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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 52003XC1108(04)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 269 vom 8.11.2003, S. 22-23 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52003XC1108(04)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. C 269 vom 08/11/2003 S. 0022 - 0023


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(2003/C 269/05)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Datum der Annahme des Beschlusses: 18.9.2002

Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

Beihilfe Nr.: N 252/02

Titel: Erneuerung des Netzes der städtischen Postämter - "Post Office Limited" (POL)/Consignia

Zielsetzung: Post

Rechtsgrundlage: Section 8 of the Industrial Development Act 1982

Haushaltsmittel: (Hoechstens) 180 Mio. GBP für eine staatliche Rückerstattung des Investitionsausgleichs für ausscheidende Unter-Postdirektoren und (höchstens) 30 Mio. GBP für die Rückerstattung von Investitionszuschüssen an verbleibende Unter-Postdirektoren

Laufzeit: Die Rückerstattungen verteilen sich über drei Jahre von 2002 bis 2005 auf der Grundlage der derzeitigen Zahlungen von POL an Unter-Postdirektoren

Andere Angaben: Es werden keine Einwände erhoben, da die Maßnahmen mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind; keine Überkompensierung der Kosten öffentlicher Dienstleistungen

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 18.9.2003

Mitgliedstaat: Niederlande

Beihilfe Nr.: N 339/03

Titel: Ausdehnung der Regelung über befristete Schutzmaßnahmen für den Schiffbau (Beschluss der Kommission in der Beihilfesache N 780/02) auf den Bau von Flüssiggastankern (LNG-Tanker)

Zielsetzung: Betriebsbeihilfen für die Werftindustrie

Rechtsgrundlage: Toepassing van Verordening nr. 1177/2002 van de Raad, Art. 3 Kaderwet EZ Subsidies

Beihilfeintensität oder -höhe: Hoechstens 6 % des Auftragswerts

Laufzeit: 25. Oktober 2002 bis 31. März 2004

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 17.9.2003

Mitgliedstaat: Italien (Sardinien)

Beihilfe Nr.: N 511/02

Titel: Risikokapitalfonds

Zielsetzung: Förderung der regionalen Entwicklung

Rechtsgrundlage: Progetto di deliberazione della Giunta regionale in ordine alle direttive di attuazione della misura 4.1, azione D, del POR Sardegna 2000-2006

Haushaltsmittel: 21,303 Mio. EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: Erwerb von Minderheitsbeteiligungen am Eigenkapital des Unternehmens. Die Regelung stellt keine staatliche Beihilfe dar

Laufzeit: Bis zum 31.12.2006

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 27.5.2003

Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

Beihilfe Nr.: N 784/02

Titel: Finanzierung der Tilgung von Staatsschulden, Förderung des ländlichen Postdienstes und Rollover-Betriebskapitalkredit an Post Office Limited (POL)

Zielsetzung: a) POL soll in die Lage versetzt werden, seinen Dienstauftrag im Allgemeininteresse an den strukturell verlustträchtigen ländlichen Schaltern zu erfuellen;

b) Gewährleistung der Kontinuität von POL während der Phase der Wiederherstellung der dauerhaften Rentabilität, damit POL auch künftig die im Allgemeininteresse übertragenen Dienstleistungsaufgaben wahrnehmen kann;

c) Sicherstellung der Fortsetzung der Barauszahlungen an Postschaltern im Allgemeininteresse

Rechtsgrundlage: Postal Services Act 2000 Sections 62, 63, 64, 72, 74 and 103

Laufzeit: Die Laufzeit beginnt mit der Genehmigung durch die Kommission

1. Staatliche Ausgleichzahlung von 150 Mio. GBP jährlich für die Nettokosten der öffentlichen Versorgungsdienstleistungen im ländlichen Raum (zunächst für drei Jahre und anschließend vorbehaltlich eines Regierungsbeschlusses nach umfassender Konsultation);

2a) einmalige Ausgleichzahlung (726 Mio. GBP) zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens der "Royal Mail" in Höhe des Bilanzdefizits von POL;

2b) anschließende Ausgleichszahlungen von insgesamt (höchstens) 524 Mio. GBP für Nettojahresbilanzdefizite bis zum Ende des Haushaltsjahres 2006/7, um POL in die Lage zu versetzen, alle Schulden vollständig zu tilgen;

3. Rollover-Betriebskapitalkredit von (höchstens) 576 Mio. GBP zur Vorfinanzierung der Barauszahlungen am Schalter im Allgemeininteresse (fortlaufend)

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

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