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Document 52006XC0624(10)
Notification of Titles of Qualification in Architecture (Text with EEA relevance)
Bezeichnungen von Architekturdiplomen (Text von Bedeutung für den EWR)
Bezeichnungen von Architekturdiplomen (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. C 148 vom 24.6.2006, p. 34–34
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
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24.6.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 148/34 |
Bezeichnungen von Architekturdiplomen
(2006/C 148/11)
(Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr, insbesondere Artikel 7, sowie die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, insbesondere Artikel 21 Absatz 7, sehen vor, dass die Mitgliedstaaten der Kommission die Rechts- und Verwaltungsvorschriften mitteilen, die sie bezüglich der Ausstellung von Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen im Bereich dieser Richtlinien erlassen. Die Kommission sorgt für die ordnungsgemäße Veröffentlichung der von den Mitgliedstaaten angenommenen Bezeichnungen der betreffenden Ausbildungsnachweise sowie gegebenenfalls der betreffenden Berufsbezeichnungen im Amtsblatt der Europäischen Union.
Portugal hat eine neue Bezeichnung für das Verzeichnis der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur mitgeteilt. Die Liste im Anhang der Richtlinie 85/384/EWG, die auch in Anhang V.7.1. der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen übernommen wurde, muss daher geändert werden.
Die Mitteilung der Kommission 2005/C 135/05 gemäß Artikel 7 der Richtlinie 85/384/EWG (1) sowie Anhang V.7.1. der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen werden wie folgt ergänzt:
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Für Portugal wird in den Rubriken „Bezeichnung der Diplome“ und „Ausstellende Bildungsstätte“ Folgendes hinzugefügt:
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(1) Mitteilung der Kommission 2005/C 135/05 vom 2.6.2005, ABl. C 135 vom 2.6.2005, S. 6.