzern zunehmend als Substitute für herkömmliche elektronische Kommunikationsdienste wie Sprachtelefonie genutzt werden, die aber nicht denselben Regeln unterliegen. Bei der Überprüfung der Telekommunikationsvorschriften wird stets darauf hingearbeitet, gleiche Ausgangsbedingungen für Marktteilnehmer zu gewährleisten, damit diese wettbewerbsfähige Dienste anbieten können, sowie auch langfristig den Bedarf der EU im Bereich der Netzanbindung zu decken.

Die Kommission wird 2016 Vorschläge für eine ambitionierte Reform der Telekommunikationsvorschriften vorlegen mit Schwerpunkt auf i) einem kohärenten Binnenmarktkonzept für die Frequenzpolitik und Frequenzverwaltung, ii) geeigneten Rahmenbedingungen für einen echten Binnenmarkt durch Beseitigung der Unterschiede zwischen den nationalen Einzelregelungen, um leistungsfähigen Netzbetreibern und Diensteanbietern Skaleneffekte zu ermöglichen und einen wirksamen Verbraucherschutz zu gewährleisten, iii) gleichen Ausgangsbedingungen für Marktteilnehmer und einer einheitlichen Anwendung der Bestimmungen, iv) der Schaffung von Anreizen für Investitionen in Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze (und Überprüfung der Universaldienstrichtlinie) und v) einem wirksameren institutionellen Rechtsrahmen.

3.2.Eine Mediengesetzgebung für das 21. Jahrhundert

Die audiovisuelle Landschaft ist geprägt durch raschen technologischen Wandel und durch ständig neue Geschäftsmodelle für die Verbreitung audiovisueller Inhalte. Es gibt immer mehr Möglichkeiten, über das Internet auf audiovisuelle Inhalte zuzugreifen, und tragbare Geräte (wie Smartphones) verändern die Sehgewohnheiten. Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste 8 hat die Verbreitung von audiovisuellen Programmen und Mediendiensten in der EU erleichtert. Für herkömmliche Fernsehsendungen und audiovisuelle Mediendienste auf Abruf gilt im Rahmen der Richtlinie bereits ein gemeinsamer Sockel an Mindestvorschriften. In einigen Punkten unterliegen Dienste auf Abruf jedoch weniger strengen Anforderungen, da die Nutzer einen größeren Einfluss auf die Wahl des Inhalts und den Zeitpunkt des Abrufs haben.

Die Richtlinie hat die Entstehung eines dynamischen Markts begünstigt. Es ist daher wichtig, dass sie mit den technologischen Entwicklungen und den Entwicklungen auf den Märkten Schritt hält. Die Kommission wird prüfen, ob eine Anpassung der geltenden Vorschriften für Fernsehsendungen und Abrufdienste geboten ist. Dabei wird sie sich auch mit der Frage auseinandersetzen, ob neue Dienste, die nach der Richtlinie derzeit nicht als audiovisuelle Mediendienste gelten, und Akteure, die sich außerhalb ihres geografischen Anwendungsbereichs befinden, in den Anwendungs- und Geltungsbereich einbezogen werden sollten. Die Kommission wir auch an Maßnahmen zur Förderung von Katalogen europäischer Werke auf Videoabrufplattformen arbeiten.

Die Kommission wird die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste auf ihren Anwendungsbereich hin und im Hinblick auf die Art der für alle Marktteilnehmer geltenden Vorschriften, insbesondere die Maßnahmen zur Förderung europäischer Werke, und die Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen wie auch die Werbevorschriften überprüfen.

3.3.Ein bedarfsgerechtes Regulierungsumfeld für Plattformen und Mittler

3.3.1.Die Rolle von Online-Plattformen

Online-Plattformen (z. B. Suchmaschinen, soziale Medien, e-Commerce-Plattformen, App-Stores, Preisvergleichs-Websites) spielen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben eine immer bedeutendere Rolle, denn sie geben Verbrauchern die Möglichkeit, Informationen im Internet zu finden, und ermöglichen es Unternehmern, sich die Vorteile des elektronischen Handels zunutze zu machen. Europa hat in dieser Hinsicht ein großes Potenzial, kann dieses Potenzial wegen der Fragmentierung der Märkte, die den Unternehmen eine Ausweitung ihres Geschäfts erschwert, aber nur schwer erschließen.

Plattformen generieren, akkumulieren und kontrollieren in enormem Umfang Daten über ihre Kunden und setzen Algorithmen ein, um daraus verwertbare Informationen zu machen. Die Zunahme dieser Datenmengen verläuft exponentiell – 90 % aller im Internet zirkulierenden Daten sind weniger als 2 Jahre alt. Darüber hinaus haben sich Plattformen als Innovatoren in der digitalen Wirtschaft erwiesen, die kleineren Unternehmen helfen, sich online zu betätigen und neue Märkte zu erschließen. Unter anderem in den Bereichen Mobilitätsdienste, Tourismus, Musik, Audiovisuelles, Bildung, Finanzen, Beherbergung und Personaleinstellung haben neue Plattformen die herkömmlichen Geschäftsmodelle schnell und tiefgreifend in Bedrängnis gebracht und dabei ein exponentielles Wachstum erzielt. Das Aufkommen dieser „Ökonomie des Teilens“ (Sharing Economy) bietet auch Chancen für Effizienzsteigerungen, Wachstum und Beschäftigung dank besserer Wahlmöglichkeiten der Verbraucher, wirft aber potenziell auch neue Fragen der Regulierung auf 9 .

Wenngleich die Wirkung der Plattformen von ihrer Art und ihrer Marktmacht abhängt, sind einige Online-Plattformen durchaus in der Lage, den Zugang zu Online-Märkten zu kontrollieren und einen erheblichen Einfluss darauf auszuüben, wie die verschiedenen Marktteilnehmer entlohnt werden. Dies führt zu einer Reihe von Bedenken hinsichtlich der zunehmenden Marktmacht einiger Plattformen. Dabei geht es um mangelnde Transparenz in der Art und Weise, wie sie die erlangten Informationen verwenden, ihre starke Verhandlungsmacht im Vergleich zu der ihrer Kunden, die sich in den Geschäftsbedingungen widerspiegeln kann (insbesondere für KMU), die Bevorzugung eigener Dienstleistungen zum Nachteil der Konkurrenz und eine intransparente Preisgestaltung oder auch Beschränkungen bei Preisen und Verkaufsbedingungen.

Einige Online-Plattformen haben sich zu Marktakteuren entwickelt, die in vielen Wirtschaftszweigen am Wettbewerb teilnehmen, wobei die Art und Weise, wie sie ihre Marktstellung ausnutzen, eine Reihe von Problemen aufwirft, die über die Anwendung des Wettbewerbsrechts im Einzelfall hinaus noch weiter zu prüfen sein werden.

3.3.2.Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet

Der in der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (e-Commerce-Richtlinie) verankerte Grundsatz, dass als Mittler auftretende Internet-Diensteanbieter für von ihnen übermittelte, gespeicherte oder bereitgehaltene Inhalte nicht haften, solange sie rein passiv tätig werden, hat die Entwicklung des Internets in Europa beflügelt. Werden allerdings illegale Inhalte festgestellt, seien es Informationen in Bezug auf illegale Aktivitäten wie Terrorismus oder Kinderpornografie oder Informationen, die Eigentumsrechte anderer (z. B. das Urheberrecht) verletzen, müssen Mittler jedoch wirksame Maßnahmen zu ihrer Entfernung treffen. Das Unterbinden des Zugangs zu illegalen Inhalten und das Entfernen solcher Inhalte durch den Betreiber des Hosting-Dienstes können heute langwierig und kompliziert sein, und gleichzeitig besteht die Gefahr, dass rechtmäßige Inhalte aus Versehen vom Netz genommen werden. So erklären 52,7 % der Beteiligten, dass ein Vorgehen gegen illegale Inhalte häufig unwirksam und intransparent sei. Unterschiedliche einzelstaatliche Verfahrensweisen können die Rechtsdurchsetzung behindern (mit schädlichen Folgen für die Bekämpfung der Online-Kriminalität) und das Vertrauen in die Online-Welt untergraben. Angesichts der wachsenden Menge digitaler Inhalte, die im Internet zur Verfügung stehen, werden die heutigen Regelungen wahrscheinlich zunehmend unter Druck geraten. Es ist nicht immer einfach, Grenzen dafür zu ziehen, was Mittler mit den von ihnen übermittelten, gespeicherten oder bereitgehaltenen Inhalten eigentlich tun dürfen, ohne die ihnen im Rahmen der e-Commerce-Richtlinie gewährte Haftungsfreistellung zu verlieren.

Die öffentliche Diskussion darüber, ob der Schutz vor illegalem Material im Internet insgesamt erhöht werden muss, ist durch aktuelle Ereignisse weiter angeregt worden. Im Zuge ihrer Untersuchung der Online-Plattformen wird die Kommission unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Grundrecht der Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit analysieren, ob neue Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet erforderlich sind, beispielsweise für strikte Verfahren zur Entfernung illegaler Inhalte, ohne dass dabei aber rechtmäßige Inhalte vom Netz genommen werden, und ob Mittlern mehr Verantwortung übertragen und größere Sorgfaltspflichten bei der Verwaltung ihrer Netze und Systeme auferlegt werden sollten.

Die Kommission wird noch vor Ende 2015 eine umfassende Untersuchung der Rolle der Plattformen – auch in der „Sharing Economy“ und als Online-Mittler – einleiten und sich dabei u. a. mit folgenden Themen befassen: i) Transparenz, z. B. in Suchergebnissen (einschließlich bezahlter Links und Werbung), ii) Verwendung der von den Plattformen gesammelten Daten, iii) Beziehungen zwischen Plattformen und Anbietern, iv) Beschränkungen der Möglichkeit der Personen und Unternehmen, von einer Plattform zu einer anderen zu wechseln. Außerdem wird sie v) analysieren, wie illegale Inhalte im Internet am besten bekämpft werden können.

3.4.Stärkung des Vertrauens und der Sicherheit bei digitalen Diensten und beim Umgang mit personenbezogenen Daten

Cyberbedrohungen sind ein grenzübergreifendes Problem und wirken sich negativ auf unsere Wirtschaft, auf die Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und auf die Gesellschaft insgesamt aus. Die steigende Zahl einschlägiger Straftaten (wie Abfangen von Daten, Betrug bei Online-Zahlungen, Identitätsdiebstahl, Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen) zieht einen großen wirtschaftlichen Schaden nach sich. Häufig führen sie zu Störungen der Dienste und Verletzungen der Grundrechte und untergraben das Vertrauen der Bürger in Online-Vorgänge.

Die Mitgliedstaaten und die EU-Organe sind sich seit langem der Notwendigkeit bewusst, unsere Netze und kritischen Infrastrukturen besser zu schützen und wirksam auf Cyberbedrohungen zu reagieren. Daher haben sie sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene Cybersicherheitsstrategien aufgestellt und entsprechende Vorschriften erlassen. Die Verabschiedung der Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit 10 , über die noch im Gesetzgebungsverfahren beraten wird, wird in dieser Hinsicht einen wichtigen Schritt vorwärts darstellen. Einer der Hauptschwerpunkte der europäischen Cybersicherheitsstrategie 11 ist die Entwicklung industrieller und technischer Ressourcen für die Cybersicherheit. Auf dem sich schnell verändernden Gebiet der Technologien und Lösungen für die Online-Netzsicherheit bestehen noch bestimmte Lücken. Deshalb ist ein stärker vernetztes Vorgehen erforderlich, damit EU-Unternehmen ihr Angebot an sichereren Lösungen verbessern und damit solche Lösungen dann auch von den Unternehmen, Behörden und Bürgern angenommen werden. Darüber hinaus ist in Bezug auf die Online-Kriminalität auch eine wirksame Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung nötig. Die Kommission hat in ihrer europäischen Sicherheitsagenda 12 Vorschläge zu diesem Thema unterbreitet.

·Nur 22 % der Europäer haben volles Vertrauen in Unternehmen wie Betreiber von Suchmaschinen, sozialen Netzen und E-Mail-Diensten.

·72 % der Internetnutzer haben Bedenken, dass zu viele personenbezogene Daten von ihnen online abgefragt werden.

Wenn es um den Schutz personenbezogener Daten und die Wahrung der Privatsphäre geht, fühlt sich die EU höchsten Standards verpflichtet, wie sie durch die Artikel 7 und 8 der Grundrechtecharta garantiert werden. Die Datenschutz-Grundverordnung 13 wird das Vertrauen in digitale Dienste verbessern, denn sie erhöht den Schutz der Personen im Hinblick auf die Datenverarbeitung durch alle Unternehmen, die ihre Dienste auf dem europäischen Markt anbieten.

Für elektronische Kommunikationsdienste gelten besondere Regelungen (e-Datenschutz-Richtlinie 14 ), die möglicherweise zu überprüfen sein werden, sobald die allgemeinen EU-Datenschutzvorschriften beschlossen sind, insbesondere weil die meisten Artikel der derzeitigen e-Datenschutz-Richtlinie nur für Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste (d. h. herkömmliche Telekommunikationsunternehmen) gelten. Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft, die das Internet zur Erbringung von Kommunikationsdiensten nutzen, sind dagegen im Allgemeinen von ihrem Anwendungsbereich ausgeschlossen.

In der ersten Jahreshälfte 2016 wird die Kommission die Gründung einer öffentlich-privaten Partnerschaft für Cybersicherheit auf dem Gebiet der Technologien und Lösungen für die Online-Netzsicherheit anstoßen.

Sobald die neuen EU-Datenschutzvorschriften verabschiedet sind – dies sollte bis Ende 2015 geschehen – wird die Kommission die e-Datenschutz-Richtlinie überprüfen, um insbesondere ein hohes Schutzniveau für die betroffenen Personen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten.

4.Bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft

In weniger als einem Jahrzehnt werden die meisten wirtschaftlichen Tätigkeiten von digitalen Ökosystemen, von der Integration digitaler Infrastrukturen, von Hardware und Software sowie von Anwendungen und Daten abhängen. Alle Wirtschaftszweige werden eine Digitalisierung durchlaufen müssen, wenn Europa seine Wettbewerbsfähigkeit behaupten, eine starke industrielle Basis erhalten und den Übergang zu einer intelligenten Industrie- und Dienstleistungswirtschaft meistern will. 75 % des in der digitalen Wirtschaft erzeugten Mehrwerts stammen aus traditionellen Industriezweigen und nicht von IKT-Herstellern. Die Schwachstelle liegt jedoch bei der Integration der digitalen Technik durch die Unternehmen. Nur 1,7 % der EU-Unternehmen machen sich die modernen digitalen Technologien 15 tatsächlich voll zunutze, wogegen 41 % überhaupt nicht darauf zurückgreifen. Die Digitalisierung bietet auch ungeahnte Chancen für andere Wirtschaftszweige wie das Verkehrswesen (z. B. intelligente Verkehrssysteme) oder die Energiebranche (z. B. intelligente Netze und intelligente Verbrauchsmessung) 16 .

Die EU braucht eine breite Palette an Maßnahmen, um dafür sorgen zu können, dass die europäische Wirtschaft u. a. in den Bereichen Entwicklung und Nutzung der IKT, Automatisierung und nachhaltige Fertigungs- und Verarbeitungstechnologien an der Spitze steht, um den Märkten der Zukunft gerecht werden zu können. Eine digitale Wirtschaft kann auch zu mehr Inklusion in der Gesellschaft beitragen. Bürger und Unternehmen kommen derzeit noch nicht in den vollen Genuss aller Vorteile der digitalen Dienste (e-Government, e-Gesundheit, e-Energie, e-Verkehr), die eigentlich heute nahtlos und EU-weit zur Verfügung stehen sollten.

Die Kommission wird die Sozialpartner unterrichten und sie auffordern, den digitalen Binnenmarkt in ihren sozialen Dialog auf europäischer Ebene einzubeziehen.

4.1.Aufbau einer Datenwirtschaft

Massendatenverarbeitung (Big Data), Cloud-Dienste und das Internet der Dinge sind unverzichtbare Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Daten werden häufig als Katalysatoren für Wirtschaftswachstum, Innovation und Digitalisierung in allen Wirtschaftssektoren betrachtet, insbesondere bei den KMU (und Jungunternehmen), aber auch in der Gesellschaft insgesamt. Durch Massendatenverarbeitung und Hochleistungsrechnen verändert sich auch die Art und Weise, wie Forschung durchgeführt und Wissen geteilt wird. All dies ist Teil des Übergangs zu einer effizienteren und schneller reagierenden „offenen Wissenschaft“.

·Der Big-Data-Sektor wächst um 40 % pro Jahr und damit sieben Mal schneller als der IT-Markt.

Ein fragmentierter Markt ermöglicht keine ausreichenden Größenvorteile, die nötig wären, damit Cloud-Computing, Massendatenverarbeitung, datengestützte Wissenschaft und das Internet der Dinge ihr Potenzial in Europa voll entfalten können. Wir werden daher eine Reihe von technischen und rechtlichen Hindernissen aus dem Weg räumen müssen, wenn wir das Potenzial der Digital- und Datentechnik voll ausschöpfen wollen. Aufgrund von Beschränkungen, z. B. in Bezug auf den Standort der Daten (d. h., Mitgliedstaaten verlangen, dass die Daten im eigenen Hoheitsgebiet verbleiben müssen) sehen sich Dienstleister dazu gezwungen, in jeder Region oder jedem Land teure örtliche Infrastrukturen (Rechenzentren) aufzubauen. Durch eine uneinheitliche Umsetzung von Urheberrechtsvorschriften und eine mangelnde Klarheit der Datennutzungsrechte wird die Entwicklung einer grenzüberschreitenden Nutzung von Daten und neuer Technologieanwendungen (z. B. Text- und Data-Mining) zusätzlich erschwert. Das Fehlen offener und interoperabler Systeme und Dienste und die mangelnde Übertragbarkeit von Daten zwischen den Diensten stellt ein weiteres Hindernis beim grenzüberschreitenden Datenfluss und bei der Entwicklung neuer Dienste (multimodale Reiseinformationssysteme, datengestützte Wissenschaft) dar. Rechtssicherheit bezüglich der Haftungszuweisung (in Bezug auf andere Aspekte als personenbezogene Daten) ist für den Aufbau des Internets der Dinge wichtig.

Unternehmen und Bürger haben noch immer nicht genügend Vertrauen geschöpft, um sich bei der Speicherung oder Verarbeitung von Daten für grenzüberschreitende Cloud-Dienste zu entscheiden. Grund dafür sind Bedenken in Bezug auf die Sicherheit, die Wahrung der Grundrechte und den Datenschutz im Allgemeinen. Die Verabschiedung des neuen Reformpakets zum Datenschutz wird dafür sorgen, dass in der gesamten Union für die Verarbeitung personenbezogener Daten einheitliche und zeitgemäße Vorschriften gelten. Häufig wird in Verträgen jedoch für den Fall, dass Daten nicht mehr zur Verfügung stehen oder unbrauchbar werden, die vertragliche Haftung der Cloud-Anbieter ausgeschlossen oder stark eingeschränkt, oder es wird das Kündigen des Vertrags erschwert. Dies führt dazu, dass die Daten tatsächlich gar nicht übertragbar sind. Auf dem Gebiet des Datenschutzes werden sowohl durch den gegenwärtigen wie auch den künftigen rechtlichen Rahmen jegliche Beschränkungen des freien Verkehrs personenbezogener Daten innerhalb der Union ausgeschlossen. Beschränkungen des freien Datenverkehrs aus anderen Gründen werden darin nicht geregelt. Die Mitgliedstaaten können daher den freien Verkehr personenbezogener Daten zwar nicht aus Gründen der Wahrung der Privatsphäre oder des Schutzes personenbezogener Daten verbieten. Sie können dies aber aus anderen Gründen tun. Unnötige Beschränkungen in Bezug auf den Ort der Datenspeicherung oder -verarbeitung in der EU sollten beseitigt bzw. unterbunden werden.

Im Jahr 2016 wird die Kommission eine europäische Initiative zum „freien Datenfluss“ vorschlagen, in der sie sich mit Beschränkungen des freien Datenverkehrs aus anderen Gründen als dem Schutz personenbezogener Daten in der EU sowie mit nicht gerechtfertigten Beschränkungen in Bezug auf den Speicher- und Verarbeitungsort der Daten befassen wird. Darin wird sie auch auf die neuen Fragen des Eigentums an Daten, der Interoperabilität, ihrer Nutzbarkeit und des Zugangs zu den Daten in bestimmten Situationen eingehen, z. B. Daten, die in Beziehungen zwischen Unternehmen und zwischen Unternehmen und Verbrauchern anfallen wie auch Daten, die von Maschinen und im Zusammenwirken zwischen Maschinen erzeugt werden. Sie wird auch den Zugang zu öffentlichen Daten fördern, um der Innovation zusätzliche Impulse zu geben. Die Kommission wird eine europäische Cloud-Initiative vorstellen, in der es u. a. um die Zertifizierung von Cloud-Diensten, Verträge, den Wechsel des Cloud-Diensteanbieters und eine Forschungs-Cloud für die offene Wissenschaft gehen wird.

4.2.Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Interoperabilität und Normung

In der digitalen Wirtschaft kann dank Interoperabilität eine effektive Kommunikation zwischen digitalen Komponenten wie Geräten, Netzen oder Datenspeichern gewährleistet werden. Interoperabilität ermöglicht aber auch eine bessere Verknüpfung innerhalb der Lieferkette oder zwischen verschiedenen Industrie- und Dienstleistungssektoren. Sie ermöglicht effizientere Verbindungen – über Grenzen hinweg, zwischen Gemeinschaften und zwischen öffentlichen Diensten und Behörden. Elektronische Behördendienste, die in verschiedenen Mitgliedstaaten aufgebaut werden, sollten miteinander kommunizieren können und sich nicht isoliert voneinander entwickeln. Es besteht heute Einvernehmen zwischen den Mitgliedstaaten über die Grundanforderungen, die für die Interoperabilität erfüllt sein sollten. Diese beruhen auf dem „Europäischen Interoperabilitätsrahmen“, den die Kommission bereits im Jahr 2010 vorgelegt hatte. Dieser Rahmen sollte jetzt aktualisiert und erweitert werden.

Bei der Verbesserung der Interoperabilität neuer Technologien im digitalen Binnenmarkt kommt der Normung eine entscheidende Rolle zu. Sie kann helfen, die Entwicklung neuer Technologien zu steuern, z. B. im Hinblick auf die drahtlose Kommunikation der fünften Generation, die Digitalisierung von Fertigungsprozessen (Industrie 4.0) und Konstruktionsprozessen, datengestützte Dienstleistungen, Cloud-Dienste, Cybersicherheit, eGesundheit, e-Verkehr und mobile Zahlungssysteme. Ein wesentliches Instrument ist in dieser Hinsicht der fortlaufende Plan der EU für die IKT-Normung. Es muss jedoch mehr unternommen werden, damit die Normungsergebnisse mit der Technologieentwicklung Schritt halten. Gegenwärtig entscheiden die Beteiligten in der Industrie „von unten“, in welchen Bereichen Normen ausgearbeitet werden sollen, und dies geschieht immer häufiger außerhalb Europas, was unsere langfristige Wettbewerbsfähigkeit untergräbt. Wir müssen die fehlenden technischen Normen benennen, die nötig sind, um die Digitalisierung unserer Industrie- und Dienstleistungssektoren zu unterstützen (z. B. Internet der Dinge, Cybersicherheit, Big Data und Cloud-Computing), und die Normenorganisationen mit einer raschen Ausarbeitung beauftragen.

In der digitalen Wirtschaft sind standardessentielle Patente (Normen, die auf Patenten als Eigentumsrechten basieren) ein immer bedeutenderes Element bei der Normierung und in vielen Branchen ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsmodells, mit dem sich Investitionen in Forschung und Innovation amortisieren lassen. Die Kommission hält einen ausgewogenen Verhandlungsrahmen für Rechteinhaber und Implementierer von standardessentiellen Patenten für erforderlich, damit faire Bedingungen bei der Lizenzierung gewährleistet werden können.

Überdies reicht das Vorliegen von Normen häufig nicht aus, um auch die Interoperabilität zu gewährleisten, wenn nämlich die Anbieter bestehende Normen nicht in ihre Lösungen integrieren. Dem öffentlichen Auftragswesen kommt bei der Förderung der Normen daher eine wichtige Rolle zu. Die Mitgliedstaaten haben dementsprechend Kataloge der IKT-Normen und Interoperabilitätsspezifikationen aufgestellt, um öffentlichen Auftraggebern zu helfen und um die Übernahme der Normen auf den nationalen Märkten zu beschleunigen. Eine Zusammenführung dieser Kataloge zu europäischen Katalogen wäre hilfreich, um eine Fragmentierung der Märkte auf EU-Ebene zu verhindern.

Die Kommission wird einen integrierten Normungsplan mit Normungsschwerpunkten aufstellen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Technologien und Bereiche, die als unverzichtbar für den digitalen Binnenmarkt gelten. Dazu gehören auch die unbedingt erforderliche sektorspezifische Interoperabilität sowie Normen in den Bereichen Gesundheitswesen (Telemedizin, m-Gesundheit), Verkehr (Reiseplanung, e-Fracht), Umwelt und Energie. Außerdem wird die Kommission den Europäischen Interoperabilitätsrahmen überarbeiten und erweitern.

4.3.Eine inklusive digitale Gesellschaft

Die Kommission ist bestrebt, einen inklusiven digitalen Binnenmarkt zu fördern, in dem die Bürger und Unternehmen die nötigen Kompetenzen besitzen und elektronische Dienstleistungen in Anspruch nehmen können, die miteinander verknüpft und mehrsprachig sind – von e-Government, e-Justiz und e-Gesundheit bis e-Energie und e-Verkehr.

4.3.1.Digitale Kompetenzen und Qualifikationen

Die Nachfrage nach Arbeitskräften mit digitalen Kompetenzen steigt jährlich um rund 4 %. Bis 2020 könnte in der EU ein IT-Fachkräftemangel mit bis zu 825 000 unbesetzten Stellen entstehen, wenn jetzt keine entschlossenen Maßnahmen ergriffen werden. Die grundlegenden digitalen Kompetenzen der Bürger haben sich in der EU zwar verbessert (von 55 % auf 59 % der Bevölkerung), es bleibt aber noch viel zu tun. Zudem ist es notwendig, das Niveau der digitalen Kompetenzen der Arbeitnehmer in allen Wirtschaftsbereichen und das der Arbeitssuchenden anzuheben, um deren Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Wir brauchen Veränderungen in der Art und Weise, wie sich die Aus- und Fortbildungssysteme an die digitale Revolution anpassen. Ausgehen können solche Veränderungen von auf EU-Ebene laufenden Initiativen („Große Koalition für digitale Arbeitsplätze“, „EU Code Week“ und „Öffnung der Bildung“).

Die Zuständigkeit für die Lehrpläne liegt bei den Mitgliedstaaten, die sich dringend mit dem Mangel an wesentlichen digitalen Kompetenzen befassen müssen. Die Kommission wird deren Bemühungen unterstützen und daran mitwirken, die Anerkennung digitaler Kompetenzen und Qualifikationen zu verbessern und das Niveau der IKT-Professionalität in Europa anzuheben.

Die Kommission wird sich mit digitalen Kompetenzen und Qualifikationen als Schlüsselkomponente ihrer künftigen Kompetenz- und Fortbildungsinitiativen befassen.

4.3.2.Elektronische Behördendienste (e-Government)

Die neuen Technologien haben in den öffentlichen Diensten in Europa in unterschiedlichem Maße Eingang gefunden, aber es kann noch mehr getan werden, um die öffentlichen Verwaltungen zu modernisieren, die grenzübergreifende Interoperabilität herzustellen und das einfache Zusammenwirken mit den Bürgern zu erleichtern.

Eine ganz entscheidende Rolle spielen online zugängliche öffentliche Dienste, wenn es darum geht, die Kosteneffizienz und Qualität der für Bürger und Unternehmen erbrachten Dienstleistungen zu erhöhen. Ein Beispiel für eine Effizienzsteigerung ist der Grundsatz der einmaligen Erfassung („Once only“) – nur in 48 % der Fälle verwenden öffentliche Verwaltungen Angaben über die Bürger oder Unternehmen, die ohnehin in ihrem Besitz sind, tatsächlich ohne erneute Abfrage weiter. Durch eine konsequente Anwendung dieses Grundsatzes könnten – unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften – auf EU-Ebene bis 2017 jährliche Nettoeinsparungen in Höhe von 5 Mrd. EUR erzielt werden. Die Kommission wird ein Pilotprojekt zum Grundsatz der einmaligen Erfassung für Unternehmen und Bürger ins Leben rufen und die Möglichkeit einer EU-weiten „e-Safe“-Lösung (ein gesicherter Online-Speicher für Dokumente) prüfen. Eine Ausweitung dieses Grundsatzes über nationale Grenzen hinweg wäre ein weiterer Beitrag zur Effizienzsteigerung im digitalen Binnenmarkt.

Das öffentliche Auftragswesen macht etwa 19 % des BIP der EU aus, und die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge wird EU-weit voraussichtlich Einsparungen in Höhe von 50 Mrd. EUR pro Jahr ermöglichen. Das Reformpaket von 2014 für das öffentliche Auftragswesen sieht die Umstellung auf eine vollständig elektronische Auftragsvergabe bis Oktober 2018 vor 17 . Um dieses Ziel zu erreichen, sind verstärkte Anstrengungen nötig, denn in vielen Mitgliedstaaten ist die Umstellung nur zögerlich in Angriff genommen worden.

Die Kontaktstellen zwischen Behörden und Bürgern bzw. Unternehmen sind gegenwärtig uneinheitlich und unvollständig. Den Bedürfnissen der Unternehmen und Bürger bei ihren grenzüberschreitenden Aktivitäten könnte dadurch besser entsprochen werden, dass die digitalen Dienstinfrastrukturen der Fazilität „Connecting Europe“ ausgebaut und bestehende europäische Portale, Netze, Dienste und Systeme (z. B. „Ihr Europa“, einheitliche Ansprechpartner, Produktinfostellen, Produktinformationsstellen für das Bauwesen) erweitert und integriert und in das „zentrale digitale Zugangstor“ eingebunden werden. Zudem sollte EU-weit die Verwendung elektronischer Dokumente gefördert werden, um die Kosten und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Privatpersonen zu verringern.

Die Unternehmen werden ausgebremst durch rechtliche Unterschiede und regulatorische Hindernisse, die es ihnen erschweren, sich innerhalb des Binnenmarkts zu vergrößern und über Grenzen hinweg tätig zu werden. Viele Mitgliedstaaten fordern diesbezüglich Maßnahmen, wie etwa Unterstützung bei der schnellen Gründung von Unternehmen (z. B. innerhalb von 24 Stunden). Nach Ansicht der Kommission sollte jedes bestehende Unternehmen in der Lage sein, seine Betriebstätigkeit grenzüberschreitend online zu erweitern und – dank der Verknüpfung von Unternehmensregistern und dank des Grundsatzes der einmaligen Erfassung – innerhalb eines Monats europaweit präsent zu sein 18 .

Die Kommission wird einen neuen e-Government-Aktionsplan 2016–2020 mit folgenden Bestandteilen vorlegen: i) Verknüpfung von Unternehmensregistern bis 2017, ii) Ergreifung einer Initiative mit den Mitgliedstaaten im Jahr 2016 für ein Pilotprojekt zur Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung, iii) Erweiterung und Integration europäischer und nationaler Portale hin zu einem „zentralen digitalen Zugangstor“, um so ein benutzerfreundliches Informationssystem für Bürger und Unternehmen zu schaffen, und iv) Beschleunigung des Übergangs der Mitgliedstaaten zu einem vollständig elektronischen Auftragswesen und zu interoperablen elektronischen Signaturen.

5.Schaffung des digitalen Binnenmarkts

Der Aufbau eines digitalen Binnenmarkts ist ein wichtiger Teil der EU-Strategie, die darauf abzielt, Europa auf die Zukunft vorzubereiten und weiterhin einen hohen Lebensstandard für seine Bevölkerung zu garantieren. Dies setzt den entsprechenden politischen Willen voraus und erfordert, dass die in dieser Strategie vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu müssen die nötigen Mittel und Ressourcen mobilisiert und von den Hauptakteuren Governance-Strukturen geschaffen werden, um eine wirksame Umsetzung durch EU-Organe, Mitgliedstaaten und Beteiligte zu erreichen. Soweit bereits ausreichende Klarheit über Hindernisse besteht, die beseitigt werden müssen, wird die Kommission Rechtsetzungsvorschläge unterbreiten und Initiativen ergreifen, um den Binnenmarkt in seinem gesamten Umfang in den Dienst der Verbraucher und Unternehmen zu stellen. Sollten weitere Konsultationen und Fakten erforderlich sein, um das richtige Vorgehen zu bestimmen, wird die Kommission das Gespräch mit den Akteuren über die vorhandenen Möglichkeiten suchen. Dafür müssen Kommission, Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und ehrgeizige Schritte unternehmen.

5.1.Investitionen im digitalen Binnenmarkt

Das Hauptziel der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt ist die Schaffung eines günstigen Investitionsklimas für digitale Netze, die Forschung und innovative Unternehmen. Die Festlegung geeigneter Rahmenbedingungen wird dazu beitragen, private Investitionen zu mobilisieren und das Vertrauen der Investoren zu gewinnen. Für die Verwirklichung unserer ehrgeizigen digitalen Ziele werden beträchtliche Investitionen nötig sein. Für Infrastrukturen und Dienste des digitalen Binnenmarkts sowie für forschungsintensive und innovative KMU (auch Jungunternehmen) sind bereits Mittel der EU reserviert worden. Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden voraussichtlich etwa 21,4 Mrd. EUR für diesen Bereich einplanen. Besondere Anstrengungen sind nötig, um die digitale Kluft zwischen städtischen und ländlichen Gebieten zu schließen. Ergänzend zu laufenden EU-Programmen soll der Europäische Fonds für strategische Investitionen 19 eine breite Palette von digitalen Vorhaben unterstützen, die sich vor allem durch ihren hohen Innovations- und Forschungsanteil (und damit ein höheres Risiko) auszeichnen. Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten werden von der Europäischen Investitionsbank und vom Europäischen Investitionsfonds bereitgestellt.

Innovative Unternehmerinnen und Unternehmer sind für die digitale Wirtschaft lebenswichtig. Damit sie Erfolg haben können, brauchen sie einen leichteren Zugang zur Finanzierung – auch in Form von Eigen- und Wagniskapital. Die EU hat eine Reihe von Initiativen ins Leben gerufen, um eine Eigenkapitalfinanzierung zu unterstützen, darunter auch Regulierungsinstrumente wie die Verordnung über Europäische Risikokapitalfonds. Weitere Arbeiten sind jedoch notwendig, um eine angemessene Finanzierung zu ermöglichen, denn die derzeit in Europa bestehende Vielfalt an Unternehmensformen, mit ihren jeweiligen Rechtsrisiken und Kosten, stellt ein Hindernis für Investitionen in Jungunternehmen in der EU und für deren Wachstum dar 20 .

Angesichts der vergangenen Erfahrungen mit der Nichtausschöpfung der für Investitionen in IKT eingeplanten EU-Mittel, wird sich die Kommission gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank, Projektträgern und Mitgliedstaaten darum bemühen, dass alle verfügbaren Investitionsmittel vollständig genutzt werden, auch durch technische Unterstützung und die volle Ausnutzung von Synergien zwischen den verschiedenen Finanzierungsinstrumenten.

5.2.Internationale Dimension

Die Größe eines vollständig verwirklichten digitalen Binnenmarkts wird Unternehmen helfen, über den EU-Binnenmarkt hinaus zu wachsen und die EU zu einem noch attraktiveren Standort für weltweit tätige Unternehmen zu machen. Die Offenheit des europäischen Marktes sollte bewahrt und im digitalen Bereich weiterentwickelt werden. Die EU sollte weiterhin darauf drängen, dass auch unsere Handelspartner dieselbe Offenheit an den Tag legen und für eine wirksame Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sorgen. Hindernisse im globalen elektronischen Handel wirken sich besonders stark auf europäische Unternehmen aus, da die EU im Export digitaler Dienstleistungen weltweit führend ist. Zu diesem Zweck sollte im digitalen Bereich eine ehrgeizige Handels- und Investitionspolitik weiterverfolgt werden, was auch die EU-Freihandelsabkommen einschließt 21 . Ein vollendeter digitaler Binnenmarkt ist auch ein Beitrag zur Umsetzung der Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015. Die Kommission wird an einem tragfähigen Konzept für die Lenkung und Verwaltung des Internets im Rahmen eines Multi-Stakeholder-Modells arbeiten, um das Internet frei und offen zu halten.

5.3.Effektive Steuerung des digitalen Binnenmarkts

In Anbetracht der gemeinsamen Verantwortung für die rasche Umsetzung der Maßnahmen der Strategie wird die Kommission mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenwirken und ihre Zusammenarbeit mit beiden Organen vertiefen. Sie wird einen fortgesetzten Dialog mit den Beteiligten aufnehmen, um diese über die politische Entscheidungsfindung zu unterrichten und eine wirksame Umsetzung der Strategie zu erreichen. Die Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt wird wegen ihres übergreifenden Charakters nur mit Hilfe eigens eingesetzter Beratungs- und Unterstützungsgruppen möglich sein. Die Kommission empfiehlt dem Europäischen Rat, die erforderlichen Impulse zu geben und die Fortschritte regelmäßig zu überprüfen. Die Kommission wird sich auch um eine Verbesserung der Qualität der Daten und Analysen bemühen, denn diese sind nötig, um den digitalen Binnenmarkt zu untermauern, indem das einschlägige Wissen gebündelt und für die Öffentlichkeit leichter zugänglich gemacht wird. Darüber hinaus wird sie ihren Indikator zum Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft weiterentwickeln. Die Kommission wird regelmäßig über Fortschritte bei der Umsetzung dieser Strategie berichten.

6.Schlussfolgerung

Die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt soll die europäische Gesellschaft verändern und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie vertrauensvoll in die Zukunft blicken kann. Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, diese Strategie zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts schnellstmöglich zu billigen und sich in enger Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Akteuren aktiv an ihrer Umsetzung zu beteiligen.



Anhang: Fahrplan zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts

Maßnahmen 22

Zeitplan

Besserer Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa

Rechtsetzungsvorschläge für einfache und wirksame grenzübergreifende Vertragsbestimmungen für Verbraucher und Unternehmen

2015

Überprüfung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz

2016

Maßnahmen auf dem Gebiet der Paketzustellung

2016

Breitangelegte Überprüfung zur Vorbereitung von Rechtsetzungsvorschlägen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking

2015

Untersuchung des Wettbewerbs im Sektor des elektronischen Handels im Hinblick auf den Online-Handel mit Waren und die Online-Erbringung von Dienstleistungen

2015

Rechtsetzungsvorschläge für eine Reform des Urheberrechts

2015

Überprüfung der Satelliten- und Kabelrichtlinie

2015/2016

Rechtsetzungsvorschläge zur Verringerung des Verwaltungsaufwands der Unternehmen, der sich aus unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Regelungen ergibt

2016

Schaffung der richtigen Bedingungen für florierende digitale Netze und Dienste

Rechtsetzungsvorschläge zur Reform der geltenden Telekommunikationsvorschriften

2016

Überprüfung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

2016

Umfassende Analyse der Rolle der Plattformen auf dem Markt einschließlich illegaler Inhalte im Internet

2015

Überprüfung der e-Datenschutz-Richtlinie

2016

Schaffung einer vertraglichen öffentlich-privaten Partnerschaft für Cybersicherheit

2016

Bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft

Initiativen in Bezug auf das Eigentum an Daten, den freien Datenfluss (z. B. zwischen Cloud-Anbietern) und eine europäische Cloud

2016

Aufstellung eines Plans mit den Prioritäten für die IKT-Normung und Erweiterung des Europäischen Interoperabilitätsrahmens für öffentliche Dienste

2015

Neuer e-Government-Aktionsplan mit einer Initiative zum Grundsatz der einmaligen Abfrage und einer Initiative zur Verknüpfung von Unternehmensregistern

2016

(1)

   Die Fakten, auf die in dieser Mitteilung Bezug genommen wird, sind der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „A Digital Single Market Strategy for Europe – Analysis and Evidence“ entnommen (SWD(2015) 100). Diese Arbeitsunterlage enthält zudem nähere Einzelheiten zur Art der Herausforderungen, auf die die Strategie abzielt, sowie die der Strategie zugrundeliegenden Tatsachen.

(2)

   KOM(2011) 635 endg. – 2011/0284 (COD).

(3)

   Verordnung (EG) Nr. 2006/2004.

(4)

   Richtlinie 2000/31/EG.

(5)

   Richtlinie 2006/123/EG.

(6)

   Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993.

(7)

   Richtlinie 2002/22/EG.

(8)

   Richtlinie 2010/13/EU.

(9)

   Darauf wird in der anstehenden Binnenmarktstrategie und im e-Commerce-Rechtsrahmen eingegangen werden.

(10)

   COM(2013) 48 final.

(11)

   JOIN(2013) 1 final.

(12)

   COM(2015) 185.

(13)

   KOM(2012) 11 endg.

(14)

   Richtlinie 2002/58/EG.

(15)

   Darunter auch mobiles Internet, Cloud-Computing, soziale Netze und Big Data.

(16)

   Vgl. die Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie, COM(2015) 80 final.

(17)

   Richtlinie 2014/24/EU, Richtlinie 2014/25/EU.

(18)

   Die Kommission wird die Schritte, die notwendig sind, um diese Ziele zu erreichen, in ihrer Binnenmarktstrategie weiter ausarbeiten.

(19)

   COM(2014) 903 final.

(20)

   Die Kommission wird im Zuge ihrer Arbeiten an der Binnenmarktstrategie und der Kapitalmarktunion (COM(2015)63) Wege erkunden, die es erlauben, mehr Wagniskapital anzuziehen.

(21)

   Die Kommission wird im Herbst 2015 eine neue Handels- und Investitionsstrategie vorstellen und darin auf wichtige Probleme der Handelspolitik im digitalen Bereich eingehen.

(22)

   Soweit sich aus den aufgeführten Maßnahmen erhebliche Auswirkungen ergeben, werden entsprechend den von der Kommission angewandten Grundsätzen der besseren Rechtssetzung begleitend dazu separate Folgenabschätzungen angefertigt.

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