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Dokuments 52008DC0706
Communication from the Commission - From financial crisis to recovery: A European framework for action
Mitteilung der Kommission - Aus der Finanzkrise in den Aufschwung: Ein Aktionsrahmen für Europa
Mitteilung der Kommission - Aus der Finanzkrise in den Aufschwung: Ein Aktionsrahmen für Europa
/* KOM/2008/0706 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 29.10.2008 KOM(2008) 706 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION Aus der Finanzkrise in den Aufschwung: Ein Aktionsrahmen für Europa MITTEILUNG DER KOMMISSION Aus der Finanzkrise in den Aufschwung: Ein Aktionsrahmen für Europa Koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene Die bislang schwerste Krise der internationalen Finanzmärkte stellt Europa vor große Herausforderungen. Das EU-weit koordinierte Vorgehen aller 27 Mitgliedstaaten hat bei der Stabilisierung des europäischen Bankenwesens seine Wirkung entfaltet. Die Maßnahmen müssen rasch umgesetzt werden, damit viel liquide Mittel ins Finanzsystem zurückfließen. Die Finanzkrise ist jedoch noch nicht vorüber. Bereits jetzt zeichnet sich in der gesamten Wirtschaft ein deutlicher Konjunkturrückgang ab, der Haushalte, Unternehmen und Arbeitsplätze gleichermaßen trifft. Die dramatischen Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft werden voraussichtlich mittelfristig zu einer geringeren Wachstumsrate führen und das derzeitige Wachstum in den Jahren 2009 und 2010 deutlich hemmen. Da in risikoreichen Zeiten grundsätzlich weniger Investitionen getätigt werden, wird sich dies tendenziell negativ auf die Produktivität und Innovationskraft auswirken. Europas Stärke liegt in der Solidarität und der Fähigkeit zum gemeinsamen Handeln. Alle Mitgliedstaaten werden mit den Auswirkungen konfrontiert werden - wenn auch in unterschiedlicher Weise und unterschiedlich stark. Voraussichtlich wird die Arbeitslosigkeit steigen, die Nachfrage sinken und die Finanzlage der öffentlichen Hand darunter leiden. Durch ein gemeinsames Handeln können wir effizienter und glaubwürdiger reagieren. Handelt jeder Mitgliedstaat im Alleingang, so werden die Bemühungen nicht genügend Zugkraft haben. Ferner besteht das Risiko, dass sich die Maßnahmen negativ auf andere Mitgliedstaaten auswirken. Das gemeinsame Vorgehen der EU-Mitgliedstaaten, als der Druck auf die Finanzmärkte am stärksten war, war für die Stabilisierung des Bankensektors entscheidend. Es hat sich als richtig erwiesen, die nationalen Maßnahmen innerhalb eines Rahmens mit klaren EU-weiten Grundsätzen untereinander abzustimmen und durch gezielte Maßnahmen seitens der EU zu ergänzen. Dieses Konzept wurde durch koordiniertes und effizientes Handeln umgesetzt: auf EU-Ebene durch die französische Ratspräsidentschaft, die Kommission und die Europäische Zentralbank sowie auf nationaler Ebene durch die Mitgliedstaaten, mit umfassender Unterstützung des Europäischen Parlaments. Die EU sollte auf diesem Erfolg aufbauen, die nächsten Phasen der Krise geschlossen und koordiniert angehen und die Herausforderungen als Chance nutzen. In diesem Zusammenhang muss die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung gezielt um kurzfristige Maßnahmen ergänzt werden. Die vorliegende Mitteilung umfasst einen dreigliedrigen Ansatz, der Grundlage für einen übergreifenden EU-Maßnahmenplan/Rahmen zur Krisenbewältigung ist. - Eine neue Finanzmarktarchitektur auf EU-Ebene - Begrenzen der Auswirkungen auf die Realwirtschaft - Eine globale Reaktion auf die Finanzkrise Mit dieser Mitteilung möchte die Kommission zur aktuellen Diskussion innerhalb der EU und mit den internationalen Partnern beitragen, wie die derzeitige Krise und ihre Folgen am besten bewältigt werden können. Am 26. November wird die Kommission einen detaillierteren Rahmen zur Überwindung der Krise vorschlagen, der sich in die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung einfügt. Er enthält eine Reihe kurzfristiger Maßnahmen zur Bewältigung der negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft und zeigt auf, wie die mittel- bis langfristigen Maßnahmen der Lissabon-Strategie angesichts der Krise anzupassen sind. EINE NEUE FINANZMARKTARCHITEKTUR AUF EU-EBENE Den europäischen Finanzsektor aus der Krise steuern Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben sich in enger Zusammenarbeit auf eine Reihe von Sofortmaßnahmen geeinigt, mit denen die Einlagen unserer Bürger geschützt und angeschlagene Banken gerettet werden sollen. Die ursprüngliche Reaktion auf die verschiedenen Pakete für die Kreditmärkte war positiv, doch müssen sie jetzt rasch umgesetzt und ihre Wirkung kontinuierlich überwacht werden. Die Wettbewerbspolitik leistet einen entscheidenden Beitrag zu einer koordinierten Reaktion, belässt den Mitgliedstaaten aber die Möglichkeit, entsprechend den innerstaatlichen Bedingungen zu intervenieren.[1] Die Kommission wird gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Instituten, die staatliche Hilfe erhalten, und jenen, die keine solche Hilfen in Anspruch nehmen, wahren. Das globale Finanzsystem ist weiterhin stark gefährdet, und das Risiko einer gravierenden Kreditverknappung besteht weiter. Deshalb wäre es völlig verfehlt, sich mit der Umsetzung der Strategie zur Rettung des europäischen Finanzsektors zufrieden zu geben. Die EU muss ihr Vorgehen weiterhin abstimmen, damit sie mit ihrer Reaktion den größtmöglichen Erfolg erzielt. Insbesondere muss Folgendes gesichert sein: - Weiterhin entschlossene Unterstützung des Finanzsystems durch die EZB und andere Zentralbanken . Die Zentralbanken haben sich bei der Beschaffung ausreichender Liquidität für den Bankensektor als außerordentlich flexibel und beeindruckend einfallsreich erwiesen; dies gilt auch für ihre Maßnahmen zur Verhinderung des Übergreifens der Krise auf andere Teile des Finanzsystems. - Zügige und konsequente Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten zur Rettung der Banken . Nur so lässt sich das Vertrauen in den EU-Bankensektor schnell wiederherstellen und damit der Schaden für die Wirtschaft begrenzen; nur so können auch die für eine starke, nachhaltige Erholung erforderlichen Bedingungen geschaffen werden. Konsequenz ist deshalb geboten, weil eine maximale globale Wirkung der Rettungspläne in der gesamten EU erreicht und eine Spaltung des Binnenmarktes verhindert werden soll, und weil gleiche Bedingungen für die Empfänger staatlicher Hilfen und jene, die keine Unterstützung erhalten, gewahrt werden sollen. - Entschlossene Maßnahmen, um die Ausbreitung der Krise auf alle Mitgliedstaaten zu begrenzen. Die Finanzkrise beginnt sich inzwischen auch auf die erst kürzlich beigetretenen Mitgliedstaaten in Mittel- und Osteuropa auszudehnen. Deshalb ist die EU bereit, denjenigen Mitgliedstaaten, deren Zahlungsbilanz unter Druck geraten oder deren Finanzstabilität gefährdet ist, gemeinsam mit dem IWF mittelfristig eine substanzielle Finanzhilfe zur Verfügung zu stellen. Eine verstärkte Regulierung und wirkungsvollere Aufsicht sicherstellen Parallel zu der Stabilisierung der Krise sind eine Umstrukturierung des Bankensektors und zu einem späteren Zeitpunkt die Rückführung der Banken in den Privatsektor unumgänglich. Die Kommission wird direkt mit den Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten, Teile des Banksektors in der Weise umzustrukturieren, dass in der Zukunft ein fairer und gesunder Wettbewerb gesichert ist. Privatpersonen und Unternehmen müssen Zugang zu einem soliden und stabilen Banksystem haben, um geplante Investitionen finanzieren zu können, und die Gesellschaft insgesamt wird von den Maßnahmen profitieren, die gewährleisten, dass auch künftig Kredite zu vertretbaren Bedingungen vergeben werden. Die Kommission hat Vorschläge zu Einlagensicherung und Eigenkapitalanforderungen sowie zu Möglichkeiten vorgelegt, wie gegen die Gefahr einer prozyklischen Wirkung von Regulierung und Rechnungslegungsvorschriften vorgegangen werden kann. In Kürze wird sie auch Vorschläge zu Rating-Agenturen und zur Entlohnung von Managern veröffentlichen. Die Angemessenheit der Kapitalmarktaufsicht und des Risikomanagements bei Derivaten, Hedgefonds und Private Equity sind ebenfalls Gegenstand von Beratungen. Die Kommission fordert den Rat und das Europäische Parlament auf, sich vorrangig mit diesen Vorschlägen zu befassen, um schnell eine stärkere Regulierung und Aufsicht zu ermöglichen und so das Vertrauen in das System wiederherzustellen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Vertrauen in das System insgesamt wiederherzustellen und Abhilfe gegen die aufgedeckten Mängel zu schaffen. Wir müssen die rechtliche und aufsichtsrechtliche Ausgestaltung des EU-Finanzsektors, insbesondere der großen grenzübergreifend tätigen Finanzinstitutionen, neu definieren. Die derzeitige einzelstaatliche Organisation der Aufsicht in der EU begrenzt die Möglichkeiten für eine wirksame Gesamtaufsicht. Die Kommission hat im Rahmen der De-Larosière-Gruppe mit Beratungen über die Art von Aufsichtssystem begonnen, das in Zukunft erforderlich sein wird.[2] Die Auswirkungen auf die Realwirtschaft BEGRENZEN: RAHMEN FÜR DIE ERHOLUNG Die Auswirkungen der Kreditklemme auf andere Teile der Wirtschaft werden sich durch zunehmende Arbeitslosigkeit und geringere Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen von Unternehmen unterschiedlichster Größe bemerkbar machen. Die politischen Instrumente zur Beeinflussung der Beschäftigung und Ankurbelung der Nachfrage befinden sich im Wesentlichen in den Händen der Mitgliedstaaten. Die EU-Dimension wird jedoch einen erheblichen Mehrwert bewirken. Wie die positiven Ergebnisse der Lissabon-Strategie gezeigt haben, lässt sich in Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten und die Kommission partnerschaftlich auf mehr Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen hinarbeiten, ein erheblicher zusätzlicher Nutzen erzielen. In der derzeitigen Krise muss die EU die mittel- bis langfristigen Maßnahmen der Lissabon-Strategie allerdings anpassen, um der Krisensituation Rechnung zu tragen. Sie muss ihre Strukturreformagenda um kurzfristige Maßnahmen ergänzen, aber gleichzeitig weiterhin in die Zukunft investieren, und zwar durch: - Steigerung der Investitionen in FuE, Innovation und Bildung; - Förderung von Flexicurity als Mittel zur Stärkung der Anpassungsfähigkeit und zum Schutz der Menschen und nicht zum Schutz bestimmter Arbeitsplätze; - Entlastung von Unternehmen, insbesondere KMU, damit sie in dem Land, in dem sie tätig sind, sowie international Märkte aufbauen können; - Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit durch die zunehmende Umstellung unserer Wirtschaft auf „grüne“ Produkte und Verfahren als Mittel zur Schaffung von Arbeitsplätzen und neuen Techniken, so dass wir eine drohende Unsicherheit bei der Energieversorgung abwenden und unsere Umweltziele erreichen können. Je mehr es Europa gelingt, seine Anstrengungen zu koordinieren, umso zahlreicher werden die positiven Wirkungen dieser Maßnahmen sein. Ausgehend von dem partnerschaftlichen Ansatz, einer wesentlichen Komponente der Lissabonner Strategie, fordern wir die Mitgliedstaaten auf, sich auf ein größeres Maß an Koordinierung zu verständigen, damit wir diesen neuen Herausforderungen besser begegnen können. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt Da der wirtschaftliche Schock die ganze EU trifft und der Inflationsdruck nunmehr nachlässt, kann die Geld- und Fiskalpolitik zur Stützung der Nachfrage beitragen. Die Staatshaushalte werden in den kommenden Jahren wahrscheinlich aufgrund zurückgehender Einnahmen in eine erheblich schlechtere Lage geraten. Zwar beruht dieser Rückgang zum Teil auf der Verlangsamung der Wirtschaftstätigkeit, zum Teil aber spiegelt er auch Anpassungen in manchen Wirtschaftszweigen wie dem aufgeblähten Immobilienmarkt wider; dieser Teil wird dauerhaftere Folgen für die Einnahmenseite der öffentlichen Haushalte nach sich ziehen. Die Prognosen gehen momentan davon aus, dass sich die Lage der öffentlichen Haushalte in der EU im kommenden Jahr um über einen BIP-Prozentpunkt verschlechtern wird, wobei es zwischen den Mitgliedstaaten beträchtliche Unterschiede gibt. Dadurch könnten die Folgen der Konjunkturabflachung zwar kurzfristig teilweise abgefedert werden, jedoch auf Kosten einer schlechteren Haushaltslage, wobei zusätzliche Belastungen durch die Finanznothilfe-Maßnahmen noch nicht eingerechnet sind. Allerdings dürfte das Haushaltsdefizit in der EU und insbesondere in der Euro-Zone dank der bisherigen Maßnahmen infolge des Stabilitäts- und Wachstumspakts nach aktuellen Vorausschätzungen unter der Marke von 3% des BIP bleiben. Der größte Teil der angekündigten Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzwirtschaft (Bürgschaften) wird sich nicht sofort auf das Haushaltsdefizit auswirken; die wirklichen Haushaltskosten werden sich erst bemerkbar machen, wenn die Bürgschaften der öffentlichen Hand in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig erhöhen die Maßnahmen zur Kapitalerhöhung bei den Banken bereits jetzt das Schuldenniveau. Zusammen mit den Anzeichen für eine anhaltende strukturelle Verschlechterung der Haushaltsbilanzen könnte das die langfristige Stabilität der öffentlichen Finanzen besonders in den am stärksten betroffenen Ländern gefährden. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt bietet den richtigen politischen Rahmen, da er kurzfristige Stabilisierungsbedürfnisse und langfristigen Strukturreform-Bedarf ausbalanciert und vor allem den Anpassungsprozess unterstützt. Der Pakt sollte gewährleisten, dass jede Verschlechterung der öffentlichen Finanzen mit der Lage angemessenen Strukturreformen einhergeht und langfristig wieder eine nachhaltige Haushaltslage geschaffen wird. Die Haushaltspolitik sollte den im Vertrag erlaubten Handlungsspielraum voll ausschöpfen, und im überarbeiteten Stabilitäts- und Wachstumspakt sollten folgende Grundsätze berücksichtigt werden: - Die Finanzpolitik sollte den Pfad der Nachhaltigkeit weiterverfolgen, um der Erwartung Ausdruck zu verleihen, dass die Krise bewältigt werden wird. - Länderspezifische Unterschiede in den haushaltspolitischen Spielräumen sollten unter der Voraussetzung in Betracht gezogen werden, dass das betreffende Land über starke und glaubwürdige Haushaltsorgane und einen mittelfristigen Finanzrahmen verfügt. - Unter den geplanten Strukturreformen sollten jene besonders ehrgeizig verfolgt werden, die die Widerstandsfähigkeit und die langfristige Nachhaltigkeit stärken. - Reformen zur kurzfristigen Nachfragestützung sollten rechtzeitig und gezielt erfolgen und von befristeter Dauer sein. Das Verfahren bei übermäßigen Defiziten sollte als Instrument der gegenseitigen Unterstützung bei der Bewältigung der gegenwärtigen Schwierigkeiten und der Herstellung langfristiger Stabilität betrachtet werden. Es wird ein eindeutiger Unterschied gemacht werden zwischen den Haushaltsfolgen politischer Fehlentscheidungen und konjunkturbedingten Auswirkungen, wozu auch die Folgen des Rettungspakets zur Finanzkrise zählen. Insbesondere werden höhere Schulden aufgrund von Rettungsplänen im Überwachungsverfahren berücksichtigt werden. Reformen und Investitionen beschleunigen Die Finanzkrise, die die europäische Wirtschaft momentan erschüttert, dürfte das Wachstum dämpfen, mehr Arbeitslosigkeit verursachen und damit auch die Nachfrage beeinträchtigen. Strukturreformen sind deswegen unabdingbar, um die Nachfrage kurzfristig zu stützen, Übergänge im und in den Arbeitsmarkt kurz- und mittelfristig zu erleichtern und das Wachstumspotenzial langfristig zu erhöhen. Von besonderer Bedeutung wird es sein, die Investitionen so auszurichten, dass sie maximale Wirkung erzielen. Die öffentlichen Finanzhilfen aus der EU und den Mitgliedstaaten für die Unternehmen müssen zweierlei bewirken: Sie müssen kurzfristige Nachfrageausfälle auffangen und gleichzeitig langfristig reformierend und modernisierend wirken. Innerhalb der im Rahmen der Lissabon-Strategie identifizierten Reform-Prioritäten sollten die Mitgliedstaaten jene grundlegenden Reformen an die erste Stelle setzen, die Innovation und produktivitätsfördernde Investitionen unterstützen. Zusammen mit Maßnahmen zum Inflationsabbau und gezielten sozialpolitischen Einkommensstützen für die Haushalte werden diese Reformen die Nachfrage beleben. Angesichts der sich weiter in die Länge ziehenden Schwächephase des Finanzsektors und der zu erwartenden Veränderungen in der Risikobereitschaft der Branche stellt sich die Frage, wie künftig innovative Technologien gefördert, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gewahrt und KMU finanziert werden sollen. Zudem wird es erforderlich sein, sich weiterhin intensiv für eine Öffnung von Drittlandsmärkten für die europäischen – und insbesondere auch die mittelständischen – Unternehmen einzusetzen. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten folgende Maßnahmen erörtern: - Nach der informellen Tagung des ECOFIN-Rats im vergangenen Monat hat die Europäische Investitionsbank-Gruppe ein Gesamtpaket von 30 Mrd. EUR für Geschäftsbanken-Darlehen an KMU in Europa zusammengestellt. Dies ist eine beträchtliche Steigerung gegenüber dem in diesem Bereich üblichen Darlehensvolumen, jedoch muss die Maßnahme jetzt dringend umgesetzt werden. - In enger Zusammenarbeit mit der Kommission könnte die EIB ihre Tätigkeiten zur Finanzierung von insbesondere grenzübergreifenden Projekten in den Feldern Klimawandel, Energiesicherheit und Infrastruktur beschleunigen. Hierzu könnte sich eine Stärkung der Kapitalbasis der EIB als erforderlich erweisen, beispielsweise durch Vorziehen des Termins für die nächste Kapitalerhöhung, die gegenwärtig für 2010 geplant ist. - Die EBWE spielt bei der Reform des Finanzsektors und der Finanzierung der Privatwirtschaft in unseren neueren Mitgliedstaaten eine Schlüsselrolle. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen in der Finanzbranche könnten ihre Aktivitäten in diesen Ländern ausgebaut werden. - Mit einem Finanzrahmen von über 350 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007-2013 unterstützt die Kohäsionspolitik die öffentlichen Investitionen der Mitgliedstaaten und ihrer Regionen erheblich. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten den Spielraum für eine Beschleunigung von Investitionsvorhaben und ein Vorziehen von Auszahlungen an die Mitgliedstaaten ausloten. - Zu erörtern wären ferner innovative Finanzierungsformen für eine große Bandbreite von Infrastrukturprojekten (u.a. Verkehr, Energie, Hochtechnologie-Netze), beispielsweise durch eine bessere Nutzung öffentlich-privater Partnerschaften. - Die Förderung von Energieeffizienz und umweltfreundlicher Technik, z.B. in Gebäuden und Kraftfahrzeugen, könnte den Unternehmen und insbesondere den KMU neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und gleichzeitig dazu beitragen, dass die EU ihre Klimaziele verwirklicht. - Die Nachfrage nach energieeffizienten Waren und Dienstleistungen könnte durch Steuererleichterungen oder andere zielgerichtete fiskalpolitische Maßnahmen gesteigert werden. - Die Exportchancen europäischer Unternehmen und insbesondere der KMU könnten durch eine vorausgreifende Marktöffnungspolitik konsolidiert und ausgebaut werden, u.a. mittels Handelsabkommen und der Weiterverfolgung unserer Marktzugangs-Strategie. - Mit den Mitteln der nationalen und europäischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzpolitik könnten das Funktionieren der Märkte verbessert, eine Senkung der Verbraucherpreise ausgelöst und die Vorteile des Binnenmarktes voll nutzbar gemacht werden. Durch partnerschaftliche Zusammenarbeit und ein abgestimmtes Vorgehen können die Mitgliedstaaten und die europäischen Organe beträchtliche Finanzmittel mobilisieren, um dringend benötigte Investitionen zu beschleunigen und die EU so zu wappnen, dass sie aus der Krise gestärkt hervorgeht. Folgenbewältigung in den Bereichen Beschäftigung und Soziales Der Wirtschaftsabschwung wird Familien, Haushalte und die schwächsten Gruppen unserer Gesellschaft treffen. Erste Folgen auf dem Arbeitsmarkt machen sich bereits bemerkbar. Die EU muss versuchen, die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze so gering wie möglich zu halten und die ihr zur Verfügung stehenden Hebel zur Abfederung der sozialen Folgen zu nutzen. Zwar liegt die Hauptverantwortung auf diesem Gebiet bei den Mitgliedstaaten, aber eine gute Abstimmung zwischen Gemeinschafts- und einzelstaatlichen Maßnahmen wäre hilfreich. Die Kommission wird gemeinsam mit den Sozialpartnern nach den besten Antworten auf diese Krise suchen. Wachstumsbereiche mit hohem Beschäftigungspotenzial wie Personal-, Gesundheits- und soziale Dienstleistungen sollten weiter gefördert werden, da dieses Beschäftigungspotenzial auch Zugang zum Arbeitsmarkt und Beschäftigungsmöglichkeiten schafft. Europa hat es in den vergangenen Jahren nicht vermocht, die Menschen mit aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen dabei zu unterstützen, sich für künftige Herausforderungen weiterzubilden und neue Arbeitsplätze zu finden oder zu schaffen. Dringlicher als bisher müssen Um- und Einstiegsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt unterstützt, Angebot und Nachfrage im Beschäftigungssektor gestärkt und miteinander in Einklang gebracht und die Produktivität erhöht werden. Dazu müssen bestimmte in der Lissabon-Strategie befürwortete Maßnahmen durchgeführt werden: Abfederung der Folgen der Arbeitslosigkeit, indem den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet wird, ESF-Mittel auf die Förderung einer raschen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt umzulenken; - Überprüfung der Wirksamkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung; - Unterstützung Arbeitsloser bei einer raschen und kostengünstigen Existenzgründung; - Beobachtung der Auswirkungen der Krise auf von Strukturanpassungen betroffene Wirtschaftszweige und gegebenenfalls Nutzung des Spielraums im Beihilferecht für rechtzeitige, gezielte befristete Hilfsmaßnahmen; - Weiterverfolgung der Flexicurity-Politik und insbesondere aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, Reform von Abgaben und Leistungen und intensivere Qualifizierungsanstrengungen. Die Lage ist voraussichtlich am unteren Ende des Arbeitsmarktes besonders problematisch, weswegen es ausgesprochen wichtig ist, die unvermeidliche Umstrukturierung zu erleichtern und Einkommenshilfen sowie sozialen Schutz sehr gezielt einzusetzen. globale Reaktion auf die Finanzkrise Die Krise hat alle Weltregionen getroffen, und keine Region kann ihre Auswirkungen allein bewältigen. Offensichtlich greift sie bereits auf die Schwellenländer über und wird den bestehenden Druck auf Entwicklungsländer weiter verstärken. Nunmehr gilt es alles zu tun, um ihre weitere Ausbreitung einzudämmen; der IWF sollte bereit sein, nach Bedarf mit Nothilfen einzugreifen. Europa wird mit dem IWF zusammenarbeiten und sein Instrument der makrofinanziellen Hilfe insbesondere zugunsten von Nachbarländern einsetzen. Europa ist und bleibt ein aktiver Partner bei der koordinierten globalen Antwort. Die gegenwärtige Finanzkrise hat mehr denn je die Interaktion zwischen makroökonomischen Maßnahmen und Finanzmärkten auf globaler Ebene verdeutlicht. Deshalb muss jetzt sowohl gegen Regulierungs- und Aufsichtsdefizite als auch gegen makroökonomische Ungleichgewichte und Ungleichgewichte bei den Wechselkursen vorgegangen werden, die die derzeitige Krise mit verursacht haben. Die Finanzkrise hat Fragen zur globalen Ordnung („global governance“) aufgeworfen, die über den Finanzsektor hinausreichen. Das eigentliche Thema sind die globalen Ungleichgewichte, die allerdings auch in einem größeren Kontext gesehen werden müssen - den Verpflichtungen, zu denen die EU weiterhin stehen muss: offene Märkte in Handel und Dienstleistungen und stärkere multilaterale Zusammenarbeit, Bekämpfung protektionistischer Bestrebungen und weitere Bemühungen um positive Ergebnisse bei der Doha-Runde der Welthandelsorganisation. Wichtig ist außerdem weiterhin, die Vorteile des nachhaltigen Wachstums mit den Entwicklungsländern zu teilen, und dies besonders zu einer Zeit volatiler Güterpreise und großer Herausforderungen wie Klimawandel, globaler Wohlstand und Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele. Im Anschluss an die EU-Initiative, bei der die Kommission eine wichtige Rolle gespielt hat, werden die Vereinigten Staaten am 15. November das erste internationale Gipfeltreffen zur Finanzkrise ausrichten, zu dessen Zielen es gehört, eine verbesserte Koordinierung auf globaler Ebene einzuleiten, die Rolle der für die Aufsicht über die Finanzmärkte zuständigen internationalen Institutionen zu überprüfen und die Strukturen für eine Weltordnungspolitik mit Blick auf die Zukunft anzupassen. Die Kommission hat aktiv internationale Anstrengungen unterstützt, die auf einen dauerhaften Rahmen abzielen, in dem auf globaler Ebene Angelegenheiten, die Investitionstätigkeiten betreffen, einschließlich der vom Welt-Währungsfonds ausgearbeiteten allgemeinen Grundsätze und Praktiken betreffend Staatsfonds , behandelt werden. Um in Zukunft das Risiko neuerlicher Finanzkrisen zu vermeiden, sollten eine Reihe von Maßnahmen zur Reformierung der globalen Finanzarchitektur verfolgt werden. In groben Zügen sollten sie Folgendes zum Ziel haben: - Stärkung der internationalen Einheitlichkeit und Qualität von Regulierungsstandards, einschließlich Reformen (vgl. Fahrpläne des Rates Wirtschaft und Finanzen und die Empfehlungen des FSF) und Ausweitung auf die globale Ebene; - Stärkung der internationalen Koordinierung zwischen Finanzaufsichtsbehörden; - Stärkung der makroökonomischen Aufsicht und Krisenprävention, gemeinsame Prüfung von Aufsichtsaspekten auf der Systemebene wie auf der Ebene der einzelnen Institute, Stärkung der Finanzstabilität und Entwicklung von Frühwarnsystemen sowie - Weiterentwicklung der Fähigkeit zum Umgang mit Finanzkrisen und Lösungskapazitäten auf nationaler, regionaler und multilateraler Ebene. Zur Herstellung von finanzieller Stabilität wird es schließlich auch wesentlich sein, die einschlägigen Institutionen umfassend zu reformieren. Nur so könnten wir die Ergebnisse der globalen Finanzkrisengipfel auf Dauer sichern. Während die gegenwärtige Krise einige Schwächen im europäischen Regulierungssystem aufgedeckt hat, ist Europa dennoch gut aufgestellt, um bei der Konzeption der neuen globalen Architektur und deren gutem Funktionieren eine aktive Rolle zu übernehmen. Die Grundlage dafür müssten folgende Schlüsselprinzipien sein: - Effizienz: Es bedarf eines Gleichgewichts, um ohne übermäßige Einmischung rasche, fundierte Entscheidungen zu gewährleisten. - Transparenz und Rechenschaftspflicht: Neue oder reformierte Organisationen müssen ordnungsgemäß ihrer Rechenschaftspflicht genügen, die Anreize zur Anwendung und Durchsetzung müssen verstärkt werden. - Vertretung: Wichtige Schwellenländer sollten globalen Gruppen angehören, um die Legitimität der Beschlussfassung zu erhöhen. Die sehr uneinheitliche Vertretung der europäischen Länder und des Euro-Raums sollte verbessert werden, um die Wirksamkeit und den Einfluss der EU insgesamt zu stärken. Risiken und Chancen Die EU muss in wirkungsvoller Weise tätig werden, um der Krise zu begegnen. Sie muss klug handeln, damit in unserer Wirtschaft der Anstoß zu den richtigen Änderungen gegeben wird und sichergestellt ist, dass wir aus dieser Krise herausfinden. Wir müssen dann vorbereitet sein, um den Aufschwung sofort voll zu nutzen. Dies kann am besten gelingen, wenn wir alle Chancen zur weiteren Umstrukturierung unserer Wirtschaften ergreifen, unsere Bürger für die neuen Herausforderungen ausbilden und vorbereiten und gleichzeitig im Sinne von Artikel 2 des Vertrags für die besonders benachteiligten Personen in unseren Gesellschaften sorgen. Wie wir aus Erfahrung wissen, war Europa Erfolg beschieden, weil wir wirtschaftlichen Nationalismus hinter uns gelassen haben und die Kräfte, die das europäische Wachstum angetrieben haben, durch den Abbau von Hindernissen zwischen den Mitgliedstaaten haben wirken lassen; dabei konnten wir aus der Größe und Stärke unseres Binnenmarktes Nutzen ziehen. Die EU war in ihrer Geschichte bereits mit Krisen verschiedener Art konfrontiert und ging aus diesen stets stärker und einiger hervor. Wie wir bereits gezeigt haben, können wir Erfolg haben und Ergebnisse erzielen, wenn sich alle 27 Mitgliedstaaten und die EU-Organe auf eine Zusammenarbeit verständigen. Die gegenwärtige Krise kann für Europa nämlich auch eine Chance sein. In diesem Papier wird skizziert, wie wir die EU gemeinsam auf den Weg des Aufschwungs führen können. [1] Mitteilung der Kommission „Die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der derzeitigen globalen Finanzkrise“ (ABl. C 270 vom 25. Oktober 2008, S. 8). [2] Die Gruppe ist beauftragt, Überlegungen über die Gestaltung europäischer Finanzeinrichtungen anzustellen, um die Solidität der Aufsicht, das ordnungsmäßige Funktionieren von Märkten und eine engere europäische Zusammenarbeit für einen Überblick hinsichtlich Finanzstabilität, Frühwarnsystemen und Krisenmanagement, einschließlich des Managements von grenz- und branchenübergreifenden Risiken zu gewährleisten. Sie wird sich auch mit der Zusammenarbeit zwischen der EU und anderen großen Rechtsräumen befassen, die mithelfen sollen, die Finanzstabilität auf globaler Ebene zu wahren. Mitglieder der Gruppe sind: Jacques de Larosière (Vorsitzender), Leszek Balcerowicz, Otmar Issing, Rainer Masera, Callum McCarthy, Lars Nyberg, José Perez Fernandez, Onno Ruding.