Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52013IP0201

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2013 zu aktuellen Herausforderungen und Chancen für erneuerbare Energieträger auf dem europäischen Energiebinnenmarkt (2012/2259(INI))

    ABl. C 55 vom 12.2.2016, p. 12–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.2.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 55/12


    P7_TA(2013)0201

    Erneuerbare Energieträger auf dem europäischen Energiebinnenmarkt

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2013 zu aktuellen Herausforderungen und Chancen für erneuerbare Energieträger auf dem europäischen Energiebinnenmarkt (2012/2259(INI))

    (2016/C 055/03)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Erneuerbare Energien: ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiebinnenmarkt“ und der dazugehörigen Arbeitsdokumente (COM(2012)0271),

    gestützt auf Artikel 194 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über den Energiefahrplan 2050 (COM(2011)0885),

    in Kenntnis der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (1),

    in Kenntnis des begleitenden Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen zum Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (SEC(2008)0057),

    in Kenntnis der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (2),

    in Kenntnis der Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (3),

    in Kenntnis der Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG (4),

    gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0135/2013),

    A.

    in der Erwägung, dass der Anteil erneuerbarer Energien am europäischen Energiemix kurz-, mittel- und langfristig steigt und sie einen wichtigen Beitrag zur sicheren, unabhängigen, diversifizierten und emissionsarmen Energieversorgung in Europa leistet;

    B.

    in der Erwägung, dass das europaweite Potenzial erneuerbarer Energien für die Energieversorgung noch nicht ausgeschöpft ist;

    C.

    in der Erwägung, dass der steigende Anteil der erneuerbaren Energien am europäischen Energiemix einen Ausbau der bestehenden Netz- und IT-Infrastruktur benötigt;

    D.

    in der Erwägung, dass die Diversifizierung unseres Energiemixes von einem breiten Spektrum an Technologien für erneuerbare Energien (Wasserkraft, Geothermie, Solarstrom, Meeresenergie, Windenergie, Wärmepumpen, Biomasse, Biokraftstoff) abhängt, die diverse Dienstleistungen in den Bereichen Elektrizitätsversorgung, Heizen und Kühlen sowie Transportlösungen anbieten;

    E.

    in der Erwägung, dass Energiepolitik stets im Gleichgewicht der Ziele Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit erfolgen muss;

    F.

    in der Erwägung, dass die Union derzeit für mehr als die Hälfte des Endenergieverbrauchs auf Energieimporte angewiesen ist;

    G.

    in der Erwägung, dass mit der Energiepolitik der Union im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der Verwirklichung des Binnenmarkts und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Erhaltung und Verbesserung der Umwelt unter anderem das Ziel verfolgt wird, die Entwicklung neuer und bestehender erneuerbarer Energieformen zu fördern;

    H.

    in der Erwägung, dass die Vollendung des Energiebinnenmarkts bis 2014 neue und mehr Marktteilnehmer anreizen sollte, einschließlich einer wachsenden Anzahl an KMU, die erneuerbare Energien erzeugen;

    I.

    in der Erwägung, dass Liberalisierung und Wettbewerb bei der Senkung der Energiepreise für alle Verbraucher in der Union eine zentrale Rolle gespielt haben;

    J.

    in der Erwägung, dass das Recht eines Mitgliedstaats, die Bedingungen für die Nutzung seiner Energieressourcen, seine Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen und die allgemeine Struktur seiner Energieversorgung zu bestimmen, nach den europäischen Verträgen unter die Kompetenz der Mitgliedstaaten fällt, eine erhöhte Kommunikation und Kooperation aber dennoch durchaus erforderlich ist; in der Erwägung, dass der Energiefahrplan 2050 der Kommission zum Schluss kommt, dass jedes Szenario in Europas Energiesystem einen bedeutend höheren Anteil an erneuerbaren Energien voraussetzt;

    K.

    in der Erwägung, dass die Union laut Schätzungen auf einem guten Weg ist, ihr Ziel, bis 2020 einen 20-prozentigen Anteil an Energie aus erneuerbaren Energieträgern zu gewinnen, zu erreichen;

    L.

    in der Erwägung, dass die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in den letzten Jahren technologische Fortschritte gemacht hat und Europa auf diesem Gebiet in der Welt eine Führungsrolle einnimmt;

    M.

    in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Schuldenkrise in Europa noch nicht überwunden ist und in Bezug auf die öffentlichen Haushalte sowie das Vertrauen der Investoren große Herausforderungen bestehen; in der Erwägung, dass die Krise als Möglichkeit genutzt werden sollte, um die notwendigen Investitionen in saubere Technologien zu tätigen, um Beschäftigung und Wirtschaftswachstum zu generieren;

    N.

    in der Erwägung, dass auf den liberalisierten Energiemärkten Europas das Wachstum der erneuerbaren Energien von privaten Investitionen abhängig ist, die ihrerseits von einer stabilen Politik im Bereich der erneuerbaren Energien abhängen;

    O.

    in der Erwägung, dass Investoren Sicherheit und Kontinuität für ihre zukünftigen Investitionen auch nach 2020 benötigen;

    P.

    in der Erwägung, dass der Energieverbrauch gesenkt und die Effizienz der Energieerzeugung, der Übertragung und des Verbrauchs gesteigert werden müssen;

    Q.

    in der Erwägung, dass Technologien in den Bereichen Heizen und Kühlen mit erneuerbaren Energien eine Schlüsselrolle bei der Senkung der CO2-Emissionen im Energiesektor spielen müssen;

    R.

    in der Erwägung, dass im Energiefahrplan anerkannt wird, dass „Erdgas für den Umbau des Energiesystems von wesentlicher Bedeutung sein wird“, indem es sowohl lastvariable Tarife als auch Grundlasttarife bietet, um die erneuerbaren Energien zu unterstützen;

    S.

    in der Erwägung, dass nach den Berechnungen der Kommission bei einem optimierten Handel mit erneuerbaren Energieträgern bis zu 8 Mrd. EUR jährlich eingespart werden könnten;

    T.

    in der Erwägung, dass existierende Rechtsinstrumente zur Waldbewirtschaftung einen angemessenen Rahmen darstellen, um den Nachweis für die Nachhaltigkeit der innerhalb der Europäischen Union erzeugten Forstbiomasse zu liefern;

    Für die Nutzbarkeit erneuerbarer Energien

    1.

    stimmt mit der Kommission überein, dass erneuerbare Energieträger zusammen mit Energieeffizienzmaßnahmen und flexibler und intelligenter Infrastruktur die von der Kommission benannten „No-regrets“-Optionen sind und dass erneuerbare Energieträger in Europa zukünftig einen steigenden Anteil an der Energieversorgung, für die Elektrizitätsversorgung wie auch für Heizen (das für fast die Hälfte der gesamten Energienachfrage in der Union verantwortlich ist) und Kühlen und für den Verkehrssektor ausmachen und die Energieabhängigkeit Europas von konventionellen Energieträgern verringern werden; ergänzt, dass Ziele und Meilensteine für die Zeit bis zum Jahr 2050 formuliert werden müssen, um eine glaubwürdige Zukunftsperspektive der erneuerbaren Energieträger in der Union darzustellen; weist darauf hin, dass alle von der Kommission in ihrem Energiefahrplan 2050 dargestellten Szenarien von einem Anteil von erneuerbaren Energien am Energiemix der Union von mindestens 30 % im Jahr 2030 ausgehen; legt daher nahe, dass sich die Union bemühen sollte, einen noch höheren Anteil zu erreichen, und fordert die Kommission auf, eine EU-weite verpflichtende Zielvorgabe in Bezug auf den Anteil erneuerbarer Energieträger für 2030 vorzuschlagen und dabei die mit anderen potenziellen klima- und energiepolitischen Zielen, insbesondere mit einem Ziel der Verringerung von Treibhausgasemissionen, interagierenden Auswirkungen sowie ihre Wirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union einschließlich der Branche der erneuerbaren Energieträger zu berücksichtigen;

    2.

    betont, dass die Nutzung erneuerbarer Energieträger nicht nur zur Bekämpfung des Klimawandels beiträgt und die energiewirtschaftliche Unabhängigkeit Europas vergrößert, sondern auch erhebliche zusätzliche Umweltvorteile durch geringere Luftverschmutzung, Abfallvermeidung, niedrigeren Wasserverbrauch und der Verringerung anderer Risiken, die mit anderen Formen der Stromerzeugung verbunden sind, bietet;

    3.

    unterstreicht, dass eine zuverlässige, sichere, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und der Wirtschaft unverzichtbar ist; betont, dass etwa die Hälfte aller Kraftwerke in der Union im kommenden Jahrzehnt ersetzt werden müssen und dass das Energieversorgungssystem daher modernisiert und flexibler gemacht werden muss, um den erwarteten steigenden Anteil erneuerbarer Energieträger zu bewältigen; betont, dass der Anteil erneuerbarer Energieträger an Elektrizität, Heizen und Kühlen sowie am Verkehr kosteneffizient gesteigert werden muss, wobei der Nutzen und die vollen Kosten von erneuerbaren Energien einschließlich Systemkosten berücksichtigt werden müssen und gleichzeitig nicht die Versorgungssicherheit aufrechterhalten werden muss; erkennt die steigende Wettbewerbsfähigkeit von Technologien für erneuerbare Energien an und betont, dass erneuerbare Energieträger und mit sauberer Technologie zusammenhängende Industriezweige wichtige Wachstumsfaktoren für Europas Wettbewerbsfähigkeit sind, da sie ein enormes Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen aufweisen und erheblich zur Entstehung neuer Industriezweige und Exportmärkte beitragen;

    4.

    stellt fest, dass im Rahmen des Ausbaus der erneuerbaren Energien in den EU- Mitgliedstaaten eine verstärkte Nutzung energetischer Biomasse zu erwarten ist, die wiederum eine Ausarbeitung ausführlicher Nachhaltigkeitskriterien für gasförmige und feste Biomasse erforderlich macht;

    5.

    hebt hervor, dass innerhalb des Sektors der Erneuerbaren Energieträger der aktuelle und erwartete Beitrag von Biomasse und anderen kontrollierbaren Energiequellen für Akteure sichtbarer gemacht werden sollte, um eine faire und ausgewogene Entscheidungsfindung zu fördern;

    6.

    fordert die Union auf, die Ernährungssicherheit und die nachhaltige Erzeugung hochwertiger Lebensmittel sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft keinesfalls zu gefährden, wenn erneuerbare Energieträger bei der Erzeugung und Nutzung von Energie gefördert werden;

    7.

    stellt fest, dass in mehreren Teilen der Lebensmittelversorgungskette die Gefahr höherer Energiekosten besteht, was sich negativ auf Erzeuger und Verbraucher auswirken könnte;

    8.

    erkennt an, dass das Potenzial einer Senkung der Kohlendioxidemissionen durch den vermehrten Einsatz von Biomethan in Fahrzeugen für kurze und lange Strecken, insbesondere im Bereich von schweren Nutzfahrzeugen, sowie den Einsatz von Strom in Fahrzeugen für kurze Stadtfahrten wesentlich ist;

    9.

    ist davon überzeugt, dass die Abfallnutzung eine Chance für die weitere Entwicklung erneuerbarer Energieträger und für das Erreichen der Ziele eines Europäischen Energiefahrplans darstellt;

    10.

    weist darauf hin, dass einige erneuerbare Energiequellen wie beispielsweise Geothermie lokal und kontinuierlich Wärme und Strom liefern können; vertritt die Ansicht, dass solche lokalen Energiequellen die energiewirtschaftliche Unabhängigkeit, auch für abgelegene Gebiete, steigern;

    11.

    unterstreicht, dass nachhaltige Wasserkraft in ihrer Gesamtheit zu einer erneuerbaren Energieversorgung in der Zukunft beiträgt und über die Energieerzeugung hinaus auch verschiedene weitere wertvolle Funktionen wie Hochwasserschutz und Beitrag zur sicheren Trinkwasserversorgung übernimmt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, das öffentliche Bewusstsein für den Mehrfachnutzen der Wasserkraft zu stärken;

    12.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, stärkeres Augenmerk auf die ungenutzten Potenziale der erneuerbaren Energieträger im Bereich Heizung und Kühlen zu richten sowie auf die Wechselwirkungen zwischen einer stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien einerseits und der Umsetzung der Richtlinie über Energieeffizienz und der Gebäuderichtlinie andererseits wie auch auf die damit verbundenen Chancen, zu legen;

    13.

    weist auf die Einsparpotenziale hin, die sich aus der Einbeziehung des Sonnenlaufs und der verschiedenen Zeitzonen Europas beim Ausbau der erneuerbaren Energien ergeben;

    14.

    stellt fest, dass die Mitgliedstaaten in dem durch die EU-Richtlinie über erneuerbare Energieträger 2009/28/EG vorgegebenen Rahmen derzeit die erneuerbaren Energieträger eigenständig und unter höchst unterschiedlichen administrativen Rahmenbedingungen fördern und dass dies ihre ungleichmäßige Entwicklung verschärft, solange angesichts der voneinander abweichenden regionalen Wettbewerbsvorteile das Potenzial für die Entwicklung erneuerbarer Energieträger durch die technischen, nichttechnischen und natürlichen Gegebenheiten unterschiedlich ist; weist darauf hin, dass ein funktionierender Binnenmarkt dazu beitragen könnte, die Fluktuationen bei erneuerbaren Energieträgern und die ungleiche Verteilung der natürlichen Reichtümer auszugleichen; ist überzeugt, dass die meisten Gebiete zur Nutzung erneuerbarer Energieträger beitragen können; stellt jedoch fest, dass Anreize für Investitionen in erneuerbare Energieträger dort, wo sie das größte Potenzial aufweisen, geschaffen werden müssen, um einen effizienten Einsatz öffentlicher Mittel zu gewährleisten;

    15.

    stellt fest, dass die gesellschaftliche und politische Akzeptanz erneuerbarer Energien ebenso unterschiedlich ist wie bei den meisten anderen Arten der Energieerzeugung und -infrastruktur; stellt fest, dass die Verfügbarkeit öffentlicher und privater Finanzmittel, die für die Förderung erneuerbarer Energieträger eingesetzt werden, stark variiert; unterstreicht, dass der Zugang zu Kapital für Investitionen ein entscheidender Faktor bei der weiteren Nutzung erneuerbarer Energien ist, insbesondere angesichts der Finanzkrise, die zu einer starken Kapitalstreuung für die Anleger geführt hat; ist der Meinung, dass dort, wo Marktunvollkommenheiten existieren oder wo Hersteller nur begrenzte Möglichkeiten haben, sich marktbasierte Finanzierung zu sichern, der Zugang zu mehr Kapital für erneuerbare Energieträger erleichtert werden sollte; legt der Kommission nahe, mit der Europäischen Investitionsbank und den nationalen Instituten alle Möglichkeiten innovativer Finanzinstrumente zu prüfen, um Vorhaben im Bereich erneuerbarer Energieträger zu finanzieren, während die Kohlenstoffmärkte ihren Anteil dazu beitragen sollten, Anreize für Investitionen in Vorhaben im Bereich erneuerbarer Energieträger zu schaffen;

    16.

    stellt fest, dass bislang einige erneuerbaren Energieträger am Energiemarkt marktwirtschaftlich konkurrenzfähig sind, wobei sich jedoch auch andere Technologien den Marktpreisen annähern; stimmt mit der Kommission überein, dass alle geeigneten, finanziell nachhaltigen Mittel genutzt werden müssen, um die Kosten zu senken und so die marktwirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben;

    17.

    hält es für notwendig, Beihilfen, die den Wettbewerb schädigen, und auch jene, mit denen die Verwendung umweltschädlicher fossiler Brennstoffe unterstützt wird, schrittweise abzuschaffen;

    Erneuerbare Energien im Europäischen Energiebinnenmarkt

    18.

    stellt fest, dass der Binnenmarkt für Gas und Elektrizität bis 2014 vollendet werden soll und dafür entscheidend sein wird, dass die Integration erneuerbarer Energieträger als kosteneffektives Mittel zum Ausgleich variabler Stromerzeugung dienen wird; begrüßt den Bericht der Kommission über den Stand der Vollendung des Energiebinnenmarkts und der Umsetzung des dritten Energiepakets; fordert die Kommission auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einschließlich der Anklage von Mitgliedstaaten beim Gerichtshof zu nutzen, um den Energiebinnenmarkts so bald wie möglich einer Vollendung näher zu bringen; fordert die Kommission auf, unangemessene Marktkonzentration, wenn sie den Wettbewerb behindert, zu bekämpfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften für den Energiebinnenmarkt und die Entwicklung von Verbindungen sowie die Abschaffung von Energieinseln und Engpässen weiter zu betreiben;

    19.

    stellt fest, dass infolge von Gefällen zwischen den Merkmalen der nationalen Märkte, verschiedenen Potenzialen und verschiedenen Technologiegefügen derzeit vielfältige unterschiedliche Fördermechanismen für erneuerbare Energieträger innerhalb der Union koexistieren; betont, dass diese Vielfalt die Probleme für den Energiebinnenmarkt verschärft, beispielsweise indem sie Ineffizienzen im grenzüberschreitenden Elektrizitätshandel hervorruft; begrüßt Leitlinien von der Kommission über Reformen der Förderregelungen;

    20.

    stellt fest, dass die größten Profiteure einer Vollendung des Energiebinnenmarkts die Verbraucher sind; unterstützt die Einschätzung der Kommission, dass auch bei erneuerbaren Energieträgern mit Erlangung der Marktreife und Rentabilität der Wettbewerb zum Einsatz gebracht werden muss, da er der beste Antrieb für Innovationssprünge und Kostensenkungen ist, womit eine Ausbreitung der Energiearmut verhindert wird; hebt hervor, dass die Fähigkeit der Verbraucher, ihre Auswahl frei zu treffen, dadurch gefährdet wird, dass die Endkundenpreise weiterhin reguliert werden;

    21.

    nimmt zur Kenntnis, dass die mit der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen geschaffenen Kooperationsmechanismen bislang noch nicht sehr viel genutzt werden, aber dass derzeit zahlreiche Kooperationsregelungen in Planung sind; verweist auf Erkenntnisse der Kommission, denen zufolge die bessere Nutzung der bestehenden Kooperationsmöglichkeiten erheblichen Nutzen bringen könnte, etwa die Förderung des Handels; begrüßt die Ankündigung der Kommission, Leitlinien zur Kooperation innerhalb der Union zu erarbeiten, die die praktische Anwendung der Kooperationsmechanismen aufzeigen und deren Herausforderungen sowie Wege, sie anzugehen, darlegen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten die Leitlinien der Union anwenden; fordert die Kommission auf, eine Auslegung von Artikel 13 der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie ordnungsgemäß umsetzen und öffentliche Behörden davon abhalten, Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren wettbewerbsverzerrend einzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, anschließend gegebenenfalls die Mechanismen der Zusammenarbeit besser zu nutzen und die Kommunikation untereinander ebenfalls zu verstärken;

    22.

    begrüßt, dass sich die Vorhersagemethoden für die Verfügbarkeit von Windkapazitäten auf den Intra-day-Märkten verbessert haben, wodurch eine bessere Integration von Elektrizität aus unterschiedlichen erneuerbaren Energieträgern möglich ist; begrüßt gleichermaßen die im Rahmen des dritten Energiebinnenmarktpakets erforderlichen neuen Netzkodizes, die derzeit von den relevanten Akteuren entwickelt werden und zu einer stabilisierten Frequenz führen, wodurch ebenfalls zu einer besseren Integration der aus erneuerbaren Energieträgern erzeugten Elektrizität beigetragen wird;

    23.

    unterstreicht, dass so bald wie möglich geeignete Marktregelungen die schrittweise Integration erneuerbarer Energieträger in das Energiesystem und den europäischen Energiebinnenmarkt in allen Mitgliedstaaten erleichtern müssen und dass langfristig verschiedene Arten erneuerbarer Energieträger gemäß ihren spezifischen Merkmalen und ihrem Leistungsvermögen Funktionen und Aufgaben für die Systemstabilität übernehmen müssen, die bislang von konventionellen Energieträgern geleistet werden; betont, dass in der EU vielversprechende Beispiele für solche Märkte existieren; fordert dabei die stärkere Berücksichtigung von positiven und negativen direkten und indirekten Nebeneffekten erneuerbarer Energieträger in der Planung und Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf die bestehende Infrastruktur wie die Übertragungs- und Verteilnetze sowie auf die Umwelt, die biologische Vielfalt und die Erhaltung der Natur; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das öffentliche Bewusstsein für die potenziellen Nebeneffekte der verschiedenen Technologien der Nutzung erneuerbarer Energieträger zu stärken;

    24.

    fordert die Kommission auf, auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse die bestehende Umweltgesetzgebung wie beispielsweise die Wasserrahmenrichtlinie oder die Vogelschutzrichtlinie hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Ausbau der erneuerbaren Energieträger zu untersuchen;

    Infrastrukturelle Anforderungen

    25.

    stellt fest, dass die Einspeisung von Energie aus erneuerbaren Energieträgern in bestimmten Fällen dezentral, lastfern, wetterabhängig und variabel erfolgt und daher anderer infrastruktureller Vorkehrungen bedarf als die derzeitige Energieinfrastruktur, die allein für konventionelle Energieträger entwickelt wurde; betont, dass diese Modernisierung der Energienetze den Veränderungen in den Erzeugungs-, Übertragungs-, Verteilungs- und Ausgleichstechnologien als Teil des gesamten Energiesystems Rechnung tragen muss; hebt hervor, dass einige erneuerbare Energiequellen auch variable Energiequellen ausgleichen können und deshalb die Notwendigkeit einer zusätzlichen Netzinfrastruktur verringern; betont, dass die Infrastrukturen unbedingt rasch ausgebaut werden müssen, damit der Binnenmarkt ein Erfolg wird und die erneuerbaren Energien integriert werden können; stellt fest, dass die Umsetzung des Energieinfrastrukturpakets ist in diesem Zusammenhang entscheidend ist, insbesondere zur Beschleunigung des Baus neuer Infrastrukturen von grenzüberschreitender Bedeutung; unterstreicht, dass Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturprojekte beschleunigt werden müssen;

    26.

    macht darauf aufmerksam, dass es eine große Anzahl an Standorten für die Erzeugung erneuerbarer Energien gibt, deren geplante Kapazität jedoch nicht genutzt wird, da dieser erzeugte Strom nicht in das Netz aufgenommen werden kann;

    27.

    stellt fest, dass der Ausbau erneuerbarer Energieträger mit variabler Einspeisung einen flexiblen Ausgleich der Fluktuationen und eine flexible Sicherungsreserve durch ein integriertes und miteinander verbundenes europäisches Stromnetz nötig macht, das grenzübergreifenden Handel, Nachfrageelastizitätssysteme, Energiespeicherung und flexible Kraftwerke ermöglicht, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten; fordert die Kommission auf zu bewerten, ob in der Union ein Kapazitätsproblem besteht, und zu ermitteln, in welcher Höhe verbindliche Kapazität in einem integrierten EU-Energiesystem durch variable erneuerbare Energieträger gewährleistet werden kann und wie ihr potenzieller Einfluss auf die Angemessenheit der Erzeugung aussieht; stimmt mit der Analyse der Kommission darin überein, dass der Bau von Reservekapazitätsmechanismen erhebliche Kosten verursacht und Preissignale verzerren kann; nimmt zur Kenntnis, dass zunehmend ein stabiler politischer Rahmen zur wirtschaftlichen Absicherung der Verfügbarkeit dieser Reserven sowie System- und Ausgleichsdienste erforderlich sind; lehnt einen Subventionswettlauf zwischen Energieträgern ab und fordert ein an den langfristigen energie- und klimapolitischen Zielsetzungen der Union ausgerichtetes Energiemarktdesign, welches eine Integrierung der auf erneuerbare Energieträger gestützten Technologien in den Energiebinnenmarkt ermöglicht, erkennt jedoch an, dass bisher für die Entwicklung aller Energiequellen staatliche Beihilfen vonnöten waren;

    28.

    hebt die Bedeutung eines Supernetzes und des Nordsee-Offshore-Netzes für die kosteneffiziente Nutzung erneuerbarer Energieträger hervor; betont in dieser Hinsicht die Bedeutung der Offshore-Netz-Initiative der Nordseeländer (NSCOGI), da Offshore-Windvorhaben mit einer Leistung von über 140 GW angekündigt wurden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, der NSCOGI zusätzliche Dynamik zu verleihen;

    29.

    erinnert daran, dass Investitionen in erneuerbare Energieträger in den vergangenen zehn Jahren über die Hälfte aller Investitionen in neue Erzeugungskapazitäten ausgemacht haben und weiter zunehmen werden; betont, dass, wenn erneuerbare Energieträger einen hohen Anteil am Energiemix ausmachen sollen, die vorhandene Netzinfrastruktur vor enormen Herausforderungen steht und dass Investitionen vonnöten sind, um diese Herausforderungen zu bewältigen; stellt fest, dass in bestimmten Mitgliedstaaten, in denen die vermehrte Einspeisung aus erneuerbaren Energiequellen nicht mit einem Ausbau der Energieinfrastruktur einherging, die Versorgungssicherheit durch solche erhöhte Einspeisung stark beeinträchtigt wird; unterstreicht, dass laut ENTSO-E deutliche Anteile aller Engpässe in europäischen Energienetzen mit der Einspeisung aus erneuerbaren Energiequellen zusammenhängen; hält es für wichtig, neue Konzepte zur Bewältigung von Engpässen in den Verteilungsnetzen umzusetzen, die nicht immer eine Netzerweiterung und -verstärkung beinhalten; ist zuversichtlich, dass die Gewinne des Ausbaus des europäischen Netzes, der auch auf den Elektrizitätsbinnenmarkt zurückgeht, dessen Kosten ausgleichen können, da er einen sehr viel effizienteren Betrieb des Energiesystems der Union bietet; fordert die Betreiber von Übertragungsnetzen auf, ihre Netzerweiterungsstrategien zu aktualisieren, um die Integration von Erzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energieträgern zu bewältigen und die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, und die Zusammenarbeit mit Verteilungsnetzbetreibern zu verstärken;

    30.

    stellt fest, dass viele der besten und wettbewerbsfähigsten Standorte für erneuerbare Energieträger in der Union in erheblicher geografischer Entfernung von den Verbrauchszentren liegen, wodurch diese Standorte nur mit einem Ausbau der Übertragungs- und Verteilungssysteme und einer Verstärkung grenzüberschreitender Verbindungsleitungen genutzt werden können; stellt auch die Vorteile einer dezentralen Versorgung mit Energie aus erneuerbaren Energieträgern nahe an den Verbrauchszentren fest; betont, dass dies zu Kostensenkungen führen, den Bedarf an Netzerweiterung verringern und Überlastungen vermeiden kann, wenn angemessene Infrastruktur vorhanden ist; weist darauf hin, dass die Kommission die Entwicklung angemessener Modellierungsinstrumente erleichtern sollte, um die optimale Mischung aus entfernten, großen Erzeugungsanlagen und Anlagen auf Verteilungsebene festzulegen; hebt das Potenzial eines integrierten Ansatzes für das Energiesystem hervor, der sowohl den Bedarf als auch das Angebot an Wärme und Elektrizität berücksichtigt; nimmt auch das Potenzial lokaler Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern wie beispielsweise der Mikrostromerzeugung oder der gemeinsamen Investitionen von Bürgergenossenschaften in die Erzeugung von und Versorgung mit Energie aus erneuerbaren Quellen wie etwa Erdwärme und Solarenergie, wie in der Mitteilung der Kommission erwähnt;

    31.

    stellt fest, dass ungenügende Netzkapazitäten und Speichermöglichkeiten sowie eine unzureichende Zusammenarbeit der Übertragungsnetzbetreiber unkoordinierte grenzüberschreitende Energieflüsse (Ringflüsse) verursachen können und in anderen Mitgliedstaaten ernsthafte Notlagen mit sich bringen könnten, was dann zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit zunehmend Verringerungen der Last erforderlich macht, wenn dies nicht mit der notwendigen Optimierung (z. B. Überwachung der Temperaturkurve) und dem notwendigen Ausbau des Netzes in den jeweiligen Staaten einhergeht; ist besorgt über den Stand des Ausbaus und der Instandhaltung der Netzinfrastruktur in den Mitgliedstaaten; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Ausbau von Übertragungs- und Verteilernetzen zügig voranzutreiben und eine verstärkte Kooperation der Übertragungsnetzbetreiber zu fördern;

    32.

    unterstreicht das Potenzial von intelligenten Netzen, Lastmanagementinstrumenten und Energiespeicherungslösungen sowohl für die bestmögliche Einbeziehung erneuerbarer Energieträger als auch für den Ausgleich von Netzschwankungen; erinnert daran, dass weitere Erforschung und Nutzung der Energiespeicherung, unter anderem durch eine Zusammenarbeit mit Pumpspeicherkraftwerken, dringend notwendig ist; merkt an, dass insbesondere Speicher mit variabler Geschwindigkeit weiter erforscht werden müssen, die ein flexibleres System für die Regulierung der Speichergeschwindigkeit bieten und damit eine schnellere und gezieltere Zuschaltung ermöglichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine doppelte Besteuerung für Stromspeicher zu vermeiden;

    33.

    hält es für erforderlich, grenzüberschreitende Märkte für Regelenergiedienstleistungen zu schaffen und das europäische Übertragungsnetz im Hinblick auf die grenzüberschreitende Integration von Speicherwasserkraft insbesondere in Skandinavien, den Alpen und den Pyrenäen schnell auszubauen;

    34.

    unterstreicht, dass für den geplanten Ausbau erneuerbarer Energieträger insbesondere der Wasserkraft eine zentrale Rolle zukommen muss, allen voran als Ausgleich für zunehmende volatile Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, aber auch als Stromspeicherlösung mittels Pumpspeicher; betont, dass die gegebenen Ausbaupotenziale für Wasserkrafterzeugung und Pumpspeicher in der Union daher voll auszuschöpfen sind;

    35.

    erkennt an, dass die Gasinfrastruktur eine wichtige Rolle beim Ausbau erneuerbarer Energien in ganz Europa spielen wird; weist darauf hin, dass Biogas als erneuerbarer Energieträger einfach in Form von Biomethan in die zurzeit vorhandene Gasnetzinfrastruktur eingespeist werden kann und dass neue Technologien wie „Strom zu Wasserstoff“ und „Strom zu Gas“ einen weiteren Beitrag zur künftigen CO2-armen Wirtschaft leisten werden, wobei sie vorhandene und neue Infrastrukturen nutzen, die gefördert und ausgebaut werden sollten;

    36.

    ist der Auffassung, dass die IKT in Zukunft dazu beitragen werden, das Energieangebot und die Energienachfrage zu steuern und die Verbraucher aktiver am Marktgeschehen zu beteiligen; fordert die Kommission auf, unter Berücksichtigung des dritten Energiebinnenmarktpakets zügig Vorschläge für Ausbau, Förderung und Standardisierung intelligenter Stromnetze und Zähler vorzulegen, da dies zunehmend die Beteiligung von mehr Marktteilnehmern ermöglichen und das Synergiepotenzial bei Nutzung, Ausbau und Instandhaltung im gesamten Telekommunikations- und Energienetz fördern wird; ersucht die Europäische Kommission besonders Forschung und Entwicklung in diesem Bereich zu unterstützen; betont, dass dabei neben der anbieterseitigen Planungssicherheit auch die Akzeptanz seitens der Verbraucher eine wichtige Rolle spielen muss, die die wichtigsten Nutznießer intelligenter Zähler sein sollten und deren Datenschutzrechte im Einklang mit der neuen Datenschutzrichtlinie sichergestellt werden müssen; fordert die Kommission auf, Kosten und Nutzen der Einführung intelligenter Zähler und ihre Auswirkungen auf unterschiedliche Verbrauchergruppen sorgfältig auszuwerten; erkennt an, dass die Beteiligung der Verbraucher eine notwendige Voraussetzung für die erfolgreiche Einführung intelligenter Zähler ist;

    37.

    stellt fest, dass der IKT-Sektor selbst als wichtiger Stromverbraucher, dessen Datenzentren in der EU bis zu 1,5 % des Gesamtverbrauchs an Elektrizität ausmachen, und Verbraucher, die sich zunehmend der Klimabilanz der IT und der von ihnen genutzten Cloud-Dienste bewusst sind, eine Vorbildfunktion für Energieeffizienz und die Förderung erneuerbarer Energieträger einnehmen können;

    38.

    weist darauf hin, dass die Einführung von Windkraft- und Fotovoltaikanlagen in einigen Regionen, insbesondere in kleinen Gemeinden und auf Inseln, auf öffentlichen Widerstand gestoßen ist; weist darauf hin, dass sich Windkraft- und Fotovoltaikanlagen in der öffentlichen Wahrnehmung negativ auf die Tourismusbranche sowie auf die Natur und die Landschaft bzw. das Landschaftsbild einer Insel auswirken;

    39.

    hebt hervor, dass, wenn Bürger in genossenschaftlichen oder gemeinschaftlichen Modellen Eigentümer von Anlagen für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen sind, die gesellschaftliche Akzeptanz steigt, wodurch die Planungszeit für die Umsetzung reduziert und ein größeres Verständnis der Bürger für die Energiewende gefördert wird;

    40.

    betont, dass der weitere Ausbau erneuerbarer Energieträger und der Bau aller anderen Energieerzeugungsanlagen und -infrastruktur das Landschaftsbild in Europa nachhaltig verändern werden; beharrt darauf, dass sich dies nicht in Umweltschäden, auch in Natura-2000-Gebieten und Landschaftsschutzgebieten, niederschlagen darf; stellt fest, dass die gesellschaftliche Akzeptanz der Infrastruktur für erneuerbare Energieträger nur durch transparente Raumordnungs-, Bau- und Genehmigungsverfahren mit obligatorischer und rechtzeitiger öffentlicher Konsultation unter Beteiligung sämtlicher betroffenen Kreise von Anfang an, auch auf lokaler Ebene, erreicht werden kann; betont, dass die Beteiligung von Bürgern und Interessenträgern, etwa in Genossenschaften, ebenso dazu beitragen kann, öffentliche Zustimmung zu erreichen wie Kommunikation über die potenziellen Vorteile für die lokale Wirtschaft;

    Stärkung der Verbraucher

    41.

    stellt die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz für erneuerbare Energiequellen fest; kommt gleichzeitig zu dem Schluss, dass die Schaffung eines ganzheitlichen Ansatzes in Bezug auf den Produzenten-Konsumenten — bzw. Prosumenten –, der den Prozess der Energienutzung bewusst steuern könnte, als eine wirksame Maßnahme diesbezüglich zu betrachten ist;

    42.

    erkennt die Bedeutung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen im kleinen Rahmen für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger an; erkennt an, dass die Nutzung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen im kleinen Rahmen eine Möglichkeit für Einzelhaushalte, Gewerbebetriebe und Gemeinden darstellt, zu Energieerzeugern zu werden, wodurch sie ein Bewusstsein für effiziente Wege der Erzeugung und des Verbrauchs von Energie erlangen; hebt die Bedeutung der Mikroerzeugung für die Steigerung der Energieeffizienz hervor; betont, dass die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im kleinen Rahmen zu einer erheblichen Einsparung bei den Stromkosten sowie zur Schaffung neuer Geschäftsmodelle und Arbeitsplätze führen kann;

    43.

    stellt in dieser Hinsicht fest, dass die Förderung lokaler Genossenschaften für erneuerbare Energieträger wichtig für die Steigerung der Bürgerbeteiligung, die Erhöhung der Zugänglichkeit zu Energie aus erneuerbaren Quellen und die Mobilisierung finanzieller Investitionen ist;

    44.

    betont, dass eine kluge Kombination aus Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen im kleinen Rahmen, Speicherung, Lastmanagement und Energieeffizienz zu einer geringeren Nutzung der lokalen Netze während Spitzenlastzeiten führen kann, wodurch die Gesamtinvestitionskosten, die die Verteilungsnetzbetreiber tragen, reduziert werden;

    45.

    stellt fest, dass eine Voraussetzung für die effiziente lokale Nutzung und Erzeugung von Energie aus Sichtweise der Prosumenten wie auch der Verteilungsnetzbetreiber die Einführung intelligenter Zähler und im Allgemeinen intelligenter Netze ist;

    46.

    begrüßt die Ankündigung der Kommission, dass sie eine Mitteilung über Energietechnologien und Innovation mit Schwerpunkt auf Mikroerzeugung herausgeben wird;

    47.

    vertritt die Auffassung, dass die Regionalpolitik der Union wesentliche Beiträge zur Förderung der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz in ganz Europa sowie zu Dienstleistungen im Bereich der Elektrizität und der Energieübertragung leistet; erklärt sich erfreut darüber, dass die Politik für den Zusammenhalt und die Regionalpolitik im Lauf der Zeit immer mehr für die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energieträger in dem Sinn geleistet haben, dass erneuerbare Energieträger voll und ganz zu den energiepolitischen Zielen der Union beitragen und dass diese Ziele in der gesamten Union verwirklicht werden; betrachtet es als besonders wichtig, dass die Politik der Union eine Ausrichtung erfährt, durch die der Finanzierungsanteil im nächsten Finanzierungszeitraum 2014–2020 ausreichen wird;

    48.

    befürwortet ein auf mehreren Ebenen gleichzeitig ansetzendes, dezentrales Konzept für Energiepolitik und erneuerbare Energieträger, das unter anderem den Bürgermeisterkonvent und die weitere Entwicklung der Initiative „Intelligente Städte“ sowie die Förderung der besten Lösungen auf regionaler und lokaler Ebene durch Informationskampagnen umfasst;

    49.

    weist darauf hin, dass auf die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ein beträchtlicher Anteil an der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen entfallen könnte, und vertritt daher die Auffassung, dass die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Rahmen der neuen Politik für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum gefördert werden sollte;

    50.

    erachtet es als wichtig, die Entwicklung von alternativen Energiequellen in landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere im kleinen Rahmen, und die Verbreitung der einschlägigen Methoden unter Landwirten und Verbrauchern zu fördern und zu unterstützen;

    51.

    betont, dass die Zusammenarbeit unter den Landwirten dazu beitragen könnte, dass die Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energieträger Erfolge zeitigen;

    52.

    fordert die Europäische Investitionsbank auf, über Finanzintermediäre laufend Kapital zur Verfügung zu stellen, mit dem das notwendige Startkapital und fachliche Unterstützung für die Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen mit in gemeinschaftlichem Eigentum befindlichen Kleinst- und Kleinanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben bereitgestellt werden, wobei die Gewinne in weitere Anlagen reinvestiert werden können;

    Internationale Zusammenarbeit und Handel

    53.

    macht erneut darauf aufmerksam, dass in den nächsten Jahren aufgrund der Einfuhr fossiler Brennstoffe mit einem Anstieg des Handelsdefizits der Union zu rechnen ist und dass die Abhängigkeit von derartigen Einfuhren mit immer größeren politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Risiken einhergeht; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass heimische Energie aus erneuerbaren Quellen zur Versorgungssicherheit und zur Wiedererlangung einer positiven Handelsbilanz gegenüber Erdöl- und Erdgasexportländern beiträgt, und betont deshalb, dass die heimische Energie aus erneuerbaren Quellen bei der Sicherung der Energieversorgungssicherheit der Union eine größere Rolle spielen sollte;

    54.

    ist sich bewusst, dass die Weltmärkte für erneuerbare Energieträger wachsen und dadurch positive Auswirkungen auf die europäische Industrie, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Kosten und die Weiterentwicklung bestehender und neuer Technologien weltweit und in der Union erzielt werden, sofern die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Union für erneuerbare Energieträger berechenbar bleiben und Unternehmen mit sauberen Technologien dabei helfen, ihren Wettbewerbsvorteil und ihre führende Stellung gegenüber der weltweiten Konkurrenz zu behaupten; erkennt Nicht-OECD-Staaten wegen ihres beträchtlichen Potenzials im Bereich erneuerbarer Energieträger als wichtige Handelspartner an;

    55.

    betont, dass unerlaubte Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markt nicht hinnehmbar sind, da nur ein fairer Wettbewerb der Union ein vernünftiges Preisniveau für Technologien im Bereich erneuerbare Energieträger sichert; fordert die Kommission auf, laufende Verfahren zu unlauteren Praktiken schnellstmöglich abzuschließen; betont, dass freie und offene weltweite Märkte die besten Voraussetzungen für das Wachstum der erneuerbaren Energieträger bieten; unterstreicht, dass Handelsbeschränkungen weiter abgebaut werden müssen; fordert die Kommission auf, keine neuen Handelshemmnisse auf fertige Produkte oder Bestandteile von Technologien zu erheben, die im Bereich der Technologien für erneuerbare Energieträger genutzt werden; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu treffen, um Handelshemmnisse abzubauen, einen fairen Wettbewerb zu garantieren, EU-Unternehmen darin zu unterstützen, Märkte außerhalb der Union zu erschließen, und mutmaßliche Handelsverzerrungen, darunter unrechtmäßige staatliche Beihilfen, zu bekämpfen;

    56.

    fordert die Kommission außerdem auf, die Anwendung von ungerechtfertigten nichttarifären Handelshemmnissen, Subventionen und Dumping-Praktiken durch Handelspartner der Union auf diesem Gebiet genau zu überwachen;

    57.

    fordert die Kommission auf, das WTO-Übereinkommen über Informationstechnologie zu berücksichtigen und Möglichkeiten zu prüfen, ein Freihandelsabkommen über Umweltschutztechnologie zu initiieren, mit dem der zollfreie Handel mit Umweltschutztechnologieprodukten eingeführt würde;

    58.

    betont, dass mit dieser Strategie auch eine Erleichterung des Handels gefördert werden sollte, damit die Bemühungen der Entwicklungsländer speziell auf diesem Gebiet unterstützt werden und auch erneuerbare Energieträger zu Handelsgütern werden können;

    59.

    betont, dass der Handel für die Sicherung der Nachhaltigkeit bei der Erzeugung von Energie aus nachhaltigen Quellen und bei deren Finanzierung eine wichtige Funktion einnimmt; weist erneut darauf hin, dass eingeführte Bioenergieträger und Agrokraftstoffe die Nachhaltigkeitskriterien der Union erfüllen sollten und dass diese Kriterien klar definiert werden müssen; fordert die Kommission zu diesem Zweck auf, mit der indirekten Änderung der Flächennutzung ein zusätzliches Kriterium einzuführen; empfiehlt, dass Handelsabkommen Bestimmungen enthalten sollten, in denen auf Entwaldung und Waldschädigung eingegangen wird, und dass darin Anreize für eine vernünftige Bewirtschaftung der Boden- und Wasserressourcen gesetzt werden sollten; fordert die Kommission auf, auch künftig mit den jeweiligen Drittstaaten freiwillige Partnerschaftsabkommen über ein Verbot illegaler Abholzung auszuhandeln;

    60.

    unterstreicht die Notwendigkeit, in der Energiepolitik, auch im Bereich erneuerbarer Energieträger, verstärkt mit den Nachbarstaaten der Union zusammenzuarbeiten und das Handelspotenzial erneuerbarer Energieträger wirksamer zu nutzen; betont den Bedarf an angemessener Infrastruktur, die die Zusammenarbeit sowohl innerhalb der EU als auch mit den Nachbarstaaten erleichtert; betont, dass zur Zusammenarbeit im Bereich erneuerbarer Energieträger die einschlägigen Ziele der EU-Politik gehören sollten; betont, dass insbesondere im Mittelmeerraum große Chancen für die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energiequellen bestehen; erinnert an das Potenzial von Projekten in Drittstaaten wie Desertec, Medgrid und Helios sowie eines weiteren Ausbaus von Wasserkraft in Norwegen und der Schweiz, auch zu Ausgleichszwecken; betont auch die erhebliche lokale Wertschöpfung solcher Großvorhaben im Bereich erneuerbarer Energieträger;

    61.

    unterstreicht, dass die internationale Zusammenarbeit auf einem soliden Regelungsrahmen und dem Besitzstand der Union im Bereich der erneuerbaren Energieträger — wie etwa im Rahmen der Energiegemeinschaft — basieren muss, um Stabilität und Verlässlichkeit einer solchen Zusammenarbeit zu erhöhen;

    62.

    fordert koordinierte Maßnahmen mit anderen Technologieführern (USA und Japan), um aufkommende Herausforderungen wie etwa die Knappheit von Rohstoffen und Seltenen Erden, die sich auf die Einführung von Technologien im Bereich erneuerbarer Energieträger auswirken, zu bewältigen;

    63.

    betont die Notwendigkeit, dass die Union mit internationalen Partnern, insbesondere den BRICS-Staaten, eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit sowie ein klares Konzept für die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation in Bezug auf erneuerbare Energieträger entwickelt;

    Innovation, Forschung und Entwicklung und Industriepolitik

    64.

    stellt fest, dass Europa seine Kapazitäten im Bereich Industrie und Forschung und Entwicklung ausbauen muss, um weiterhin Technologieführer bei erneuerbaren Energieträgern zu bleiben; betont, dass ein wettbewerbsfähiges Umfeld für die Tätigkeit und Internationalisierung der KMU ermöglicht und die Verringerung bürokratischer Hindernisse angestrebt werden muss; unterstreicht, dass nur Innovation durch Forschung und Entwicklung die europäische Technologieführerschaft auf den Märkten für Technologie im Bereich erneuerbarer Energieträger sicherstellen kann; betont, dass private Investoren Sicherheit benötigen; fordert die Kommission auf, eine industriepolitische Strategie für Energietechnologien vorzulegen, die insbesondere Technologien im Bereich erneuerbarer Energieträger umfasst, um die Führungsstellung der Union bei den Energietechnologien und insbesondere im Bereich erneuerbarer Energieträger zu sichern;

    65.

    hebt hervor, dass die EU-Industrie führend auf dem Gebiet der Onshore-Windkraft ist und dass die europäische Offshore-Windindustrie über großes Potenzial verfügt, zur Reindustrialisierung der an die Ost- und Nordsee grenzenden Mitgliedstaaten beizutragen;

    66.

    hebt hervor, dass die Bildungseinrichtungen, die qualifizierte Arbeitskräfte und die nächste Generation von Wissenschaftlern und Innovatoren auf dem Gebiet der Technologie im Bereich erneuerbarer Energieträger hervorbringen, eine zentrale Priorität darstellen; erinnert in diesem Zusammenhang an die wichtige Rolle des Programms Horizont 2020 und des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie bei der Überwindung der Kluft zwischen Bildung, Forschung und Praxis in der Branche der erneuerbaren Energieträger;

    67.

    erachtet die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Mechanismen für den Patentschutz im Bereich der erneuerbaren Energiequellen als besonders wichtig, um den Zugang zu kostbarem ungenutztem geistigem Eigentum zu vereinfachen; weist auf die Notwendigkeit der Umsetzung des europäischen Patents vorrangig im Bereich der erneuerbaren Energiequellen hin;

    68.

    ist der Auffassung, dass gezielte Forschung und Entwicklung im Rahmen bestehender Instrumente effektiver gestaltet werden muss, und ist besorgt, dass Forschung und Entwicklung in Teilen der Branche der erneuerbaren Energieträger vernachlässigt wurde, was in einigen Fällen zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten geführt hat; unterstreicht die Notwendigkeit von Investitionen in die Weiterentwicklung innovativer, aufkommender und bestehender Technologien sowie einer Systemintegration zwischen Verkehr und Energie, um Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten oder zu erreichen und dafür zu sorgen, dass bestehende Technologien während ihres gesamten Lebenszyklus nachhaltig bleiben; unterstreicht die Notwendigkeit von Investitionen in Forschung und Entwicklung erneuerbarer Energieträger, insbesondere im Bereich der Kapazitäten, der Effizienz und der Optimierung der Raumbilanz;

    69.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in jene Forschung zu investieren, die sich auf die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in industriellen Anwendungen, z. B. in der Automobilindustrie, stützt;

    70.

    begrüßt die Ankündigung der Kommission, 2013 eine Mitteilung zur Energietechnologiepolitik vorzulegen; fordert die Kommission auf, bei der Umsetzung der einschlägigen Teile des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET) den Schwerpunkt auf Technologien zu legen, die die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energieträger und ihre Integration in das Energiesystem verbessern, beispielsweise Netzmanagement, Speichertechnologien oder Heiz- und Kühltechniken mit erneuerbaren Energieträgern, ohne dabei bewährte Technologien auf der Grundlage erneuerbarer Energieträger, die seit Jahren im Einsatz sind, zu benachteiligen;

    71.

    hebt hervor, dass die Forschung bei der Entwicklung und der Erschwinglichkeit neuer und sauberer Technologien eine zentrale Rolle spielt; ist der Auffassung, dass der Europäische Strategieplan für Energietechnologie wichtige Beiträge leisten kann, um Technologien auf der Grundlage erneuerbarer Energieträger erschwinglich und wettbewerbsfähig zu machen;

    Ein europäischer Rahmen für die Förderung erneuerbarer Energieträger

    72.

    betont, dass die Mitgliedstaaten derzeit eine große Vielfalt an Fördersystemen nutzen; weist darauf hin, dass diese Förderung zu solidem Wachstum geführt hat, insbesondere wenn die Förderregelungen gut konzipiert sind, sich einige der Fördersysteme jedoch schlecht konzipiert wurden und sich als nicht flexibel genug erwiesen haben, um sich den sinkenden Kosten einiger Technologien anzupassen, und teilweise zu einer Überkompensation geführt haben, die die Verbraucher finanziell erheblich belastet; stellt mit Zufriedenheit fest, dass dank dieser Subventionen einige erneuerbare Energieträger bislang in bestimmten Gebieten, beispielsweise in vorteilhaften geografischen Lagen, bei gutem Zugang zu Kapital und niedrigsten bürokratischen Hürden oder durch Skaleneffekte, Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu konventionellen Energieerzeugungsmethoden erreichen konnten;

    73.

    betont, dass staatlicher Einfluss und weitere Faktoren wie etwa die Preise für fossile Brennstoffe in einigen Mitgliedstaaten eine Erhöhung der Endkunden- und Industriestrompreise bewirkt haben; weist darauf hin, dass 2010 22 % der Haushalte in der Union Sorge hatten, ihre Stromrechnung nicht begleichen zu können, und nimmt an, dass sich dies inzwischen verschärft haben dürfte; unterstreicht, dass Energie für alle erschwinglich bleiben muss und dass die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie nicht beeinträchtigt werden darf; fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass Verbraucher mit geringem Einkommen wirksam geschützt werden, und gleichzeitig das öffentliche Bewusstsein für das Potenzial von Energiespar- und Energieeffizienzmaßnahmen zu stärken; ergänzt, dass sinkende Großhandelspreise den Verbrauchern zugutekommen müssen;

    74.

    warnt davor, dass zu hoch angesetzte Fördersummen durch Überkompensation technologischen Fortschritt unterdrücken und die Marktintegration behindern können, da diese den Anreiz für die Entwicklung innovativerer und kostengünstigerer Produkte verringern; stellt fest, dass die intelligente Ausgestaltung von Fördermechanismen, die Reaktionen auf Marktsignale zulässt, eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, eine Überkompensation zu vermeiden; ist überzeugt, dass ein rascher Übergang zu einem System, bei dem die Erzeuger dem Marktpreisrisiko ausgesetzt sind, die Wettbewerbsfähigkeit der Technologien unterstützt und die Integration in den Markt erleichtert;

    75.

    ist davon überzeugt, dass die Kommission die Mitgliedstaaten dabei unterstützen sollte, die wirtschaftlichsten erneuerbaren Energieträger zu bestimmen und deren Potenzial optimal zu nutzen; erinnert daran, dass abhängig von der Nachfragestruktur, dem Angebotspotenzial und dem wirtschaftlichen Umfeld auf lokaler Ebene unterschiedliche kostenoptimale Strategien existieren;

    76.

    begrüßt die Ankündigung der Kommission, an Leitlinien für bewährte Praktiken und die Reform der nationalen Förderregelungen zu arbeiten; fordert die Kommission auf, diese Leitlinien so bald wie möglich vorzulegen, um sicherzustellen, dass die unterschiedlichen nationalen Regelungen keine Wettbewerbsverzerrungen bewirken und keine Handels- und Investitionshemmnisse innerhalb der Union erzeugen, um Vorhersehbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu fördern und übermäßige Subventionen zu vermeiden; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der Binnenmarkt-Besitzstand von den Mitgliedstaaten uneingeschränkt geachtet wird; ist überzeugt, dass Leitlinien für bewährte Praktiken ein wichtiges Element sind, um für einen funktionierenden Binnenmarkt für Energie zu sorgen, und ist der Auffassung, dass die Leitlinien durch eine Bewertung der Wirtschaftlichkeit aktueller nationaler Fördersysteme untermauert werden könnten, wobei die verschiedenen von ihnen erfassten Technologien Berücksichtigung finden sollten, um eine bessere Vergleichbarkeit und Koordinierung mit Blick auf die allmähliche Konvergenz der nationalen Fördermechanismen zu gewährleisten; ist ferner überzeugt, dass die Umsetzung dieser Leitlinien auf Ebene der Mitgliedstaaten von zentraler Bedeutung sein wird, da sie dazu beitragen können, rückwirkende Änderungen oder Aussetzungen nationaler Förderregelungen zu vermeiden, die verheerende Signale an die Investoren senden und unter Umständen schwere wirtschaftliche Probleme für Bürger, die beispielsweise im Rahmen solcher Programme in erneuerbare Energieträger investiert haben, nach sich ziehen würden; betont, dass die Umsetzung dieser Leitlinien den Mitgliedstaaten obliegen sollte und dass besondere Förderregelungen für die Erschließung lokaler und regionaler Ressourcen ermöglicht werden sollten;

    77.

    sieht vor dem Hintergrund der Vielzahl von in den Mitgliedstaaten bestehenden Fördersystemen die Notwendigkeit, die Diskussion über mehr Konvergenz und ein geeignetes europäisches Fördersystem für die Zeit nach 2020 weiter voranzutreiben; ist überzeugt, dass langfristig ein stärker integriertes System zur Förderung erneuerbarer Energieträger auf EU-Ebene, das regionalen und geografischen Unterschieden und bestehenden staatenübergreifenden Initiativen umfassend Rechnung trägt und Teil allgemeiner Bemühungen im Hinblick auf Dekarbonisierung ist, dazu beitragen könnte, den wirtschaftlichsten Rahmen für erneuerbare Energieträger und gleiche Wettbewerbsbedingungen bereitzustellen, unter denen sie ihr gesamtes Potenzial entfalten können; stellt fest, dass die bestehende Richtlinie über erneuerbare Energieträger es den Regierungen ermöglicht, gemeinsame Förderprogramme einzusetzen; weist auf die Erfahrungen in bestimmten europäischen Ländern hin, die erfolgreich belegen, wie ein gemeinsamer Ansatz in einem integrierten Strommarkt Innovationen von beiderseitigem Nutzen für die nationalen Systeme hervorbringt; fordert die Kommission auf, im Kontext eines Rahmens für die Zeit nach 2020 zu prüfen, ob ein EU-weiter Mechanismus zur Förderung erneuerbarer Energieträger einen wirtschaftlicheren Rahmen bieten würde, in dem ihr volles Potenzial ausgeschöpft werden könnte, und wie eine allmähliche Konvergenz funktionieren könnte;

    78.

    unterstreicht die Vorteile des Austauschs bewährter Verfahren im Hinblick auf Fördermechanismen zwischen Mitgliedstaaten; stellt fest, dass das Vereinigte Königreich und Italien kürzlich eine Umstellung ihrer Förderprogramme von einem Quotensystem auf ein Einspeisesystem angekündigt haben, da Untersuchungen in ähnlichen geografischen Lagen ergaben, dass Einspeisesysteme geringere Kosten verursachen; fordert die Kommission auf, diese Aspekte in ihrer aktuellen Analyse (5) und in ihrem bevorstehenden Vorschlag für Leitlinien zu berücksichtigen;

    79.

    schlägt vor, auf Initiativen wie dem gemeinsamen Förderprogramm, das von Norwegen und Schweden umgesetzt wurde, aufzubauen, um gegebenenfalls die schrittweise Entwicklung gemeinsamer Förderprogramme auf regionaler Ebene um gemeinsame Energiemärkte — wie beispielsweise Nord Pool — herum zu ermöglichen;

    80.

    fordert die Haushaltsbehörde auf, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) die Mittel zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, damit sie ihre Aufgaben wahrnehmen kann und die Ziele der Verordnung über die Integrität, Transparenz und Effizienz des Energiegroßhandelsmarkts erreicht werden; hält dies für notwendig, damit bis 2014 ein integrierter und transparenter Binnenmarkt für Strom und Gas verwirklicht wird;

    o

    o o

    81.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16.

    (2)  ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1.

    (3)  ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 55.

    (4)  ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 94.

    (5)  COM(2012)0271 und Begleitdokumente; SEC(2008)0057; IEE Studies Reshaping „Quo(ta) vadis, Europe?“


    Top