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Document 52010XP0497

    Unterstützung der Verschärfung des Verbots der Europäischen Union in Bezug auf das „Finning“ von Haifischen Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zur Unterstützung der Verschärfung des Verbots der Europäischen Union in Bezug auf das „Finning“ von Haifischen

    ABl. C 169E vom 15.6.2012, p. 137–138 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.6.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 169/137


    Donnerstag, 16. Dezember 2010
    Unterstützung der Verschärfung des Verbots der Europäischen Union in Bezug auf das „Finning“ von Haifischen

    P7_TA(2010)0497

    Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zur Unterstützung der Verschärfung des Verbots der Europäischen Union in Bezug auf das „Finning“ von Haifischen

    2012/C 169 E/18

    Das Europäische Parlament,

    gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass „Finning“ die verschwenderische Praxis bezeichnet, bei der die Flossen eines Hais abgetrennt und der Rest des Körpers ins Meer zurückgeworfen wird und die durch die starke Nachfrage nach Haifischflossensuppe – einer Delikatesse – gefördert wird,

    B.

    in der Erwägung, dass „Finning“ dazu beiträgt, dass die nur langsam wachsenden Haipopulationen dramatisch zurückgehen,

    C.

    in der Erwägung, dass ein Drittel der europäischen Haiarten vom Aussterben bedroht ist,

    D.

    in der Erwägung, dass das Finning-Verbot der EU das weltweit schwächste ist und Sondergenehmigungen vorsieht, die das getrennte Anlanden von Flossen und Körper sowie ein übermäßiges Gewichtsverhältnis von Flossen zum Körper ermöglichen,

    E.

    in der Erwägung, dass die Kommission derzeit eine Reihe von Möglichkeiten prüft, um das Finning-Verbot (Verordnung (EG) Nr. 1185/2003) zu ändern,

    F.

    in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die Kommission im Jahr 2006 aufgefordert hat, die Schlupflöcher des Finning-Verbots zu schließen,

    G.

    in der Erwägung, dass die meisten Wissenschaftler und die IUCN empfehlen, Haie anzulanden, ohne zuvor ihre Flossen abzutrennen,

    H.

    in der Erwägung, dass Costa Rica vor den Vereinten Nationen die in Mittel- und Nordamerika weit verbreitete Methode verfochten hat, Haie anzulanden, ohne zuvor ihre Flossen abzutrennen,

    1.

    fordert die Kommission auf, spätestens zum zweiten Jahrestag des Aktionsplans der Gemeinschaft für den Schutz der Haibestände (Februar 2011) einen Vorschlag vorzulegen, der das Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Schiffen verbietet;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner (1) der Kommission zu übermitteln.


    (1)  Die Liste der Unterzeichner wird in Anlage 1 des Protokolls vom 16. Dezember 2010 veröffentlicht (P7_PV(2010)12-16(ANN1)).


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