This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52010XR0284
Resolution of the Committee of the Regions ‘The Cancún Climate Summit: the contribution of the COR to the UNFCCC (COP 16) — 29 November to 10 December 2010 ’
Entschließung zum Thema „Die Klimakonferenz in Cancún — der Beitrag des AdR zur 16. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention 29. November – 10. Dezember 2010 “
Entschließung zum Thema „Die Klimakonferenz in Cancún — der Beitrag des AdR zur 16. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention 29. November – 10. Dezember 2010 “
ABl. C 15 vom 18.1.2011, pp. 1–3
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
|
18.1.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 15/1 |
Entschließung zum Thema „Die Klimakonferenz in Cancún — der Beitrag des AdR zur 16. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention 29. November – 10. Dezember 2010“
2011/C 15/01
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
Dringende Notwendigkeit weiterer Fortschritte der EU in der globalen Klimaschutzagenda
|
1. |
erinnert an sein Bekenntnis zum Klimaschutz, das in der auf der AdR-Plenartagung im Juni 2009 verabschiedeten Entschließung zur Kopenhagener Klimakonferenz zum Ausdruck kommt; |
|
2. |
bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für ein internationales Klimaschutzübereinkommen mit dem Ziel, die Erderwärmung bis 2012 auf maximal 2 Grad Celsius zu begrenzen; |
|
3. |
bedauert, dass der Klimawandel und Umweltbelange zwar im Vorfeld der Kopenhagener Klimakonferenz weltweit Beachtung fanden, das dort geschlossene Abkommen jedoch nicht den hohen Erwartungen vieler für den Klimaschutz wichtiger politischer Akteure in der EU entsprach - so auch denen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht; |
|
4. |
unterstützt die Bemühungen der Europäischen Kommission zum Abschluss eines international verbindlichen Übereinkommens zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und appelliert an die EU, auf der 16. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) im Einklang mit dem Geist und den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon einen entschiedenen und einheitlichen Standpunkt zu vertreten und so wieder eine führende Rolle in den internationalen Klimaschutzverhandlungen einzunehmen; |
|
5. |
anerkennt, dass die EU-Klimaziele nur erreicht werden können, wenn einerseits die zukünftigen Emissionsreduktionen in gerechter Weise auf die gesamte Staatengemeinschaft verteilt werden, unter gebührender Berücksichtigung der unterschiedlichen Fähigkeiten und Ausgangspositionen der Staaten und Regionen, und andererseits ein weltweiter Konsens darüber erreicht wird, entschlossen zu handeln, und zwar gestützt auf gemeinsame Grundregeln für die regelmäßige Überwachung, Mitteilung und Überprüfung (MRV); |
|
6. |
hält größere Fortschritte bei der Eindämmung des Klimawandels in der EU für notwendig, wobei weiterhin ehrgeizige Ziele gesetzt und die Erfolge beim Erreichen dieser Ziele vor allem auf lokaler und regionaler Ebene herausgestellt und gefördert werden müssen, und ruft den Rat und die Kommission auf, für den Fall, dass in unmittelbarer Zukunft kein internationales Klimaschutzübereinkommen geschlossen wird, ihre Strategie für die EU-Klimapolitik entsprechend anzupassen und zu stärken; |
|
7. |
hofft insbesondere auf eine Vereinbarung über die notwendigen Vorkehrungen und Verfahren für die Anpassung, Eindämmung, Finanzierung, Reduktion von Emissionen aus Entwaldung (REDD), Verringerung des internationalen Luft- und Seeverkehrs, Einführung neuer CO2-Marktmechanismen und Unterstützung für die am stärksten betroffenen Entwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder; |
Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
|
8. |
bekräftigt uneingeschränkt sein Bekenntnis zu den „20-20-20“-Zielen der EU und fordert alle nachgeordneten Regierungsebenen in der Welt auf, in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren, die Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren, öffentliche politische Unterstützung, Investitionen von Unternehmen und Finanzierungsquellen zu mobilisieren und Hersteller und Verbraucher zu einer Änderung ihres Verhaltens im Hinblick auf eine bessere Ressourceneffizienz und eine klimafreundlichere Wirtschaft zu bewegen; |
|
9. |
betont, dass der vom AdR vorgeschlagene Territorialpakt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Europa-2020-Strategie ein sehr wichtiges Werkzeug für die Bekämpfung des Klimawandels sein könnte, denn die Ziele der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ lassen sich nur in enger Partnerschaft zwischen der europäischen, der nationalen, der regionalen und der lokalen Verwaltungsebene auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips wirksam erreichen; |
|
10. |
ist bereit, das Ziel auf 30 % zu erhöhen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind; |
|
11. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die Möglichkeiten für eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mehr als 20 % geprüft hat; bedauert, dass die Kommission auf der Grundlage dieser Prüfung die Ansicht vertritt, dass die derzeitigen Bedingungen eine einseitige Erhöhung des Reduktionsziels der EU auf 30 % nicht zulassen, und vorerst auch keine weiteren politischen Initiativen verfolgt; |
|
12. |
hebt die Anstrengungen der Städte und Regionen aus ganz Europa hervor, die lokale oder regionale Klima- und Energiestrategien mit konkreten Klimaschutzzielen aufgestellt und sich durch Unterzeichnung des Bürgermeisterkonvents verpflichtet haben, die CO2-Emissionen bis 2020 um mindestens 20 % zu senken; |
|
13. |
fordert den Rat und die Europäische Kommission eindringlich auf, den AdR in die Vorbereitung der Klimakonferenz in Cancún einzubinden und damit uneingeschränkt der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung der Klimaänderungen und der entsprechenden Anpassungsmaßnahmen Rechnung zu tragen; |
Durchgängige und sektorübergreifende Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen und des Ziels einer kohlenstoffarmen Wirtschaft
|
14. |
vertritt die Auffassung, dass die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Auswirkungen als ausdrückliches Ziel durchgängig in alle bestehenden politischen Strategien der EU aufgenommen werden sollten, so in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, einschließlich der Vermeidung der Entwaldung, Verkehr, Biodiversität, Wasserwirtschaft und Abfallbewirtschaftung sowie bei den Förderprogrammen, z.B. auf dem Gebiet der Kohäsions-, Industrie- und Agrarpolitik sowie der Entwicklungszusammenarbeit der EU; |
|
15. |
fordert die Europäische Kommission auf, ein umfassendes Verkehrs- und Klimaschutzpaket vorzulegen, und weist erneut darauf hin, dass die Einbeziehung des Luft- und Seeverkehrs in ein weltweites Emissionshandelssystem ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von Kohlenstoffemissionen sein wird; ist der Auffassung, dass die besondere Situation von Inseln und Gebieten in äußerster Randlage, die in hohem Maße vom Luft- und Seeverkehr abhängig sind, bei diesem Paket zu berücksichtigen ist und dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Schritten zur Reduzierung der CO2-Emissionen und den hohen Kosten hergestellt werden muss, die für Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels in diesen Gebieten anfallen; |
|
16. |
ist der Meinung, dass die EU auf der Grundlage der EU-2020-Strategie für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum („Green New Deal“) spezifische Vorhaben auf den Weg bringen muss, um den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu ermöglichen und sie zur klimafreundlichsten Region der Welt zu machen; |
|
17. |
vertritt die Ansicht, dass die EU mit ihrer Energiepolitik entscheidende Impulse für ökologische Innovation und Energieeffizienz geben muss, damit die führende Rolle europäischer Unternehmen in den Schlüsselbereichen der grünen Wirtschaft durch Innovation, Energieeffizienz und frühzeitigen Einsatz neuer Technologien weiter ausgebaut werden kann; |
|
18. |
weist darauf hin, dass für Energieeinsparungen im Einklang mit den 20-20-20-Zielen massive Investitionen in den Bereichen Industrie, Verkehr und Wohnungsbau sowie öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude erforderlich sind; |
|
19. |
ist der Ansicht, dass eine Kohlendioxidsteuer oder eine Form einer direkten Emissionsbesteuerung ein sinnvolles Mittel zur Schaffung von Anreizen für die Senkung des Energieverbrauchs und die Verwendung von sauberer Energie sowie für die Bereitstellung der Finanzmittel sein kann, die für die notwendigen Änderungen zum Schutz des Klimas aufgebracht werden müssen; |
|
20. |
regt daher an, neue Instrumente in Form von Prioritäten im Rahmen der Strukturfonds oder eines eigenen Energieinvestitionsfonds zu entwickeln; |
|
21. |
ist überzeugt, dass der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft in einer sozial verantwortlichen und wirtschaftlich vertretbaren Weise vollzogen werden muss, wobei neben der zu erwartenden Schaffung neuer „grüner“ Arbeitsplätze die Erhaltung und gegebenenfalls Neuausrichtung bestehender Arbeitsplätze im Blick bleiben müssen; |
|
22. |
empfiehlt strategische öffentlich-private Partnerschaften wie Bündnisse zwischen KMU und lokalen bzw. regionalen Gebietskörperschaften im Hinblick auf die Weiterentwicklung und Anwendung von kohlenstoffarmen Technologien und ruft die Regionen und Städte auf, örtliche Klimaaktionsbündnisse zwischen öffentlichen und privaten Partnern zu schließen, in denen konkrete Klimaschutzmaßnahmen zur Erreichung des 20-20-20-Ziels dargelegt werden; |
Aufbau einer weltweiten Führungsrolle der EU beim Klimaschutz: Multi-Level-Governance und mehr Haushaltsmittel für die Gebietskörperschaften
|
23. |
betont, dass wirksame EU-Klimaschutzmaßnahmen eine Koordinierung der Bemühungen der lokalen, regionalen, nationalen, europäischen und internationalen Ebene erfordern; |
|
24. |
unterstreicht, dass der Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Kampf gegen den Klimawandel Rechnung zu tragen ist. In diesem Sinne und gemäß dem Subsidiaritätsprinzip müssen diese Regierungsebenen berücksichtigt werden, da es zu ihren Zuständigkeiten gehört, Emissionsminderungspläne, Anpassungsmaßnahmen und sonstige Aktivitäten auf der regionalen und lokalen Ebene aufzustellen, die für die Bekämpfung des Klimawandels von äußerster Wichtigkeit sind; |
|
25. |
stellt fest, dass städtische Gebiete 75 % der Kohlenstoffemissionen verursachen und damit die Städte an vorderster Front der Klimaschutzbemühungen stehen; verweist auf die Tatsache, dass in Kopenhagen keine Einigung auf verbindliche Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen erzielt werden konnte und deshalb den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die besonders schwere Verantwortung zukommt, entscheidende und dringende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Abmilderung seiner Auswirkungen durchzuführen. Der Bürgermeisterkonvent ist hier ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung; |
|
26. |
unterstreicht, dass die EU-Vision von Synergien zwischen einer grünen Wirtschaft und Klimaschutzmaßnahmen als Impulsgeber für die restliche Welt dienen könnte, wenn das Potenzial der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in vollem Umfang anerkannt und gestärkt wird; |
|
27. |
hebt hervor, dass diese Vision ein integriertes, innovatives Maßnahmenpaket für die Bereiche Verkehr, Bauwesen und Stromerzeugung umfassen, d.h. eine neue industrielle Revolution anstoßen und dabei die privaten Haushalte in die Energieerzeugung einbeziehen sollte; |
|
28. |
ruft Europäische Kommission und Rat auf, dafür zu sorgen, dass die EU wieder dauerhaft und glaubwürdig eine Führungsrolle beim internationalen Klimaschutz übernimmt, und dazu die entsprechenden lokalen, nachgeordneten, nationalen und regionalen Kompetenzen, Kapazitäten und Institutionen zu entwickeln und zu stärken; fordert die Europäische Kommission auf, diesen Ansatz in ihren Beziehungen zu internationalen Partnern zu fördern; |
|
29. |
ist der festen Überzeugung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Europa zu dieser internationalen Führungsrolle der EU beitragen können, indem sie für andere beispielgebend sind, und freut sich daher darauf, im Einklang mit der neuen Gemeinsamen Absichtserklärung der Bürgermeisterkonferenz der USA und des AdR tätig zu werden, um sicherzustellen, dass die Städte und Gemeinden in der EU und den USA konkrete Ergebnisse bei der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an seine Auswirkungen erzielen; |
|
30. |
empfiehlt nachdrücklich Schulungsmaßnahmen für Gebietskörperschaften für Klimaschutzkonzepte an der Basis und Öffentlichkeitskampagnen zur Sensibilisierung der Bürger für Klimaschutzbelange; |
|
31. |
empfiehlt nachdrücklich, dass insbesondere auf die durchgängige Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen in den öffentlichen Haushalten aller Verwaltungsebenen geachtet wird, wobei er:
|
Lokale und regionale Gebietskörperschaften fordern weltweite Überzeugungsarbeit und Partnerschaft bei der Klimaschutzagenda
|
32. |
fordert, dass die Aktivitäten der EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen von Partnerschaften mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Entwicklungs- und Schwellenländern gefördert und ausgebaut werden sollten, und ruft in diesem Zusammenhang die europäischen Gebietskörperschaften auf, die bestehenden Möglichkeiten der dezentralen Zusammenarbeit zu nutzen und auszubauen, um mit Gebietskörperschaften in Entwicklungsländern auf den Gebieten Sensibilisierung, Austausch vorbildlicher Verfahrensweisen und Technologietransfer zu kooperieren und sicherzustellen, dass die in Kopenhagen gemachten finanziellen Zusagen in wirksame Vorhaben investiert werden; |
|
33. |
vertritt die Ansicht, dass die Anstrengungen, den Klimawandel und den Rückgang der biologischen Vielfalt in sich gegenseitig verstärkender Weise zu bewältigen, auf internationaler und nationaler Ebene besser abgestimmt werden müssen, um die Möglichkeiten, die sich im Zuge der globalen Prozesse im Rahmen der internationalen Überkommen ergeben, bestmöglich auszuschöpfen; |
|
34. |
ruft die EU auf, die verstärkte Übernahme von Ökosystem-basierten Ansätzen bei der Finanzierung im Rahmen der Klimarahmenkonvention zu unterstützen, so auch bei dem UNO-Programm zur Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Waldschädigung (REDD/REDD+), das über Waldflächen hinaus auch auf andere Ökosysteme wie Feuchtgebiete ausgedehnt werden sollte; |
|
35. |
bekräftigt sein Engagement für den Abschluss eines international verbindlichen Übereinkommens und weist nachdrücklich darauf hin, dass die nationalen Regierungen ihre Zielvorgaben nur bei einer aktiven Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erreichen können; |
|
36. |
beauftragt seine Präsidentin, die vorliegende Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem belgischen EU-Ratsvorsitz, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Klimarahmenkonvention zu übermitteln. |
Brüssel, den 6. Oktober 2010
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO