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Document 52011AR0013
Opinion of the Committee of the Regions on the ‘Milk package’
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Milchpaket“
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Milchpaket“
ABl. C 192 vom 1.7.2011, pp. 36–43
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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1.7.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 192/36 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Milchpaket“
2011/C 192/07
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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gibt zu bedenken, dass die Milcherzeugung in der Europäischen Union von großer Bedeutung ist. In vielen Mitgliedstaaten und Regionen ist sie ein wichtiger Pfeiler der regionalen Wirtschaft und der landwirtschaftlichen Wertschöpfung. Die Milcherzeugung übernimmt dabei wichtige ökologische Aufgaben, prägt nachhaltig die Kulturlandschaft und ist ein wichtiger Arbeitgeber in den ländlichen Regionen; |
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ist der Auffassung, dass der Reformprozess den regionalen und strukturellen Unterschieden in der Milchviehhaltung und der Molkereiwirtschaft gerecht werden muss. In vielen Regionen wird Milch überwiegend in kleinen und mittleren Familienbetrieben erzeugt, in anderen Regionen wiederum sind große landwirtschaftliche Unternehmen prägend für die Milcherzeugungsstruktur. Daher dürfen die Reformen im Milchsektor diese Betriebsstrukturen nicht gefährden; dies gilt insbesondere für die Strukturen, die zu nachhaltigem Wachstum beitragen; |
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unterstützt die Initiative der EU-Kommission, bestimmte einheitliche Regelungen für Milcherzeugerorganisationen in der EU einzuführen, damit die Möglichkeit des Zusammenschlusses von Milcherzeugern – auch grenzüberschreitend – in allen Regionen gegeben ist; |
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erachtet es daher als angemessen, den Mitgliedstaaten die Anerkennung von Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen im Milchbereich nach einzelstaatlichem Recht und im Einklang mit bestimmten unionsrechtlichen Vorgaben weiterhin zu ermöglichen; |
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begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, Branchenorganisationen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse zuzulassen, um damit wichtige Impulse in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Förderung einer ökologischen Produktion und Absatzförderung zu geben; |
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stellt die Notwendigkeit eines zuverlässigen und reaktionsfähigen Sicherheitsnetzes, das rasch und wirksam auf außerordentliche Markt- und Preisveränderungen reagieren kann, für eine zukunftsorientierte Milcherzeugung in der EU fest. |
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Berichterstatterin |
Emilia MÜLLER (DE/EVP), Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten des Freistaates Bayern |
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Referenzdokumente |
Bericht der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Die Entwicklung der Marktlage und die sich daraus ergebenden Bedingungen für ein reibungsloses allmähliches Auslaufen der Milchquotenregelung KOM(2010) 727 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) 1234/2007 des Rates im Hinblick auf Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse KOM(2010) 728 endg. |
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
Politische Entwicklung und regionale Bedeutung des Sektors Milch
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1. |
weist darauf hin, dass der Sektor Milch sich in einem der stärksten Liberalisierungsprozesse der EU befindet. Das Absenken des internen Stützungsniveaus, die Entkoppelung der Direktzahlungen und der Milchprämie, der schrittweise Abbau des Außenschutzes sowie das geplante Auslaufen der Milchquotenregelung 2015 stellen große Herausforderungen für Milcherzeuger und Molkereien dar; |
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2. |
erwartet, dass die Liberalisierung des Milchmarktes zu mehr Preisvolatilität und damit zu großen Unsicherheiten in den betrieblichen Planungen der Milcherzeuger führen wird; |
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3. |
weist nachdrücklich darauf hin, dass der Spekulation auf dem Weltmarkt für landwirtschaftliche Erzeugnisse Einhalt geboten werden muss, und betont die Rolle, die der EU-Außenhandelspolitik dabei zukommt; erinnert daran, dass die neue GAP auf dem Prinzip der Nahrungsmittelselbstversorgung gründen und die Frage der Öffnung des europäischen Marktes für günstigere Importe mit der Erörterung der Vorschläge zur Regulierung des EU-Marktes verbunden werden sollte; |
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4. |
geht davon aus, dass andererseits die Öffnung der Märkte und die Freigabe der Produktionsmengen die Möglichkeit bieten, Marktsignale besser aufzugreifen und vorhandene Nachfragepotenziale zu nutzen; |
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5. |
gibt zu bedenken, dass die Milcherzeugung in der Europäischen Union von großer Bedeutung ist. In vielen Mitgliedstaaten und Regionen ist sie ein wichtiger Pfeiler der regionalen Wirtschaft und der landwirtschaftlichen Wertschöpfung. Die Milcherzeugung übernimmt dabei wichtige ökologische Aufgaben, prägt nachhaltig die Kulturlandschaft und ist ein wichtiger Arbeitgeber in den ländlichen Regionen; |
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6. |
unterstreicht, dass die Liberalisierung des Milchmarkts keine Beeinträchtigung der Ernährungssicherheit im Binnenmarkt oder unbegründete Änderungen der bisherigen Verbraucherpräferenzen auslösen darf. Auch darf sie in Erzeugung und Verbrauch nicht zu neuen Marktverzerrungen in und zwischen den Mitgliedstaaten, zwischen Norden und Süden, Osten und Westen sowie in Bezug auf Drittstaaten führen; |
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7. |
ist der Auffassung, dass der Reformprozess den regionalen und strukturellen Unterschieden in der Milchviehhaltung und der Molkereiwirtschaft gerecht werden muss. In vielen Regionen wird Milch überwiegend in kleinen und mittleren Familienbetrieben erzeugt, in anderen Regionen wiederum sind große landwirtschaftliche Unternehmen prägend für die Milcherzeugungsstruktur. Daher dürfen die Reformen im Milchsektor diese Betriebsstrukturen nicht gefährden; dies gilt insbesondere für die Strukturen, die zu nachhaltigem Wachstum beitragen; |
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8. |
vertritt die Ansicht, dass den heterogenen Strukturen in der Molkereiwirtschaft ebenfalls Rechnung getragen werden muss, da diese durch die große Spannbreite von regionalen Spezialitäten bis hin zu innovativen und auf den Absatz ausgerichteten Produkten von großer Bedeutung für die Versorgung mit hochwertigen, sicheren und gesunden Milchprodukten in der Europäischen Union sind; |
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9. |
erwartet, dass durch das Auslaufen der Milchquotenregelung eine stärkere Verlagerung der Milchproduktion an Gunststandorte stattfinden wird, wodurch sich große Herausforderungen für die betroffenen Regionen ergeben werden; |
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10. |
weist darauf hin, dass die Milcherzeugung als auch die Milchverarbeitung im Besonderen von hohen Investitionskosten und arbeitsintensiven Produktions- und Verarbeitungsprozessen gekennzeichnet sind und daher lange Zyklen aufweisen und Planungssicherheit benötigen; |
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11. |
gibt zu bedenken, dass die Milcherzeuger verstärkt auf Marktsignale achten und ihre Betriebe daraufhin ausrichten, jedoch noch weiterhin große Anstrengungen notwendig sind, damit diese in einem liberalisierten Milchmarkt bestehen können; |
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12. |
fordert die EU und die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten angesichts der ernährungsphysiologischen Vorteile auf, das Europäische Schulmilchprogramm aktiv zu fördern, um Kinder an gesunde Ernährungsgewohnheiten heranzuführen; |
Herausforderungen in einem liberalisierten Milchmarkt
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13. |
erwartet, dass eine umfassende Reform erfolgt, die eine Rationalisierung des Marktes für Milch und Milchprodukte bewirkt und transparente Rahmenbedingungen mit von gleichberechtigten Marktteilnehmern einvernehmlich festgelegten Regeln schafft; |
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14. |
ist der Auffassung, dass die zunehmende Preisvolatilität eine der größten Herausforderungen für die Milcherzeugung in den Regionen darstellt. Die Sicherung der Liquidität und die Überwindung von Marktkrisen sind für Milcherzeuger aufgrund ihrer kontinuierlichen Produktion, die lange Produktionszyklen aufweist, von zentraler Bedeutung; |
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15. |
erachtet daher Maßnahmen und Möglichkeiten zur Begrenzung des Erlösrisikos als wichtigen Bestandteil des Reformprozesses im Sektor Milch. Mithilfe von branchenspezifischen, regionalen und gemeinschaftlichen Mechanismen des Risikomanagements muss es möglich sein, den Milcherzeugern ein ausreichendes Maß an Planungssicherheit zu gewährleisten. Hierbei können Preisabsicherungsmechanismen für den verarbeitenden Sektor ebenso wichtig sein wie die Möglichkeit eines Risikoausgleichs eines Wirtschaftszweiges oder einer Gemeinschaft von Erzeugern; |
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16. |
weist darauf hin, dass Innovationen und Forschung Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung des Sektors sein werden, unterstreicht in diesem Zusammenhang jedoch auch die notwendige verlässliche Informierung der Verbraucher; |
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17. |
ist davon überzeugt, dass sich durch eine Öffnung der Märkte und die Freigabe der Produktion Exportpotenziale sowohl für an Drittlandsmärkte angepasste Produkte als auch für regionale Spezialitäten und qualitativ hochwertige Produkte ergeben können; |
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18. |
äußert seine Erwartung, dass sich diese Potenziale nur mit viel Engagement erschließen lassen. Der Milchsektor, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die prägend für die regionale Milcherzeugung in der EU sind, muss dabei und bei der Etablierung regionaler Wertschöpfungsketten verstärkt unterstützt werden; |
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19. |
unterstreicht, dass die Liberalisierung des Milchmarktes und die Förderung des Exports auch unkontrollierte Entwicklungen und Änderungen des bisherigen Marktgleichgewichts auslösen können; fordert die Europäische Kommission daher auf zu prüfen, welche Auswirkungen die Öffnung der Märkte und die Liberalisierung des Milchmarktes für die Erzeugungs- und Lieferketten mit sich bringen und welche Veränderungen sich daraus auf die mögliche Änderung des Binnenverbrauchs ergeben; |
Marktentwicklungen
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20. |
nimmt den Milchmarktbericht der Kommission zur Kenntnis, der den starken Einfluss der weltweiten Marktentwicklungen auf den europäischen Milchsektor verdeutlicht und aufzeigt, wie wichtig die derzeitigen Marktmaßnahmen (Intervention, private Lagerhaltung und Exporterstattungen) für die Stabilisierung des Milchpreises auf einem niedrigen Niveau im Jahr 2009 waren; |
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21. |
erkennt, dass die ungewöhnlich hohen Milchpreise des Jahres 2007 insbesondere von einem weltweit niedrigen Angebot und einer guten Nachfrage bedingt waren; |
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22. |
weist darauf hin, dass die Krise am Milchmarkt im Jahr 2009 mit historischen Tiefstpreisen in Europa durch die schwache Nachfrage im Export, die u.a. durch die Weltwirtschaftskrise hervorgerufen wurde, und ein Überangebot an Milch beeinflusst wurde; zugleich würde er es begrüßen, wenn die Europäische Kommission die Faktoren untersuchen würde, die den Einzelhandelspreis für Milch beeinflussen; |
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23. |
betont, dass die Milchmarktkrise sich in den Regionen unterschiedlich stark ausgewirkt hat, gleichzeitig jedoch in ganz Europa insbesondere für Milcherzeugerbetriebe, die investiert haben, existenzgefährdend war; |
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24. |
teilt die Meinung der Kommission, dass in der EU immer mehr Milch angeliefert und vor allem zunehmend zu Käse- und Frischmilcherzeugnissen verarbeitet werden wird, für die es in der Europäischen Union und auch im Export Absatzmöglichkeiten geben wird; |
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25. |
erkennt, dass in einigen Mitgliedstaaten die nationalen Milchquoten bei relativ guten Erlössituationen für Milch bereits keine bindende Wirkung mehr haben und in diesen Regionen positive Marktsignale verstärkt aufgegriffen werden; |
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26. |
teilt die Einschätzung der Kommission, dass die weltweiten Produktmärkte großen Einfluss auf die Preise und die Marktentwicklung in der EU haben und dass gerade für die exportorientierten Produktsegmente die Fähigkeit der EU, Interventionsbestände aufzunehmen, wichtig für die Marktstabilität ist, erwartet indes die Vorschläge der Kommission für neue Maßnahmen, die allen Regionen der Union zugutekommen; |
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27. |
erinnert daran, dass in der Milchmarktkrise alleine 4,5 % der Butterproduktion und 27,4 % der Magermilchproduktion interveniert wurden und u.a. rund 262 Mio. kg Käse, rd. 559 Mio. kg Vollmilchpulver und knapp 133 Mio. kg Butter mit Hilfe von Ausfuhrbeihilfen abgesetzt wurden; |
Stärkung der Marktstellung von Milcherzeugern und Wettbewerbsfragen
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28. |
begrüßt die Empfehlungen der Hochrangigen Expertengruppe (HLG) „Milch“ im Hinblick auf die Untersuchung der mittel- bis langfristigen Herausforderungen für den Sektor Milch und die umfassende Zusammenstellung der Organisation und der Struktur der Wertschöpfungskette in den Ländern der EU; |
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29. |
bekräftigt die Ergebnisse der HLG „Milch“ in Bezug auf die Heterogenität und die regionalen Spezifika der Organisation der Milcherzeuger und der Strukturen in der Milchverarbeitung; |
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30. |
verweist darauf, dass über die Hälfte der europäischen Milcherzeugung von den Erzeugern einer Verarbeitungsgenossenschaft zur Vermarktung angedient wird; |
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31. |
stellt fest, dass in vielen Regionen der EU private Unternehmen und Molkereigenossenschaften die regionale Milcherzeugung stützen, Zukunftsmärkte erschließen und erfolgreiche, marktorientierte und innovative Produkte entwickeln; |
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32. |
unterstützt die Ansichten der HLG „Milch“, dass im Zuge der fortschreitenden Marktliberalisierung die Wettbewerbsstellung der Milcherzeuger überprüft und gestärkt werden muss; |
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33. |
gibt dabei zu bedenken, dass es große regionale Unterschiede in der Organisation der Milcherzeuger gibt. Während in einigen Regionen große Unternehmen den Markt dominieren, ergänzen sich in anderen Regionen mittelständische Privatunternehmen und Molkereigenossenschaften. In einigen Regionen gibt es jedoch Nachholbedarf bei der Verbesserung der Strukturen der Anbieterseite; |
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34. |
bewertet den Vorschlag der EU-Kommission, die Verwendung von Milchlieferverträgen zu fördern, als eine reale Möglichkeit, den Milcherzeugern mehr Planungssicherheit und Klarheit für ihre Milchanlieferung zu geben; |
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35. |
weist darauf hin, dass eine Verpflichtung zur Erstellung von Milchlieferverträgen nicht zu Störungen des Binnenmarktes bzw. zu Marktverzerrungen im grenzüberschreitenden Verkehr mit Milch führen darf; |
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36. |
fordert daher die Kommission auf, genau darauf zu achten, dass Verträge unter Beachtung der EU-Wettbewerbsregeln vollkommen frei verhandelt werden; |
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37. |
unterstreicht die Vorteile, die anerkannte Milcherzeugerorganisationen gerade beim Bündeln von Milch und bei Vertragsverhandlungen über Milchanlieferungen für die Erzeuger und auch die Verarbeiter bieten; |
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38. |
erkennt ein Ungleichgewicht in der Wertschöpfungskette insbesondere dort, wo Milcherzeuger keine Möglichkeit haben, sich in Gemeinschaften zu organisieren, um ihre Milch zu vermarkten; |
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39. |
unterstreicht die Notwendigkeit einer Stärkung der Anbieterseite in der Wertschöpfungskette vor allem in einem Milchmarkt, dessen Preise frei von staatlichen Regulierungsmaßnahmen gebildet werden; |
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40. |
unterstützt die Initiative der EU-Kommission, bestimmte einheitliche Regelungen für Milcherzeugerorganisationen in der EU einzuführen, damit die Möglichkeit des Zusammenschlusses von Milcherzeugern - auch grenzüberschreitend - in allen Regionen gegeben ist; |
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41. |
weist darauf hin, dass in einigen Mitgliedstaaten und Regionen langjährige Erfahrungen mit Milcherzeugergemeinschaften, die ihre Milchanlieferungen kollektiv vermarkten, bestehen; |
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42. |
begrüßt die Organisation der Erzeuger im Sektor Milch auf europäischer Ebene. Eine solche Organisation muss jedoch regionale Spezifika berücksichtigen; |
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43. |
erachtet es daher als angemessen, den Mitgliedstaaten die Anerkennung von Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen im Milchbereich nach einzelstaatlichem Recht und im Einklang mit bestimmten unionsrechtlichen Vorgaben weiterhin zu ermöglichen; |
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44. |
erkennt an, dass es für länderübergreifende Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen einheitlicher Regelungen auf EU-Ebene bedarf; |
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45. |
tritt im Übrigen dafür ein, dass neue Regelungen zu Vertragsverhandlungen von Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen mit dem harmonisierten System konform sein sollten; |
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46. |
hält es für erforderlich, dass Regelungen zu Vereinigungen von Erzeugerorganisationen nicht in delegierten Rechtsakten getroffen werden, da sie wesentliche Bereiche der gemeinsamen Marktordnung betreffen; |
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47. |
fordert die Kommission in jedem Fall auf, bereits bestehende Milcherzeugerorganisationen nicht in ihrer Existenz zu gefährden und genau zu prüfen, welche Regelungen und Voraussetzungen für die Anerkennung von Milcherzeugerorganisationen zielführend sind, damit diese unter Berücksichtigung der Sektorspezifika und der regionalen Strukturunterschiede erfolgreich Milch vermarkten können; |
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48. |
hält gegebenenfalls Übergangsregelungen für bereits anerkannte Milcherzeugerorganisationen für geboten; |
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49. |
hält es für sachgerecht, die Grenzen für die Bündelung von Milch durch Milcherzeugerorganisationen bei vertikal integrierten Milcherzeugerorganisationen, die Milch verarbeiten, nicht anzuwenden; |
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50. |
fordert eine Überprüfungsmöglichkeit der Höchstgrenzen für die Bündelung, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb am Milchmarkt nicht eingeschränkt oder ausgeschaltet wird; |
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51. |
begrüßt in diesem Sinne ausdrücklich die Möglichkeit, die nationale Höchstgrenze auf ein angemessenes Niveau herabzusetzen, um den regionalen und nationalen Wettbewerb um Milch zu gewährleisten. Der Schutz von bestehenden kleinen und mittleren Molkereien vor Wettbewerbsbehinderungen ist für deren Existenz und damit auch für die Sicherung einer erfolgreichen regionalen Milcherzeugung von großer Bedeutung; |
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52. |
begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, Branchenorganisationen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse zuzulassen, um damit wichtige Impulse in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Förderung einer ökologischen Produktion und Absatzförderung zu geben; |
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53. |
strebt einen gesunden Wettbewerb an, durch den allen Teilnehmern am Markt ein angemessener Teil an der Wertschöpfung gesichert wird; |
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54. |
fordert die EU-Kommission auf, eine regelmäßige Überprüfung der Regelungen für Erzeuger- und Branchenorganisationen vorzusehen, damit den an der Wertschöpfungskette Milch Beteiligten eine zuverlässige Grundlage für eine Bündelung und langfristige Marktausrichtung gegeben wird; |
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55. |
erkennt die Notwendigkeit einer guten und zeitnahen Marktinformation für die EU-Kommission an, äußert jedoch seine Bedenken über die Verwendung und Zweckmäßigkeit dieser Informationen, da diese sich auf einen volatilen Markt, der auch anfällig für Spekulationen ist, auswirken könnten; |
Marktmaßnahmen
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56. |
stellt die Notwendigkeit eines zuverlässigen und reaktionsfähigen Sicherheitsnetzes, das rasch und wirksam auf außerordentliche Markt- und Preisveränderungen reagieren kann, für eine zukunftsorientierte Milcherzeugung in der EU fest; |
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57. |
fordert daher, dass die Interventionszeiträume nicht mehr befristet werden, um schnell und wirkungsstark auf Krisen reagieren zu können; |
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58. |
fordert für Krisenfälle die Wiedereinführung der privaten Lagerhaltung für Käse in der EU, um auch für die zunehmende Produktionsausrichtung auf Käse ein angepasstes Sicherheitsnetz anzubieten; |
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59. |
betont die große Bedeutung von Maßnahmen zur Stabilisierung des Milchmarktes und fordert die Kommission auf, unter streng gefassten Voraussetzungen Ausfuhrbeihilfen für den Krisenfall als eine Option beizubehalten; |
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60. |
äußert Zweifel an der Wirksamkeit einer ein- bis zweiprozentigen Einschränkung der Milcherzeugung in der EU gegen Entschädigung; |
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61. |
hat Bedenken gegenüber der Ausgestaltung und der Durchführbarkeit einer freiwilligen Produktionseinschränkung gegen Entschädigung, da eine solche Maßnahme Spekulationen fördert sowie ein erhebliches Missbrauchspotenzial bietet. Auch würde eine solche Maßnahme einer vom Erzeuger in Eigeninitiative vorzunehmenden Anpassung der Produktion an die Marktentwicklung entgegenstehen. |
II. ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE
Änderungsvorschlag 1
Erwägungsgrund (6)
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Vorschlag der Kommission |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Begründung
Die Reaktionen der Milcherzeuger auf die Milchmarktkrise sind in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgefallen. Insgesamt konnte nach dem Bericht der Kommission eine um 0,6 % geringere Milchanlieferung 2009 gegenüber 2008 festgestellt werden.
Bei der Teilhabe an der Wertschöpfung ist die Abnehmerseite (Handel) gegenüber der Anbieterseite (Erzeuger und Verarbeiter) i.d.R. im Vorteil.
Änderungsvorschlag 2
Artikel 122
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Vorschlag der Kommission |
Änderungsvorschlag des AdR |
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In Artikel 122 Absatz 1 Buchstabe a wird nach Ziffer (iii) folgende Ziffer eingefügt:
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In Artikel 122 Absatz eingefügt: |
Begründung
Eine Eingliederung des Sektors Milch und Milcherzeugnisse in Artikel 122 Absatz 1 Buchstabe a VO (EG) Nr. 1234/2007 hätte gem. Artikel 124 Abs. 1 der Verordnung eine abschließende Vollregelung zur Folge, die bestehende und funktionierende Regelungssysteme auf nationaler Ebene aushebeln würde. Um eine Anerkennung von Erzeugerorganisationen nach einzelstaatlichem Recht und im Einklang mit dem Unionsrecht weiterhin zu ermöglichen, ist der Bereich Milch und Milcherzeugnisse nicht wie geplant in Artikel 122 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung sondern beispielsweise in einem neu aufzunehmenden Artikel 122 Absatz 5 der Verordnung zu regeln. Damit wird den nationalen Unterschieden Rechnung getragen und das Subsidiaritätsprinzip beachtet.
Für länderübergreifende Erzeugerorganisationen bedarf es gegebenenfalls bestimmter einheitlicher Regelungen auf EU-Ebene. Die Kommission wird daher ermächtigt, für diesen Bereich einheitliche Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
Die Festlegung aller übrigen Anerkennungsvoraussetzungen ist hingegen Sache der Mitgliedstaaten. Damit wird wiederum den nationalen Unterschieden Rechnung getragen und das Subsidiaritätsprinzip beachtet. Für die Regelung möglicher sonstiger Anerkennungsvoraussetzungen sind damit ausschließlich die Mitgliedstaaten zuständig.
Änderungsvorschlag 3
Artikel 126 a Abs. 3
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Vorschlag der Kommission |
Änderungsvorschlag des AdR |
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In Teil II Titel II Kapitel II wird folgender Abschnitt IIa eingefügt: „(…) Artikel 126a Vertragsverhandlungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse (…) 3. Im Sinne dieses Artikels schließen Bezugnahmen auf Erzeugerorganisationen auch Zusammenschlüsse von Erzeugerorganisationen ein. Um die angemessene Kontrolle dieser Zusammenschlüsse sicherzustellen, kann die Kommission durch delegierte Rechtsakte Regelungen über die für die Anerkennung solcher Zusammenschlüsse geltenden Bedingungen erlassen.“ |
In Teil II Titel II Kapitel II wird folgender Abschnitt IIa eingefügt: „(…) Artikel 126a Vertragsverhandlungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse (…) 3. Im Sinne dieses Artikels schließen Bezugnahmen auf Erzeugerorganisationen auch Zusammenschlüsse von Erzeugerorganisationen ein. Um die angemessene Kontrolle , kann die Kommission durch delegierte Rechtsakte Regelungen erlassen.“ |
Begründung
Artikel 126a des Entwurfs trifft Regelungen zu Vertragsverhandlungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse. Die Ermächtigung der Kommission, über delegierte Rechtsakte auch Regelungen „über die für die Anerkennung solcher Zusammenschlüsse geltenden Bedingungen zu erlassen“, entspricht nicht der Systematik des Art. 126a des Entwurfs und ist daher zu streichen.
Sinnvoll sind hingegen Regelungen über eine angemessene Kontrolle sowohl von Erzeugerorganisationen als auch von Zusammenschlüssen von Erzeugerorganisationen in Hinblick auf die in den Absätzen 1 und 2 geregelten Vertragsverhandlungen.
Die Kommission ist daher in Artikel 126a Absatz 3 Satz 2 des Entwurfs zu ermächtigen, für Erzeugerorganisationen und deren Zusammenschlüsse Rechtsakte in diesem Bereich zu erlassen.
Änderungsvorschlag 4
Artikel 126b NEU
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Vorschlag der Kommission |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Nach Art. 126a wird folgender Art. 126b eingefügt: |
Begründung
Regelungen über die Anerkennung von Zusammenschlüssen von Erzeugerorganisationen sind als wesentliche Aspekte nicht in delegierten Rechtsakten - wie in Artikel 126a Absatz 3 Satz 2 des Entwurfs vorgesehen - sondern in der Verordnung selbst zu treffen.
Für länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen bedarf es gegebenenfalls bestimmter einheitlicher Regelungen auf EU-Ebene. Die Kommission wird daher ermächtigt, für diesen Bereich einheitliche Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
Die Festlegung aller übrigen Anerkennungsvoraussetzungen ist hingegen Sache der Mitgliedstaaten. Damit wird wiederum den nationalen Unterschieden Rechnung getragen und das Subsidiaritätsprinzip beachtet. Für die Regelung möglicher sonstiger Anerkennungsvoraussetzungen sind damit ausschließlich die Mitgliedstaaten zuständig.
Änderungsvorschlag 5
Artikel 204
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Vorschlag der Kommission |
Änderungsvorschlag des AdR |
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In Artikel 204 wird folgender Absatz eingefügt: „6. Für Milch und Milcherzeugnisse gelten Artikel 122 Absatz 1 Ziffer iiia, Artikel 123 Absatz 4 sowie die Artikel 126a, 177a, 185e und 185f bis zum 30. Juni 2020.“ |
In Artikel 204 wird folgender Absatz eingefügt: „6. Für Milch und Milcherzeugnisse gelten Artikel 122 Absatz , Artikel 123 Absatz 4 sowie die Artikel 126a, 177a, 185e und 185f bis zum 30. Juni 2020.“ |
Begründung
Siehe Änderungsvorschläge 2 und 4.
Änderungsvorschlag 6
Artikel 185 f (2) (c)
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Vorschlag der Kommission |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Begründung
Die grundlegenden Bestandteile von Verträgen sollten eine maximale Flexibilität ermöglichen, die Erzeugern und Verarbeitungsbetrieben gleichermaßen zugutekommt.
Brüssel, den 12. Mai 2011
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO