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Dokuments 52012XC1002(04)
Publication of an application pursuant to Article 6(2) of Council Regulation (EC) No 510/2006 on the protection of geographical indications and designations of origin for agricultural products and foodstuffs
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
ABl. C 296 vom 2.10.2012., 9.–13. lpp.
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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2.10.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 296/9 |
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
2012/C 296/08
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten ab dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.
EINZIGES DOKUMENT
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
„FRAISES DE NIMES“
EG-Nr.: FR-PGI-0005-0809-02.06.2010
g.g.A. ( X ) g.U. ( )
1. Name:
„Fraises de Nîmes“
2. Mitgliedstaat oder Drittland:
Frankreich
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels:
3.1 Erzeugnisart:
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Klasse 1.6: |
Obst, Gemüse und Getreide, frisch oder verarbeitet. |
3.2 Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:
„Fraises de Nîmes“ werden frisch vermarktet.
Die gesunden, glänzenden Früchte sind ohne Formabweichung und ohne Mängel. Sie müssen einen Zuckergehalt von mindestens 7,5 Grad Brix haben und zum Zeitpunkt der Ernte eine gleichmäßige Färbung aufweisen.
Stiel und Kelch der Früchte müssen frisch und grün sein.
Die Früchte werden in die jeweilige Verpackung (Schale, Steige) geschichtet.
„Fraises de Nîmes“ werden nur in den Güteklassen Extra und I angeboten.
Die Früchte einer Partie sind von einheitlicher Größe. Die Mindestgröße beträgt 18 mm.
„Fraises de Nîmes“ sind aus verschiedenen von der antragstellenden Vereinigung bezeichneten Sorten hervorgegangen.
Bislang hat die Vereinigung in Zusammenarbeit mit dem Centre Technique Interprofessionnel de Fruits et Légumes in Balandran zwei Sorten ausgewählt:
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Ciflorette, |
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Gariguette. |
Die Erzeuger dürfen nur zertifiziertes Pflanzgut verwenden.
Durch Verbesserung des Pflanzenmaterials und Sortenauswahl können neue Erdbeersorten entwickelt werden, die in ihren geschmacklichen Eigenschaften die bisher verwendeten Sorten übertreffen. Außerdem wurde ein Verfahren zur Einführung neuer Sorten geschaffen, die für die g.g.A. „Fraises de Nîmes“ in Betracht kommen.
Für die Sortenauswahl gelten folgende Kriterien:
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frühe Sorten, |
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geschmackliche Eigenschaften vor allem hinsichtlich des Zuckergehalts, |
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längliche Form, |
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Haltbarkeit, |
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Krankheitsresistenz, vor allem gegenüber Mehltau, |
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die Sorte muss eine annähernd gleiche Anzahl Kältestunden (zwischen 700 und 900 Stunden) als Voraussetzung für das Brechen der Knospenruhe benötigen. |
Geerntet wird zu Beginn des Wirtschaftsjahres zunächst alle zwei Tage und später täglich.
„Fraises de Nîmes“ werden spätestens am Tag nach der Ernte ausgeliefert.
3.3 Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse):
Nicht relevant.
3.4 Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs):
Nicht relevant.
3.5 Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:
Anbau und Ernte von „Fraises de Nîmes“ müssen in dem geografischen Gebiet erfolgen.
3.6 Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.:
Die Erdbeeren werden in Schalen oder Steigen geschichtet.
Die frisch gepflückten Früchte werden noch am Feld direkt in die Verkaufseinheiten (Schale oder Steige mit 2 kg g.g.A. „Fraises de Nîmes“) verpackt, um sie so schonend wie möglich zu behandeln.
Dazu gehört, dass das Gewicht der Verkaufseinheiten kontrolliert und das Etikett angebracht wird, die Schalen in Steigen gestellt werden und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt wird.
Die empfindlichen Erdbeeren müssen in dem abgegrenzten geografischen Gebiet so schonend wie möglich verpackt werden, um die Qualität der Früchte und ihre Haltbarkeit nicht zu beeinträchtigen.
Der Erzeuger ist auch der Verpacker. So wird eine möglichst schonende Behandlung gewährleistet.
3.7 Besondere Vorschriften für die Etikettierung:
Die Etiketten auf den Verkaufseinheiten müssen Folgendes enthalten:
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die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben; |
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den Namen der geschützten geografischen Angabe: „Fraises de Nîmes“; |
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ein Feld mit der Angabe „Certifié par:“ (Zertifiziert von:), gefolgt vom Namen und der Anschrift der Zertifizierungsstelle („Qualité-France“). |
Die Schalen und Steigen müssen mit dem Gemeinschaftszeichen g.g.A. versehen sein.
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:
Das geografische Gebiet der g.g.A. „Fraises de Nîmes“ liegt im Departement Gard in der Region Languedoc-Roussillon.
Geologisch wird es vor allem vom Plateau des Costières de Nîmes geprägt.
Die Grundlage für das geografische Gebiet bildet eine genau umschriebene geologische Einheit, die im Norden und Westen durch das Vistre-Tal von der Garrigue de Nîmes getrennt wird. Das subhorizontale Plateau auf einer Höhe zwischen 20 und 147 Metern besteht aus Hügeln, die von einer Geröllschicht gebildet werden.
Die Erdbeeren werden ausschließlich im geografischen Gebiet der Costières de Nîmes angebaut und verpackt.
Das Gebiet umfasst 28 Gemeinden:
Aubord, Beaucaire, Beauvoisin, Bellegarde, Bernis, Bezouce, Bouillargues, Le Cailar, Caissargues, Comps, Garons, Générac, Jonquières-saint-Vincent, Ledenon, Manduel, Marguerittes, Meynes, Milhaud, Montfrin, Nîmes, Redessan, Rodilhan, Saint-Gervasy, Saint-Gilles, Sernhac, Uchaud, Vauvert und Vestric-et-Candiac.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:
5.1 Besonderheit des geografischen Gebiets:
5.1.1
Das Anbaugebiet von „Fraises de Nîmes“ gehört zu einer geologischen und geografischen Zone zwischen Meynes, Vauvert, Saint-Gilles und Beaucaire südöstlich von Nîmes und nördlich der Camargue am Übergang zwischen Languedoc und Provence, dem „Plateau des Costières“. Diese genau umschriebene geologische Einheit wird im Norden und Westen durch das Vistre-Tal von der Garrigue de Nîmes getrennt. Natürliche Grenzen bilden im Nordosten das Gardon-Tal und im Osten die Tiefebene der Petit Rhône. Am Südhang geht das Plateau in eine Hügellandschaft über und reicht bis zu den Sümpfen der Petite Camargue.
Das Plateau bedecken alte Alluvialböden, die hauptsächlich von ausgedehnten Kies- und Geröllmassen aus dem Pliozän-Quartär-Übergang (Villafranchian) gebildet werden, die Rhône und Durance zwischen Avignon und Montpellier angeschwemmt haben. Diese Kiese aus dem Villafranchian haben einen hohen Geröllanteil von 5 bis 10 Metern Tiefe in einer tonig-sandig-lehmigen bis sandig-lehmig-tonigen Matrix von hellgelber bis dunkelroter Farbe, aus der sich die weichen Kalkbestandteile herausgelöst haben. Tagsüber speichert das Geröll die Sonnenwärme und gibt sie über Nacht wieder ab.
Dieser warme, wasserdurchlässige Boden eignet sich besonders gut für den Anbau von Erdbeeren (begrenztes Einwurzeln; nicht sehr kalkhaltige, leicht saure Böden) und begünstigt eine frühe Ernte.
Klimatisch ist das Gebiet vor allem von Wind, Regen und vielen Sonnenstunden geprägt. Die langen Sonnenperioden (mehr als 2 500 Sonnenstunden pro Jahr, das entspricht mehr als 250 Tagen) fördern die frühe Reifung der Früchte. Eine Bewässerung der Kulturen im Herbst und Winter (wenn die Schutzvorrichtungen offen sind) ist dank ausreichender Niederschläge nicht erforderlich. In dem geröllhaltigen Boden kann das Wasser gut abfließen. Im Frühjahr fallen heftige, dafür aber kurze Niederschläge. Die Luftfeuchtigkeit wird durch den Wind schnell herabgesetzt. So trägt der Wind zur Trocknung der Kulturen bei. Die Erzeuger können die Tunnel bei hoher Feuchtigkeit öffnen und sie bei Nebel wieder schließen.
5.1.2
Ursprünglich war der Erdbeeranbau im Gard und im Gebiet der g.g.A. mit geringen Produktionsmengen nur von untergeordneter Bedeutung.
Erst Anfang der 1960er Jahre wurden im Gebiet der g.g.A. Erdbeeren als eine Kultur ins Auge gefasst, die sich nach wasserbaulichen Maßnahmen an diese Region anpassen würde. Sehr schnell schon hat sich gezeigt, welche Erntemengen das Gebiet hervorbringen kann und wie früh die Erdbeeren hier reif werden. Anbauzonen sind das Plateau des Costières mit der frühen Sorte „Surprise des Halles“ und die Cevennen mit der mittelfrühen Sorte „Madame Moutot“. Seinen Höhepunkt erreichte der Erdbeeranbau im Gard Ende der 1970er Jahre mit einer Anbaufläche von 70 ha und 145 Erzeugern.
Auf vielen Anbauflächen werden Tunnel oder Abdeckfolien eingesetzt. Die Tunnel schützen die Erdbeerpflanzen vor dem starken Mistral, der Blätter und Früchte beschädigen kann. Sie werden zur Verfrühung der Kulturen eingesetzt.
Den Erzeugern ist es gelungen, durch geschützten Anbau, Bewässerung und Stickstoffdüngung Qualitätserdbeeren zu kultivieren, die vollreif gepflückt werden. Sie sind auch für die Verpackung der empfindlichen Früchte zuständig, die noch am Feld in Schalen abgepackt werden.
Im Gebiet der g.g.A. werden die Erdbeeren etwa 15 Tage früher reif als in der Gegend um Carpentras. Die geschmacklichen Vorzüge sind in Fachkreisen (Groß- und Einzelhandel usw.) anerkannt. Über kurze Vermarktungswege wird das hochwertige Produkt an der Côte d’Azur, in Paris, Straßburg usw. verkauft. Bei lokalen Gastronomen wie den Brüdern POURCEL vom „Jardin des sens“ in Montpellier oder den Küchenchefs Philippe FAURE-BRAC vom Bistrot des Sommeliers in Paris und Pierre INFANTE von der Confrérie des Restaurateurs de Métier du Gard genießen „Fraises de Nîmes“ inzwischen ein hohes Ansehen. Alle zwei Jahre findet in Nîmes die große öffentliche Veranstaltung „La Fraise de Nîmes fait son cinéma“ statt, auf der die Erdbeere „ihren großen Auftritt hat“: In Kinos, Restaurants und Konditoreien, im Tourismusbüro und an anderen Stellen der Stadt wird die Frühjahrsfrucht zur Verkostung angeboten.
5.2 Besonderheit des Erzeugnisses:
Die Besonderheit von „Fraises de Nîmes“ ist der frühe Reifezeitpunkt.
„Fraises de Nîmes“ sind die einzigen Freilanderdbeeren in Frankreich, die schon Anfang März zum Verkauf angeboten werden können bis spätestens Anfang Mai, wenn die ersten Steinfrüchte auf den Markt kommen.
Diese Besonderheit ist dem geröllhaltigen Boden zu verdanken, aber auch das Klima und der geschützte Anbau spielen eine Rolle.
Die Erzeuger von „Fraises de Nîmes“ haben eine Anbaumethode entwickelt, die es ihnen ermöglicht, die ersten Freilandfrüchte des Jahres zu ernten.
Ein Teil der Erdbeeren wird im geschützten Anbau kultiviert. Die Folientunnel dürfen erst ab 15. Februar geschlossen werden. Vorher müssen die Pflanzen ausreichend lange (700 bis 900 Stunden) der Kälte ausgesetzt sein, weil nur so das Brechen der Knospenruhe induziert wird. Ab 15. Februar werden die Tunnel geschlossen, damit die Pflanzen austreiben und die Früchte früh reifen können. Ob die Schutzvorrichtungen geschlossen bleiben, hängt von der Wetterlage ab. So werden beispielsweise zum Schutz vor Nässe, die Pilzkrankheiten begünstigt, die Tunnel stundenweise an verschiedenen Stellen geöffnet.
5.3 Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (g.g.A.):
Die Verfrühung, die durch das Klima und die von den Erzeugern entwickelte Anbaumethode ermöglicht wird, ist ein wesentlicher Bestandteil des Produkts.
Der Erdbeeranbau hat sich im Gebiet der g.g.A. dank der günstigen klimatischen Bedingungen und Bodenverhältnisse entwickelt, und er wird weiter betrieben, weil er sich hervorragend in den Anbaukalender der Erzeuger einfügt, die zumeist Obstbauern sind.
Die frühe Ernte wird durch die Kombination aus Bodenverhältnissen, klimatischen Bedingungen, Sortenauswahl und Fachwissen ermöglicht:
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die Sortenauswahl (Gariguette und Ciflorette sind frühe Sorten); |
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die natürlichen Kulturbedingungen (Boden mit mindestens 20 % Geröll, das sich schnell erwärmt und in der Nacht die Wärme wieder abgibt, die es tagsüber dank der reichlichen Sonneneinstrahlung gespeichert hat, sowie ausreichende Kälte im Winter, um das Brechen der Knospenruhe zu induzieren); |
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die von den Landwirten entwickelten Anbaumethoden (geschützter Anbau zur Verfrühung durch die entstehende Wärme und zum Schutz der Erdbeerpflanzen vor dem austrocknenden, kalten Wind, der vor allem den Blättern schadet) im Freiland, um die guten Eigenschaften des Bodens zu nutzen (gute Dränage, Erwärmung durch das Geröll). |
Dank des Anbauverfahrens von „Fraises de Nîmes“, die im Freiland kultiviert und unter Schutz geerntet werden, können saubere, glänzende Früchte mit einem Zuckergehalt von mindestens 7,5 Grad Brix angeboten werden.
Mit den Erdbeeren in diesem Gebiet setzt sich die Geschichte der Erdbeere im Gard fort. Heute entfallen mehr als 50 % der Erdbeeranbauflächen im Gard auf das Gebiet der g.g.A. Die Kultur ist perfekt an die Umwelt angepasst. Ihr Anbaukalender ergänzt die Produktionspalette der Erdbeererzeuger in dieser Agrarregion, wenn sie auch andere Obstsorten anbauen.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:
(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)
https://www.inao.gouv.fr/fichier/CDCIGPFraisesDeNimesV2.pdf
(1) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.