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Dokuments 52010XG1203(01)

Schlussfolgerungen des Rates vom 19. November 2010 zur europäischen und internationalen politischen Agenda in Bezug auf Kinder, Jugendliche und Kinderrechte

ABl. C 326 vom 3.12.2010., 1.–1. lpp. (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

3.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 326/1


Schlussfolgerungen des Rates vom 19. November 2010 zur europäischen und internationalen politischen Agenda in Bezug auf Kinder, Jugendliche und Kinderrechte

2010/C 326/01

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

1.   UNTER HINWEIS AUF:

Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union;

die Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018), wonach in Betracht zu ziehen ist, gegebenenfalls eine kinderpolitische Dimension einzubeziehen, und dies unter Achtung der Rechte und des Schutzes von Kindern sowie unter Berücksichtigung des Umstands, dass das Leben und die künftigen Lebensaussichten junger Menschen wesentlich davon abhängen, welche Möglichkeiten ihnen in ihrer Kindheit geboten wurden und welche Unterstützung und welchen Schutz sie erfahren haben;

die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 4. Juli 2006 im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie (1);

2.   NIMMT KENNTNIS:

von den Informationen des Vorsitzes über die europäische und internationale politische Agenda in Bezug auf Kinder, Jugendliche und Kinderrechte (2);

von den Maßnahmen, die im Jugendbereich getroffen wurden, um das Recht von Kindern und Jugendlichen auf aktive Teilhabe an Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, zu fördern;

3.   UNTERSTREICHT:

die entscheidende Bedeutung, die den Arbeiten im Bereich Kinder, Jugendliche und Kinderrechte zukommt;

4.   BEGRÜSST:

die Absicht der Europäischen Kommission, eine neue Mitteilung in diesem Bereich anzunehmen, mit der eine Strategie der EU für die Rechte des Kindes auf den Weg gebracht werden soll;

5.   BESTÄRKT DAHER:

die Mitgliedstaaten darin, zusammenzuarbeiten und in diesem Bereich und bei künftigen internationalen Treffen auf Experten- und Ministerebene, die dem Thema Kinderrechte gewidmet sind, eine aktive Rolle zu übernehmen.


(1)  KOM(2006) 367 endgültig.

(2)  Dok. 14855/10.


Augša