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Document 52010AR0021
Opinion of the Committee of the Regions on ‘Mobilising private and public investment for recovery and long-term structural change: developing public-private partnerships’
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels: Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften“
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels: Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften“
ABl. C 15 vom 18.1.2011, pp. 23–25
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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18.1.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 15/23 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels: Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften“
2011/C 15/05
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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betont, dass ÖPP nicht in erster Linie als eine kurzfristige Finanzierungsmöglichkeit angesehen werden sollten, sondern in einer Lebenszyklus-Perspektive zu betrachten sind, die von Planung, Konzeption, Finanzierung und Bau bis zum Betrieb reicht und bei der die Gesamtkosten in Anbetracht der gesamten Lebensdauer des Vorhabens berücksichtigt werden, da die Verträge gelegentlich eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren haben; |
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vertritt die Ansicht, dass ÖPP nicht in allen Situationen geeignet sind, sondern dass für jedes Projekt, jede öffentliche Dienstleistung und jede Innovation gesondert geprüft werden muss, ob der Abschluss einer Partnerschaft mit dem Privatsektor einen Mehrwert erbringt; |
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ist der Auffassung, dass es für eine Regelung von Konzessionen für Dienstleistungen durch die Kommission zu früh wäre. Sollte die Kommission dennoch entscheiden, dass Konzessionen für Dienstleistungen unter die Richtlinie über öffentliche Aufträge fallen sollen, so muss diese Regelung unbedingt so einfach und flexibel wie möglich ausgestaltet werden. In diesem Fall sollte sich die Regelung an der in der Richtlinie für Baukonzessionen enthaltenen Regelung und auf keinen Fall an den Regelungen für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen orientieren. |
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Berichterstatterin |
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Catarina Segersten Larsson (SE/EVP), Mitglied des Provinzialverbandsrats Värmland |
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Referenzdokument |
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels: Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften KOM(2009) 615 endg. |
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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1. |
begrüßt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ambitionierte Konjunkturprogramme durchführen, um den Finanzsektor zu stabilisieren und die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise für die Bürger und die Realwirtschaft zu begrenzen; möchte gleichzeitig betonen, wie wichtig die Mitwirkung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ist; |
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2. |
ist auch der Auffassung, dass im Rahmen dieser Konjunkturbelebungsbemühungen öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) wirksame Möglichkeiten für Infrastrukturprojekte, bei der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen sowie für Innovationen bieten; |
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3. |
betont in diesem Zusammenhang, dass ÖPP nicht in erster Linie als eine kurzfristige Finanzierungsmöglichkeit angesehen werden sollten, sondern in einer Lebenszyklus-Perspektive zu betrachten sind, die von Planung, Konzeption, Finanzierung und Bau bis zum Betrieb reicht und bei der die Gesamtkosten in Anbetracht der gesamten Lebensdauer des Vorhabens berücksichtigt werden, da die Verträge gelegentlich eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren haben; |
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4. |
vertritt die Ansicht, dass ÖPP nicht in allen Situationen geeignet sind, sondern dass für jedes Projekt, jede öffentliche Dienstleistung und jede Innovation gesondert geprüft werden muss, ob der Abschluss einer Partnerschaft mit dem Privatsektor einen Mehrwert erbringt; |
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5. |
fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, alle finanziellen Lösungen, wie etwa grenzübergreifende Leasing-Systeme für öffentliche Infrastruktur und andere gemeinsame ÖPP-Vorhaben, an denen sie sich unter Umständen schon beteiligt haben bzw. die sie für die Zukunft erwägen, eingehend zu prüfen, um bösen Überraschungen und schwerwiegenden Auswirkungen auf ihre Haushalte vorzubeugen; |
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6. |
stellt fest, dass die Finanzierungsmöglichkeiten in den Mitgliedstaaten unterschiedlich sind. In einigen Mitgliedstaaten ist es z.B. möglich, dass lokale Gebietskörperschaften selbst Kredite aufnehmen und große Investitionen tätigen; ist der Auffassung, dass angesichts so unterschiedlicher Voraussetzungen ÖPP nur in bestimmten Fällen zum Einsatz kommen können, um die öffentlichen Finanzen effektiver zu verwalten und Großvorhaben effizienter durchzuführen; |
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7. |
ist der Ansicht, dass ÖPP eine erfolgreiche Form der Bewältigung öffentlicher Investitionen sein können, dass aber die Bewertung, welche Methode für die verschiedenen Projekte, öffentlichen Dienstleistungen oder Innovationen am besten geeignet ist, Sache der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sein muss. Eine wichtige Voraussetzung für ÖPP ist die Bewertung, wer oder welche Gruppe von Partnern am ehesten in der Lage ist, die verschiedenen Risiken zu tragen; |
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8. |
ist der Überzeugung, dass Strukturfonds oder die Europäische Investitionsbank bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zur Unterstützung von Vorhaben in ÖPP Finanzmittel zur Verfügung stellen können; |
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9. |
teilt die Auffassung, dass ÖPP ein Mittel zur Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Probleme sein und auch zur Verbesserung der Lage der europäischen Industrie und des öffentlichen Sektors in puncto Wachstum und Beschäftigung beitragen können; |
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10. |
sieht es als wichtig an, dass kleine und mittelständische Unternehmen bessere Möglichkeiten zur Beteiligung an ÖPP bekommen, da sie eine häufig verkannte Ressource für Wirtschaftswachstum und Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze sind; |
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11. |
verweist darauf, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften am besten beurteilen können, wie die öffentlichen Dienstleistungen zu finanzieren sind; verweist auf die verschiedenen Aufgaben der Kommunen und Regionen, denn neben der Organisation, Leitung und Überwachung von wirtschaftlichen Aktivitäten sind sie auch für den Betrieb in Eigenregie zuständig. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften müssen die Ziele im Sinne des öffentlichen Interesses klar festlegen, die Qualität und die Preisbildung der angebotenen Dienstleistungen bestimmen und die Einhaltung der Ziele überwachen; |
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12. |
stellt fest, dass der Begriff der Partnerschaft inzwischen sehr viel breiter ausgelegt wird als ursprünglich beabsichtigt, und schlägt deshalb vor, dass die öffentlich-private Partnerschaft künftig klarer abgegrenzt wird und auf ein langfristiges Verhältnis, eine gemeinsame Risikoübernahme und eine breite wirtschaftliche Ausrichtung abhebt; hält es deshalb für außerordentlich wichtig, den Begriff der öffentlich-privaten Partnerschaft konkreter zu definieren, um eine sachdienliche Debatte über mögliche künftige Arbeiten in der Gemeinschaft in Gang zu bringen; |
Bemerkungen des Ausschusses der Regionen zu den von der Kommission vorgeschlagenen fünf zentralen Maßnahmen im Jahr 2010
Vorschlag der Kommission, eine ÖPP-Gruppe einzurichten
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13. |
hält es für wichtig, angesichts der steigenden Zahl von ÖPP ein System für internationale Unterstützung und internationalen Erfahrungsaustausch zu schaffen; betont gleichwohl mit Nachdruck, dass die Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten unterschiedlich sind und die Voraussetzung für eine erfolgreiche Partnerschaft darin liegt, dass sie auf der Grundlage der lokalen und regionalen Verhältnisse konzipiert wird; hält es deshalb für sinnvoll, dass Unterstützung und Know-how in den einzelnen Mitgliedstaaten gewährt werden; |
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14. |
vertritt die Auffassung, dass - sollte auf Unionsebene ein Gremium oder eine Gruppe eingerichtet werden - die lokale und regionale Ebene unbedingt darin vertreten sein und dem AdR die Möglichkeit gegeben werden muss, Vertreter der lokalen und regionalen Ebene zu benennen; |
Vorschlag der Kommission, mit der EIB zusammenzuarbeiten, um die für ÖPP zur Verfügung stehenden Mittel aufzustocken
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15. |
ist der Auffassung, dass bei der Durchführung großer Investitionsmaßnahmen stets darauf zu achten ist, dass sich lokale und regionale Gebietskörperschaften und Privatunternehmen bei der Rückbezahlung letztlich nicht in einer unhaltbaren Lage befinden, da mit den Partnerschaften sehr langfristige wirtschaftliche Verpflichtungen verbunden sind; erachtet die Strukturfondsmittel der EU für einen wichtigen Aktivposten für ÖPP; ist der Auffassung, dass die EIB bei der Schaffung der Voraussetzungen für erfolgreiche und innovative Partnerschaften einen immer wichtigeren Beitrag leisten sollte; |
Vorschlag der Kommission, die einschlägigen Vorschriften und Verfahren zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass es in Fällen, in denen Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt fließen, bei der Zuweisung öffentlicher Mittel keine Diskriminierung gibt
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16. |
schätzt das Engagement der Kommission, auf Unionsebene sicherzustellen, dass die im Vertrag verankerten Grundsätze wie z.B. Transparenz, Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und gegenseitige Anerkennung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gewahrt werden; |
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17. |
vertritt die Auffassung, dass die Kommission noch mehr unternehmen könnte, um in den Regelwerken über die Vergabe öffentlicher Aufträge Handlungsspielraum für öffentlich-private Partnerschaften zu schaffen; |
Absicht der Kommission, einen effizienteren Rahmen für Innovation vorzuschlagen, wozu auch die Möglichkeit der EU gehören soll, sich an privatrechtlichen Einrichtungen zu beteiligen und direkt in konkrete Projekte zu investieren
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18. |
ist der Ansicht, dass die Frage der Beteiligung der EU an privatrechtlichen Einrichtungen oder der direkten Investition in konkrete Projekte zuerst näher ausgeführt und erklärt und eine Subsidiaritätsprüfung durchgeführt werden muss, bevor er dazu fundiert Stellung nehmen kann; |
Absicht der Kommission, einen Vorschlag für einen Rechtsakt über Konzessionen auszuarbeiten, der sich auf die laufende Folgenabschätzung stützt
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19. |
ist der Auffassung, dass es für eine Regelung von Konzessionen für Dienstleistungen durch die Kommission zu früh wäre. Sollte die Kommission dennoch entscheiden, dass Konzessionen für Dienstleistungen unter die Richtlinie über öffentliche Aufträge fallen sollen, so muss diese Regelung unbedingt so einfach und flexibel wie möglich ausgestaltet werden. In diesem Fall sollte sich die Regelung an der in der Richtlinie für Baukonzessionen enthaltenen Regelung und auf keinen Fall an den Regelungen für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen orientieren; |
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20. |
weist darauf hin, dass die künftige Entwicklung im Bereich der ÖPP die Möglichkeiten für die Beschäftigung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen nicht einschränken darf, was auch der gängigen Rechtsprechung des EuGH entspricht. |
Brüssel, den 5. Oktober 2010
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO