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Document 52014DC0654R(01)
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the short term resilience of the European gas system Preparedness for a possible disruption of supplies from the East during the fall and winter of 2014/2015
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die kurzfristige Krisenfestigkeit des europäischen Gassystems Vorkehrungen für den Fall einer Unterbrechung der Gaslieferungen aus dem Osten im Herbst und Winter 2014/2015
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die kurzfristige Krisenfestigkeit des europäischen Gassystems Vorkehrungen für den Fall einer Unterbrechung der Gaslieferungen aus dem Osten im Herbst und Winter 2014/2015
/* COM/2014/0654 final/2 */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die kurzfristige Krisenfestigkeit des europäischen Gassystems Vorkehrungen für den Fall einer Unterbrechung der Gaslieferungen aus dem Osten im Herbst und Winter 2014/2015 /* COM/2014/0654 final/2 */
1. Einleitung
Am 28. Mai 2014 hat die Kommission ihre
Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung mit einem umfassenden
Plan zur Stärkung unserer Energieversorgungssicherheit verabschiedet.[1] Vor dem Hintergrund der Lage in
der Ukraine und der möglicherweise damit verbundenen Gefahr einer Unterbrechung
der Gaslieferungen in die EU sah die Strategie Maßnahmen vor, die unverzüglich
getroffen werden müssen, um die Krisenfestigkeit der EU im Fall einer größeren
Gasversorgungsunterbrechung im bevorstehenden Winter zu verbessern. Im Rahmen
dieser Sofortmaßnahmen billigte der Europäische Rat am 27. Juni 2014
den Vorschlag der Kommission zur Durchführung eines so genannten Stresstests,
bei dem die Fähigkeit des europäischen Gasnetzes, eine gravierende
Unterbrechung der Gaslieferungen in die EU in diesem Winter zu bewältigen,
geprüft wird.[2] Anfang Juli
forderte die Kommission die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien der
Energiegemeinschaft und Georgien[3]
sowie die Schweiz und die Türkei auf, die Auswirkungen verschiedener möglicher
Szenarios für eine Unterbrechung der Gaslieferungen in ihre Länder in diesem
Winter zu modellieren und Maßnahmen für die Bewältigung von
Versorgungsengpässen vorzusehen. Die Kommission ersuchte auch Norwegen
mitzuteilen, inwieweit das Land durch die Erhöhung seiner Gaslieferungen auf
eine solche Unterbrechung reagieren könnte. Die Kommission schlug drei
„Fokusgruppen“ vor, um speziell die Regionen abzudecken, in denen sich die
Auswirkungen von Lieferunterbrechungen voraussichtlich am meisten bemerkbar
machen werden. Diese Regionen sind die südöstliche
Region der EU (Bulgarien, Kroatien, Griechenland, Ungarn und Rumänien), die
baltischen Staaten und Finnland sowie die Vertragsparteien der
Energiegemeinschaft. Die nationalen Behörden haben während des
Sommers hart daran gearbeitet, die relevanten Daten zu erheben und Bewertungen
innerhalb kurzer Fristen vorzunehmen. Die nationalen Berichte[4]
wurden der Kommission im August und September 2014 vorgelegt. Der
Europäische Verbund der Fernleitungsnetzbetreiber („ENTSOG“) hat die
Auswirkungen von Lieferunterbrechungen auf das EU-weite Gassystem ebenfalls
modelliert, und verschiedene Industrieverbände, die Internationale
Energieagentur[5],
die G7 und andere wichtige Partnerländer haben auch Beiträge geliefert. Methodik
und Szenarios der „Stresstests“ Die
von der Kommission für alle Beteiligten vorgeschlagenen Szenarios bezogen sich
auf die Unterbrechung der Gastransitroute durch die Ukraine und auf die
Unterbrechung aller russischen Gaslieferungen nach Europa für einen Zeitraum
von einem Monat und von sechs Monaten (September bis Februar), wobei in beiden
Fällen von durchschnittlichen winterlichen Bedingungen ausgegangen wurde.
Außerdem wurde vom Verband ENTSOG ein Unterszenario mit einer Kältewelle von
zwei Wochen im Februar entwickelt, um die Auswirkungen einer Spitzennachfrage
auf ein bereits belastetes Versorgungssystem zu erfassen. Grundlage für diese
Vorschläge waren die bisher gemachten Erfahrungen und die Notwendigkeit, unsere
Energiesysteme unter außerordentlich schwierigen Bedingungen zu testen,
d. h. ausgehend von der Unterbrechung aller Gasflüsse der wichtigsten
externen Erdgaslieferanten Europas. Die
Auswirkungen des Szenarios der Unterbrechung der Durchleitung durch die Ukraine
und die Folgen des Szenarios der vollständigen Unterbrechung der russischen
Lieferungen auf die südosteuropäischen Länder, die weitgehend über die Ukraine
beliefert werden, sind sehr ähnlich, wobei die modellierte Unterbrechung der
Durchleitung durch die Ukraine sich auf die baltischen Mitgliedstaaten und auf
Finnland nicht auswirkt. Daher bezieht sich die Kommission in dem Bericht
hauptsächlich auf die Auswirkungen des Szenarios einer sechsmonatigen
Unterbrechung der russischen Gaslieferungen unter normalen winterlichen
Bedingungen und mit einer Kältewelle. Diese
Untersuchung war insofern bereits sehr nützlich, als durch sie zum ersten Mal
ein vollständiges Bild der potenziellen Auswirkungen einer möglichen
schwerwiegenden Unterbrechung der Gaslieferungen aus dem Osten und des
diesbezüglichen Vorbereitungsstands des europäischen Gassektors vorliegt. Die Kommission berichtet in dieser Mitteilung über
die wichtigsten Ergebnisse dieses Stresstests und formuliert eine Reihe
spezifischer Empfehlungen. Parallel zu dieser Mitteilung haben die
Kommissionsdienststellen Arbeitsunterlagen erstellt, die Folgendes enthalten:
die Berichte der drei „Fokusgruppen“, einen Bericht über die Zusammenarbeit mit
den G7-Staaten und anderen Partnerländern sowie einen Bericht über die
Überprüfung der Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung[6].
Zudem ist die Kommission dabei, ihre Empfehlung für die Anwendung der
Binnenmarktvorschriften in der Energiegemeinschaft zu verabschieden. 2. Ergebnisse der Stresstests 2.1 Situation hinsichtlich der
Transitflüsse Parallel zu dem Stresstest und bereits im Frühjahr
dieses Jahres hat die Europäische Kommission beträchtliche Anstrengungen
unternommen, um in der Auseinandersetzung zwischen der Ukraine und Russland
über die Gaszahlungen und Gasschulden einen Kompromiss zu vermitteln mit dem
Ziel, ausreichende Gaslieferungen an die Ukraine und einen stabilen Transit in
die EU und in andere Vertragsparteien der Energiegemeinschaft sicherzustellen.
Im Laufe des Jahres fanden mehrere Sitzungen zwischen der Europäischen
Kommission sowie Behörden der Ukraine und Russlands, auch auf Ministerebene,
statt. Bei dem letzten trilateralen Ministertreffen am 26. September in
Berlin erzielten die Parteien eine Annäherung bei den wichtigsten Punkten eines
von der Kommission vorgelegten Kompromissvorschlags. Über dieses „Winterpaket“
wird derzeit in Moskau und Kiew beraten, und das nächste trilaterale Treffen
ist im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates im Oktober geplant. Im Fall
einer Einigung wären die Gaslieferungen an die Ukraine während des gesamten
Winters gesichert. Insgesamt
hängt die Stabilität der für die EU bestimmten russischen Gaslieferungen und
des Transits durch die Ukraine von vielen Faktoren ab, wobei die EU nur auf
einige davon Einfluss nehmen kann. Daher ist es ratsam, alle möglichen
Szenarios in Betracht zu ziehen, auch größere Unterbrechungen der
Gasversorgung. In diesem Zusammenhang sollten die Projektionen, auf die im
Folgenden näher eingegangen wird, nicht als eine Prognose betrachtet werden,
sondern lediglich als ein mögliches Szenario und als eine Grundlage für
Notfallmaßnahmen. Im September und
im Oktober 2014 wurde zeitweise weniger Gas an die EU geliefert als
erwartet, was nach Auffassung der Kommission Anlass zur Sorge gibt.
Insbesondere im September meldete eine Reihe von Unternehmen in der EU einen
Rückgang der Lieferungen von Gazprom, wenngleich diese Kürzungen keine
negativen Auswirkungen auf die Energieversorgungssicherheit der EU oder ihrer
Nachbarländer hatten. Der Gastransport in Gegenflussrichtung („Reverse Flow“)
von der Slowakei in die Ukraine war stabil. Die Gasflüsse entgegen der
Hauptflussrichtung von Polen in die Ukraine waren zwei Tage lang vorübergehend
unterbrochen, wurden jedoch rasch wieder aufgenommen. Darüber hinaus wurden die
Lieferungen von Ungarn an die Ukraine am 25. September wegen des
ungarischen Imports höherer Gasmengen für die Befüllung der Speicheranlagen auf
unbestimmte Zeit ausgesetzt. In Zusammenarbeit mit der Koordinierungsgruppe „Erdgas“
beobachtet die Kommission die Lage aufmerksam. 2.2 Die
Versorgungssituation Europas im Fall einer Lieferunterbrechung Der
Verband ENTSOG hat auf Ersuchen der Kommission verschiedene Szenarios für
Lieferunterbrechungen modelliert. Das Modell zeigt, dass in den verschiedenen
Szenarios einer sechsmonatigen Lieferunterbrechung der EU und den
Vertragsparteien der Energiegemeinschaft ohne die Ukraine nach einer Neuordnung
des Energiemixes nach wie vor insgesamt zwischen 5 und 9 Mrd. m³ Gas
fehlen würden[7]. Aus ihm geht außerdem hervor, dass –
bei Annahme einer maximalen Infrastrukturnutzung und normaler Marktbedingungen[8] – die russischen Lieferungen im Fall
solcher sechsmonatigen Unterbrechungen vor allem durch den Import von
zusätzlichem LNG ersetzt werden.[9],[10]
Obwohl ENTSOG die Preiseffekte der Lieferunterbrechungen nicht modelliert hat,
wird die Notwendigkeit, die fehlenden Mengen zu ersetzen, mit Preissteigerungen
einhergehen, die dazu führen, dass in erheblichem Umfang zusätzliches LNG
importiert wird. Diese Preissignale sorgen dafür, dass Gas – in dem Maße, wie
es die Verbindungskapazitäten oder der direkte Zugang zu LNG-Importanlagen
zulassen – auf die Märkte gelangt, wo es z. B. für die Wärme- oder die
Stromerzeugung am dringendsten benötigt wird. Die höheren Preise werden auch zu
einer bedeutenden Inanspruchnahme der Gasspeicher und zu einer freiwilligen
Reduzierung der Nachfrage führen. Die
Modellierung macht auch deutlich, welche Länder von
Gasversorgungsunterbrechungen am stärksten betroffen wären. Tabelle 1
– Gasmengen, die je betroffenes Land in einem Zeitraum von sechs Monaten fehlen
- Szenario einer Unterbrechung der russischen Gaslieferungen und einer
Kältewelle (Gesamtdefizit in Mio. m³ und relatives monatliches Defizit in
%) Quelle: ENTSOG Abbildung 1 – Ersatz für russisches Gas im Szenario einer sechsmonatigen
Unterbrechung russischer Gaslieferungen[11] Quelle: ENTSOG ENTSOG hat für diesen Stresstest sowohl
ein Szenario „mit Kooperation“ als auch ein Szenario „ohne Kooperation“
modelliert.[12] Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zwischen beiden besteht
darin, dass im ENTSOG-Szenario „mit Kooperation“ die
gleiche (relative) Lastenteilung als
entscheidendes Element vorausgesetzt wird, nach der
Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten in der Form geübt wird, dass
der Gasmangel gleichmäßig auf benachbarte Mitgliedstaten aufgeteilt wird. Bei
dem Szenario „ohne Kooperation“ hingegen würden die Mitgliedstaaten die
Gasexporte untereinander und an die Vertragsparteien der Energiegemeinschaft
verringern oder einstellen, wenn ihre Binnennachfrage nicht mehr vollständig
gedeckt werden kann. Bei dem Szenario „mit
Kooperation“ wird davon ausgegangen, dass die Ukraine und Moldau[13] kontinuierlich und mit uneingeschränkter
Kapazität mit Gas aus den Mitgliedstaaten, zumindest über die Slowakei,
beliefert werden, während dem Szenario „ohne Kooperation“ die Annahme zugrunde
liegt, dass 50 % der slowakischen Reverse-Flow-Kapazitäten exportiert
werden. Ohne die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und ohne
zusätzliche nationale Maßnahmen drohen
Bulgarien, Rumänien, Serbien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
sowie Bosnien und Herzegowina (sowohl im Szenario der Unterbrechung der
Durchleitung durch die Ukraine als auch im Szenario der vollständigen
Einstellung der russischen Lieferungen) schwere Versorgungsdefizite von
40 % oder deutlich darüber[14], zumindest gegen Ende des
Unterbrechungszeitraums von sechs Monaten. Zu Defiziten in der gleichen Größenordnung
käme es in Litauen, Estland und Finnland im Szenario einer vollständigen
Einstellung der russischen Lieferungen in die EU. Ungarn und Polen[15] wären mit einem Defizit von 30 %
bzw. 20 % ebenfalls erheblich betroffen, wenn auch in geringerem
Maße. Die Hauptauswirkungen der Versorgungsunterbrechung sind in
Abbildung 2 dargestellt. Im
Szenario „mit Kooperation“ werden die Auswirkungen einer
Versorgungsunterbrechung in den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten und
Vertragsparteien der Energiegemeinschaft erheblich abgemildert – vor allem in
Bulgarien, Estland, Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen
Republik Mazedonien und Serbien. Gleichzeitig würde es in Griechenland und in
Lettland voraussichtlich auch zu einem nicht unerheblichen Defizit kommen[16].
Die auf den Karten grau unterlegten Mitgliedstaaten wären der Simulation
zufolge wegen ihrer vorhandenen Gasversorgungsinfrastruktur und ihrer
Gasbezugsquellen nicht unmittelbar betroffen. Abbildung 2
– Karten mit der Darstellung möglicher Lieferunterbrechungen – vor dem
Ergreifen weiterer nationaler Maßnahmen – im Februar am Ende des Szenarios
einer sechsmonatigen Unterbrechung der russischen Gaslieferungen jeweils für
das Szenario mit Kooperation und das Szenario ohne Kooperation bei durchschnittlichen
winterlichen Bedingungen[17] Szenario mit Kooperation || Szenario ohne Kooperation Quelle: ENTSOG Auswirkungen einer
anhaltenden Lieferunterbrechung auf die Ukraine Unter den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft
befindet sich die Ukraine in einer ziemlich einzigartigen Situation. Mit ihren entwickelten, wenn auch
modernisierungsbedürftigen Fernleitungs- und Speicherkapazitäten verfügt die
Ukraine über Instrumente, mit denen sie das Problem einer Versorgungsunterbrechung
auf differenziertere Weise als die anderen Vertragsparteien angehen kann. Die
Ukraine verbraucht normalerweise ca. 50 Mrd. m³ Gas pro Jahr,
von denen rund 20 Mrd. m³ im Inland gewonnen werden und der Rest
überwiegend aus Russland eingeführt wird. Die für den Verbrauch in der Ukraine
bestimmten Gaslieferungen aus Russland wurden jedoch am 16. Juni 2014
eingestellt. Der Stresstest für die Ukraine zeigt,
dass die Produktion und die Speicheranlagen des Landes 50 % bis 70 %
der Nachfrage decken können, wenn Laststeuerungsmaßnahmen angewandt werden.
Nach dem optimistischen Szenario der Ukraine würden Importe aus der EU dazu
beitragen, einen Teil des fehlenden Gases zu ersetzen[18].
Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war die „Reverse-Flow“-Leitung zwischen
der Slowakei und der Ukraine, die Anfang September den Betrieb aufnahm und über
die bis zu 27 Mio. m³ Gas pro Tag transportiert werden können,
zwei Drittel davon als feste Kapazität. Eine
hypothetische zweiwöchige Kältewelle gegen Ende der sechsmonatigen
Lieferunterbrechung würde die Versorgungssicherheitslage sicherlich
verschärfen. Wie in Abbildung 3 dargestellt, könnte dem ENTSOG-Modell
zufolge auch in diesem Fall in den am stärksten betroffenen Ländern das
dramatische Ausmaß der Engpässe, zu denen es bei einem Szenario ohne
Kooperation kommen würde, bei einem Szenario mit Kooperation verringert werden.
Allerdings wären bei dem Szenario mit Kooperation andere mittel-, ost- und
westeuropäische Mitgliedstaaten wie Österreich, die Tschechische Republik, (Nord‑)Deutschland[19],
Italien und die Slowakei auch betroffen, da Gas in die Länder fließen würde, in
denen die Lieferausfälle höher sind. Laut Modell würden solche Ausfälle weniger
als 10 % betragen. Bei diesem Prozentsatz handelt es sich normalerweise um
eine Größenordnung, bei der es zu einer preisbedingten (natürlichen)
Verringerung der Nachfrage kommen würde, ohne dass zusätzliche Maßnahmen
ergriffen werden müssten. Abbildung 3
– Karten mit der Darstellung möglicher Lieferunterbrechungen – vor dem
Ergreifen weiterer nationaler Maßnahmen – im Februar am Ende des Szenarios
einer sechsmonatigen Unterbrechung der russischen Gaslieferungen jeweils für
das Szenario mit Kooperation und das Szenario ohne Kooperation während einer Kältewelle Szenario mit Kooperation || Szenario ohne Kooperation Quelle: ENTSOG Anfälligkeit
des Wärmesektors für eine Gasversorgungsunterbrechung Ungefähr die Hälfte des
Primärenergieverbrauchs in der EU wird für die Raumheizung und
Warmwasserbereitung im Wohn- und im Tertiärsektor sowie für Prozesswärme in der
Industrie verwendet. Die Raumheizung und die Warmwasserbereitung in Gebäuden
sind vor allem in Ungarn, Italien, den Niederlanden und im Vereinigten
Königreich besonders gasintensiv (siehe nachstehende Abbildung 4). Abbildung 4 –
Verteilung der Nachfrage nach Endenergie für die Wärmeerzeugung für
Raumheizungs- und Warmwasserbereitungszwecke im Wohn- und im
Dienstleistungssektor in den Mitgliedstaaten nach Brennstoffart und
Energieträger. . Quelle: Stratego – Bewertung des
Wärmemarkts der EU28 für das Jahr 2010 In der EU erfolgen die Raumheizung und
die Warmwasserbereitung überwiegend (88 %) durch individuelle
Heizungsanlagen für den Eigenverbrauch, während der Anteil der Fernwärme bei
12 % liegt. Dieser Durchschnittswert umfasst jedoch große Unterschiede, da
in den nördlichen, in den baltischen und in den mittel- und osteuropäischen
Mitgliedstaaten Fernwärme 14 % bis 56 % des Wärmebedarfs[20]
deckt und zwischen 10 % und fast die Hälfte der Haushaltskunden versorgt.[21]
Im Schnitt werden 44 % der Fernwärmeanlagen mit Gas betrieben, wobei der
Anteil in Ländern wie Lettland, Litauen, der Slowakei, Bulgarien und Ungarn, in
denen die Fernwärme fest etabliert ist, bis zu 80 % betragen kann. In den
baltischen Staaten und in Finnland entfallen daher in der Regel ca. 50 %
des gesamten Gasverbrauchs auf den Gasverbrauch von Fernwärme- und von
KWK-Anlagen. Gasbetriebene Fernheizungswerke (außer wenn bei
ihnen die Möglichkeit der Umstellung auf andere Brennstoffe besteht) und Kunden
dezentraler Wärmesysteme gelten in der Regel als geschützte Verbraucher[22]
und sind als letzte von einer etwaigen Versorgungseinschränkung betroffen.
Darüber hinaus haben viele Mitgliedstaaten für Wärmekraftwerke die
Verpflichtung zur Umstellung auf andere Brennstoffe eingeführt, wenngleich der
jeweilige Anteil sehr unterschiedlich ist und von praktisch 100 % in
Finnland bis weniger als 20 % in Rumänien und Bulgarien reicht. 2.3 Bewertung der in den
nationalen Berichten vorgeschlagenen Maßnahmen Wie aus den ENTSOG-Szenarios hervorgeht,
würden sich mögliche Kürzungen russischer Gaslieferungen auf die
Mitgliedstaaten je nach geografischer Lage und den Möglichkeiten der
Gasbeschaffung sehr unterschiedlich auswirken. Dieses unterschiedliche Ausmaß
der Auswirkungen spiegelt sich auch in den Maßnahmen wider, die die
Mitgliedstaaten und die Vertragsparteien der Energiegemeinschaft in ihren
Stresstestberichten an die Kommission aufgeführt haben. Während einige der am
stärksten gefährdeten Länder in dem Zeitraum, der Gegenstand der Modellierung
war, möglicherweise ziemlich schnell auf radikale Maßnahmen zurückgreifen
müssen (z. B. Einschränkung der Versorgung oder Freigabe strategischer
Vorräte), lassen andere Mitgliedstaaten zu, dass ihr Gassektor auf der Basis
der Marktgegebenheiten funktioniert. Wichtig ist die
Feststellung, dass ein besonnenes, marktbasiertes Management der
Versorgungskrise in den weniger betroffenen Mitgliedstaaten hinsichtlich der
Bewältigung der Engpässe insgesamt positive Auswirkungen auf die gesamte EU und
auf die Energiegemeinschaft haben wird. Abbildung 5
– Überblick über die verschiedenen Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten in
ihren Berichten ausgehend von einer sechsmonatigen Unterbrechung der
Transitlieferungen durch die Ukraine und der sechsmonatigen Unterbrechung aller
russischen Gaslieferungen vorgesehen wurden.
Quelle:
Nationale Stresstestberichte 2.3.1 Speicherhaltung Speicherhaltung
ist, soweit verfügbar, ein wichtiges Instrument, um in allen Mitgliedstaaten
und den Vertragsstaaten der Energiegemeinschaft ein ausgewogenes Verhältnis
zwischen Angebots- und Nachfragesituation zu gewährleisten[23].
Anfang Oktober wies der Füllstand in den Speicheranlagen der EU mit 90 %
ein sehr hohes Niveau auf. Nur in zwei Mitgliedstaaten (Ungarn und Portugal)
lagen die Füllstände unter 80 %; da Ungarn aber über große
Speicherkapazitäten verfügt, liegt das Verhältnis zwischen Speichermenge und
Nachfrage dort bereits über dem Durchschnitt. Abbildung 6
– Füllstände (in %) nach Mitgliedstaaten, Füllmengen als Anteil an der
Binnennachfrage (in %) und Speicherkapazität als Anteil an der
Binnennachfrage (in %), Oktober 2014[24]
Quelle: Transparenzplattform GSE AGSI und Eurogas;
Analyse der Kommission Nach den in den nationalen Berichten und der Analyse
von ENTSOG vorgelegten Zahlen könnten die Speichermengen bei einer lang
anhaltenden Krise oder einfach einem kalten Winter allerdings rasch
aufgebraucht werden, so dass auf andere Maßnahmen zur Gewährleistung der
Versorgungssicherheit zurückgegriffen werden muss, um sie Versorgung der Kunden
zu sichern. Bei der Bewertung der verschiedenen nationalen Pläne
für die Nutzung der Speicheranlagen sind eine Reihe wichtiger Feststellungen
anzuführen. Erstens gibt es nur einen geringen oder überhaupt keinen Spielraum
für eine kurzfristige physische Erweiterung Speicherkapazitäten. Zweitens
werden Länder, die sich auf eine kurzfristige Steigerung der Entnahmemengen
verlassen – sofern anschließend keine Maßnahmen ergriffen werden, um zu
vermeiden, dass die Speicher zu rasch geleert werden – bei einem Anhalten der
Versorgungsstörung die Auswirkungen später zu spüren bekommen, unter anderem in
Form eines erheblichen Rückgangs der Entnahmemengen bei niedrigen Füllständen. In den im Falle einer Krise am stärksten gefährdeten
Mitgliedstaaten könnten sich folgende Vorsorgemaßnahmen als wichtig erweisen:
Auffüllen der Gasspeicher über die üblichen Füllmengen hinaus und Gewährleistung,
dass bei dem Entnahmetempo die Möglichkeit einer anhaltenden Winterperiode
berücksichtigt ist. Speicherhaltung kann auf mehr oder weniger marktbasierte
Weise zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit eingesetzt werden. Mehrere
Mitgliedstaaten haben Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit
durch angebotsbezogene Speicherverpflichtungen (z. B. Bulgarien, Dänemark,
Frankreich, Italien, Polen, Portugal, die Slowakei und Spanien) und
strategische Reserven (z. B. Ungarn) zu gewährleisten. Ferner sind in
einigen nationalen Plänen, beispielsweise in Ungarn, Maßnahmen vorgesehen, um
das Füllen der Speicher durch reduzierte Fernleitungsentgelte, auf die mitunter
ein erheblicher Teil der Speicherhaltungskosten entfällt, attraktiver zu
machen. Dabei sollte besonders darauf geachtet werden, dass solche völlig
legitimen Maßnahmen, die darauf abzielen, das Füllen der Speicheranlagen –
oftmals unter Nutzung von importiertem Gas – zu erleichtern, nicht (effektiv)
zu Lasten grenzüberschreitender Transaktionen gehen, die für Gaslieferungen an
andere Länder bestimmt sind. 2.3.2 Ersetzen fehlender Mengen durch
Steigerung der inländischen Produktion oder durch Erwerb zusätzlicher Gasmengen
aus anderen Quellen Als
Ersatz für fehlende Gasmengen aus einer bestimmten Quelle liegt die Option
nahe, entsprechende Mengen aus einer anderen Quelle zu importieren oder die
inländische Produktion zu steigern. Im Allgemeinen gibt es nur einen geringen bzw.
überhaupt keinen Spielraum, um die Erdgasgewinnung innerhalb der EU so zu
steigern, dass kurzfristig eine erhebliche Wirkung erzielt wird, was
insbesondere auf technische Zwänge in den bestehenden Systemen zurückzuführen
ist. Was die Importe
anbelangt, so ist der Spielraum für zusätzliche Lieferungen über Erdölfernleitungen
aus Nordafrika derzeit begrenzt und die Kapazität der norwegischen Produktion
wird bereits fast vollständig ausgeschöpft. LNG ist eindeutig die Importquelle
mit dem größten Potenzial, da die LNG-Terminals in der EU über ausreichende
Kapazitäten verfügen, um die Lieferung weiterer LNG-Mengen aufzunehmen[25]. Was die Rohstofflage angeht, so ist der
weltweite Spotmarkt für LNG groß genug, um zusätzliche Volumina zu liefern, und
auch im Seeverkehrssektor sind ausreichende Kapazitäten vorhanden. Zudem ist LNG durch den jüngsten
Rückgang der asiatischen LNG-Preise zu einer wirtschaftlich günstigeren
Alternative für die EU geworden. Da
der LNG-Preis allerdings in Zeiten, die von Versorgungsstörungen und
Ressourcenknappheit geprägt sind, steigen wird, könnte der Erwerb von Ladungen
auf dem Spotmarkt teuer sein[26].
Darüber hinaus könnte der Transport der Ladungen in das Krisengebiet mindestens
eine Woche dauern. 2.3.3 Einwirken auf die Nachfrageseite Die
Auswirkungen von Versorgungsstörungen können durch eine Verringerung des
Gasbedarfs eingedämmt werden. Generell wurden die Auswirkungen einer etwaigen
Nachfrageverringerung (seitens industrieller Abnehmer oder potenziell
gasbetriebener Kraftwerke) infolge von Preiserhöhungen im Falle einer
Versorgungsunterbrechung in der großen Mehrheit der nationalen Berichte –
insbesondere in den am stärksten betroffenen Regionen – nicht bewertet.
Nachfrage mit hoher Preiselastizität – deren Anteil auf rund 10 %
geschätzt wird – wird voraussichtlich als erste vom Markt verschwinden, indem
Anlagen aus wirtschaftlichen Gründen abgeschaltet oder – falls rentabel – auf
alternative Brennstoffe (Biomasse oder Öl) umgestellt werden. Marktbasierte,
auf Anreizen beruhende Maßnahmen zum Einwirken auf die Nachfrageseite wurden
nur in sehr wenigen nationalen Stresstest-Berichten beschrieben, und in den am
stärksten betroffenen Ländern gibt es noch keine Erfahrungen mit der Anwendung
solcher Maßnahmen. Das letzte nachfrageseitige Instrument, über das die
Behörden verfügen – und das alle nicht zuletzt angesichts der Bestimmungen der
Verordnung zur Gewährleistung einer sicheren Erdgasversorgung einzusetzen
bereit sind –, sind Beschränkungen nach einer festgelegten Reihenfolge von
Nutzergruppen. Solche Pläne beginnen in der Regel bei den industriellen Nutzern
mit der größten Flexibilität und enden bei den geschützten Kunden, insbesondere
Privathaushalten. Zu diesen nachfrageseitigen Beschränkungen stellt die
Kommission fest, dass die konkreten Auswirkungen der vorgesehenen
Beschränkungsmaßnahmen auf die einzelnen Kundengruppen in vielen Plänen nicht
quantifiziert bzw. spezifiziert werden, so dass das genaue Ausmaß der
potenziellen Folgen von Versorgungsunterbrechungen auf verschiedene
Kundengruppen nicht klar ist[27]. 2.3.4 Umstellung auf andere Brennstoffe In
vielen betroffenen Mitgliedstaaten werden die Fernwärmesysteme überwiegend mit
Erdgas betrieben. Zudem lag der Anteil der Stromerzeugung aus Erdgas im Jahr
2012 in Kroatien, Griechenland, Ungarn, Lettland und Litauen bei mindestens
25 %[28].
Ein Anstieg der Erdgaspreise könnte dazu führen, dass in Krisensituationen
aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen eine vorübergehende Umstellung auf
andere Brennstoffe vorgenommen wird. Darüber hinaus ist in den nationalen
Plänen aller Länder, in denen Versorgungsunterbrechungen wahrscheinlich sind,
die Möglichkeit der Umstellung auf andere Brennstoffe vorgesehen. Im Rahmen
solcher Maßnahmen werden die Nutzer von Anlagen, die auf Zweistoffbetrieb
ausgelegt sind, in der Regel aufgefordert, auf einen anderen Brennstoff
umzustellen. Die Mitgliedstaaten haben angegeben, dass Verpflichtungen zur
Lagerung alternativer Brennstoffe (wie Biomasse oder Öl) vor Ort für eine
bestimmte – relativ geringe – Anzahl von Tagen bestehen[29].
Im Allgemeinen erwarten die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Vorkehrungen für
Brennstoffumstellungen innerhalb der auf nationaler Ebene festgelegten
obligatorischen Lieferzeiten keine gravierenden Probleme in Bezug auf Logistik
oder Angebot. Allerdings gibt es bislang keine konkreten Erfahrungen mit langen
Unterbrechungen und entsprechenden längerfristigen Umstellungen. Falls
erforderlich, können unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften
strategische Ölvorräte genutzt werden, um Kraftwerke und Fernwärmeanlagen zu
betreiben[30]. Die Kommission stellt fest, dass es in einigen
Ländern der Energiegemeinschaft aufgrund mangelnder Öl- und Kohlevorräte zu
Heizzwecken zu Problemen kommen kann. Zum Beispiel wären die Ölvorräte in
Serbien oder in Bosnien und Herzegowina rasch aufgebraucht, obwohl dort ein
Drittel der Fernwärmeanlagen von Gas auf Öl umgestellt werden kann. Auch im
Falle Moldaus wäre eine Umstellung von Gas auf Kohle zur Stromerzeugung
möglicherweise nicht in vollem Umfang möglich, wenn die Kohlevorräte nicht
rechtzeitig angelegt werden. In verschiedenen nationalen Berichten wird auf die
Möglichkeit hingewiesen, insbesondere für Heizzwecke von Gas auf Strom,
u. a. aus erneuerbaren Energien (heimische nachhaltige Biomasse,
Wärmepumpen usw.), umzustellen und die thermischen Speichermöglichkeiten in
Fernwärmesystemen zu nutzen. Während die Nutzung von Strom eine wirksame
Maßnahme sein kann, um Engpässe bei der Gasversorgung in erheblichem Umfang
abzufedern, müssen jedoch u. a. die Rolle der gasbefeuerten Kraftwerke bei
der Sicherung von Reserven und des Ausgleichs innerhalb des Systems sowie die
Belastbarkeitsgrenzen des Netzes bei einer anhaltenden außergewöhnlich hohen
Nachfrage gebührend bedacht werden[31]. Die Diskussionen zwischen den
baltischen Staaten und Finnland sowie zwischen anderen Ländern, z. B.
Griechenland und Bulgarien, weisen auf eine Zusammenarbeit und gemeinsame
Überlegungen zur Wechselwirkung zwischen den beiden Sektoren hin. Insgesamt
bieten die nationalen Berichte und die Bewertung durch ENTSO-E auf der
Grundlage der besten verfügbaren Daten nicht den erforderlichen vollständigen
Überblick über die Spill-over-Effekte einer Gasversorgungsstörung im
Energiesektor. 2.3.5 Zeitliche Planung nicht marktbasierter
Maßnahmen Abbildung 7
gibt die Ergebnisse einer Analyse der Kommission zur potenziellen Zeitplanung
für die Einführung nicht marktbasierter Maßnahmen über den gesamten
6-Monatszeitraum der russischen Versorgungsunterbrechung wieder. Einige
Unterschiede – abgesehen von den Unterschieden bei der Risikolage – sind
wahrscheinlich auch auf politische Entscheidungen zurückzuführen, die in den
Mitgliedstaaten hinsichtlich der Vorgehensweise bei einer Versorgungskrise
getroffen werden. Einige Mitgliedstaaten, wie die Tschechische Republik und
Deutschland, die – den ENTSO-G-Berechnungen für das „kooperative Szenario“
zufolge – voraussichtlich nur bei einem Kälteschub in geringerem Maße betroffen
wären, geben an, dass sie bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt nicht
marktbasierte Vorsichtsmaßnahmen treffen, um die Versorgung geschützter Kunden
zu gewährleisten. Weitere Unterschiede ergeben sich aus der frühzeitigen
Einführung nicht marktbasierter Maßnahmen, z. B. durch Griechenland und
Kroatien, während z. B. Bulgarien, Ungarn und Rumänien offensichtlich so
lange wie möglich marktbasierten Maßnahmen den Vorzug geben. Zudem ist bei
einem Vergleich dieser nationalen Analysen mit den Karten der ENTSO-G zu den
bei einer Versorgungskrise betroffenen Gebieten und zum jeweiligen Ausmaß der
Beeinträchtigung auch festzustellen, dass im Rahmen des kooperativen Szenarios
die Einführung nicht marktbasierter Maßnahmen erheblich verzögert werden kann.
Dies legt den Schluss nahe, dass es bei einer engeren Koordinierung Spielraum
für eine Verbesserung der Gesamtsituation gibt. Abbildung 7
– Einführung nationaler Maßnahmen:
Übersicht über die zeitliche Staffelung Quelle: Nationale Berichte, Analyse der Kommission. 3.
Schlussfolgerungen 3.1 Bewertung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten Eine längere Unterbrechung der
Versorgung über die Fernleitung durch die Ukraine und umso mehr aller
russischen Gaslieferungen an die EU wird erhebliche Auswirkungen innerhalb der
EU haben, wobei die östlichen EU-Mitgliedstaaten und die Länder der Energiegemeinschaft
am stärksten betroffen sein werden. Die nationalen Berichte lassen in Bezug auf die
kurzfristige Versorgungssicherheit der EU zwei Hauptproblembereiche erkennen.
Zum einen wurden mehrere Infrastrukturprojekte, die nach der Versorgungskrise
von 2009 mit dem expliziten Ziel einer erhöhten Versorgungssicherheit auf den
Weg gebracht wurden, aus verschiedenen Gründen – die von fehlender politischer
Unterstützung über Unzulänglichkeiten im Projektmanagement bis hin zu
mangelnder grenzüberschreitender Kooperation reichen – noch nicht (voll) in
Betrieb genommen.[32]
Zum anderen sind viele der nationalen Strategien für die Versorgungssicherheit
von Unilateralität geprägt, zu wenig auf Koordination und/oder Kooperation
ausgerichtet. Insgesamt hat dies zur Folge, dass im Bereich der
Gasversorgungssicherheit in der Union weniger effizient gehandelt wird als
möglich, wie im Folgenden näher zu erläutern ist. Wie die ENTSOG-Analyse zeigt, stellt eine
Kooperation auf der Grundlage optimierter Infrastrukturnutzung und
anteilmäßiger Lastenverteilung sowohl die Versorgung geschützter Kunden in den
Mitgliedstaaten und den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft als auch
beträchtliche Ausfuhren in die Ukraine sicher.[33] Neben der
Optimierung der inländischen und grenzüberschreitenden Gasflüsse müssen
Finnland, die Mitgliedstaaten im Baltikum und in Mittel- und Südosteuropa sowie
die Vertragsparteien der Energiegemeinschaft diverse zusätzliche Maßnahmen
ergreifen, um sicherzustellen, dass „nicht gelieferte“ Gasmengen oder
Fehlmengen an nicht geschützte Kunden möglichst gering gehalten werden. Da die
Beschaffung zusätzlicher Gasmengen aus nationaler Erzeugung, externen Quellen
oder Speichern im ENTSOG-Model bereits berücksichtigt ist, ist als nächster
Schritt – neben anderen an der Nachfrage ansetzenden Maßnahmen – eine
preisinduzierte oder verordnete Brennstoffumstellung am wahrscheinlichsten. Ein
gutes Beispiel ist Finnland, das – mit bis zu 100 % „nicht gelieferten“
oder fehlenden Gasmengen im modellierten Szenario einer sechsmonatigen
Unterbrechung der russischen Lieferungen – auf den ersten Blick als
anfälligster Mitgliedstaat erscheinen mag. Zum einen ist jedoch in Finnland der
Anteil geschützter Kunden, die Erdgas beziehen, sehr gering. Zum anderen könnte
das Land aufgrund des obligatorischen Umstellungsmechanismus und der Pflicht
zur Vorhaltung hoher Mengen alternativer Brennstoffe – sowie guter Logistik –
aller Wahrscheinlichkeit nach sämtliche Gasmengen ohne Nachfragebeschränkung
ersetzen. Die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten im Baltikum, in Mittel-
und Südosteuropa sowie die Vertragsparteien der Energiegemeinschaft[34]
werden jedoch insbesondere gegen Ende des Modellzeitraums die Einführung von
Beschränkungen für nicht geschützte Kunden kaum vermeiden können. In allen nationalen Berichten werden
Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen einer etwaigen Versorgungsunterbrechung
begegnet werden soll. Die zeitliche Abfolge dieser Maßnahmen ist wichtig, denn
es kommt entscheidend darauf an, so lange wie möglich die Funktion des Marktes
aufrechtzuerhalten. Funktioniert der Markt, lösen Preissignale neue Lieferungen
– vor allem von Flüssiggas – in die EU und innerhalb der EU in jene Länder aus,
in der die Knappheit am größten ist, sofern die entsprechenden Infrastrukturen
vorhanden sind. Preissignale fördern auch die gewerbliche Nutzung von
Speicheranlagen als Mittel zur Gewährleistung des Gleichgewichts zwischen
Angebot und Nachfrage und bieten Anreize für eine wirtschaftlich motivierte
Bedarfsminderung und Brennstoffumstellung. Die Mitgliedstaaten sollten
grenzüberschreitende Gasflüsse nicht behindern. Ein Anstieg der Preise stellt
weder eine Versorgungskrise dar noch eine Rechtfertigung für
Marktinterventionen unter dem Vorwand der Versorgungssicherheit. Dies entbindet gefährdete
Mitgliedstaaten jedoch nicht von der Pflicht, Maßnahmen zur Vorbereitung und
Reaktion auf eine Notsituation sowie die zeitliche Abfolge ihrer Umsetzung
gründlich zu planen. Gefährdete Länder sollten zunächst marktgerechte Maßnahmen
voll ausnutzen; reichen diese nicht mehr aus, müssen sie bei Ausrufung eines
Notstands möglicherweise auf nicht marktgerechte Maßnahmen zurückgreifen. Sind
nicht marktgerechte Maßnahmen erforderlich, kommt es darauf an, dass die am
wenigsten verzerrenden und angemessensten Maßnahmen vor jenen angewendet
werden, die einen stärkeren Eingriff darstellen, und die grenzüberschreitenden
Auswirkungen dieser Maßnahmen gebührend berücksichtigt werden. 3.2 Verstärkter
Koordinations- und Kooperationsbedarf Wie erwähnt, sind die nationalen Berichte im
Allgemeinen mehr auf nationale Ansätze ausgerichtet, während die
regionale Dimension bei der Ausarbeitung von Strategien für die
Versorgungssicherheit zu kurz kommt. Viele Mitgliedstaaten treffen in ihren
nationalen Berichten Annahmen über die mangelnde Sicherheit von Lieferungen aus
bestimmten Nachbarländern, was sie zu weiteren Annahmen über die Nichtausfuhr
veranlasst, die jedoch die Versorgungssicherheit auf regionaler und EU-Ebene
schwächen. Kooperation ist daher ein Schlüsselfaktor.
Im Baltikum z. B. hat die Speicheranlage Inčukalns eine solche
Bedeutung, dass Estland, wenn es keinen Zugriff auf diese Anlage hätte, nach
fünf Tagen selbst geschützte Kunden nicht mehr mit Gas versorgen könnte. Die mangelnde Koordination schlägt sich in einer Reihe
von Diskrepanzen zwischen den von den verschiedenen – oft benachbarten –
Mitgliedstaaten vorgesehenen Maßnahmen nieder. Dazu zählt, dass die
gesteigerten Kapazitäten ein und desselben externen Anbieters für verschiedene
Pläne herangezogen werden oder von unterschiedlichen Annahmen für die Gasflüsse
über gemeinsame Verbindungsleitungen ausgegangen wird. Dies verspricht nicht
nur ineffiziente Ergebnisse insbesondere in einer Krisensituation mit
angespannten Märkten, sondern kann auch zu einem falschen Gefühl der Sicherheit
führen. Zweifellos erfolgte vor dem Stresstest ein gewisse Koordination und
wurde durch neue Gespräche gestärkt, doch zeigt die vergleichende Analyse der
Berichte, dass nach wie vor Spielraum für eine engere grenzüberschreitende
Koordination und auch der entsprechende Bedarf besteht, damit – als Grundziel –
realistische Annahmen für die Gasflüsse über die Verbindungsleitungen
gewährleistet sind. Angesichts der obigen Ausführungen liegt es auf der
Hand, dass die grenzüberschreitende Kooperation über die einfache Prüfung der
grenzüberschreitenden Konsistenz nationaler Maßnahmen hinausgehen und auch die Ermittlung
grenzüberschreitender Synergien und die Verständigung über die Art der
Durchführung von Solidarmaßnahmen einschließen muss. Ein solcher Ansatz würde
grundsätzlich zu Effizienzsteigerungen führen, nicht nur in wirtschaftlicher
Hinsicht, sondern auch in Bezug auf die Gewährleistung sehr kurzfristiger
Gasversorgungssicherheit. Es gibt Beispiele für eine solche Kooperation
zwischen den Mitgliedstaaten, die die Kommission als wirksamen ersten Schritt
zur Verbesserung der Versorgungssicherheit auf regionaler Ebene begrüßt. Ein
Beispiel ist das geplante Abkommen zwischen Estland und Litauen, dem zufolge
die geschützten Kunden beider Länder vor den nicht geschützten Kunden des
einzelnen Landes bedient werden. Ein weiteres Beispiel ist das (noch nicht
umgesetzte) ungarisch-kroatische Regierungsabkommen zur Versorgungssicherheit,
das einen konstruktiven Kooperationsansatz vorsieht. Zudem kann sich
Kooperation auch darin äußern, dass Infrastrukturen, etwa Speicheranlagen,
gemeinsam genutzt oder Gasmengen, die aufgrund einer erhöhten Stromerzeugung in
bestimmten Mitgliedstaaten frei werden, anderen Mitgliedstaaten zur Versorgung
geschützter Kunden überlassen werden. Ein interessantes Beispiel in diesem
Zusammenhang ist die entstehende Kooperation zwischen Griechenland und
Bulgarien, bei der ein Austausch von Erdgas und Strom vorgesehen ist, um beide
Netze im Fall gravierender Engpässe zu stabilisieren. Ein verstärkter Kooperationsansatz setzt voraus,
dass zwischen den beteiligten Parteien Vereinbarungen über die
organisatorischen, geschäftlichen und rechtlichen Bedingungen der Kooperation
im Krisenfall getroffen werden. Um Vertrauen zu schaffen, müssen zuvor
eindeutige Regeln auf EU- oder regionaler Ebene vereinbart werden.
Möglicherweise ist eine in allen Aspekten verstärkte grenzüberschreitende
Kooperation bis zum kommenden Winter nicht vollumfänglich zu realisieren.
Dennoch sollten angesichts des erhöhten gegenwärtigen Risikos benachbarte
Mitgliedstaaten und Länder diesen Prozess unverzüglich anstoßen oder bereits
eingeleitete Initiativen vorantreiben, um zu einer Verständigung über die
grundlegenden Informationen sowie einzelstaatliche und gemeinsame Maßnahmen in
einer Krisensituation zu gelangen. Die Europäische Kommission könnte solche
Vorkehrungen, einschließlich Maßnahmen, die im Bedarfsfall im nächsten Winter
umgesetzt werden könnten, im Hinblick auf den möglichst raschen Abschluss einer
Übereinkunft unterstützen. Es bedarf Formen der Kooperation, mit denen
Versorgungsengpässe in einem Mitgliedstaat abgemildert werden, indem
grenzüberschreitende Lieferungen gewährleistet bzw. ermöglicht werden, selbst
wenn diese Lieferungen auch in den „Geberländern“ gewisse Opfer erfordern. Wird
dieser Grundsatz angewendet, müssen die koordinierende Rolle der FNB und ihre
Zuständigkeit für die Versorgungssicherheit mit Unterstützung der nationalen
Energieregulierungsbehörden voll genutzt werden, damit sie Energieflüsse in die
Nachbarstaaten bereitstellen können, auch wenn sie in ihrem
Zuständigkeitsbereich möglicherweise keine volle Netzfunktion sichergestellt
haben. Dies könnte auch eine Gelegenheit zur Verbesserung der langfristigen
Versorgungssicherheit durch regionale Partnerschaften sein. Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang auf
die besondere Rolle jener Mitgliedstaaten, durch deren Hoheitsgebiet das Erdgas
auf die „nachgelagerten“ Märkte geleitet wird. In Bezug auf Lieferungen nach
Mittel- und Südosteuropa verfügen Deutschland, die Tschechische Republik,
Österreich, die Slowakei, Ungarn und Slowenien über besonders wichtige
Infrastrukturen, die schon als Grundlage eines funktionierenden Binnenmarkts
optimal genutzt werden müssen. In einer besonderen Versorgungssituation muss
zudem gewährleistet sein, dass diese Länder auch weiter Erdgas auf jene Märkte
gelangen lassen, auf denen bedeutende Engpässe bestehen. Eine solche Kooperation kann aber keinesfalls eine
Einbahnstraße sein. Sie sollte für die Maßnahmen, die sowohl kurz- als auch
mittel- und langfristig zur Bewältigung einer Krise erforderlich sind, eine
angemessene Kostenaufteilung vorsehen. Die Vorstellung, dass die Kunden in
einem Land die Kosten für die Maßnahmen der Versorgungssicherheit tragen und
daher einen höheren Schutz genießen sollten, stand oft dem Aufbau kooperativer
Systeme im Wege. Solidarmaßnahmen sind keine Zuschüsse oder Schenkungen,
sondern Notfallmaßnahmen, zu denen letztlich auch der Begünstigte seinen Teil
beitragen muss. Solidarität, die Anreize für schmarotzerhaftes Verhalten
bietet, ist keine Solidarität. Ohnehin wäre es unangebracht, Solidarität
ausschließlich unter dem Gesichtspunkt kurzfristiger Wirtschaftlichkeit zu
betrachten. Die verstärkte Kooperation bringt nicht nur den
Mitgliedstaaten, die im kommenden Winter am stärksten von Notfällen bedroht
sind, kurzfristig spürbare Vorteile. Vielmehr liegt es auch im gemeinsamen
Interesse, die Einführung der weitreichendsten und radikalsten Maßnahmen – wie
Nachfragesteuerung, Handelsbeschränkungen oder Freigabe strategischer Vorräte –
hinauszuzögern und auf ein Mindestmaß zu beschränken, da damit der
Energiebinnenmarkt dauerhaft unterhöhlt wird. Dies wiederum kann das Vertrauen
der Investoren (z. B. in gewerblich genutzte Speicheranlagen)
beeinträchtigen und die Anziehungskraft des EU-Marktes für externe Lieferungen
aus bestehenden und neuen Quellen schwächen. Ansätze, die auf Isolation und
Misstrauen beruhen, widersprechen der zum Aufbau einer echten Energieunion erforderlichen
Solidarität. Zugleich verlangt dies aber von den gefährdeten Mitgliedstaaten,
alles Erdenkliche zur Vermeidung von Notsituationen zu tun – indem sie die in
Kapitel 4 erörterten Schritte einleiten. 4. Empfehlungen Die EU-Energiepolitik hat generell zum Ziel, den
Energiebinnenmarkt zu vollenden, die Energieeffizienz zu steigern, die
Treibhausgasemissionen zu senken sowie externe Versorgungsquellen weiter zu
diversifizieren und heimische Energiequellen zu nutzen. All dies wird die
Versorgungssicherheit in der EU verbessern. Im Mittelpunkt dieses Berichts
stehen allerdings die spezifischen Empfehlungen, durch die sichergestellt wird,
dass die EU auf ein konkretes Risiko einer Unterbrechung der Energielieferungen
aus dem Osten im kommenden Winter besser vorbereitet ist und entsprechend
darauf reagieren kann. 4.1 Dringende
Empfehlungen für den bevorstehenden Winter Die Kommission hat die kurzfristigen Empfehlungen
drei Themen zugeordnet: i) Funktionieren des Marktes; ii) eindeutige Definition
des Zeitpunkts, wann der Markt nicht mehr funktioniert und Sofortmaßnahmen
erforderlich sind; iii) Koordinierung und Zusammenarbeit bei der Notfallplanung
und eventuellen Eingriffen. i) Kurzfristig das Funktionieren des Marktes
sicherstellen 1. Kapazitätsmaximierung
auf den Verbindungsleitungen und Beseitigung von / Widerstand gegen
Beschränkungen des grenzübergreifenden Handels Die
Kapazität der Verbindungsleitungen sollte maximiert und die resultierende
Höchstkapazität dem Markt umgehend zur Verfügung gestellt werden, z. B.
durch Anwendung wirksamer Engpassmanagementverfahren[35]
und Mechanismen für die Kapazitätszuweisung[36]. Im Fall
einer Gaskrise können vor allem Ausfuhrbeschränkungen negative Folgen haben.
Wie aus einer ENTSOG-Untersuchung hervorgeht, können Ausfuhrbeschränkungen die
Schäden einer Gaskrise in den am meisten betroffenen Mitgliedstaaten noch
erheblich verschlimmern und hätten zur Folge, dass sich die Zahl der Länder,
die mit ernsten Versorgungsstörungen konfrontiert wären, erhöht. Die Kommission
verweist in diesem Zusammenhang auf Artikel 11 Absatz 5 der
Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung, wonach
sicherzustellen ist, dass „keine Maßnahmen ergriffen werden, durch die zu
irgendeinem Zeitpunkt die Lastflüsse innerhalb des Binnenmarkts ungebührlich
eingeschränkt werden“ oder „durch die wahrscheinlich die Gasversorgung
in einem anderen Mitgliedstaat ernsthaft gefährdet wird.“ Die Kommission unterstützt die rasche Umsetzung der
Vorschriften über den Zugang Dritter zur Infrastruktur (einschließlich
Speicheranlagen), auch in den Fällen, in denen im Rahmen des dritten
Energiepakets Ausnahmen gewährt wurden, wie etwa in Lettland und Estland. 2. Optimierung
der Nutzung von Speicheranlagen Die Transparenz hinsichtlich der Speichermengen hat
sich in den vergangenen Jahren erheblich verbessert. Die Organisation „Gas
Storage Europe“ (GSE) ist eine vernünftige Initiative, die aktuelle
Informationen über praktisch den gesamten Speicherbestand in der EU
bereitstellt. Letzte Anstrengungen sind noch von Rumänien (Romgaz) zu
unternehmen, das seine Daten über die Speichermengen veröffentlichen und auch
auf der GSE-Plattform bereitstellen sollte[37]. Die nationalen Regulierungsbehörden verfügen über
Instrumente, um den Marktteilnehmern wirtschaftliche Anreize zur verstärkten
Einspeicherung von Gas zu bieten, beispielsweise durch niedrigere Tarife für
die Einspeicherung. In Ungarn hat sich dies seit einiger Zeit als wirksam
erwiesen. Die Speichermengen sind dadurch in den vergangenen Wochen nachhaltig
gestiegen, auch wenn sie dort noch immer knapp unter dem EU-Durchschnitt liegen[38]. Bei der Ausspeicherung von Gas spielen
wirtschaftliche Aspekte und nicht unbedingt strategische Erwägungen in Bezug
auf die Versorgungssicherheit eine Rolle, insbesondere wenn die diesbezüglichen
Verpflichtungen nicht hinreichend durchgesetzt werden. Durch wirtschaftliche
Anreize können die Marktteilnehmer davon abgehalten werden, vorzeitig die
Gasspeicher zu nutzen, wenn auch auf andere Quellen (z. B. LNG)
zurückgegriffen werden könnte. Solche Anreize, wie sie der dänische FNB bereits
einsetzt, könnten in Form von Zahlungen an die Besitzer von Speichergas
erfolgen, die diese dafür erhalten, dass sie das Gas weiterhin speichern,
anstatt es auszuspeichern, wobei diese Zahlungen letztlich auf die
Allgemeinheit umgelegt werden. Sollten solche Anreize wirkungslos bleiben, so
können als letztes Mittel und in hinreichend begründeten Fällen
abschreckend hohe Tarife oder sogar Obergrenzen/Beschränkungen für die
Ausspeicherung in bestimmten Winterperioden erwogen werden. Damit sollte eine
umsichtigere Nutzung der Speicherbestände bezweckt werden, vor allem in Zeiten,
in denen die Marktlage in der EU weniger angespannt ist. Allerdings ist zu
betonen, dass derartige Tarife oder Obergrenzen in einem angemessenen
Verhältnis zu den Versorgungssicherheitsrisiken stehen müssen und nicht dazu
führen dürfen, dass sich die Versorgungslage in Nachbarländern noch weiter
verschärft. 3. Rechtzeitige
Umsetzung von Infrastrukturprojekten Die
Kommission begrüßt die bevorstehende Inbetriebnahme des Flüssiggas-Terminals im
litauischen Klaipeda. Infrastrukturen dieser Art sind sowohl für die
Diversifizierung der Energieversorgung wie auch zur Verwirklichung eines
flexibleren Gasnetzes von herausragender Bedeutung. Deshalb muss dafür gesorgt
werden, dass Vorhaben, die in den nächsten Monaten abgeschlossen werden sollen,
auch unverzüglich in Betrieb gehen können. Insbesondere mit Blick auf den
kommenden Winter geht es dabei u. a. um die Verbindungleitung zwischen der
Slowakei und Ungarn (1. Januar 2015) und das LNG-Terminal im polnischen
Świnoujście (1. Februar 2015). Falls Verzögerungen eintreten,
sollten die Mitgliedstaaten die Kommission frühzeitig darüber informieren und
die Gründe angeben, damit gegebenenfalls Sofortmaßnahmen ergriffen und die
Verzögerungen vermieden oder zumindest verkürzt werden können. ii) Eindeutige Definition des Zeitpunkts, wann der
Markt nicht mehr funktioniert und Sofortmaßnahmen erforderlich sind 4. Einhaltung
des Versorgungsstandards gemäß der Verordnung zur Gewährleistung der sicheren
Erdgasversorgung Die Gaslieferanten sollten dazu angehalten werden,
verantwortungsbewusst Vorkehrungen für verschiedene Versorgungssituationen zu
treffen, die im kommenden Winter eintreten könnten. Bei der Gewährleistung der
Versorgungssicherheit geht es darum, sich auf mögliche
Versorgungsunterbrechungen sorgfältig vorzubereiten, wofür die Behörden und die
Industrie eine gemeinsame Verantwortung tragen. In der Verordnung zur
Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung ist ein Versorgungsstandard
festgelegt, den es einzuhalten, umzusetzen und in der Praxis anzuwenden gilt.
Die Europäische Kommission wird die vollständige Umsetzung sämtlicher
Bestimmungen der Verordnung unterstützen. Jedoch obliegt es den zuständigen
nationalen Behörden, die Einhaltung des Versorgungsstandards durchzusetzen und
zu kontrollieren, ob die Lieferanten die Versorgungssicherheit hinreichend
gewährleisten und genügend Flexibilitätsoptionen haben, um unter verschiedenen
Szenarios ihre Kunden im nächsten Winter versorgen zu können. Falls nicht, sollten die zuständigen nationalen
Behörden entweder empfehlen oder vorschreiben (je nach den Instrumenten, die
ihnen nach nationalem Recht zur Verfügung stehen), zusätzliches Gas oder
Flexibilitätsoptionen auf kommerzieller Basis zu beschaffen. Wie oben
ausgeführt, bestehen nur begrenzte Möglichkeiten für den Import von
zusätzlichem Fernleitungsgas in die EU, und einige Mitgliedstaaten haben nur
eingeschränkt Zugang zu anderen Quellen als Russland. LNG ist daher die
entscheidende Alternative, um das Angebot bei ernsten Versorgungsengpässen zu
erhöhen. Aus wirtschaftlicher und betrieblicher Sicht kann allerdings die
kurzfristige Beschaffung von LNG-Spotmengen in Krisenzeiten teuer und zeitaufwändig
sein. Durch eine Erhöhung der gespeicherten Gasmengen oder eine Art von
„LNG-Versicherung“, etwa in Form von Kaufoptionen, ließe sich daher sowohl das
Preis- wie auch das Betriebsrisiko für die Unternehmen deutlich reduzieren. Außerdem sollte darüber nachgedacht werden, wie die
Marktteilnehmer im Fall ernster Versorgungsunterbrechungen LNG-Käufe – unter
Einhaltung des Marktprinzips – so durchführen können, dass sich die
wirtschaftliche Lage in dem betreffenden Land nicht weiter wesentlich
verschlechtert. Solche klar abgegrenzten spezifischen
Kooperationsvereinbarungen könnten auch mit anderen wichtigen LNG-Importeuren
wie Japan entwickelt werden. 5. Maßnahmen,
um im Fall eines regionalen oder unionsweiten Notfalls den Versorgungsstandard
in Ländern mit einem erhöhten Standard zeitweilig einzuschränken Die Verordnung zur Gewährleistung einer sicheren Erdgasversorgung
verpflichtet die Mitgliedstaaten, unter bestimmten schwierigen Umständen die
Gasversorgung geschützter Kunden sicherzustellen. Gleichzeitig müssen die
Mitgliedstaaten aber auch im Geiste der Solidarität festlegen, wie erhöhte
Versorgungsstandards oder zusätzliche Verpflichtungen, die den
Erdgasunternehmen über diese Umstände hinaus auferlegt wurden, im Falle eines
unionsweiten oder regionalen Notfalls zeitweilig eingeschränkt werden können.
Durch solche zeitweiligen Einschränkungen würden bestimmte Gasmengen verfügbar,
die sonst eventuell nicht verwendet würden. Dies wiederum würde die Liquidität
am Markt erhöhen und Versorgungsengpässe in anderen Ländern unter Umständen
abmildern. Aus den Präventions- und den Notfallplänen[39]
geht hervor, dass einige Mitgliedstaaten bereits detaillierte Vorkehrungen für
die Anwendung solcher Einschränkungen getroffen haben. Die Kommission wird mit
den übrigen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um geeignete Maßnahmen zu
vereinbaren. 6. Maximierung
des Brennstoffwechselpotenzials und betriebliche Umsetzung Die Fähigkeit zur Umstellung auf andere Brennstoffe
spielt bei der Vorbeugung und Überwindung von Versorgungsstörungen eine
Schlüsselrolle. Obwohl Finnland beispielsweise vollständig von russischem Gas
abhängig ist und über keine andere Quelle Gas beziehen kann, wurden dort
Maßnahmen mit weitreichenden Verpflichtungen für die Umstellung auf andere
Brennstoffe getroffen, so dass eine nachhaltige Alternative zur Verfügung
steht. Aus den nationalen Berichten geht hervor, dass beim
Brennstoffwechselpotenzial große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und
den Vertragsstaaten der Energiegemeinschaft bestehen. Da in den Mitgliedstaaten
bereits Pläne[40]
bestehen, rund 10 % des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energieträgern zu
decken, sollten diese Pläne mit Hilfe der Europäischen Struktur- und
Investitionsfonds vorgezogen und dabei die bereits gewonnenen Erfahrungen
genutzt werden. Die zuständigen nationalen Behörden sollten dafür sorgen, dass
alle administrativen und operativen Maßnahmen zur Förderung eines
Brennstoffwechsels in großem Umfang, insbesondere in Fernwärmesystemen,
getroffen werden, wozu auch die Erprobung der Anlagen gehört, um
sicherzustellen, dass der Brennstoffwechsel tatsächlich funktioniert. Da es
derzeit dabei vornehmlich um Öl geht, sind die logistischen Aspekte einer
solchen (möglicherweise auf Dauer angelegten) Massenumstellung unbedingt im
Voraus zu klären, wozu auch die Nutzung strategischer Ölvorräte in bestimmten
Situationen gehört. Dasselbe gilt auch für eine Umstellung auf Biomasse. In der Industrie ist es möglich,
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) auch abzuschalten und ihre Produktion durch
ausschließlich wärmeerzeugende Heizkessel, die in den meisten KWK-Anlagen als
Reservekapazität vorhanden sind, zu ersetzen. Voraussetzung hierfür ist
allerdings, dass der durch KWK erzeugte Strom durch Netzstrom ersetzt werden
kann und sich dies finanziell auch lohnt. 7. Umsetzung
kurzfristiger Energieeffizienz- und Nachfragedämpfungsmaßnahmen Eine
wirksame Maßnahme zur Schließung einer Versorgungslücke kann darin bestehen,
einen spürbaren Nachfragerückgang zu erzielen, indem Verbraucher dazu
angehalten werden, die Raumtemperatur zu senken, oder dabei unterstützt werden,
andere Energiesparmaßnahmen zu ergreifen. Entsprechende öffentliche Kampagnen
haben sich insofern als wirksam erwiesen, als sie zumindest zum Teil die
plötzlich aufgetretenen Versorgungsengpässe im Stromsektor nach dem Unfall in
Fukushima in Japan und der Explosion im Elektrizitätswerk Vasilikos in Zypern
auffangen konnten. Zu den sofort verfügbaren Maßnahmen, die rasch umgesetzt
werden können und mit geringen Vorabinvestitionen verbunden sind, gehören
u. a. Abdichtungsmaßnahmen, die Anbringung von Heizkörper-Reflektorplatten
sowie die Isolierung von Leitungen. Die Maßnahmen können in unterschiedlicher
Weise durchgeführt werden, u. a. über Verpflichtungen der
Energiedienstleister im Rahmen der EU-Energieeffizienzrichtlinie. In der
Industrie kann die Energienachfrage kurzfristig durch die Durchführung von
Energieaudits und die Einführung von Energiemanagementsystemen optimiert
werden. 8. Die
Rolle des FNB in Notfällen muss klar sein, und es muss sichergestellt werden,
dass der FNB seine Rolle kennt Es sollte geprüft werden, ob es erforderlich ist,
dem FNB zusätzliche Zuständigkeiten, die der Aufsicht der nationalen
Regulierungsbehörden unterliegen, zu übertragen, damit er über die rein
netzbezogene Überwachung des Gleichgewichts von Angebot und Nachfrage
hinausgehen und weitergehende präventive oder reaktive Maßnahmen zur
Sicherstellung der Versorgungssicherheit ergreifen kann. Diese Maßnahmen
könnten darin bestehen, dass der FNB unter bestimmten, genau definierten
Umständen Gaseinkäufe tätigt, den Transport in sein Marktgebiet in Auftrag gibt
oder einen Vertrag über Speicherkapazitäten schließt. Ein solches System
existiert beispielsweise in den Niederlanden, wo der FNB verpflichtet ist, über
gespeicherte Gasmengen zu verfügen, und diese bereitstellen muss, wenn die
Temperatur unter ein bestimmtes Niveau sinkt. FNB mit solchen Aufgaben auf nationaler Ebene müssen
sich grenzüberschreitend effizient abstimmen. Darüber hinaus muss unbedingt
sichergestellt werden, dass die Rolle des FNB genau präzisiert und ausdrücklich
nur auf genau definierte Fälle von Marktversagen beschränkt ist. Die
gemeinwirtschaftliche Aufgabe, die dem FNB in diesem Fall auferlegt würde,
sollte nicht gegen die grundlegende Marktorganisation des
EU-Energiebinnenmarkts verstoßen, in der FNB nicht aktiv im Rohstoffhandel oder
auf dem Versorgungsmarkt tätig sein dürfen. iii) Koordinierung und Zusammenarbeit sowohl in der
Notfallplanung als auch bei möglichen Interventionen 9. Notwendigkeit
einer Weiterentwicklung der regionalen Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit
der Erdgasversorgung Grundsätzlich
sollten alle Staaten in enger Abstimmung und Zusammenarbeit grenzübergreifend
darauf hinarbeiten, entweder Verbindungsleitungen zu bauen oder sicherzustellen,
dass solche Verbindungsleitungen zugunsten beider Seiten wirksam genutzt werden
können. In bestimmten Fällen (z. B. Griechenland und Bulgarien) sollte
eine solche Zusammenarbeit noch weiter gehen, um die mögliche besondere
Gefährdung der Versorgungssicherheit durch eventuelle Gas- und
Stromversorgungsengpässe, die durch ein Abkommen abgemildert werden könnten,
anzugehen. Die regionale Zusammenarbeit kann auch auf die Gewährleistung der
Versorgungssicherheit zum Schutz der Verbraucher konzentriert werden, wie dies
von Litauen und Estland geplant wird. Eine weitere Möglichkeit der regionalen
Zusammenarbeit ist die Nutzung von Speicheranlagen im Notfall. Außerdem sollte darüber nachgedacht werden, wie
LNG-Käufe von Marktteilnehmern bei ernsthaften Versorgungsunterbrechungen –
unter Einhaltung der Grundsätze der Marktwirtschaft – so durchgeführt werden
können, dass sich die wirtschaftliche Lage im betreffenden Land dadurch nicht
weiter wesentlich verschlechtert. Solche klar abgegrenzten spezifischen
Kooperationsvereinbarungen könnten innerhalb der EU, aber auch mit anderen
wichtigen LNG-Importländern wie Japan entwickelt werden. 10. Mehr
Transparenz erforderlich Die
FNB und die nationalen Regulierungsbehörden, aber auch die Mitgliedstaaten
sollten in ihrem gegenseitigen Handeln sowie gegenüber Interessenträgern und
der Öffentlichkeit größtmögliche Transparenz anstreben. In einem Verbundnetz
und in der Phase der Vollendung des Binnenmarktes haben die Maßnahmen eines
Mitgliedstaats oder eines Landes (bzw. seiner Marktteilnehmer) Auswirkungen auf
die übrigen Märkte. In einer Situation verstärkter Spannungen, wie wir sie
derzeit erleben, können alle Maßnahmen politisch interpretiert werden. Es ist
daher von größter Bedeutung, derartige Maßnahmen zu erläutern, um Bedenken zu
zerstreuen und Vertrauen aufzubauen. 11. Die
ständige Überwachungsfunktion der Kommission und der Einsatz der
Koordinierungsgruppe „Erdgas“ Die Koordinierungsgruppe „Erdgas“ wurde 2004
eingerichtet[41]
und durch die Verordnung zur Gewährleistung einer sicheren Erdgasversorgung
wesentlich gestärkt. In den letzten Jahren hat sie sich zu einer nützlichen
Plattform für Diskussionen und den Informationsaustausch über die Sicherheit
der Gasversorgung entwickelt. Dies hat wiederum zu mehr Transparenz und zur
Vertrauensbildung zwischen allen seinen Mitgliedern geführt. Die Kommission wird den Stand der
Versorgungssicherheit in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen
Behörden aufmerksam beobachten. Sie wird weiterhin regelmäßige Sitzungen der Koordinierungsgruppe
„Erdgas“ einberufen, um den Austausch mit den Mitgliedstaaten und
Interessenträgern zu diesem Thema zu pflegen; sie wird ferner
Dringlichkeitssitzungen der Koordinierungsgruppe „Erdgas“ für den
Informationsaustausch und die Erörterung von Maßnahmen im Falle möglicher oder
tatsächlicher Versorgungsunterbrechungen nutzen. Die Kommission übernimmt
außerdem die Maßnahmenkoordinierung und sorgt dafür, dass der Notfall
ausgerufen und nicht marktgerechte Maßnahmen im Einklang mit der Verordnung zur
Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung durchgeführt werden. Da die Analyse der Auswirkungen von Unterbrechungen
der Gasversorgung auf den Stromsektor bislang keine eindeutigen Ergebnisse
geliefert hat, sollte die Koordinierungsgruppe „Erdgas“ diese Frage mit der
Unterstützung von ENTSOG und ENTSO-E weiterverfolgen, um zu erwartende
Spill-over-Effekte zu identifizieren. 12. Zusammenarbeit
mit Drittstaaten Die Europäische Kommission hat die wichtigsten
internationalen Partner im Energiebereich gebeten, Beiträge, insbesondere
Bemerkungen oder Vorschläge hinsichtlich des Potenzials an Flexibilität für
zusätzliche Gaslieferungen, zu dieser Mitteilung beizusteuern. Zu diesen
Partnern gehören u. a. die Mitglieder der G-7, die nicht der EU angehören,
sowie Norwegen, die Schweiz, die Türkei und die Internationale Energieagentur
(IEA). Die Kommission ersucht diese wichtigen externen Partner im
Energiebereich, darunter sowohl diejenigen mit LNG-Exportkapazitäten und ‑potenzial als auch die LNG-Importeure,
die Zusammenarbeit, die mit diesem Bericht begonnen hat, auch im Rahmen der G-7
und der IEA fortzusetzen. 4.2 Mittelfristige
Maßnahmen (bis Ende 2015) 13. Empfehlung
der Kommission, die Vorschriften des Energiebinnenmarkts zwischen den
EU-Mitgliedstaaten und den Vertragsstaaten der Energiegemeinschaft anzuwenden Eine
engere Zusammenarbeit der Behörden und eine kohärente Anwendung der
EU-Binnenmarktvorschriften an den Grenzen zwischen den Vertragsparteien und den
EU-Mitgliedstaaten sind Aspekte, durch die die Defizite bei der
Versorgungssicherheit in den Vertragsstaaten und den EU-Mitgliedstaaten
verringert werden könnten. Positive Beispiele dafür sind die Lösungen, die im
Falle der Umkehrflüsse von der Slowakei in die Ukraine gefunden worden sind.
Die kohärente Anwendung des dritten Energiebinnenmarktpakets ist eine
Grundlage, auf der die grenzübergreifende Zusammenarbeit weiter ausgebaut
werden kann. Um diese Zusammenarbeit durch einem förmlichen Akt
zu erleichtern, wird die Kommission eine Empfehlung an die EU-Mitgliedstaaten,
bei der Anwendung des dritten Pakets mit den Vertragsparteien
zusammenzuarbeiten, sowie zu Fragen der Versorgungssicherheit herausgeben. Für
den Fall nicht funktionierender Gasmärkte und einer Nichtumsetzung des dritten
Pakets seitens der Vertragsparteien weist die Kommission jedoch darauf hin,
dass die Empfehlungen der EU die erforderlichen Verhandlungen zwischen den
EU-Mitgliedstaaten und den Vertragsparteien der Region über die Nutzung
gemeinsamer Infrastrukturen und die besonderen Nutzungsbedingungen im
Krisenfall nicht ersetzen können. 14. Beschleunigung
der Durchführung und Inbetriebnahme von zentralen Projekten von gemeinsamem
Interesse bzw. Projekten von Interesse für die Energiegemeinschaft Es
sollten alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die Durchführung
zentraler Infrastrukturvorhaben, die von größter Bedeutung für die
Versorgungssicherheit sind, zu beschleunigen bzw. nicht weiter zu verzögern[42].
Dazu gehören z. B. die Verbindungsleitungen zwischen Rumänien und
Bulgarien, zwischen Griechenland und Bulgarien, zwischen Bulgarien und Serbien
und zwischen Rumänien und Moldau, die die Kommission auf der Grundlage klarer
und absehbarer Termine für die Inbetriebnahme ausgewählt hat. Diese Projekte
sollten rasch vorangebracht und bis Ende 2015 abgeschlossen werden. Die
Kommission wird solche Projekte weiterverfolgen und steht für noch ausstehende
Verhandlungen zwischen den Parteien unterstützend zur Verfügung, damit all
diese Projekte vorangebracht und rasch abgeschlossen werden können. 15. Neubewertung
der Ausnahmeregelungen für Gastransporte in Gegenflussrichtung („Reverse Flow“) Gastransporte
in Gegenflussrichtung ermöglichen den Mitgliedstaaten eine wirklich flexible
Vernetzung untereinander. In der Regel sind hierfür nur geringfügige
Investitionen erforderlich, die aber erhebliche Auswirkungen auf die
Versorgungssicherheit in einer ganzen Region haben, was an den Investitionen in
die Umkehr der Flussrichtung der Yamal-Pipeline an der deutsch-polnischen
Grenze und unlängst an der slowakisch-ukrainischen Grenze deutlich wird. Die
Mitgliedstaaten sollten zusammenarbeiten, um zu überprüfen, ob sich die
Umstände, unter denen Ausnahmeregelungen für Gastransportvorhaben in
Gegenflussrichtung beantragt wurden, angesichts der verschärften Versorgungssicherheitslage
nicht wesentlich verändert haben, insbesondere auch angesichts der Tatsache,
dass viele Mitgliedstaaten in jüngster Zeit erheblich von den zusätzlichen
Handels- und Liefermöglichkeiten aufgrund solcher neuer Transportwege profitiert
haben. Dies gilt insbesondere für die „Reverse-Flow“-Fähigkeit einiger
Hauptgasleitungen, die gegenwärtig nur von Osten nach Westen verlaufen
(Obergailbach, Waidhaus und die BBL-Verbindungsleitung zwischen den
Niederlanden und dem Vereinigten Königreich), sowie für die Verbindungsleitung
zwischen Österreich und Ungarn. 16. Brennstoffumstellung
durch Fernwärme und Kraft-Wärme-Kopplung in Haushalten, im Tertiärsekor und in
der Industrie Fernwärmenetze
bieten technische Flexibilität, weil sie aus zahlreichen und vielfältigen
Versorgungsquellen gespeist werden können. Erdgasnetze können auf alternative
Energiequellen wie Biomasse, Abwärme, Kraft-Wärme-Kopplung, Solarenergie und
Erdwärme, Wärmepumpen, Siedlungsabfälle usw. umgestellt werden. Die Umstellung
kann je nach Größen- und Kapazitätsanforderungen in 1–2 Jahren vollzogen
werden. Dort, wo Fernwärmesysteme bereits existieren, aber
nicht alle Gebäude eines Gebiets angeschlossen sind, kann eine Ausweitung
dieser Systeme, durch die die Gasversorgung über individuelle Gasheizungen
ersetzt wird, eine kostengünstige Möglichkeit für eine Umstellung auf lokale
erneuerbare und andere kohlenstoffarme Energieträger sein. Eine Umstellung von industriellen
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) und mittleren KWK-Anlagen im tertiären
Sektor (Krankenhäuser, Einkaufszentren, Bürokomplexe) auf erneuerbare oder
kohlenstoffarme Energieträger kann je nach Größen- und Kapazitätsanforderungen
in 1–2 Jahren erreicht werden. Branchen mit hohem Wärmebedarf (z. B.
Zellstoff- und Papierindustrie), die Selbsterzeuger auf der Grundlage von
gasbetriebenen KWK-Anlagen und/oder ausschließlich wärmeerzeugenden Heizkesseln
sind, könnten mit Blick auf die Wärmespeicherung oder die Möglichkeit des
Wechsels zwischen Gas und Strom für die Wärmeerzeugung ebenfalls in
Flexibilitätsmaßnahmen investieren. Dies wäre rentabel, wenn genügend
Flexibilität bestünde, um im Falle eines Überschusses bei der Stromerzeugung
(aus erneuerbaren Energieträgern) von den niedrigen Preisen zu profitieren. 17. Verringerung
der Energienachfrage in der Industrie und Energieumwandlung In der Industrie und im Energieumwandlungssektor
(Erzeugung, Verteilung) besteht ein großes Potenzial für
Energieeffizienzmaßnahmen, die die Nachfrage zu niedrigen Kosten und mit kurzen
Amortisationszeiten (weniger als 2 Jahre) verringern können, z. B. durch
bessere Prozesskontrolle und ‑steuerung
und präventive Instandhaltung. Die Feststellung des kurzfristigen mit keinerlei
oder nur geringen Kosten verbundenen Effizienzverbesserungspotenzials erfordert
in energieintensiven Industrien eine raschere Durchführung von Energieaudits
und schnellere Einführung von Energiemanagementsystemen im Rahmen der
Energieeffizienzrichtlinie. 5. Ausblick Die Erfahrungen mit der Anwendung der Verordnung zur
Gewährleistung einer sicheren Erdgasversorgung zeigen deutliche Verbesserungen
bei der Versorgungssicherheit der EU seit 2009, aber auch weiteren Spielraum
für eine Stärkung des EU-Rechtsrahmens. Im Einklang mit der Strategie für eine
sichere europäische Energieversorgung vom 28. Mai 2014 wird die Kommission
die vorhandenen Mechanismen zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit
überprüfen und gegebenenfalls Verbesserungen vorschlagen. Parallel dazu beabsichtigt die Kommission,
(weiterhin) mit bestimmten (Gruppen von) Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um
Lösungen für Probleme auszuarbeiten, die im Rahmen dieses Stresstests als
potenzielle Risikofaktoren identifiziert wurden. Die Kommission wird die vorstehenden Empfehlungen
deshalb in zwei unterschiedlichen Richtungen weiterverfolgen. Zunächst wird sie
– gemeinsam mit der ACER und den ENTSOs – eine ständige Überwachung der
Umsetzung der kurzfristigen Empfehlungen einrichten und – falls erforderlich –
Unterstützung bei der Einleitung oder dem Fortgang von Projekten und
Diskussionen leisten. Sie wird ferner die Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und den Interessenträgern
fortsetzen, um die wichtigsten Ziele im Bereich der Strom- und
Erdgasversorgungssicherheit in der EU in den kommenden Jahren festzulegen. [1] Mitteilung der
Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Strategie für eine
sichere europäische Energieversorgung, COM(2014) 330 final. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52014DC0330&from=EN [2] Schlussfolgerungen des
Europäischen Rats vom 27. Juni 2014, EUCO 79/14 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/ec/143478.pdf [3] Die Vertragsparteien
sind die Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, die ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien, die Republik Moldau, die Republik
Montenegro, die Republik Serbien, die Ukraine und die Übergangsverwaltung der
Vereinten Nationen für das Kosovo gemäß der Entschließung 1244 des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die Republik Georgien ist
Beitrittskandidat der Energiegemeinschaft. [4] Die
nationalen Berichte wurden durch einen gemeinsamen Bericht für die drei
baltischen Staaten und Finnland ersetzt. [5] Die IEA hat eine
umfassende Analyse des Markts für Flüssigerdgas (LNG) vorgelegt. [6] Verordnung (EU)
Nr. 994/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Oktober 2010 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren
Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67/EG des Rates,
ABl. 295 vom 12.11.2010, S. 1. [7] Dies entspricht ca.
1-2 % des jährlichen Verbrauchs in der EU. [8] Es ist anzumerken, dass
diese Voraussetzungen in der Praxis leider nicht immer gegeben sind. [9] Im extremsten Szenario
würde sich der Anteil von LNG am Energiemix um 130 % von
24 Mrd. m³ auf 56 Mrd. m³ erhöhen. [10] Wichtig ist, dass der
Analyse des Verbands ENTSOG zufolge eine Erhöhung der Kapazität der
OPAL-Pipeline (eine der Verlängerungen der Nord-Stream-Pipeline mit einem
Trassenverlauf von Greifswald in Norddeutschland nach Brandov an der
deutsch-tschechischen Grenze) von derzeit 50 % auf 100 % aufgrund von
Beschränkungen hinsichtlich der Infrastruktur für den Transport nach Osten
nicht zu einer Verringerung der in den östlichen Mitgliedstaaten fehlenden
Gasmengen führen wird. Der Effekt, der sich aus der Erhöhung der Kapazität auf
100 % ergibt, wird sich darauf beschränken, LNG in Westeuropa zu ersetzen. [11] Das
Gesamtdefizit von 22 % umfasst auch die Mengen, die über
EU-Mitgliedstaaten nicht an die Türkei und nach Kaliningrad geliefert werden. [12] ENTSOG verwendet in
seinem Bericht an die Kommission für diese beiden Szenarios die Begriffe
„suboptimal“ und „optimal“. [13] Ungeachtet dessen, dass
ENTSOG von Lieferungen ausgeht, behindern im Fall der Republik Moldau
kommerzielle und rechtliche Probleme den Betrieb der Verbindungsleitung
Iasi-Ungheni von Rumänien nach Moldau, obwohl sie offiziell eröffnet wurde und
technisch funktioniert. Ohne eine Lösung des Problems
wird es daher in Moldau im Fall einer Lieferunterbrechung ein Gasdefizit von
100 % geben. [14]
Bis zu 100 %. [15] Auswirkungen
auf Polen gibt es nur im Szenario der vollständigen Unterbrechung der
russischen Lieferungen. [16] Das Szenario „mit
Kooperation“ hat Auswirkungen auf die Situation dieser beiden Mitgliedstaaten,
da beide von Mitgliedstaaten mit einem sehr hohen Risiko einer
Versorgungsunterbrechung umgeben sind. Allerdings verfügen sie selbst über
Infrastruktur – Speicheranlagen in Lettland und LNG-Wiederverdampfungsanlagen
in Griechenland –, die ihnen einen Puffer bieten. Wird eine gemeinsame Nutzung
einer solchen Infrastruktur zugelassen, ändert sich bei ihnen das Gleichgewicht
zwischen Angebot und Nachfrage. [17] Beide Karten
veranschaulichen die Auswirkungen einer sechsmonatigen Unterbrechung russischer
Lieferungen im Monat Februar. Alle nationalen Maßnahmen, die z. B. die
Laststeuerung, den vorgeschriebenen Brennstoffwechsel usw. betreffen, gehen von
diesem voraussichtlichen Defizit aus. Daher können Mitgliedstaaten, die aus
einer rein auf die Gasnetzinfrastruktur bezogenen Perspektive – wie Finnland –
keine Optionen zu haben scheinen, auf andere spezifische nationale Maßnahmen
zurückgreifen, etwa auf das ausgefeilte System des für gasbetriebene
Stromerzeugungs- und Wärmeanlagen vorgeschriebenen Brennstoffwechsels. [18] Ein solches Szenario
sieht insbesondere Umkehrflüsse mit voller Kapazität aus der Slowakei, Ungarn
und Polen sowie eine Senkung des Verbrauchs im Fernwärmesektor und in der
Industrie vor. [19] Das so sogenannte
Marktgebiet NetConnect Germany. [20] In Schweden, Dänemark
und der Slowakei liegt dieser Anteil bei jeweils 56 %, 53 % bzw.
54 % und in Finnland bei 47 %. In Rumänien, Bulgarien, Slowenien und
Österreich beträgt der Anteil zwischen 14 % und 19 %. [21] In Schweden, Dänemark, Finnland, Lettland,
Litauen, Polen und der Slowakei verwenden mehr als 40 % der
Haushaltskunden Fernwärme für die Beheizung ihrer Wohnung. In Deutschland,
Österreich, Ungarn, Slowenien, Bulgarien, Kroatien, Rumänien und der
Tschechischen Republik werden 10 % bis 40 % der Kunden mit Fernwärme
versorgt. [22]
Durch die Verordnung zur Gewährleistung einer sicheren Erdgasversorgung wurde
die Kategorie der so genannten geschützten Kunden eingeführt. Zu dieser
Kategorie gehören Haushalte sowie, wenn der betreffende Mitgliedstaat dies so
festlegt, wesentliche soziale Einrichtungen und KMU, wobei bestimmte Grenzen
gelten, und Fernwärmeanlagen, die keinen Brennstoffwechsel vornehmen können und
Wärme an andere geschützte Kunden liefern. [23] Es sei darauf
hingewiesen, dass die Nutzung der Speicheranlagen in der Regel auf nationaler
Ebene betrachtet wurde. [24] Derzeit melden praktisch
alle Speicheranlagenbetreiber – mit Ausnahme von Gazprom Export und den
Betreibern der rumänischen Speicheranlagen – ihre Füllmengen an die
Transparenz-Website von Gas Storage Europe AGSI. [25] Insgesamt belaufen sich
die Kapazitäten zur Wiedervergasung von LNG in der EU auf rund
200 Mrd. Kubikmeter pro Jahr, die allerdings überwiegend an der
Mittelmeer- und der Atlantikküste konzentriert sind. Daher wird die Fähigkeit
vieler einzelner LNG-Terminals zur Versorgung der verschiedenen von Engpässen
betroffenen Regionen durch die begrenzten Verbindungskapazitäten beschränkt. [26] Die IEA geht davon aus,
dass die Preise um bis zu 100 % steigen könnten. [27] An dieser Stelle sei auf
einen konkreten Plan der Ukraine hingewiesen, nach dem zur Reduzierung der
Binnennachfrage ein neues Gesetz eingeführt werden soll, nach dem der Verbrauch
um 20 bis 30 % gesenkt werden muss, und zwar vor allem durch eine
Verringerung der Nachfrage in den Sparten Fernwärme, Haushalte und chemische
Industrie sowie durch die Einführung von Maßnahmen im öffentlichen Sektor. Auch
wenn derartige Kürzungen durchsetzbar sind, sind die Auswirkungen auf die
Verbraucher nur schwer vorherzusagen. [28] Die Nutzung von Gas zur
Stromerzeugung ist in den letzten Jahren zurückgegangen, was allerdings auf
niedrige oder negative Gewinnspannen im Vergleich zur kohlebasierten
Stromerzeugung zurückging. [29] Die obligatorischen
Lagervorräte decken in der Regel etwa 5 bis 15 Tage ab. Eine bemerkenswerte
Ausnahme ist Finnland, wo es Brennstoff- Bevorratungsverpflichtungen von bis zu
5 Monaten gibt. [30] Richtlinie 2009/119/EG
des Rates vom 14. September 2009 zur Verpflichtung der
Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten. [31] So ist in einigen
Mitgliedstaaten in der Balkanregion beispielsweise unklar, in welchem Maße eine
umfassende Umstellung auf Strom in Verbindung mit den Auswirkungen der
Überschwemmungen vom Frühjahr 2014 und dem Rückgang der Erdgaslieferungen an
Wärmekraftwerke zu ernsthaften Defiziten in der Stromversorgung führen würde.
Diese Bedenken wurden in den nationalen Berichten nicht im Einzelnen
untersucht. [32]
Dazu zählen insbesondere die Verbindungsleitungen zwischen Griechenland und
Bulgarien, zwischen Rumänien und Bulgarien, zwischen Bulgarien und Serbien,
zwischen der Republik Moldau und Rumänien, zwischen Ungarn und der Slowakei
sowie das rumänische „Reverse-Flow“-Projekt. Zudem sind einige
Verbindungsleitungen physisch noch nicht zum bidirektionalen Pumpen von Erdgas
in der Lage und beeinträchtigen damit die Systemflexibilität insgesamt. [33] Die Versorgungsengpässe
werden aber alle Wahrscheinlichkeit nach nicht so schwerwiegend sein, als dass
sie auch geschützte Kunden betreffen würden. Im Szenario „ohne Kooperation“
sind die geschützten Verbraucher besonders in Bosnien und Herzegowina sowie in
der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien gefährdet, während die
Beschränkungen für nicht geschützte Kunden auch in anderen betroffenen Ländern
deutlich gravierender ausfallen dürften. [34] Estland, Lettland,
Litauen, Polen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Bosnien und
Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien. [35] Gemäß Beschluss
2012/490/EU der Kommission zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG)
Nr. 715/2009. [36] Gemäß Verordnung (EU)
Nr. 984/2013 der Kommission. Die Verordnung gilt – unbeschadet des Nutzens
einer früheren Anwendung – ab dem 1. November 2015. [37] Gemäß
Artikel 19 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 über die
Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen. [38] Gleichzeitig hat aber
das Auffüllen der Speicher mit zusätzlichem, durch die Ukraine transportiertem
russischen Gas leider auch zu einer Aussetzung der Ausfuhren in die Ukraine
geführt. [39] Gemäß der Verordnung zur
Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung müssen die Mitgliedstaaten einen
Präventionsplan mit den für die Risikobeseitigung oder -eindämmung notwendigen
Maßnahmen sowie einen Notfallplan mit Maßnahmen zur Beseitigung oder Eindämmung
der Folgen einer Störung der Erdgasversorgung aufstellen. [40] Siehe Nationale
Aktionspläne für erneuerbare Energie. [41] Gemäß der Richtlinie
2004/67. [42] Siehe die im Einzelnen
in der Mitteilung der Kommission über die Strategie für eine sichere
europäische Energieversorgung aufgeführten Projekte, Seite 23 und 24. Anhang 1:
Spezifische Empfehlungen für die am meisten betroffenen Mitgliedstaaten Mitgliedstaat || Exponiertheit[1] || SPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN Estland || 204 Mio. m3 100 % || Gewährleistung der politischen Unterstützung, die erforderlich ist, um wichtige Vereinbarungen über gemeinsame Notfallmaßnahmen zu heiklen Fragen wie dem zu teilenden Gasvolumen und seinem Bestimmungsmarkt zu erzielen Zügige Annahme eines gemeinsamen Notfallplans und eines gemeinsamen Präventionsplans Fertigstellung einer Vereinbarung mit Litauen vor Dezember über die Notfallversorgung geschützter Kunden über das LNG-Terminal in Klaipėda Prüfung der Möglichkeit einer Aufstockung der Brennstoffvorräte mit Blick auf einen Brennstoffwechsel, damit Anlagen im Notfall weiterbetrieben werden können, bis neue Lieferungen alternativer Brennstoffe eintreffen Sondierung von Marktlösungen wie unterbrechbaren Verträgen zur Deckung oder Verringerung des Gasbedarfs im Falle einer Versorgungsunterbrechung Gewährleistung des Zugangs Dritter zum Gassystem trotz der Ausnahme vom dritten Energiepaket Gewährleistung des klaren politischen Willens, Investitionen in Infrastrukturen wie Balticonnector (Verbindungsleitung zwischen Estland und Finnland) und dem regionalen LNG-Terminal zu beschleunigen Lettland || 39 Mio. m3 15 % || Gewährleistung der politischen Unterstützung, die erforderlich ist, um wichtige Vereinbarungen über gemeinsame Notfallmaßnahmen zu heiklen Fragen wie dem zu teilenden Gasvolumen und seinem Bestimmungsmarkt zu erzielen Zügige Annahme eines gemeinsamen Notfallplans und eines gemeinsamen Präventionsplans Gewährleistung des Zugangs Dritter zum Gasspeicher in Incukalns und zum lettischen Gastransportsystem trotz der Ausnahme vom dritten Energiepaket Prüfung marktbasierter Lösungen und nachfrageseitiger Maßnahmen, um die Auswirkungen der Krise abzumildern Überarbeitung der Definition des Begriffs „geschützte Kunden“, um sie an die Definition in anderen Mitgliedstaaten in der Region anzugleichen und mit der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 in Einklang zu bringen Litauen || 693 Mio. m3 59 % || Gewährleistung der politischen Unterstützung, die erforderlich ist, um wichtige Vereinbarungen über gemeinsame Notfallmaßnahmen zu heiklen Fragen wie dem zu teilenden Gasvolumen und seinem Bestimmungsmarkt zu erzielen Zügige Annahme eines gemeinsamen Notfallplans und eines gemeinsamen Präventionsplans Prüfung der Möglichkeit einer Erhöhung der Brennstoffvorräte mit Blick auf einen Brennstoffwechsel, damit Anlagen im Notfall weiterbetrieben werden können, bis neue Lieferungen alternativer Brennstoffe eintreffen Fortsetzung der Arbeiten zur Modernisierung der Fernleitung Klaipėda-Kursenai, damit das LNG-Terminal Klaipėda besser genutzt werden kann Finnland || 2255 Mio. m3 100 % || Gewährleistung der politischen Unterstützung, die erforderlich ist, um wichtige Vereinbarungen über gemeinsame Notfallmaßnahmen zu heiklen Fragen wie dem zu teilenden Gasvolumen und seinem Bestimmungsmarkt zu erzielen Zügige Annahme eines gemeinsamen Notfallplans und eines gemeinsamen Präventionsplans Gewährleistung der Durchführbarkeit des Brennstoffwechsels bei Notfällen durch Ausräumung möglicher Hindernisse, die die Ersetzung von Vorräten beeinträchtigen können, insbesondere in Bezug auf die Logistik Gewährleistung des klaren politischen Willens, Investitionen in Infrastrukturen wie Balticonnector (die Verbindungsleitung zwischen Estland und Finnland) und dem regionalen LNG-Terminal zu beschleunigen Fortsetzung der Arbeiten zum Ausbau der örtlichen LNG-Terminals (Turku, Pori, Tornio) Bulgarien || 843 Mio. m3 76 % || Unterzeichnung einer Absichtserklärung mit Griechenland über den Strom-Gas-Austausch im Notfall, mit Schwerpunkt auf dem Gleichgewicht der Interessen Prüfung der Möglichkeit eines ähnlichen Strom-Gas-Austauschs mit der Türkei Notfallplan mit dem Kraft-Wärme-Kopplungs- und dem Wärmesektor sowie der Industrie in Bezug auf eine in großem Umfang erfolgende Umstellung Fertigstellung der Verbindungsleitung zwischen Rumänien und Bulgarien Verpflichtung, Gasdurchleitungen an die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zu ermöglichen Verbesserung der Transparenz des Gassektors und beschleunigte Umsetzung der Binnenmarktvorschriften, die den Handel betreffen Als letztes Mittel Prüfung einer befristeten Sonderausnahme von den Umweltvorschriften für das Kohlekraftwerk Varna durch die Europäische Kommission Griechenland || 109 Mio. m3 18 % || Unterzeichnung einer Absichtserklärung mit Bulgarien über den Strom-Gas-Austausch im Notfall, mit Schwerpunkt auf dem Gleichgewicht der Interessen Notfallplan mit dem Kraft-Wärme-Kopplungs- und dem Wärmesektor sowie der Industrie in Bezug auf eine in großem Umfang erfolgende Umstellung Entwicklung eines Notfallplans für die wirtschaftliche Versorgungssicherheit Prüfung einer Vereinbarung mit der Türkei, um Gaslieferungen auch im Fall einer Versorgungsunterbrechung sicherzustellen Rumänien || 1027 Mio. m3 32 % || Definition des Begriffs „geschützte Kunden“ im Einklang mit der Verordnung zur Gewährleistung einer sicheren Erdgasversorgung Fertigstellung der Verbindungsleitung zwischen Rumänien und Bulgarien Zusammenarbeit mit der Republik Moldau bei den Bedingungen, unter denen Gas über das Hauptleitungsnetz geliefert werden kann Prüfung der Möglichkeiten des rumänischen Systems, die Kapazität der Verbindungsleitung Ungarn-Rumänien zu erhöhen Veröffentlichung von Speicherdaten durch Romgaz auf der Transparenzplattform Gas Storage Europe Ungarn || 2170 Mio. m3 35 % || Verbesserung der Transparenz im Energiesektor Verpflichtung zur Lösung von Problemen in der Testphase der Slowakei-Ungarn-Pipeline, sodass sie am 1. Januar 2015 in Betrieb genommen werden kann Vereinbarung mit Nachbarländern, die bei einem Versorgungsnotfall eine vollständige Nutzung (Gasentnahme und -transport) von Verbindungsleitungen zu Marktbedingungen und auf Basis des Solidaritätsprinzips ermöglicht. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung von Aspekten der Versorgungssicherheit in der zwischenstaatlichen Vereinbarung mit Kroatien, die auch Gastransporte in Gegenflussrichtung (reverse flows) nach Ungarn ermöglicht. Kroatien || 41 Mio. m3 12 % || Neubewertung des hohen Anteils geschützter Kunden Zügige Umsetzung von Aspekten der Versorgungssicherheit in der zwischenstaatlichen Vereinbarung mit Ungarn, die auch Gastransporte in Gegenflussrichtung (reverse flows) in dieses Land ermöglicht. Anhang 2:
Spezifische Empfehlungen für Vertragsparteien der Energiegemeinschaft Vertragsparteien || Exponiertheit || SPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN Bosnien und Herzegowina || 139 Mio. m3 100 % || Erhöhung der Heizölvorräte bis Ende November 2014, damit die Wärmeerzeugung von Gas auf Öl umgestellt werden kann Enge Auslegung der Definition des Begriffs „geschützte Kunden“ und Öffnung des Marktes für Strom und Gas auf nationaler Ebene insbesondere für Nichthaushaltskunden bis Ende November 2014 Einleitung einer grundlegenden Reform des Gassektors auf nationaler Ebene, so dass der Zugang Dritter für alle Entitäten erlaubt wird, und Entflechtung der Betreiber, was zu einer flexiblen Nutzung der Infrastruktur führt, bis Januar 2015 Aufnahme einer Kooperation mit Serbien und Ungarn bei der Ausarbeitung und Umsetzung technischer Vorschriften für den koordinierten Betrieb des Systems für den Zugang Dritter für die bestehenden Verbindungsleitungen. Aufnahme von Beratungen im November 2014 Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien || 128 Mio. m3 100 % || Da Haushalte nur sehr wenig Gas direkt verbrauchen, Gewährleistung der Heizölversorgung zu Marktbedingungen, damit Brennstoffwechsel möglich ist (November 2014) Ausarbeitung von im Notfall anzuwendenden Gasverbrauchsminderungsplänen für alle Industriebetriebe (November 2014) Angesichts eines hohen Verbrauchsanteils der Industrie ist es wichtig, eine Definition des Begriffs „geschützte Kunden“ einzuführen, die auf Haushalte und die empfindlichsten Sektoren (z. B. öffentliche Verwaltung) begrenzt ist, und die vollständige Öffnung der Strom- und Gasmärkte auf nationaler Ebene mindestens für Nichthaushaltsverbraucher vorzusehen (Januar 2015) Republik Moldau || Entfällt || Detaillierte Festlegung des Potenzials nachfrageseitiger Maßnahmen (Verringerung des Verbrauchs und Umstellung auf Öl für Heizzwecke und auf Strom) auf der Ebene einzelner Unternehmen sowie bei Haushalten und der öffentlichen Verwaltung. Aufnahme in den in Ausarbeitung befindlichen Aktionsplan bis November 2014. Erteilung aller erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen für den Betrieb der Verbindungsleitung Iasi – Ungheni zwischen Rumänien und der Republik Moldau, Anwendung nichtdiskriminierender Gastarife bei Einfuhren aus Rumänien. Abschluss dieser Maßnahmen bis November 2014 Dringende Durchführung der notwendigen Bauarbeiten für die Anbindung der Infrastruktur, die zur Verteilung von Gas aus der Verbindungsleitung auf dem Gebiet der Republik Moldau dient Zusammenarbeit mit der Ukraine und Rumänien bei den Bedingungen, unter denen die Ukraine und Rumänien bereit wären, Moldau über die Hauptfernleitungsnetze zu versorgen. Anfrage bei der Ukraine bezüglich der Bedingungen für Zugang zu und Nutzung der Speicherkapazitäten in Bogorodchany in der Westukraine. Aufnahme von Beratungen im November 2014 Serbien || 631 Mio. m3 64 % || Festlegung des genauen und realistischen Umfangs potenzieller Kürzungen für Industriezweige, wobei die Gruppe der geschützten Kunden auf Haushalte und die am meisten gefährdeten Industriezweige begrenzt werden sollte (bis Ende November 2014) Entflechtung sowie Gewährleistung eines effektiven Zugangs Dritter zu ungenutzten Kapazitäten der bestehenden Fernleitungen und der Gasspeicher im Einklang mit den ausführlichen Bestimmungen des dritten Pakets bis Januar 2015 Koordinierung mit Ungarn sowie Bosnien und Herzegowina bei der Ausarbeitung und Umsetzung technischer Vorschriften für den koordinierten Betrieb eines Systems für den Zugang Dritter. Aufnahme von Beratungen im November 2014 Einleitung aller erforderlichen Schritte für den Beginn des Baus der Verbindungsleitung zwischen Bulgarien und Serbien, damit sie 2015 betriebsbereit ist Ukraine || 5000 Mio. m3 [2] || Ausarbeitung einer für beide Seiten zufriedenstellenden Vereinbarung über die Wiederaufnahme der Lieferung von russischem Gas an die Ukraine im Winter auf Basis des Vorschlags für ein „Interim-Winterpaket“, den die Kommission in den laufenden trilateralen Gesprächen vorgelegt hat (bis Oktober 2014) Dringende Aufstockung der Brennstoffvorräte im Land und Prüfung aller Möglichkeiten zur Erhöhung der Gaslieferungen aus heimischen Quellen sowie der Einfuhren (bis November 2014) Prüfung des vollständigen Potenzials nachfrageseitiger Maßnahmen sowie des Brennstoffwechsels sowohl für Fernwärme, in den verschiedenen Industriezweigen sowie bei Haushalten und der öffentlichen Verwaltung im Rahmen des nationalen Energienotfallplans (bis Oktober 2014) Überprüfung und Aktualisierung aller Notfallverfahren in den verschiedenen Energiesektoren unter Berücksichtigung der speziellen Bedrohungen für den kommenden Winter, entsprechend den Empfehlungen im nationalen Energienotfallplan (bis Oktober 2014) Dringliche Fortsetzung der Reformen des Gassektors mit Öffnung des Gas- und des Strommarktes, Betrieb der Fernleitungen und Gasspeicher sowie Entflechtung (bis Januar 2015) Montenegro, Kosovo* und Albanien || Entfällt || Da die Energiebilanz von Montenegro, Kosovo* und Albanien kein Gas aufweist, kann eine Unterbrechung der Gaslieferungen nur indirekte Auswirkungen haben, und zwar in Form eines steigenden Strombedarfs auf regionaler Ebene. Die Kommission empfiehlt, die Entwicklung von Angebot und Nachfrage auf dem Strommarkt aufmerksam zu beobachten. [1] Gasmengen, die je
betroffenes Land in einem Zeitraum von sechs Monaten fehlen - Szenario einer
Unterbrechung der russischen Gaslieferungen und einer Kältewelle (Gesamtdefizit
in Mio. m³ und relatives monatliches Defizit in %). [2] Exponiertheit nach eigener
Einschätzung im nationalen Bericht.