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Dokument 52003XC1108(04)
Authorisation of State aid pursuant to Articles 87 and 88 of the EC Treaty — Cases where the Commission raises no objections (Text with EEA relevance)
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. C 269 vom 8.11.2003, S. 22-23
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. C 269 vom 08/11/2003 S. 0022 - 0023
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2003/C 269/05) (Text von Bedeutung für den EWR) Datum der Annahme des Beschlusses: 18.9.2002 Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich Beihilfe Nr.: N 252/02 Titel: Erneuerung des Netzes der städtischen Postämter - "Post Office Limited" (POL)/Consignia Zielsetzung: Post Rechtsgrundlage: Section 8 of the Industrial Development Act 1982 Haushaltsmittel: (Hoechstens) 180 Mio. GBP für eine staatliche Rückerstattung des Investitionsausgleichs für ausscheidende Unter-Postdirektoren und (höchstens) 30 Mio. GBP für die Rückerstattung von Investitionszuschüssen an verbleibende Unter-Postdirektoren Laufzeit: Die Rückerstattungen verteilen sich über drei Jahre von 2002 bis 2005 auf der Grundlage der derzeitigen Zahlungen von POL an Unter-Postdirektoren Andere Angaben: Es werden keine Einwände erhoben, da die Maßnahmen mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind; keine Überkompensierung der Kosten öffentlicher Dienstleistungen Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 18.9.2003 Mitgliedstaat: Niederlande Beihilfe Nr.: N 339/03 Titel: Ausdehnung der Regelung über befristete Schutzmaßnahmen für den Schiffbau (Beschluss der Kommission in der Beihilfesache N 780/02) auf den Bau von Flüssiggastankern (LNG-Tanker) Zielsetzung: Betriebsbeihilfen für die Werftindustrie Rechtsgrundlage: Toepassing van Verordening nr. 1177/2002 van de Raad, Art. 3 Kaderwet EZ Subsidies Beihilfeintensität oder -höhe: Hoechstens 6 % des Auftragswerts Laufzeit: 25. Oktober 2002 bis 31. März 2004 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 17.9.2003 Mitgliedstaat: Italien (Sardinien) Beihilfe Nr.: N 511/02 Titel: Risikokapitalfonds Zielsetzung: Förderung der regionalen Entwicklung Rechtsgrundlage: Progetto di deliberazione della Giunta regionale in ordine alle direttive di attuazione della misura 4.1, azione D, del POR Sardegna 2000-2006 Haushaltsmittel: 21,303 Mio. EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Erwerb von Minderheitsbeteiligungen am Eigenkapital des Unternehmens. Die Regelung stellt keine staatliche Beihilfe dar Laufzeit: Bis zum 31.12.2006 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 27.5.2003 Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich Beihilfe Nr.: N 784/02 Titel: Finanzierung der Tilgung von Staatsschulden, Förderung des ländlichen Postdienstes und Rollover-Betriebskapitalkredit an Post Office Limited (POL) Zielsetzung: a) POL soll in die Lage versetzt werden, seinen Dienstauftrag im Allgemeininteresse an den strukturell verlustträchtigen ländlichen Schaltern zu erfuellen; b) Gewährleistung der Kontinuität von POL während der Phase der Wiederherstellung der dauerhaften Rentabilität, damit POL auch künftig die im Allgemeininteresse übertragenen Dienstleistungsaufgaben wahrnehmen kann; c) Sicherstellung der Fortsetzung der Barauszahlungen an Postschaltern im Allgemeininteresse Rechtsgrundlage: Postal Services Act 2000 Sections 62, 63, 64, 72, 74 and 103 Laufzeit: Die Laufzeit beginnt mit der Genehmigung durch die Kommission 1. Staatliche Ausgleichzahlung von 150 Mio. GBP jährlich für die Nettokosten der öffentlichen Versorgungsdienstleistungen im ländlichen Raum (zunächst für drei Jahre und anschließend vorbehaltlich eines Regierungsbeschlusses nach umfassender Konsultation); 2a) einmalige Ausgleichzahlung (726 Mio. GBP) zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens der "Royal Mail" in Höhe des Bilanzdefizits von POL; 2b) anschließende Ausgleichszahlungen von insgesamt (höchstens) 524 Mio. GBP für Nettojahresbilanzdefizite bis zum Ende des Haushaltsjahres 2006/7, um POL in die Lage zu versetzen, alle Schulden vollständig zu tilgen; 3. Rollover-Betriebskapitalkredit von (höchstens) 576 Mio. GBP zur Vorfinanzierung der Barauszahlungen am Schalter im Allgemeininteresse (fortlaufend) Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids