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Document 52010XP0497
Support for strengthening the European Union ban on shark finning Declaration of the European Parliament of 16 December 2010 on support for strengthening the European Union ban on shark finning
Unterstützung der Verschärfung des Verbots der Europäischen Union in Bezug auf das „Finning“ von Haifischen Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zur Unterstützung der Verschärfung des Verbots der Europäischen Union in Bezug auf das „Finning“ von Haifischen
Unterstützung der Verschärfung des Verbots der Europäischen Union in Bezug auf das „Finning“ von Haifischen Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zur Unterstützung der Verschärfung des Verbots der Europäischen Union in Bezug auf das „Finning“ von Haifischen
ABl. C 169E vom 15.6.2012, p. 137–138
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.6.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 169/137 |
Donnerstag, 16. Dezember 2010
Unterstützung der Verschärfung des Verbots der Europäischen Union in Bezug auf das „Finning“ von Haifischen
P7_TA(2010)0497
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zur Unterstützung der Verschärfung des Verbots der Europäischen Union in Bezug auf das „Finning“ von Haifischen
2012/C 169 E/18
Das Europäische Parlament,
— |
gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung, |
A. |
in der Erwägung, dass „Finning“ die verschwenderische Praxis bezeichnet, bei der die Flossen eines Hais abgetrennt und der Rest des Körpers ins Meer zurückgeworfen wird und die durch die starke Nachfrage nach Haifischflossensuppe – einer Delikatesse – gefördert wird, |
B. |
in der Erwägung, dass „Finning“ dazu beiträgt, dass die nur langsam wachsenden Haipopulationen dramatisch zurückgehen, |
C. |
in der Erwägung, dass ein Drittel der europäischen Haiarten vom Aussterben bedroht ist, |
D. |
in der Erwägung, dass das Finning-Verbot der EU das weltweit schwächste ist und Sondergenehmigungen vorsieht, die das getrennte Anlanden von Flossen und Körper sowie ein übermäßiges Gewichtsverhältnis von Flossen zum Körper ermöglichen, |
E. |
in der Erwägung, dass die Kommission derzeit eine Reihe von Möglichkeiten prüft, um das Finning-Verbot (Verordnung (EG) Nr. 1185/2003) zu ändern, |
F. |
in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die Kommission im Jahr 2006 aufgefordert hat, die Schlupflöcher des Finning-Verbots zu schließen, |
G. |
in der Erwägung, dass die meisten Wissenschaftler und die IUCN empfehlen, Haie anzulanden, ohne zuvor ihre Flossen abzutrennen, |
H. |
in der Erwägung, dass Costa Rica vor den Vereinten Nationen die in Mittel- und Nordamerika weit verbreitete Methode verfochten hat, Haie anzulanden, ohne zuvor ihre Flossen abzutrennen, |
1. |
fordert die Kommission auf, spätestens zum zweiten Jahrestag des Aktionsplans der Gemeinschaft für den Schutz der Haibestände (Februar 2011) einen Vorschlag vorzulegen, der das Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Schiffen verbietet; |
2. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner (1) der Kommission zu übermitteln. |
(1) Die Liste der Unterzeichner wird in Anlage 1 des Protokolls vom 16. Dezember 2010 veröffentlicht (P7_PV(2010)12-16(ANN1)).